Die
deutsche Presse berichtet, über die Pläne der griechischen Regierung
über die vorzeitige Rückzahlung der IWF Kredite, sowie über Aussagen von
Kommissar Avramopoulos über die Beendigung der Grenzkotrollen im
Schengener Raum. Das Handelsblatt berichtet über eine Mitteilung des
Finanzministers Efkleidis Tsakalotos, dass Athen einen großen Teil der
Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Die Schulden seien zu hoch. Der
Zinssatz beträgt 5%, während sich Griechenland
Liquidität zu einem Zinssatz von 3,4% beschaffen könnte. Zur Zeit
bezieht Griechenland Kredite in Höhe vom rund 4 Milliarden Euros vom
IWF. Bei vorzeitiger Rückzahlung bestünde Spielraum für Steuersenkungen.
Bis Ende 2024 soll Griechenland 9,5 Milliarden
Euro den IWF zurückzahlen, davon ist der größte Teil bereits
ausbezahlt worden.
Brüssels-Alarm
wegen der Grenzkontrollen im Schengen Raum: EU Innenkommissar Dimitris
Avramopoulos stellt fest, dass wegen des Grenzkontrollen, die seit 3
Jahren zwischen den EU-Ländern stattfinden, der freie Personenverkehr
in Europa gefährdet ist. Der Kommissar betont, dass ohne Schengen kein
Europa bestehe und Brüssel keine weitere Ausnahmen akzeptieren werden.
Die
Zeitung berichtet weiter, dass die Länder die pro Halbjahr die
Grenzkontrollen erneuern, sich auf Sicherheitsgründe berufen. Ausnahme
ist Frankreich das vor einer terroristische Bedrohung spricht.
Es
bleibt jedoch offen, ob EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos die
Europäischen Länder überzeugen kann. Die Kommission kann Schätzungen
veröffentlichen, ob diese Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind
Das Vertrauen in Griechenland ist aufgrund der Entwicklung der griechischen Wirtschaft an den Finanzmärkten wieder zurückgekehrt. Die Märkte sehen die Aussichten langfristig positiv, wie seit der Zeit vor der ersten Eskalation der Staatsschuldenkrise nicht mehr. Beobachter bewerten die innenpolitische Lage des Landes als stabil und ohne nennenswerte Schwierigkeiten, zumal die nächsten Parlamentswahlen für 2019 geplant sind.
Die bereits in diesem Jahr deutlich herabgesetzten Spreads der Staatsanleihen verzeichneten einen neuen Tiefstand, als bekannt wurde, dass die Regierung einen längeren Bondsumtausch plant.
Dies wird Griechenland nach Jahren der Abstinenz die Rückkehr an die Märkte und wieder die Emission von Anleihen ermöglichen. Dies wird einen Schlussstrich unter die Abhängigkeit des Landes von den Kreditgebern ziehen. Die südeuropäischen Anleihen verzeichnen in den letzten Monaten darüber hinaus beeindruckende Gewinne, mit einer Stabilisierung der Spreads der spanischen, italienischen und portugiesischen Bonds im Vergleich zu den jeweils deutschen Anleihen. Dabei verzeichnen die griechischen Bonds eine bessere Rendite als die italienischen oder portugiesischen Bonds, obwohl sie nicht im Ankaufsprogramm der EZB beinhaltet sind. Eine Aufnahme ist möglich, soweit der Vorstand über die Nachhaltigkeit der griechischen Staatsverschuldung positiv entscheidet. Die moderate Einschränkung des Ankaufsprogramms der EZB hat den Anlegern zudem Sicherheit vermittelt.
Sobald Griechenland im EZB-Programm aufgenommen wird, kann dann von der Wiederherstellung des „Normalzustandes“ des Landes innerhalb der Eurozone gesprochen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Bewertung zu Beginn des neuen Jahres wird ggfls. die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der IWF dürfte kein Hindernis mehr darstellen, zumal er sein Drängen auf vorzeitige Stress-Tests und Kontrollen der griechischen Banken gelockert hat.
Um den Investoren den Zugang zum griechischen Anleihemarkt erleichtern zu können, sollen die Renditen attraktiv gestaltet werden, was nicht nur für die EZB, sondern auch für die Refinanzierung der Staatsverschuldung des Landes von Bedeutung ist. Griechenland hofft dadurch, mindestens sechs Mrd. Euro an den Märkten beschaffen zu können, um ein sogenanntes „Polster“ nach dem Abschluss des Programms abzusichern. Falls sich der Bondsumtausch als erfolgreich erweist, wird ein weiterer Markteintritt mit Zustimmung der Kreditgeber folgen.
Die griechische Wirtschaft erholt sich zusehends und im kommenden Jahr soll Griechenland als stabiler europäischer Mitgliedsstaat erwartungsgemäß wieder auf eigenen Beinen stehen um sich selbst Geld auf den internationalen Kapitalmärkten besorgen zu können.
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Die griechische Regierung hat einen Plan zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und zur Einleitung eines Strukturwandels der Wirtschaft unter dem Begriff "Nationale Entwicklungsstrategie 2021" vorgestellt.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Strukturwandel hin zu einem Wirtschaftsmodell mit hoher Wertschöpfung in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen stellen das Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie in Griechenland bis 2021 dar.
Der Plan basiert auf verschiedenen Faktoren, wobei der Regierungsplan Ressourcen und Mittel für den Wiederaufbau des Landes vorsieht. Damit soll die jahrelange Krise durch einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Wachstumsplan bewältigt werden. Die Faktoren sind folgende:
- Verringerung der Arbeitslosigkeit um 10% in einem dreijährigen Zeitraum, durch ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose in Höhe von 1,5% des BIP.
- Vergabe von Kleinkrediten zur Entwicklung von sehr kleinen Unternehmen, spezielle Investitionskredite für innovative Unternehmen, wettbewerbsfähige Produkte zur Förderung der Exporte.
- Organisation und Finanzierung des Sozialstaates und der solidarischen Wirtschaft, Schaffung eines Kooperationsrahmens mit dem öffentlichen Sektor.
- Nutzung des staatlichen Grundbesitzes und der Konsortien des öffentlichen und privaten Sektors als Hebel für die Umsetzung von entwicklungsorientierter Arbeit.
Natürlich sind die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sehr zahlreich, dabei wurde aber das Hauptgewicht stets auf Einzelaspekte gelegt, wie z.B. die Umsetzung von Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungen, die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen, oder eine wachstumsabhängige Umschuldung, welche allerdings die Erzielung von Überschüssen voraussetzt.
Bei der Entwicklung der Nationalen Entwicklungsstrategie 2021 sollen diese bisherigen Maßnahmen jetzt unterstützender Natur sein und die drei strategischen Säulen fördern:
Die Umstellung der Produktion zu einer wissensbasierten Wirtschaft, wodurch die Position des Landes in der nationalen Arbeitsteilung verbessert werden soll.
Die einheitliche Planung, Koordinierung sowie die effiziente Umsetzung der Durchführung und Implementierung, insbesondere der Entwicklungspolitik. Faktoren, die bislang in den Bemühungen zur Entwicklung der griechischen Wirtschaft nicht vorhanden waren.
