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Endlich Neues Förderprogramm ESPA 2015 in Griechenland

Publiziert am 12.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandAm 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet. Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.

1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms

Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.

2. Förderfähige Bereiche

  • Unternehmertum – Innovation – Wettbewerbsfähigkeit
  • Neuregelung der Staatsverwaltung
  • Umwelt – Beförderungen
  • Schulung – Ausbildung – Beschäftigung
  • Entwicklungsprogramm für Landwirtschaft
  • Förderung der Fischereiindustrie
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.

3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen

Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.

Ausführlicher:

  • Tourismus
  • Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
  • Logistik
  • Umweltindustrie
  • Materiale – Konstruktionen
  • Arzneimittel – Gesundheit
  • Energieerzeugung-und Einsparung
  • Informations-und Kommunikationstechnologien
  • Kreativwirtschaft – Kultur
  • Exportunternehmen
  • Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
  • Jung-und Frauenunternehmen
  • Förderung und Promotion des Tourismus
  • Energieeinsparung
  • Recycling – Abfallverwertung
  • Innovation

4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.

5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA

Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor. Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
  • Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
  • Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
  • Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
  • 18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
  • Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.

Förderfähige Bereiche:

Gebäudeeinrichtungen

Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).

Know-How Rechte

Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.

Kosten zum technologischen Update

Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw. Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.

Personaleinstellung Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Ziel der Maßnahmen:

  • Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
  • Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:

  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:

  • Berufliche Ausrüstung
  • Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
  • Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.

Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen

Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird. Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen. Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro. Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähige Tätigkeiten:

  • Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
  • Energie-und Wassersparmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
  • Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
  • Beratervergütungen
  • Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro).
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Erbrechtsverordnung

Publiziert am 30.September.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDie zunehmende Mobilität der Völker und der Zuwachs der länderübergreifenden Beziehungen und der Auswanderungsquote zwischen den Ländern, innerhalb der europäischen Union, führen unter anderem dazu, dass dem Rechtsbereich des Internationalen Erbrechts eine immer größere Bedeutung zukommt.Um die national gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Erbrechts an diese zunehmende Mobilität anzupassen, hat die EU die Verordnung 650/2012 zur einheitlichen Regelung von internationalen Erbfällen erlassen. Diese begegnet dem Erfordernis einer EU-weit einheitlichen Handhabung von länderübergreifenden erbrechtlichen Abwicklungen, und schafft einen vereinfachten rechtlichen Rahmen für die betroffenen Personen.Die neue Erbrechtsverordnung, die am 16. August 2012 in Kraft getreten ist, findet nunmehr Anwendung für Erbfälle die ab dem 17. August 2015 eingetreten sind.

Die wichtigsten Punkte, die ab dem 17.08.2015 im Rahmen der erbrechtliche Abwicklung in die betroffene EU –Ländern neugefasst werden sind folgende:

  • Anwendbares Recht Im Hinblick auf das anzuwendende Recht sieht die neue Verordnung vor, dass das Erbrecht des Staates anwendbar ist, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes hatte, auch wenn es sich dabei um einen Staat handelt, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Erblasser offenkundig viel engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist. In diesem Fall, findet für seine Erbfolge das Recht dieses Staates Anwendung. Es wird nunmehr auch die Möglichkeit der Rechtswahl vorgesehen wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besessen hatte. Der Erblasser hat konkret die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welches Erbrecht von den Staaten denen er angehört Anwendung finden soll. Diese Option wird in Form einer Erklärung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ausgeübt.
  • Ausgenommene Rechtsmaterien Obwohl die Verordnung umfassend nahezu alle Aspekte einer Erbfolge umfasst, werden einige Rechtsmaterien von dem Regelungsinhalt gem. Art. 1 der VO ausgenommen: z.B.
    • Personenstand, Familienverhältnisse, Rechts- Geschäfts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen Personen,
    • Fragen betreffend die Verschollenheit oder die Abwesenheit einer natürlichen Person oder die Todesvermutung,
    • Fragen des eheliches Güterrechts, Unterhaltspflichten,
    • Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen, Schenkungen,
    • Fragen des Rechts der juristischen Personen (inkl. Gesellschaften und Vereine), Trusts, dingliche Rechte,
    • Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen in einem Register
  • Besteuerung Jeder Staat, in denen entweder der Erblasser oder einer der Erben seinen Wohnsitz hat, behält sich, neben dem Staat , in welchem Nachlassgegenstände existieren bzw. ermittelt werden, das Recht vor, die Erbschaft zu besteuern.
  • Verfahrensvereinfachung Die neue Erbrechtsverordnung vereinfacht insbesondere auch die Verfahren, mit denen die Erben konfrontiert werden, um den Besitz und das Eigentum an die Nachlassgegenstände antreten zu können. Dabei werden die unterschiedlichen Rechtssysteme einheitlich im Hinblick auf die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses koordiniert.
  • Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses Eine wesentliche Neuregelung der Erbrechtsverordnung ist die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Damit können die Erben bzw. der Verwalter einer Erbschaft einfacher und ohne umständliche Anerkennungsverfahren und aufwendige Verfahrensformalitäten ihre Erbenstellung in allen EU Ländern nachweisen. Es handelt sich dabei um ein Standardformular welches im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
    • Angaben zum Erblasser
    • Angaben zum Antragsteller
    • Angaben zum Ehegatten bzw. Partner des Erblassers
    • Angaben zu sonstigen möglichen Berechtigten aufgrund einer Verfügung von Todes wegen
    • den beabsichtigten Zweck des Zeugnisses
    • Kontaktangaben des Gerichts oder der sonstigen zuständigen Behörde
    • den Sachverhalt, auf welchen der Antragsteller ggfls. die von ihm geltend gemachte Berechtigung am Nachlass bzw. sein Recht zur Vollstreckung des Testaments des Erblassers bzw. das Recht zur
    • Verwaltung von dessen Nachlass stützt
    • Angabe ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet hatte
    • Angabe ob der Erblasser einen Ehevertrag bzw. einen Vertrag in Bezug auf ein Verhältnis, das vergleichbare Wirkungen mit einer Ehe entfaltet, eingegangen war
    • Angabe ob einer der Berechtigten eine Erklärung über die Annahme bzw. die Ausschlagung der Erbschaft abgegeben hat
    • Erklärung des Inhalts, dass nach bestem Wissen und Gewissen des Antragstellers kein Rechtsstreit in Bezug auf den zu bescheinigenden Sachverhalt anhängig ist
    • sonstige vom Antragsteller für die Ausstellung des Zeugnisses für nützlich erachtete Angaben
Bisher sind in Griechenland keine konkreten Maßnahmen für die Anwendung der neuen Erbrechtsverordnung eingeleitet worden. Im Jahr 2013 wurde jedoch ein entsprechender Ausschuss durch das Ministerium der Justiz gegründet , der im Jahr 2014 seine Stellungnahme zu diversen Punkte der Verordnung , der europäischen Organschaft gegenüber erklärt hat, wie dies von allen Mitgliedstaaten angefordert worden war.
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Harte Steuerregelung mit umgehender Umsetzung

