Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Drastischer Preisverfall auf dem griechischen Immobilienmarkt hält an

Publiziert am 1.März.2016 von itrust
shutterstock_96128339Sollten sich die Prognosen von Sachverständigen und Fachleuten bezüglich des fortschreitenden Verfalls Immobilienpreise bestätigen, wird der griechische Immobilienmarkt einen Negativrekord verzeichnen. Obwohl sich der griechische Immobilienmarkt bereits im achten Rezessionsjahr befindet, soll sich eine Konsolidierung der Lage erst in weiteren zwei Jahren abzeichnen. Dies würde bedeuten, dass der griechische Immobilienmarkt insgesamt zehn volle Jahre einem kontinuierlichen Preisverfall ausgesetzt wäre. Die Folgen sind gravierend. Enormer Wertverlust griechischen Vermögens geht einher mit drastischen Verlusten an Staatseinnahmen und exorbitant hoher Arbeitslosigkeit. Neuesten Recherchen zufolge, welche im letzten Kongress des Griechischen Instituts für die Bewertung von Unternehmen der „Eurobank Property Services“ und der Nationalbank Griechenlands präsentiert wurden, ist auch in diesem Jahr kein Aufschwung zu erwarten. Vielmehr ist mit weiteren Preissenkungen zu rechnen, welche gemäß den Prognosen und Analysen auch im kommenden Jahr fortbestehen wird.

Preisverfall am griechischen Immobilienmarkt

Gemäß der Immobilienagentur Eurobank Property Services erreichte der kumulierte Rückgang im Bereich der Wohnimmobilien seit 2007 bis Ende 2015 einen Anteil von 38,2 %. Für den dreijährigen Zeitraum 2016-2018 wird jedoch der Rückgang der Immobilienpreise auf 6,7 % geschätzt, mit dem höchsten Senkungsanteil von 3,3% für das laufende Jahr und 3,1 % für das Jahr 2017, während eine Stabilisierung des Immobilienmarktes bei einem Grenzwert von 0,3 % erst für das Jahr 2018 vorausgesagt wird. Auch im Bereich der Gewerbeimmobilien ist ein drastischer Preisverfall zu verzeichnen, zumal sich der kumulierte Preisrückgang hier sogar seit 2007 bis heute auf 47,48 % beläuft (42,78% in Bezug auf Büroräume und 50,79 % auf Gewerbeflächen). Der dargelegte Zusammenbruch des Immobilienmarktes ist hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen:
  • Liquiditätsmangel
  • Kapitalverkehrskontrollen
  • Wirtschaftliche Unsicherheit
  • Hoher Bestand
  • Szenarien über den Massenausverkauf von Immobilien in Verbindung mit den sogenannten „roten“ Krediten
  • die Freigabe der Durchführung von Zwangsversteigerungen, auch des ersten Wohnsitzes
  • der Eintritt von ausländischen Fonds in Griechenland
Alle diese Faktoren schaffen besonders restriktive Rahmenbedingungen für den Markt. In Ermangelung der Nachfrage aufgrund signifikanter Kaufenthaltung ausländischer Käufer von Ferienimmobilien, siechender Unternehmensentwicklungen und sinkender Nachfrage im Handel, der auch den Erwerb von Gewerbeflächen in Mitleidenschaft zieht, wird das Land auch dieses Jahr bezüglich des Immobilienmarkts mit einem Negativrekord in die Annalen eingehen. Fakt ist, dass die erschwerte Kreditaufnahme und der Mangel an Liquidität den Immobilienerwerb nur für wenige Käufer möglich machen. shutterstock_198470945 Eine weitere Recherche (PwC) zur Prognose „Emerging Trends in Real Estate 2016“ vergleicht die Leistungen und Aussichten der griechischen Hauptstadt mit einem Kriegsgebiet. Hierbei ist es charakteristisch, dass es sich um die einzige europäische Stadt handelt, die innerhalb eines Jahres 18 Plätze (von Platz 5 auf Platz 23) in der gesamteuropäischen Rangliste hinsichtlich der Investitionsaussichten auf dem europäischen Immobilienmarkt eingebüst hat. Wie auch ein führendes Mitglied der Nationalbank erwähnte, ist derzeit das wesentliche Merkmal des griechischen Immobilienmarkts das hohe Angebot bei gleichzeitig sehr geringer Nachfrage. In der Praxis ist ein Markt praktisch nicht existent. Der Preisrückgang wird vom Rückgang der Nachfrage getrieben. Die fortlaufende Rezession in der griechischen Wirtschaft hat sich auch im letzten Jahr negativ auf den Immobilienkauf ausgewirkt. Erst vor kurzem wurde für das Jahr 2015 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,70 % gemeldet, während seit Beginn der Krise ein Rückgang des BIP von über 25% verzeichnet wurde. Darüber hinaus hat sich die Immobilienbesteuerung trotz anderer Verlautbarungen nicht geändert. Das ENFIA-Gesetz (Nr. 4223/2013) behält weiterhin seine Gültigkeit, welches durch den leichten Rückgang der Einheitswerte auch nicht nennenswert beeinflusst worden ist. Es wurde ein weiterer Rückgang der allgemeinen Kaufkraft verzeichnet, die Arbeitslosenquote bewegt sich weiterhin auf sehr hohem Niveau und das Angebot zum Verkauf stehender, älterer Immobilien hat sich weiter erhöht. Demzufolge ist der Bestand an Neubauten weiterhin hoch geblieben, weshalb die Errichtung von Neubauten praktisch eingestellt wurde: die im Jahr 2015 ausgestellten Baugenehmigungen betreffen eine Gesamtfläche von 2.417.300 m2 landesweit, wovon sich der Anteil in Attika auf nur 350.500 m2 beläuft, während sich die entsprechenden Zahlen im Jahr 2005 auf 29.056.000 m2 landesweit und 8.550.000 m2 in Attika beliefen. Verzeichnissen zufolge erfolgen viele Kaufpreisfinanzierungen ohne die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Aussagen des Finanzministeriums zufolge, lagen im letzten Jahr 86.075 Bescheinigungen für Grunderwerbsteuer vor, in denen jedoch auch elterliche Schenkungen beinhaltet sind. Ausgehend von indirekten Angaben und Schätzungen von Marktbeobachtern sollen sich die Transaktionen auf 10.000 – 15.000 Euro belaufen. Der von der Nationalbank verzeichnete Rückgang des Marktwertes der Wohnimmobilien beläuft sich auf 5,4% und liegt bei 5,5% für fünfjährige Immobilien, sowie bei 4,7% für ältere Wohnhäuser. Seit 2008 ist ein Rückgang von über 40% zu verzeichnen. Der von der Nationalbank Griechenlands seit Beginn der Rezession verzeichnete Durchschnittsrückgang des Immobilienerwerbs betrifft hauptsächlich die zwei ersten Kategorien (Immobilien Baujahr nach 1985). Die 3. Kategorie (Baujahr vor 1985) verzeichnete einen enormen Rückgang, der sich in vielen Fällen über 50% beläuft. Luxusimmobilien mit größeren Wohnflächen weisen zudem auch einen großen Rückgang auf, und in mehreren Fällen von Neubauten wird ein „unangemessener“ Marktwert festgestellt, der nicht einmal die Baukosten abdeckt.
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Europa vor Zerreißprobe – Griechenland am Scheideweg

Publiziert am 16.Februar.2016 von Abraam Kosmidis

Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass Griechenland seit Jahren "zurechtgelegt" und auf einen Austritt aus der EU und dem Euro vorbereitet wird. Die Interessen dafür sind vielfältig.

Griechenland Schengenraum

 Während die griechischen Bürger seit Jahren mit immer weiteren gravierenden Einschnitten und Steuern ausgequetscht werden, und sich die jahrelange Häme der ausländischen Medien gefallen lassen müssen, kommt jetzt seit Monaten auch noch die Flüchtlingskrise hinzu.

Einerseits die Finanzkrise und die nicht tragfähige Schuldenbelastung bei gleichzeitiger Unwilligkeit, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, natürlich auch die eigene fehlende Bereitschaft, konsequent Reformen umzusetzen. Griechenland wird nach der Finanzkrise einmal mehr mit dieser weiteren großen europäischen Herausforderung und mit dem Schutz der europäischen Außengrenze an der östlichen Flanke der EU allein gelassen. Anstatt hier aus allen europäischen Ländern Grenzschutzbeamte und Rettungsgerät an die griechische Außengrenze zu verlegen, werden andere Lösungen mit nicht EU-Staaten favorisiert, der Türkei über Nacht Milliarden zugeschoben, während die Troika in Griechenland um jeden Cent knausert.

