Förderung bis zu 75% für Unternehmen durch die 200 – Millionen - Aktion
Im Rahmen der Aktion Produc-E Green, die aus dem Erholungs- und Resilienzfonds finanziert wird, werden Zuschüsse in Höhe von 10 % bis 75 % gewährt, die vom Niederlassungsort (Präfektur / Einheitspräfektur) der Investition sowie der Größe des begünstigten Unternehmens (groß/mittel/klein/sehr klein) abhängen.
Ziel der Aktion ist die Förderung von Investitionsvorhaben zur Herstellung von Produkten im Bereich der grünen Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Produktionssektor der Elektromobilität, der erneuerbaren Energiequellen und der Produkte und Waren zur Energieeinsparung liegt.
Die Aktion zielt auf die technologische, produktive, administrative und organisatorische Modernisierung sowie auf innovative und extrovertierte Entwicklung und Wachstum ab, mit Endziel, die Wettbewerbsposition der Produktionsunternehmen auf dem nationalen und internationalen Markt zu stärken.
AKTIONSBUDGET
Die öffentlichen Ausgaben für die Ausschreibung belaufen sich auf 199,7 Mio. EURO und werden aus dem Erholungs- und Resilienzfonds für den Zeitraum 2023-2025 finanziert, während die Einreichungsfristen der Investitionsvorhaben am 30. November 2023 ablaufen.
Die Grenzen des beantragten förderfähigen Mindestbudgets der Investitionsvorhaben hängen von der Größe der Unternehmen ab und belaufen sich auf:
• 300.000 € für sehr kleine und kleine Unternehmen
• 500.000 € für mittlere Unternehmen
• 1 Million € für Großunternehmen
BEGÜNSTIGTE
Zuschussempfänger können juristische Personen sein, die entweder zu den KMU oder zu den Großunternehmen gehören, vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Artikels des Allgemeinen Staatsarchivs, die eine einfache und/oder doppelte Buchhaltung führen und zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags mindestens über eine der in der entsprechenden Bekanntmachung aufgeführten förderfähigen Tätigkeitscodes als Haupttätigkeit verfügen oder verfügen werden.
INVESTITIONSVORHABEN
Die einzureichenden Investitionsvorhaben müssen:
- dem Verarbeitungssektor unterliegen
- in den Tätigkeitscodes der Aktionsbekanntmachung enthalten sein
- einen integrierten Charakter einer Erstinvestition aufweisen, und
- einer der folgenden Kategorien angehören:
• Errichtung einer neuen Anlage
• Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage
• Diversifizierung der Produktion einer Anlage in Produkte, die noch nie hergestellt wurden, oder in Dienstleistungen, die nicht von ihr erbracht worden sind
• Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Anlage
FÖRDERFÄHIGE TÄTIGKEITSCODES
Gemäß der Aktionsbekanntmachung sind die förderfähigen Tätigkeitscodes im Einzelnen folgende:
- Herstellung von Elektrofahrzeugen zur Personenbeförderung
- Herstellung von Elektrofahrzeugen zur Beförderung von zehn oder mehr Passagieren
- Aufbau von Karosserien für Elektrofahrzeuge
- Herstellung von Teilen und Zubehör – nicht zugeordnet, ausschließlich für Elektrofahrzeuge
- Herstellung von Elektromotorrädern (einschließlich Elektrofahrrädern und anderen Elektrofahrzeugen)
- Herstellung von Teilen und Zubehör ausschließlich für Elektromotorräder (einschließlich Elektrofahrräder und andere Elektrofahrzeuge)
- Herstellung integrierter elektronischer Schaltkreise (Ladegeräte)
- Herstellung von Ausrüstungsteilen für Kühl- und Gefriergeräte sowie Wärmepumpen
- Herstellung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Wärmepumpen, ausgenommen Haushaltsgeräte
- Herstellung von Wärmetauschern; nicht-häusliche Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräte
- Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
- Herstellung von Photovoltaikzellen
- Bau von Windkraftanlagen
- Herstellung von Solarwarmwasserbereitern, elektrisch
- Herstellung von Solarwarmwasserbereitern, nichtelektrisch
- Herstellung von Elektromotoren, Elektrogeneratoren und elektrischen Transformatoren
- Herstellung von Stromverteilungs- und -Schalteinrichtungen