Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Steuerbefreiung für sieben (7) Jahre

Publiziert am 30.August.2023 von Abraam Kosmidis

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können in den ersten sieben (7) Jahren von einer Steuerbefreiung von 50 % auf ihr weltweites Einkommen profitieren. Das bedeutet, dass nur 50 % ihres Einkommens der griechischen Besteuerung unterliegen, während die restlichen 50 % steuerfrei sind. Insbesondere ist gemäß Artikel 5C des Einkommensteuergesetzes, geändert durch Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes 4758/2020, der Steuerzahler, eine natürliche Person, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, von der Einkommensteuer und vom besonderen Solidaritätszuschlag gemäß Artikel 43A für fünfzig Prozent (50 %) seines Einkommens aus abhängiger Arbeit, das er in Griechenland erzielt, befreit, wenn er kumulativ:

  • in den letzten fünf (5) der sechs (6) Jahre vor der Verlegung seines steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland hatte,
  • seinen steuerlichen Wohnsitz aus einem EU-Mitgliedsstaat verlegt oder von E.O.H. oder aus einem Staat, mit dem ein Verwaltungskooperationsabkommen auf dem Gebiet der Besteuerung mit Griechenland in Kraft ist,

erbringt. Dienstleistungen in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des CFE, das entweder bei einer lokalen juristischen Person oder juristischen Person oder in einer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Griechenland ausgeübt wird und erklärt, dass er mindestens zwei Jahre in Griechenland bleiben wird.

Steuerliche Anreize für Investoren – „Non Dom“

Zusätzlich zur Steuerbefreiung bietet Griechenland auch Steueranreize für Menschen, die in bestimmte Wirtschaftszweige investieren. Investoren, die beispielsweise in erneuerbare Energieprojekte investieren, können von ermäßigten Steuersätzen profitieren, Steuerbefreiungen genießen usw. Dabei handelt es sich um die Einrichtung des „Non Domiciled Resident“ (Non-Dom), die in Griechenland durch das Gesetz 4646/2019 eingeführt wurde und in Artikel 5A des Einkommensteuergesetzes geregelt ist. Insbesondere für Anleger, die sich für die Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland entscheiden, ist vorgesehen, dass sie für ihre im Ausland erzielten Einkünfte unabhängig von der Höhe der Einkünfte für insgesamt 15 Jahre lang eine jährliche Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zahlen müssen. (Die 100.000 € werden offenbar auf 15 Jahre umgelegt, also knapp 7.000 / Jahr).

Alternative Besteuerung ausländischer Rentner – Anwendung des Steuersatzes von 7 %.

Darüber hinaus werden steuerliche Anreize zur Anwerbung ausländischer natürlicher Personen für Rentner angeboten, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen möchten. Tatsächlich unterliegen ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, gemäß Artikel 5B des Einkommensteuergesetzes einer alternativen Form der Einkommensbesteuerung mit der Anwendung eines Steuersatzes von nur 7 % für Einkünfte ausländischer Herkunft. Laut Statistik wurden für diese Kategorie seit 2020 335 Anträge auf Aufnahme in die alternative Besteuerung aus mindestens 21 Ländern genehmigt, während 120 Anträge in Bearbeitung sind.

Zugang zum EU-Binnenmarkt:Durch die steuerliche Ansässigkeit in Griechenland hat man die Möglichkeit, Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Dies bedeutet, dass die natürliche Person durchaus vom freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb der EU profitieren kann, was erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit mit sich bringt.

Niedrige Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland relativ niedrig. Dies bedeutet, dass Menschen, die in Griechenland steuerlich ansässig werden, einen hohen Lebensstandard zu viel geringeren Kosten als in anderen Ländern genießen können.

Darüber hinaus heißt es in einem im Januar 2023 veröffentlichten Artikel auf der griechischen Website www.moneyreview.gr , dass sich die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Rentnern und Anlegern immer größerer Beliebtheit erfreut, da sie mit einer günstigen Steuerregelung einhergeht.

Bemerkenswert ist, dass bis heute 4.500 Menschen, von denen die meisten das Land während der Krise verlassen haben, zurückgekehrt sind und nun in Griechenland arbeiten. Derzeit werden sogar 1.500 Neuanträge geprüft. Im Rahmen dieser Sonderregelung zahlen sie in den nächsten sieben Jahren 50 % ihrer Steuerschuld.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat sich die Zahl der Arbeitnehmer, die sich dank dieses besonders günstigen Rechtsrahmens entschieden haben, nach Griechenland zu kommen, seit Juni 2022 vervierfacht, während Tausende von Anträgen anhängig sind.

