Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Neue Fördermittel in Griechenland für Unternehmer

Publiziert am 23.Januar.2017 von Abraam Kosmidis
Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandEin kleines Paket mit neuen Fördermaßnahmen zur Förderung der Unternehmer in Griechenland soll kurzfristig in Kraft treten. Im Rahmen des operativen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation (EPAnEK) sind hierzu sechs Förderprogramme des Generalsekretariats für Industrie in Höhe von insgesamt 470 Mio.Euro genehmigt worden.

Derzeit werden noch die endgültigen Richtlinien verfasst, sodass die entsprechenden Bekanntmachungen kurzfristig veröffentlicht werden können.

Die Programme beziehen sich unter anderem auf folgende Branchen und Bereiche:

  1. „Moderne Verarbeitung“ zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die entsprechende Aktion zielt auf die Umstrukturierung der verarbeitungsmäßigen Produktionsbasis der Griechischen Wirtschaft in neuartigen oder differenzierten Produktionslinien, Waren und Verarbeitungsdienstleistungen.
  1. „Förderung der Umweltindustrie“ zur Finanzierung von Unternehmensvorhaben hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung von flüssigen, festen und gasförmigen Abfällen und Altmaterial Dritter, mit der Produktion und Bereitstellung von Rohstoffen und Zwischen-oder Endprodukten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.
  1. „Entwicklung von lokalen Gewerbeparks für Verarbeitung und Lieferkette“ bezweckt die Orientierung und Motivierung der Unternehmensträger in den lokalen Wirtschaften zur Entwicklung und Inbetriebsetzung von organisierten Gewerbeparks unterschiedlicher Kategorien auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 3982/2011. 
  1. „Förderung von Wertschöpfungsketten“ bezieht sich hauptsächlich auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den neuen Prioritätsbereichen der Wirtschaft und umfasst die Finanzierung von Clusterentwicklungen in Form von vertikalen oder horizontalen Verbindungen zwischen Unternehmen zur Schaffung von Wertschöpfungsketten, sodass Skalenerträge und gemeinsame Ziele erreicht werden (wie z.B. die Einführung in neuen Märkten). 
  1. „Außenorientierung – Internationalisierung von KMU“ zielt auf die Stärkung des nach außen gerichteten Unternehmertums von neuen und bereits bestehenden, vorwiegend kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, als Grundoption zur Verbesserung der inländischen Produktionsbasis. 
  1. „Nutzung der unternehmerischen Erfahrung – Unternehmerischer Neustart“ bietet parallel zu ihrem Entwicklungsziel auch eine starke, soziale Dimension an, zumal sich diese auf die Gründung von neuen Unternehmen durch Arbeitslose über 45 Jahren bezieht. Das entsprechende Förderprogramm soll einen Rahmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten an Arbeitslose gewähren, die in der Vergangenheit eine Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder über eine entsprechende, bedeutende Berufserfahrung verfügen, welche zu ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen wird. Darüber hinaus werden auch Aktionspläne zur Förderung des Bekleidungssektors mit Produktion von Ausgangserzeugnissen (Seide, Baumwolle) ausgearbeitet.

 


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Griechisch-chinesische Wirtschaftsvereinigung zur Förderung von Investitionen gegründet

Publiziert am 13.Dezember.2016 von Abraam Kosmidis
gr-cnGriechisch-Chinesische Vereinigung zur Förderung von Investitionen mit Sitz in Thessaloniki

Zur institutionellen Förderung des hohen Investitionsinteresses Chinas am griechischen Markt als auch des Potenzial für gemeinsame Investitionen wird durch die Gründung der in Thessaloniki ansässigen griechisch-chinesischen Vereinigung (EKEPES) zur Förderung von Investitionen und Kooperationen Rechnung getragen.

Im Rahmen der ersten, öffentlichen Veranstaltung der Vereinigung erfolgten auch B2B-Treffen zwischen zahlreichen Unternehmen. Den Aussagen des Vize–Präsidenten der Vereinigung, Herrn Dimitris Samaras zufolge, nimmt Griechenland eine zentrale Rolle in der Investitionsplanung Chinas ein und umgekehrt bestehen ausgezeichnete Aussichten für griechische Unternehmen, auf dem chinesischen Markt aktiv zu werden und mit chinesischen Partnern Investitionen in Griechenland zu tätigen.

Außer dem Interesse für Investitionsvorhaben an Häfen und Flughäfen, interessieren sich die Chinesen auch für den Tourismussektor. Dabei sind sowohl Investitionen in neuen als auch in bestehenden Anlagen von Interesse, während sich hohe Chancen für griechische Produkte, wie Olivenprodukte, Wein und weitere landwirtschaftliche Produkte abzeichnet.

Mit dem wirtschaftlichen Aspekt zielt die EKEPES-Vereinigung zugleich auch auf die Förderung anderer Kooperationen. Herr Samaras erklärte, dass China ein enormes Programm für den Kulturbereich plant, in welchem Griechenland eine herausragende Stelle wegen seines Erbes der Antike einnimmt, welches in China höchsten Respekt genießt. Darüber hinaus finden auch Diskussionen zu Bildungsthemen statt, mit Teilnahmen von chinesischen Studenten an griechischen Ausbildungseinrichtungen auf Hochschulniveau, wie z.B. Masterstudiengänge.

Rechtsinformationen über Griechenland auf chinesisch finden Sie unter www.greece-lawyer.cn


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Griechenland Steuern 2017: neue Steuermaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro geplant

Publiziert am 26.November.2016 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Während sich die bereits fälligen Steuerschulden auf fast 93 Mil. Euro belaufen, beschließt die griechische Regierung mit dem Jahresaushalt 2017 neue Jahr Steuermaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Dabei entfällt der Großteil der Belastung auf die indirekten Steuern des Konsums entfällt und sämtliche Steuerpflichtigen betrifft.

