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Die wichtigsten Punkte des neuen Entwicklungsgesetzes

Publiziert am 18.Mai.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie bereits vorgenommenen Maßnahmen und künftigen Schritte zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau der regionalen Ungleichheiten werden im Wirtschaftsentwicklungsbericht des Finanzministeriums ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten, noch laufenden Maßnahmen sind folgende:

a) Anfang April 2018 ist die zweite Runde der Antragseinreichungen zur Einordnung in die Regelungen des Gesetzes 4399/2016 eröffnet worden („Neue unabhängige KMU“ und „Förderungen für Maschinenanlagen“), während auch die zweite Einreichungsrunde der Anträge für das Programm des „Allgemeinen Unternehmertums“ – mit Ablauf am 7. Mai 2018 – bereits im Gange ist. b) Am 16. April ist die Konsultation über die zwei neuen Regelungen des Gesetzes 4399/2016 („Synergien und Vernetzungen“ und „Innovationsbeihilfen für KMU“) abgeschlossen worden, und in Kürze wird auch die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen erwartet. c) Die Planung des Reglements „Zwischengeschaltete Finanzinstitute – Beteiligungsfonds“ ist bereits eingeleitet, während bis zum Ende des Jahres auch die Vollendung des Reglements „Integrierte Raumpläne und Herkömmliche Pläne“ erwartet wird. d) In Bezug auf den Abschluss der älteren, in den ehemaligen Gesetzen 3299/2004 und 3908/2011 eingeordneten Investitionspläne, hat das Generalsekretariat für Strategische und Private Investitionen die Auslosungen der zentralen Prüfungsorgane intensiviert, mit dem Ziel die Abschlüsse umgehend zu erledigen und den entsprechenden Zuschuss der alten Investitionspläne auszuzahlen.

Das neue Entwicklungsgesetz

Wie es auch im Bericht angemerkt wird, verkörpert das neue Entwicklungsgesetz eine Reihe von Innovationen mit einer spezifischen Entwicklungszielsetzung, wie unter anderem: a) Festsetzung der Höchstgrenze hinsichtlich der für jeden eingeordneten Investitionsplan zustehenden Förderung, sodass die Anzahl der Berechtigten ausgeweitet wird. b) Die vorrangige Stärkung der Industrie, Investitionspläne zur Wissensintensität, zur wachsenden Beschäftigung und zum hohen Mehrwert. c) Schwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen durch Steuerbefreiungen, zur Hebelwirkung und Anlagenrendite. d) Förderung der Zusammenarbeit und der Unternehmensfusionen. e) Senkung der Mindestkosten des Investitionsplans, sodass die Einordnung in das neue Entwicklungsgesetz auch für sehr kleine Unternehmen ermöglicht wird. f) Die zusätzliche Förderung von Investitionen in weniger begünstigten Gebieten. g) Vereinfachung und Digitalisierung von Bewertungs – und Prüfungsverfahren der Investitionsvorhaben zum Abbau der Bürokratie und zur Gewährleistung der Transparenz. Zudem erfolgt das gesamte Verfahren zur Einreichung des zu bewertenden Investitionsvorhabens sowie jeden Antrags zur Überprüfung und zum Abschluss elektronisch, wobei die Rangfolge und Priorität strikt eingehalten werden. Somit lässt sich die angestrebte Neuordnung im Entwicklungsmodell des Landes auf der Ebene des neuen Entwicklungsgesetzes langsam wiederspiegeln, bereits ab dessen erstem Wirkungsjahr, zumal die Mehrheit der eingereichten Investitionspläne (über 50% der Anträge) auf die Industriezweige fokussiert, wovon 58% Steuerbefreiungen beantragt haben, während auch Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen vorliegen (24% der Investitionspläne und 2,8% des Kostenvoranschlags für Investitionspläne niedriger als 500.000). Im Bericht wird zugleich eine Bewertung der vorherigen Entwicklungsgesetze (1998 bis 2014) angestrebt. Dem Finanzministerium zufolge ergibt sich demnach folgendes: a) 95% der Vorhaben betrafen ein niedriges und ein relativ niedriges Technologieniveau. b) 46,5% der Investitionspläne und 72,2% des gesamten Budgets bezog sich auf erneuerbare Energiequellen (insbesondere PV- Anlagen) als auch auf den Tourismus, und ein weiterer bedeutender Anteil betraf Unternehmenslager, welche die „missbräuchliche“ Bezeichnung der „Logistikzentren“ erhalten haben. c) 95% der Investitionspläne haben die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. d) Eine geringe Anzahl von Unternehmen erhielt den höchsten Anteil der Förderungen: 4,2% der Vorhaben erhielt einen Anteil von 43,6 % der Gesamtförderungen, während 6 Unternehmensgruppen (in insgesamt 14.500 Vorhaben) 8,1% der Gesamtförderungen bekommen haben. e) Ein Betrag von mehr als 600 Mil. wurde als Anzahlungen gewährt, wobei sich diese in einigen Fällen sogar auf 100% beliefen. Dadurch sind einige „große Investoren“ mit mehreren Millionenbeträgen finanziert worden, welche sie umgerechnet als Eigenkapitalgarantien auch in anderen ihrer Geschäftstätigkeiten genutzt haben, ohne sogar, in manchen Fällen die Investitionen auch in der Tat umgesetzt zu haben.