Darüber hinaus sind 124 vermögende Investoren („HNWI“) nach Griechenland gekommen und werden innerhalb der nächsten drei (3) Jahre ihre Investitionen im Gesamtwert von 62 Millionen Euro abgeschlossen haben.

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass viele bereits ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und mit der Gründung von Special Purpose Family Property Management Companies („SPEs“) begonnen haben. In diesem Fall handelt es sich um das Gesetz 4778/2021, das mit dem Ziel, Finanzströme von Privatpersonen mit hohem Vermögen anzuziehen, den Betrieb sogenannter „Family Offices“ regelt. Voraussetzung für ihre Gründung ist, dass ihnen Betriebskosten entstehen in Griechenland in jedem Steuerjahr mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr. Tatsächlich verlegte ein Investor vor Kurzem seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland und schaffte es, die erste Familienimmobilienverwaltungsgesellschaft mit besonderem Zweck zu gründen.



Starkes Wachstum – Winterprognosen der Kommission für Griechenland

Publiziert am 11.Februar.2022 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegWinterprognosen der Kommission für Griechenland: Starkes Wachstum 8,5 % im Jahr 2021 und 4,9 % im Jahr 2022

Die Europäische Kommission bestätigt laut ihrer gestern veröffentlichten Winterprognose für Griechenland ein starkes Wachstum von 8,5 % für 2021 und prognostiziert ein Wachstum von 4,9 % für 2022, sowie von 3,5 % für 2023. Ferner revidiert sie ihre Prognosen für 2021 vom November (7,1 %) nach oben, sowie  für 2022 (5,2 %) leicht nach unten. Dem Bericht der Kommission zufolge stieg das reale BIP Griechenlands im dritten Quartal 2021 um 2,7 %, was die starke Exportleistung und den erheblichen Beitrag des privaten Verbrauchs widerspiegelt. Die bemerkenswerte Erholung des Tourismussektors half der Wirtschaft, einen erheblichen Teil ihrer früheren Verluste aufgrund der COVID-19-Pandemie auszugleichen, während sich gleichzeitig auch der Industriesektor stark erholte.


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OTPIMISTISCHE AUSSICHTEN FÜR 2022

Publiziert am 4.September.2021 von Abraam Kosmidis

OTPIMISTISCHE AUSSICHTEN FÜR 2022 UND VERTRAUENSVOTUM FÜR DIE GRIECHISCHE WIRTSCHAFT

Der Premierminister Kyriakos Mitsotakis zeigte sich optimistisch für den Verlauf der griechischen Wirtschaft im nächsten Jahr und betonte, dass bei allen Projekten, die er vor einem Jahr vom Podium der Internationalen Messe von Thessaloniki aus angekündigt hatte, erhebliche Fortschritte erzielt wurden. „Wir haben allen Grund, optimistisch in Bezug auf die Aussichten der Wirtschaft in den kommenden Monaten zu sein Griechenland im Hinblick auf das 85. TIF. "Das Land hat heute erneut Kredite mit einer komplexen Emission von fünf- und dreißigjährigen Anleihen zu äußerst attraktiven Zinssätzen aufgenommen, und wir glauben, dass nächstes Jahr eine Zeit erheblichen Wachstums für die griechische Wirtschaft und natürlich für die Wirtschaft Nordgriechenlands sein wird. “ sagte der Premierminister.

Die Märkte gaben der griechischen Wirtschaft ein neues Vertrauensvotum für die Neuemission von 5- und 30-jährigen Staatsanleihen. Das Volumen für die 5- und die 30-jährige Anleihe belief sich auf 19 Milliarden Euro, wobei der griechische Staat 2,5 Milliarden Euro aufnahm, davon 1 Milliarde aus der 30-jährigen Anleihe mit einem Zinssatz von 1,67 % und 1,5 Milliarden Euro aus der 5-jährigen Anleihe mit einem Zinssatz von fast Null Prozent. Ein Indiz für das hohe Vertrauen der Märkte in den Verlauf der griechischen Wirtschaft ist die Zusammensetzung der Investoren. Die 5-jährige Anleihe wurde zu 82% von ausländischen Investoren ausgenommen. 81% sind dabei institutionelle Portfolios. Die 30-jährige Anleihe wurde zu 85 % von ausländischen Anlegern aufgenommen, 88 % sind institutionelle Anleger.