Bereits das achte Jahr in Folge werden Privathaushalte und Unternehmen mit zusätzlichen Steuerbelastungen konfrontiert. Das neue Jahr wird mit Erhöhungen der Kraftstoff-und Tabaksteuer, mit Auferlegung von neuen Steuern in der Festnetztelefonie, für Kaffeeprodukte und elektronische Zigaretten, sowie mit der Aufhebung der MwSt.- Sonderregelung auf sämtlichen Ägäischen Inseln begonnen. Für das Frühjahr 2017 sind nach Einreichung der Steuererklärungen weitere Steuerbelastungen vorgesehen, und Millionen von Steuerzahlern werden einen erneut erhöhten Einkommensteuerbescheid erhalten.

Arbeitnehmer – Rentner: Kurz nach Einreichung ihrer Steuererklärung werden die meisten Arbeitnehmer und Rentner gemäß dem Steuerbescheid feststellen, dass sie eine höhere Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag für ihre diesjährigen Bezüge entrichten müssen. Der Grund dafür ist, dass die Abrechnung gemäß den neuen, gekürzten Steuerfreigrenzen und den neuen Steuersätzen für die gesamten Bezüge des Jahres 2016 erfolgen wird.

Für die ersten fünf Monate des laufenden Jahres (Januar – Mai) ist der Steuereinbehalt mit der indirekten Steuerfreigrenze der 9.550 Euro und den günstigen Steuersätzen berechnet worden, während in den nachfolgenden, sieben Monaten (Juni – Dezember) seine Berechnung gemäß den ermäßigten Steuerfreigrenzen und den neuen Steuersätzen erfolgt ist. Die Endabrechnung der Einkommenssteuer wird jedoch umgehend nach Einreichung der Steuererklärungen in 2017 erfolgen, mit den neuen Sätzen auf die gesamten Bezüge, welche von den Arbeitnehmern und Rentnern für alle 12 Monate des laufenden Jahrs eingenommen worden sind. Somit werden die meisten Arbeitnehmer und Rentner mit den neuen Steuerbescheiden zur Entrichtung von zusätzlichen Steuern aufgefordert werden, welche den zusätzlichen Differenzen zwischen den sich gemäß den früheren und neuen Steuersätzen ergebenden Steuerbeträgen für die ersten fünf Monate von 2016 entsprechen werden.  
Anfallende Steuer nach Steuerabzug für Arbeitnehmer, Rentner und Landwirte
Gesamtsteuer 2016 Gesamtsteuer 2016
Jahres-einkommen Kinderlos Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Jahres-einkommen Kinderlos Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder
5.000 0 0 0 0 28.000 5.476 5.426 5.376 5.276
6.000 0 0 0 0 30.000 6.176 6.126 6.076 5.976
7.000 0 0 0 0 32.000 7.066 7.016 6.966 6.866
8.000 0 0 0 0 35.000 8.401 8.351 8.301 8.201
9.000 80 30 0 0 38.000 9.736 9.686 9.636 9.536
10.000 300 250 200 100 40.000 10.626 10.576 10.526 10.426
12.000 740 690 640 540 42.000 11.696 11.646 11.596 11.496
14.000 1.224 1.174 1.124 1.024 45.000 13.301 13.251 13.201 13.101
15.000 1.466 1.416 1.366 1.266 48.000 14.906 14.856 14.806 14.706
16.000 1.708 1.658 1.608 1.508 50.000 15.976 15.926 15.876 15.776
18.000 2.192 2.142 2.092 1.992 52.000 17.046 16.996 16.946 16.846
20.000 2.676 2.626 2.576 2.476 55.000 18.651 18.601 18.551 18.451
22.000 3.376 3.326 3.276 3.176 60.000 21.326 21.276 21.226 21.126
25.000 4.426 4.376 4.326 4.226 70.000 26.751 26.701 26.651 26.551
  Arbeitnehmer und Rentner, Landwirte, Immobilieneigentümer und Freiberufliche mit mittleren und hohen Einkünften werden eine Erhöhung der auf ihr Einkommen anfallenden Steuern feststellen, vor allem aufgrund der herabgesetzten Steuerfreigrenzen und der Änderungen der Einkommenssteuersätze für natürliche Personen, sowie des speziellen Solidaritätszuschlags.  
Steuerpflichtige mit Miteinnahmen
Einkommen 2015 Einkommen 2016
Jahres-einkommen Steuer 2015 Solidaritäts-zuschlag Steuer- Summe Steuer 2016 Solidaritäts-zuschlag Steuer- Summe Differenz 2015-2016
5.000 550 0 550 750 0 750 200
6.000 660 0 660 900 0 900 240
8.000 880 0 880 1200 0 1200 320
10.000 1100 0 1.100 1500 0 1500 400
11.000 1210 0 1.210 1650 0 1650 440
12.000 1320 0 1.320 1800 0 1800 480
13.000 1650 91 1.741 2150 22 2172 431
14.000 1980 98 2.078 2500 44 2544 466
15.000 2310 105 2.415 2850 66 2916 501
16.000 2640 112 2.752 3200 88 3288 536
17.000 2970 119 3.089 3550 110 3660 571
18.000 3300 126 3.426 3900 132 4032 606
19.000 3630 133 3.763 4250 154 4404 641
20.000 3960 140 4.100 4600 176 4776 676
25.000 5610 350 5.960 6350 426 6776 816
30.000 7260 420 7.680 8100 676 8776 1.096
35.000 8910 700 9.610 9850 1001 10851 1.241
40.000 10560 800 11.360 12100 1326 13426 2.066
45.000 12210 900 13.110 14350 1651 16001 2.891
50.000 13860 1.000 14.860 16600 2026 18626 3.766
    Mieteinnahmen: Für Mieteinnahmen fallen erhöhte Steuern von bis zu 36,36% an. Diese Einnahmen sollen nach der neuen Steuerskala und den erhöhten Steuersätzen besteuert werden: -Von 11% auf 15% für ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro. Somit werden alle Steuerpflichtigen mit Mieteinnahmen von bis zu 12.000 Euro einer erhöhten Steuerbelastung um 36,36% unterliegen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger mit Mieteinnahmen in Höhe von 10.000 Euro wird im Vergleich zu der diesjährig anfallenden Steuer von 1.100 Euro, eine um 400 Euro erhöhte Steuer von 1.500 Euro für das nächste Jahr zahlen müssen. -Von 33% auf 35% für die jährliche Einkommensspanne von 12.001 bis 35.000 Euro. - Von 33% auf 45% für die jährliche Einkommensspanne von über 35.001 Euro. Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige mit Einnahmen von über 12.000 Euro mit einem Solidaritätszuschlag und Stufensätzen von 2,2% bis zu 10% belastet werden.   Landwirte: Die unabhängige Besteuerung von 13% des landwirtschaftlichen Einkommens schon ab dem ersten Euro ist abgeschafft worden, und fortan gilt auch für Landwirte die Steuerfreigrenze des Einkommens von 8.636 bis 9.545 Euro, je nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und einer Besteuerungsskala mit mehr als einen Steuersatz. Den Einkünften der Landwirte aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse werden die grundsätzlichen, landwirtschaftlichen Beihilfen hinzugerechnet, wodurch sich die Gesamtbruttoeinnahmen erhöhen, welche zur Berechnung des endgültigen, zu versteuernden landwirtschaftlichen Bruttoeinkommens berücksichtigt werden. Die Besteuerung des Agrareinkommens wird gemäß der Steuerskala mit den darin geltenden Steuersätzen von 22% - 45% erfolgen. Der Steuerfreibetrag soll den Landwirten in Form von einem Steuerabzug gewährt werden, dessen Höchstbetrag sich auf 1.900 bis 2.100 Euro belaufen wird, je nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Darüber hinaus soll allen Landwirten mit einem Jahreseinkommen von über 12.000 Euro auch der neu reformierte Solidaritätszuschlag auferlegt werden, der mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% berechnet werden soll. Zugleich werden Landwirte mit einer von 75% auf 100% der Hauptsteuer erhöhten Steuervorauszahlung belastet.   Freiberufler: Das diesjährige Einkommen der Freiberufler und Einzelunternehmer, welches im kommenden Frühjahr anzumelden ist, soll gemäß der für Arbeitnehmer geltenden Steuerskala besteuert werden, mit der Ausnahme, dass für die entsprechenden Steuerpflichtigen die indirekte Steuerfreigrenze keine Anwendung findet. Somit wird das Einkommen dieser Kategorie der Steuerpflichtigen schon ab dem ersten Euro besteuert. Dennoch werden sich für die Mehrheit der Selbständigen Steuerermäßigungen ergeben, zumal der auf Einkünfte von bis zu 50.000 Euro zuvor auferlegte Steuersatz von 26% auf 22% für Einkünfte von bis zu 20.000 Euro herabgesetzt worden ist. Für Einkommen über 35.000 Euro werden sich Belastungen ergeben. Zudem soll für Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von über 12.000 Euro der neu reformierte Solidaritätszuschlag mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% auferlegt werden.   Arbeitnehmer mit zusätzlichem Einkommen aus Dienstleistungserbringung: Im Falle der Arbeitnehmer, die ihr Einkommen mit zusätzlichen Einkünften aus Dienstleistungserbringung fördern, wird das Einkommen aus beiden Quellen addiert und gemäß der einheitlichen Steuerskala besteuert. Infolgedessen wird der vorgesehene Steuerabzugsbetrag je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abgezogen. Dennoch soll der Steuerabzug lediglich für das Lohneinkommen gelten. Auf Einkommen von über 12.000 Euro soll zudem der neu reformierte Solidaritätszuschlag auferlegt werden, der mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% berechnet werden soll.   Geschäftsfahrzeuge: Einkommen aus dem Gebrauch von Geschäftsfahrzeugen während des laufenden Jahrs, deren Besteuerung in 2017 erfolgen soll, sollen mit einem Anteil von 80% des Jahresleasings berechnet werden, im Vergleich zu dem 30%-igen Anteil im Jahre 2015. Darüber hinaus ist zudem eine Steuer für Ersatzflüssigkeiten der elektronischen Zigaretten vorgesehen.   Neujahr mit Steuererhöhungen für Kaffee, Treibstoff, Tabakwaren und Festnetztelefonie Die Erhöhung des Einzelhandelspreises für Benzin soll sich nach Einschätzungen auf 4 Cent pro Liter belaufen. Die Steuererhöhung um 8 Cent pro Liter für Dieselkraftstoff wird dazu führen, dass der durchschnittliche Einzelhandelspreis 1,10 Euro überschreiten wird.   Steuererhöhungen im neuen Jahr: Treibstoff: Die Verbrauchssteuer auf Benzin wird um 3 Cent pro Liter (von 0,67 auf 0,7 Euro / Liter) und auf Dieselkraftstoff um 8 Cent pro Liter (von 0,33 auf 0,41 / Liter) erhöht. Auf Autogas soll eine Erhöhung der Verbrauchssteuer um 10 Cent erfolgen (von 0,33 auf 0,43 Euro / Liter). Tabakwaren: Auch für sämtliche Tabakwaren ist eine Erhöhung der Verbrauchssteuer vorgesehen. Die spezifische Verbrauchssteuer auf Feinschnitttabak wird von 156,70 auf 170 Euro pro Kilogramm steigen. Die Ad-Valorem-Verbrauchsteuer wird von 20% auf 26% des Einzelhandelsverkaufspreises steigen. Diese Erhöhungen der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren werden zur Folge haben, dass die Einzelhandelspreise um 0,50 bis zu 1 Euro pro Packung steigen werden.   Kaffeeprodukte: Eine Verbrauchssteuer soll auch auf den importierten und den im Inland erzeugten Kaffee auferlegt werden, mit Steuersätzen von 2 bis 3 Euro pro Kilogramm für gerösteten Kaffee, und 4 Euro pro Kilogramm für Instantkaffe und Zubereitungen von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee. Die entsprechende Steuerauferlegung soll erwartungsgemäß die Einzelhandelspreise der verschiedenen Kaffeesorten mit Erhöhungen um 10 – 20% belasten. Elektronische Zigaretten: Auch auf Ergänzungsflüssigkeiten für elektronische Zigaretten ist eine Auferlegung der Verbrauchssteuer vorgesehen. Die Steuerhöhe wird sich auf 10 Cent pro ml belaufen. Festnetztelefonie: Auferlegung einer 5%-igen Gebühr auf jede monatliche oder zweimonatliche Festnetzrechnung. Die entsprechende Gebühr soll auf die Nettofestnetzgebühren (ohne MwSt.) jeder monatlichen oder zweimonatlichen Rechnung auferlegt werden. Auf diese neu eingeführte Gebühr soll folglich die 24%-ige Mehrwertsteuer anfallen. Die Endbelastung der Festnetzrechnungen wird sich somit auf 6% belaufen. Dividenden. Die Steuer auf Dividenden wird sich von 10% auf 15% erhöhen. Mehrwertsteuersatz auf Inseln: Ab dem 1. Januar 2017 werden die um 30% herabgesetzte und noch geltende Mehrwertsteuersätze auf alle übrigen 54 Inseln der Ägäis abgeschafft. Im Wesentlichen wird im neuen Jahr eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 5, 9 und 17% auf 6, 13 und 24% auf viele Inseln der Ägäis erfolgen, wie unter anderen auf Lesbos, Chios, Samos, Lemnos, Agios Efstratios usw. Weitere Informationen zu steuerlichen Fragen in Griechenland erhalten Sie unter: https://rechtsanwalt-griechenland.de/steuerrecht.html oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@kpag.com
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Ratgeber zum Freihandelsabkommen CETA vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Publiziert am 22.November.2016 von Abraam Kosmidis
banner_ceta_share_enUnter dem Blogbeitrag https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/freihandelsabkommen-was-ist-dran-an-ttip-ceta-und-tisa/ hatten wir einen Beitrag zum Thema CETA veröffentlich. Das Thema bleibt weiterhin spannend, insbesondere auch nach den jüngsten Ankündigungen des frisch gewählten Präsidenten der USA, Herrn D. Trump zu Freihandelsabkommen. Soweit Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, deshalb hier noch eine kleine Ergänzung: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat auf seinem Portal www.anwalt.org vor kurzem seinen neuen Ratgeber zum Freihandelsabkommen CETA veröffentlicht. Ziel ist es Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Informationen zu diesem wichtigen Thema transparent und einfach zugänglich zu machen. Das Angebot finden Sie unter: https://www.anwalt.org/ceta/
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Winner of the 2016 Global Law Experts Awards trophy

Publiziert am 30.September.2016 von Abraam Kosmidis
KPAG Award Winner

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft - Cross Border Commercial Law Firm of the Year in Greece - 2016

Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Seit ca. 25 Jahren Partner für Unternehmen in länderübergreifenden Fragen. KPAG Kosmidis & Partner „Excellence in cross-border transactions“ www.kpag.comgle-banner www.rechtsanwalt-griechenland.de www.greece-lawyer.com

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NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGEN IN GRIECHENLAND FÜR DEN TOURISMUS

Publiziert am 12.September.2016 von Abraam Kosmidis

MarketsENDE SEPTEMBER WIRD DIE AKTIVIERUNG VON VIER DER ACHT FÖRDERSEKTOREN ERWARTET

Insbesondere sollen folgende Sektoren aktiviert werden:

  1. Das allgemeine Unternehmertum
  2. Die Maschinenausrüstung
  3. Die Förderung der neuen, unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Die großen Investitionen
Die Sektoren des Allgemeinen Unternehmertums und der Neuen, Unabhängigen Kleinen und Mittleren Unternehmen sollen Ende September aktiviert werden und Anträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können, während die Sektoren der Maschinenausrüstung und der Großen Investitionen auch darüber hinaus zugänglich bleiben werden.

Förderanteil:

Wird gemäß der neuen Fördergebietskarte festgesetzt werden.

