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Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Publiziert am 9.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Eine Übersicht

ESPA / ΕΣΠΑ 2021-2027 umfasst eine breite Palette von Förderprogrammen in Griechenland, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu fördern und soziale Ungleichheiten zu verringern.


Beim Operationellen Programm "ΕΣΠΑ 2024" erfolgt die Förderung durch eine Kombination von Mitteln des griechischen Staates und der Europäischen Union. Die Mittel stammen hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der ein Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ist.
Der griechische Staat arbeitet in Partnerschaft mit der Europäischen Union zusammen, um die Umsetzung dieses Programms zu gewährleisten. Die EU trägt einen erheblichen Teil der Finanzierung bei und legt die Rahmenbedingungen und Prioritäten fest, während der griechische Staat für die konkrete Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich ist. Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, gezielte Investitionen in verschiedene Bereiche wie Beschäftigungsförderung, Bildung, soziale Integration und wirtschaftliche Entwicklung vorzunehmen.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Finanzierungsaufteilung und die spezifischen Programme vom jeweiligen Operationellen Programm abhängen. Daher sollten Antragsteller und Interessenten alle relevanten Informationen auf der offiziellen Website des Programms oder von den zuständigen Behörden einholen, um genaue Details zu erhalten. Entsprechende Informationen sind hier erhältlich: https://www.espa.gr/el/Pages/default.aspx


Die Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind ein wichtiger Bestandteil der regionalen Entwicklungsstrategie der Europäischen Union. Einer der bedeutendsten Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF), der darauf abzielt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und die Arbeitskräfte in Europa zu fördern. Im Rahmen des ESF wird das Operationelle Programm "ΕΣΠΑ 2021-2027" umgesetzt, das eine Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Integration, der Beschäftigungsfähigkeit und der Bildung in den Mitgliedstaaten vorsieht.
Zu den wichtigsten aktiven Förderprogrammen gehören:

  1. Förderung der beruflichen Bildung: Dieses Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Es umfasst Maßnahmen zur Förderung von Ausbildungsprogrammen, Umschulungen und lebenslangem Lernen.
  2. Unterstützung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Das Förderprogramm zielt darauf ab, KMU finanziell zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern.
    Die geförderten Aktivitäten für KMUs stellen sich wie folgt dar und enden zum 29.2.2024:
    Hotels, Zimmer und Apartments zur Miete, für Touristen möblierte Residenzen, Campingplätze, NEPA-Bootsverleih, Tourismusbüros, Auto- und Motorradvermietungsbüros, touristische Straßentransportunternehmen mit Touristenbussen, Yachtcharter-Agenturen, alternative Formen des Tourismus: Sporttourismus, Meerestourismus, Outdoor-Tourismus, Vergnügungs- und Themenparks
    Die geförderten Aktivitäten für neue KM-Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
    Agrar- und Lebensmittelindustrie, Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI), Materialien/Bau, Lieferkette, Energie, Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gesundheit, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungen
    Grüne produktive Investitionen Mindest-/Höchstzuschussbudget: 30.000 € bis 200.000 €.
    Begünstigte: Bestehende kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die über mindestens eine (1) vollständig geschlossene Verwaltungsnutzung verfügen,
    Im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags müssen mindestens zwei (2) EMEs mit abhängiger Arbeit vorhanden sein.
  3. Soziale Integration und Armutsbekämpfung: Dieses Programm konzentriert sich auf die Unterstützung benachteiligter Gruppen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu fördern. Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen im Mittelpunkt dieses Förderprogramms.
  4. Forschung und Innovation: Die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten ist entscheidend für die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft. Dieses Programm unterstützt die Finanzierung von Forschungsprojekten, die Entwicklung neuer Technologien und die Stärkung der Innovationsfähigkeit in den Regionen.
    Die aktiven Förderprogramme ESPA 2021-2027 bieten somit eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch gezielte Investitionen und Maßnahmen tragen diese Programme dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
    Weitergehende Informationen zu bestimmten Förderprogrammen sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder direkt bei den zuständigen nationalen Behörden erhältlich.