Zweifache Heraufstufung der Bonität Griechenlands

Publiziert am 5.März.2018 von Abraam Kosmidis
MarketsDie US-Ratingagentur Moody’s hat die Kreditwürdigkeit Griechenlands von "Caa2" auf "B3" heraufgestuft, wobei sie darüber hinaus noch einen positiven Ausblick und die Möglichkeit zu weiteren Heraufstufungen angekündigt hat. Somit verlässt die Bonitätsnote des Landes zum ersten Mal seit 2011 das Rating „C“. Moody’s Begründung zufolge habe das Land eine erhebliche Verbesserung der Haushaltslage erzielt, die nach Einschätzungen auch in den nachfolgenden Jahren anhalten wird. Zudem ist die Ratingagentur der Ansicht, dass das Anpassungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann und Griechenland wieder vollen Zugang zu den Märkten haben wird. Dieser „saubere Austritt“ Griechenlands wird sich kurzfristig positiv auf die Liquiditätsreserve und mittelfristig auf die Zusage der Gläubiger auf zusätzliche Schuldenerleichterungen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Zahlungsausfalls oder einer Restrukturierung der von privaten Gläubigern gehaltenen Verbindlichkeiten des Landes sei zudem spürbar gesunken. Ferner betont die Ratingagentur, dass auch das Risiko einer Wende oder Entgleisung der erzielten haushalts-und wirtschaftspolitischen Fortschritte erheblich gemindert sei. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ein starker Abbau der Staatsverschuldung und ein stabiles, politisches Umfeld könnten deshalb innerhalb von 12 Monaten eine weitere Heraufstufung Griechenlands bewirken. Gemäß der Ratingagentur hat Griechenlands Leistung im Rahmen des laufenden, dritten Kreditprogramms alle Erwartungen übertroffen. Die öffentlichen Finanzen sind nun auf eine nachhaltigere Basis gesetzt, es werden Primärüberschüsse von über 2% des BIP und eine nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition für 2016 und 2017 erzielt. Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die kumulativen Vorteile aus den strukturellen Haushaltsmaßnahmen auf etwa 4,5% des BIP bis Ende 2018 belaufen werden. Griechenlands wirtschaftliche Verbesserung beruht größtenteils auf strukturellen Maßnahmen, die dauerhafte Fiskalvorteile erbringen werden. Ferner auf den Reformen der Einkommens-und Mehrwertsteuer, der Rentenausgaben und Gesundheitskosten, auf der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen, sowie auf den Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitskosten im öffentlichen Sektor. Im Fall einer Notwendigkeit zur Erzielung des Primärüberschusses (3,5% des BIP) für die Jahre 2019-2022 liegt zudem ein Konjunkturpaket zur automatischen Einführung von Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen bereit. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum - anders als derzeit erwartet, als gedämpft erweisen sollte, befürworten die entsprechenden Maßnahmen eine mögliche Erreichung der Haushaltsziele. Die öffentliche Schuldenquote sollte durch eine derartige haushaltspolitische Leistung um etwa 7 Prozentpunkte des BIP innerhalb der nächsten zwei Jahre sinken, leicht über 174% des BIP in 2019 von 181% in 2017. Wesentliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich anderer Ziele im Rahmen des Programms verzeichnet, zumal die fest verankerten und zur Krise beigetragenden, institutionellen Schwächen des Landes in der staatlichen und steuerlichen Verwaltung und dem Justizsystem nach und nach bewältigt werden, wie z.B. durch die Errichtung der Unabhängigen Behörde für Steuereinnahmen, der Privatisierungsträger und letztendlich die Ersetzung von hochrangigen Personen, die in der öffentlichen Verwaltung nach politischen Kriterien ernannt wurden. Auch die wesentlichen Schwächen des Banksektors – einschließlich der äußerst hohen, notleidenden Risikopositionen (NPEs) – werden der Ratingagentur zufolge jetzt intensiver behandelt. Die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Durchführung von