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Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner im Gespräch: Sie fragen - wir antworten

Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist auf deutsch-griechische Rechtsfragen spezialisiert. In unserem Weblog beantworten Ihnen griechische und deutsche Rechtsanwälte gerne Ihre Fragen zu verschiedenen Themen mit länderübergreifendem Bezug.

Im Dialog für länderübergreifende Rechtsfragen: Sie fragen - wir antworten

A. KosmidisHerr Rechtsanwalt A. Kosmidis in Fragen zu Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht und Handelsvertreterrecht


TosounidisHerr Rechtsanwalt Tosounidis berät in Fragen zum Unternehmenskauf M&A, Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilien- und Erbrecht, Forderungeinzug


KapsalisHerr Rechtsanwalt Kapsalis in Fragen zum allgemeinen Zivilrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Erneuerbare Energien


Das Team von Kosmidis & Partner beantwortet aber auch gerne Fragen aus verschiedenen anderen Rechtsgebieten. Stellen Sie uns Ihre Frage hier auf dieser Seite mittels der Kommentar-Funktion oder senden Sie uns eine persönliche Nachricht.

15 Antworten zu “Support”

  1. Dieter Foerster sagt:

    Sehr geehrter Herr Kosmidis,
    wir haben in eine 20 KW Photovoltaik – Anlage in Griechenland investiert und als erstes den 30 %-igen Solidaritätsabschlag zu verkraften. Nun aber sollen wir trotz bestehender privater Krankenversicherung in Deutschland, wo auch unser Hauptwohnsitz besteht in die griechische Sozialversicherung einbezahlen. Somit ist abzusehen bis wann die Kosten höher als die Einnahmen sein werden.Sehen Sie Möglichkeiten Beitragszahlungen an die TEBE (als unnötige zweite Versicherung) zu verhindern?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

  2. Martina Ikonomou sagt:

    Guten Morgen Herr Tosounidis,
    meine alleinstehende Tante aus Saloniki ist gerade verstorben. Sie hatte 4 Brüder, von denen noch einer in Deutschland lebt (86 Jahre).
    Bei zwei weiteren Brüdern gibt es jeweils 2 Kinder, bei einem noch die Frau und 2 Kinder.
    2 meiner Cousins leben in Griechenland, einer in Saloniki, also Vorort.
    Wir in Deutschkand, außer mein Onkel natürlich sprechen leider kein Griechisch.
    Wie können wir von hier aus unseren Erbanspruch geltend machen und wer hat überhaupt einen Anspruch?
    Die Befürchtung bei meinem Onkel ist, die Cousins übergehen und in Deutschland.
    Da mein Onkel schon sehr alt ist, versuche ich die Sache zu klären.
    Können wir Sie gegebenenfalls damit beauftragen?
    Vielen Dank vorab
    Martina Ikonomou

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Ikonomou,
      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Wir können Sie gerne in dieser Angelegenheit unterstützen. Aus Vertraulichkeitsgründen bitte ich Sie Ihre Anfrage an tosounidis@rechtsanwalt.gr bzw. info@kpag.com zu schicken, damit wir dazu Stellung nehmen können.
      Mit freundlichen Grüssen
      Themis Tosounidis

  3. Stefan Schmitt sagt:

    Sehr geehrtes Rechtsanwaltsteam,
    gibt es im Vergleich zum Import von einem PKW beim Import eines LKW’s Besonderheiten zu beachten. Ich möchte als Privatperson mit meinem in Deutschland zugelassenen LKW private Gegenstände zu meinem Haus in Griechenland transportieren. Anschließend möchte ich den Lkw in Griechenland verkaufen.
    Könnten sie mir freundlicherweise mitteilen, was dabei zu beachten ist.
    Herzlichen Dank
    Stefan Schmitt

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Schmitt,

      beim Import von LKWs gibt es Besonderheiten, da diese unter Umständen im Namen eines Unternehmers bzw. Gewerbetreibenders in Griechenland importiert werden sollen, und die Behörde würde beim Import die entsprechenden Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung in GR) anfordern. Sie sollten bitte mit einem Zollexperten („ektelonistis“ auf Griechisch) in Griechenland Kontakt aufnehmen um bestätigen zu können, ob der betroffene LKW dieser Voraussetzung unterliegt.

  4. Hermann Goller sagt:

    Guten Tag,

    Ich möchte von Frankreich ein Tiny House nach Lefkas importieren. Mit welchen Kosten für diese Einfuhr (Zoll, etc) muss ich rechnen bei einer Fläche von ca 16 qm?
    Vielen Dank im Voraus
    Hermann Goller

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      innerhalb der EU fallen keine Importgebühren an. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Kategorien von Produkten (wie z.B. die Autos).

  5. Eftychia Vitale sagt:

    Sehr geehrtes Team,

    wir leben und arbeiten in Deutschland und möchten eine Ferienimmobilie in Chalkidiki kaufen. Diese würden wir gern über eine Bank Teil finanzieren und an Feriengäste vermieten. