Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung
Die Grundregeln der kommunalen Selbstverwaltung sind in Art. 102 der griechischen Verfassung normiert: Die Gebietskörperschaften (ΟΤΑ) sind für ihre Angelegenheiten territorial, hoheitlich und finanziell selbstständig; die staatliche Aufsicht beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeitskontrolle. Griechenland gliedert sich seit der Gebietsreform „Kallikratis“ (Gesetz 3852/2010) in 13 Regionen („Peripherien“) zuzüglich der autonomen Mönchsrepublik Athos als zweite Verwaltungsebene sowie in Gemeinden als erste Verwaltungsebene.
Die Reform „Kleisthenis I“ (Gesetz 4555/2018)
Die Grundstruktur der „Kallikratis“-Reform wurde durch die Reform „Kleisthenis I“ (Gesetz 4555/2018), vollständig in Kraft seit dem 1. September 2019, in wesentlichen Punkten fortentwickelt:
Wahlsystem: Einführung der einfachen Verhältniswahl (απλή αναλογική) für Gemeinde- und Regionalräte anstelle des zuvor geltenden Mehrheitsbonus-Systems, wodurch die Sitzverteilung nun proportional zur Stärke der jeweiligen Listen erfolgt.
Amtszeit: Verkürzung der Amtszeit von Bürgermeistern, Regionalräten (Peripheriarchen) und der übrigen Organe von fünf auf vier Jahre.
Kompetenzen und Ressourcen: Stärkung insbesondere strukturschwacher Gemeinden und Regionen mit zusätzlichem Personal und zusätzlichen Mitteln sowie Berücksichtigung der Insel- und Berglage bei der Kompetenzverteilung.
Im Übrigen gilt die durch „Kallikratis“ geschaffene Grundstruktur unverändert fort: Die Gemeinden (heute 332, teils infolge nachträglicher Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Zahl von 325) bilden die erste, die Regionen die zweite Verwaltungsebene; ein Aufsichts- oder Rangverhältnis zwischen beiden Ebenen besteht nicht, die Kontrolle erfolgt durch Organe der Zentralverwaltung.
Die Gemeinden
Rechtliche Grundlage für Organisation und Funktion der Gemeinden ist weiterhin der „Dimotikos kai kinotikos kodikas“ (Gemeindeordnung, zuletzt grundlegend kodifiziert durch das Gesetz 3463/2006 und infolge der Gebietsreformen mehrfach angepasst). Organe der Gemeinde sind Bürgermeister, Gemeinderat und Bürgermeisterausschuss; die Gemeindeteile verfügen über Ortschaftsräte mit lediglich beratender Funktion. Die Gemeinden sind u. a. zuständig für Baugenehmigungen und Betriebserlaubnisse, Fürsorge, Schulgebäude und die Förderung der Agrarwirtschaft; eigene Steuern dürfen sie nach der Verfassung nicht erheben, erhalten jedoch Anteile an Umsatz-, Immobilien- sowie Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Die Regionen (Peripherien)
Die 13 Regionen gliedern sich in Regionsbezirke, die weitgehend den früheren Präfekturen entsprechen. Organe sind der Peripheriarch, der Regionalrat, der Finanzausschuss und das Exekutivorgan; die Regionen verfügen über Fachausschüsse u. a. für Wirtschaft, Umwelt, Infrastruktur und Gesundheit sowie über umfangreiche Kompetenzen für Aufbau, Entwicklung und regionale Großprojekte.
Hinweis: Die im Ausgangstext genannten Bevölkerungszahlen beruhten auf der Volkszählung 2011; aktuellere Daten liegen aus der Volkszählung 2021 vor und sollten für eine präzise Darstellung herangezogen werden.
FAQ
Seit der „Kallikratis”-Reform (2011, Gesetz 3852/2010) ist die kommunale Selbstverwaltung zweigliedrig aufgebaut. Sie ist territorial, hoheitlich und finanziell eigenständig, unterliegt jedoch der staatlichen Aufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen.
- Ebene: Gemeinden (Dimoi) – zuständig für lokale Angelegenheiten.
- Ebene: Regionen (Peripherien) – zuständig für regionale Planung und Großprojekte.
Nach der ursprünglichen Zusammenlegung vieler kleiner Ortschaften (Kinotites) durch die Kallikratis-Reform (2011) existierten zunächst 325 Einheitsgemeinden (statt zuvor 1.034).
Wichtige Aktualisierung: Mit der Reform „Kleisthenis I” (Gesetz 4555/2018), wirksam seit dem 1. September 2019, wurden vier größere Inselgemeinden in insgesamt zehn neue, kleinere Gemeinden aufgeteilt. Griechenland zählt seither 332 Gemeinden.
- Organe: Bürgermeister, Gemeinderat und Ausschüsse (Finanzen/Lebensqualität).
- Aufgaben: Erteilung von Baugenehmigungen, Sozialfürsorge, Schulbau und Förderung der Agrarwirtschaft.
- Wahlen: Die Bürgermeister werden alle fünf Jahre direkt gewählt; seit der Kleisthenis-Reform erfolgt die Wahl grundsätzlich im einfachen Mehrheitsverfahren (ein Wahlgang) statt des früheren zweistufigen Verfahrens.
Griechenland ist in 13 Regionen (plus die autonome Mönchsrepublik Athos) unterteilt. Diese untergliedern sich weiter in Regionsbezirke (Periferiakes Enotites), die weitgehend den alten Präfekturen entsprechen.
- Die 13 Regionen: Attika, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Epirus, Thessalien, Ionische Inseln, Westgriechenland, Zentralgriechenland, Peloponnes, Nördliche Ägäis, Südliche Ägäis, Kreta und Ostmakedonien/Thrakien.
- Organe: Peripheriarch (Regionsleiter), Regionalrat und Exekutivausschuss.
- Zuständigkeit: regionale Entwicklung, Umweltschutz, Infrastruktur und Zivilschutz.
In Griechenland dürfen Kommunen keine eigenen Steuern erheben. Sie werden im Wesentlichen durch Anteile an staatlichen Steuern (die sogenannten Zentralen Autonomen Mittel, ΚΑΠ) finanziert:
Steuerart | Anteil Gemeinden | Anteil Regionen |
Umsatzsteuer (MwSt) | 12 % | 4 % |
Einkommens-/Körperschaftsteuer | 20 % | 2,4 % |
Immobiliensteuer (große Vermögen) | 50 % | – |
Hinweis: Die genauen Verteilungssätze der ΚΑΠ werden jährlich im Rahmen des Staatshaushalts festgelegt und können von den hier genannten historischen Richtwerten abweichen; für die aktuellen Sätze empfiehlt sich eine Prüfung anhand des jeweils gültigen Haushaltsgesetzes.
Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft in den jeweiligen Dachverbänden:
- ΚΕΔΕ: Zentralverband der griechischen Gemeinden.
- ΕΝ.ΠΕ.: Verband der griechischen Regionen.
Mehrere Regionen werden oft in dezentralisierten Verwaltungsbezirken (Apokentromeni Diikisi) zusammengefasst. Wichtig: Diese sind keine Organe der Selbstverwaltung, sondern verlängerte Arme der staatlichen Zentralregierung.
- AFM: Steuernummer (zwingend für alle Geschäfte).
- Dimotikos Kodikas: die Gemeindeordnung.
- Periferiarch: der gewählte Leiter einer Region.
- Syntagma: die griechische Verfassung.