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Gründung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit mindestens 3 – Sternen
  • Modernisierung von Hotelanlagen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Erweiterung und Modernisierung von geschlossenen Hotelanlagen, die auf der Kategorie von mindestens 3-Sternen heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten Form von organisierten Tourismuscampingplätzen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung und Modernisierung einer integrierten Form von Hotelanlagen in traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die mindestens der 2-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Beherbergungsbetrieben
  • Einrichtungen von spezieller, touristischen Infrastruktur (Konferenzzentren, Salzwasserbehandlungszentren, Themenparks, touristische Jachthäfen, Skizentren, Golfplätze, Gesundheitstourismuseinrichtungen, Einrichtungen zur Verwertung von Heilquellen, Trainings-und Sporttourismuszentren, Autobahnen usw.)
  • Einrichtungen für Agrar-und Weintourismus
  • Gründung von Jugendherbergen

Förderarten:

  1. Steuerbefreiung, die auf die Befreiung von der Entrichtung der Einkommenssteuer des Gewinns vor Steuern beruht
  2. Subvention, besteht in der kostenlosen Gewährung eines Geldbetrages vom Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens
  3. Zuschuss für Finanzierungsleasingverträge, welche auf die Deckung eines Teils der geleisteten Raten des Finanzierungsleasings durch den Staat beruht, und die zum Erwerb neuer, maschineller und anderer Ausrüstung erstellt werden
  4. Zuschuss für die Kosten der geschaffenen Beschäftigung
  5. Stabilisierung des Steuersatzes der Einkommensbesteuerung

BEKANNTMACHUNG DES PROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON TOURISMUSUNTERNEHMEN

WIRD ENDE SEPTEMBER ERWARTET

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung von neuen Tourismusanlagen
  • Erweiterung von bestehenden Tourismusanlagen

Gesamtbudget: 240 Mil. Euro

Umfasst:

  1. Die Gründung neuer Tourismusunternehmen
  2. Die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen
  3. Die funktionale Heraufstufung dieser
  4. Die Minderung ihrer Energiekosten

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China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber. Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert. Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden. Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten. Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt. Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll. Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern. Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können. Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab. Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten. Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
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China und Griechenland vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Publiziert am 21.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
greece-china-worries-fading   Im Rahmen des offiziellen Besuchs des griechischen Regierungsstabs in China unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, ist durch den Träger „Enterprise Greece“ des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus ein griechisch-chinesisches Unternehmensforum zur Förderung der Schifffahrt, der Anziehung von Investitionen und der Exportstärkung in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden chinesischen Träger in Peking organisiert worden. Der griechische Minister für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus, Giorgos Stathakis, betonte in seiner Rede unter anderem die potenziellen Möglichkeiten für die griechische Wirtschaft, welche sich durch die Zusammenarbeit mit China eröffnen lassen, unter besonderer Berücksichtigung der in den Bereichen der Infrastrukturen und des Tourismus entstehenden Aussichten. In diesem Rahmen ist auch eine Vereinbarung für ein gemeinsames Aktionsprogramm mit dreijähriger Laufzeit zwischen dem griechischen Minister und der Chinesischen Staatlichen Tourismusverwaltung unterschrieben worden. Diese Vereinbarung sieht unter anderem folgendes vor:
  1. Gegenseitige Tourismusförderung beider Länder
  2. Zusammenarbeit durch den Austausch von Know-How, im Bereich spezieller Tourismusarten, wie Kulturtourismus, Heiratstourismus, Gesundheit-und Wellness u.a.
  3. Kooperation im Bereich der gegenseitigen Förderung des Film-und Fernsehtourismus, zum Zweck der gegenseitigen Anlockung von Kino-und Fernsehproduktionen in beiden Ländern.
  4. Tourismusausbildung durch gegenseitige Intensivkurse der griechischen und chinesischen Sprache für Unternehmer und Mitarbeiter des entsprechenden Sektors.
  5. Gegenseitiger Informationsaustausch über aktuelle Förderprogramme und Anreize für neue Investitionsmöglichkeiten im Tourismussektor.
  6. Einführung von direkten Linien-und Charterflügen von Athen nach Peking.
  7. Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie die Weltorganisation für Tourismus.
Die Teilnehmer der griechischen Mission des „Enterprise Greece“ – Trägers (mit ca. 45 Unternehmer hauptsächlich aus den Bereichen der Technologie, Schifffahrt, Energie, Tourismus, Gesundheitswesen, Kosmetik, Agrarlebensmittelwirtschaft und mechanischer Ausrüstung) hielten diverse Reden und Präsentationen und hatten die Gelegenheit zu zahlreichen Einzelkontakten mit chinesischen Unternehmern. In Anwesenheit des griechischen Ministers, G. Stathakis, des chinesischen Schifffahrtsministers, Wang Hong, und der Leiter der Organisationen zur Förderung der Außenorientierung beider Länder, Christos Staikos und Jing Zengwie, sind 8 Kooperationsvereinbarungen zwischen griechischen und chinesischen Unternehmen unterzeichnet worden, welche die Stärkung der chinesisch-griechischen Zusammenarbeit in den Bereichen der Investitionen, Immobilien, des Handels und der Technologie betreffen. Das Missionsprogramm ist mit mehreren Besuchen abgeschlossen worden, mit Investitionsseminaren und Unternehmenspräsentationen in den Bereichen des Tourismus, der Technologie, der Exporte, Informatik – Telekommunikationen und des Finanzsektors. Im Anschluss folgte ein weiteres Unternehmensforum in Shanghai mit weiteren, geschäftlichen Kontaktaufnahmen der griechischen Mission.
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Der Entwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
anaptinomos Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Gesetzesentwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes „Institutioneller Rahmen zur Begründung von Förderprogrammen für Privatinvestitionen zur regionalen und finanziellen Entwicklung des Landes – Errichtung eines Entwicklungsrates und weitere Vorschriften“.   Am 2.6.2016 ist der Gesetzesentwurf bei den zuständigen Ausschüssen des griechischen Parlaments eingereicht worden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte zusammenfassend dargestellt. Berechtigte der eingeordneten Investitionsvorhaben
  • Einzelunternehmen
  • Handelsgesellschaften
  • Genossenschaften / Vereine
  • Soziale Gemeinschaftsunternehmen, Sportvereine, Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES)
  • Unternehmen in Gründung oder fusionierende Unternehmen
  • Eintragungsfähige Genossenschaften im Allgemeinen Handelsregister GEMI
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und Tochtergesellschaften dieser
Beteiligung des Investitionsträgers an den Kosten des Investitionsplans Die Eigenbeteiligung kann auch eine Fremdfinanzierung enthalten. Alternative Deckungsmöglichkeiten von Eigenkapitalen  
Erhöhung des Stammkapitals Bankdarlehen Verbrauch der vorhandenen Rücklagen Kapitalisierung von Rücklagen
 
  • Mindesthöhe des Investitionsvorhabens: 100.000 Euro
  • Gegenstand des Investitionsvorhabens
 
Errichtung einer neuen Anlage Erweiterung einer bestehenden Anlage Optimierung des Produktionsprozesse
 

Grundlegende Änderung des

Produktionsprozesses

Erwerb von Vermögenswerten einer sich

nicht in Betrieb befindlichen Anlag

  Förderfähige Investitionskategorien Es werden Investitionsvorhaben sämtlicher Finanzbereiche eingeordnet, unter dem Vorbehalt der Absätze des Artikels Nr. 7 des Gesetzesentwurfs. Es folgt eine beispielhafte Aufzählung einiger förderfähiger Tätigkeiten. Der vollständige Text ist in Artikel Nr. 7 des Gesetzesentwurfs enthalten. Investitionen im Tourismussektor Förderfähig sind:
  • Errichtung – Erweiterung von Hotels mit mindestens 3-Sternen,
  • Modernisierungen von mindestens Hotels mit mindestens 3-Sternen (im Besitz oder zur Heraufstufung). Notwendige Voraussetzung ist eine 5-jährige Laufzeit ab der Inbetriebnahme der Anlage oder dem Abschlussdatum einer vorherigen Modernisierung,
  • Hotelanlagen, die ihren Betrieb eingestellt haben, ohne Änderung ihres Zwecks, und sofern diese der 3-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Campinganlagen mit mindestens 3-Sternen,
  • Errichtung und Modernisierung integrierter Form von traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die der 2-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Komplexe Beherbergungsbetriebe,
  • Besondere Tourismusformen (Konferenzzentren, Golfplätze, Tourismushäfen, Themenparks, Zentren für Trainings-und Sporttourismus (KEPAT) usw.
  • Agrotourismus- oder Weintourismusanlagen, sofern die Einreichungen der Anträge von einem Cluster erfolgen,
  • Errichtung von Jugendherbergen, unter bestimmten Voraussetzungen
 
Es wird ein gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, in dem von den vorstehenden Vorschriften ausgenommenen Bezirksgebiete festgesetzt werden – Ausführungsbeschluss
  Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei Es wird ein neuer, gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, der spezielle Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Einschränkungen hinsichtlich der Einordnung in den Förderprogrammen des Gesetzes festsetzen wird. Bis zum Erlass des gemeinsamen Ministerialbeschlusses gilt weiterhin der gemeinsame Ministerialbeschluss Nr. 6904/14-02-2014.   Förderfähige Kosten Sachanlagen
  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung von Gebäudeanlagen und speziellen Hilfseinrichtungen von Gebäuden, und die Gestaltung der Umgebungsfläche. Additiv können sich diese nicht über 45% der gesamten förderfähigen Kosten belaufen. Für Investitionsvorhaben im Tourismusbereich gestaltet sich der Kostensatz auf 60% für Gebäudekosten, und für Investitionen im Logistikbereich auf 70% ebenfalls für Gebäudekosten der entsprechenden Investitionsvorhaben. Für denkmalgeschützte Gebäude beläuft sich der entsprechende Kostensatz auf 80%.
  • Erwerb des gesamten, vorhandenen Anlagevermögens, für KMU, unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Kauf und Einrichtung von neuen, modernen Geräten und anderer Ausstattung, technischen Einrichtungen und Transportmittel für Innenverkehr,
  • Mieten für Leasinggeschäfte für neue, moderne Geräte und anderer Ausrüstung,
  • Spezielle & Maschinenanlagen
  Immaterielle Vermögenswerte
  • Technologietransfer, Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums, Nutzungslizenzen, Patente, Know-how und nicht patentiertes technisches Wissen,
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Beschaffung und Installation von Software und betrieblichen Organisationssystemen.
Für Großunternehmen können sich die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte nicht über 50% der gesamten, förderfähigen Kosten belaufen, und für KMU nicht höher als 75%.   Lohnkosten Voraussetzungen zur Förderung der Lohnkosten
  1. Erforderliche Nettozunahme der Anzahl der jährlichen Arbeitseinheiten (JAE) im Vergleich zu den JAE des vorherigen Jahres ab dem Einreichungsdatum des Einordnungsantrags
  2. Die Besetzung der Arbeitsstellen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Abschlussdatum und der Inbetriebsetzung erfolgen
  3. Obligatorische Erhaltung der Arbeitsplätze für 3 Jahre ab deren Besetzung für KMU, und für 5 Jahre für Großunternehmen.
  Andere Kostenkategorien
  • Beratervergütungen für KMU, welche lediglich für neue kleine und mittlere Unternehmen und bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gefördert werden (bis 5% der gesamten, förderfähigen Kosten).
  • Anlaufkosten nur für zugründete Klein-und Kleinstunternehmen und zu einem Anteil von bis zu 10% der förderfähigen Kosten, mit einer Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro. Für innovative Klein-und Kleinstunternehmen verdoppeln sich die Höchstgrenzen.
  • Innovationsausgaben für KMU in Bezug auf einen Kostenvoranschlag bis 1% der gesamten, förderfähigen Kosten und bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro.
  • Kosten für Prozess-und Betriebsinnovation für KMU mit einem Kostenvoranschlag bis zu 20% der gesamten, förderfähigen Kosten.
  • Kosten für zusammenhängende Innovationscluster.
  • Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Investitionskosten für hocheffiziente Kraft – Wärme – Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Kosten für Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zur Eigennutzung sowie für andere Fälle unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kosten zur Einrichtung von effizienten Fernwärme-und Fernkältesystemen.
  Fördermöglichkeiten
  • Steuerbefreiung
  • Subvention
  • Leasingzuschuss
  • Kostenförderung für geschaffene Beschäftigung
  • Stabilisierung des Einkommenssteuersatzes
  • Finanzierung des Geschäftsrisikos durch Investitionsfonds
Beschränkung für den Subventionsanreiz: Die bereits bestehenden und vor 7 Jahren errichteten Unternehmen müssen für mindestens ein Geschäftsjahr Gewinn aufweisen, um eine Subvention oder einen Leasingzuschuss erhalten zu können! Förderanteile Für Investitionsvorhaben, die im Rahmen des neuen Gesetzes eingereicht werden, werden die gemäß der genehmigten Fördergebietskarte bis zum 31-12-2017 gültigen Förderanteile im nachstehenden Verzeichnis dargelegt.   table-1   Zusätzliche Beschränkungen Nicht förderfähige Großunternehmen In den Regionen von Westmakedonien, Ionischen Inseln, Kreta, Mittelgriechenland, Attika und Südägäis können Großunternehmen lediglich für Erstinvestitionen hinsichtlich einer neuen finanziellen Tätigkeit gefördert werden.  