elektronischen Versteigerungen sind bereits in Kraft getreten und die Banken selbst haben sich zu einer Senkung der notleidenden Kredite verpflichtet. Positiv wird auch die Tatsache aufgenommen, dass die Abhängigkeit des Staatsapparats von der Notfallliquidität der Nationalbank Griechenlands und dem Eurosystem im letzten Jahr aufgrund der Rückkehr der Kundeneinlagen gesunken ist. Die Banken sind nunmehr in der Lage, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, mit Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen durch die Finanzierung der Zentralbanken, während von den zur Rekapitalisierung der Banken bereitgestellten 25 Mrd. Euro lediglich 5,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden mussten. Die wirtschaftlichen Aussichten werden ebenfalls als positiv bewertet, mit einem Erholungstempo, das mit dem in den anderen EU-Krisenländern zum Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Fremdfinanzierungsmechanismus vergleichbar ist. Die Warenausfuhr und die Tourismuseinnahmen verzeichnen eine deutliche Zunahme, wodurch insbesondere die Erholung der Eurozone, aber auch der globalen Wirtschaft widergespiegelt wird. Die Konsumausgaben belaufen sich weiterhin noch auf einer bescheidenen Ebene, können jedoch von der Verbesserung der Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss des Programms und der weiteren Stabilisierung des Banksektors profitieren. Die koordinierten Aktionen der EU und der offiziellen Gläubiger, wie unter anderem der Europäische Investitionsbank, haben zu einem bereits deutlich günstigeren Investitionsklima beigetragen. Die US-Ratingagentur ist sich sicher, dass ihre Projektionen für das reale BIP-Wachstum um 2% und 2,2% für 2018 und 2019 entsprechend umgesetzt werden, zumal der erfolgreiche Abschluss des laufenden Kreditprogramms das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen erhöhen und den Zufluss von privatem Kapital fördern wird. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des dritten Kreditprogramms im August ist damit sehr wahrscheinlich, was sich auch durch die positiven Schlussfolgerungen der letzten Euro-Gruppe bestätigen lässt. Griechenlands Rückkehr an die Finanzmärkte soll durch einen hohen Bargeldbestand und durch die Zusage der Gläubiger auf Schuldenerleichterungen unterstützt werden, um den Kreditbedarf in einem überschaubaren Rahmen halten zu können. Größere Kapitalreserven sollen den „sauberen“ Austritt des Landes aus dem dritten Hilfspaket und die Rückkehr zur eigenständigen Marktfinanzierung temporär unterstützen. Dies soll u.a. durch die Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel des derzeit laufenden dritten Hilfsprogramms in Höhe von 86 Mrd. Euro geschehen. Moody’s Erwartungen zufolge, sollen anfänglich Reserven in Höhe von mindestens 18 Mrd. Euro gebildet werden (ca. 10% des BIP von 2018), wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt und die Rückkehr an den Kapitalmärkten erleichtert wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Umschuldung des privaten Sektors sei erheblich reduziert, und die Gefahr eines Rückschlags der erzielten wirtschafts-und haushaltspolitischen Fortschritte bestehe nicht mehr. Im Land herrsche nunmehr politische Stabilität und die Perspektiven seien tragfähiger als zuvor. Obwohl die nächsten Parlamentswahlen plangemäß spätestens bis September 2019 erfolgen sollen, sind die harten und politisch herausfordernden strukturellen finanzwirtschaftlichen und institutionellen Reformen bereits durchgeführt worden. Die innenpolitische Stabilität sei außerdem eng mit der Zusage einer eventuellen Schuldenerleichterung durch Umsetzung der Reformen verbunden, was die Rückkehr des Landes zur Normalität auch künftig absichern wird.
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10 entscheidende Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg aus dem Sparprogramm und der Beendigung der Rettungspakete