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ANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021

Publiziert am 26.August.2021 von Abraam Kosmidis

MarketsANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UM 319,8 MIO. € UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021 UM 2,5 MRD

Der Umsatz der inländischen Beherbergungsbetriebe verzeichnete im 2. Quartal 2021 eine Umsatzsteigerung von 488,4 Millionen Euro. Zugleich nahm auch der Umsatz im Gaststättengewerbe im selben Zeitraum um 400,2 Millionen Euro zu.

Ähnliche Umsatzsteigerungen konnten auch der Einzelhandel im zweiten Quartal 2021 mit einem einen Anstieg um insgesamt 2,5 Mrd. € auf insgesamt 13,5 Milliarden Euro verzeichnen, was einem Anstieg von 22,9 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2020 ( 11 Mrd. Euro), und einem Anstieg von 23,8 % im Vergleich zum ersten Quartal 2021 entspricht. Die größte Umsatzsteigerung konnte dabei der Einzelhandel mit 108,5% mit Uhren und Schmuck in Fachgeschäften verzeichnen, während der Verkaufs von Kraftfahrzeugen um 107,7% zunahm.


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Steuererleichterungen in Griechenland ab 2021

Publiziert am 23.April.2021 von Themistoklis Tosounidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDer Premierminister Kyriakos Mitsotakis kündigte am, Donnerstag, den 22/4/2021 eine Reihe von Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft für Arbeitnehmer und Unternehmen an. Es handelt sich konkret um fünf Steuererleichterungen für Arbeitnehmer und Unternehmen, die der Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis nach einem Treffen zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft angekündigt hat.
  • 1. Der Einkommensteuervorschuss von 100% wird ab diesem Jahr für alle natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, auf 55% gesenkt.
  • 2. Der Einkommensteuervorschuss (entspricht der Körperschaftssteuer in Deutschland) für juristische Personen und Körperschaften wird ab dem Jahr 2022 dauerhaft von 100% auf 80% gesenkt. Speziell für dieses Jahr (2021) wird dieser noch auf 70% reduziert.
  • 3. Der Steuersatz (entspricht der Körperschaftssteuer) für alle juristischen Personen wird ab 2022, d.h. ab das Steuerjahr 2021, dauerhaft von 24% auf 22% gesenkt.
  • 4. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft werden um weitere 3 Prozentpunkte für das Jahr 2022 gesenkt.
  • 5.Die Befreiung vom Sondersolidaritätszuschlag im privaten Sektor erfolgt auch für 2022.

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Athen plant vorzeitige Darlehensrückzahlungen und Brüssel wünscht die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum

Publiziert am 17.April.2019 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie deutsche Presse berichtet, über die Pläne der griechischen Regierung über die vorzeitige Rückzahlung der IWF Kredite, sowie über Aussagen von Kommissar Avramopoulos über die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum. Das Handelsblatt berichtet über eine Mitteilung des Finanzministers Efkleidis Tsakalotos, dass Athen einen  großen Teil der Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Die Schulden seien zu hoch. Der Zinssatz beträgt 5%, während sich Griechenland Liquidität zu einem Zinssatz von 3,4% beschaffen könnte.  Zur Zeit bezieht Griechenland Kredite in Höhe vom rund 4 Milliarden Euros vom IWF. Bei vorzeitiger Rückzahlung bestünde Spielraum für Steuersenkungen. Bis Ende 2024 soll Griechenland 9,5 Milliarden Euro den IWF  zurückzahlen, davon ist der größte Teil bereits ausbezahlt worden.

Brüssels-Alarm wegen der Grenzkontrollen im Schengen Raum: EU Innenkommissar Dimitris Avramopoulos stellt fest, dass wegen des Grenzkontrollen, die seit 3 Jahren zwischen den EU-Ländern stattfinden, der freie Personenverkehr in Europa gefährdet ist. Der Kommissar betont, dass ohne Schengen kein Europa bestehe und Brüssel keine weitere Ausnahmen akzeptieren werden.

Die Zeitung berichtet weiter, dass die Länder die pro Halbjahr die Grenzkontrollen erneuern, sich auf Sicherheitsgründe berufen. Ausnahme ist Frankreich das vor einer terroristische Bedrohung spricht.