Nun wird allen Ernstes der Ausschluss Griechenlands aus dem Schengen-Raum diskutiert, statt entschlossen gemeinsam die EU Aussengrenzen zu sichern.

Ganz abgesehen davon, dass die Bewohner der griechischen Inseln für Ihren Respekt vor den Menschenleben bei der Rettung der Flüchtlinge aus der Ägäis den Nobelpreis für die Lehrstunde in Sachen Humanität verdient hätten, läge es nahe, nicht asylberechtigte Flüchtlinge wieder auf sicherem Wege auf das türkische Festland zurückzubefördern, statt sie nach Griechenland und in andere EU-Länder weiterziehen zu lassen.

Europa zeigt erneut ein zerrissenes Bild der Hilflosigkeit und Uneinigkeit.

Jetzt kommen noch die antidemokratischen und europafeindlichen Bestrebungen der osteuropäischen Visegrad-Länder dazu. Diese fordern eine Verlegung des Schutzes der europäischen Grenzen quasi an die Grenzen de nicht- EU-Landes FYROM - Allem geltenden Recht zuwider und absolut unsolidarisch gegenüber Griechenland. Gerade die osteuropäischen Länder sollten nach all den Jahren hinter dem eisernen Vorhang ein Gefühl für Solidarität und Freiheit entwickelt haben, statt Kleinstaaterei zu betreiben. Hier schaffen gerade die Visegrad Länder quasi Fakten und die EU schaut nur zu. Wider geltendem Recht unter Missachtung jeglicher rechtlicher Grundlagen. Gerade diese Länder sollten aber für Solidarität, Humanität und Demokratie sensibilisiert sein. Dabei gibt es durchaus Instrumente, um die Rechtsordnung innerhalb der EU wieder herzustellen. Bei jeder Krise wird aber Griechenland mehr oder weniger alleine gelassen und naheliegende, "vernünftige" Lösungen einfach nicht umgesetzt. Vielleicht ist es deshalb den übrigen Partnern sogar recht, dass die Visegrad-Länder nun die Drecksarbeit im Verhältnis zu Griechenland erledigen.

 Es wird immer offensichtlicher: Im Zweifel steht Griechenland alleine da ! Diese Message ist katastrophal für den europäischen Gedanken, dessen Grundprinzip auf Solidarität beruht.

Man fragt sich allerdings warum das so ist und ob evtl. mehr dahinter steckt. Wird etwa eine neue Ordnung der Dinge in der Region angestrebt ? Sind es die Erdölvorkommen in der Ägäis, und die Frage ihrer künftigen Ausbeutung, sowie die Besonderheit der geopolitischen Lage Griechenlands als Schnittstelle zwischen Orient und Okzident, oder einfach die Tatsache, dass die Bundesregierung auf die Türkei setzt als Bollwerk gegen Russland und als Flüchtlingslager? Jedenfalls wird die Behandlung Griechenlands durch die europäischen Partner immer grotesker und ist kaum noch zu erklären. Hier wird ein Land konsequent aus der EU und dem Euro herausgedrängt. Aber all das darf nicht zum Ausschluss Griechenlands aus Schengen führen, sondern hier ist die Bundesregierung nach Ihrem Willkommensruf gegenüber Griechenland in der Pflicht.

Dabei sollte klar sein, dass sich die EU mit den Flüchtlingsströmen auch ein trojanisches Pferd ins Haus holt. Denn nicht alle Einwanderer sind auch Kriegsflüchtlinge. Eine unkontrollierte Einwanderung von Islamisten ist ebenso Fakt, wie das Bestreben der vielen einreisenden Wirtschaftsflüchtlinge nach einem besseren Leben in Europa. Das Asylrecht ist ein Grundpfeiler unserer westlichen Demokratien. Die Bewahrung der eigenen abendländischen Kultur jedoch ebenso ein schützenswertes Gut und die begrenzte Aufnahmefähigkeit eine Tatsache. Integration ist nur dort möglich, wo Integrationsbereitschaft besteht, sonst entstehen unerwünschte Parallelkulturen. Eine offene Gesellschaft verträgt die Vielfalt der Kulturen und Ansichten, ist aber auch von der Einhaltung ihrer Spielregeln abhängig. Dies scheint nicht von allen Einwanderern so gesehen zu werden. Das europäische Demokratieverständnis kann nicht als weltpolitische Anschauung aller Einwanderer unterstellt werden. Die Gastfreundschaft kann aber nicht zur Aufgabe der eigenen Kultur führen und der Schutz der europäischen Grenzen nicht einem nicht EU Staat überlassen werden. Das ist widerrechtlich. Die fehlende Errichtung eines europäischen Grenzschutzes an den Außengrenzen Europas ist nicht nachvollziehbar und die Anrufung der Nato als Schutzmacht bedenklich. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die Nato-Präsenz eher der Präsenz Russlands in Syrien zu verdanken ist, als dass sie der Rettung von Flüchtlingen in der Ägäis dient.

Europa ist offenbar nicht willens oder dazu in der Lage ,seine Probleme zu lösen. In der Finanzkrise wurden bereits sehr viele Fehler gemacht, von beiden Seiten, aber insbesondere auch von der EU. Über die Anwendung von falschen Instrumenten bei der Griechenland-Krise wider herrschender Wirtschaftstheorien wurde insoweit bereits vielfach geschrieben. Jetzt bahnt sich die nächste große Verfehlung der EU gegenüber Griechenland an. Hinzu kommt noch, dass in der NATO auf die Türkei und nicht auf Griechenland gesetzt wird.

Ich bin immer noch glühender Anhänger des europäischen Gedanken, aber nicht mehr des aktuellen Europas, welches nicht den Visionen seiner Gründungsväter entspricht. Die aktuelle Politik entfernt sich immer weiter von einem vereinten Europa und die EU verfügt offenbar nicht über das politisches Personal mit dem erforderlichen Geschichtsverständnis und Format, um die Dinge wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Die europäische Solidarität und Autorität zerfällt zusehends und alle schauen nur zu. Die EU erweist sich für Griechenland immer mehr als nicht verlässlicher Partner. Der Euro als Belastung und die Nato als wenig hilfreich im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Landes.

Griechenland ist momentan isoliert und hat auch noch die schwächste aller denkbaren Regierungen. Das Land hat zu keinem Zeitpunkt in den letzten Jahren seine Interessen konsequent verfolgt, sondern sich mit schwachen und falschen Entscheidungen in eine prekäre Gesamtlage manövrieren lassen. Es wird Zeit dies jetzt endlich zu tun.

Die Notwendigkeit eines Umdenkens wird aber immer deutlicher. Was wir brauchen ist eine Abkehr vom Globalisierungsbestreben und der Definition Europas als reinen Selbstbedienungsladen für Konzerne. Besinnt sich die EU nicht auf ein solidarisches Europa der gleichen sozialen Rahmenbedingungen mit gemeinsamer Fiskal-, Außen-, Verteidigungs- und Sozialpolitik etc. wird es zwangsläufig auseinanderfallen. Gemeinsame Werte des Abendlandes, Kultur und soziale Gerechtigkeit sind überlebenswichtig für die Union. Der gemeinsame große Markt eine angenehme Folge davon und nicht der Selbstzweck.

Das sind so die Fakten. Welche Schlüsse kann man daraus ziehen ?