Publiziert am 2.Februar.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg2018 wird für Griechenland zum Jahr der Entscheidung und der wirtschaftlichen Kehrtwende. Ende August läuft das dritte Rettungspaket nach acht Jahren, in welchen Griechenland im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftskrise stand, aus. Nach Abschluss des Rettungspakets soll dann die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Landes verkünden werden. Der Europa - Ökonom der HSBC Bank Plc in London, Fabio Balboni, erklärte, dass die Aussichten für Griechenland wesentlich besser aussehen, nachdem das Land wieder Zugang zu den Märkten erhalten hat und seine wirtschaftliche Erholung schrittweise zunimmt. Er fügte hinzu, dass Griechenland im kommenden Sommer sein Rettungsprogramm endgültig abschließen könnte, wenn sich die Eurozone für eine substanzielle und zuverlässige Schuldenerleichterung entscheiden wird. Die griechische Regierung wird nun gefordert sein, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Gläubigern einige kritische Themen abzuarbeiten, wenn sie ein weiteres Hilfspaket vermeiden möchte.

Hierzu sind 10 Schritte bis zum kommenden August notwendig:

  1. Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen vorgelegt, welche zum Abschluss der dritten Bail-Out-Überprüfung erforderlich sind. Nach Abstimmung der neuen Maßnahmen, haben die Vertreter der Gläubiger den Konformitätsbericht Griechenlands der Eurogruppe zur Genehmigung vorgelegt, um grünes Licht zur Auszahlung der nächsten Tranche zu erhalten.
  2. In den nächsten Tagen werden die europäischen Bankenaufsichtsbehörden die Szenarien fertigstellen, nach denen die griechischen Banken einem Stresstest unterzogen werden.
  3. Griechenland plant bis Anfang Februar eine neue Anleihe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von drei oder sieben Jahren zu emittieren, um wieder einen vollen Marktzugang zu erlangen.
  4. In den ersten zwei Februarwochen soll der Europäische Stabilitätsmechanismus erwartungsgemäß die sich auf die Umsetzung der Bedingungen der dritten Überprüfung bezogene Tranche auszahlen. Die Höhe der auszuzahlenden Tranche ist noch nicht vereinbart, aber dem griechischen Finanzministerium zufolge werden mindestens ca. 6,4 Mrd. Euro erwartet.
  5. Im Februar werden die griechische Banken Daten über den Stresstest an die Zentralbank von Griechenland und an europäischen Behörden übermitteln.
  6. Den Erwartungen der griechischen Regierung zufolge, werden die Gläubiger im Februar weitere Schuldenerleichterungen erneut besprechen.
  7. Anfang März soll voraussichtlich die vierte Überprüfung des griechischen Programms beginnen. Die genaue Rückkehr der Vertreter der Gläubiger nach Athen ist noch unklar, die Überprüfung muss jedoch im März beginnen, wenn Griechenland weitere 82 Maßnahmen fristgerecht abschließen möchte.
  8. Eine der wichtigsten Begegnungen unter den Gläubigern vor dem Abschluss des laufenden Rettungsprogramms wird im kommenden April (20.-22. April) in Washington stattfinden. Das Frühjahrstreffen des IWF wird es den Gläubigern wahrscheinlich ermöglichen, eine Schuldenerleichterung und die weitere Vorgehensweise für Griechenland zu diskutieren.
  9. Anfang Mai werden die Ergebnisse der Stresstests angekündigt. Diese werden dann zeigen, ob die griechischen Kreditnehmer mehr Kapital benötigen.
  10. Bis Ende Mai oder Juni wollen sowohl die griechische Regierung als auch die Gläubiger die vierte Überprüfung abschließen, eine Vereinbarung über die Bedingungen für weitere Schuldenerleichterungen treffen und die Aussichten nach dem Sparprogramm für Griechenland ins Visier nehmen.
Obwohl die griechischen Behörden kategorisch weitere Sparprogramme ausschließen, erklärte der Präsident der Bank von Griechenland, Yannis Stournaras neulich, dass eine präventive Kreditlinie nach August das Vertrauen der Anleger stärken würde. Europäische Beamte kündigten außerdem auch an, dass eine sogenannte „Beaufsichtigungsvereinbarung“ bis 2022 erfolgen wird, zumal Griechenland bis zum entsprechenden Zeitpunkt einen Primärüberschuss beim Haushalt von 3,5% des BIP zugesichert hat.
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Griechenland übertrifft alle Erwartungen