Publiziert am 30.September.2015 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Bereits am Ende des laufenden Monats werden die neuen Steuererhöhungen in Kraft treten, während im Herbst weitere, neue Steuern für das kommende Jahr verabschiedet werden sollen.Am 30. September läuft die Frist für die Entrichtung der zweiten Rate der Einkommenssteuer sowie der zusätzlichen „Luxussteuer“ für Besitzer von Autos mit viel Hubraum, Booten, Swimmingpools usw. ab. Alle Steuerpflichtigen, die die Steuer vorausgezahlt haben, haben bereits zusätzliche Steuerbescheide für die von 10% auf 13% erhöhte Luxussteuer erhalten.Darüber hinaus werden auch Landwirte und Unternehmen zur Entrichtung einer Zusatzsteuer im Oktober aufgefordert, zumal sich die Steuervorauszahlung für Landwirte gemäß dem dritten Sparpaket verdoppelt hat. Im Oktober werden zudem auch die Steuerbescheide zur ENFIA – Steuer (einheitliche Immobilienbesitz – Steuer) im Taxisnet bereitgestellt, während auch die Besteuerung von Agrardiesel von 66 auf 200 Euro / Kiloliter Anwendung finden soll.Zum 1. Oktober wird auch für die ersten sechs Urlaubsinseln der vergünstigte Mehrwertsteuersatz abgeschafft, mit einer Erhöhung von 30% für die Inseln und 13% für Hotels.Ab dem 12. Oktober sind dann auch die Steuerbescheide zur ENFIA – Immobilienbesitzsteuer auf Taxisnet zu finden, mit der ersten Ratenzahlung am Monatsende. Es folgt zudem die Erhöhung des Zinssatzes sowie die Festsetzung weniger Raten für alle Zahlungsfähigen im Rahmen der 100 – Raten – Regelung. Für Staatsschulden über 70.000 Euro werden Zwangsbeschlagnahmungen eintreten, während auch die Pfändungsfreigrenze für Gehälter und Renten von 1500 auf 1000 Euro herabgesetzt wird.Die Mittel für Heizkostenzuschüsse werden um 50% reduziert, die für Mieteinnahmen anfallende Steuer wird von 11 auf 15% für Einkünfte bis 12.000 € und von 33 auf 35% für höhere Einkünfte erhöht.Die Landwirte werden sich erneut im Visier der Steuerbehörde befinden, mit einer Erhöhung der Einkommenssteuer von 13 auf 20%, Abschaffung sämtlicher Steuerbefreiungen, und der Legalisierung und Aufnahme des Sonderbeitrags in der Steuerskala.Was die neuen Steuerskalen der Einkommensbesteuerung betrifft, wird durch die Neuanpassung die Belastung der mittleren und hohen Einkommen erwartet.Das Finanzministerium überprüft zugleich die Möglichkeit, ausstehende Gerichtsverfahren bezüglich steuerlicher Differenzen mit einem Rabatt von 60% abzuschleßen, sofern die Steuerpflichtigen 40% der Steuern und Bußgelder leisten.
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Griechenland als Partnerland der Anuga 2015

Publiziert am 27.September.2015 von Abraam Kosmidis
Anuga Greece 2015In der größten, internationalen Ernährungsmesse „Anuga 2015“ ist Griechenland der Ehrengast für dieses Jahr (Partnerland). Vom 10. bis 14. Oktober 2015 zeigen griechische Anbieter nicht nur die große Vielfalt griechischer Nahrungsmittel und Getränke, sondern stellen auch ihre Kompetenz und Leistungsfähigkeit für den internationalen Handel und die Gastronomie eindrucksvoll unter Beweis.Das griechische Unternehmen für Investitionen und Außenhandel „Enterprise Greece“ organisiert die offizielle Mitwirkung Griechenlands. Die entsprechende Messe wird alle zwei Jahre organisiert und gehört zu den größten Ereignissen auf internationaler Ebene im Bereich der Nahrungsmittel und Getränke mit tausenden Besuchern aus der ganzen Welt.Die nationale Teilnahme Griechenlands, und sogar als Partnerland, ist Teil eines Aktionsprogramms, das auf die Stärkung der griechischen Unternehmen und somit auf die Förderung der griechischen Exporte und der Anlockung von Investitionen abzielt. Die Botschaft für dieses Jahr lautet „Invest in Taste“, wodurch betont wird, dass die griechischen Produkte im Prinzip eine Investition in Qualität, Geschmack und im Wohlbefinden sind. Exportförderung und der Kontakt zu deutschen und internationalen Handelspartnern stehen im Mittelpunkt des griechischen Messeauftritts auf der Anuga, der weltweit größten und wichtigsten Messe für Nahrungsmittel und Getränke.
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In Erwartung harter Sparmaßnahmen mit umgehender Anwendung

Publiziert am 17.September.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionDie sich aus den bevorstehenden Parlamentswahlen ergebende Regierung wird aufgerufen, innerhalb von 40 Tagen nach ihrem Wahlsieg besonders harte Sparmaßnahmen umzusetzen. Mehr als 50 Vorbedingungen müssen Anwendung finden, zumal diese für das neue Hilfspaket verbindlich sind und unmittelbar mit der Bewertung und Auszahlung der nachfolgenden Raten im Zusammenhang stehen. Die Besteuerung der Landwirte mit einem anfänglichen Steuersatz von 20%, der im Jahr 2017 auf 26% ansteigen wird, sowie die Aufhebung der Steuerrückerstattung beim Einsatz von Dieselkraftstoff um 50 % sind unter anderem Maßnahmen, die erwartungsgemäß große Widerstände auslösen werden. Eine wichtige und für die Landwirte schonende Maßnahme wird zudem die strengere Definition des „Landwirts“ sein, was zum Ausschluss anderer, sich als Landwirte ausgebenden Berufstätigen führen wird, da sie einfache Landeigentümer sind und von Subventionen und diversen Befreiungen für Landwirte profitieren. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen wird jedoch die zweite Phase der harten Vorbedingungen Schwierigkeiten bereiten, zumal die Abschaffung von Steuerbefreiungen und die Integration der Solidaritätssteuer in der Besteuerung vorgesehen sind, die Änderung der Steuerskalen und die Modifizierung des ENFIA – Steuersatzes (Einheitliche Immobilien-Besitzsteuer), sowie die Herabsetzung des verfügbaren Betrages des Heizkostenzuschusses zur Hälfte und die Erhöhung der anfallenden Steuer aus Mieteinnahmen. Die Vorbedingungen setzen zudem auch die Veröffentlichung der „Schwarzen Liste“ mit sämtlichen Namen der Steuerschuldner voraus, sowie eine zusätzliche Liste in Bezug auf ausstehende Versicherungsbeiträge seit über 3 Monaten, während die ab März 2016 in Kraft tretende Regelung zur Einschränkung von Barmittel in Transaktionen von wesentlicher Bedeutung sein wird.