Die Bemühungen, einen Weg aus der Krise zu finden in Kombination mit dem Versuch zur Verringerung von sozialen und regionalen Ungleichheiten und Verwerfungen, zumal sich der neue Strategieplan hauptsächlich auf die verwurzelte, exzessive Ungleichheit im Land fixiert, die unter anderem als Folge der Krise und durch die zur Bekämpfung dieser angewandten politischen Maßnahmen verstärkt worden ist und sich letztendlich als sozial ungerecht und äußerst entwicklungsfeindlich erwiesen hat.
Die Planer der „Nationalen Entwicklungsstrategie 2021“ hoffen damit, die erforderlichen Voraussetzungen zur Krisenbewältigung in Verbindung mit der Tatsache zu schaffen, dass im Land wesentliche Änderungen und notwendige Reformen eingeleitet worden sind, sodass nach einer längeren Investitionsflaute nun wieder aussichtsreiche Investitionschancen bestehen.
Darüber hinaus soll der entsprechende Strategieplan auch einen gesamten Kulturwandel bewirken, nachdem die Krise ein Umdenken und einen Mentalitätswandel in der griechischen Gesellschaft in Bezug auf politische Sichtweisen, Lebensstil und Konsum bewirkt hat. Dabei spiel das bessere Verständnis der Schwierigkeiten infolge der öffentlichen und privaten Verschuldung eine große Rolle und hat zu einer veränderten Haltung der Bürger, Unternehmen und Hochschulen geführt.
Eine Währungsumstellung und Rückkehr zur Drachme hätte unbekannte, womöglich verheerende Folgen für Griechenland, wäre aber auch für die EU ein Fanal für den Verfall der Währungunion. Die Befürworter der Drachme verkennen dabei, dass etwa zum Euro-Beitritt Griechenlands, der Globalisierungsbegriff lediglich eine neuartige Erscheinung darstellte, welche die nur die innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit umfasste, aber damals noch nicht die Länder der ehemaligen UdSSR, während sich Südostasien noch als emerging market darstellte. Eine völlig andere Situation als im Zeitalter der weltweiten Globalisierung.
Unwahrheiten und Mythen über die Folgen eines Währungsaustritts irritieren die GriechenDie Drachmen-Anhänger überbewerten dabei offenbar die Effekte durch die Abwertungsmöglichkeit der nationalen Währung zur Liquiditätsbeschaffung und die hierdurch antizipierte Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach dieser Ansicht wird Griechenland bei einer eventuellen Rückkehr zur Nationalwährung wieder über geeignete Mittel zur Krisenbewältigung verfügen. Dies soll entweder durch Herabsetzung der Zinssätze oder die Abwertung der Drachme um 20-30% geschehen.
Der Drachmen-Schwindel basiert dabei auf der Souveränität des Landes, welches sein Schicksal selbst bestimmt, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass in einem absolut heiklen, globalisierten Umfeld ohne Zugriff auf Refinanzierungsinstrumente und Liquiditätsbeschaffung an den Märkten, zumindest sehr starke Handelsbündnisse notwendig sind, um diesen Mangel auch nur annähernd ausgleichen zu können. Dem steht jedoch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft entgegen.
Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass im Land eine rasante Inflation mit hohen Zinssätzen und internationaler Isolation einhergeht, vergleichbar etwa mit der wirtschaftlichen und politischen Instabilität von Drittländer.
Die Drachmen-Befürworter verkennen ferner, daß die sichere Abwertung zugleich einen enormen Rückgang des Lebensstandards zur Folge haben wird. Nicht vergessen sind die kontinuierlichen Abwertungen nach der politischen Wende Griechenlands (Metapolitefsi), welche letztendlich zur einer niedrigen bis kaum vorhandenen Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geführt hatten. Die wiederholten Abwertungen der 80-er Jahre mit dem Verhältnis der Drachme zum Dollar, wurden durch die Abnahme der Exporte um 24% auf 18% des BIP bei gleichzeitig enorm niedrigem Wachstum begleitet. Zwischen den Jahren 1985 und 2002 verzeichnete die Drachme eine Abwertung von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der Exporte von nur 16%.
Folgen der Drachme-Einführung
Erfahrungsgemäß wird nach Einführung der neuen Drachme eine rapide Währungsabwertung folgen, wobei die Besitzer der neuen Währung sofort die Umwandlung in Euro unternehmen werden, um künftige Verluste durch weitere Abwertungen zu vermeiden. Dadurch wird die Abwertungsspirale der neuen Währung verstärkt werden.
Im Hinblick auf die Bankeinlagen wird eine obligatorische Umwandlung in Drachmen erfolgen, wobei der Rückgang ihrer Kaufkraft der Abwertung der neuen Währung entsprechen wird. Wobei dieses Szenario voraussetzt, dass zumindest das Bankensystem stabil bleiben wird. Anderenfalls drohen weitaus höhe weitere Verluste.
Die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten wird weiterhin in der entsprechenden Währung zu erfolgen haben, was eine Erhöhung der Schulden durch Währungsabwertung als auch die rasante Erhöhung der Zinsen zur Folge haben wird.
Folgen für das Banksystem
Die Lage der sogenannten „roten“ Kredite wird sich wesentlich verschlechtern, zumal die Einnahmen der kreditnehmenden Unternehmen diese aufgrund erheblichen Umsatzrückgangs nicht weiter bedienen werden können. Privatschuldner werden entweder als Arbeitslose oder Arbeitnehmer mit besonders niedrigen Bezügen ebenfalls nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. Darüberhinaus wird der Übergang zur Drachme höchstwahrscheinlich zu einer unaufhaltsamen Einlagenflucht führen, was die Banken kaum kompensieren können.
Folgen für Preise der Einfuhrprodukte
Je höher die Abwertung der Drachme, desto höher wird sich der Preis der eingeführten Waren gestalten, was sich auf Treibstoffe, Arzneimittel u.a. auswirken wird. Importprodukte werden sich erheblich verteuern, so daß diese für den Durchschnittsverdiener unbezahlbar werden.
Auswirkungen auf die Staatsverschuldung
Der öffentliche Schuldenstand, der nach griechischem Recht geregelten Kredite wird zwar in Drachmen umgewandelt werden können, nicht jedoch die Kredite der europäischen Unterstützungsmechanismen, für welche im letzten Jahr die Anwendung britischen Rechts vereinbart wurde. Die Erhöhung des Realwerts der Auslandsverschuldung wird eine unvermeidliche Kettenreaktion auslösen: die Bedienung der Auslandsverschuldung wird erheblich schwierig sein, was zu einem Zahlungsausfall sowohl des Staates, als auch der auslandsverschuldeten Großunternehmen führen wird. Das Land wird somit von den internationalen Finanzmärkten, zumindest bis zur Einigung eines neuen Schuldenschnitts durch langandauernde Verhandlungen, abgeschnitten sein.
Fragliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft
Die infolge der Abwertung erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird sich lediglich auf unqualifizierte, billige Arbeitskräfte stützen, weit ab von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung, Spitzentechnologien und Exportorientierung, über welche das Land mit einer Beteiligung am Euro verfügen könnte. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die fehlende Finanzierung von Unternehmen durch das Bankensystem als auch durch höhere Energie-und Rohstoffkosten erheblich eingeschränkt werden. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kann langfristig deshalb nur mit zügigen und fundamentalen Reformen, welche mit drastischen Haushaltskürzungen einhergehen, erzielt werden.
Folgen im Tourismusbereich
Bei der Währungsumstellung auf die Drachme wird ferner ein erheblicher Rückgang der Dienstleistungspreise im Tourismusbereich und der Immobilienpreise erwartet, wodurch stärkeres Wachstum im Tourismussektor und die Erhöhung der Attraktivität neuer Investitionen erwartet wird. Es ist jedoch davon auszuehen, dass Touristen und Investoren ein verwüstetes Land mit allgegenwärtiger Armut, sozialen Konflikten, politischer Instabilität und anhaltender Ungewissheit besuchen werden.
Die zwei vorgebrachten Grundargumente der Drachme-Einführung, einerseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die positiven Wachstumseffekte durch Steigerung der Exporte und der Tourismuswirtschaft werden demnach vollkommen entkräftet.
Auch hinsichtlich der langjährigen Austeritätspolitik kann keine positive Prognose getroffen werden, zumal die Kaufkraft der Drachme durch die Inflation und die langfristige Abwertung abnehmen wird.
Folgen des Euroaustritts für die EU Mitgliedschaft Griechenlands
Im Falle eines Austritts aus der Eurozone wäre Griechenland vermutlich auch gezwungen, die EU zu verlassen. Mit einem Austritt als ein bankrotter Staat, wäre es unmöglich für Griechenland, weiterhin ein vollwertiges Mitglied der EU zu bleiben, zumal ein Austritt aus der Eurozone Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Waren-und auch Personenkontrollen bewirken würde, welche gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Ein Verstoß gegen die Normen des einheitlichen Binnenmarkts stellt die wesentlichste Ursache für einen EU-Austritt dar. Der Austritt aus der Eurozone würde zudem auch die nationale Sicherheit des Landes gefährden, da durch die Beteiligung an der WWU und den europäischen Institutionen die nationalen Interessen des Landes als auch seine Souveränität weitgehend geschützt werden.
Für einen derart kleinen, bereits insolventen Staat, ohne eine bedeutende, inländische Erzeugungs-und Entwicklungsbasis, der sich weiterhin auf die Hilfe seiner Partner stützt, hat die Frage einer Währungsänderung momentan lediglich einen zweitrangigen und zweifelhaften Sinn. Es handelt sich eindeutig um eine trügerische Alternative, welche von den politischen, unternehmerischen, akademischen und journalistischen Kreisen des Landes abgelehnt wird. Es ist deren Pflicht, über die Folgen eines Euroaustritts aufzuklären, aber auch die für das Land notwendigen, tiefgreifenden Reformen, mit oder ohne einem WWU-Austritt, zu befürworten und voranzutreiben.
Wichtig ist vor allem, die Verlässlichkeit und die Produktion des Landes zu erhöhen, Vertrauen bei den Partnern zurückzugewinnen, die Produktivität im öffentlichen und privaten Sektor zu erhöhen, den Rahmen zur Förderung der Entwicklung zu setzen und der jungen Generation Zukunftsperspektiven zu verschaffen.
Folgen für die EU und den Euro
Die EU hat es versäumt, auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt angemessen zu reagieren, aber auch im Binnengebiet Mechanismen zu schaffen, welche den nachhaltigen Bestand der gemeinsamen Währung des EURO gewährleisten. Für die EU ist es höchste Zeit wirtschaftliche Ausgleichs- und Stabilitätsmechanismen, sowie gemeinsame Besteuerungsgrundlagen für das Binnegebiet und die Währungsunion zu schaffen, wenn sie nicht das Auseinanderfallen des Euro und der EU riskieren möchte.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird immer weiter vorangetrieben. Ab Juni 2017 werden nun der Großteil der Unternehmen und Dienstleister verpflichtet sein, ihre Betriebe mit POS-Terminals („Point of Sale Terminals“) für EC / Debit-und Kreditkarten auszustatten.
Nebst Restaurants, Bars, Cafés und Friseursalons müssen nun auch Ärzte, Rechtsanwälte, Installateure, Elektriker und sonstige Dienstleister mit POS-Zahlungssystemen ausgestattet sein. Bargeldlose Zahlungen sollen zwar nicht obligatorisch sein, doch der Bargeldverkehr wird immer weiter eingeschränkt. Die Zahlungsweise, ob in Bar oder mit Karte soll im Ermessen des Kunden liegen, aber nachdem aufgrund der banking controls nur beschränkte Barabhebungen bei den Banken möglich sind, wird der bargeldlose Zahlungsverkehr eine willkommene Ausweichmöglichkeit darstellen. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen jedoch die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Rund 200.000 Gewerbebetreibende im Bereich der Dienstleistungserbringung sind verpflichtet, bis Ende Juni POS – Terminals anzuschaffen, sonst werden sie mit einer umgehenden Bußgeldauferlegung rechnen müssen.
Darüber hinaus werden die entsprechenden, bargeldlosen Verkaufsstellen auch für kleinere Betriebe und Kiosks vorgesehen. Die Einführung der POS-Systeme hierfür soll sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebs richten. Verkaufskioske an zentralen Orten mit höherem Umsatz, wie im Stadtzentrum Athens, können demnach nicht von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.
In den kommenden Wochen wird der zweitfolgende Beschluss hinsichtlich der geplanten Maßnahmen für eine Zunahme der Nutzung von bargeldlosen Zahlungsweisen erwartet, der die erste Gruppe der Pflichtigen mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko vorsieht.
Die Nichteinhaltung der Pflicht sind Bußgelder vorgesehen, deren genaue Höhe derzeit noch nicht festgelegt ist. Für Unternehmen und Betriebe, die kein Hinweisschild für die Möglichkeit für Kartenzahlungen an einer gut sichtbaren Stelle ihrer Geschäftsräume angebracht haben, ist ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro vorgesehen, mit der Möglichkeit zur Halbierung des Betrags, sofern dieser innerhalb von 30 Tagen beglichen wird.
Die Einführungspflicht der POS-Zahlungssysteme zum Allgemeingebrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in sämtlichen Transaktionen der Steuerpflichtigen wird in drei Phasen erfolgen. Gemäß dem Entwurf des Finanzministeriums soll die erste Phase bis zum Ablauf des ersten Halbjahrs 2017 abgeschlossen werden, die zweite Phase bis Ende des Jahres und die Dritte bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2018. Die Deckung der Ausgabengrenze durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr zum Aufbau des Steuerfreibetrages wird nicht durch die stufenweise obligatorische Einrichtung der POS-Zahlungssysteme in Unternehmen und Gewerbebetreibenden beeinflusst, zumal diese für alle Steuerpflichtigen aufgrund der heutigen Transaktionsumstände und des für den Steuerfreibetrag maßgebenden Aufwandsumfang leicht erzielt werden kann.