Es bleibt jedoch offen, ob EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos die Europäischen Länder überzeugen kann. Die Kommission kann  Schätzungen veröffentlichen, ob diese Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind


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Juncker – Plan: die Vorteile für Griechenland und die Warnungen des Europäischen Rechnungshofs

Publiziert am 4.Februar.2019 von Abraam Kosmidis
EU2Der Rechnungshof der EU hat in einem Sonderbericht den sogenannten „Juncker – Plan“ weitgehend positiv, jedoch mit einigen Schwachstellen in seiner Umsetzung bewertet. Der entsprechende Plan zielt auf die Ankurbelung der Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor innerhalb der EU ab, und besonders begünstigt scheint dabei Griechenland zu sein. Der „Juncker – Plan“, oder anders der „Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)“ ist im Jahr 2014 mit dem Ziel etabliert worden, Investitionen in Europa zu mobilisieren und somit zur wirtschaftlichen Erholung beizutragen. Die Umsetzung des Plans besteht aus drei Teilen:
  • die Gewährung von Garantien für Investitionen des Privatsektors,
  • die nachfolgende Hilfeleistung und Unterstützung für vielversprechende Investitionen und schließlich
  • die Aufhebung von rechtlichen Hindernissen für transeuropäische Investitionen.
Den Daten der Europäischen Kommission zufolge, hat der EFSI bisher Investitionen in Höhe von 371,2 Mrd. Euro mobilisiert, also einen höheren, als vom Plan ursprünglich vorgesehenen Betrag, wovon etwa 2/3 von Privatanlegern stammen. Europas BIP ist dank des „Juncker – Plans“ um 0,6 % gestiegen, kann– angesichts seines bisherigen Verlaufs - allerdings nicht sein ursprünglich vorgesehenes Ziel von 1,3 % bis 2020 erreichen. Nach denselben Angaben der Kommission, sind bisher 2,7 Mrd. für Griechenland mobilisiert worden, die zu zusätzlichen Investitionen aus dem Privatsektor in Höhe von 7,3 Mrd. führten. Die Länder mit den höchsten EFSI-Investitionen im Verhältnis zum eigenen BIP sind neben Griechenland, Estland, Portugal und Spanien. Einige, vom EFSI geförderte griechische Investitionen sind unter anderem der Windpark von Viotia, der Ausbau des Breitbandnetzes von Cosmote, die Erweiterung der Produktionslinien des Unternehmens Creta Farms und die Finanzierung des Lebensmittelunternehmens Mani Foods. Der Europäische Rechnungshof beurteilte den entsprechenden Plan hinsichtlich der Kapitalaufnahme für Investitionen in der EU zwar als effektiv, stellte jedoch die mobilisierten Investitionsbeträge als überbewertet infrage. Die Prüfer stellten zudem fest, dass bestimmte Förderungen des EFSI im Prinzip andere Finanzierungen der EU und der Europäischen Investitionsbank ersetzt haben. Ein Teil der Finanzierungen war für Projekte bestimmt, für welche auch andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen hätten genutzt werden können, wobei die meisten Investitionen in wenige großen EU 15 Länder mit etablierten, nationalen Förderbanken verlagert wurden. Nach Meinung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, hätten etwa ein Drittel der Infrastrukturprojekte auch ohne den Fonds finanziert werden können, etwa durch Privatbanken oder andere Finanzierungsmethoden.
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Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2018 von Abraam Kosmidis
Inheritance law in GreeceDrei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.

Insbesondere umfassen die bevorstehenden Änderungen folgendes:

