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Firmengründung in Griechenland: Rechtsformen, Voraussetzungen und Ablauf für deutsche Unternehmer

Griechenland ist längst mehr als ein Urlaubsland. Für viele deutsche Unternehmer und Investoren ist es ein spannender Markt – sei es für den Tourismus, den Handel, den Import und Export oder digitale Dienstleistungen. Wer hier geschäftlich aktiv werden möchte, steht früher oder später vor der Frage: Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben, und wie gründe ich ein Unternehmen in Griechenland?
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die gängigsten griechischen Gesellschaftsformen, die nötigen Schritte, die erforderlichen Unterlagen und die üblichen Fristen. Außerdem erhalten Sie praktische Tipps, die deutschen Gründern erfahrungsgemäß den Einstieg erleichtern.

Die wichtigsten Rechtsformen in Griechenland

Das griechische Gesellschaftsrecht kennt mehrere Unternehmensformen. Für die meisten deutschen Gründer sind drei besonders relevant. Sie ähneln in ihrer Grundstruktur bekannten deutschen Rechtsformen, weisen aber eigene Besonderheiten auf.

Die IKE – die moderne und flexible Lösung

Die IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia) ist die jüngste der drei Formen und in den letzten Jahren zur beliebtesten Wahl für kleine und mittlere Unternehmen geworden. Sie ist mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft vergleichbar und besonders gründerfreundlich.

Ihre wichtigsten Merkmale:

  • Mindestkapital von nur 1 Euro – die Kapitalhürde ist also praktisch nicht vorhanden.
  • Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Sie lässt sich vergleichsweise schnell und unkompliziert gründen.
  • Sie eignet sich für Einzelgründer ebenso wie für mehrere Gesellschafter.

Für viele Start-ups, Freiberufler und kleinere Betriebe ist die IKE heute die erste Wahl.

Die EPE – das Gegenstück zur deutschen GmbH

Die EPE (Etairia Periorismenis Efthinis) entspricht in ihrer Struktur weitgehend der deutschen GmbH. Lange Zeit war sie die Standardform für haftungsbeschränkte Unternehmen, wurde inzwischen aber in vielen Fällen von der flexibleren IKE abgelöst.

Kennzeichnend für die EPE sind:

  • eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen,
  • eine formellere Struktur mit Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung,
  • ein etwas höherer Verwaltungsaufwand als bei der IKE.

Die EPE kann sinnvoll sein, wenn Sie eine bewährte, klar geregelte Struktur bevorzugen.

Die AE – vergleichbar mit der deutschen AG

Die AE (Anonymi Etairia) ist das griechische Pendant zur Aktiengesellschaft. Sie richtet sich an größere Unternehmen und Vorhaben mit erheblichem Kapitalbedarf.

Typische Merkmale:

  • ein Mindestkapital von 25.000 Euro,
  • eine aufwendigere Organisationsstruktur mit Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsorganen,
  • höhere Anforderungen an Buchführung und Veröffentlichung.

Für Investoren, die größere Projekte planen oder später Kapitalgeber einbinden möchten, ist die AE oft die passende Form.

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?

Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab: dem geplanten Umfang, dem Kapitalbedarf, der Zahl der Beteiligten und Ihren Haftungswünschen. Als grobe Orientierung gilt:

  • IKE: ideal für kleine Betriebe, Gründer und flexible Vorhaben mit geringem Startkapital.
  • EPE: geeignet für mittelständische Strukturen, die eine klassische GmbH-ähnliche Form schätzen.
  • AE: sinnvoll bei größerem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder Wachstumsplänen.

Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte sollten Sie vor der Gründung sorgfältig prüfen lassen.

Der Ablauf einer Firmengründung Schritt für Schritt

Griechenland hat die Unternehmensgründung in den letzten Jahren spürbar vereinfacht. Über die zentralen Anlaufstellen, die sogenannten GEMI-Dienststellen (das griechische Handelsregister) und teils über Online-Verfahren, lässt sich vieles gebündelt erledigen. Der typische Ablauf sieht so aus:

1. Steuernummer (AFM) beantragen

Jeder Gesellschafter und Geschäftsführer benötigt eine griechische Steuernummer, die AFM. Ohne sie geht bei einer Gründung nichts. Deutsche Beteiligte lassen die AFM häufig über einen Bevollmächtigten beantragen.