Die für den Steuerfreibetrag maßgebende Liste mit Belegen aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr für Einkünfte des laufenden Jahrs umfasst nahezu alle Bereiche wie: Supermarktartikel, Rechnungen von Versorgern wie Strom-und Wasserrechnungen, Festnetz-und Mobiltelefonie, Treibstoffe, Heizöl, Nebenkosten, Autoversicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen, Autoersatzteile. Ausgenommen werden lediglich Mietzinsen, Darlehensraten, Kfz-Steuern, Immobilien-Auto-und Yachtkäufe, Steuerentrichtungen und Aktienerwerbe.
Bis März soll auch Anreize für die Nutzung des bargeldlosen Verkehrs geschaffen werden. Hierzu wird ein Beschluss des Finanzministeriums zur Veranstaltung von Lotterien erlassen werden. An den entsprechenden Lotterien können demnach alle Steuerpflichtigen teilnehmen, die Kartentransaktionen durchführen. Danach werden Arbeitnehmer, Rentner und Freiberufliche die Möglichkeit haben, Geldbeträge aber auch Autos einmal im Monat bei bargeldloser Zahlung zu gewinnen. Der jährliche Auslosungsbetrag wird sich insgesamt auf 12 Mio. Euro belaufen. Nach jedem bargeldlosen Einkauf kann der Kunde noch vor Ort erfahren, ob sein Zahlungsbeleg einen Preis gewonnen hat. Zudem werden auch 50 Kunden von diversen Läden im gesamten Land und auf täglicher Basis gratis einkaufen können, sofern sie Debit-oder Kreditkarten für ihre Transaktionen nutzen. Sämtliche Zahlungsbelege aus Kartenzahlungen werden automatisch an einer Verlosung für Gratiseinkäufe teilnehmen.
Eine Welt im Wandel - Europa verschläft die Entwicklungen
Die weltpolitischen Entwicklungen und Krisen haben Europa vor eine Vielzahl von Herausforderungen und Probleme gestellt. Die EU konnte darauf bislang kaum zufriedenstellende Antworten finden. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass der Ausbau zu den Vereinigten Staaten von Europa nicht konsequent betrieben wurde. Bei vielen Bürgern herrscht deshalb EU Verdrossenheit, der europäische Gedanke ist unpopulärer denn je. Die sich in den letzten Jahren jagenden Krisen sollten jetzt aber als Chance für einen Neuanfang und als Anlass für die Fortsetzung des Integrationsprozesses hin zu einer Europäischen Föderation verstanden werden.
Früher sei das Leben ein langer ruhiger Fluß gewesen, hieß es mal in einem französischen Spielfilm von 1988. Heute, im Jahre 2017 gilt das nicht mehr. Die weltwirtschaftlichen und geostrategischen Entwicklungen lassen das Weltgeschehen eher als einen reißenden Fluß voller unberechenbarer Stromschnellen erscheinen. Das weltpolitische Gleichgewicht scheint aus den Fugen geraten, aufstrebende und wiedererstarkte Nationen beanspruchen eine Stellung als Supermacht, Russland bildet gemeinsam mit China und dem Iran ein ernstzunehmendes Pendant zur bisherigen westlichen Welt der USA und der Nato, einer Welt in welcher die USA anscheinend nicht mehr den Weltpolizisten spielen möchte.
Neue Waffenbrüderschaften bedrohen das militärische Gleichwicht in der Welt. Andere Nationen wiederum streben den Status einer Regionalmacht an und wollen ihre Territorialansprüche wieder aufleben lassen. Alte Bündnisse werden quasi über Nacht aufkündigt und neue Allianzen geschmiedet, wie man u.a. am Beispiel Syriens sehen kann. Der mittlere Osten steht in Flammen, der arabische Frühling hat nicht die erhoffte Lieberalisierung gebracht, Radikalisierung und Gewalt breitet sich immer weiter aus, die Gefahrenzone kommt Europa bedrohlich nahe. Nationalismus, Populismus und Rassismus befinden sich auf einem Rekordhoch. Der Welthandel gerät aus den Fugen, die Globalisierung und auch die jünste Abkehr der USA davon, erfordert neue Denkansätze und Strategien. Der Brexit kündigt gravierende Folgen für die EU an, bilaterale Handelsabkommen mit den USA, der Türkei und anderen nicht EU-Ländern verbunden mit Steuersenkungen etc. werden die wirtschaftlichen Verhältnisse dramatisch zu Ungunsten der EU verändern. Es drohen Handelskriege und die Europa wird nicht umhinkommen, angemessen auf diese sich ändernde Gemengelage angemessen zu reagieren. Europa steht unter Druck. Diese Herausforderungen wird es aber nur einer starken Gemeinschaft meistern können.
Von der Entsteheung der Europäischen Idee bis heute
Die Europäische Union (EU), erweckt in letzter Zeit den Eindruck als würde es sich nach all den Krisen in einem Auflösungsprozess befinden. Die Gründungsväter Europas, getrieben von ehernen Idealen, wollten nach den düsteren Jahren des ersten und zweiten Weltkrieges ein europäisches Friedensprojekt schaffen, in Europa sollte nie wieder Krieg herrschen. Dazu wurden ab 1948 ein vielversprechender Anfang gemacht und verschiedene Verträge abgeschlossen, dem Brüsseler Pakt folgten die Pariser Verträge, als weiterer Integrationsschritt dann im Jahre 1957 die Römischen Verträge. Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte damals die Schaffung eines gmeinsamen marktes für die freie Bewegung von Waren und Dienstleistungen, sowie von Kapital und Arbeitskräften sein. In der weiteren Entwicklung Europas stand ab Ende der 80er unter der Ägide von Jaques Delors die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und einer Föderation der europäischen Staaten im Vordergrund. In diesem Zeitraum erfolgte sukzessive die europaweite Angleichung des Wirtschaftsrechts, Meilensteine auf diesem Weg waren zwischen 1992 und 2003 der Vertrag von Maastricht zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die Verträge von Amsterdam und Nizza, welche weitere Integrationsschritte durch engere Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik, der Justiz und Wirtschaft, sowie durch die spätere Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro, brachte. Mit dem Schengener Abkommen wurden die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen abgeschafft und mit der Einführung des Euro eine gemeinsame Währung eingeführt. Im Jahre 2000 wurde folgerichtig erkannt, dass Europa eine Antwort auf die aufkommende Globalisierung geben musste. Der Europäische Rat proklamierte dabei im März 2000 in Lissabon als strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt die Wandlung der „Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ Zwischenzeitlich hatte aufgrund des Zerfalls des Ostblocks nach Beendigung des Kalten Krieges die Osterweiterung durch Aufnahme von 12 osteuropäischen Ländern und damit die Erweiterung von 15 auf 27 Mitgliedsstaaten stattgefunden. Europa befand sich damit über viele Jahrzehnte in einem stetigen, aktiven Integrationsprozess auf dem Weg zur Schaffung einer europäischen Föderation. Einen ersten Dämpfer erlitt die EU aber im Jahre 2004 als die Ratifizierung des ausgearbeitete Verfassungsvertrages jedoch am Referendum Hollands und Frankreichs scheiterte. Teile des Verfassungsvertrages wurden dann im Jahre 2007 in den Vertrag von Lissabon aufgenommen, welcher 2009 in Kraft trat.
Europa in der Krise
Mit der Entstehung der Finanzkrise im Jahre 2007 und der sich daran anschließenden Banken- , Euro und Länderkrise wurde die EU von einer Welle negativer Entwicklungen erschüttert, welche sich über die Banken-, Wirtschafts- und Griechenlandkrise bis hin zur Flüchtlingskrise im weiter auftürmte. Wirklich zufriedenstellende Lösungen wurden dabei kaum gefunden, EU Verdrossenheit macht sich deshalb breit. Dabei rächte sich einerseits die fehlende Vollendung der europäischen Integration nach dem Jahre 2000, welche sich teils in Handlungsunfähigkeit der Institutionen niederschlug. Andererseits beschleunigten eine Reihe falscher Entscheidungen die Turbulenzen und Probleme in welche die EU geraten war. Ferner wurden auf die weltpolitischen Entwicklungen nicht die passenden Antworten gefunden. Es wurde schlichtweg versäumt, in dem schmalen Zeitfenster zwischen der dem Niedergang des Ostblocks und der Neuregelung der Weltordnung Fakten zu schaffen und die Europäische Föderation zu vollenden. Nur ein vollständig vereintes Europa kann auf die Herausforderungen unserer Zeit angemessen reagieren und zufriedenstellende Lösungen finden. Hinzu kommt, dass die europäische Politik im Laufe der Jahre den Eindruck eines trägen und introvertierten Debattiervereins erweckte, in welchem viele Meinungen geäußert werden, aber keine Entscheidungsfähigkeit gegeben ist. Realitätsfremde und mutlose Entscheidungen, anstatt angemessene Reaktionen auf die neuen Herausforderungen der Zeit verschärfen diesen Eindruck. Als wäre das Weltgeschehen ein Spielfilm und die EU nur Zuschauer und Kommentatoren statt Akteure.
Schnelle Fortschritte bei der Integration und Vervollständigung der EU sind entscheidend
Auf die Herausforderungen unserer Zeit findet die EU bislang keine zufriedenstellenden Antworten und steht deshalb ernom unter Druck. Durch die Handlungsunfähigkeit Europas ist darüber hinaus ein Machtvakuum entstanden, welches die negativen Prozesse beschleunigt hat. Deutschland als das wirtschaftsstärkste Land Europas ist dabei seiner natürlich gegebenen Führungsrolle nur in beschränktem Maße gerecht geworden und Frankreich hat über die Jahre seine Rolle als Tandem Deutschland in hohem Maße eingebüßt. Natürlich beruht der Wohlstand Deutschlands zuerst auf seinen hervorragenden Produkten und Dienstleistungen. Auf der anderen Seite ist aber das enorme Wirtschaftswachstum insbesondere auch auf den relativ schwachen Euro, die niedrigen Zinsen und dem freien Warenverkehr zurückzuführen, wobei dies u.a. auf die Krisen in einigen süd- und südosteuropäischen Ländern zurückzuführen ist, wie zB in Griechenland. Den Medien kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Populistische Berichterstattung und Desorientierung der Bürger ist hier der falsche Weg. Die Medien tragen deshalb einen erheblichen Teil der Verantwortung an der EU Verdrossenheit der Bürger. Denn populistische Berichterstattung in den Medien und der materielle Wohlstand in einigen europäischen Staaten täuschen über die latente Gefahr hinweg, welche auch den wirtschaftsstarken europäischen Nationalstaaten droht.
Dabei ist Europa für die Europäer und den Erhalt seiner Errungenschaften eine alternativlose Einbahnstraße. Darüber hinaus lehrt die Geschichte, dass alle großen Mächte dieser Welt, die eine weltpolitische Rolle spielen möchten, bestimmte Gemeinsamkeiten aufweisen. Große Gebietsfläche und hohe Bevölkerung ermöglicht einen großen, robusten und exportunabhängigen Binnenmarkt, ferner hat ein solches Staatsgebilde ein anderes militärisches und außenpolitisches Gewicht. Das unfertige Haus Europa hingegen ist in größter Gefahr, von den Ereignissen des Weltgeschehens überrollt zu werden und als gutes aber gescheitertes Projekt in die Annalen der Geschichte einzugehen. Die europäischen Nationalstaaten hingegen werden dann für sich alleine wirtschaftlich auf Dauer kaum überlebensfähig sein. Sich bereits abzeichnender Protektionismus des nationalen Binnenmarktes, wie zB derzeit in den USA, wird es Exportweltmeistern sehr schwer machen, ihre Absatzmärkte und damit den Wohlstand im Inland zu sichern.
Europa muß sich deshalb wieder auf die Stärke seiner Gemeinschaft, der europäischen Gemeinschaft besinnen. Das vereinte Europa ist mehr als die Summe seiner Nationalstaaten, das muß endlich wieder begriffen werden. Europa muß sich auf die Kraft seiner gemeinsamen Grundwerte und Ideale besinnen: Frieden - Freiheit - Demokratie - Grundrechte – Wohlstand – Solidarität und seine Identität, Kultur und Demokratie schützen. Es muß endlich wieder selbständig handeln und sich von Abhängigkeiten befreien. Sich auf Dritte zu verlassen, war noch nie wirklich zielführend. Europa ist viel zu wertvoll um mit mutlosen Entscheidungen demontiert zu werden. Das Weltgeschehen entwickelt sich zunehmend in eine bedrohliche und aggressivere Richtung, das darf nicht ignorieren werden. Das europäische Menschen.- und Gesellschaftsbild wird nicht überall geteilt. Allein mit Gutmenschentum kann man die Herausforderungen unserer Zeit nicht meistern. Es müssen auch unangenehme Entscheidungen zum Selbstschutz getroffen werden: Demokratie darf auch wehrhaft sein, um ihren Bestand zu schützen. Deutschland spielt in diesem notwendigen Prozess des Umdenkens eine entscheidende Rolle. Die Politik sollte deshalb die jüngsten weltpolitischen Entwicklungen als Chance für einen Neuanfang Europas begreifen und nicht in lähmender Handlungsstarre verharren.
Ein kleines Paket mit neuen Fördermaßnahmen zur Förderung der Unternehmer in Griechenland soll kurzfristig in Kraft treten.
Im Rahmen des operativen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation (EPAnEK) sind hierzu sechs Förderprogramme des Generalsekretariats für Industrie in Höhe von insgesamt 470 Mio.Euro genehmigt worden.
Derzeit werden noch die endgültigen Richtlinien verfasst, sodass die entsprechenden Bekanntmachungen kurzfristig veröffentlicht werden können.
Die Programme beziehen sich unter anderem auf folgende Branchen und Bereiche:
„Moderne Verarbeitung“ zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die entsprechende Aktion zielt auf die Umstrukturierung der verarbeitungsmäßigen Produktionsbasis der Griechischen Wirtschaft in neuartigen oder differenzierten Produktionslinien, Waren und Verarbeitungsdienstleistungen.
„Förderung der Umweltindustrie“ zur Finanzierung von Unternehmensvorhaben hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung von flüssigen, festen und gasförmigen Abfällen und Altmaterial Dritter, mit der Produktion und Bereitstellung von Rohstoffen und Zwischen-oder Endprodukten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.
