Verarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.
Potenzielle Begünstigte
Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
Milch
Eier
Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
Futtermittel
Getreide
Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
Wein
Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
Arznei-und Duftpflanzen
Samen & Vermehrungsmaterial
Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)
Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben
Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €.
Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.
Förderhöhe:
Zwischen 40% und 50% je nach Region.
Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.
Am 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet.
Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.
1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms
Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.
3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen
Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.
Ausführlicher:
Tourismus
Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
Logistik
Umweltindustrie
Materiale – Konstruktionen
Arzneimittel – Gesundheit
Energieerzeugung-und Einsparung
Informations-und Kommunikationstechnologien
Kreativwirtschaft – Kultur
Exportunternehmen
Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
Jung-und Frauenunternehmen
Förderung und Promotion des Tourismus
Energieeinsparung
Recycling – Abfallverwertung
Innovation
4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.
5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA
Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor.
Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.
Förderfähige Bereiche:
Gebäudeeinrichtungen
Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).
Know-How Rechte
Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.
Kosten zum technologischen Update
Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw.
Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.
Personaleinstellung
Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen
Ziel der Maßnahmen:
Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:
als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)
Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.
Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:
Berufliche Ausrüstung
Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
Promotions-und Vernetzungskosten
Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.
Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen
Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird.
Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen.
Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro.
Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets
Förderfähige Tätigkeiten:
Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
Energie-und Wassersparmaßnahmen
Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
Beratervergütungen
Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro). Gesamten Artikel lesen »
Dank einer Initiative des griechischen Unternehmens-und Industrieverbandes (SEB) wird jungen Diplomaten ein Praktikum bei griechischen Exportunternehmen angeboten. Damit soll ihre Auslandorientierung gefördert werden und ihnen das notwendige Know – How vermittelt werden, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Die am Ausbildungspraktikum beteiligten Attachés hatten die Möglichkeit, sich über die Exportverfahren, sowie über die Belange der Marktforschung, sowie über den Zugang zu den Zielländern zu informieren. Ferner hatten sie Gelegenheit, sich einen Einblick in die Vernetzungen von Unternehmen in neuen Märkten und über praktischen Methoden in Bezug auf Kooperationen zwischen Exportunternehmen und griechischen Botschaften im Ausland zu verschaffen.
Hierbei handelt es sich nicht nur um ein innovatives Programm, das in Kraft gesetzt und aufgrund der guten Zusammenarbeit des Industrieverbandes mit der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums erfolgreich abgeschlossen worden ist, sondern hauptsächlich auch um eine nützliche Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor.
Die an diesem Programm teilnehmenden Mitgliedsgesellschaften des griechischen Industrieverbands sind unter anderem: Aluminium of Greece, Hellenic Fine Oils, Intercom Defense, METKA, Papadopoulos E.I., TITAN und Halcor.
Die Studiendirektorin der Diplomatischen Akademie und Botschaftsrätin erster Klasse, Frau Sotiria Theocharidi, bedankte sich persönlich bei diesen Unternehmen und betonte zudem, dass diese Zusammenarbeit den Beitrag des Außenministeriums zur Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen, sowie deren Zugang zu ausländischen Märkten verbessern wird.
Besonders hervorgehoben wurde die wesentliche Bedeutung des permanenten Informationsaustausches, damit die Bedürfnisse der Unternehmen ausreichend gedeckt werden und sich ihre Stellung im lokalen Markt verbessern kann. Zudem kann die Erkennung von neuen Möglichkeiten zur Schaffung von neuen – oder der Erhaltung von bereits bestehenden Arbeitsplätzen beitragen.
Die Minimierung des unternehmerischen Risikos, die Auswirkungen der politischen Entwicklungen sowie die finanziellen Ausmaße als Folge der politischen Entscheidungen sind unter anderem einige der großen Vorteile, welche durch die spezialisierte Informationserteilung der entsprechenden Kooperation den Unternehmen bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen infolge von eventuellen Änderungen der institutionellen Rahmenbedingungen können Bußgelder, Beschlagnahmungen sowie die Teilnahme an Wettbewerben bewirken.
Die engen Beziehungen zwischen der Diplomatie und dem Unternehmergeist tragen zudem zur Anerkennung und Bewahrung der griechischen Unternehmen vor finanziellen Risiken bei, wobei das griechische Konsulat demnach als ein qualifiziertes „One – Stop – Shop“ den Bedürfnissen der griechischen Unternehmen nachkommen kann. Dank der rechtzeitigen Bereitstellung von politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Informationen können griechische Exportunternehmen gefestigt werden und somit zum Aufschwung der Volkswirtschaft beitragen. Gesamten Artikel lesen »
Am Montag, den 27.5.2013 hat das griechische Ministerium für Wachstum und Seefahrt ein neues Programm für die Gewährung von Fördermittel an kleine Unternehmen, die auf den griechischen Inseln Gewerbe treiben, aufgelegt. Das Budget des Programms beläuft sich auf 80 Millionen Euro.
Das Programm sieht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen vor. Dabei können Beträge i.H.v. 10.000,- bis 30.000,- Euro als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann als Working-Capital oder zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Es hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird zu einem Festzinsatz von 2,8% ausgereicht. Für Unternehmen mit Sitz auf den griechischen Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern, sowie für Investitionen die auf den Inseln ansässige Unternehmen in anderen Gebieten in Griechenland tätigen, wird das Darlehen zinslos gewährt. Die Darlehen können bis zu 70% der Investitionskosten decken, während die restlichen 30% als Eigenkapital vom Unternehmen eingebracht werden müssen.
Das Programm umfasst sowohl bereits bestehende als auch neue Unternehmen. Förderungsfähig sind Branchen wie Hotel.- und Gastronomiebetriebe, Vermietung von Zimmern und Appartments, Reisebüros und Autovermietungen, Wassersport und maritimer Tourismus, alternativer Tourismus, Lebensmitteleinzelhandel, Souvenir- und Folkloreeinzelhandelsgeschäfte, Galerien, Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten, usw.
Förderfähig sind die Ausgaben für:
- Planung und Gestaltung, Renovierung und Sanierung von alten Gebäuden, Anlagen und Aussenbereiche
- Maschinen und Anlagen
- Know-How Rechte und Lizenzen
. Software
- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen,
- Werbemaßnahmen
- Betriebliche Auslagen (zB Miete - mit Ausnahme der Leasingmieten-, Kosten für Personalaufwand, Gebühren, Materialkosten).
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Investitionen, die zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beitragen. Zum Beispiel, Erneuerung der Ausrüstung, Upgrade der Innen-und Außenräume, Förderung griechischer Produkte (zB "Greek Breakfast"), Vernetzung und Promotion, Überwachung von Produktionsprozessen, Verkaufstationen für lokalen Produkte, umweltbewußte Modernisierung von Gebäuden, usw.
Ab dem 31. Mai können berechtigte Unternehmen Förderanträge über die Filialen bestimmter griechischer Banken stellen. Anträge werden nach dem Motto „first come first served“ bis zur Erschöpfung des Budgets von 80 Mio. Euro angenommen werden. Die Kredite sollen bis zum 31. Dezember 2013 von den Banken ausbezahlt werden.
Die Darlehen werden ohne Verwaltungskosten für die Kreditnehmer und ohne Eintragung von Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken), sondern nur mit persönlicher Garantie einer dritten Person ausbezahlt.
Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen ausgegeben.
Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.
Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.
Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar 2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.
Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:
bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages
Einreichungsfrist:
nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012
Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.
Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.
Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:
- die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen
- die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.
- die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne
- die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens
- Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition
- die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen
- die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
- Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“
- Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger
- die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen
1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ? Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen. 2. Was ist förderfähig ? Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.
A/A
Kostenkategorie
Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes
VERARBEITUNG
TOURISMUS
HANDEL – UND
DIENSTLEISTUNGEN
1.