Die zweite Phase der 31 Vorbedingungen umfasst:

  1. Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Rückerstattung der Verbrauchssteuer auf Dieselkraftstoff für Landwirte in zwei gleichen Schritten, im kommenden Oktober und im Oktober des nachfolgenden Jahres.
  2. ENFIA: Eintritt des Einzugsverfahrens der Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer für 2015, sodass Steuerbescheide noch im kommenden Oktober ausgestellt werden, mit der letzten Rate im Februar 2016.
  3. Einkommensbesteuerung: Neuregelung des Einkommenssteuerkodex mit Änderungen in der Steuerskala und dem Steuerfreibetrag.
  4. Besteuerung der Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Steuervergünstigungen der Landwirte im Rahmen des Einkommenssteuerkodex, mit Steuersätzen von 20% für das Steuerjahr 2016 und 26% für das Steuerjahr 2017.
  5. Glücksspiele: Ausweitung der Besteuerung der Bruttoeinkünfte aus Glücksspiele (GGR) in Höhe von 30%, in VTL – Spiele, die erwartungsgemäß im zweiten Halbjahr von 2015 und 2016 eingerichtet werden sollen.
  6. 6. Mieteinnahmen: Erhöhung des Steuersatzes auf das jährliche Einkommen aus Mieteinnahmen, und zwar von 11% auf 15% für Einkünfte unter 12.000 Euro und von 33% auf 35% für Einkünfte über 12.000 Euro.
  7. Schifffahrt: Allmähliche Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlung der Schifffahrtsindustrie.
  8. Heizkostenzuschuss: Bessere Ausrichtung der Förderfähigkeit, sodass die Ausgaben für den Heizkostenzuschuss im kommenden Haushaltsplan eine Minderung um die Hälfte ausweisen.
  9. Steuerrückerstattungen: Vereinfachung des Zeitplans in Bezug auf die Steuergutschrift für die Einkommensbesteuerung.
  10. Solidaritätsbeitrag: Neuregelung und Aufnahme des Solidaritätsbeitrags auf die Einkünfte im Einkommenssteuerkodex ab 2016, sodass die Fortschrittlichkeit des Einkommensbesteuerungssystems effektiver erzielt wird.
  11. Steuerbefreiungen: Ermittlung sämtlicher Anreize in Bezug auf die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen und Integration der Ausnahmen aus der Besteuerung im Einkommensbesteuerungskodex, indem die unwirksamen oder ungerechten abgeschafft werden.
  12. Maßnahmen zur Zwangseinziehung: Überprüfung und Neuregelung des Kodex zum Einzug von öffentlichen Einnahmen, einschließlich der Verfahren der Steuerverwaltung für die Zwangsveräußerung von Vermögenswerten in öffentlichen Versteigerungen.
  13. Kontrollen am Sitz: Sicherstellung des ausreichenden Zugangs der Steuerverwaltung zu den Einrichtungen der Steuerpflichtigen hinsichtlich der zeitgerechten Durchführung von Kontrollen und zwecks des Gesetzesvollzugs.
  14. Gemeinsame Anlagen / Investitionen: Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Kapitalbesteuerung und Bearbeitung des Steuerrahmens für Organismen mit gemeinsamen Anlagen und deren Teilnehmer, gemäß dem Einkommensbesteuerungskodex und der bewährten Praxis der EU.
  15. Steuereinbehalt von technischen Dienstleistungen: Überprüfung des Steuereinbehalts von technischen Dienstleistungen.
  16. Einheitswerte: Im Hinblick auf einer eventuellen Überarbeitung der Einheitswerte von Immobilien, wird eine Anpassung der Steuersätze auf den Grundbesitz erfolgen, um die Erzielung von Einnahmen aus der Immobiliensteuer in Höhe von 2,65 Mrd. Euro im kommenden Jahr abzusichern und die alternative Mindeststeuer aus den Einnahmen von natürlichen Personen anzupassen.
  17. Belege / Vermutungen („Tekmiria“): Überprüfung der Funktion der alternativen Mindestbesteuerung (einschließlich der Berichtigung eventueller Rücktritte).
  18. Steuervermeidung: Verhinderung der Möglichkeiten zur Vermeidung der Einkommensbesteuerung.
  19. Strengere Festlegung der Definition „Landwirt“.
  20. Maßnahmen zur Steuerbefolgung: Genehmigung eines integrierten Plans zur Steigerung der Steuerbefolgung von der jeweiligen Regierung.
  21. Plastikgeld: Bearbeitung von der Regierung in Zusammenarbeit mit der Nationalbank Griechenlands und dem privaten Sektor eines kalkulierten Plans zur Förderung und Erleichterung von elektronischen Zahlungen und des reduzierten Gebrauchs von Bargeld, mit Anwendung ab März 2016.
  22. Schwarze Listen: Veröffentlichung der Namensliste mit Schuldnern für nichtentrichtete Steuern und ausstehenden Versicherungsbeiträgen.
  23. Steuerbescheinigung: Minderung – unter Berücksichtigung der technischen Hilfe – der Beschränkungen bezüglich der Durchführung von Überprüfungen der steuerlichen Erklärungen, unter dem Vorbehalt des Systems externer Steuerbescheinigungen.
  24. Löschung von Zahlungsrückständen: Verbesserung der Regelungen bezüglich der Löschung von nicht entrichteten Steuern.
  25. Prüfer: Befreiung von der persönlichen, zivilrechtlichen Haftung der Steuerbeamten für die Ergreifung von Maßnahmen zum Einzug älterer Forderungen.
  26. Nationale Einzugsstrategie: Vorlage und Anwendung einer nationalen Einzugsstrategie im kommenden Jahr, einschließlich einer zusätzlichen Automatisierung zum Forderungseinzug.
  27. MwSt. – Register: Einführung einer Gesetzgebung zur Beschleunigung der Löschungsverfahren und der Einschränkung der Wiedereintragung in die MwSt.-Register zur Sicherung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
  28. MwSt. – Betrug: Einführung einer sekundären Gesetzgebung, die zur wesentlichen Stärkung der Neuorganisation des Mehrwertsteuersystems benötigt wird, sodass die Erhebung der MwSt. gefördert und der MwSt. - Karusselbetrug bekämpft wird.
  29. Erhöhung der MwSt. – Freigrenze: Antragseinreichung beim europäischen MwSt. – Ausschuss und Ausführung einer Bewertung der Nachfolgen einer Erhöhung der untersten MwSt.-Grenze auf 25.000 Euro.
  30. Einziehungen von hohen Schulden: Förderung der Einheit für Großschuldner (EMEIS) zur Ausbesserung ihrer Fähigkeit in Bezug auf die Abrechnung und Einziehung von Steuern, sowie die Einsetzung von besonders fähigen Rechtsberatern, mit der Unterstützung einer internationalen, unabhängigen Gutachter-Gesellschaft hinsichtlich der Bewertung der Schuldentragfähigkeit.
  31. Autonomie des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen: Einführung einer Gesetzgebung zur Gründung eines selbstständigen Einnahmeträgers, gemäß der:
    1. die Rechtsform, Organisation, der Stand und Ausübungsbereich der Zuständigkeiten des Trägers festgelegt werden, sowie
    2. die Befugnisse und Funktionen des geschäftsführenden Direktors und des unabhängigen Vorstands,
    3. das Verhältnis zum Finanzministerium und anderen Regierungsträgern,
    4. die Flexibilität in Bezug auf Humanressourcen des Trägers und sein Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung,
    5. die Autonomie des eigenen Haushaltsplans, mit der eigenen Generaldirektion für Finanzdienstleistungen und einer neuen Finanzierungsweise zur Harmonisierung der Anreize mit der Einziehung der Einnahmen und zur Sicherung der Vorhersehbarkeit und der Flexibilität des Haushaltsplans,
    6. die Einreichung von Berichten im Parlament.