„Entwicklung von lokalen Gewerbeparks für Verarbeitung und Lieferkette“ bezweckt die Orientierung und Motivierung der Unternehmensträger in den lokalen Wirtschaften zur Entwicklung und Inbetriebsetzung von organisierten Gewerbeparks unterschiedlicher Kategorien auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 3982/2011.
„Förderung von Wertschöpfungsketten“ bezieht sich hauptsächlich auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den neuen Prioritätsbereichen der Wirtschaft und umfasst die Finanzierung von Clusterentwicklungen in Form von vertikalen oder horizontalen Verbindungen zwischen Unternehmen zur Schaffung von Wertschöpfungsketten, sodass Skalenerträge und gemeinsame Ziele erreicht werden (wie z.B. die Einführung in neuen Märkten).
„Außenorientierung – Internationalisierung von KMU“ zielt auf die Stärkung des nach außen gerichteten Unternehmertums von neuen und bereits bestehenden, vorwiegend kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, als Grundoption zur Verbesserung der inländischen Produktionsbasis.
„Nutzung der unternehmerischen Erfahrung – Unternehmerischer Neustart“ bietet parallel zu ihrem Entwicklungsziel auch eine starke, soziale Dimension an, zumal sich diese auf die Gründung von neuen Unternehmen durch Arbeitslose über 45 Jahren bezieht. Das entsprechende Förderprogramm soll einen Rahmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten an Arbeitslose gewähren, die in der Vergangenheit eine Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder über eine entsprechende, bedeutende Berufserfahrung verfügen, welche zu ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen wird. Darüber hinaus werden auch Aktionspläne zur Förderung des Bekleidungssektors mit Produktion von Ausgangserzeugnissen (Seide, Baumwolle) ausgearbeitet.
Publiziert am 13.Dezember.2016 von Abraam Kosmidis
Griechisch-Chinesische Vereinigung zur Förderung von Investitionen mit Sitz in Thessaloniki
Zur institutionellen Förderung des hohen Investitionsinteresses Chinas am griechischen Markt als auch des Potenzial für gemeinsame Investitionen wird durch die Gründung der in Thessaloniki ansässigen griechisch-chinesischen Vereinigung (EKEPES) zur Förderung von Investitionen und Kooperationen Rechnung getragen.
Im Rahmen der ersten, öffentlichen Veranstaltung der Vereinigung erfolgten auch B2B-Treffen zwischen zahlreichen Unternehmen. Den Aussagen des Vize–Präsidenten der Vereinigung, Herrn Dimitris Samaras zufolge, nimmt Griechenland eine zentrale Rolle in der Investitionsplanung Chinas ein und umgekehrt bestehen ausgezeichnete Aussichten für griechische Unternehmen, auf dem chinesischen Markt aktiv zu werden und mit chinesischen Partnern Investitionen in Griechenland zu tätigen.
Außer dem Interesse für Investitionsvorhaben an Häfen und Flughäfen, interessieren sich die Chinesen auch für den Tourismussektor. Dabei sind sowohl Investitionen in neuen als auch in bestehenden Anlagen von Interesse, während sich hohe Chancen für griechische Produkte, wie Olivenprodukte, Wein und weitere landwirtschaftliche Produkte abzeichnet.
Mit dem wirtschaftlichen Aspekt zielt die EKEPES-Vereinigung zugleich auch auf die Förderung anderer Kooperationen. Herr Samaras erklärte, dass China ein enormes Programm für den Kulturbereich plant, in welchem Griechenland eine herausragende Stelle wegen seines Erbes der Antike einnimmt, welches in China höchsten Respekt genießt. Darüber hinaus finden auch Diskussionen zu Bildungsthemen statt, mit Teilnahmen von chinesischen Studenten an griechischen Ausbildungseinrichtungen auf Hochschulniveau, wie z.B. Masterstudiengänge.
Rechtsinformationen über Griechenland auf chinesisch finden Sie unter www.greece-lawyer.cn
Publiziert am 26.November.2016 von Abraam Kosmidis
Während sich die bereits fälligen Steuerschulden auf fast 93 Mil. Euro belaufen, beschließt die griechische Regierung mit dem Jahresaushalt 2017 neue Jahr Steuermaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Dabei entfällt der Großteil der Belastung auf die indirekten Steuern des Konsums entfällt und sämtliche Steuerpflichtigen betrifft.
Bereits das achte Jahr in Folge werden Privathaushalte und Unternehmen mit zusätzlichen Steuerbelastungen konfrontiert. Das neue Jahr wird mit Erhöhungen der Kraftstoff-und Tabaksteuer, mit Auferlegung von neuen Steuern in der Festnetztelefonie, für Kaffeeprodukte und elektronische Zigaretten, sowie mit der Aufhebung der MwSt.- Sonderregelung auf sämtlichen Ägäischen Inseln begonnen. Für das Frühjahr 2017 sind nach Einreichung der Steuererklärungen weitere Steuerbelastungen vorgesehen, und Millionen von Steuerzahlern werden einen erneut erhöhten Einkommensteuerbescheid erhalten.
Arbeitnehmer – Rentner: Kurz nach Einreichung ihrer Steuererklärung werden die meisten Arbeitnehmer und Rentner gemäß dem Steuerbescheid feststellen, dass sie eine höhere Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag für ihre diesjährigen Bezüge entrichten müssen. Der Grund dafür ist, dass die Abrechnung gemäß den neuen, gekürzten Steuerfreigrenzen und den neuen Steuersätzen für die gesamten Bezüge des Jahres 2016 erfolgen wird.
Für die ersten fünf Monate des laufenden Jahres (Januar – Mai) ist der Steuereinbehalt mit der indirekten Steuerfreigrenze der 9.550 Euro und den günstigen Steuersätzen berechnet worden, während in den nachfolgenden, sieben Monaten (Juni – Dezember) seine Berechnung gemäß den ermäßigten Steuerfreigrenzen und den neuen Steuersätzen erfolgt ist. Die Endabrechnung der Einkommenssteuer wird jedoch umgehend nach Einreichung der Steuererklärungen in 2017 erfolgen, mit den neuen Sätzen auf die gesamten Bezüge, welche von den Arbeitnehmern und Rentnern für alle 12 Monate des laufenden Jahrs eingenommen worden sind. Somit werden die meisten Arbeitnehmer und Rentner mit den neuen Steuerbescheiden zur Entrichtung von zusätzlichen Steuern aufgefordert werden, welche den zusätzlichen Differenzen zwischen den sich gemäß den früheren und neuen Steuersätzen ergebenden Steuerbeträgen für die ersten fünf Monate von 2016 entsprechen werden.