Der momentane Schluss aus dem Ganzen ist, dass die EU und Euro-Mitgliedschaft für Griechenland immer nur weitere Probleme ohne Lösungen bringt, während unsere "Partner" weder willens noch in der Lage dazu sind, das Land zu unterstützen. Griechenland befindet sich in einer sehr kritischen Phase, wirtschaftlich, politisch, geostrategisch, gesellschaftlich. Eine Neuausrichtung der außenpolitischen Orientierung des Landes sollte deshalb eine Option sein und sich endlich an den Interessen des Landes orientieren. Das Land benötigt verlässliche Partner, deshalb muss geprüft werden, mit wem dies am besten umgesetzt werden kann. Das Festhalten an Bündnissen und Partnerschaften, die weder belastungs- noch tragfähig sind, erweist sich als Trugschluss. Was wir jetzt benötigen, ist eine realistische Einschätzung der Lage und entschlossenes, konsequentes Handeln. D.h. unmittelbare Verhandlungen mit der EU und der NATO über die definitive Lösung der Probleme Griechenlands JETZT, ansonsten droht dem Lande das Abgleiten in noch kompliziertere Abenteuer. Dabei muß als ultima ratio auch ein Austritt aus einem Teil oder auch allen Organisationen und das Suchen neuer, verlässlicherer Partner, eine Option sein. Es reicht.

Und ein letztes noch: Ein Land, das so viel für Europa im Laufe der Jahrtausende getan hat, hätte in einer schwächeren Phase seiner langen Existenz eine bessere Behandlung verdient. Europa ohne Griechenland hätte deshalb nicht mehr den Namen Europa verdient.


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Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT

Publiziert am 11.Februar.2016 von Abraam Kosmidis
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung, die den Betrieb von 14 Flughäfen umfasst. Geplant sind umfangreiche Umbauarbeiten, aber die Vereinbarung enthält auch eine Vielzahl von günstigen Regelungen für den Betreiber FRAPORT. FRAPORT FLUGHAEFEN GRIECHENLAND Im Rahmen des Privatisierungsprogramms wurden auch 14 griechische Flughäfen „privatisiert“. Hierzu wurde bereits am 14.12.2015 ein Vertrag zwischen der griechischen Regierung, der Fraport AG und der Slentel Limited über die Nutzungs– und Managementübertragung der 14 griechischen Flughäfen für eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Übertragung betrifft die Erneuerung, Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der 14 Flughäfen. Das aus Fraport und Slentel bestehende Joint Venture ist dabei verpflichtet, innerhalb der ersten 4 Jahre Investitionen in die Infrastruktur i.H.v. ca. 330 Millionen zu tätigen.

Konkret handelt es sich um die folgenden Flughäfen und Umbauten:

  • Flughafen Thessaloniki „Makedonia“: Das Terminal soll um 35.000 qm2 erweitert werden. Ferner wird eine Modernisierung der Flughafengebäude stattfinden. In einem späteren Schritt soll die Erweiterung des Flughafens um ca. 100.000 qm2 erfolgen. Das Fassungsvermögen des Flugzeugparkplatzes wird von 22 auf 28 Flugzeuge erweitert.
  • Corfu: Erweiterung des Flughafens, anfänglich um 2.700 qm2 und später noch weiter. Die Start- und Landebahnen sollen umfangreich renoviert werden.
  • Chania: Installation einer Flugüberwachungsanlage. Ferner wird der Flughafen um ca. 80.000 qm2 erweitert.
  • Zakynthos: Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkürzung der Wartezeiten im Terminal. Es wird eine zweite Start- und Landebahn gebaut und die bestehenden um ca. 75 qm2 verbreitert. Dies setzt eine Zwangsenteignung einer Fläche von ca. 250.000 qm2 voraus.
  • Kefalonia: Die Warte- und Aufenthaltsflächen sind zu klein und werden erweitert. Das Hauptgebäude ist sehr alt und wird umfassend renoviert. Es ist ferner eine Verbreiterung der Start- und Landebahn vorgesehen.
  • Aktion: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 qm2. Das Terminal wird um ca. 4.000 qm2 erweitert.
  • Kavala Flughafen: Erweiterung des Terminals um ca. 5.000 qm2
  • Rhodos: Verbreiterung der Start- und Landebahn, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 11.000 qm2
  • Kos: Aktuell existiert kein Passagierwarteraum, somit Erweiterung des Terminals anfänglich um ca. 18.000 qm2, während noch zwei Erweiterungen notwendig sein werden. Bau einer weiteren Start- und Landebahn, sowie Verbreiterung der bestehenden Bahn um ca. 75 m.
  • Santorini: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 Meter, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 17.000 qm2. Es werden noch zwei weitere Erweiterungen notwendig sein.
  • Mykonos: Es sind umfassende Renovierungsarbeiten sowohl im Terminal als auch auf der Start- und Landebahn geplant. Eine Erweiterung um ca. 9.000 qm2 ist notwendig.
  • Mytilini: Der Flughafen ist zu klein und entspricht nicht den internationalen Standards, weshalb umfassende Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
  • Samos: Warteräume für Passagiere sind zu klein und werden deshalb erweitert. Zu der einen bestehenden Start- und Landebahn soll eine weitere hinzukommen, ferner wird ein neues Gepäckmanagementsystem installiert.
  • Skiathos: Verbreiterung des Start- und Landebahn. Überdies ist die Schutzzone am Ende der Flugzeugbahn zu kurz. Es wird damit gerechnet, dass auch der alte Flughafen nochmals in Betrieb genommen wird.

Bestimmungen des Konzessionsvertrages mit FRAPORT

Einheitliche Immobilienbesitz – Steuer ENFIA: Fraport wird von der Entrichtung der ENFIA-Steuer hinsichtlich der ihr zahlreich zur Verfügung stehenden Hektar befreit. Kommunale Gebühren: das Abkommen sieht die Befreiung von kommunalen Gebühren vor. Neue Passagiergebühren: Außer den bereits bestehenden vier Gebühren (der Flughafengebühr „Spatosimo-Steuer“, der Lande-Park-und Überfluggebühr), werden zudem drei weiteren Gebühren eingeführt, und zwar die Beleuchtungsgebühren, sowie die Sicherheits-und Passagiergebühren. Diese Gebühren fließen an den Betreiber FRAPORT. Angesichts der aktuellen Lage muss ein Flughafen bei ca. 850.000 Ankünften pro Jahr mit ca. 1.300.000 Euro Security-Kosten rechnen. Eine Anpassung der Flughäfen an die internationalen Sicherheitsstandards mit einer notwendigen Heraufstufung der Sicherheitsausrüstungen, wie z.B. Sicherheitskontrollen der 4. Generation, HD-Screening, Sprengstoffdetektoren mit teuren Sensoren usw., führt zu weiteren Kosten für die Fluggäste. Darüber hinaus gewährt der Konzessionsvertrag dem Betreiber Autonomie bei der der Festsetzung von Luftfahrtgebühren zu.

Staatliche Entschädigungen

Kompensation für Änderung der Gesetzgebung: Mit der Einführung des Begriffs „ausgleichsfähige Änderung der Gesetzgebung“ ist der Betreiber berechtigt, infolge von Änderungen des Rechtsrahmens (wie z.B. in Bezug auf Arbeitsverträge), sich auf zusätzliche Betriebskosten zu berufen und diese als Entschädigungen gegenüber dem griechischen Staat geltend zu machen. Unfallentschädigung: Für Personen- und Sachschäden, sowie für Todesfälle infolge eines Handels oder Unterlassens eines der Vertragspartner haftet nicht der Betreiber, sondern der griechische Staat. Erfasst wird von dieser Regelung das gesamte Flughafenpersonal. Streik: Als „Haftungstatbestand des Staates“ wird zudem auch die Unfähigkeit des Luftverkehrskontrolldienstes betrachtet, eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen pro Stunde zu bedienen (Starts - Landungen). Ist zum Beispiel die Flughafenkapazität offiziell auf 10 Abläufe pro Stunde bestimmt und tritt ein Defekt an einer Funknavigationseinrichtung auf, kann FRAPORT für den hierdurch entstehenden Ausfall Schadenersatzansprüche gegen den griechischen Staat geltend machen. Dies soll auch im Falle eines Streiks im Luftverkehr gelten und stellt ebenfalls einen „Haftungstatbestand des Staates“ für entgangenen Gewinn, Abnahme des Leistungsindikators usw. dar, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Grenzwerte für Strom, Telekommunikation (OTE) und Wasserversorgung

Sofern staatliche Träger wie der Nationale Wetterdienst (EMY), die Luftfahrt, Feuerwehr, das Zollamt oder die Polizei einen bestimmten Bezugswert im Strom-oder Wasserverbrauch oder im Rahmen der Telekommunikation überschreiten, sind diese verpflichtet, an FRAPORT eine Entschädigung zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für, elektronische Flughafensysteme mit hohem Stromverbrauch, die sich im Dauerbetrieb befinden, der Betreiber selbständig einen Grenzwert festlegen wird, dessen Überschreitung die Entschädigungspflicht des Staates auslöst.