Der gesamte Förderbetrag für jedes eingereichte Investitionsvorhaben kann sich bis 5 Mil. Euro belaufen.

  Beschränkungen der Kumulierung von Förderungen  

Die für jeden Träger gewährten Förderungen können sich kumulativ nicht über 10 Mil. Euro für Einzelunternehmen belaufen, und über 20 Mil. Euro für die Gesamtheit der verbundenen und kooperierenden Unternehmen.

  Spezielle Förderungskategorien Sofern ein Unternehmen den nachstehenden Fällen zugeordnet werden kann, kann dieses höhere Zuschussbeträge beanspruchen oder auch Sonderleistungen gegenüber den restlichen Unternehmen.
  • Nach außen orientiert: KMU mit einem bestimmten Exportanteil in den letzten drei Jahren.
  • Innovativ: KMU mit einem Mindestanteil von 10% der gesamten Betriebskosten für Recherche-und Entwicklungskosten.
  • Unabhängige KMU, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Fusionsverfahren vornehmen, entweder durch Aufnahme oder mit der Gründung einer neuen Gesellschaft – außer der Übernahme.
  • Zunahme der Beschäftigung in KMU mindestens um 10% innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Genossenschaften, Soziale Gemeinschaftsunternehmen des Gesetzes 4019/2011, Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES) des Gesetzes 4384/2016.
  • Investitionsvorhaben, die im Bereich der IKT (Technologie, Informatik, Kommunikation) und der landwirtschaftlichen Ernährung umgesetzt werden.
  • Unternehmen, die einen erhöhten Mehrwert im Vergleich zum Durchschnittswert ihres Sektors erzielen.
  • Unternehmen, die ihr Investitionsvorhaben in Industriegebieten und Gewerbeparks umsetzen und diese sich nicht auf Modernisierungen oder Erweiterungen von bereits vorhandenen Bauten des geförderten Unternehmens beziehen.
  • Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben in speziellen Gebieten umsetzen, wie diese in einer diesbezüglichen Anlage des Gesetzesentwurfs bestimmt werden (Bergregionen, benachteiligte Gebiete, mit besonders hohen Migranten-und Flüchtlingsströmen, Bevölkerungsrückgang, Inseln, Grenzregionen).
Förderregelungen Im nachstehenden Verzeichnis werden die wesentlichen Merkmale der Förderregelungen beschrieben, welche mit einem gesonderten Verfahren durch die zuständige Behörde veröffentlicht werden.  
Förderregelung Förderanreiz Förderungshöhe Bewertungs-und Überprüfungsverfahren Anmerkungen
Förderung von Maschinenausrüstung Steuerbefreiung Gemäß der Fördergebietskarte Umgehende Bewertung Durchführung einer Verwaltungskontrolle
Allgemeine Unternehmerschaft Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Neue unabhängige KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur neue oder sich unter Gründung befindliche unabhängige KMU. Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Innovative Investitionen für KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur KMU für Investitionsvorhaben in Bezug auf Technologieentwicklung, innovative Produkte und unter Voraussetzungen. Für Subventionen beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte, außer den dem Art. 12 zugeordneten Vorhaben, die 100% des Anteils erhalten werden.
Synergien & Vernetzungen Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den Investitionsvorhaben und den zusätzlichen Anteilen des Art. 11 Vergleichende Bewertung   Die Förderung wird ausschließlich den von Clusters verwalteten Trägern erteilt.
 
Zwischengeschaltete Finanzinstitute - Beteiligungsfonds Finanzierung des Geschäftsrisikos