© KPAG Kosmidis & Partner, 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr



Wissenswertes zur Unternehmensgründung in Griechenland:

Wissenswertes zur Unternehmensgründung in Griechenland:

Publiziert am 7.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Griechenland bietet nicht nur atemberaubende Landschaften und eine reiche Geschichte, sondern nach der überstandenen Krise auch eine stetig wachsende Wirtschaft, die sich ideal für Unternehmensgründungen eignet. Das wirtschaftliche Wachstum in Griechenland liegt in den letzten Jahren über dem EU-Durchschnitt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen, Anforderungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte in kompakter Form aufgezeigt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Griechenland zu beachten sind.

1. Voraussetzungen und Anforderungen:

  • Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, um in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. EU-Bürger haben hier den Vorteil, da sie sich in der Regel frei im Schengen-Raum bewegen können und dass die Aufenthaltsgenehmigung für sie eine reine Formalie darstellt.
  • Steuernummer: Die Beantragung einer Steuernummer ist erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland. Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und ist notwendig, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.

2. Gesellschaftsformen:

  • Einzelunternehmen: Das ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine Person das gesamte Geschäft kontrolliert.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. - IKE): Diese Form entspricht in etwa der deutschen UG und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Sie kann auch als eine Einmann-IKE, also durch einen Gesellschafter gegründet werden und hat vereinfachte gesellschaftsrechtliche Formalien, sowie kein Mindestkapital.
  • Gesellschaft mir beschränkter Haftung (E.P.E.) Diese Form entspricht der deutschen GmbH.
  • Aktiengesellschaft (AE): Für größere Unternehmen geeignet, mit Aktienkapital und einem Verwaltungsrat.

3. Prozess der Unternehmensgründung:

  • Businessplan: Am Anfang der Planung sollte ein detaillierter Businessplan stehen, um Banken und Investoren zu überzeugen. Dieser sollte die Geschäftsidee, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen umfassen.
  • Notarielle Beurkundung: Bei den Kapitalgesellschaften müssen die Gründungsdokumente mit Ausnahme der IKE von einem Notar beglaubigt werden.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.

4. Steuerliche Aspekte:

  • Unternehmenssteuer: Griechenland hat eine moderate Unternehmenssteuer, die derzeit bei 22% liegt. Die Besteuerung der Gewinnausschüttungen ist ebenfalls moderat, so zB bei der IKE wo nur 5% anfallen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 24%, es gibt jedoch verschiedene reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter entrichten.

5. Unterstützung und Ressourcen:

  • Griechische Investitionsförderbank: Die Tätigkeit dieser Bank ist darauf ausgerichtet, ausländische Investitionen zu unterstützen.
  • Griechische Handelskammern: Lokale Handelskammern bieten oft Beratungsdienstleistungen und können bei der Unternehmensgründung behilflich sein.
  • Fördermittel: Die griechische Regierung legt regelmäßig neue Förderprogramme für eine Vielzahl von Unternehmen auf.

Fazit: Griechenland bietet nicht nur eine beeindruckende Lebensqualität, sondern auch ein unternehmerfreundliches Umfeld mit und einer günstigen Wachstumsprognose für die nächsten Jahre. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnissen über die Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte kann die Unternehmensgründung in Griechenland erfolgreich und vielversprechend sein. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um reibungslos durch den Gründungsprozess zu navigieren.

Dieser Beitrag kann die Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater etc. nicht ersetzen.

KPAG Kosmidis & Partner bietet Ihnen einen umfassenden Service für die Unternehmensgründung in Griechenland.

© KPAG Kosmidis & Partner 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

Publiziert am 27.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Neues Fördermittelprogramm mit 65-Millionen Euro für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm startet Anfang 2024 - Welche Region es betrifft

2024 startet mit der Auflage eines neuen 65 Millionen schweren ESPA – Fördermittelprogramms. Am 22. Januar startet die Einreichung der Anträge für den „Übergang zu einer „innovativen, globalisierten und intelligenten Spezialisierung" in der Region von Zentralmakedonien.

Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme zielt auf die Förderung und Stärkung der Tätigkeiten in den Prioritätsbereichen der Nationalen Strategie der intelligenten Spezialisierung, so, wie diese für jede Region festgelegt werden (regionale Erweiterungen). Unterstützt werden bestehende sehr kleine, kleinen und mittlere Unternehmen in der Region von Zentralmakedonien,

  • zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien
  • für ihre technologische Transformation
  • zur Erweiterung / Vergrößerung (scale up)
  • globalisierte Spezialisierung (Betonung sowohl der globalen Wertschöpfungsketten – GVC als auch der Förderung von Produkten mit hohem technologischem Wert)
  • für die Förderung des dualen Übergangs, d. h. des digitalen Wandels und der Kreislaufwirtschaft

Voraussetzungen

Um förderfähig zu sein, muss jedes Investitionsprojekt nachweislich mit einer regionalen Erweiterung der Prioritätsbereiche der Nationalen Strategie für Intelligente Spezialisierung (S3) verbunden sein und jede darin enthaltene Ausgaben müssen den Interventionsbereichen dienen.

Insbesondere sind die regionalen Erweiterungen der Region von Zentralmakedonien folgende:

  • Agrar- und Lebensmittelkette: Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Wein, makedonische/lokale Küche
  • Biowissenschaften, Gesundheit, Arzneimittel: Wellness, Zugänglichkeit, Rehabilitation und Eingliederung mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und schutzbedürftigen sozialen Gruppen, Pharmazeutika und Kosmetika mit Schwerpunkt auf der Verwendung lokaler Produkte
  • Digitale Technologien: Digitale Transformation der Industrie
  • Nachhaltige Energie: alternative Kraftstoffe und Biokraftstoffe, geothermische Energie
  • Umwelt und Kreislaufwirtschaft: Textilien und Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, grüner Tourismus
  • Transport & Lieferkette: Textilien & Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, nachhaltige Mobilität
  • Materialien, Bau und Industrie: Textilien & Bekleidung, Baumaterialien
  • Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft: Filmmarkt, Kunst und audiovisuelle Medien, Gesundheitstourismus, Tourismus für ältere Menschen und schutzbedürftige soziale Gruppen, Kultur für schutzbedürftige soziale und ältere Menschen

Förderumfang

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt beläuft sich zwischen 60.000,- und 400.000,- Euro. Die öffentlichen Ausgaben für alle Investitionsprojekte belaufen sich auf 45 %.

Die in der Aktionsladung beschriebenen Hauptkategorien der förderfähigen Kosten sind folgende:

  • Personalkosten
  • Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente
  • Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Umgebungsflächen
  • Ausgaben für Dienstleistungserbringung – Softwarekosten
  • Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Networking – Indirekte Kosten

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 12/2023

Unter Ausschluss jeglicher Gewähr für die Richtigkeit der Angaben


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In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

Publiziert am 19.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Die folgenden Branchen werden aktuell als chancenreichste Investitionsmöglichkeiten in Griechenland angesehen. Die Vorschläge in den jeweiligen Sektoren sind nur beispielhaft und nicht abschließend dargestellt.
• Nachhaltige und grüne Entwicklung
• Gesundheitswesen
• Innovation
• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
• Gewerbeimmobilien

• Nachhaltige und grüne Entwicklung

Entwicklung und Angebot von Methoden zur Renaturierung („Value of Nature Restoration“) in Gesellschaft und Unternehmen.
Beratung und Handel in allen Bereichen grüner und erneuerbarer Energien
Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen / Verwendung von Recyclingmaterialien (Recyclingrohstoff) in einem geschlossenen Kreislauf.
Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Steigerung der Wiederverwendung von Verpackungen, einschließlich Nachfüllsystemen.
Angebote von Kursen für nachhaltige Entwicklung und Kreislaufwirtschaft in die Programme aller Bildungsstufen.
Nachhaltigkeitszertifizierung von Reisezielen, Infrastruktur, Dienstleistungen und im Tourismus tätigen Unternehmen durch international anerkannte Zertifizierungen
Beratung und Zertifizierung zur Umsetzung eines Mindestniveaus an Energieausweisen in Gebäuden und Einführung eines Prozentsatzes der Nutzung grüner Energie als Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen.