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Rasante Fortsetzung der Privatisierungen in Griechenland

Publiziert am 2.September.2015 von Abraam Kosmidis
AirportDie griechische Regierung hat den Verkauf von 14 Regionalflughäfen an den Betreiber Fraport genehmigt. Somit sendet Griechenland ein starkes Signal an die Gläubiger, dass die neue Vereinbarung ohne Verzögerungen eingehalten wird, womit auch der Weg für alle weiteren Privatisierungen geebnet wird.Die Abtretung der Regionalflughäfen war durch die vorherige Regierung so gut wie abgeschlossen, seit seinem Amtsantritt im Januar legte jedoch der Ministerpräsident Alexis Tsipras alle Privatisierungen auf Eis. Noch ist der Verkaufsvertrag allerdings nicht unterschrieben, bis zum Jahresende soll jedoch die Übernahme abgeschlossen werden.Kurz vor den Abstimmungen über das dritte Hilfsprogramm beschloss der Regierungsrat für Wirtschaftspolitik die Genehmigung des entsprechenden Verkaufs. Somit übernimmt der deutsche Flughafenbetreiber Fraport die Flughäfen von Thessaloniki, Korfu, Chania, Kefallonia, Zakynthos, Aktio und Kavala, sowie die Flughäfen auf Rhodos, Kos, Samos, Mytilini, Skiathos und den Jet-Set Inseln Mykonos und Santorini. Der Kaufpreis für die Betreibergenehmigungen beträgt 1,23 Milliarden Euro für eine auf 40 Jahre laufende Konzession. Der Verkauf der Flughäfen gehört zu den größten Privatisierungen seit Langem, und es soll nun auch der Verkauf des stillgelegten Athener Flughafens „Elliniko“ und des größten Seehafens Griechenlands – Hafen von Piräus erfolgen.Für die gesamte Konzessionsdauer werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro für den griechischen Staat veranschlagt, zumal auch ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 22,9 Mil. Euro für sämtliche Flughäfen einbehalten ist.

Konzessionsdauer

Die in einem 4-jährigen Planungshorizont umzusetzenden Investitionen belaufen sich auf 330 Mil. Euro, während sie für die gesamte Konzessionsdauer 1,4 Mrd. Euro betragen werden. Trotz des Bankfeiertags im letzten Juli sowie vielen anderen Betriebsschwierigkeiten in den griechischen Flughäfen aufgrund fehlender Mittel, wies der Passagierverkehr eine bemerkenswerte Zunahme von 12,75 % auf.Der Ankündigung des Privatisierungsfonds TAIPED zufolge, ist die Frist zur Einreichung von Ausschreibungsvorschlägen für den Hafen von Piräus für den kommenden Oktober festgesetzt worden, für die Tochtergesellschaft der Griechischen Staatsbahn TRAINOSE AG und der Griechischen Gesellschaft für Eisenbahn-Rollmaterial“ (EESSTY AG) für Dezember und für den Hafen von Thessaloniki der kommende Februar. Die Förderung der notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der Einreichung von Offerten für alle vorstehenden Ausschreibungen bis Ende Oktober ist in den Voraussetzungen des neuen Hilfspakets beinhaltet.
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Wahlabenteuer mit ungewissem Ausgang

Publiziert am 27.August.2015 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentGriechenland wird nur ein halbes Jahr nach dem Wahlsieg der radikal Linken Syriza am 25. Januar und dem Referendum vom letzten Juni erneut eine neue Regierung wählen müssen. Unter der Verantwortung des Regierungschefs Tsipras stürzt das politische Leben des Landes erneut in ein Wahlabenteuer, trotz den offensichtlichen Nebenwirkungen in der bereits leidenden Wirtschaft infolge der Kapitalverkehrskontrollen und des mehrmonatigen Zahlungsausfalls des Staates.Den letzten Medienberichten zufolge sollen die Wahlen bereits am 20. September stattfinden, als Folge des inneren Aufstands und der Spaltung der eigenen Partei, und es zeichnen sich entscheidende Unterschiede im Vergleich zu den vorherigen Wahlkämpfen der Rezessionszeit aus. Zum ersten Mal werden die Parteien zur Abhaltung von Express-Wahlen geführt, ohne jeglicher Aufzeichnung der öffentlichen Meinung, auf Basis der sich neuergebenden politischen Tatsachen infolge der Abstimmung über das dritte – und härteste Sparpaket durch Alexis Tsipras sowie der Neugründung der Gruppierung „Volksunion“ durch den ehemaligen Energieminister, Panagiotis Lafazanis, der den linken Flügel der Syriza vertrat.Darüber hinaus wird auch jedwede gewählte Regierung – ob Syriza oder Nea Dimokratia oder auch eine größere Regierungskoalition dazu aufgefordert, eine beschlossene und bereits mit großer Mehrheit verabschiedete Vereinbarung mit den Gläubigern umzusetzen. Nach dem Rücktritt des ehemaligen Premierministers Samaras infolge des Referendums tritt nun die liberal-konservative Partei Nea Dimokratia dem Wahlkampf mit einem neuen Parteichef, Evagelos Meimarakis bei.Dieses einmalige Szenarium führt erfahrene Politiker aus allen politischen Räumen zur Einschätzung, dass Griechenland auf einen unvorhersehbaren Wahlgang lossteuert, mit der grundlegendsten Frage, ob sich die Wähler wieder im Rahmen des Zweiparteisystems bewegen werden, oder sich eine Zersplitterung der Stimmen ergeben wird.Eine Strategieentwicklung zur Stärkung des Zweiparteisystems und einer Verdrängung der kleineren, politischen Bündnisse ist sowohl von Alexis Tsipras als auch von Evagelos Meimarakis zu erwarten. Herr Tsipras kritisiert bereits eindringlich das „veraltete politische System“, und die Syrizaregierung attackiert täglich den neuen Parteichef von Nea Domikratia, während Letzterer den scheidenden Ministerpräsident nun mehr persönlich angreift.

Der direkte Konflikt zwischen SYRIZA und Nea Dimokratia wird jedenfalls nicht die Grundparameter für den Ausgang des bevorstehenden Wahlgangs sein; Maßgebend werden auch folgende Fakten sein:

  • Die Aussicht auf die Nachwahlkooperationen: Herr Tsipras wird aufgefordert sein, schwierige Antworten zu geben, zumal aus den Meinungsumfragen hervorgeht, dass die rechtspopulistische Partei ANEL eine Koalition mit der Nea Dimokratia, der linksliberalen Partei „Potami“ und der sozialdemokratischen Partei PASOK im Rahmen eines Regierungsmodells auf einer breiteren Legitimationsbasis verweigert und somit nicht ins neue Parlament einziehen kann.
  • Der Urteilseinfluss der Wähler durch Maßnahmen wie die Erhaltung der Einheitlichen – Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), Steuererhöhungen, Berufsliberalisierungen und Änderungen im Versicherungssystem.
  • Die Anpassung der Syrisa an einem vollkommen unterschiedlichen Wahlkampf: Herr Tsipras und seine Partei verfolgte ab 2011 eine aggressive Strategie und Rhetorik, nun müssen sie die Erfahrung der Angegriffenen machen, und zwar gegenüber den gesamten politischen Kräften, einschließlich des neugegründeten Bündnisses von P. Lafazanis.
  • Die Wirkung der sogenannten „Anti – Memorandum – Stimme“ nach dem 62%-en NEIN des Volksentscheids. Es ist offensichtlich, dass der große Verlust der SYRIZA – Abgeordnete für das endgültige Wahlergebnis eine entscheidende Rolle spielen wird.
  • Das Wahlverhalten der Landwirte, die im letzten Wahlgang Herrn Tsipras unterstützten, welches aber jetzt unter der Last der vorgeplanten, enormen Steuerbelastungen unvorhersehbar ist.

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Beschränkungen im Griechischen Bankensystem

Publiziert am 20.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
BankenDer Rechtsakt, gemäß dem die Aufhebung des Bankfeiertags ab Montag, den 20. Juli beschlossen worden ist, wurde im Regierungsanzeiger bereits veröffentlicht.Demnach ist das Limit von 60 Euro pro Anleger, Kreditinstitut und Tag noch in Kraft, die Anleger  können sich jedoch auch mehr Geld auf einmal auszahlen lassen. Allerdings bleibt die Höchstgrenze bei 420 Euro pro Woche bestehen.Der Transfer von Bankeinlagen oder Bargeld ins Ausland ist untersagt, einschließlich der Anweisung zum Transfer von Finanzmitteln auf ausländische Bankkonten, sowie der Transfer durch Kreditkarten, Prepaid-und Debitkarten für grenzüberschreitende Zahlungen.Zudem ist die Eröffnung von neuen Girokonten oder Sparkonten, sowie die Aufnahme von Mitberechtigten zu den bereits bestehenden Konten untersagt; inaktive Bankkonten können derzeit nicht aktiviert werden. Eröffnungen von neuen Bankkonten können lediglich in den unter Artikel Nr. 1, Abs. 7 des Rechtsaktes vorgesehenen Fällen erfolgen.Zugleich bleibt die vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung eines Darlehens bei Kreditinstituten untersagt. Ausgenommen davon sind Bargeldzahlungen, oder Zahlungen durch ausländische Überweisungen, während auch die vorzeitige, teilweise oder vollständige Beendigung der Termineinlagenvereinbarungen verboten ist.

Als Ausnahme wird die vorzeitige Beendigung einer Termineinlage lediglich zur Tilgung folgender Forderungen und Verbindlichkeiten erlaubt

  1. von staatlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen,
  2. einer laufenden Ratenzahlung und überfälligen Darlehensschulden im selben Kreditinstitut,
  3. der Lohnauszahlung im selben Kreditinstitut,
  4. von Behandlungskosten und Studiengebühren in Griechenland und im Ausland,
  5. von Lieferantenzahlungen, die ein Bankkonto im selben Kreditinstitut führen, gegen Rechnungen oder gleichwertigen Belegen, unter der Voraussetzung, dass kein ausreichender Bestand auf ein Giro – oder Sparkonto vorhanden ist.
Darüber hinaus wird der Transfer in Bezug auf Unterkunfts-und Verpflegungskosten für im Ausland Studierende, oder sich an Austauschprogrammen beteiligten Studenten pro Kalenderquartal auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro, oder den jeweilige Gegenwert in einer anderen Landeswährung beschränkt. Die Zahlung erfolgt elektronisch auf ein im Ausland geführtes Bankkonto, dessen Begünstigter der jeweilige Student ist.

Entrichtung der Einkommensteuer

Dem obigen Rechtsakt zufolge wird eine Verlängerung zur Entrichtung der ersten Rate der Einkommenssteuer (Steuerjahr 2014) bis zum 31. August gewährt.Zugleich wird auch eine Fristverlängerung für die Einreichung des E9 – Formulars bis zum 26. August gewährt.Die diesbezügliche Mitteilung des Finanzministeriums kündigt folgendes an:Am Montag, den 20. Juli wird durch den entsprechenden Rechtsakt der am 28. Juni auferlegte Bankfeiertag aufgehoben.  Demzufolge öffnen ab Montag sämtliche Bankfilialen, während zugleich auch der Umfang der im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen zugelassenen Banktätigkeiten erweitert wird. Die zugelassenen Banktätigkeiten werden ausführlich im neuen Rechtsakt aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass auch der sich im Finanzministerium befindliche Ausschuss zur Genehmigung von Bankgeschäften zugleich weitere Transaktionsanträge außer den im Rechtsakt Vorgesehenen bearbeitet.Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsfristen der von der steuerlichen Verwaltung festgestellten Forderungen sowie die Fristen zur Teilzahlung der festgestellten Steuerschulden durch Regelungs-oder Erleichterungsraten bis zum dritten Werktag ab der Aufhebung des Bankfeiertages verlängert werden,  wie dies im ministerialen Rundschreiben Nr. 1136/30.6.2015 vorgesehen wird.

Der neue Rechtsakt sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Anwendung der neuen Vorschriften bezüglich der MwSt., beginnend ab Montag, dem 20. Juli 2015.
  • Der Steuersatz von 6% für Hotels bis zum 30. September 2015.
  • Die Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Einkommenssteuer bis zum 31. August, für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nach der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts einreichen werden.
Anschließend werden Vorschriften zur Anwendung der kurzfristigen Finanzierung des Griechischen Staats durch den EFSM vorgesehen.  
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Der letzte Akt in der griechischen Tragödie – Der Vorhang fällt