Schadenersatzansprüche für Sachschäden

TAIPED FRAPORT GRIECHENLANDDer griechische Staat übernimmt die Wiederherstellung von Schäden über 1 Million, die an den übertragenen Werten entstehen. Demnach dürfte der griechische Staat während der gesamten vierzigjährigen Laufzeit für Renovierungen und Ersetzungen von veralteten Geräten aufkommen. Planungskosten zu Lasten des Staates: Sämtliche Aktualisierungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen auf Kosten des griechischen Staates. Fortan wird der Staat auch für neue Planungen / Entwürfe, für Ausrüstungskosten, Emissionsminderungstechnologien, Lärmmessungen u.a. aufkommen müssen. Dies wird auch jedes Mal der Fall sein, wenn ein Flughafen an eine neue europäische Umweltrichtlinie angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Umweltgenehmigungen noch gültig sind, könnten sich nach der endgültigen Verwaltungsübernahme durch FRAPORT weitere Abweichungen in Bezug auf die Umweltstudien ergeben. Nach den vertraglichen Regelungen haftet ausschließlich der griechische Staat und zwar auch, falls Verzögerungen bei der Ausführung der notwendigen Umweltprojekte festgestellt werden sollten.

FRAPORT als Auftragnehmer

Das Abkommen sieht vor, dass FRAPORT auch als Auftragnehmerin für sämtliche, öffentliche Bauvorhaben, zu deren Abschluss sich der Konzessionsgeber vor der Übergabe verpflichtet hat, tätig werden darf. Ferner ist für die Erteilung von Subunternehmeraufträgen durch FRAPORT keine Zustimmung des griechischen Staates nötig.

Bankkredite

FRAPORT kann mit Zustimmung des griechischen Staates Kredite für ihre Investition hinsichtlich weiterer Modernisierungen aufnehmen, wobei die Zustimmung lt. Vereinbarung als erteilt gilt. Möglichkeit zur Veräußerung von nicht verwendbaren Vermögenswerten: FRAPORT ist berechtigt, Vermögenswerte zu verkaufen, welche für den Betrieb nicht verwendet werden können. Hierüber ist die Luftfahrtbehörde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Staates alle alten und nicht verwendbaren Vermögenswerte zu entfernen.

Beschaffungen und Ausrüstungen

FRAPORT ist berechtigt, Aufwendungen für Modernisierung und Austausch von Ausrüstung mit ihrem, an den Staat zu entrichteten Beitrag zu verrechnen (als Beitrag ist der Anteil von 8,5% und 35% an den Versicherungsträger für Freiberufler gemeint, der vor und nach 2024 zu entrichten ist).

Enteignungen

Es werden Enteignungen von Flächen zur Zertifizierung der Flughäfen vorgesehen, welche ausschließlich dem griechischen Staat zur Last fallen.

Möglichkeit zur Verlängerung der Konzessionslaufzeit

Falls der Staat Entschädigungen von über 5 Mio. Euro schuldet, ist FRAPORT zur entsprechenden Verlängerung der Konzessionslaufzeit für die Flughäfen berechtigt. Damit würde sich ggfls. die Vertragslaufzeit über 40 Jahre hinaus verlängern. Entsprechendes gilt auch für die Klauseln, die wegen höherer Gewalt zu Zahlungsaufschub berechtigten.

Anpassung des Mietzinses und Verpflichtungen

Anpassungen der Konzessionsvergütungen sind in Verbindung mit den Flughafenleistungen möglich.

Projekte

Die Konzessionsvereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Projekte zur Umsetzung der Umweltbedingungen benötigt werden, der Mietzins zu ihren Gunsten angepasst werden kann, anstatt eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Sämtliche Regionalflughäfen weisen Probleme in Bezug auf die Abwassernetzwerke und Entwässerungsgräben auf, zu deren Wiederherstellung hohe Summen benötigt werden. Diese sind dann entsprechend abzugsfähig vom Mietzins.

Keine Verbindlichkeiten nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Für ihre durchzuführenden Projekte wird FRAPORT Garantien über die gute Ausführung der Projekte und den guten Betrieb stellen, welche aber mit Ablauf der Konzessionsvereinbarung enden. Dies bedeutet, dass bei Übernahme der Flughäfen in 40 Jahren durch den griechischen Staat auch etwaige Garantien enden.

Möglichkeit für andere Geschäftstätigkeiten

Eine weitere Vertragsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass FRAPORT nicht nur die Gebühren einnehmen, sondern auch über die ausschließliche kommerzielle Nutzung der Flughäfen bestimmen wird. Ferner ist FRAPORT berechtigt, auch andere Geschäftstätigkeiten im Flughafenbereich zu entwickeln. Im Sicherheitsbereich verfügt das Unternehmen über mehr als 20 Tochtergesellschaften.

Schließungen von Unternehmen

Da es mit dem neuen Betreiber voraussichtlich zu Betriebsschließungen kommen wird, ist vereinbart, dass FRAPORT keinerlei Haftung für einen eventuell direkten oder immateriellen Schaden, oder für den entgangenen Gewinn dritter Parteien zu tragen hat.

Dienstleistungen

Die Verträge werden in zwei Kategorien unterteilt: a) Duty-Free-Shops, Bodenabfertigungsträger und Versorger, sowie b) in die Luftfahrtbehörde gemeinsam mit anderen Trägern zur Erbringung von Dienstleistungen. Lediglich die Verträge der ersten Kategorie gelten als übertragbar. Für alle weiteren Verträge in Bezug auf Nutzungen und Geschäftstätigkeiten jeglicher Art oder zu erbringender Dienstleistungen für Fluggäste ist FRAPORT nicht zu deren Einhaltung verpflichtet, sofern sie den Staat darüber in Kenntnis setzt. Dieser ist wiederum verpflichtet, die jeweiligen Vereinbarungen auf eigene Kosten aufzulösen (und die Gegenpartei dementsprechend zu entschädigen). Damit dürfte der Betrieb verschiedener Unternehmen wie Autovermietungen, Kiosks etc. beendet werden.

Steuerbefreite Refinanzierung

Die Bedeutung der „steuerbefreiten Refinanzierung“ wird schnell klargestellt, womit der Weg zur Steuerbefreiung für Kapitalbewegungen der Gesellschaft geebnet wird (z.B. Veräußerung von Geschäftsanteilen oder eine andere Verbriefung, tägliche Betriebsmittel, Finanzierung bevorstehender Projekte usw.). Somit werden Bedingungen von unlauterem Wettbewerb geschaffen, nicht so sehr zu anderen, griechischen oder europäischen Unternehmen, sondern hauptsächlich gegenüber denjenigen, die im selben Luftfahrtbereich tätig sind, wie z.B. Bodenabfertigungsunternehmen.

Arbeitsthemen

Keine Verpflichtung: Hinsichtlich der arbeitsmäßigen Zukunft der Arbeitnehmer der Luftfahrtbehörde (welche im Betrieb und nicht in der Luftfahrt tätig sind) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Konzessionsinhaber nicht zu deren Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Sofern sich die Arbeitnehmer wunschgemäß bei ihm beschäftigen möchten, können eventuell einige von ihnen aufgenommen werden, jedoch unter den Bedingungen und mit Gehältern der aktuellen Marktlage.

Entlassene Arbeitnehmer werden vom Staat entschädigt

Wie es des Weiteren im Konzessionsvertrag vorgesehen ist, wird der Staat FRAPORT hinsichtlich der ihr aus gerichtlichen Ansprüchen der entlassenen Arbeitnehmer entstandenen Kosten entschädigen. Hierbei handelt es sich um ca. 900 Arbeitnehmer der Regionalflughäfen, mit äußerst gekürzten Gehältern und großer Unsicherheit für ihre Zukunft.

Arbeitnehmer außerhalb der EU

Der Konzessionsvertrag verpflichtet zudem den Staat, die Einstellung von Mitarbeitern außerhalb der EU durch FRAPORT mit Erteilungen von Visum und Aufenthaltserlaubnis zu vereinfachen, gemeinsam mit ihren Familien. Offensichtlich werden somit Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitskosten eingestellt, wodurch die Anzahl der Arbeitslosen im Lande unverändert bleiben wird.