• Gesundheitswesen

Gründung von Kliniken und Zentren zur Verbesserung des Gesundheitswesen
Gründung von Forschungszentren im Bereich der Biotechnologie
Produkte und Dienstleistungen zur Beschleunigung der Digitalisierung von Behandlungszentren, Institutionen etc.
Investitionen zur Verbesserung und Steigerung innovativer klinischer Studien in Griechenland für einen schnelleren Zugang für den Patienten.
Schaffung eines One-Stop-Shops/einer zentralen Stelle für die Organisation und Durchführung klinischer Studien mit Zertifizierung von Zentren (Schaffung von Sonderrollen mit alleiniger Verantwortung für die Durchführung von Studien).
Investitionen in die HealthTech-Industrie in Griechenland
• Innovation
erhebliche Chancen für innovative Praktiken und Produkte bestehen in Griechenland in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Gesundheit, Naturkatastrophenmanagement.
Schaffung von Forschungs- und Innovationszentren durch Unternehmen mit etabliertem, offenen Zugang zum griechischen Innovationsökosystem.

• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit

Schaffung von Strukturen zur Förderung und Entwicklung von Startups insbesondere im Bereich Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und anderen kritischen Bereichen im Zusammenhang mit dem Nationalen Entwicklungsprogramm.
Beratung und Angebot zur Einbindung und Umsetzung eines regulatorischen Cybersicherheitsrahmens in die griechische Rechtsordnung und Best Practices für die Cybersicherheitsresilienz kritischer Infrastrukturen.
Errichtung von Kompetenzzentren für Cyber-Sicherheitsbedrohungen und -Vorfälle zur Entwicklung von KI-basierte Modellen und Algorithmen, um potenzielle Cyber-Angriffe vorherzusagen und frühzeitige Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, mit besonderer Ausrichtung/Expertise zu Fragen des internationalen Versands.

• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
Investitionen in Branchen die Griechenland für Besucher attraktiver zu machen, welche den größten Teil des Jahres im Land leben möchten (Rentner, Einkommensverdiener, digitale Nomaden, Expats, Sommerhausbesitzer) und dadurch auch die Lebensqualität der ständigen Einwohner (Blaue Zone). Klima/Umwelt verbessern
Angebot neuer touristischer Dienstleistungen zur nachhaltigen Nutzung der verlängerten Touristensaison.
Ausbau des Wellnesstourismus (Entwicklung von Thermalquellen, Thalassotherapie, Aktivitäten im Zusammenhang mit Yachthäfen).
Angebot von Indoor- und Outdoor-Aktivitäten basierend auf der Erlebnisvielfalt (Erlebnisökonomie).
Investitionen in die griechische Ernährungswirtschaft basierend auf lokaler Produktion.
Investitionen im Bereich Senior Living
Entwicklung und Angebot im Bereich digitale Transformation von Prozessen, die ein positives Entwicklungszeichen in Richtung gutes Leben (5G) haben.
Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und Entwicklung des Medizintourismus.

• Investitionen in Gewerbeimmobilien, Seniorenresidenzen

Es besteht seit einiger Zeit ein starker Trend zum Erwerb von Renditeobjekten und Freizeit-Immobilien in Griechenland durch ausländische Investoren. Weitere interessante Investitionsmöglichkeiten bieten die Gewerbeimmobilien in Griechenland, da in den nächsten Jahren mit einem starken wirtschaftlichen Wachstum gerechnet wird.
Einen weiteren Bereich stellt die Schaffung von Seniorenresidenzen für ausländische Rentner dar. Griechenland bietet aufgrund seiner klimatischen Bedingungen, der gesunden mediterranen Ernährung innerhalb der EU eine hervorragende Alternative für die Schaffung von Seniorenresidenzen.