Anfallende Steuer nach Steuerabzug für Arbeitnehmer, Rentner und Landwirte
Gesamtsteuer 2016
Gesamtsteuer 2016
Jahres-einkommen
Kinderlos
Ein Kind
Zwei Kinder
Drei Kinder
Jahres-einkommen
Kinderlos
Ein Kind
Zwei Kinder
Drei Kinder
5.000
0
0
0
0
28.000
5.476
5.426
5.376
5.276
6.000
0
0
0
0
30.000
6.176
6.126
6.076
5.976
7.000
0
0
0
0
32.000
7.066
7.016
6.966
6.866
8.000
0
0
0
0
35.000
8.401
8.351
8.301
8.201
9.000
80
30
0
0
38.000
9.736
9.686
9.636
9.536
10.000
300
250
200
100
40.000
10.626
10.576
10.526
10.426
12.000
740
690
640
540
42.000
11.696
11.646
11.596
11.496
14.000
1.224
1.174
1.124
1.024
45.000
13.301
13.251
13.201
13.101
15.000
1.466
1.416
1.366
1.266
48.000
14.906
14.856
14.806
14.706
16.000
1.708
1.658
1.608
1.508
50.000
15.976
15.926
15.876
15.776
18.000
2.192
2.142
2.092
1.992
52.000
17.046
16.996
16.946
16.846
20.000
2.676
2.626
2.576
2.476
55.000
18.651
18.601
18.551
18.451
22.000
3.376
3.326
3.276
3.176
60.000
21.326
21.276
21.226
21.126
25.000
4.426
4.376
4.326
4.226
70.000
26.751
26.701
26.651
26.551
Arbeitnehmer und Rentner, Landwirte, Immobilieneigentümer und Freiberufliche mit mittleren und hohen Einkünften werden eine Erhöhung der auf ihr Einkommen anfallenden Steuern feststellen, vor allem aufgrund der herabgesetzten Steuerfreigrenzen und der Änderungen der Einkommenssteuersätze für natürliche Personen, sowie des speziellen Solidaritätszuschlags.
Steuerpflichtige mit Miteinnahmen
Einkommen 2015
Einkommen 2016
Jahres-einkommen
Steuer2015
Solidaritäts-zuschlag
Steuer-Summe
Steuer2016
Solidaritäts-zuschlag
Steuer-Summe
Differenz 2015-2016
5.000
550
0
550
750
0
750
200
6.000
660
0
660
900
0
900
240
8.000
880
0
880
1200
0
1200
320
10.000
1100
0
1.100
1500
0
1500
400
11.000
1210
0
1.210
1650
0
1650
440
12.000
1320
0
1.320
1800
0
1800
480
13.000
1650
91
1.741
2150
22
2172
431
14.000
1980
98
2.078
2500
44
2544
466
15.000
2310
105
2.415
2850
66
2916
501
16.000
2640
112
2.752
3200
88
3288
536
17.000
2970
119
3.089
3550
110
3660
571
18.000
3300
126
3.426
3900
132
4032
606
19.000
3630
133
3.763
4250
154
4404
641
20.000
3960
140
4.100
4600
176
4776
676
25.000
5610
350
5.960
6350
426
6776
816
30.000
7260
420
7.680
8100
676
8776
1.096
35.000
8910
700
9.610
9850
1001
10851
1.241
40.000
10560
800
11.360
12100
1326
13426
2.066
45.000
12210
900
13.110
14350
1651
16001
2.891
50.000
13860
1.000
14.860
16600
2026
18626
3.766
Mieteinnahmen: Für Mieteinnahmen fallen erhöhte Steuern von bis zu 36,36% an. Diese Einnahmen sollen nach der neuen Steuerskala und den erhöhten Steuersätzen besteuert werden:
-Von 11% auf 15% für ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro. Somit werden alle Steuerpflichtigen mit Mieteinnahmen von bis zu 12.000 Euro einer erhöhten Steuerbelastung um 36,36% unterliegen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger mit Mieteinnahmen in Höhe von 10.000 Euro wird im Vergleich zu der diesjährig anfallenden Steuer von 1.100 Euro, eine um 400 Euro erhöhte Steuer von 1.500 Euro für das nächste Jahr zahlen müssen.
-Von 33% auf 35% für die jährliche Einkommensspanne von 12.001 bis 35.000 Euro.
- Von 33% auf 45% für die jährliche Einkommensspanne von über 35.001 Euro.
Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige mit Einnahmen von über 12.000 Euro mit einem Solidaritätszuschlag und Stufensätzen von 2,2% bis zu 10% belastet werden.
Landwirte: Die unabhängige Besteuerung von 13% des landwirtschaftlichen Einkommens schon ab dem ersten Euro ist abgeschafft worden, und fortan gilt auch für Landwirte die Steuerfreigrenze des Einkommens von 8.636 bis 9.545 Euro, je nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und einer Besteuerungsskala mit mehr als einen Steuersatz. Den Einkünften der Landwirte aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse werden die grundsätzlichen, landwirtschaftlichen Beihilfen hinzugerechnet, wodurch sich die Gesamtbruttoeinnahmen erhöhen, welche zur Berechnung des endgültigen, zu versteuernden landwirtschaftlichen Bruttoeinkommens berücksichtigt werden. Die Besteuerung des Agrareinkommens wird gemäß der Steuerskala mit den darin geltenden Steuersätzen von 22% - 45% erfolgen. Der Steuerfreibetrag soll den Landwirten in Form von einem Steuerabzug gewährt werden, dessen Höchstbetrag sich auf 1.900 bis 2.100 Euro belaufen wird, je nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Darüber hinaus soll allen Landwirten mit einem Jahreseinkommen von über 12.000 Euro auch der neu reformierte Solidaritätszuschlag auferlegt werden, der mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% berechnet werden soll. Zugleich werden Landwirte mit einer von 75% auf 100% der Hauptsteuer erhöhten Steuervorauszahlung belastet.
Freiberufler: Das diesjährige Einkommen der Freiberufler und Einzelunternehmer, welches im kommenden Frühjahr anzumelden ist, soll gemäß der für Arbeitnehmer geltenden Steuerskala besteuert werden, mit der Ausnahme, dass für die entsprechenden Steuerpflichtigen die indirekte Steuerfreigrenze keine Anwendung findet. Somit wird das Einkommen dieser Kategorie der Steuerpflichtigen schon ab dem ersten Euro besteuert. Dennoch werden sich für die Mehrheit der Selbständigen Steuerermäßigungen ergeben, zumal der auf Einkünfte von bis zu 50.000 Euro zuvor auferlegte Steuersatz von 26% auf 22% für Einkünfte von bis zu 20.000 Euro herabgesetzt worden ist. Für Einkommen über 35.000 Euro werden sich Belastungen ergeben. Zudem soll für Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von über 12.000 Euro der neu reformierte Solidaritätszuschlag mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% auferlegt werden.
Arbeitnehmer mit zusätzlichem Einkommen aus Dienstleistungserbringung: Im Falle der Arbeitnehmer, die ihr Einkommen mit zusätzlichen Einkünften aus Dienstleistungserbringung fördern, wird das Einkommen aus beiden Quellen addiert und gemäß der einheitlichen Steuerskala besteuert. Infolgedessen wird der vorgesehene Steuerabzugsbetrag je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abgezogen. Dennoch soll der Steuerabzug lediglich für das Lohneinkommen gelten. Auf Einkommen von über 12.000 Euro soll zudem der neu reformierte Solidaritätszuschlag auferlegt werden, der mit Stufensätzen von 2,2% bis 10% berechnet werden soll.