Publiziert am 9.Januar.2018 von Abraam Kosmidis
anaptinomos_2In einem aktuellen Beitrag („Euphorie auf der Akropolis“) äußert sich die deutsche Zeitung „Die Welt“ zuversichtlich über den Verlauf der griechischen Wirtschaft. Das Land erlebe erstmals seit fast zehn Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, und dieses Jahr soll es erwartungsgemäß noch besser aussehen. Auch die verhängnisvolle Schuldenproblematik könnte sogar in diesem Jahr gelöst werden und Griechenland damit alle Erwartungen übertreffen. Auch an der griechischen Börse in Athen ist ein verhaltener Optimismus festzustellen, so dass viele das Land schon als den europäischen Überflieger des Jahres sehen. Die Kurse stiegen im vergangenen Jahr deutlich höher als in Deutschland, der griechische Aktienindex stieg um fast ein Viertel, also fast doppelt so stark wie der deutsche Dax – der jedoch die vorherigen Jahre wesentlich bessere Ergebnisse verzeichnete. Nach wie vor besteht erstmals seit zehn Jahren die Möglichkeit für eine nachhaltige Genesung und wirtschaftliche Erholung, die von unmittelbarer Relevanz auch für die Bürger sein wird. Die Europäische Kommission erwartet für dieses Jahr ein Wachstum von 2,5 Prozent, der Internationale Währungsfonds sieht 2,6 Prozent voraus, und viele Finanzfachleute rechnen sogar mit noch höheren Werten. Dank einer anziehenden Wirtschaft und sinkender Arbeitslosigkeit hofft Griechenland auch auf bessere Haushaltszahlen als von den internationalen Geldgebern gefordert. Der Haushalt 2018 sieht einen sogenannten Primärüberschuss von 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung vor. Besonders bemerkenswert ist jedoch die letzte Senkung der Fremdfinanzierungskosten für Griechenland, und zwar auf den niedrigsten Stand der letzten zwölf Jahre, wodurch wirklich die Auffassung gestärkt wird, dass nach dem Abschluss des laufenden Hilfspakets im kommenden August dem Land in der Tat ein „sauberer Exit“ aus dem Hilfsprogramm gelingen kann.
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Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig. Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro. Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist. Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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Neue Fristverlängerung für Investitionsvorhaben

Publiziert am 8.Januar.2016 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentSchon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen. Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief. Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen. Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können. Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden. Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden).
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Griechische Wirtschaft zeigt bemerkenswertes Durchhaltevermögen

Publiziert am 11.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDer griechische Unternehmens-und Industrieverband SEB wies im Monatsbericht für wirtschaftliche Entwicklungen auf das bemerkenswerte Durchhaltevermögen der griechischen Wirtschaft trotz der schwierigen Finanzlage hin. Die Rezession des Gesamtjahrs erweist sich milder als erwartet, und es zeigen sich geringere Auswirkungen durch die Kapitalverkehrskontrollen im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen. Zugleich weisen die Frühindikatoren der wirtschaftlichen Aktivität eine Normalisierung auf, wobei die versäumte Zeit insbesondere aufgrund der negativen Entwicklungen während der Sommermonate größtenteils nachgeholt wird. Dennoch bestehen weiterhin offensichtliche Abschwächungsanzeichen, die vorwiegend durch die verlangsamte Wachstumsrate der Industrieproduktion und der Exporte sowie die Reduzierung der Importe, des Einzelhandels und der Einkünfte aus dem Tourismus-und Schifffahrtsbereich ausgedrückt werden.