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ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 - 2027

70%ige Förderung für neue Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in West - Makedonien und dem Peloponnes

DIE FÖRDERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN bis zu 100.000 Euro sieht die Aktion "Gründung von Unternehmen und Unterstützung neuer KMU in den Gebieten der Territorialpläne für den gerechten Übergang in Westmakedonien und Megalopolis" vor, die mit Mitteln aus dem Programm "Gerechte Entwicklungstransformation" des ESPA 2021 - 2027 in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro umgesetzt wird.

Ziel der Aktion ist es, neue Unternehmen zu gründen und Start-ups zu fördern, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Regionen auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen, zu bewältigen.

WEN DIESE AKTION BETRIFFT

Die Aktion steht neubestehenden mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen sowie Neugründungen offen.

  • Unter einer Neugründung versteht man Unternehmen, die nach der elektronischen Einreichung des Förderantrags eine Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt einreichen werden.
  • Als neubestehende Unternehmen gelten solche, die ihre Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung des Förderantrags weniger als zwei abgeschlossene Geschäftsjahre (für die die entsprechenden Steuererklärungen eingereicht worden sind) vorweisen können.

GESAMTBUDGET

Der entsprechenden Vorabveröffentlichung zufolge beläuft sich das Gesamtbudget (öffentliche Ausgaben) der Aktion auf 20 Millionen Euro, während die Mittel je Region wie folgt aufgeteilt sind:

RegionGeografische EinheitNeue Unternehmen & Neugründungen

Westmakedonien
Einheitspräfektur Kozani4.200.000 €
Einheitspräfektur Florina4.200.000 €
Einheitspräfektur Kastoria2.800.000 €
Einheitspräfektur Grevena2.800.000 €
Summe der Region Westmakedonien14.000.000 €

Peloponnes
Gemeinde Megalopolis3.000.000 €
Gemeinde Ichalias
3.000.000 €
Gemeinde Gortynias
Gemeinde Tripoleos
Summe der Region Peloponnes6.000.000 €
Summe der Regionen20.000.000 €

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die Höchstdauer zur Fertigstellung des materiellen und finanziellen Gegenstands des Investitionsprojekts darf 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Beschlusses zur Genehmigung der Bewertungsergebnisse nicht überschreiten.

Die Aktion wird von der Europäischen Union, insbesondere vom Europäischen Fonds für einen gerechte Transformation (JFT), und vom griechischen Staat co-finanziert.

Der Förderungsanteil für alle Investitionsvorhaben und alle darin enthaltenen Ausgaben beträgt 70 %. Der Anteil der privaten Beteiligung beläuft sich auf 30 %.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Ein Investitionsprojekt kann unter anderem folgende Ausgaben umfassen:

Ausgaben für Gebäude und Umgebungsfläche

  • Gebäude, Einrichtungen und Umgebungsfläche
  • Gebäudeinterventionen für Umweltschutz, Energie- und Wassereinsparung und Abfallbehandlung

Ausrüstungs- und Transportkosten

  • Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft
  • Elektrische Transportmittel
  • Produktions- und mechanische Ausrüstung
  • Automatisierungssysteme und spezielle IT-Systeme
  • Digitale Büroausstattung
  • Sonstige Betriebsausstattung

Softwarekosten

  • Aufbau von Website, E-Shop, mobilen Anwendungen als feste Bestandteile
  • Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Ausgaben für Dienstleistungen

  • Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
  • Dienstleistungen zur Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von "Software as a Service", "Cloud Computing" oder ähnlichem
  • Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten und fakultativen Normen der europäischen Länder und/oder der Nicht-EU-Länder
  • Zertifizierung von Dienstleistungen & Verfahren nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
  • Werbe- und Extrovertiertheitskosten
  • Teilnahme an Messen für gewerbliche Zwecke

Personalkosten

Indirekte Kosten (7% der anderen Kategorien)

www.rechtsanwalt-griechenland.de (12/2023)

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ANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE  UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021

ANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021

Publiziert am 26.August.2021 von Abraam Kosmidis

ANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UM 319,8 MIO. € UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021 UM 2,5 MRD

Der Umsatz der inländischen Beherbergungsbetriebe verzeichnete im 2. Quartal 2021 eine Umsatzsteigerung von 488,4 Millionen Euro. Zugleich nahm auch der Umsatz im Gaststättengewerbe im selben Zeitraum um 400,2 Millionen Euro zu.