Der „unabhängige“ Ingenieur

Die Absicht des Konzessionsinhabers, allmählich die Rolle der Zentralen Dienststelle der Luftfahrtbehörde herabzusetzen ist deutlich zu erkennen, indem einem 'unabhängigen Ingenieuren' umfassende Vollmachten erteilt werden. Unter den Zuständigkeiten des unabhängigen Ingenieuren in der Konzessionsvereinbarung wird deutlich aufgeführt, dass dieser jedwede andere staatliche Behörde hinsichtlich der Projektaufsicht ersetzt. Die Scheinheiligkeit bezüglich der Unabhängigkeit des vorstehenden Ingenieurs lässt damit beweisen, dass dieser von FRAPORT bezahlt wird, somit ist zu bezweifeln, dass dieser unparteiisch handelt. Überdies wird er auch bei Beaufsichtigungen von Änderungsprojekten überstundenmäßig vom Staat bezahlt werden. Mehrere Vertragsklauseln erteilen FRAPORT das Recht, sich auf schlechte Leistungen bezüglich der Finanzen (Gebühren, Zahlungen an den Staat usw.) aufgrund von Verzögerungen der bevorstehenden Projekte mit Haftung des Staates zu berufen, wobei der angeblich unabhängige Ingenieur entweder beratungsmäßig oder schiedsrichterlich einschreitet. Der Staat wird dann auch hier zur Entschädigung aufgefordert werden. Das Konsortium wird einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro beim rechtlichen Abschluss der Transaktion leisten, und für die nächsten 40 Jahre wird es einen jährlichen Mietzins von 22,9 Mil. Euro zahlen, zuzüglich der jährlichen Inflationsrate. Der Privatisierungsfond TAIPED wird einen jährlichen Gewinnanteil erhalten, der sich durch einen vorbestimmten Prozentsatz von 28,5% des Gewinns vor Steuern, der Zinsen und Abschreibungen der Flughäfen festlegen wird. Das Gemeinschaftsunternehmen Fraport AG – Kopelouzou wird an den griechischen Staat für die entsprechende 40-jährige Privatisierung einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro zahlen, sowie Mietzinsen von 0,9 Mrd. Euro, Gewinn vor Steuern in Höhe von 4,56 Mrd. Euro (28,5% der jährlichen Nettoeinnahmen des Staates von 0,4 Mrd.) und Gebühren zu Gunsten der Luftfahrtbehörde in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Gesamtbetrag von 7,89 Mrd. Euro für 40 Jahre, wovon 6,69 Mrd. Euro vom Privatisierungsfond TAIPED eingenommen werden. Wie es bereits im Privatisierungsfall des Hafens von Piräus bekannt ist, wird jeder vom TAIPED-Fond eingenommene Betrag gezwungenermaßen zur Tilgung der nicht nachhaltigen Staatsschulden verwendet.
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Ausbildung der griechischen Steuerbehörden nach deutschen Vorschriften

Publiziert am 26.Januar.2016 von Abraam Kosmidis
Steuerwesen_Zusammenarbeit_Griechenland_Deutschland Die Gemeinsame Absichtserklärung, welche die griechische Regierung in den kommenden Tagen mit dem Finanzminister des Landes Nordrhein – Westfalen unterschreiben soll, sieht unter anderem die Ausbildung der griechischen Steuerbehörden in den speziellen Bildungszentren des Bundeslandes vor, die sich insbesondere auf eine engere Zusammenarbeit der beiden Seiten hinsichtlich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung beziehen wird. Anlässlich seines bevorstehenden Besuches in Athen, erklärte der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Herr Borjans, dass nach einem gemeinsamen Entschluss beide Seiten eine Belehrung der griechischen Steuerbeamten über Steuerkontrollen, Steuerberechnungen, Überprüfungen der hohen Einkünfte sowie der Unternehmen als äußerst nützlich halten. Zudem können die griechischen Beamten die Arbeitsweise des Amtes für Wirtschaftsdelikte, seine Datenbewertung sowie die Durchführung von Prüfungen und Recherchen ausführlich verfolgen. Herr Borjans erläuterte zudem, dass nach einer entsprechenden Vorbereitung die Fortbildungsseminare für die griechischen Partner umgehend beginnen könnten, wobei der Sommeranfang als der realistischste Zeitpunkt erscheint. Obwohl sich momentan das entsprechende Bildungsprogramm zunächst auf 50 Beamte beschränkt, zielt es künftig auf die Ausbildung sämtlicher Steuerbeamten ab. Der Finanzminister fügte noch hinzu, dass Griechenland seine Handlungsfähigkeit nicht nur durch eine Kürzung der Ausgaben bewahren kann, sondern durch Förderung der Investitionen und Finanzierung des sozialen Zusammenhalts, was jedoch mithilfe von Staatseinnahmen erzielt werden kann. Ein Antrag auf Hilfeleistung kann in Europa nur angenommen werden, wenn die erzielbaren Einnahmen auch tatsächlich bewirkt werden können. Diese Unterstützungsinitiative wird für beide Seiten vorteilhaft sein. Ende November übergab Herr Borjans den griechischen Behörden eine Liste mit mehr als 10.000 Daten griechischer Einleger mit Bankkonten in der Schweiz. Die Gemeinsame Absichtserklärung wird von der griechischen Seite vom stellvertretenden Finanzminister, Herrn Alexiadis und dem stellvertretenden Justizminister, Herrn Papagelopoulos unterzeichnet werden.    
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Neue Fristverlängerung für Investitionsvorhaben

Publiziert am 8.Januar.2016 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentSchon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen. Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief. Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen. Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können. Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden. Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden).
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Griechische Wirtschaft zeigt bemerkenswertes Durchhaltevermögen

Publiziert am 11.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDer griechische Unternehmens-und Industrieverband SEB wies im Monatsbericht für wirtschaftliche Entwicklungen auf das bemerkenswerte Durchhaltevermögen der griechischen Wirtschaft trotz der schwierigen Finanzlage hin. Die Rezession des Gesamtjahrs erweist sich milder als erwartet, und es zeigen sich geringere Auswirkungen durch die Kapitalverkehrskontrollen im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen. Zugleich weisen die Frühindikatoren der wirtschaftlichen Aktivität eine Normalisierung auf, wobei die versäumte Zeit insbesondere aufgrund der negativen Entwicklungen während der Sommermonate größtenteils nachgeholt wird. Dennoch bestehen weiterhin offensichtliche Abschwächungsanzeichen, die vorwiegend durch die verlangsamte Wachstumsrate der Industrieproduktion und der Exporte sowie die Reduzierung der Importe, des Einzelhandels und der Einkünfte aus dem Tourismus-und Schifffahrtsbereich ausgedrückt werden.

Die Normalisierungsanzeichen der Wirtschaft umfassen gemäß dem Verbandsbericht folgendes:

  • - ein weiterer Anstieg des Einkaufsmanagerindex (PMI) im Verarbeitungssektor im November 2015,
  • - der unveränderte wirtschaftliche Einschätzungsindikator im selben Monat, und eine Zunahme der Geschäftserwartungen im Industriesektor, indem eine Verbesserung der Auftragseingänge, der

Exporte und der Beschäftigungserwartungen festzustellen war, obwohl sich die absoluten Vertrauensebenen noch auf niedrigen Werten belaufen,

  • - die Zunahme der Industrieproduktion im September (+2,8%), infolge des starken Rückgangs im Juli,
  • - die Exportdynamik, die während der ersten Monate von 2015 zum bemerkenswerten Anstieg von +11,1% führte (Jan. – Sep. 2015); zu diesem Ergebnis haben hauptsächlich die Exporte von Agrar-und

Industrieprodukten beigetragen,

  • - die Lockerung des Deflationsdrucks im Oktober,
  • - die Verringerung der Arbeitslosenanzahl im August 2015 (von 1.196.000 auf 1.180.000),
Gleichzeitig werden jedoch Entwicklungen verzeichnet, welche die Unsicherheit verlängern, wie z.B. die Abnahme der Industrieumsätze im September, der Rückgang der Reiseverkehrseinnahmen (-5,4%), der Transporte und der Tätigkeiten griechischer Bauunternehmen im Ausland, oder das negative Bild in der Finanzierung, den Investitionen und der Bautätigkeit.
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Steuerrecht Griechenland : Was sich in 2016 ändert