In Erwartung einer Spezialisierung

Vollendete territoriale und sektorale Pläne Steuerbefreiung, Zuschussleasing, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention In Erwartung einer Spezialisierung Umgehende und vergleichende Bewertung je nach Vorhaben Großunternehmen werden nicht mit dem Subventionsanreiz gefördert
Großinvestitionen Stabilisierung des zum Zeitpunkt der Antragseinordnung gültigen Steuersatzes oder Steuerbefreiung, zügige Lizenzierung Steuerbefreiung bis zu 10% der geförderten Kosten Umgehende Bewertung Förderfähiger Kostenvoranschlag: über 20 Mil. Euro und Schaffung von mindestens 2 Arbeitsplätzen pro 1 Mil. Euro förderfähiger Investitionskosten
  Einreichung von Investitionsvorhaben Die Einreichung der Einordnungsanträge erfolgt je nach Höhe des Kostenvoranschlags des jeweiligen Investitionsvorhabens:
  • Bei der Generaldirektion für Privatinvestitionen des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus,
  • Bei der Direktion für regionale Entwicklungspolitik des Ministeriums für innere Angelegenheiten und produktiven Wiederaufbau,
  • Bei den Direktionen für Entwicklungsplanung der Regionen des Landes,
Zur Einreichung von jedem Investitionsvorhaben wird eine Gebühr entrichtet, deren Höhe gemäß dem förderfähigen Betrag von jedem Investitionsvorhaben berechnet wird, und der Höchstwert dieser beläuft sich auf 50.000 Euro.   Verfahren zur Bewertung von Investitionsvorhaben Die Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt durch einen Bewerter, mit der umgehenden oder vergleichenden Bewertung. Es besteht die Möglichkeit zum Einspruch gegen die Ergebnisse der vorläufigen Ergebnistabelle, und infolgedessen wird die endgültige Ergebnistabelle der Punktwertung der genehmigten Investitionsvorhaben veröffentlicht.   Umsetzung und Abschluss der Investitionsvorhaben Eintritt der Tätigkeiten: nach Einreichung des Einordnungsantrags. Der Eintritt der Tätigkeiten des Investitionsvorhabens vor Einreichung des Einordnungsantrags führt zur Ablehnung der Gesamtheit des Investitionsvorhabens.   Die Überprüfungen eines Investitionsvorhabens können folgende sein:
  • Ordentliche Überprüfung (auf Antrag des Investitionsträgers – Verwaltungsmäßig oder Vorort)
  Wird in den nachfolgenden Fällen durchgeführt:
50%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition 100%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition und Eintritt des Produktionsbetriebs
 
  • Außerordentliche Überprüfung (jederzeit mit behördlichem Beschluss)
Es folgt eine Prüfung der Vollständigkeit des Berichts, der von den Mitgliedern des Prüfungsorgans erstellt wird, und daraufhin folgt die Ausstellung des Vollständigkeitsbeschlusses.   Modifizierungen von Einordnungsbeschlüssen – Genehmigung von Änderungen nach dem Abschluss Anträge zur Modifizierung der Bestimmungen des Einordnungsbeschlusses können:
  • während der Dauer der Umsetzung des Vorhabens und bis zur Einreichung des Antrags der Endprüfung eingereicht werden,
  • die zuständige Behörde ist verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen ab der Antragseinreichung zu antworten,
  • der Antrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wird aus bestimmten, unter Artikel Nr. 17 aufgeführten Gründen eingereicht,
  • Auf den Modifizierungsantrag fällt eine Gebühr an
Abschluss und Eintritt des Produktionsbetriebs table-2 Voraussetzungen zur Verlängerung der Umsetzungszeit der Investition
  • Einreichung des Verlängerungsantrags auf elektronischem Weg vor dem Ablauf der Abschlussfrist
  • Umsetzung von 50% des natürlichen und wirtschaftlichen Gegenstands
  Sonstige Themen für die Umsetzung und Abschließung der Investitionsvorhaben anaptinomos_2   Zur Bestätigung des Abschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs der Investition wird die Einreichung eines diesbezüglichen Überprüfungsantrags mit den vorgesehenen Verfahren spätestens innerhalb von 60 Tagen ab dem voraussichtlichen Abschlussdatum der Investition benötigt, anderenfalls wird das Vorhaben als nicht vollendet erachtet und der Einordnungsbeschluss wird widerrufen. Mit Ausstellung des Abschlussbeschlusses wird unter anderem auch das Datum der tatsächlichen Fertigstellung der Investition spezifiziert, während die Zunahme der insgesamt förderfähigen Kosten ausdrücklich untersagt ist. Eine Anzahlungsentgegennahme ist nicht vorgesehen. Für die Auszahlung der Förderungen gelten unterschiedliche Praktiken je Förderungsart, wie dies im entsprechenden Einordnungsbeschluss bestimmt wird. Beispielhaft wird aufgeführt, dass für die Steuerbefreiung das Recht zur Inbetriebnahme mit einer 50%-igen Bestätigung der Investition angenommen wird und sich auf 15 Steuerjahre erstreckt, für die Subvention wird potenziell ein Betrag von 50% nach der 50%-igen Bestätigung der Investition ausgezahlt und der restliche 50%-ige Anteil oder die Summe dieser wird nach Ausstellung des Abschlussbeschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs geleistet, für den Leasingzuschuss wird der zulässige Betrag in sechsmonatigen Raten unter der Voraussetzung der Bestätigung vom zuständigen Organ der gesamten, an die Anlage gemieteten Ausrüstung ausgezahlt.    
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Neue Umsatzsteuer-Sätze in Griechenland und verminderte Inselsteuersätze

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
  Ab dem 1.6.2016 gelten in Griechenland neue Umsatzsteuer-Sätze. Danach erhöht sich die Umsatzsteuer von 23% um 1% auf 24%. Es gelten folgende Sätze:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

24%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

13%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

6%
  Auf den griechischen Ägäis-Inseln gelten zwar die speziell für die Inseln verminderten Steuersätze weiterhin, sie wurden jedoch wie folgt angepasst:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

17%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

9%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

4%
  Ausgenommen von den verminderten Inselsteuersätzen sind die Inseln Syros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonisos, Kea, Antiparos und Sifnos, für welche die gewöhnlichen Umsatzsteuersätze gelten. Auf den Inseln Santorin, Mykonos, Naxos, Paros, Rhodos und Skiathos gelten bereits seit dem 1.10.2015 die gewöhnlichen Steuersätze.
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