Ähnliche Umsatzsteigerungen konnten auch der Einzelhandel im zweiten Quartal 2021 mit einem einen Anstieg um insgesamt 2,5 Mrd. € auf insgesamt 13,5 Milliarden Euro verzeichnen, was einem Anstieg von 22,9 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2020 ( 11 Mrd. Euro), und einem Anstieg von 23,8 % im Vergleich zum ersten Quartal 2021 entspricht. Die größte Umsatzsteigerung konnte dabei der Einzelhandel mit 108,5% mit Uhren und Schmuck in Fachgeschäften verzeichnen, während der Verkaufs von Kraftfahrzeugen um 107,7% zunahm.


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DIE HÄLFTE DER GRIECHISCHEN STEUERZAHLER PROFITIEREN 2021 VON DEN STEUERERLEICHTERUNGEN AUFGRUND DER ERHOLUNG DER GRIECHISCHEN WIRTSCHAFT

DIE HÄLFTE DER GRIECHISCHEN STEUERZAHLER PROFITIEREN 2021 VON DEN STEUERERLEICHTERUNGEN AUFGRUND DER ERHOLUNG DER GRIECHISCHEN WIRTSCHAFT

Publiziert am 23.Juli.2021 von Abraam Kosmidis

Gemäß den diesjährigen Steuerbescheiden wird 50% der Steuerpflichtigen keine Steuern entrichten, während ein weiterer, im Vergleich zum letzten Jahr erhöhter Anteil eine Steuererstattung erhalten wird. Hierbei handelt es sich um Daten, welche sich aus der Abrechnung der Steuererklärungen ergeben, wie auch der griechische Finanzminister, Christos Staikouras, der Presse mitteilte.

Den Erklärungen des Finanzministers zufolge, sind bislang etwa 3 Millionen Steuererklärungen eingereicht worden, und wie die Zahlen belegen, werden die griechischen Bürger in diesem Jahr deutlich weniger Steuern zahlen als im letzten Jahr, wobei er diese Entwicklung den von der Regierung vorgenommenen Steuerentlastungen zuschrieb.

Die Steuererleichterungen waren aufgrund der Erholung der griechischen Wirtschaft ermöglicht worden.

In Bezug auf die Daten der Griechischen Statistikbehörde ELSTAT hinsichtlich eines Anstiegs des Umsatzindexes der Industrie und des Umsatzes im Gaststättengewerbe für Mai 2021 erklärte der griechische Minister für Entwicklung und Investitionen, Adonis Georgiadis, dass die ELSTAT – Daten eine rasche Erholung der griechischen Wirtschaft und eine Absorption der der Pandemiefolgen nachhaltig bestätigen.


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Steuererleichterungen in Griechenland ab 2021

Steuererleichterungen in Griechenland ab 2021

Publiziert am 23.April.2021 von Themistoklis Tosounidis

Der Premierminister Kyriakos Mitsotakis kündigte am, Donnerstag, den 22/4/2021 eine Reihe von Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft für Arbeitnehmer und Unternehmen an.

Es handelt sich konkret um fünf Steuererleichterungen für Arbeitnehmer und Unternehmen, die der Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis nach einem Treffen zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft angekündigt hat.

