Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Griechenland hinterlassen – vielleicht eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Grundstück. Doch mit dem Erbe kommen auch Fragen und Risiken. Muss ich die Erbschaft annehmen? Was passiert, wenn Schulden dazugehören? Und welche Fristen gelten für mich als Erbe in Deutschland?
Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Sie erfahren, welche Fristen gelten, wie Sie eine Erbschaft formell ausschlagen, welche Folgen ein verpasster Termin hat und worauf Sie als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland besonders achten sollten. So treffen Sie eine informierte Entscheidung – und schützen sich vor bösen Überraschungen.
Warum die Entscheidung so wichtig ist
Anders als viele deutsche Erben erwarten, gilt in Griechenland ein Grundsatz, der schnell zur Falle werden kann: Eine Erbschaft gilt nach Ablauf einer bestimmten Frist als stillschweigend angenommen. Sie müssen also nichts aktiv tun, um Erbe zu werden – Sie werden es automatisch.
Das ist besonders dann gefährlich, wenn der Nachlass Schulden enthält. Denn wer die Erbschaft annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig prüfen, was zum Nachlass gehört, und rechtzeitig handeln.
Kurz zusammengefasst:
- In Griechenland wird man automatisch Erbe, wenn man nicht ausschlägt.
- Mit dem Erbe können auch Schulden übergehen.
- Nur eine fristgerechte Ausschlagung schützt Sie zuverlässig.
Die entscheidende Frist: 4 Monate oder 1 Jahr
Das griechische Recht setzt eine klare Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrem Erbrecht Kenntnis erlangen.
Wie lange haben Sie Zeit?
- Vier Monate beträgt die Regelfrist für Erben mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland.
- Ein Jahr beträgt die verlängerte Frist, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe selbst im Ausland lebt.
Für deutsche Erben ist in der Regel die längere Frist von einem Jahr maßgeblich. Das verschafft Ihnen mehr Zeit, den Nachlass zu prüfen. Doch Vorsicht: Auch ein Jahr vergeht schneller, als man denkt, gerade wenn Unterlagen aus Griechenland beschafft und übersetzt werden müssen.
Wann beginnt die Frist genau?
Die Frist läuft ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Das ist meist der Moment, in dem Sie vom Tod des Erblassers und Ihrer Stellung als Erbe erfahren. Bei komplexen Fällen ist der genaue Fristbeginn nicht immer eindeutig. Lassen Sie diesen Punkt im Zweifel juristisch klären, denn er entscheidet über alles Weitere.
Schritt für Schritt: So schlagen Sie eine Erbschaft aus
Wenn Sie sich gegen die Erbschaft entscheiden, reicht es nicht, einfach nichts zu tun. Die Ausschlagung muss aktiv und formgerecht erklärt werden.
Schritt 1: Nachlass prüfen
Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Gibt es Immobilien, Konten, Wertgegenstände? Und stehen dem Schulden, Hypotheken oder offene Steuern gegenüber? Erst wenn Sie Vermögen und Verbindlichkeiten kennen, können Sie sinnvoll entscheiden.
Schritt 2: Frist bestimmen
Klären Sie, wann Ihre Frist begonnen hat und wann sie endet. Notieren Sie sich das Enddatum und planen Sie ausreichend Puffer ein.
Schritt 3: Erklärung beim Gericht abgeben
Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht (in Griechenland: das Friedensgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers oder das griechische Konsulat). Die Erklärung wird protokolliert und muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.
Schritt 4: Nachweise und Vollmacht
Als Erbe in Deutschland müssen Sie in der Regel nicht persönlich nach Griechenland reisen. Sie können eine spezielle Vollmacht erteilen, mit der ein Anwalt vor Ort die Ausschlagung für Sie erklärt. Diese Vollmacht muss bestimmten Formanforderungen genügen und häufig mit einer Apostille versehen werden.
Schritt 5: Bestätigung sichern
Lassen Sie sich die Ausschlagung schriftlich bestätigen und bewahren Sie das Dokument sicher auf. Es ist Ihr Nachweis, dass Sie nicht mehr haften.
Praktische Mini-Checkliste vor der Ausschlagung:
- Habe ich Vermögen und Schulden vollständig geprüft?
- Kenne ich mein genaues Fristende?