Die Normalisierungsanzeichen der Wirtschaft umfassen gemäß dem Verbandsbericht folgendes:

  • - ein weiterer Anstieg des Einkaufsmanagerindex (PMI) im Verarbeitungssektor im November 2015,
  • - der unveränderte wirtschaftliche Einschätzungsindikator im selben Monat, und eine Zunahme der Geschäftserwartungen im Industriesektor, indem eine Verbesserung der Auftragseingänge, der

Exporte und der Beschäftigungserwartungen festzustellen war, obwohl sich die absoluten Vertrauensebenen noch auf niedrigen Werten belaufen,

  • - die Zunahme der Industrieproduktion im September (+2,8%), infolge des starken Rückgangs im Juli,
  • - die Exportdynamik, die während der ersten Monate von 2015 zum bemerkenswerten Anstieg von +11,1% führte (Jan. – Sep. 2015); zu diesem Ergebnis haben hauptsächlich die Exporte von Agrar-und

Industrieprodukten beigetragen,

  • - die Lockerung des Deflationsdrucks im Oktober,
  • - die Verringerung der Arbeitslosenanzahl im August 2015 (von 1.196.000 auf 1.180.000),
Gleichzeitig werden jedoch Entwicklungen verzeichnet, welche die Unsicherheit verlängern, wie z.B. die Abnahme der Industrieumsätze im September, der Rückgang der Reiseverkehrseinnahmen (-5,4%), der Transporte und der Tätigkeiten griechischer Bauunternehmen im Ausland, oder das negative Bild in der Finanzierung, den Investitionen und der Bautätigkeit.
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Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen durch junge Diplomaten

Publiziert am 29.April.2015 von Abraam Kosmidis
Förderung der Auslandsorientierung griechischer UnternehmenDank einer Initiative des griechischen Unternehmens-und Industrieverbandes (SEB) wird jungen Diplomaten ein Praktikum bei griechischen Exportunternehmen angeboten. Damit soll ihre Auslandorientierung gefördert werden und ihnen das notwendige Know – How vermittelt werden, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können. Die am Ausbildungspraktikum beteiligten Attachés hatten die Möglichkeit, sich über die Exportverfahren, sowie über die Belange der Marktforschung, sowie über den Zugang zu den Zielländern zu informieren. Ferner hatten sie Gelegenheit, sich einen Einblick in die Vernetzungen von Unternehmen in neuen Märkten und über praktischen Methoden in Bezug auf Kooperationen zwischen Exportunternehmen und griechischen Botschaften im Ausland zu verschaffen. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein innovatives Programm, das in Kraft gesetzt und aufgrund der guten Zusammenarbeit des Industrieverbandes mit der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums erfolgreich abgeschlossen worden ist, sondern hauptsächlich auch um eine nützliche Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Die an diesem Programm teilnehmenden Mitgliedsgesellschaften des griechischen Industrieverbands sind unter anderem: Aluminium of Greece, Hellenic Fine Oils, Intercom Defense, METKA, Papadopoulos E.I., TITAN und Halcor. Die Studiendirektorin der Diplomatischen Akademie und Botschaftsrätin erster Klasse, Frau Sotiria Theocharidi, bedankte sich persönlich bei diesen Unternehmen und betonte zudem, dass diese Zusammenarbeit den Beitrag des Außenministeriums zur Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen, sowie deren Zugang zu ausländischen Märkten verbessern wird. Besonders hervorgehoben wurde die wesentliche Bedeutung des permanenten Informationsaustausches, damit die Bedürfnisse der Unternehmen ausreichend gedeckt werden und sich ihre Stellung im lokalen Markt verbessern kann. Zudem kann die Erkennung von neuen Möglichkeiten zur Schaffung von neuen – oder der Erhaltung von bereits bestehenden Arbeitsplätzen beitragen. Die Minimierung des unternehmerischen Risikos, die Auswirkungen der politischen Entwicklungen sowie die finanziellen Ausmaße als Folge der politischen Entscheidungen sind unter anderem einige der großen Vorteile, welche durch die spezialisierte Informationserteilung der entsprechenden Kooperation den Unternehmen bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen infolge von eventuellen Änderungen der institutionellen Rahmenbedingungen können Bußgelder, Beschlagnahmungen sowie die Teilnahme an Wettbewerben bewirken. Die engen Beziehungen zwischen der Diplomatie und dem Unternehmergeist tragen zudem zur Anerkennung und Bewahrung der griechischen Unternehmen vor finanziellen Risiken bei, wobei das griechische Konsulat demnach als ein qualifiziertes „One – Stop – Shop“ den Bedürfnissen der griechischen Unternehmen nachkommen kann. Dank der rechtzeitigen Bereitstellung von politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Informationen können griechische Exportunternehmen gefestigt werden und somit zum Aufschwung der Volkswirtschaft beitragen.
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Griechenland: Investitionen in Höhe von ca. 20 Mrd. in Infrastrukturprojekte bis 2022

