Wichtige Rahmenbedingungen für Investoren und Unternehmen
Darf sich die Gesellschafterstruktur eines geförderten Unternehmens in Griechenland ändern?
Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf das aktuell gültige griechische Investitionsgesetz (Entwicklungsgesetz 4887/2022). Ältere Förderanträge unterliegen teilweise noch den historischen Bestimmungen der Gesetze 3299/2004 oder 3908/2011.
Für Investoren und Unternehmer, die in Griechenland staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, stellt sich oft eine wichtige strategische Frage: Darf ich nach der Beantragung oder Bewilligung von Subventionen noch neue Partner ins Unternehmen holen, Gesellschaftsanteile verkaufen oder die Rechtsform ändern?
Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich – aber es gelten strenge Spielregeln.
Während ganz frühe Gesetzesfassungen (vor 2006) solche Änderungen noch strikt untersagten, bietet das aktuelle Entwicklungsgesetz 4887/2022 die nötige unternehmerische Flexibilität. Dennoch schaut der griechische Staat bei Eigentümerwechseln genau hin. Folgendes müssen Sie heute beachten:
- Meldepflicht bei den Behörden
Jede wesentliche Änderung in der Gesellschafterstruktur des geförderten Unternehmens muss der zuständigen Behörde (dem Entwicklungsministerium bzw. der zuständigen regionalen Direktion) zwingend und zeitnah gemeldet werden. Heimliche Übertragungen von Anteilen können zum vollständigen Widerruf der Förderung und zu Rückzahlungsforderungen führen.
- Achtung bei der Unternehmensgröße (KMU-Status)
Dies ist der wichtigste Punkt in der Praxis: Die Höhe der staatlichen Förderung in Griechenland richtet sich maßgeblich nach der Größe des Unternehmens. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten oft erhebliche prozentuale Aufschläge (Boni) auf die Grundförderung.
- Das Risiko: Wenn sich die Gesellschafterstruktur ändert – zum Beispiel, weil ein Großkonzern Anteile an Ihrem kleinen Unternehmen kauft –, kann Ihr Unternehmen den KMU-Status verlieren.
- Die Folge: Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass das Unternehmen durch den Gesellschafterwechsel rechtlich als „Großunternehmen“ gilt, wird der Förderbetrag rückwirkend auf den (niedrigeren) Satz für Großunternehmen gekürzt.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Staat gewährt Fördermittel unter der Voraussetzung, dass der Investor seinen eigenen Teil der Kosten (das Eigenkapital) aufbringen kann. Wenn die ursprünglichen Gesellschafter das Unternehmen verlassen, prüfen die Behörden, ob die neuen Gesellschafter finanziell in der Lage sind, das Investitionsvorhaben vertragsgemäß abzuschließen. Die Bonität und der Nachweis der Eigenmittel müssen also auch bei der neuen Gesellschafterstruktur zweifelsfrei gegeben sein.
- Genehmigung vs. reine Anzeige
Je nachdem, in welcher Phase sich Ihr Investitionsplan befindet (noch in der Prüfung, bereits in der Umsetzung oder schon im laufenden Betrieb nach Abschluss), reicht eine reine Anzeige der Änderung oft nicht aus. Gerade während der Umsetzungsphase bedürfen wesentliche Änderungen der Eigentümerstruktur in der Regel der formellen Zustimmung der Behörden, um sicherzustellen, dass die ursprünglichen Förderkriterien weiterhin erfüllt sind.
Fazit für die Praxis
Das aktuelle griechische Förderrecht blockiert unternehmerische Entscheidungen wie Fusionen, Anteilsverkäufe oder die Aufnahme neuer Investoren nicht. Sie sollten solche Schritte jedoch niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung vollziehen. Bevor Anteile übertragen werden, sollte exakt berechnet werden, ob sich dies auf den KMU-Status und somit auf die Höhe der bewilligten Subventionen auswirkt.