- Ist geklärt, wer nach mir erbt (wichtig bei Kindern)?
- Habe ich die nötige Vollmacht vorbereitet?
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Hier liegt das größte Risiko. Wer die Ausschlagungsfrist versäumt, gilt als Erbe – mit allen Konsequenzen. Das bedeutet:
- Sie treten in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.
- Sie haften unter Umständen auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Nachlasses.
- Eine nachträgliche Ausschlagung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei einem Irrtum – und auch das nur unter strengen Voraussetzungen und eigenen Fristen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung (hypothetisch): Ein deutscher Erbe erfährt vom Tod seines Onkels in Griechenland, kümmert sich aber zunächst nicht darum. Nach über einem Jahr stellt sich heraus, dass zum Nachlass hohe Steuerschulden gehören. Weil die Ausschlagungsfrist verstrichen ist, haftet der Erbe nun für diese Schulden. Hätte er rechtzeitig gehandelt, wäre ihm das erspart geblieben.
Besondere Tipps für Erben in Deutschland
Als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland stehen Sie vor zusätzlichen Herausforderungen. Diese Hinweise helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Handeln Sie früh. Auch wenn Ihnen ein Jahr zur Verfügung steht, kostet die Beschaffung von Sterbeurkunde, Grundbuchauszügen und weiteren Dokumenten aus Griechenland Zeit. Beginnen Sie sofort mit der Prüfung.
Denken Sie an die Kette der Erben. Wenn Sie ausschlagen, rückt oft die nächste Person nach – häufig Ihre eigenen Kinder. Sind diese minderjährig, müssen Sie unter Umständen auch für sie ausschlagen, und dafür kann eine familiengerichtliche Genehmigung nötig sein.
Nutzen Sie eine Vollmacht. Ein Anwalt in Griechenland kann fast alle Schritte für Sie übernehmen. Das erspart Ihnen Reisen und beschleunigt das Verfahren.
Achten Sie auf Sprache und Form. Erklärungen und Dokumente müssen den griechischen Formvorschriften entsprechen, oft in griechischer Sprache und mit Apostille. Fehler bei der Form können die Ausschlagung unwirksam machen.
Prüfen Sie die steuerliche Seite. Neben der zivilrechtlichen Frage der Annahme oder Ausschlagung spielt auch die Erbschaftsteuer eine Rolle – in Griechenland und möglicherweise in Deutschland.
Die Rolle eines spezialisierten Anwalts
Ein auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierter Anwalt ist bei diesen Fragen mehr als hilfreich. Er verschafft Ihnen zunächst Klarheit über den Nachlass und prüft, ob sich eine Annahme lohnt oder eine Ausschlagung ratsam ist. Er bestimmt den genauen Fristbeginn und behält das Fristende im Blick, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Darüber hinaus erledigt Ihr Anwalt die Formalitäten vor Ort: Er gibt die Ausschlagungserklärung beim Gericht ab, kümmert sich um die richtige Form der Vollmacht und stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt übersetzt und beglaubigt sind. Bei mehreren Miterben hilft er, Konflikte zu vermeiden. So handeln Sie nicht auf Verdacht, sondern auf einer sicheren Grundlage.
Fazit: Rechtzeitig prüfen, bewusst entscheiden
Ob Sie eine Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen sollten, hängt allein davon ab, was zum Nachlass gehört. Entscheidend ist, dass Sie die Frist kennen – vier Monate im Inland, ein Jahr für Erben im Ausland – und rechtzeitig handeln. Wer nichts unternimmt, wird automatisch Erbe und haftet möglicherweise für fremde Schulden. Prüfen Sie den Nachlass daher früh, klären Sie Ihre Fristen und lassen Sie die Ausschlagung formgerecht erklären. Starten Sie am besten sofort mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme, damit Sie genug Zeit für eine überlegte Entscheidung haben.
Sie haben in Griechenland geerbt und sind unsicher, ob Sie annehmen oder ausschlagen sollen?
Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei prüft Ihren Nachlass, überwacht Ihre Fristen und übernimmt alle notwendigen Schritte vor Ort – auch per Vollmacht, ohne dass Sie nach Griechenland reisen müssen. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam finden wir die für Sie sicherste Lösung.
Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.
KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