Publiziert am 26.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDem neuen ESPA Programm zufolge, könnte die Förderung von Investitionen sowie neue Finanzierungswege wie öffentlich – private Partnerschaften und projektbezogene Anleihen das heutige Rezessionsbild der griechischen Wirtschaft drastisch ändern und die Beschäftigung wesentlich ankurbeln. Gemäß dem Programm beläuft sich der Gesamtwert der geplanten Projekte für die nachfolgenden sieben Jahre auf 20,1 Mrd. Euro, wovon sich der Rückstand auf 12 Mrd. Euro beläuft und die geplanten Projekte auf 8 Mrd. Euro veranschlagt werden. Von den insgesamt 71 bevorstehenden Vorhaben bis 2022 bezieht sich 34% auf den Energiesektor, 25 % auf U-Bahn – und Straßenbahnnetze und 23% auf den Straßenverkehr. 57% der Infrastrukturprojekte sollen im zweijährigen Zeitraum 2015 – 2016 fertiggestellt werden, zu einem Gesamtwert von 5,8 Mrd. Euro. Einer Studie zufolge werden sich die jährlichen Kosten in Griechenland zwischen 2,5 und 5 Mrd. Euro belaufen, sofern keine Verzögerungen bei der Auftragserteilung entstehen. Der Rückgang von Investitionen bietet jedoch weiterhin Anlass zu großer Sorge – als Anteil am BIP – zumal diese während der Rezessionszeit von 3,6% (2006) auf 1,2 % (2012) geschrumpft sind, mit einem Verlust von 4,3 Mrd. Euro auf jährlicher Basis (Gesamtverlust: 30 Mrd. Euro). Die Investitionen in Griechenland sind durch die tiefe Rezession und den Haushaltseinschränkungen wesentlich beeinträchtigt worden, was zu einer Abnahme von Arbeitsplätzen um 49% an Infrastrukturprojekten führte. Infrastrukturvorhaben werden in Griechenland hauptsächlich durch öffentliche Mittel finanziert, während die Privatbeteiligungen einen Anteil von 10% - 15% der Gesamtinvestition nicht überschreiten. Investitionen sind in Infrastrukturprojekten von entscheidender Bedeutung für Griechenland, mit einem hohen wirtschaftlichen Multiplikator zweifacher Größenordnung (d.h.: jeder aufgewendete Euro für Infrastrukturen erhöht das BIP um jeweils 1 Euro), der zudem den Konsum und die Investitionen in anderen Branchen fördern kann. „In Griechenland zeigt sich derweil eine harte Realität. Die Investitionen in Infrastrukturprojekte sind im Zeitraum 2006 – 2012 aufgrund der Wirtschaftskrise von 3,6% auf 1,2% des BIP gesunken. Dies führte zu einer Abnahme der Beschäftigung in der Baubranche von 49%. Der umgehende Ausbau der Infrastruktur zur Verbesserung der griechischen Wettbewerbsfähigkeit ist absolut notwendig. Die Beschleunigung der Planung von Infrastrukturvorhaben und die Steigerung des Interesses am Standort Griechenland ist damit ein Primärziel.