  • Erhöhung der Einheitswerte in ca. 4.000 Gebieten durch Anhebung der entsprechenden Zonenpreise / Einheitswerte. Die Erhöhung soll ab Neujahr zur Anwendung kommen und wird sich auf sämtliche Immobiliensteuern beziehen, ausgenommen der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem hierfür die erhöhten Einheitswerte bereits in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Die Anhebung der Zonenpreise / Einheitswerte wird zur Erhöhung der Steuerlast auf Immobilienübertragungen und der Grunderwerbssteuer, der Schenkungssteuer, sowie der Notarkosten führen. In den entsprechenden Gebieten wäre es für die Eigentümer deshalb vorteilhafter, Übertragungen und elterliche Schenkungen vor dem Jahresende vorzunehmen, um die aktuellen, günstigeren Steuerwerte noch in Anspruch nehmen zu können. Ferner sollen die Zonenpreise in etwa 2.100 Gebieten herabgesetzt werden. In diesen Fällen wird es für die Immobilieneigentümer vorteilhafter sein, den Jahreswechsel abzuwarten, um einen Erwerb oder eine elterliche Schenkung vorzunehmen.
  • Die Umsetzung einer neuen Erhöhung der Einheitswerte im neuen Jahr. Gemäß der Vereinbarung der Regierung mit den Institutionen für die „Nach – Memorandum – Zeit“, sprich das Ende der von den Gläubigern kontrollierten Sparpolitik, soll die Erhöhung in den ca. 4.000 Gebieten in drei gleichen, jährlichen Phasen erfolgen. Die erste Phase ist bereits im laufenden Jahr erfolgt und die zweite wird im kommenden Jahr umgesetzt. Eine dritte Erhöhung soll vereinbarungsgemäß im Jahr 2020 stattfinden. Diese, von der Regierung gewählte Lösung beruht auf zum Großteil auf politischem Kalkül, da es sich bei den meisten Gegenden, in denen die Zonenpreise erhöht und um mit den Handelswerten gleichgesetzt werden sollen, um die Gebiete mit niedrigen Zonenpreise handelt (beispielhaft West-Athen, West – Thessaloniki).
  • Die Aussetzung der Gewinnbesteuerung aus Immobilienverkäufen für noch ein weiteres Jahr. Einer in nächster Zeit erwartenden Gesetzesvorschrift zufolge soll die Anwendung der Gewinnbesteuerung für Immobilien auch im neuen Jahr ausgesetzt werden. Es handelt sich um die dritte Aussetzung, zumal die entsprechende Steuer offenbar viele Schwierigkeiten in den Immobilientransaktionen verursachen wird, ohne dabei erhebliche Steuereinnahmen zu erzielen. Die Steuer wird mit einem Steuersatz von 15% auf die Differenz zwischen dem Erwerbswert und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet.

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Deutliche Erholung der griechischen Baubranche

Publiziert am 7.November.2018 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDer Bausektor soll erwartungsgemäß für den Zeitraum 2018 – 2019 weiterhin auf dem Weg der Erholung bleiben. Der Bewertungsstudie des Dienstleistungsunternehmens ICAP Group zufolge, soll dies u.a. auch durch die Ausschreibung von neuen Großprojekten im laufenden Jahr zur Erhaltung der Aufwärtsentwicklung der letzten Jahre erfolgen. Gemäß der Studie -und mit Ausnahme des Jahrs 2015, als sich die Schuldenkrise erneut zuspitzte und die Wirtschaft erneut in eine Rezessionsphase fiel- weist der entsprechende Sektor seit 2014 einen Erholungstrend auf, was auf die Wiederaufnahme von öffentlichen Großprojekten und die Förderung der Auslandsausrichtung von Baukonzernen zurückzuführen ist. Der im Zeitraum 2008 – 2013 verzeichnete Rückschlag war jedoch enorm. Nach den Angaben der Direktion für wirtschaftliche Studien der ICAP Gruppe ist der Verlauf des Sektors ab 2007 rückläufig. Im Jahr 2006 trug der entsprechende Sektor mit etwa 8,3% zum BIP bei, während seine Beteiligung im Jahr 2016 nur noch 2,2% betrug. Die Bruttowertschöpfung des Sektors verzeichnete im Zeitraum 2007 – 2015 einen Rückgang von 81,9%, während im Jahr 2016 nach neun Jahren erstmals wieder eine Zunahme von 16,7% festgestellt wurde. Zugleich betrug der Anteil des Bausektors an der inländischen Gesamtbeschäftigung im Jahr 2016 lediglich 4,9%., während er noch 2008 8,1% betrug. Im Zeitraum von 2008 bis einschließlich 2015 war ein herber Verlust von 189.700 Arbeitsplätzen auf dem griechischen Bausektor zu verzeichnen. Die Hauptursachen des Abschwungs sind auf die makroökonomischen Verhältnisse und die langjährige Rezession zurückzuführen, welche die Reduzierung der öffentlichen und privaten Investitionen zur Folge hatten. Maßgeblich waren auch die fehlenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Bauvorhaben über Baudarlehen der Banken und die hieraus resultierenden Liquiditätsprobleme. Ferner die Verringerung des verfügbaren Einkommens und die enorme Immobilienbesteuerung. Dies führte in Summe zur Schließung vieler Bauunternehmen, Insolvenzen und zu Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz dazu zeichnete sich im Zeitraum 2013 – 2014 ein deutlich positiveres Bild aufgrund der Wiederaufnahme von Bauprojekten zum Ausbau der Hauptverkehrsachsen. Das Jahr 2015 bildet mit dem verzeichneten Marktabschwung um 5,3% dabei ein Ausnahmefall, während im nachfolgenden Jahr eine Rückkehr der positiven Wachstumsrate der Baubranche mit einem jährlichen Anstieg von 9% festzustellen war. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2017 mit einer Zunahme von 4,9% weiterhin an. Große Baukonzerne weisen zudem auch im Ausland einen bedeutenden Zuwachs auf, was auf ihren gesamten Umsatz positiv auswirkt (29% im Jahr 2016), obwohl der Anteil der Auslandsprojekte ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Jahren aufwies. In den weiteren Jahren ist von einer deutlichen Erholung des Bausektors auszugehen, da die Auflagen aus den Rettungspaketen aufgehoben und griechische Anleihen wieder verausgabt werden können. Weiteren Auftrieb gibt auch die konstant wachsende Tourismusbranche mit immer neuen Besucherrekorden in Griechenland., wodurch der Bedarf an entsprechenden Unterkünften steigt.
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Nachhaltigkeit des griechischen Wirtschaftswachstums