Geschäftsfahrzeuge: Einkommen aus dem Gebrauch von Geschäftsfahrzeugen während des laufenden Jahrs, deren Besteuerung in 2017 erfolgen soll, sollen mit einem Anteil von 80% des Jahresleasings berechnet werden, im Vergleich zu dem 30%-igen Anteil im Jahre 2015.
Darüber hinaus ist zudem eine Steuer für Ersatzflüssigkeiten der elektronischen Zigaretten vorgesehen.
Neujahr mit Steuererhöhungen für Kaffee, Treibstoff, Tabakwaren und Festnetztelefonie
Die Erhöhung des Einzelhandelspreises für Benzin soll sich nach Einschätzungen auf 4 Cent pro Liter belaufen. Die Steuererhöhung um 8 Cent pro Liter für Dieselkraftstoff wird dazu führen, dass der durchschnittliche Einzelhandelspreis 1,10 Euro überschreiten wird.
Steuererhöhungen im neuen Jahr: Treibstoff: Die Verbrauchssteuer auf Benzin wird um 3 Cent pro Liter (von 0,67 auf 0,7 Euro / Liter) und auf Dieselkraftstoff um 8 Cent pro Liter (von 0,33 auf 0,41 / Liter) erhöht. Auf Autogas soll eine Erhöhung der Verbrauchssteuer um 10 Cent erfolgen (von 0,33 auf 0,43 Euro / Liter).
Tabakwaren: Auch für sämtliche Tabakwaren ist eine Erhöhung der Verbrauchssteuer vorgesehen. Die spezifische Verbrauchssteuer auf Feinschnitttabak wird von 156,70 auf 170 Euro pro Kilogramm steigen. Die Ad-Valorem-Verbrauchsteuer wird von 20% auf 26% des Einzelhandelsverkaufspreises steigen. Diese Erhöhungen der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren werden zur Folge haben, dass die Einzelhandelspreise um 0,50 bis zu 1 Euro pro Packung steigen werden.
Kaffeeprodukte: Eine Verbrauchssteuer soll auch auf den importierten und den im Inland erzeugten Kaffee auferlegt werden, mit Steuersätzen von 2 bis 3 Euro pro Kilogramm für gerösteten Kaffee, und 4 Euro pro Kilogramm für Instantkaffe und Zubereitungen von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee. Die entsprechende Steuerauferlegung soll erwartungsgemäß die Einzelhandelspreise der verschiedenen Kaffeesorten mit Erhöhungen um 10 – 20% belasten.
Elektronische Zigaretten: Auch auf Ergänzungsflüssigkeiten für elektronische Zigaretten ist eine Auferlegung der Verbrauchssteuer vorgesehen. Die Steuerhöhe wird sich auf 10 Cent pro ml belaufen.
Festnetztelefonie: Auferlegung einer 5%-igen Gebühr auf jede monatliche oder zweimonatliche Festnetzrechnung. Die entsprechende Gebühr soll auf die Nettofestnetzgebühren (ohne MwSt.) jeder monatlichen oder zweimonatlichen Rechnung auferlegt werden. Auf diese neu eingeführte Gebühr soll folglich die 24%-ige Mehrwertsteuer anfallen. Die Endbelastung der Festnetzrechnungen wird sich somit auf 6% belaufen.
Dividenden. Die Steuer auf Dividenden wird sich von 10% auf 15% erhöhen.
Mehrwertsteuersatz auf Inseln: Ab dem 1. Januar 2017 werden die um 30% herabgesetzte und noch geltende Mehrwertsteuersätze auf alle übrigen 54 Inseln der Ägäis abgeschafft. Im Wesentlichen wird im neuen Jahr eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 5, 9 und 17% auf 6, 13 und 24% auf viele Inseln der Ägäis erfolgen, wie unter anderen auf Lesbos, Chios, Samos, Lemnos, Agios Efstratios usw.
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Im Rahmen des offiziellen Besuchs des griechischen Regierungsstabs in China unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, ist durch den Träger „Enterprise Greece“ des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus ein griechisch-chinesisches Unternehmensforum zur Förderung der Schifffahrt, der Anziehung von Investitionen und der Exportstärkung in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden chinesischen Träger in Peking organisiert worden.
Der griechische Minister für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus, Giorgos Stathakis, betonte in seiner Rede unter anderem die potenziellen Möglichkeiten für die griechische Wirtschaft, welche sich durch die Zusammenarbeit mit China eröffnen lassen, unter besonderer Berücksichtigung der in den Bereichen der Infrastrukturen und des Tourismus entstehenden Aussichten.
In diesem Rahmen ist auch eine Vereinbarung für ein gemeinsames Aktionsprogramm mit dreijähriger Laufzeit zwischen dem griechischen Minister und der Chinesischen Staatlichen Tourismusverwaltung unterschrieben worden.
Diese Vereinbarung sieht unter anderem folgendes vor:
Gegenseitige Tourismusförderung beider Länder
Zusammenarbeit durch den Austausch von Know-How, im Bereich spezieller Tourismusarten, wie Kulturtourismus, Heiratstourismus, Gesundheit-und Wellness u.a.
Kooperation im Bereich der gegenseitigen Förderung des Film-und Fernsehtourismus, zum Zweck der gegenseitigen Anlockung von Kino-und Fernsehproduktionen in beiden Ländern.
Tourismusausbildung durch gegenseitige Intensivkurse der griechischen und chinesischen Sprache für Unternehmer und Mitarbeiter des entsprechenden Sektors.
Gegenseitiger Informationsaustausch über aktuelle Förderprogramme und Anreize für neue Investitionsmöglichkeiten im Tourismussektor.
Einführung von direkten Linien-und Charterflügen von Athen nach Peking.
Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie die Weltorganisation für Tourismus.
Die Teilnehmer der griechischen Mission des „Enterprise Greece“ – Trägers (mit ca. 45 Unternehmer hauptsächlich aus den Bereichen der Technologie, Schifffahrt, Energie, Tourismus, Gesundheitswesen, Kosmetik, Agrarlebensmittelwirtschaft und mechanischer Ausrüstung) hielten diverse Reden und Präsentationen und hatten die Gelegenheit zu zahlreichen Einzelkontakten mit chinesischen Unternehmern.
In Anwesenheit des griechischen Ministers, G. Stathakis, des chinesischen Schifffahrtsministers, Wang Hong, und der Leiter der Organisationen zur Förderung der Außenorientierung beider Länder, Christos Staikos und Jing Zengwie, sind 8 Kooperationsvereinbarungen zwischen griechischen und chinesischen Unternehmen unterzeichnet worden, welche die Stärkung der chinesisch-griechischen Zusammenarbeit in den Bereichen der Investitionen, Immobilien, des Handels und der Technologie betreffen.
Das Missionsprogramm ist mit mehreren Besuchen abgeschlossen worden, mit Investitionsseminaren und Unternehmenspräsentationen in den Bereichen des Tourismus, der Technologie, der Exporte, Informatik – Telekommunikationen und des Finanzsektors. Im Anschluss folgte ein weiteres Unternehmensforum in Shanghai mit weiteren, geschäftlichen Kontaktaufnahmen der griechischen Mission. Gesamten Artikel lesen »