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Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Publiziert am 9.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Eine Übersicht

ESPA / ΕΣΠΑ 2021-2027 umfasst eine breite Palette von Förderprogrammen in Griechenland, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu fördern und soziale Ungleichheiten zu verringern.


Beim Operationellen Programm "ΕΣΠΑ 2024" erfolgt die Förderung durch eine Kombination von Mitteln des griechischen Staates und der Europäischen Union. Die Mittel stammen hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der ein Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ist.
Der griechische Staat arbeitet in Partnerschaft mit der Europäischen Union zusammen, um die Umsetzung dieses Programms zu gewährleisten. Die EU trägt einen erheblichen Teil der Finanzierung bei und legt die Rahmenbedingungen und Prioritäten fest, während der griechische Staat für die konkrete Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich ist. Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, gezielte Investitionen in verschiedene Bereiche wie Beschäftigungsförderung, Bildung, soziale Integration und wirtschaftliche Entwicklung vorzunehmen.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Finanzierungsaufteilung und die spezifischen Programme vom jeweiligen Operationellen Programm abhängen. Daher sollten Antragsteller und Interessenten alle relevanten Informationen auf der offiziellen Website des Programms oder von den zuständigen Behörden einholen, um genaue Details zu erhalten. Entsprechende Informationen sind hier erhältlich: https://www.espa.gr/el/Pages/default.aspx


Die Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind ein wichtiger Bestandteil der regionalen Entwicklungsstrategie der Europäischen Union. Einer der bedeutendsten Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF), der darauf abzielt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und die Arbeitskräfte in Europa zu fördern. Im Rahmen des ESF wird das Operationelle Programm "ΕΣΠΑ 2021-2027" umgesetzt, das eine Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Integration, der Beschäftigungsfähigkeit und der Bildung in den Mitgliedstaaten vorsieht.
Zu den wichtigsten aktiven Förderprogrammen gehören:

  1. Förderung der beruflichen Bildung: Dieses Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Es umfasst Maßnahmen zur Förderung von Ausbildungsprogrammen, Umschulungen und lebenslangem Lernen.
  2. Unterstützung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Das Förderprogramm zielt darauf ab, KMU finanziell zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern.
    Die geförderten Aktivitäten für KMUs stellen sich wie folgt dar und enden zum 29.2.2024:
    Hotels, Zimmer und Apartments zur Miete, für Touristen möblierte Residenzen, Campingplätze, NEPA-Bootsverleih, Tourismusbüros, Auto- und Motorradvermietungsbüros, touristische Straßentransportunternehmen mit Touristenbussen, Yachtcharter-Agenturen, alternative Formen des Tourismus: Sporttourismus, Meerestourismus, Outdoor-Tourismus, Vergnügungs- und Themenparks
    Die geförderten Aktivitäten für neue KM-Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
    Agrar- und Lebensmittelindustrie, Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI), Materialien/Bau, Lieferkette, Energie, Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gesundheit, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungen
    Grüne produktive Investitionen Mindest-/Höchstzuschussbudget: 30.000 € bis 200.000 €.
    Begünstigte: Bestehende kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die über mindestens eine (1) vollständig geschlossene Verwaltungsnutzung verfügen,
    Im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags müssen mindestens zwei (2) EMEs mit abhängiger Arbeit vorhanden sein.
  3. Soziale Integration und Armutsbekämpfung: Dieses Programm konzentriert sich auf die Unterstützung benachteiligter Gruppen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu fördern. Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen im Mittelpunkt dieses Förderprogramms.
  4. Forschung und Innovation: Die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten ist entscheidend für die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft. Dieses Programm unterstützt die Finanzierung von Forschungsprojekten, die Entwicklung neuer Technologien und die Stärkung der Innovationsfähigkeit in den Regionen.
    Die aktiven Förderprogramme ESPA 2021-2027 bieten somit eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch gezielte Investitionen und Maßnahmen tragen diese Programme dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
    Weitergehende Informationen zu bestimmten Förderprogrammen sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder direkt bei den zuständigen nationalen Behörden erhältlich.

© KPAG Kosmidis & Partner, 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr



ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

Publiziert am 27.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Neues Fördermittelprogramm mit 65-Millionen Euro für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm startet Anfang 2024 - Welche Region es betrifft

2024 startet mit der Auflage eines neuen 65 Millionen schweren ESPA – Fördermittelprogramms. Am 22. Januar startet die Einreichung der Anträge für den „Übergang zu einer „innovativen, globalisierten und intelligenten Spezialisierung" in der Region von Zentralmakedonien.

Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme zielt auf die Förderung und Stärkung der Tätigkeiten in den Prioritätsbereichen der Nationalen Strategie der intelligenten Spezialisierung, so, wie diese für jede Region festgelegt werden (regionale Erweiterungen). Unterstützt werden bestehende sehr kleine, kleinen und mittlere Unternehmen in der Region von Zentralmakedonien,

  • zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien
  • für ihre technologische Transformation
  • zur Erweiterung / Vergrößerung (scale up)
  • globalisierte Spezialisierung (Betonung sowohl der globalen Wertschöpfungsketten – GVC als auch der Förderung von Produkten mit hohem technologischem Wert)
  • für die Förderung des dualen Übergangs, d. h. des digitalen Wandels und der Kreislaufwirtschaft

Voraussetzungen

Um förderfähig zu sein, muss jedes Investitionsprojekt nachweislich mit einer regionalen Erweiterung der Prioritätsbereiche der Nationalen Strategie für Intelligente Spezialisierung (S3) verbunden sein und jede darin enthaltene Ausgaben müssen den Interventionsbereichen dienen.

Insbesondere sind die regionalen Erweiterungen der Region von Zentralmakedonien folgende:

  • Agrar- und Lebensmittelkette: Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Wein, makedonische/lokale Küche
  • Biowissenschaften, Gesundheit, Arzneimittel: Wellness, Zugänglichkeit, Rehabilitation und Eingliederung mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und schutzbedürftigen sozialen Gruppen, Pharmazeutika und Kosmetika mit Schwerpunkt auf der Verwendung lokaler Produkte
  • Digitale Technologien: Digitale Transformation der Industrie
  • Nachhaltige Energie: alternative Kraftstoffe und Biokraftstoffe, geothermische Energie
  • Umwelt und Kreislaufwirtschaft: Textilien und Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, grüner Tourismus
  • Transport & Lieferkette: Textilien & Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, nachhaltige Mobilität
  • Materialien, Bau und Industrie: Textilien & Bekleidung, Baumaterialien
  • Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft: Filmmarkt, Kunst und audiovisuelle Medien, Gesundheitstourismus, Tourismus für ältere Menschen und schutzbedürftige soziale Gruppen, Kultur für schutzbedürftige soziale und ältere Menschen

Förderumfang

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt beläuft sich zwischen 60.000,- und 400.000,- Euro. Die öffentlichen Ausgaben für alle Investitionsprojekte belaufen sich auf 45 %.

Die in der Aktionsladung beschriebenen Hauptkategorien der förderfähigen Kosten sind folgende:

  • Personalkosten
  • Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente
  • Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Umgebungsflächen
  • Ausgaben für Dienstleistungserbringung – Softwarekosten
  • Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Networking – Indirekte Kosten

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 12/2023

Unter Ausschluss jeglicher Gewähr für die Richtigkeit der Angaben


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ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 - 2027

70%ige Förderung für neue Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in West - Makedonien und dem Peloponnes

DIE FÖRDERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN bis zu 100.000 Euro sieht die Aktion "Gründung von Unternehmen und Unterstützung neuer KMU in den Gebieten der Territorialpläne für den gerechten Übergang in Westmakedonien und Megalopolis" vor, die mit Mitteln aus dem Programm "Gerechte Entwicklungstransformation" des ESPA 2021 - 2027 in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro umgesetzt wird.

Ziel der Aktion ist es, neue Unternehmen zu gründen und Start-ups zu fördern, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Regionen auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen, zu bewältigen.

WEN DIESE AKTION BETRIFFT

Die Aktion steht neubestehenden mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen sowie Neugründungen offen.

  • Unter einer Neugründung versteht man Unternehmen, die nach der elektronischen Einreichung des Förderantrags eine Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt einreichen werden.
  • Als neubestehende Unternehmen gelten solche, die ihre Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung des Förderantrags weniger als zwei abgeschlossene Geschäftsjahre (für die die entsprechenden Steuererklärungen eingereicht worden sind) vorweisen können.

GESAMTBUDGET

Der entsprechenden Vorabveröffentlichung zufolge beläuft sich das Gesamtbudget (öffentliche Ausgaben) der Aktion auf 20 Millionen Euro, während die Mittel je Region wie folgt aufgeteilt sind:

RegionGeografische EinheitNeue Unternehmen & Neugründungen

Westmakedonien
Einheitspräfektur Kozani4.200.000 €
Einheitspräfektur Florina4.200.000 €
Einheitspräfektur Kastoria2.800.000 €
Einheitspräfektur Grevena2.800.000 €
Summe der Region Westmakedonien14.000.000 €

Peloponnes
Gemeinde Megalopolis3.000.000 €
Gemeinde Ichalias
3.000.000 €
Gemeinde Gortynias
Gemeinde Tripoleos
Summe der Region Peloponnes6.000.000 €
Summe der Regionen20.000.000 €

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die Höchstdauer zur Fertigstellung des materiellen und finanziellen Gegenstands des Investitionsprojekts darf 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Beschlusses zur Genehmigung der Bewertungsergebnisse nicht überschreiten.

Die Aktion wird von der Europäischen Union, insbesondere vom Europäischen Fonds für einen gerechte Transformation (JFT), und vom griechischen Staat co-finanziert.

