Die wichtigsten Punkte des neuen Entwicklungsgesetzes
Publiziert am 18.Mai.2018 von Abraam KosmidisNeues Förderprogramm in Griechenland
Publiziert am 29.Juni.2017 von Abraam KosmidisVerarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.Potenzielle Begünstigte
Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):- Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
- Milch
- Eier
- Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
- Futtermittel
- Getreide
- Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
- Wein
- Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
- Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
- Arznei-und Duftpflanzen
- Samen & Vermehrungsmaterial
- Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)
Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben
Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €. Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.Förderhöhe:
Zwischen 40% und 50% je nach Region. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.Gesamten Artikel lesen »
Neue Fördermittel in Griechenland für Unternehmer
Publiziert am 23.Januar.2017 von Abraam KosmidisDerzeit werden noch die endgültigen Richtlinien verfasst, sodass die entsprechenden Bekanntmachungen kurzfristig veröffentlicht werden können.
Die Programme beziehen sich unter anderem auf folgende Branchen und Bereiche:
- „Moderne Verarbeitung“ zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die entsprechende Aktion zielt auf die Umstrukturierung der verarbeitungsmäßigen Produktionsbasis der Griechischen Wirtschaft in neuartigen oder differenzierten Produktionslinien, Waren und Verarbeitungsdienstleistungen.
- „Förderung der Umweltindustrie“ zur Finanzierung von Unternehmensvorhaben hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung von flüssigen, festen und gasförmigen Abfällen und Altmaterial Dritter, mit der Produktion und Bereitstellung von Rohstoffen und Zwischen-oder Endprodukten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.
- „Entwicklung von lokalen Gewerbeparks für Verarbeitung und Lieferkette“ bezweckt die Orientierung und Motivierung der Unternehmensträger in den lokalen Wirtschaften zur Entwicklung und Inbetriebsetzung von organisierten Gewerbeparks unterschiedlicher Kategorien auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 3982/2011.
- „Förderung von Wertschöpfungsketten“ bezieht sich hauptsächlich auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den neuen Prioritätsbereichen der Wirtschaft und umfasst die Finanzierung von Clusterentwicklungen in Form von vertikalen oder horizontalen Verbindungen zwischen Unternehmen zur Schaffung von Wertschöpfungsketten, sodass Skalenerträge und gemeinsame Ziele erreicht werden (wie z.B. die Einführung in neuen Märkten).
- „Außenorientierung – Internationalisierung von KMU“ zielt auf die Stärkung des nach außen gerichteten Unternehmertums von neuen und bereits bestehenden, vorwiegend kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, als Grundoption zur Verbesserung der inländischen Produktionsbasis.
- „Nutzung der unternehmerischen Erfahrung – Unternehmerischer Neustart“ bietet parallel zu ihrem Entwicklungsziel auch eine starke, soziale Dimension an, zumal sich diese auf die Gründung von neuen Unternehmen durch Arbeitslose über 45 Jahren bezieht. Das entsprechende Förderprogramm soll einen Rahmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten an Arbeitslose gewähren, die in der Vergangenheit eine Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder über eine entsprechende, bedeutende Berufserfahrung verfügen, welche zu ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen wird. Darüber hinaus werden auch Aktionspläne zur Förderung des Bekleidungssektors mit Produktion von Ausgangserzeugnissen (Seide, Baumwolle) ausgearbeitet.
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Förderprogramme für Unternehmen
Publiziert am 23.Oktober.2015 von Abraam KosmidisEs handelt sich um folgende Programme:
- "Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
- "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
- Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
- "Start-up - Unternehmen"
1. Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen
Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:
- Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
- Kultur – und Kreativwirtschaft
- Materiale / Konstruktionen
- Logistikkette
- Energie
- Umwelt
- Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Gesundheit
Förderungsregelung – Projektbudget
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget). Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung. Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.Projektdauer
Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind: Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus. Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:
- Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
- Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
- Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
- Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
- Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
- Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
- Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
- Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Förderfähige Kosten
- Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
- Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
- Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
- Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
- Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
- Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung
Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt. Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.2. Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen
Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können. Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen. Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 € Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.Förderfähige Tätigkeiten
- Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
- Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
- Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
- Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
- Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
- Vergütungen Dritter
- Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Insbesondere:
- Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
- Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.
Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )
Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:
Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen: Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),- Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
- Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
- Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
- Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
- Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
- Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert. Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:
- die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
- die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
- Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
- Promotions-und Vernetzungskosten,
- Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
- Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
- Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
- Vergütungen Dritter.
4. Start up Unternehmen
Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:- die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
- die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
- als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
- eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland. Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:- Agrarnahrungsmittelsektor
- Energie
- Kultur-und Kreativwirtschaft
- Logistikkette
- Umwelt
- Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Gesundheit – Arzneimittel
- Materiale – Konstruktionen.
Förderfähige Kosten:
- Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
- Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
- Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
- Promotions-und Vernetzungskosten
- Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
- Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
- Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
- Vergütungen Dritter.
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Neues Förderprogramm ESPA : Zuschüsse und Subventionen von 17 Mrd. Euro in Griechenland
Publiziert am 15.Januar.2015 von Abraam KosmidisNationale Programme
«Neuregelung der Öffentlichen Verwaltung» Das gesamte Programmbudget beläuft sich auf 377 Mil. Euro, wozu der Europäische Sozialfonds mit 200 Mil. Euro beiträgt.«Technische Unterstützung»
Das entsprechende Programm beläuft sich insgesamt auf 402 Mil. Euro und zielt auf die Förderung der ordnungsgemäßen Anwendung sämtlicher griechischer Programme ab, die im Rahmen der Investitionen für Wachstum und Beschäftigung durch die Entwicklung der geeigneten Mittel und Verwaltungsverfahren finanziell unterstützt werden.«Verkehrsinfrastrukturen, Umwelt und Nachhaltige Entwicklung»
Eines der wichtigsten Programme aus finanzieller Sicht mit einem Gesamtbudget von 5,15 Mrd. Euro und einer Mitwirkung in Höhe von 4,33 Mrd. Euro von der E.U. für Eingriffe in den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur, der Umwelt und der Energieeffizienz. Die Anwendung des entsprechenden Programms soll erwartungsgemäß zehntausende an Arbeitsplätzen schaffen, wovon 32.000 im Verkehrswesen und ca. 50.000 im Umweltbereich eingeordnet werden. Demnach sollen zusätzliche Infrastrukturen für die wichtigsten europäischen Straßen – und Eisenbahnverbindungen entstehen (Transeuropäische Verkehrsnetze). Das U-Bahnnetz in Athen soll eine enorme Personenanzahl empfangen können und in Thessaloniki sollen Neubaustrecken von 14,40 km konstruiert werden. Zudem ist die Verbesserung der Bewirtschaftung von festen Abfällen und Abwasser vorgesehen, mit einer Steigerung der Recyclingkapazität um ca. 650.000 Tonnen pro Jahr.«Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmenstätigkeit und Innovation»
Gesamtinvestition: 4,66 Mrd. Euro Förderung des Innovationsbereiches und Stärkung der KMU, insbesondere der Sektoren mit Wettbewerbsvorteil: landwirtschaftliche Lebensmittel, Energie, Lieferkette, Kultur- und Kreativwirtschaft, Umwelt, Tourismus / Kultur, Informations-und Kommunikationstechnik, Gesundheitssektor. Unterstützung von mindestens 1.185 Unternehmen zur Herstellung von neuen Produkten, Anstieg der Bruttowertschöpfung von 9 strategischen Sektoren um 11 Mrd. Euro und Zunahme der Ausfuhren dieser um 1,1 Mrd. Euro. Unterstützung von mindestens 22.500 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.Regionalprogramme