  • 1. Der Einkommensteuervorschuss von 100% wird ab diesem Jahr für alle natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, auf 55% gesenkt.
  • 2. Der Einkommensteuervorschuss (entspricht der Körperschaftssteuer in Deutschland) für juristische Personen und Körperschaften wird ab dem Jahr 2022 dauerhaft von 100% auf 80% gesenkt. Speziell für dieses Jahr (2021) wird dieser noch auf 70% reduziert.
  • 3. Der Steuersatz (entspricht der Körperschaftssteuer) für alle juristischen Personen wird ab 2022, d.h. ab das Steuerjahr 2021, dauerhaft von 24% auf 22% gesenkt.
  • 4. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft werden um weitere 3 Prozentpunkte für das Jahr 2022 gesenkt.
  • 5.Die Befreiung vom Sondersolidaritätszuschlag im privaten Sektor erfolgt auch für 2022.

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Athen plant vorzeitige Darlehensrückzahlungen und Brüssel wünscht die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum

Publiziert am 17.April.2019 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie deutsche Presse berichtet, über die Pläne der griechischen Regierung über die vorzeitige Rückzahlung der IWF Kredite, sowie über Aussagen von Kommissar Avramopoulos über die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum. Das Handelsblatt berichtet über eine Mitteilung des Finanzministers Efkleidis Tsakalotos, dass Athen einen  großen Teil der Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Die Schulden seien zu hoch. Der Zinssatz beträgt 5%, während sich Griechenland Liquidität zu einem Zinssatz von 3,4% beschaffen könnte.  Zur Zeit bezieht Griechenland Kredite in Höhe vom rund 4 Milliarden Euros vom IWF. Bei vorzeitiger Rückzahlung bestünde Spielraum für Steuersenkungen. Bis Ende 2024 soll Griechenland 9,5 Milliarden Euro den IWF  zurückzahlen, davon ist der größte Teil bereits ausbezahlt worden.

Brüssels-Alarm wegen der Grenzkontrollen im Schengen Raum: EU Innenkommissar Dimitris Avramopoulos stellt fest, dass wegen des Grenzkontrollen, die seit 3 Jahren zwischen den EU-Ländern stattfinden, der freie Personenverkehr in Europa gefährdet ist. Der Kommissar betont, dass ohne Schengen kein Europa bestehe und Brüssel keine weitere Ausnahmen akzeptieren werden.

Die Zeitung berichtet weiter, dass die Länder die pro Halbjahr die Grenzkontrollen erneuern, sich auf Sicherheitsgründe berufen. Ausnahme ist Frankreich das vor einer terroristische Bedrohung spricht.

Es bleibt jedoch offen, ob EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos die Europäischen Länder überzeugen kann. Die Kommission kann  Schätzungen veröffentlichen, ob diese Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind


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Die wichtigsten Punkte des neuen Entwicklungsgesetzes

Publiziert am 18.Mai.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie bereits vorgenommenen Maßnahmen und künftigen Schritte zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau der regionalen Ungleichheiten werden im Wirtschaftsentwicklungsbericht des Finanzministeriums ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten, noch laufenden Maßnahmen sind folgende:

a) Anfang April 2018 ist die zweite Runde der Antragseinreichungen zur Einordnung in die Regelungen des Gesetzes 4399/2016 eröffnet worden („Neue unabhängige KMU“ und „Förderungen für Maschinenanlagen“), während auch die zweite Einreichungsrunde der Anträge für das Programm des „Allgemeinen Unternehmertums“ – mit Ablauf am 7. Mai 2018 – bereits im Gange ist. b) Am 16. April ist die Konsultation über die zwei neuen Regelungen des Gesetzes 4399/2016 („Synergien und Vernetzungen“ und „Innovationsbeihilfen für KMU“) abgeschlossen worden, und in Kürze wird auch die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen erwartet. c) Die Planung des Reglements „Zwischengeschaltete Finanzinstitute – Beteiligungsfonds“ ist bereits eingeleitet, während bis zum Ende des Jahres auch die Vollendung des Reglements „Integrierte Raumpläne und Herkömmliche Pläne“ erwartet wird. d) In Bezug auf den Abschluss der älteren, in den ehemaligen Gesetzen 3299/2004 und 3908/2011 eingeordneten Investitionspläne, hat das Generalsekretariat für Strategische und Private Investitionen die Auslosungen der zentralen Prüfungsorgane intensiviert, mit dem Ziel die Abschlüsse umgehend zu erledigen und den entsprechenden Zuschuss der alten Investitionspläne auszuzahlen.