Publiziert am 8.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenKurz vor dem Ende des Jahres sollen neue Überraschungen tausenden Steuerpflichtigen nicht erspart bleiben, zumal neue Regelungen in Bezug auf die Einkünfte von 2015 im Parlament verabschiedet werden sollen. Insbesondere erstellt die Führung des Finanzministeriums eine weitere, steuerliche Gesetzgebung, in der die Vorschriften hinsichtlich der freiwilligen Offenlegung der nicht angemeldeten Einkünfte, das Vermögensverzeichnis (Periousiologio) sowie begrenzte Änderungen in der Besteuerung der Jahreseinkünfte von natürlichen Personen aufgenommen werden. Den neuesten Angaben zufolge beziehen sich die bereits mit den Institutionen überprüften, äußerst kurzfristigen Änderungen auf folgendes: Steuerskala – Steuerfreigrenze. Die Überprüfung und eventuelle Genehmigung durch die Institutionen der Festlegung einer niedrigen Steuerfreigrenze für Einkünfte von bestimmten Freiberuflern (z.B. Arbeitnehmer, die ihr Einkommen durch Einkünfte auf Rechnung ergänzen), um die sich aus der Zunahme der Steueranzahlung von 55% auf 75% ergebenden Belastung für die Einkünfte 2015 zu beschränken. Mieteinnahmen. Steuerpflichtige mit diesjährigen Mieteinnahmen aus Immobilien werden im nachfolgenden Jahr zur Entrichtung von erhöhten Steuern um 142,2 Mil. Euro aufgerufen. Für diese Einkünfte wird die Festlegung einer neuen Steuerskala erwartet, in der sich die Steuersätze 11% (für Jahresbeträge von bis zu 12.000 Euro) und 33% (für Jahresbeträge über 12.000 Euro) erhöhen werden. Der Wirtschaftsstab bearbeitet einen neuen Entwurf, womit ein Fortschritt der Besteuerungsskala für Mieteinnahmen mit mehreren Stufen erreicht werden soll. Ziel ist die Übertragung der steuerlichen Belastung auf die höheren Einkommensgruppen, mit hohen Einkünften aus den vermieteten Immobilien. Landwirte. Der Haushaltsplan für das kommende Jahr sieht zusätzliche Steuern um 32 Mil. Euro aus der Besteuerung der Landwirte vor. Nach der erhöhten Anzahlung der Einkommenssteuer auf 75% für diesjährige, landwirtschaftliche Einkommen sind weitere Eingriffe auf den Steuerstatus der Landwirte nicht ausgeschlossen. Quittungen. Die bereits bekannte Regelung zum Sammeln von Quittungen findet auf die diesjährigen Einkünfte keine Anwendung. Zur Sicherung der Steuerfreigrenze von 9.550 Euro durch den Steuerabzug in Höhe von 2.100 Euro, mussten Arbeitnehmer und Rentner im letzten Jahr Quittungen vorlegen, welche einem Anteil von 10% ihres Einkommens entsprachen. Dennoch sucht der Wirtschaftsstab eine Lösung zur Erhaltung der Steuerfreigrenze auch für diesjährige Einkommen von Arbeitnehmern und Rentnern, welche im kommenden Jahr besteuert werden sollen.

Die vom Wirtschaftsstab vorbereitende zehn Eingriffe auf die Steuerfront für 2016 sind insbesondere:

  1. Die Einreichung des Gesetzentwurfs im Parlament zur freiwilligen Legalisierung von Schwarzgeld aus Einlagen in den kommenden Tagen.
  2. Vermögensverzeichnis. Mitte Dezember wird der diesbezügliche Gesetzentwurf erwartet, und umgehend nach Einreichung der Steuererklärungen werden die Besteuerten zur Anmeldung ihrer Vermögenswerte über ein E-Formular des TAXIS-Net aufgefordert.
  3. Nach dem Vermögensverzeichnis werden kleinere Änderungen in der Steuerskala für die Einkünfte von 2015 erfolgen. Ziel ist der schnelle Abschluss der Steuererklärungen, um die ENFIA – Steuerbescheide daraufhin vornehmen zu können.
  4. Im Februar sollen Eingriffe für breitere Veränderungen hinsichtlich der Einkommensbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen erfolgen.
  5. Maßnahmen für den Tabak-und Treibstoffschmuggel.
  6. Neuer Gesetzentwurf über die Steuer, welche die Sonderimmobiliensteuer ENFIA ersetzen soll, und welche gerechter und angemessener, jedoch stets einnahmenorientiert sein wird.
  7. Die neue Form des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen.
  8. Das elektronische Finanzamt zur Erweiterung von elektronischen Transaktionen, sodass die Finanzämter für das Publikum nunmehr geschlossen bleiben und sich der Besteuerte durch einen spezialisierten Call-Center, das Internet oder durch seinen Buchhalter bedienen kann.
  9. Die Festlegung der Marktpreise anstatt der Einheitswerte zur Berechnung der Immobiliensteuer.
  10. Bildung eines Rates zur Koordinierung der Steuerpolitik, um einen effektiven Dialog zu gewährleisten.

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Ein Plädoyer für die Vereinigten Staaten von Europa