Publiziert am 4.September.2018 von Abraam Kosmidis
Nachhaltigkeit des griechischen WirtschaftswachstumsDas reale BIP – Wachstum für fünf aufeinander folgende Quartale erbrachte die höchste Wachstumsrate Griechenlands seit dem Zeitraum 2005 – 2006. Neuesten Ratingagentur-Berichten zufolge, wird das Wirtschaftswachstum auch in den kommenden Jahren anhalten. Nachdem sich der Arbeitsmarkt langsam erholt, wird der erhöhte Konsum zu Produktionssteigerungen führen, beachtliche Lohnsteigerungen und eine Belebung des Immobilienmarkts bewirken. Die seit Beginn 2017 eingedämmte Inflation wird den Abstand des einen Prozentpunkts zur restlichen Eurozone allmählich schließen. Das stärkere Weltwirtschaftswachstum ist ein gutes Anzeichen für das Land, sowohl in Bezug auf den Anstieg der Exporte als auch auf den höheren Zustrom von Touristen in den Mittelmeerraum. Die Wohnungsnachfrage wird durch den verbesserten Arbeitsmarkt und die Einkommensgewinne schrittweise wiederbelebt werden, was wiederum den Wohnungsmarkt fördern wird. Die Erholung des Wohnungsmarkts wird in geografischer Hinsicht unterschiedlich sein und sich zunächst im Großraum Athen mit deutlichsten Erholungsanzeichen bemerkbar machen. Der Bericht deutet ferner darauf hin, dass Griechenland acht Jahre nach Ausbruch der Staatsschuldenkrise genügende Fortschritte erzielt hat, sodass die Gläubiger die Beschränkungen nunmehr lockern und Griechenland die Rückkehr zu den internationalen Anleihemärkten erlauben können. Im August erfolgte darüber hinaus der Abschluss des Sparprogramms, welcher das symbolische Ende der Schuldenkrise in der Eurozone darstellt. Nach Abschluss des Programms und der achtjährigen Abhängigkeit von Rettungspaketen ist das Land nun wieder in der Lage, sich von den Kapitalmärkten und seinen Reserven selbst zu refinanzieren. Dadurch endet auch die Beschränkung der strengen Haushaltsdisziplin und finanzieller Umstrukturierungen gemäß Vorgabe der internationalen Gläubiger des Landes. Griechenland bleibt weiterhin vielen Gefahren ausgesetzt, und es gibt viele externe Faktoren, wie z.B. zunehmende protektionistischen Maßnahmen oder die andauernden Handelskonflikte, welche die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen könnten. In erster Linie ist das Land jedoch für eine nachhaltige Rückkehr zu den internationalen Märkten mit zwei inländischen Hauptrisiken konfrontiert: die griechische Regierung muss zunächst ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern unter Umsetzung sämtlicher Vereinbarungen einhalten, so dass die durch den Abschluss des Hilfsprogramms bewirkte Glaubwürdigkeit des Landes weiterhin bestehen bleibt. Zweitens ist das Land auch politischen Gefahren ausgesetzt, soweit im Zuge der bevorstehenden Parlamentswahlen (2019) ein Politikwechsel erfolgen sollte, welcher die Einführung der notwendigen, politischen Reformen und die Zusicherung einer nachhaltigen Staatsverschuldung in Frage stellen würde.
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