Das neue Entwicklungsgesetz

Wie es auch im Bericht angemerkt wird, verkörpert das neue Entwicklungsgesetz eine Reihe von Innovationen mit einer spezifischen Entwicklungszielsetzung, wie unter anderem: a) Festsetzung der Höchstgrenze hinsichtlich der für jeden eingeordneten Investitionsplan zustehenden Förderung, sodass die Anzahl der Berechtigten ausgeweitet wird. b) Die vorrangige Stärkung der Industrie, Investitionspläne zur Wissensintensität, zur wachsenden Beschäftigung und zum hohen Mehrwert. c) Schwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen durch Steuerbefreiungen, zur Hebelwirkung und Anlagenrendite. d) Förderung der Zusammenarbeit und der Unternehmensfusionen. e) Senkung der Mindestkosten des Investitionsplans, sodass die Einordnung in das neue Entwicklungsgesetz auch für sehr kleine Unternehmen ermöglicht wird. f) Die zusätzliche Förderung von Investitionen in weniger begünstigten Gebieten. g) Vereinfachung und Digitalisierung von Bewertungs – und Prüfungsverfahren der Investitionsvorhaben zum Abbau der Bürokratie und zur Gewährleistung der Transparenz. Zudem erfolgt das gesamte Verfahren zur Einreichung des zu bewertenden Investitionsvorhabens sowie jeden Antrags zur Überprüfung und zum Abschluss elektronisch, wobei die Rangfolge und Priorität strikt eingehalten werden. Somit lässt sich die angestrebte Neuordnung im Entwicklungsmodell des Landes auf der Ebene des neuen Entwicklungsgesetzes langsam wiederspiegeln, bereits ab dessen erstem Wirkungsjahr, zumal die Mehrheit der eingereichten Investitionspläne (über 50% der Anträge) auf die Industriezweige fokussiert, wovon 58% Steuerbefreiungen beantragt haben, während auch Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen vorliegen (24% der Investitionspläne und 2,8% des Kostenvoranschlags für Investitionspläne niedriger als 500.000). Im Bericht wird zugleich eine Bewertung der vorherigen Entwicklungsgesetze (1998 bis 2014) angestrebt. Dem Finanzministerium zufolge ergibt sich demnach folgendes: a) 95% der Vorhaben betrafen ein niedriges und ein relativ niedriges Technologieniveau. b) 46,5% der Investitionspläne und 72,2% des gesamten Budgets bezog sich auf erneuerbare Energiequellen (insbesondere PV- Anlagen) als auch auf den Tourismus, und ein weiterer bedeutender Anteil betraf Unternehmenslager, welche die „missbräuchliche“ Bezeichnung der „Logistikzentren“ erhalten haben. c) 95% der Investitionspläne haben die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. d) Eine geringe Anzahl von Unternehmen erhielt den höchsten Anteil der Förderungen: 4,2% der Vorhaben erhielt einen Anteil von 43,6 % der Gesamtförderungen, während 6 Unternehmensgruppen (in insgesamt 14.500 Vorhaben) 8,1% der Gesamtförderungen bekommen haben. e) Ein Betrag von mehr als 600 Mil. wurde als Anzahlungen gewährt, wobei sich diese in einigen Fällen sogar auf 100% beliefen. Dadurch sind einige „große Investoren“ mit mehreren Millionenbeträgen finanziert worden, welche sie umgerechnet als Eigenkapitalgarantien auch in anderen ihrer Geschäftstätigkeiten genutzt haben, ohne sogar, in manchen Fällen die Investitionen auch in der Tat umgesetzt zu haben.
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