Einen weiteren Tätigkeitsbereich der Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner bildet die Beratung von Musik-Labels und Künstlern der Unterhaltungs- und Musikbranche. Das Beratungsangebot umfasst neben dem Urheberrecht und der Einräumung von Verwertungsrechten auch die Bereiche Promotion, Vertrieb (physisch wie digital), Konzertmanagement und Merchandising.
Vor der kommerziellen Verwertung müssen die Verwertungsrechte des Künstlers – geregelt im griechischen Urheberrechtsgesetz (Gesetz 2121/1993, zuletzt geändert durch Gesetz 5221/2025) – an das Label übertragen werden. Das Verwertungsrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers, ein Werk (etwa eine Musikkomposition) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen; das Gesetz unterscheidet dabei insbesondere Aufführungs-, Sende- und Vortragsrecht sowie – nach Art der Nutzung – Erst-, Zweit- und Drittverwertungsrechte in körperlicher (Vervielfältigung, Verbreitung) und unkörperlicher Form (Sende- und Wiedergaberechte).
Vertrieb: von physischen Tonträgern zum Streaming
Der klassische Tonträgervertrieb (CD, zunehmend wieder auch Vinyl für Sammler) über Musikfachgeschäfte, Elektronikmärkte und Online-Händler bleibt ein Vertriebskanal, hat aber in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gegenüber dem digitalen Vertrieb verloren. Der digitale Vertrieb erfolgt heute ganz überwiegend über Streaming-Plattformen (u. a. Spotify, Apple Music, YouTube Music, Amazon Music) und nicht mehr primär über einzelne Download-Käufe – der frühere Download-Marktführer iTunes Store wurde bereits 2019 zugunsten von Apple Music als Streaming-Dienst eingestellt. Für Künstler und Labels bedeutet dies, dass Verträge heute regelmäßig gesonderte Regelungen zu Streaming-Lizenzen, Mindestgarantien und der Verteilung von Streaming-Tantiemen (in der Regel über einen Musik-Aggregator oder Vertriebsdienstleister) enthalten sollten, die neben oder anstelle der klassischen Regelungen zum physischen Vertrieb treten.
Vertragsinhalte zwischen Label und Künstler
Verträge zwischen Labels und Musikern bzw. Bands können sich je nach gewünschtem Kooperationsumfang auf einzelne oder mehrere der folgenden Bereiche erstrecken:
- Produktion des Albums (inkl. Studioaufnahmen, Mastering)
- Promotion und Werbung (Rundfunk, Fernsehen, Presse, Online- und Social-Media-Kanäle)
- physischer und digitaler Vertrieb einschließlich Streaming
- Merchandising (Bekleidung, Accessoires u. Ä.)
- Produktion von Videos für Streaming- und Videoplattformen
- Konzertmanagement, Tourplanung und -logistik
Bei einem einfachen „Plattenvertrag“ überträgt der Künstler dem Label regelmäßig für eine bestimmte Zeit das Recht zur Verwertung von Kompositionen und Aufnahmen gegen Beteiligung an den Erlösen (Tantiemen bzw. „Royalties“); im PR-, Vertriebs- und Merchandising-Bereich sind zudem häufig Verträge mit externen Dienstleistern zu prüfen und zu verhandeln.
FAQ
Die Anwaltsgesellschaft KPAG berät Musik-Labels, Solokünstler und Bands umfassend in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen des Musikgeschäfts. Das Spektrum umfasst:
- Urheber- und Verwertungsrecht
- Vertragsgestaltung (Label-Deals, Lizenzverträge)
- Promotion & PR (Rundfunk, TV, Print, Online)
- Vertrieb (physisch und digital)
- Merchandising & Konzertmanagement
In der Regel geht es um die Übertragung von Verwertungsrechten. Der Künstler überträgt dem Label das ausschließliche Recht, sein Werk (z. B. Kompositionen oder Aufnahmen) kommerziell zu nutzen. Im Gegenzug erhält der Künstler meist einen Anteil an den Verkaufserlösen, die sogenannten Royalties.
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen körperlicher (Vervielfältigung auf Tonträgern) und unkörperlicher Verwertung (Wiedergabe). Dabei gibt es drei Stufen:
- Erstverwertung: die erstmalige Herstellung und Veröffentlichung eines Tonträgers (CD, Vinyl, digitaler Release).
- Zweitverwertung: die erneute Veröffentlichung (z. B. auf einer „Best of”-Compilation) oder das Abspielen im Radio.
- Drittverwertung: die öffentliche Wiedergabe, z. B. wenn Radio-Musik in einem Gastronomiebetrieb läuft.
Die Bandbreite reicht vom einfachen „Plattenvertrag” bis hin zu umfassenden Modellen:
- Klassischer Vertriebsdeal: Fokus auf die physische Pressung (CD/Vinyl) und den Vertrieb über Fachmärkte oder Online-Shops.
- Digitaler Vertrieb: Verkauf und Streaming über Portale wie Spotify, Apple Music oder YouTube Music.
- 360-Grad-Modelle: Hier übernimmt das Label zusätzlich die Promotion (Bemusterung von Sendern), das Merchandising, die Videoproduktion und das Konzertmanagement.
Live-Events sind heute einer der wichtigsten Faktoren für die Verkaufsförderung. Die rechtliche Beratung umfasst hier:
- Verhandlungen mit Konzertveranstaltern und Tour-Agenten,
- Abschluss von Verträgen über Auftrittsmöglichkeiten und Gagen,
- Organisation der Logistik und Tour-Planung.
In Deutschland übernehmen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Musikurheberrechte) und die GVL (Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller) die kollektive Rechtewahrnehmung. In Griechenland ist die Landschaft der Verwertungsgesellschaften (Οργανισμοί Συλλογικής Διαχείρισης) in den letzten Jahren im Umbruch: Der langjährige Marktführer ΑΕΠΙ verlor 2018 wegen gravierender Missmanagement-Vorwürfe endgültig seine Betriebslizenz. Seither übernehmen andere, staatlich zugelassene Organisationen (u. a. Αυτοδιαχείριση/Autodia sowie weitere neuere Organisationen) die Wahrnehmung der Musikurheberrechte, unter der Aufsicht des griechischen Amts für geistiges Eigentum (ΟΠΙ, Οργανισμός Πνευματικής Ιδιοκτησίας). Für Künstler und Labels, die in Griechenland tätig sind, empfiehlt sich daher eine sorgfältige, aktuelle Prüfung, welche Organisation im Einzelfall die jeweiligen Rechte tatsächlich wahrnimmt.
Das Musikgeschäft ist durch komplexe, branchenspezifische Besonderheiten geprägt. Besonders die Abgrenzung von Exklusivrechten, die Gestaltung von Lizenzzeiträumen und die Verhandlung mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften erfordern tiefe Marktkenntnisse, um die langfristigen Interessen der Urheber zu schützen.

