Die ursprünglich Mitte Dezember 2011 auslaufende Frist für die Legalisierung vorhandener Wasserbrunnen und Wasserbohrungen in Griechenland, für die keine oder ungültige Genehmigungen vorliegen, sowie auch den Nachweis bestehender Wassernutzungsrechte wurde bis Mitte Juni 2012 verlängert.
Legalisierung von Wasserbrunnen, Wasserbohrungen und Wassernutzungsrechten in Griechenland
Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland
In Griechenland bietet das Gesetz 4014/2011 den Eigentümern von Schwarzbauten oder mit Bauverstößen behafteten Immobilien die Möglichkeit, solche ungenehmigten Immobilien und Baumaßnahmen gegen Entrichtung einer entsprechenden Geldbuße nachträglich zu regulieren und für 30 Jahre zu legalisieren.

