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    Forderungswesen und Zwangsvollstreckung

Forderungen entstehen aus einer Vielzahl von Rechtsansprüchen – vertragliche Zahlungsansprüche auf Geld oder andere finanzielle Vermögenswerte, etwa aus Kaufverträgen.

Im Güter- und Warenverkehr spielen sie in den Bilanzen von Unternehmen eine besonders große Rolle und können auch durch eine Kreditversicherung abgesichert werden. Üblicherweise erfolgt der Ausgleich von Forderungen durch Zahlung; oft treten aber Störungen auf, etwa wenn der Schuldner in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gerät, oder Zahlungen wegen angeblicher Mängel oder Falschlieferungen zurückgehalten werden.

In diesen Fällen müssen Forderungen häufig beigetrieben werden – üblicherweise zunächst durch ein Mahnverfahren, in dem der Schuldner zur Zahlung binnen angemessener Frist aufgefordert wird. Verstreicht diese Frist erfolglos, muss der Rechtsweg beschritten werden: entweder im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder durch unmittelbare Klage. Im gerichtlichen Mahnverfahren steht dem Schuldner regelmäßig ein Widerspruchsrecht zu; übt er es aus, wird in das ordentliche Verfahren übergeleitet, andernfalls ergeht ein vollstreckbarer Titel (in Deutschland der Vollstreckungsbescheid). Bei der klageweisen Geltendmachung steht am Ende die gerichtliche Titulierung der Forderung.

Die titulierte Forderung geht sodann in das Zwangsvollstreckungsverfahren über – die zwangsweise Beitreibung nach den gesetzlich vorgesehenen Modalitäten, etwa durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit einem Pfändungs- und Überweisungsauftrag, durch Beschlagnahme von Vermögenswerten (z. B. Immobilien im Wege der Zwangssicherungshypothek und anschließenden Zwangsversteigerung) oder durch Kontenpfändung.

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