2. Gesellschaftsvertrag erstellen

Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) legt Firma, Zweck, Kapital, Gesellschafter und Geschäftsführung fest. Je nach Rechtsform kann eine notarielle Beurkundung nötig sein; bei der IKE genügt in vielen Fällen ein einfacheres Verfahren.

3. Eintragung im Handelsregister (GEMI)

Die Gesellschaft wird beim Handelsregister GEMI eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich und erhält ihre Registernummer.

4. Steuerliche Registrierung

Nach der Eintragung meldet sich das Unternehmen beim Finanzamt an. Dabei werden unter anderem die Umsatzsteuerpflicht und der Unternehmensgegenstand erfasst.

5. Bankkonto und Sozialversicherung

Sie eröffnen ein Geschäftskonto und melden das Unternehmen bei der zuständigen Sozialversicherung an. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, kommen weitere Meldepflichten hinzu.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Die genauen Anforderungen hängen von der Rechtsform ab. In den meisten Fällen brauchen Sie:

  • gültige Ausweisdokumente aller Gesellschafter und Geschäftsführer,
  • die griechische Steuernummer (AFM) der Beteiligten,
  • den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung,
  • einen Firmennamen samt Prüfung auf Verfügbarkeit,
  • gegebenenfalls Vollmachten, wenn Sie den Prozess aus der Ferne abwickeln.

Dokumente aus Deutschland müssen häufig übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.

Typische Fristen

Wie lange die Gründung dauert, hängt von der Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Als grobe Richtwerte gelten:

  • Eine IKE kann bei guter Vorbereitung oft innerhalb weniger Tage bis zu wenigen Wochen stehen.
  • Eine EPE benötigt in der Regel etwas länger.
  • Eine AE erfordert wegen der komplexeren Struktur und des Mindestkapitals meist den größten Zeitaufwand.

Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Übersetzungen, unvollständige Apostillen oder eine noch nicht beantragte AFM. Wer diese Punkte früh erledigt, spart Zeit.

Steuerliche Aspekte im Überblick

Nach der Gründung ist Ihr Unternehmen in Griechenland steuerpflichtig. Wichtig sind vor allem:

  • die Körperschaftsteuer auf den Unternehmensgewinn,
  • die Umsatzsteuer (FPA) auf Waren und Dienstleistungen,
  • die laufende Buchführungs- und Erklärungspflicht.

Für deutsche Unternehmer spielt zusätzlich das Verhältnis zwischen deutschem und griechischem Steuerrecht eine Rolle. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern soll verhindern, dass Sie denselben Gewinn zweimal versteuern. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollten Sie steuerlich beraten lassen.

Praktische Tipps für deutsche Gründer

Aus der Praxis haben sich einige Empfehlungen bewährt, die Ihnen den Start erleichtern:

  • AFM früh beantragen. Ohne Steuernummer stockt jeder weitere Schritt.
  • Rechtsform bewusst wählen. Die IKE ist flexibel, doch nicht immer die beste Lösung. Lassen Sie Haftung und Steuern gegeneinander abwägen.
  • Übersetzungen und Apostillen vorbereiten. Fehlende Beglaubigungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
  • Vollmacht nutzen. Vieles lässt sich aus Deutschland heraus erledigen, wenn Sie einem Anwalt vor Ort eine Vollmacht erteilen.
  • Buchhaltung frühzeitig organisieren. Ein griechischer Steuerberater (Logistis) ist für die laufenden Pflichten praktisch unverzichtbar.
  • Sprachbarriere ernst nehmen. Verträge und Behördenkommunikation laufen auf Griechisch. Fachkundige Begleitung schützt vor Missverständnissen.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung gelingt der Start

Eine Firmengründung in Griechenland ist heute deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Entscheidend ist, dass Sie die passende Rechtsform wählen – für viele Gründer ist die flexible IKE ideal, während EPE und AE bei größeren Vorhaben ihre Stärken ausspielen. Wer die AFM früh beantragt, die Unterlagen vollständig vorbereitet und die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick hat, legt den Grundstein für einen reibungslosen Start.

Merken Sie sich drei Punkte: Erstens entscheidet die Rechtsform über Haftung, Kapital und Aufwand. Zweitens sind Übersetzungen und Apostillen oft der Zeitfresser Nummer eins. Drittens erspart Ihnen eine Vollmacht viele Reisen. So gründen Sie sicher und behalten den Überblick.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.

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KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft