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    Tag: immobiliensteuer

Das neue griechische Steuergesetz Nr. 4110 / 2013 bringt Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, sowie neue Steuersätze und Steuerklassen für natürliche und juristische Personen

Mit dem Steuergesetz 4110/2013 werden in Griechenland eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen in der Steuerpraxis eingeführt. Die Änderungen betreffen die Steuersätze und Steuerklassen im Bereich der Einkommensteuer und Besteuerung von Unternehmen (analog Körperschaftssteuer), aber auch zum Teil die Besteuerungsgrundlagen. Die meisten der Änderungen treten mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft. Der Beitrag behandelt nur die wesentlichsten Änderungen des neuen Steuergesetzes.

Das griechische Finanzministerium beschließt die Erhebung der Immobilien-Sondersteuer und die Grundsteuer in einem gemeinsamen Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012

Die Grundsteuer und die Immobiliensondersteuer sollen laut griechischem Ministerium für die Jahre 2011 und 2012 zusammengefaßt in einem Steuerbescheid erhoben werden. Die Gewährung von Ratenzahlung wird derzeit noch geprüft. Ab 2013 sollen die Steuern dann in Form der einheitlichen Immobiliensteuer besteuert werden.

Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland

Die neue Gesetzesvorlage für die Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland bringt teilweise gravierende Änderungen mit sich. Das neue Steuerpaket sieht Änderungen in der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen. Es ändern sich sowohl die Steuerstufen als auch die Steuersätze. Ferner soll sie auch Änderungen bei der Immobiliensteuer und bei der Erhebung der Einheitssteuer umfassen.