Publiziert am 13.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionSeit nunmehr fünf Jahren brodelt die Griechenland Krise. Mit verschiedenen Akteuren und Akten ergaben sich dabei viele Parallelen zu den antiken griechischen Tragödien.Nach zwei großen Weltkriegen hatten die Völker Europas beschlossen, dass ein für alle Mal Frieden in Europa sein sollte, „Nie wieder Krieg in Europa“ und der Gedanke der Völkerverständigung und Solidarität stand bei der Geburt des Europäischen Gedankens bei den Gründungsvätern im Vordergrund. Über die folgenden Jahre wurde an diesem gemeinsamen Haus gebaut und immer mehr Mitglieder in die Familie aufgenommen. Tatsächlich schaffte der Europäische Gedanke eine sehr lange Friedensperiode, welche über viele Jahrzehnte für einen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung in Europa sorgte. Selbst die Wiedervereinigung Deutschlands und die Integration Osteuropas in das europäische Haus konnten friedlich und ohne größere Turbulenzen erfolgen. Auch dies zweifellos ein Ergebnis des Europäischen Gedankens und der funktionierenden Völkergemeinschaft.Anfang 2009 zogen aber unheilvolle Wolken auf. Eine harte Prüfung sollte Europa und die Solidargemeinschaft erschüttern.image003Der erste Akt des Dramas begann mit dem Platzen der Immobilienblase in den USA und dem Fall von Lehman Brothers. Die Finanzgötter dieser Welt hatten sich verspekuliert. Das Drama nahm seinen Lauf und die Krise schwappte in verschiedenen Wellen über den Atlantik nach Europa. Erst als Bankenkrise, dann als Finanzkrise, später als Eurokrise, um schließlich als Länderfinanzkrise bei den finanziell schwächeren Ländern und insbesondere beim schwächsten Glied, Hellas, den erregenden Moment des Dramas zu erreichen.Parallel hatte die hausgemachte griechische Struktur- und Reformkrise dabei schon vor ca. 35 Jahren mit der immer weiteren Verschuldung des Landes und fehlenden Reformen ihren Lauf genommen. Halb Mensch halb sterbliche Halbgötter, ließen sich griechische Regierungen dabei zu Lastern wie Habgier, Betrug und Zügellosigkeit hinreißen und das Land immer tiefer in einem Sumpf zwischen immer weiterer Verschuldung, Filz, Korruption und Vetternwirtschaft sinken. Der Eurobeitritt Griechenlands wurde noch von allen Seiten mit Wohlwollen begrüßt, obwohl die Voraussetzungen dafür zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht vorlagen. Immerhin hatten ja selbst mächtige Länder gegen die von ihnen selbst gesetzten Maastrichter Konvergenzkriterien verstoßen (3% Regelung / Stabilität der öffentlichen Finanzen - um ihre eigene Wirtschaften anzukurbeln). Es war schließlich ihr politischer Wille, Griechenland in den erlauchten Kreis der Euroländer aufzunehmen. Zahlreiche mahnende Stimmen wiesen auf die drohende Apokalypse hin, doch die Sirenengesänge der zerstörerischen Schöpfungen, welche vielen großen Reichtum bescherten, waren zu betörend.Waren es die schicksalhafte Verstrickung, die individuellen Fehlentscheidungen gewöhnlicher sterblicher Protagonisten, oder gar die Verschwörung mächtiger dunkler Mächte, welche Griechenland geradewegs in eine ausweglose Katastrophe steuerten ? Es war wohl eine Wechselwirkung verschiedener Interessen- und Gemengelagen im steten Wandel politischer und wirtschaftlicher Interessen.Lässt sich die herannahende, sich immer deutlicher abzeichnende Katastrophe trotz großer Anstrengungen eines Teils der handelnden Personen im letzten Moment noch abwenden, wenn mächtige Kräfte auf der anderen Seite gerade die Katastrophenszenarien favorisieren ? „Schuldlos schuldig“ bleibt in diesem Drama wohl keiner, denn viele Protagonisten, wie gewöhnliche Menschen der Politik, Götter der Finanzwelt und Wirtschaft, Glücksritter usw. haben ihren Teil zur drohenden Katastrophe beigetragen.Dabei stehen individuelle Unzulänglichkeiten und Motivationen der Akteure in einer verheerenden Wechselwirkung zum schicksalhaften Gang der Dinge.image004Auf griechischer Seite liegen jedenfalls die Fehler im systemischen Bereich. Die alten Parteien, welche das System der Vetternwirtschaft aufgebaut hatten, konnten die Krise nicht wirklich lösen. Der Versuch einer Katharsis führte bei der PASOK hat nahezu zum völligen Untergang der Partei. Die Unfähigkeit der griechischen Politik, welche über 35 Jahre nicht bereit und / oder unfähig war, die politische Verantwortung und deren Konsequenzen für eine radikale Umkehr, hin zu Reformen und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen zu übernehmen, ist dabei ebenso dafür verantwortlich, wie die fehlende Einsicht, dass Wohlstand nur über Wirtschaftswachstum entstehen kann und dass Einnahmen und Ausgaben in Einklang stehen müssen.Die Strukturreformen für die Schaffung einer funktionierenden und transparenten Verwaltung müssen endlich geschaffen werden, Berufe liberalisiert, Filz weiter bekämpft, Privatisierungen durchgeführt und Voraussetzungen für gesunden Wettbewerb geschaffen werden. Die Stärkung der produzierenden Unternehmen und insbesondere des Mittelstandes müssen durch Gewährung von Investitionsanreizen gefördert werden. Hierzu gehört auch eine objektive Aufklärung des Volkes, ohne Populismus, und zur Schärfung der Urteilskraft über die -zugegebener Maßen- schwierigen Zusammenhänge.Nachdem die Regierung Samaras auf alle Vorschläge der Troika eingegangen war und über zweieinhalb Jahre harte Sparmaßnahmen umgesetzt worden waren, schien erstmals im Herbst 2014 ein Wachstum für das erste Halbjahr 2015 möglich. Anstatt hier jedoch von europäischer Seite etwas entgegenkommen zu signalisieren, wurden weitere Sparmaßnahmen gefordert. Der regierungsseitig aufgestellte Kandidat für das Präsidentenamt konnte sich schließlich nicht durchsetzen, was schließlich zu Neuwahlen und zum Regierungswechsel führte. Hier endet der Prolog und das Drama kommt zu seinem Höhepunkt:Es kam nun eine neue griechische Regierung, welche mit den Fehlern ihrer Vorgänger kaum in Zusammenhang zu bringen war. Sie trat an, alles besser machen zu wollen und strebte eine radikale Abkehr, sowohl innenpolitisch, als auch von dem Weg, welcher von den Lenkern der EU und des Euro mittlerweile eingeschlagen worden war. Dabei machte sie jedoch verheerende Fehler, indem sie kostbare Zeit mit Untätigkeit und falschen Versprechungen verstreichen ließ und ihre Verhandlungspartner brüskierte.War die innenpolitische Abkehr von den Praktiken der letzten Jahrzehnte sicherlich noch begrüßens- und erstrebenswert, mutete der Anspruch auf Veränderung Europas durch das kleine Hellas bei gleichzeitigem finanziellem Hilferuf doch sehr anmaßend an. Anstatt die eigenen Probleme zu lösen, wollte man gleich die fundamentale ideologische Kehrtwende Europas erzwingen. Quasi ein Kampf zwischen David und Goliath aus einer sehr schwachen Verhandlungsposition heraus und ohne wirkliche Verhandlungsmasse. Unverantwortlich hoch gepokert – „all in“ mit offenen Karten und ohne ein Pärchen auf der Hand. Im Ton vergriffen mit falscher Taktik und Rhetorik. Denn die Spekulation auf ein Nachgeben der Europäer bis kurz vor dem Auslaufen des 2. Sparprogramms Ende Juni 2015 erwies sich als eine fatale Fehleinschätzung. Neue Maßnahmen hätte die Regierung Tsipras aufgrund des Widerstands aus den eigenen Reihen nicht durch das Parlament gebracht. Nachdem aber auch die Mehrheit der griechischen Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit einen Verbleib in der EU und im Euro bei gleichzeitiger Beendigung der Sparmaßnahmen wünschte, versuchte die Regierung die Quadratur des Kreises durch eine unsinnige Volksabstimmung zu lösen. Dabei wurde das Parteiwohl in unverantwortlicher Weise über das Landeswohl gestellt. Das Festhalten an der Durchführung der Volksabstimmung führte jedenfalls zu weiteren Verstimmungen mit den europäischen Partnern und fast zu einer Spaltung der griechischen Gesellschaft zwischen „NEIN“ und „JA“ Anhängern.Die Verhandlungen über ein 3. Paket müssen nun auf neuer Grundlage erfolgen und öffnen ohne Not die „Box der Pandora“ mit neuen und zusätzlichen Sparmaßnahmen, Zustimmungserfordernissen der Parlamente in verschiedenen Ländern, Auseinandersetzungen in der Eurogroup, Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der EU uvm.Bei allen Fehlern die von dieser griechische Regierung aber gemacht wurden: In einem Punkt hat sie jedoch (genauso wie ihre Vorgängerregierung) recht. Die Schulden können nicht durch immer weitere Schulden getilgt werden. Das räumt mittlerweile auch der IWF öffentlich ein. Viele Wirtschaftsexperten haben dies bereits zuvor schon klar und deutlich artikuliert. Es ist völlig unsinnig zu glauben, dass ein Land, welches sich in einer wirtschaftlichen Depression befindet, sich durch immer weitere Sparmaßnahmen quasi am eigenen Schopf aus dieser Abwärtsspirale ziehen kann. Die Maßnahmen haben zu einer dramatischen Verarmung des Landes, zu tausenden Schließungen von Unternehmen, zur Explosion der Arbeitslosenquote auf ca. 30% und bei den Jugendlichen auf bis zu 60%, zu einem Schrumpfen der griechischen Wirtschaft von ca. 25%, zur Benachteiligung der finanziell schwachen Bevölkerungsschichten und zu vielen weiteren negativen Auswirkungen geführt. Zumindest in Deutschland sollte man das eigentlich besser wissen, denn nach dem zweiten Weltkrieg ermöglichte erst der Schuldenschnitt und die Forderungsstundung vieler Länder, übrigens auch Griechenlands, im Zuge der Londoner Konferenz von 1953, sowie der berühmte Marschallplan der USA das deutsche Wirtschaftswunder.Schuld hat sich dabei die Troika und die Architekten einer neuen Ordnung innerhalb der Europäischen Union auf sich geladen. Die Troika durch falsche Rezepte bei der Wahl der „Rettungsmaßnahmen“ und dem sturen beharren darauf, obwohl dies zur immer weiteren Verarmung des Landes geführt hat. Besondere Schuld laden aber etwaige Architekten einer „neuen Ordnung“ innerhalb Europas auf sich, wenn sie die hohen Güter der Solidarität und Völkerverständigung auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen opfern wollen. Wie anders ließe sich sonst erklären, dass bewusst und wider jeglicher wirtschaftlicher Vernunft, entgegen jeglicher geschichtlicher Verantwortung, ja selbst gegen allgemein und weltweit anerkannte Wirtschaftheorien und historisch erprobte Rezepte an offensichtlich gescheiterten Rettungsmaßnahmen festgehalten wird ?Es stellt sich also die Frage, warum an diesen erwiesenermaßen erfolglosen Praktiken festgehalten wird. Sind es persönliche Ressentiments zwischen einzelnen Politikern (Stichwort: Mit dieser griechischen Regierung wird es keine Einigung geben…) ? Ist es die fehlende Bereitschaft, eigene Fehler zuzugeben und einen Korrekturwechsel in der Griechenland – Politik vorzunehmen oder sind etwa andere Bestrebungen im Spiel ?Eine Katharsis im Sinne Aristoteles` wäre also nicht nur auf griechischer Seite erstrebenswert, sondern auch bei den europäischen Partnern, um sich von Affekten zu befreien, welche einer objektiven Sachlichkeit entgegenstehen.Ja, schicksalshafte Verstrickungen und Verschwörungen, waren schon immer charakteristisch für griechische Tragödien. Aber sicherlich ist der Vertrauensverlust und seine Rückgewinnung ein großes Problem, welcher derzeit einiger Einigung im Wege steht. Zu oft wurden Versprechungen von der griechischen Seite nicht eingehalten (allerdings auch von der anderen Seite oft auch unsinnige Dinge verlangt). Es geht nun insbesondere darum, die Umsetzung der neuen Maßnahmen zu gewährleisten und die Glaubwürdigkeit des Landes wieder herzustellen. Dies ist sicherlich ein Punkt, in welchem die griechische Seite nachliefern muß.Doch rein nüchtern betrachtet, sprechen auch Fakten dafür, dass es möglicherweise um etwas anderes in Europa gehen könnte:Es gibt Stimmen, wonach an Griechenland ein Exempel zur Abschreckung statuiert werden könnte. Denn spätestens nach der gestrigen Sitzung der Eurogroup rückt der Verdacht näher, dass es um die Durchsetzung einer neuen Ordnung und Ideologie in Europa gehen könnte, bei welcher Griechenland selbst nur eine tragische Nebenrolle spielt.Wurden Grexit Szenarien bislang noch als konsequente Folge verfehlter griechischer Politik diskutiert, könnte sich nun ein Masterplan neuer europäischer Architektur offenbaren. Die Abkehr von den europäischen Anfangsidealen, hin zu einer preußisch geprägten Zuchtmeisterkultur mit harter Hand nach Vorbild Friedrichs des Großen wäre dabei fatal. Danach werden „Aufsässige“ und Andersdenkende in ihre Schranken verwiesen, oder zur Bestrafung gar aus der europäischen Gemeinschaft verbannt.Wie anders läßt es sich sonst erklären, dass nach einer völligen Akzeptanz der Bedingungen durch die griechischen Seite und einem eigenen Vorschlag für noch mehr Maßnahmen (12 Mrd. statt ursprünglich 8 Mrd.), nun erneut Vorschläge zum Grexit Griechenlands ins Spiel gebracht werden ? Nach dieser völligen Akzeptanz aller Bedingungen, wäre eine Demütigung des völlig unakzeptabel. Der ins Spiel gebrachte Grexit auf 5 Jahre kann dabei nichts anderes bedeuten, als das endgültige Ausscheiden aus dem Euro.Ist es das, was manche Kräfte in Europa von Anfang an angestrebt haben und hat ihnen die griechische Seite mit all ihren Fehlern nun die Steilvorlage dafür geliefert? Sollte das also das neue Europa sein ?Falls sich die Austeritäts- und Bestrafungspolitik durchsetzt, wird aber nicht nur Griechenland aus dem Euro ausscheiden (was für viele vielleicht unwichtig sein mag), sondern der europäische Gedanke daran zugrunde gehen. Heute wäre es Griechenland, aber morgen könnten andere folgen, die in dieser harten Welt der rein finanz- und profitgesteuerten Gemeinschaft nicht mehr mithalten können, obwohl von Anfang an klar war, dass nicht alle Euroländer dieselbe Wirtschaftskraft haben und auf Dauer mithalten können. Das funktioniert bis heute selbst in Deutschland nicht ohne Länderfinanzausgleich. Wie soll das dann in Europa ohne entsprechende Mechanismen und Regulative funktionieren ?Der europäische Grundgedanke steht für ein gemeinsames, solidarisches, friedliches und wirtschaftlich erfolgreiches Europa. Das europäische Grundprinzip beruhte dabei schon immer auf dem Grundprinzip der Einigung und nicht des Machtwortes oder des Alleingangs. Das resultiert aus seiner Entstehungsgeschichte. Wirtschaftliche Macht verleiht danach nicht auch automatisch das Recht des Machtwortes.Der Gedanke von Schuld und Bestrafung hat in den griechischen Dramen der Antike lange Tradition. So zB in der Tragödie „Antigone“ von Sophokles. Da Polineikes Krieg gegen Theben geführt hat, verbietet König Kreon seine Bestattung. Polineikes Schwester Antigone hält sich nicht an dieses Verbot und wird zur Strafe lebendig eingemauert. Dies löst eine Kettenreaktion von Suiziden ihr nahestehender Personen aus.Der Versuch der Auferlegung einer neuen europäischen Ordnung steht eindeutig gegen diese Prinzipien. Das sollte keinem Europäer egal sein, denn sonst werden wir in Europa wieder ganz andere Zeiten erleben, die wir lange Zeit nicht mehr für möglich hielten. Jedenfalls sollten solche Bestrebungen nicht von Deutschland ausgehen, denn es würde seinem Image mittelfristig nachhaltig schaden. Insbesondere wird die Bundeskanzlerin nicht in die Geschichte eingehen möchten, unter deren Kanzlerschaft das europäische Haus zu bröckeln begann. Man kann nur darauf hoffen, dass sich diese neue Ordnung in Europa nicht durchsetzen wird. Insbesondere Frankreich und Italien, aber auch Spanien stehen in der Pflicht, im eigenen Interesse die kleineren Länder der EU und des Euro zu schützen und mehr Verantwortung zu übernehmen.Ob das Drama mit dem tragischen Ende der Katastrophe enden wird, oder ob sich die Protagonisten auf die Tugenden der Hoffnung, Vernunft, Geduld, Mäßigung, Mildtätigkeit und Einigkeit besinnen, haben in den nächsten Tagen noch selbst in der Hand, bevor der Vorhang endgültig fällt:Hoffnung auf eine Einigung und auf ein Europa der Solidarität und Völkerverständigung, denn Europa ist mehr als ein reiner Verbund von Wirtschafts- und Finanzinteressen.Vernunft der Akteure, eine Einigung anzustreben und dass sie das große Ganze sehen, in Anbetracht dessen was auf dem Spiel steht.Geduld bei den Verhandlungen, um zu einem Ziel zu kommen, das sich im Zuge der Zeit als richtig erweisen wird.Mäßigung bei persönlichen Ressentiments gegen Personen, diese stehen nicht im Vordergrund, sondern, die EU und der Euro.Mildtätigkeit und Hilfe der schwächeren Glieder der europäischen Familie.Schließlich ist Einigkeit die Voraussetzung für die Zukunft Europas, des Euro und des Friedens im Sinne der Gründungsväter Europas, Robert Schuman und Jean Monnet, aber auch Churchills, Adenauers und vieler anderer.
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Regierungsblatt der Griechischen Demokratie – Kurzfristiger Bankfeiertag