Der Förderungsanteil für alle Investitionsvorhaben und alle darin enthaltenen Ausgaben beträgt 70 %. Der Anteil der privaten Beteiligung beläuft sich auf 30 %.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Ein Investitionsprojekt kann unter anderem folgende Ausgaben umfassen:

Ausgaben für Gebäude und Umgebungsfläche

  • Gebäude, Einrichtungen und Umgebungsfläche
  • Gebäudeinterventionen für Umweltschutz, Energie- und Wassereinsparung und Abfallbehandlung

Ausrüstungs- und Transportkosten

  • Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft
  • Elektrische Transportmittel
  • Produktions- und mechanische Ausrüstung
  • Automatisierungssysteme und spezielle IT-Systeme
  • Digitale Büroausstattung
  • Sonstige Betriebsausstattung

Softwarekosten

  • Aufbau von Website, E-Shop, mobilen Anwendungen als feste Bestandteile
  • Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Ausgaben für Dienstleistungen

  • Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
  • Dienstleistungen zur Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von "Software as a Service", "Cloud Computing" oder ähnlichem
  • Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten und fakultativen Normen der europäischen Länder und/oder der Nicht-EU-Länder
  • Zertifizierung von Dienstleistungen & Verfahren nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
  • Werbe- und Extrovertiertheitskosten
  • Teilnahme an Messen für gewerbliche Zwecke

Personalkosten

Indirekte Kosten (7% der anderen Kategorien)

www.rechtsanwalt-griechenland.de (12/2023)

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Neues Förderprogramm ESPA 2013 Zuschüsse und Subventionen in Griechenland

Publiziert am 14.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder  betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.

2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.

A/A

Kostenkategorie

Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes

VERARBEITUNG

TOURISMUS

HANDEL – UND

DIENSTLEISTUNGEN

1.

Gebäude, Einrichtungen und Umgebung

60 %

80 %

60%

2.

Geräte - Ausstattung

100%

100%

100%

3.

Nutzfahrzeuge

15.000€

15.000 €

10.000 €

4.

Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen

100%

100%

100%

5.

Know – How Rechte

20%

20%

20%

6.

Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung

6.000 €

6.000 €

6.000 €

7.

Software - Ausstattung

30.000 €

30.000 €

10.000 €

8.

Konzeption - Promotion

20.000 €

30.000 €

10.000 €

9.

Beratungsdienstleistungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.

Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%)

40%

40%

40%

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche

Präfekturen

Öffentliche Subvention

(Kommunale und nationale)

%

Selbstbeteiligung

%

Förderanteil für mittlere Unternehmen %

Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen %

Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Ost-Makedonien – Thrakien

50

60

50

40

Zentral-Makedonien

40

50

60

50

West-Makedonien

40

50

60

50

Epirus

50

60

50

40

Thessalien

40

50

60

50

Ionische Inseln

40

50

60

50

West Griechenland

50

60

50

40

Peloponnes

40

50

60

50

Nord-Ägäis

40

50

60

50

Kreta

40

50

60

50

Zentral-Griechenland

40

50

60

50

Süd-Ägäis

40

50

60

50

Attika

40

50

60

50


3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche


4.  Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)

5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.

6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.


7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.

8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.

9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.

10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.

11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.

12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?

Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.


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Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013

Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Neues  Förderungsprogramm zur Unterstützung der  klein- und mittelständischen Unternehmen  in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)

Das  am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca.  456 Millionen Euro bildet  eine   bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung  von Unternehmen in den  Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu   60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)

Ausweislich der   veröffentlichten Informationen  umfasst das Subventionsprogramm  neue  und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen,   als auch bereits Bestehende sofern diese per  31.12.2011  mindestens zwei  Geschäftsjahre ausweisen können.

Förderfähige Kosten

Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie

  • Baumaßnahmen
  • Geräte-Ausstattung
  • Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
  • Automatisierungssysteme
  • Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen

Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.

Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich  Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch  Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.

Auf der Grundlage der bekanntgegebenen  Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags

auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen

auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll  insgesamt  an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:

  • Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
  • West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
  • Epirus: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
  • Thessalien: 22,5 Mio. Euro
  • Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
  • West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
  • Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
  • Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
  • Kreta: 22,5 Mio. Euro
  • Attika: 130,5 Mio. Euro

Je nach Alter  des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie  wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für  jede Präfektur vorgesehen.

Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens  und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .

  • 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
  • 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).

Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland


Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

Gemäß den veröffentlichten  Informationen  im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer  gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.

(www.espa.gr)


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Neues Subventionsprogramm für Mai 2012 in Griechenland

Publiziert am 8.Mai.2012 von Abraam Kosmidis

Im Mai 2012 wird in Griechenland im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSPR / ESPA) ein Subventionsprogramm zur Unterstützung kleiner bis mittlerer Unternehmen aufgelegt.

Das Förderprogramm mit einem Gesamtetat von 433,50 Millionen Euro umfasst sowohl bereits bestehende als auch neugegründete Unternehmen der Handels-, Tourismus- und Produktionsbranche.

Auf der Grundlage bereits vorliegender Informationen kann jede Präfektur des Landes entsprechend ihren gesetzten Schwerpunkten die Kategorien partizipierender Unternehmen je nach Geschäftszweck festlegen. Der Etat jedes Investitionsvorschlags beläuft sich

  • auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
  • auf 30.000 € bis 300.000 € für die Produktionsbranche
  • auf 30.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

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