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
60 %
80 %
60%
2.
Geräte - Ausstattung
100%
100%
100%
3.
Nutzfahrzeuge
15.000€
15.000 €
10.000 €
4.
Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
100%
100%
100%
5.
Know – How Rechte
20%
20%
20%
6.
Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung
6.000 €
6.000 €
6.000 €
7.
Software - Ausstattung
30.000 €
30.000 €
10.000 €
8.
Konzeption - Promotion
20.000 €
30.000 €
10.000 €
9.
Beratungsdienstleistungen
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.
Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%)
40%
40%
40%
30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche
Präfekturen
Öffentliche Subvention
(Kommunale und nationale)
%
Selbstbeteiligung
%
Förderanteil für mittlere Unternehmen %
Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %
Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen %
Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %
Ost-Makedonien – Thrakien
50
60
50
40
Zentral-Makedonien
40
50
60
50
West-Makedonien
40
50
60
50
Epirus
50
60
50
40
Thessalien
40
50
60
50
Ionische Inseln
40
50
60
50
West Griechenland
50
60
50
40
Peloponnes
40
50
60
50
Nord-Ägäis
40
50
60
50
Kreta
40
50
60
50
Zentral-Griechenland
40
50
60
50
Süd-Ägäis
40
50
60
50
Attika
40
50
60
50
3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?
30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche
4. Welche Fördermittel können beansprucht werden ? Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten) 5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt? Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können. 6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ? Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.
7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ? Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis. Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.
8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet? Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden. 9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten? Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden. 10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ? Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.
11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ? Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.
12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?
Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.
Neues Förderungsprogramm zur Unterstützung der klein- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)
Das am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca. 456 Millionen Euro bildet eine bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung von Unternehmen in den Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu 60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)
Ausweislich der veröffentlichten Informationen umfasst das Subventionsprogramm neue und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen, als auch bereits Bestehende sofern diese per 31.12.2011 mindestens zwei Geschäftsjahre ausweisen können.
Förderfähige Kosten
Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie
Baumaßnahmen
Geräte-Ausstattung
Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
Automatisierungssysteme
Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen
Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.
Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.
Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags
auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen
auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche
Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll insgesamt an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:
Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
Epirus: 22,5 Mio. Euro
Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
Thessalien: 22,5 Mio. Euro
Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
Kreta: 22,5 Mio. Euro
Attika: 130,5 Mio. Euro
Je nach Alter des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für jede Präfektur vorgesehen.
Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .
50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland
Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.
Gemäß den veröffentlichten Informationen im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.
Publiziert am 19.Dezember.2012 von Soi Papadopoulou
Positives Klima verzeichnete sich nach einem Treffen zwischen dem griechischen Minister für Entwicklung Herrn Chatzidakis und dem Bundeswirtschaftsminister Rösler vergangene Woche in Berlin.
Gemäß Pressemitteilungen führten die beiden Minister konstruktive Gespräche insbesondere zur Gestaltung einer künftigen Zusammenarbeit auf verschiedenen Sektoren wobei die Bereitschaft seitens der deutschen Bundesregierung Griechenland bei der Umsetzung der beabsichtigten Reformen zu unterstützen deutlich zu spüren sei.
Einigkeit bestand zwischen den Ministern hinsichtlich der Einrichtung eines Förderfonds zum Aufbau des griechischen Mittelstandes in Griechenland. Der Fond solle nach dem Vorbild der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW Bank) errichtet werden, die nach dem Zweiten Weltkrieg bei dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft erheblich beigetragen habe. Die Kapitalisierung des Fonds, worin auch die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung liegt, müsse dabei noch eingehend konzipiert werden. Gemäß der Mitteilung beider Minister solle eine Finanzierung vorrangig durch Privatinvestoren sowie bereits bestehende Fonds angestrebt werden.