Publiziert am 17.November.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Weltbild für welches Europa steht, beruht u.a. auf den Grundwerten Liberalität, Humanismus, Achtung vor dem Leben und auf dem Festhalten am Glauben, dass die Menschheit über Bildung zu einer besseren Existenz und Gesellschaftsform finden kann, dessen Verwirklichung jedem die bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung ermöglicht. Die Vereinigten Staaten von Europa sind dabei nicht nur die Vision einiger Romantiker, sondern bitternotwendige und überlebensnotwendige -derzeit allerdings nur eine halbfertige- Realität. Europa begann nach all dem Leid des WK II als Friedensprojekt. Herausragende Persönlichkeiten wie R. Schuman, J. Monnet, Churchill oder Adenauer erkannten die Notwendigkeit des Vereinten Europas. Besinnung auf die Grundwerte einer humanen Gesellschaft, Überwindung der Nationalstaatendenkens, Zusammenschluss zu einem größeren, einheitlichen Ganzen. Aber auch die nachfolgende Politikergeneration mit herausragenden Persönlichkeiten wie Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Giscard d `Estaing, H.D. Genscher, Willi Brandt u.a. erkannte die Notwendigkeit eines Vereinten Europas und trieben deshalb dessen Ausbau voran. Soll also diese grandiose Vision der Vordenker, welche über viele Jahre konstant umgesetzt wurde, nun am Ende an der fehlenden Fertigstellung des Projekts scheitern und als blose Interessengemeinschaft einer rein wirtschaftlich orientierten Willensbildung enden? Der Philosoph und Soziologe Prof. Habermas befürchtet gar, "dass der Politik für ein so großes Projekt wie die Einigung Europas die Luft ausgeht….“ Die Gründe hierfür liegen im wesentlichen darin, dass europäischen Politiker in den letzten beiden Jahrzehnten es meist vorgezogen haben, entweder den Weg für ihre Konzerne zu ebnen, damit diese im Resteuropa barrierefrei ihre Gewinne mehren können, oder wie im Falle Griechenlands ihren Klientelstaat im eigenen Interesse bei Laune zu halten, anstatt die Vereinigten Staaten Europas voranzutreiben. Die Mehrung der Konzerngewinne vermitteln dabei die trügerische Sicherheit, dass damit auch der Weg zu einer besseren Welt und zum weiteren Ausbau Europas geebnet sei und die Grundwerte des Europäischen Gedankens vernachlässigt. Die Zukunft Europas liegt in der Bildung und Wissenschaft, sie lebt von der Vermittlung von Grundwerten wie Friede, Freiheit, Humanität und der Solidargemeinschaft. Auf diese Werte gilt es sich wieder zu Besinnen und zu verstehen, dass diese Grundausrichtung des Europäischen Gedankens keine überholte Sichtweise aus der Retrospektive ist, sondern eine Lösung für die real existierenden großen Herausforderungen unserer Zeit bieten. Ja Pragmatismus und Realpolitik spielen eine gleich wichtige Rolle, denn die nun in regelmäßigen Wellen über Europa hereinbrechenden Krisen kommen nicht von ungefähr. Die Krisen haben ihre Ursachen und stehen in einer Wechselwirkung mit ihrem unzureichenden Handling. invest in GreeceDie verherenden Auswirkungen auf Europa wie die Finanz- und Bankenkrise, die Griechenlandkrise, die Migrantenkrise, die Krise in der Ukraine und wie alle weiteren folgenden Krisen, sind die Folgen des fehlenden konsequenten Ausbaus der EU. Quasi ein halbfertiger Rohbau ohne Dach oder Türen etc., mit welchem es immer Probleme geben wird, wenn die Mängel nicht endlich beseitigt werden. Veranschaulicht am Beispiel der Verteidigungspolitik wird dies klar. Die Europäer haben ihr Nationalstaatendenken in der Vergangenheit mit den blutigsten und zerstörerischten Jahrhunderten bezahlt. Von europäischem Boden sollte deshalb niemals wieder Krieg ausgehen. Wie der Begriff bereits aussagt, dient Verteidigungspolitik der Verteidigung. Angriffskriege sollten geächtet werden. Anstatt aber diese Grundsätze in eine eigene Verteidigungspolitik einfließen zu lassen, wird die Verteidigung Europas der Nato und Amerika überlassen. Natürlich sind die Interessen Europas und der Nato in vielen Punkten -aber eben nicht in allen- deckungsgleich. Dies wird am Beispiel der Ukraine besonders deutlich. Hier lässt sich Europa in eine Auseinandersetzung mit Russland drängen, die man als Europäer überhaupt nicht möchte. Es ist offensichtlich, dass die Interessen nicht deckungsgleich sind. Übernahme von Verantwortung im Weltgeschehen. Durch die katastrophale Destabilisierungspolitik im mittleren Osten, ist in Ländern wie zB Afghanistan, dem Irak und nun auch in Syrien ein Machtvakuum entstanden, welches nun auf dem Wege ist, von Terrorgruppen ausgefüllt zu werden. Europa wird schleichend in diese Konflikte hineingezogen, ohne jemals ein echtes Interesse an dieser Politik gehabt zu haben. Würde Europa mit einer Stimme, beispielsweise der eines gesamteuropäischen Aussenministers sprechen, könnte Europa selbst Einfluß auf das Weltgeschehen nehmen und wäre nicht nur Mitläufer und Leidtragender der Politik anderer. Asyl- und Migrationspolitik: Wir erleben derzeit bekanntlich die größte Migrationswelle nach Europa. Natürlich soll es in Europa für Kriegsflüchtlinge jederzeit Asyl geben, schließlich ist das ein Grundrecht der europäischen Verfassungen. Aber die unkontrollierten Förderung der Einwandererströme ohne jegliche Prüfung von Herkunft und Migrationshintergrund bzw. Motivation ist unverantwortlich. Hier wird eine Bedrohungslage für Europa und die Europäer geschaffen, die nicht mehr reversibel ist. Dabei entsteht diese Bedrohungslage nicht durch die echten Asylsuchenden, sondern durch all die anderweitig Motivierten, die mit diesen Migrationswellen unkontrolliert in die EU einwandern. Das mußte man nun sehr schmerzhaft an den tragischen Ereignissen in Paris am 13.11.2015 endgültig zur Kenntnis nehmen. Die Liberalität und die Humanität Europas darf nicht dazu mißbraucht werden, um ihre freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Ziel ihrer Zerstörung zu unterwandern. Der Begriff der wehrhaften Demokratie sollte deshalb wieder mit Leben erfüllt werden. Inanspruchnahme der Grundrechte ja, aber nur für all jene, die sich diesen Werten auch selbst verbunden fühlen und diese nicht nur dazu ausnutzen, um ihr eigenes, leider meist menschenfeindliches und unliberales Weltbild in Europa zu etablieren. Eine offene Gesellschaft kann auf diese Weise nicht überleben. Dabei zeigt sich die Hilflosigkeit, welche durch den fehlenden Ausbau der EU zu einem einheitlichen Rechtsstatt entstehen, in ihrem ganzen Ausmaß. Denn es wurden zwar die innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen aufgehoben, doch hat man offenbar einmal mehr weder den Schutz der gemeinsamen Aussengrenzen zu Ende gedacht, noch ausgebaut. Folge der unkontrollierten Einwanderungsströme und der nur unzureichend ausgebauten europäischen Asylpolitik ist nun die Wiedereinführung der Grenzkontrollen und die faktische Auserkraftsetzung von Schengen. Überall in Europa werden bereits wieder Stacheldrahtzäune aufgebaut und die Angst vor Anschlägen geht um. Damit wird die von uns allen hoch geschätzte innereuropäische kontrollfreie Reisefreiheit praktisch aufgehoben, weil die europäische Politik es nicht fertigbringt, eine effektive und einheitliche Asyl- und Einwanderungspolitik zu installieren. Ja, es gibt Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin II). Aber ihr Regelungsgehalt ist unzureichend und nicht geeignet, eine Einwanderungswelle, wie aktuell, zu beherrschen. Denn die Verordnung regelt lediglich, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. „Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren mehr durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat überstellt.“ (Wikipedia). Vernachlässigt wurde hierbei nämlich der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen und die Verzahnung mit der Asyl- und Einwanderungspolitik. Zwar existiert die Verordnung (EG) 2007/2004 für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wobei auch die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus dieser Verordnung erkannt wurde, wie die (EG) Verordnung 1168/2011 beweist, doch besteht der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen derzeit nur auf dem Papier. Aus den Erwägungen zur Änderung der Verordnung ergibt sich auch, dass die Entwicklung einer vorausschauenden und umfassenden Migrationspolitik, der integrierte Grenzschutz und ein einheitliches und hohes Kontroll- Überwachungsniveau, sowie die verstärkte Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung, sowie der Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung an den Aussengrenzen im Vordergrund stehen. Praktisch sieht es jedoch so aus, dass weder die finanzielle Ausstattung von Frontex gewährleistet ist, noch ausreichend Grenzschützer und die erforderlichen operativen Mittel wie Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stehen, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können. (https://www.zeit.de/news/2015-08/26/eu-frontex-chef-beklagt-mangelnde-mittel-in-griechenland-26160402). Es erscheint deshalb schon zynisch in diesem Zusammenhang dann zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass die Lösung dieser Mängel quasi in einem Outsourcing des Schutzes der europäischen Grenzen durch ein Nicht-EU Mitglied gegen Zahlung von ca. 3 Mrd. Euro und in weiteren Zugeständnissen zur Visalockerung liegen soll. Offenbar sind für diese Lösung die notwendigen Mittel vorhanden, welche für die Wahrnehmung eigener europäischer Institutionen nicht vorhanden sind. Ferner sind unter diesem Hintengrund auch Äußerungen nicht nachvollziehbar, wonach nun als Reaktion auf die unkontrollierte Einwanderung der verstärkte Schutz der Binnengrenzen, wie zB der bayerischen, durch den Bundesgrenzschutz erfolgen soll. Man wundert sich wirklich, weshalb Frontex nicht mit Grenzschützern aus ganz Europa ausgestattet wird, die aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzen dort nicht mehr gebraucht werden. Es liegt doch mehr als nahe, dass diese Kapazitäten zum Schutz an die Aussengrenzen verlegt werden sollten. Das ist doch ein aussagekräftiges Beispiel aus dem alltäglich praktizierten europäische Wahnsinn. Thema Euro: Diese Währung wird nur dann wirklich von allen ernst genommen werden, wenn dahinter auch ein Staatenkonföderation steht und nicht nur ein diffuses Konglomerat von Staaten, dessen gemeinsamer Nenner nicht einmal definiert ist. Den Spekulanten und der Hedgefonds fast schutzlos ausgeliefert, mussten erst Mechanismen im Laufe der Krise entwickelt werden, um auf die Bankenkrise, spätere Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können. Auch heute noch sind die Schutzmechanismen unzureichend. Die EZB hat nahezu ihre Mittel erschöpft, ohne dass die Folgen der Banken- und Finanzkrise überwunden wären. Fehlende einheitliche Fiskalpolitik: Voraussetzung für einheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der EU wäre u.a. eine einheitliche Fiskalpolitik. So sind zB In Griechenland zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft Investitionen erforderlich. Um Investitionen anzuziehen ist ein attraktives Investitionsumfeld erforderlich.Zur Bekömpfung der Krise wurden in Griechenland allerdings die Steuerarten und Steuersätze sehr stark erhöht und reichen in Summe teilweise auf ca. 50%. Wenige km über die Grenze nach Bulgarien beträgt der Einkommensteuersatz allerdings nur 10%. Man fragt sich, wie unter diesen uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen Aufbau und Wirtschaft ohne einheitliche Fiskalpolitik entstehen soll. Es könnte noch eine Vielzahl weiterer Beispiele aufgezählt werden. Als vielleicht wichtigster Punkt sogar die fehlende gemeinsame Verfassung, als Grundvoraussetzung für einheitliches und koordiniertes Handeln auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Nationalstaaten, auch Deutschland, werden jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten ohne eine zu Ende gedachtes und fertigkonstruiertes Europa größte Überlebensschwierigkeiten bekommen, alle aufstrebenden Nationen oder Supermächte haben nämlich eines gemeinsam: große Bevölkerung und Landflächen, damit große Binnenmärkte, welche sie von Exporten unabhängiger macht. Deutschland, der Exportweltmeister zB, hat einen verschwindend kleinen Binnenmarkt mit seinen 80 Mio. Einwohnern verglichen an seiner Produktionsleistung. Der Ausbau Europas ist aktueller denn je. Die Politiker in den europäischen Nationalstaaten müssen endlich einsehen, dass nur die Vereinigten Staaten von Europa eine Zukunftsperspektive bieten. Wenn es uns jetzt nicht gelingt, die Vereinigten Staaten von Europa voranzutreiben, dann werden die weiteren Krise eine Zerreißprobe darstellen, welche zum Auseinanderfallen der EU führen kann und vermutlich dann auch wird. Mit verheerenden Folgen für Europa und die Europäer und einem Rückfall in endgültig vergangen geglaubte, frühere Zeiten.
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Energie und Tourismus im Visier von US-Investoren