Attika
Die Investitionen zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung belaufen sich insgesamt auf 1,14 Mrd. Euro. Ein Anteil von 18% der Investitionen betrifft den Innovationsbereich, die Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik sowie die Stärkung der KMU in der Region Attika. Erwartungsgemäß sollen 250 Unternehmen mit Forschungseinrichtungen verbunden werden, während 3.800 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Es wird mit einer Erhöhung der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation um 65 % gerechnet. 29% der Investitionen zielen auf die Energieeffizienz und auf Umweltschutzmaßnahme ab, wie z.B. die Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Kultur- und Naturerbe und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zudem werden Hochwasserschutzmethoden sowie die Versorgung mit Trinkwasser hoher Qualität vorgesehen. Ein Anteil von 15% betrifft den Transport und die Verbesserung der regionalen Mobilität, und 25% der Investitionen wird zur Förderung der Kompetenzentwicklung und sozialen Integration dienen, sowie zur Bekämpfung der Armut und Diskriminierung. Zentralgriechenland Die gesamte Höhe der Investitionen beläuft sich auf 190,05 Mil. Euro. Mehr als 14% der regionalen Finanzierung soll zur Verbesserung der örtlichen Wettbewerbsfähigkeit bereitgestellt werden, sowie zur Unterstützung der innovativen Unternehmerschaft und technologischen Investitionen für KMU in Zentralgriechenland. Ein Anteil von 25% der Investitionen betrifft Basisinfrastrukturen zur Förderung des nachhaltigen Verkehrs und leichteren Zugangs zu Erdgasnetzen in Stadtgebieten und Gewerbeparks.Kreta
Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 434,8 Mil. Euro. 12% des Budgets wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU vorgesehen. Zudem wird eine jährliche Zunahme der Besuche um 135.000 an kulturellen und touristischen Orten erwartet. Zur Verbesserung der Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung ist ein Anteil von 60 % bestimmt worden.Thessalien
Die Region Thessalien plant die Realisierung von Investitionen in Höhe von insgesamt 401 Mil. Euro. Mehr als 15% der Finanzmittel sollen zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zur Verfügung gestellt werden. 25% der Investitionen betrifft die bessere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, und ein zusätzlicher Anteil von 25% soll zur Anpassung der Bürgerkompetenz an die regionalen Entwicklungsbedürfnisse beitragen, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit. Mehr als 200 Unternehmensprojekte für Sozialunternehmen sollen erwartungsgemäß gefördert werden.Epirus
Investitionen in Höhe von 325,8 Mil. Euro. 13% des regionalen Budgets betrifft die Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit, und 40% der Investitionen sollen zur Verbesserung der Abwasserentsorgung und ordnungsgemäßen Wasserversorgung eingesetzt werden.Ionische Inseln
Gesamtbudget: 226,92 Mil. Euro. Ein Anteil von 40% zielt auf die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen und privaten Gebäuden ab, und 15,5 % zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens und Bewältigung der Verkehrsüberlastung. Westgriechenland Die gesamte Höhe des Förderprogramms beläuft sich auf 491 Mil. Euro. 14% des Budgets betrifft den Innovationsbereich und die Förderung der KMU. 32% ist für die Abfallwirtschaft und Wasserversorgung vorgesehen, und 26% der Investitionen wird der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.Nordägais
Investitionen in Höhe von 301,7 Mil. Euro. 13% der Finanzmittel wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen, 11% zur sozialen Integration und zur Verbesserung der Beschäftigung, 42% soll die Abfallverwertung fördern und 20% des Budgets soll zur Verbindung zwischen den Inseln und dem Festland beitragen.Südägais
Die Gesamthöhe der Investitionen beläuft sich auf ca. 168 Mil. Euro. Mehr als 13% der Finanzmittel soll zur Förderung der KMU bereitgestellt werden, zur Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik, zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit. 17% ist für die soziale Integration vorgesehen und ein Anteil von 15% wird insbesondere zur Bekämpfung der alltäglichen Probleme auf den kleinen Inseln der Region bereitgestellt, in Bezug auf die Umwelt, das Verkehrswesen, die Bildung und Gesundheitsversorgung.Zentralmakedonien
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 711,8 Mil. Euro. Mit 14% soll die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. 60% der Finanzmittel wird für die „grüne“ Mobilität bereitgestellt, zur Sicherung der soliden Verwaltung in den Natura-2000-Gebieten und zur Förderung der Energieeffizienz zur Weiterentwicklung des Seeverkehrs, zur Bewältigung der Verkehrs-und Umweltverschmutzungsprobleme sowie zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen und der Modernisierung der Verkehrsnetze und der Wasserversorgung. 23% der Fördermittel sollen in der Bildung und Verbesserung der Arbeitsbeschäftigung investiert werden.Ostmakedonien und Thrakien
Das Förderprogramm beläuft sich auf 406 Mil. Euro. 14% der Investitionen sollen den Forschungsbereich und die Geschäftsverbindungen zur Unterstützung des Innovationsbereiches und der Gründung von neuen Unternehmen fördern. 53% der Finanzmittel betrifft den Energiesektor / Energieeffizienz sowie die Umweltprioritäten, und ein Anteil von 18% ist für das Bildungswesen und Gesundheitseinrichtungen vorgesehen.Westmakedonien
Das Gesamtbudget des Förderprogramms beläuft sich auf 264,5 Mil. Euro. 15% der Fördermittel soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU beitragen, 50% des Budgets wird zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens beitragen und 30% soll in der Unternehmerschaft investiert werden.Peloponnes
Die Fördermittel belaufen sich insgesamt auf 270,3 Mil. Euro. Ein Anteil von 15% soll zur Förderung des Innovationsbereiches bereitgestellt werden.Gesamten Artikel lesen »
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB unterstützt aktiv die Gründung einer Förderbank für Griechenland
Publiziert am 22.Juli.2013 von Abraam KosmidisGesamten Artikel lesen »
Auflage eines Förderprogramms für Klein-Gewerbe auf den griechischen Inseln
Publiziert am 28.Mai.2013 von Abraam KosmidisAm Montag, den 27.5.2013 hat das griechische Ministerium für Wachstum und Seefahrt ein neues Programm für die Gewährung von Fördermittel an kleine Unternehmen, die auf den griechischen Inseln Gewerbe treiben, aufgelegt. Das Budget des Programms beläuft sich auf 80 Millionen Euro.
Das Programm sieht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen vor. Dabei können Beträge i.H.v. 10.000,- bis 30.000,- Euro als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann als Working-Capital oder zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Es hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird zu einem Festzinsatz von 2,8% ausgereicht. Für Unternehmen mit Sitz auf den griechischen Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern, sowie für Investitionen die auf den Inseln ansässige Unternehmen in anderen Gebieten in Griechenland tätigen, wird das Darlehen zinslos gewährt. Die Darlehen können bis zu 70% der Investitionskosten decken, während die restlichen 30% als Eigenkapital vom Unternehmen eingebracht werden müssen.
Das Programm umfasst sowohl bereits bestehende als auch neue Unternehmen. Förderungsfähig sind Branchen wie Hotel.- und Gastronomiebetriebe, Vermietung von Zimmern und Appartments, Reisebüros und Autovermietungen, Wassersport und maritimer Tourismus, alternativer Tourismus, Lebensmitteleinzelhandel, Souvenir- und Folkloreeinzelhandelsgeschäfte, Galerien, Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten, usw.
Förderfähig sind die Ausgaben für:
- Planung und Gestaltung, Renovierung und Sanierung von alten Gebäuden, Anlagen und Aussenbereiche
- Maschinen und Anlagen
- Know-How Rechte und Lizenzen
. Software
- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen,
- Werbemaßnahmen
- Betriebliche Auslagen (zB Miete - mit Ausnahme der Leasingmieten-, Kosten für Personalaufwand, Gebühren, Materialkosten).
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Investitionen, die zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beitragen. Zum Beispiel, Erneuerung der Ausrüstung, Upgrade der Innen-und Außenräume, Förderung griechischer Produkte (zB "Greek Breakfast"), Vernetzung und Promotion, Überwachung von Produktionsprozessen, Verkaufstationen für lokalen Produkte, umweltbewußte Modernisierung von Gebäuden, usw.
Ab dem 31. Mai können berechtigte Unternehmen Förderanträge über die Filialen bestimmter griechischer Banken stellen. Anträge werden nach dem Motto „first come first served“ bis zur Erschöpfung des Budgets von 80 Mio. Euro angenommen werden. Die Kredite sollen bis zum 31. Dezember 2013 von den Banken ausbezahlt werden.
Die Darlehen werden ohne Verwaltungskosten für die Kreditnehmer und ohne Eintragung von Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken), sondern nur mit persönlicher Garantie einer dritten Person ausbezahlt.
Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen ausgegeben.
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Auf der Jagd nach Investitionen, das Investitionsgesetz 3908/2011 und der Entwurf zu seiner Modifizierung zugunsten strategisch wichtiger Investitionen und Investoren
Publiziert am 25.Februar.2013 von Abraam KosmidisEine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.
Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.
Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar 2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.
Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:
- bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
- vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
- Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
- Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
- keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages
Einreichungsfrist:
- nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
- die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
- Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012
Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.
Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.
Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:
- die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen
- die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.
- die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne
- die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens
- Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition
- die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen
- die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
- Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“
- Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger
- die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen
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Neues Förderprogramm ESPA 2013 Zuschüsse und Subventionen in Griechenland
Publiziert am 14.Februar.2013 von Abraam Kosmidis1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.
2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.
A/A |
Kostenkategorie |
Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes |
|||
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VERARBEITUNG |
TOURISMUS |
HANDEL – UND DIENSTLEISTUNGEN |
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1. |
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung |
60 % |
80 % |
60% |
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2. |
Geräte - Ausstattung |
100% |
100% |
100% |
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3. |
Nutzfahrzeuge |
15.000€ |
15.000 € |
10.000 € |
|
4. |
Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen |
100% |
100% |
100% |
|
5. |
Know – How Rechte |
20% |
20% |
20% |
|
6. |
Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung |
6.000 € |
6.000 € |
6.000 € |
|
7. |
Software - Ausstattung |
30.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
|
8. |
Konzeption - Promotion |
20.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
|
9. |
Beratungsdienstleistungen |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
|
10. |
Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%) |
40% |
40% |
40% |
|
- 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
- 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
- 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche
Präfekturen |
Öffentliche Subvention (Kommunale und nationale) % |
Selbstbeteiligung % |
||
Förderanteil für mittlere Unternehmen % |
Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen % |
Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
|
Ost-Makedonien – Thrakien |
50 |
60 |
50 |
40 |
Zentral-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
West-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Epirus |
50 |
60 |
50 |
40 |
Thessalien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Ionische Inseln |
40 |
50 |
60 |
50 |
West Griechenland |
50 |
60 |
50 |
40 |
Peloponnes |
40 |
50 |
60 |
50 |
Nord-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Kreta |
40 |
50 |
60 |
50 |
Zentral-Griechenland |
40 |
50 |
60 |
50 |
Süd-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Attika |
40 |
50 |
60 |
50 |
3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?
- 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
- 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
- 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche
4. Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)
5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.
6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.
7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.
8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.
9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.
10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.
11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.
12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?
Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.
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Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013
Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam KosmidisNeues Förderungsprogramm zur Unterstützung der klein- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)
Das am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca. 456 Millionen Euro bildet eine bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung von Unternehmen in den Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu 60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)
Ausweislich der veröffentlichten Informationen umfasst das Subventionsprogramm neue und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen, als auch bereits Bestehende sofern diese per 31.12.2011 mindestens zwei Geschäftsjahre ausweisen können.
Förderfähige Kosten
Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie
- Baumaßnahmen
- Geräte-Ausstattung
- Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
- Automatisierungssysteme
- Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen
Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.
Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.
Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags
auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen
auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche
Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll insgesamt an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:
- Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
- Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
- West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
- Epirus: 22,5 Mio. Euro
- Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
- Thessalien: 22,5 Mio. Euro
- Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
- West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
- Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
- Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
- Kreta: 22,5 Mio. Euro
- Attika: 130,5 Mio. Euro
Je nach Alter des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für jede Präfektur vorgesehen.
Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .
- 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
- 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland
Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.
Gemäß den veröffentlichten Informationen im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.
(www.espa.gr)
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