Publiziert am 5.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionRegierungsblatt der Griechischen Demokratie

RECHTSAKT - Kurzfristiger Bankfeiertag

DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN DEMOKRATIE

Unter Kenntnisnahme:

  1. des Artikels 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland.
  2. der außerordentlichen Situation einer äußerst dringenden und unvorhersehbaren Not um das griechische Finanzsystem und allgemein die griechische Wirtschaft vom Liquiditätsmangel zu bewahren, der durch den Beschluss vom 27. Juni 2015 der Eurogruppe in Bezug auf die Verweigerung einer Verlängerung der Kreditvereinbarung mit Griechenland hervorgerufen worden ist.
  3. des diesbezüglichen Antrags des Ministerrates, beschließen wir:

Artikel 1

  1. Der Zeitraum vom 28. bis zum 6. Juli wird als Bankfeiertag erklärt. Der Bankfeiertag umfasst sämtliche, in Griechenland betriebliche Bankinstitute jedweder Form, einschließlich der Filialen ausländischer Bankinstitute, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4261/2014 (A’ 107) unterliegen, sowie der Darlehens-und Hinterlegungskasse, Zahlungsinstitute des Gesetzes Nr. 3862/2010 (A’ 113) und E-Geld-Institute des Gesetzes Nr. 4021/2011 (Α’218), Filialen und Vertreter von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten, die sich gesetzmäßig in Griechenland in Betrieb befinden (fortan „die Institute“). Auf Beschluss des Finanzministers kann der vorstehende Zeitraum verkürzt oder verlängert werden. Während des Bankfeiertags werden die Institute für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben, und Zugang wird lediglich dem Personal gewährt, das zur Anwendung des vorliegenden Aktes sowie zur Vorbereitung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Transaktionen mit den Bankkunden nach Beendigung des Bankfeiertages benötigt wird. Rentenzahlungen sind von den Beschränkungen der Banktransaktionen des Vorliegenden ausgeschlossen. Die Verwaltungen der Bankinstitute werden die Auszahlungsart der Renten sowie die zu diesem Zweck bedienenden Filialen ankündigen.
  2. Während des Bankfeiertages können folgende Tätigkeiten erfolgen:
    1. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten, die einem täglichen Betrag in Höhe von 60 Euro pro Bankomatkarte unterliegen, der mit Beschluss des Finanzministers modifiziert werden kann. Die Geldautomaten werden höchstens zwölf (12) Stunden am ersten Anwendungstag des Vorliegenden in Betrieb sein,
    2. unbeschränkte Transaktionen, außer denen, die vor der Veröffentlichung des Vorliegenden mit Kredit-und Debitkarten für Inlandszahlungen galten, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    3.  Zahlungen durch vorbezahlte Karten (Prepaid-Karten), ausdrücklich bis zu dem Betrag, der als Guthaben vor dem Eintritt des Bankfeiertages angegeben wurde. Neue Prepaid – Karten können nicht ausgestellt werden,
    4. Ferntransaktionen (Web Banking oder Telefontransaktionen) für Inlandszahlungen, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    5. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit ausländischen Karten. Beschränkungen hinsichtlich des Limits können mit Beschluss des Finanzministers festgesetzt werden. Während des Bankfeiertags kann keine andere Banktätigkeit ausgeführt werden. Auf Beschluss des Finanzministers können auch weitere Transaktionsarten ausgeschlossen werden, womit auch die für diese Fälle vorgesehene Verfahrensweise bestimmt wird.
  3. Absatz 2 findet keine Anwendung in folgenden Fällen:
    1. Transaktionen mit der Bank von Griechenland,
    2. Grenzüberschreitende Zahlungsanweisungen, die sich ausschließlich auf Gutschriften von Konten beziehen, die in Griechenland betrieblichen Bankinstituten geführt werden,
    3. Abrechnung von Transaktionen, die in den heimischen Zentralzahlungs-und Abrechnungssystemen (TARGET2 – GR, EURO1, DIAS) eingetragen sind, beispielhaft wie die Zentralverwahrstelle Athen und das buchmäßige Überwachungssystem von Titeltransaktionen, vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Aktes,
    4. entsprechende Transaktionen, die mit Beschluss des nachstehenden Rates als notwendig erachtet werden, und
    5. Transaktionen der Griechischen Demokratie.
  4. Der Staatliche Rechnungshof beruft einen Rat zur Genehmigung von Banktransaktionen ein. Der vorstehende Rat ist für die Genehmigung der unter Absatz Nr. 3 d) des Vorliegenden aufgeführten Transaktionen während der Dauer des Bankfeiertags zuständig, unter der Voraussetzung, dass die vorstehenden Transaktionen zur Wahrung eines staatlichen oder sozialen Interesses als notwendig erachtet werden, einschließlich, unter anderem der Transaktionen zur Zahlung von medizinischen Aufwendungen oder Einfuhren von Arzneimitteln. Der Rat ist fünfgliedrig und setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
    1. den Generaldirektor für Haushaltspolitik und Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministerium, als Präsident, gemeinsam mit dem Direktor für Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, b) den Generaldirektor für Wirtschaftspolitik des Finanzministeriums mit dem Direktor der Direktion für Kredit-und öffentliche Finanzwirtschaftsfragen des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, c) den Direktor der Direktion für beaufsichtigte Gesellschaften der Bank von Griechenland und den Abteilungsleiter der Direktion für Finanzwirtschaftliche Tätigkeiten der Bank von Griechenland als seinen Stellvertretenden, d) einen Vertreter des Griechischen Bankverbandes und einen Vertreter des Kapitalmarktausschusses, die mit Beschluss ihrer Präsidenten bestimmt werden. Der Ausschussvorsitzende bestimmt des Weiteren einen Beamten des Staatlichen Rechnungshofes mit Hochschulbildung als Sekretär des Ausschusses.
  5. Verzugszinsen fallen während der Dauer des Bankfeiertages in Bezug auf, innerhalb dieser Dauer fällig werdende Forderungen nicht an. Während des entsprechenden Zeitraums werden Fälligkeits-Einreichungs-und Zahlungsfristen für Wertpapiere sowie Gerichtsfristen eingestellt.
  6. Die Bank von Griechenland verhängt gegen die Bankinstitute für jedweden Verstoß gegen den vorliegenden Akt eine Geldbuße von bis zu 1/10 des Betrags der entsprechenden Transaktion. Zudem ist das Bankinstitut verpflichtet, den Arbeits-oder Auftragsvertrag der für den Verstoß haftenden Person zu kündigen.
  7. Auf Beschluss des Finanzministers wird jedwede andere Angelegenheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen des Vorliegenden geregelt.

Artikel 2

Das Inkrafttreten des vorliegenden Aktes, das rechtmäßig gemäß Artikel Nr. 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland beurkundet wird, beginnt ab seiner Veröffentlichung im Regierungsblatt.

Athen, 28. Juni 2015


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