Publiziert am 9.November.2015 von Abraam Kosmidis

Drei amerikanische Kolosse zeigen Interesse an LNG-Kopfstationen zur Verflüssigung von Erdgas

Die umgehende Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen fordert der Präsident der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer, um ein Signal auf internationaler Ebene auszusenden, dass Griechenland bereit ist, ausländische Investitionen zu begrüßen und den Aufschwungsprozess ihrer Wirtschaft einzuleiten. Wie der Präsident, Herr Anastasopoulos betonte, darf keine Zeit mehr verloren gehen und fügte hinzu, dass die Rekapitalisierung der Banken und der Abschluss der Bewertung ein bedeutender Schritt zur Wiederherstellung des Ansehens Griechenlands im Ausland sowie zur Wiedererlangung seiner Glaubwürdigkeit sein wird. Zudem wies Herr Anastasopoulos darauf hin, dass die amerikanischen Investoren eine starke Bereitschaft zeigen, jedoch noch in Erwartung der Initiativen seitens der Regierung in Bezug auf das Kernstück der Reformen in der öffentlichen Verwaltung und der im neuen Sparpaket vorgesehenen Umsetzung der Verbindlichkeiten sind. LNG AnlageGanz oben auf der Agenda der US-Investoren stehen der Tourismus-und Energiebereich (vorwiegend der Kohlenwasserstoffsektor). Bereits drei amerikanische Konzerne interessieren sich für die Errichtung einer Endstation und LNG- Anlagen (Flüssigerdgasanlagen). Herr Anastasopoulos ist zudem der Ansicht, dass beim nächsten Konzessionsablauf für Meeresflächen im Ionischen Meer und Kreta auch amerikanische Ölkonzerne Interesse zeigen werden, sowie für die Errichtung von Logistikzentren an den größten Häfen des Landes. Bis Ende des Jahres soll zudem der US-Außenminister, John Kerry, das Land besuchen, während in wenigen Wochen auch der Jahreskongress der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer stattfinden wird, woran sich Unternehmensleiter der größten Investmentfonds (Hedgefonds und Distressed Fonds) der Vereinigten Staaten beteiligen werden. Trotz der derzeit schwierigen Wirtschaftslage des Landes steht Griechenland weiterhin auf der Interessentenliste der US-Fonds.
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Förderprogramme für Unternehmen

Publiziert am 23.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceAm 12. Oktober 2015 ist die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten 4 Förderprogramme des neuen ESPA 2014-2020 angekündigt worden.

Es handelt sich um folgende Programme:

  • "Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
  • "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
  • Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
  • "Start-up - Unternehmen"
die nachstehend ausführlich beschrieben werden. Die endgültige Ausschreibung der Programme und die Einreichung der Investitionsvorhaben soll Mitte November erfolgen.

1.  Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen

Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.

Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:

  • Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
  • Kultur – und Kreativwirtschaft
  • Materiale / Konstruktionen
  • Logistikkette
  • Energie
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit
Die Unternehmen sollen gefördert werden, um eine Heraufstufung durch die Zunahme der Investitionen für ihre technologische und geschäftliche Modernisierung zu erzielen, sowie die Übernahme der Nutzung von IKT, die Erhöhung des Standardisierungs-und Zertifizierungsgrads der Produkte, die Entwicklung von qualitativ integrierten Dienstleistungen und die Verbesserung der Qualität von angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Zugleich sollen auch durch den Technologie- und Knowhow-Transfer die Fähigkeiten des Produktionspotenzials gefördert und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der KMU erzielt werden. Das Förderprogramm wird mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 130.000.000 € (öffentliche Ausgaben) finanziert und soll durch zwei Ausschreibungsabläufe (erster Ablauf 2015: 40% und zweiter Ablauf 2016: 60%) umgesetzt werden.

Förderungsregelung – Projektbudget

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget). Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung. Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.

Projektdauer

Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.

Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind: Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus. Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.

Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:

  • Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
  • Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
  • Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
  • Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
  • Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
  • Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
  • Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
  • Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Antragsberechtigt sind nicht öffentliche Unternehmen, öffentliche Träger oder Organisationen oder / und ihre Tochterunternehmen, sowie mit ihnen gleichgestellte Unternehmen.

Förderfähige Kosten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
  • Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
  • Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
  • Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
  • Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
  • Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal förderfähig sind, mit Anwendung der Flexibilitätsklausel. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgesetzt.

Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung

Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt. Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.

2.  Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen

Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können. Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen. Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 € Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.

Förderfähige Tätigkeiten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
  • Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
  • Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
  • Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
  • Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
  • Vergütungen Dritter
  • Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Gesamtbudget der Förderaktion: 50 Mil. Euro in jeweils zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung). Geschätzte Anzahl der Endbegünstigten: 600 bis 700 touristische Kleinst-und Kleinunternehmen (je nach den Finanzierungsplänen der genehmigten Investitionsvorhaben) 3.  Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen Berechtigt sind Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, zur Inbetriebsetzung / Unterstützung der Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets sowie zur Organisation einer selbstständigen Gewerbefläche.

Insbesondere:

  • Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
oder
  • Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )

Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:

Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen: Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),
  • Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
  • Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
  • Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
  • Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
  • Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
  • Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.

Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert. Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.

Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:

  • die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
  • die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten,
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt. Aktionsbudget: 50 Mil. Euro, in zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 35% und 2. Ablauf 2016: 65% des Aktionsbudgets) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.

4.  Start up Unternehmen

Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:
  • die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
  • die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Natürliche Personen über 25 Jahren, die währende der Antragseinreichung:
  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Die Einkommenskriterien werden im Anwendungsleiter des Programms zur Verfügung gestellt.

Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)

Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland. Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:
  • Agrarnahrungsmittelsektor
  • Energie
  • Kultur-und Kreativwirtschaft
  • Logistikkette
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit – Arzneimittel
  • Materiale – Konstruktionen.
Die zu gründenden Unternehmen können eine der nachstehenden Gesellschaftsformen erhalten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Kapitalgesellschaft IKE, Personengesellschaft und Soziales Genossenschaftliches Unternehmen gemäß dem Gesetz Nr. 4019/2011.

Förderfähige Kosten:

  • Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
  • Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt. Aktionsbudget: 120 Mil. Euro, in zwei Abläufen von je 60 Mil. Euro (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung. Geschätzte Anzahl der Endberechtigten: 2500 Neue Unternehmen 4500 Neu Arbeitsplätze
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