Finanzierungsquellen

Infolge der Einschränkungen der staatlichen Haushaltsausgaben wird der Schwerpunkt der Finanzierung auf den privaten Sektor verlagert. Dabei kann der Infrastrukturbereich auf drei verschiedene Arten attraktiver werden:
  1. Änderung der Rahmenbedingungen, damit das private Kapital ein positives Risiko – Rendite – Verhältnis aufweisen kann.
  2. Verbriefung von künftigen Einnahmen
  3. Neue Finanzierungsinstrumente, wie Projektanleihen (Project bonds), die auf anderen Kapitalquellen beruhen und die für den Infrastrukturbereich geeignete Renditeerwartungen und akzeptable Risiken der langfristigen institutionellen Fonds zu ihrem Vorteil nutzen.

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Alpha Bank: Stärkstes Wirtschaftswachstum in Griechenland

Publiziert am 8.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDie Ankündigungen der Griechischen Statistikbehörde ELSTAT bestätigen erneut das spürbare Wachstum der griechischen Wirtschaft seit Beginn des Jahres 2014. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Sommerquartal um 0,7 Prozent, der Privatkonsum um 1,3% und die Investitionen um 12,3 %. Den Mitteilungen des griechischen Bankinstitutes „Alpha Bank“ zufolge, stellte die enorme Zunahme der Touristenströme einen wesentlichen Bestandteil des Aufschwungs dar, mit einem Anstieg der Auslandsankünfte um 22,2 %, der Einnahmen um 11,1 % und einer Zunahme der Arbeitsplätze um 0,3 % (Schaffung von ca. 91.500 Arbeitsplätzen). Die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf 1,9 % im dritten Quartal war in der Tat beindruckend; am bemerkenswertesten erscheint jedoch die Tatsache, dass der Hemmungsfaktor des Wachstums nicht auf die Inlandsnachfrage, sondern auf die Inlandsproduktion zurückzuführen ist. Ferner nimmt gemäß Alpha Bank die Unsicherheit aufgrund der langwierigen Verhandlungen mit der Troika immer größere Ausmaße an, wodurch die Erwartungen auf gute Perspektiven der griechischen Wirtschaft geschwächt werden und das Wachstum gefährdet wird. Alpha Bank betont, dass Troika ihre Verhandlungen in einer Weise ausführt, als würde Griechenland am Rande der wirtschaftlichen Destabilisierung stehen, und trägt zweifelhafte Vorwürfe bezüglich einer Nichteinhaltung der Reformen vor. Vielmehr sollte das positive Wirtschaftsklima erhalten bleiben und gefördert werden, um Griechenland aus der Rezession und Arbeitslosigkeit helfen zu können. Das griechische Bankinstitut vertritt zudem die Auffassung, dass die Verlagerung der Ressourcen von den geschützten Sektoren zu den extrovertierten Wirtschaftszweigen keinesfalls in diesem Jahr realisiert werden kann, unabhängig davon wie viele Reformen eingeführt werden. Das grundlegende Inkompatibilitätsproblem spiegelt sich nicht nur in der Qualifizierung der Arbeitskräfte wider, sondern auch in der griechischen Unternehmungslust selbst. Trotz der kurzsichtigen Politikansätze seitens der Troika und sämtlicher Vorurteile der Gläubiger, befindet sich Griechenland nach enormen Anpassungsbemühungen in einer vorteilhaftesten Position als die weiteren Länder des Südens. Die Möglichkeit zur Nichtfinanzierung eines solchen Landes ist daher sehr gering, zumal dieses starke Perspektiven zur Stabilisierung und Erhaltung des Primärüberschusses auf 3% des BIP aufweist.
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