Auf die Zustimmung des deutschen Wirtschaftsministers stieß mitunter der griechische Vorschlag zur Bildung einer deutsch-griechischen biministerialen Gruppe von Fachleuten , die regelmäßig die Entwicklung der gemeinsamen Wachstumsprojekte Griechenlands , wie z.B. im Bereich Wettbewerb und Energiepolitik erörtern und prüfen solle.
Auch die weiteren Treffen des griechischen Entwicklungsministers mit Vertretern des deutschen Kanzleramtes und des Bundesverbandes der deutschen Industrie verliefen positiv.
Gemäß Pressemitteilungen spiegelte sich der offizielle Standpunkt des deutschen Wirtschaftsministers Rösler, dass Griechenland sich auf einem festen Reformkurs befinde bei den weiteren Kreisen der Bundesregierung wieder. In einer Pressemitteilung erwähnte der deutsche Minister, dass die derzeitigen Entwicklungen in Griechenland deutsche Unternehmen zu Investitionen ermutigen. Als aktuelle Beispiele deutscher Investoren erwähnte er das Pharmaunternehmen Boeringer Ingelheim, das in sein Tochterunternehmen in Griechenland investierte, als auch HOCHTIEF die in Zusammenarbeit mit der europäischen Investitionsbank Projekte im griechischen Straßennetz fortzusetzen beabsichtige.
Interesse seitens der deutschen Investoren bestehe zudem nach wie vor für das Energiegrossprojekt HELIOS, wobei anzumerken sei, dass dieses Projekt vorrangig als eine Investitionschance und Absatzmöglichkeit für deutsche Unternehmen betrachtet wird u.a. made in Germany – Produkte in den Energiemarkt einzubringen.
Der griechische Minister Chatzidakis versicherte in diesem Zusammenhang und zur Ermutigung potentieller Investoren, dass die fälligen öffentlichen Verbindlichkeiten an den privaten Sektor(sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Unternehmen) in Höhe von derzeit 9 Mio € innerhalb des Jahres 2013, namentlich bis Juni 2013 beglichen werden sollen. 7 Mio € sollen dabei gemäß Mitteilung des Entwicklungsministers bis März 2013 ausbezahlt werden, wobei ab Juni 2013 keine anhängigen Verbindlichkeiten bestehen sollen.
Im Mai 2012 wird in Griechenland im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSPR / ESPA) ein Subventionsprogramm zur Unterstützung kleiner bis mittlerer Unternehmen aufgelegt.
Das Förderprogramm mit einem Gesamtetat von 433,50 Millionen Euro umfasst sowohl bereits bestehende als auch neugegründete Unternehmen der Handels-, Tourismus- und Produktionsbranche.
Auf der Grundlage bereits vorliegender Informationen kann jede Präfektur des Landes entsprechend ihren gesetzten Schwerpunkten die Kategorien partizipierender Unternehmen je nach Geschäftszweck festlegen. Der Etat jedes Investitionsvorschlags beläuft sich
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
auf 30.000 € bis 300.000 € für die Produktionsbranche
auf 30.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche
Bekanntmachung des Förderprogramms ICT4GROWTH zur "Unterstützung von Unternehmen für die Realisierung von Investitionsprojekten im Bereich Entwicklung innovativer und wirtschaftsorientierter Dienstleistungen".
Ziel ist die Förderung unternehmerischer Bestrebungen auf dem Gebiet technologischer sowie gewerblicher Innovation im Wege der Realisierung adäquater Investitionsprojekte mit dem erweiterten Ziel der Entwicklung neuer Dienstleistungen auf den Gebieten:
Gesundheit
Bildung
Gewerbe
Werbung
Kultur
Unterhaltung
Tourismus
Umwelt
Spedition
Internet
Förderfähig sind Produkte und Dienstleistungen von und für Endverbraucher und Unternehmen. Auch das Endprodukt sowie eine finale Dienstleistung oder ein Teil eines Gemeinschaftsverbundes sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass das das erschaffene Ergebnis der Investition (Produkt oder Dienstleistung) (mehr …)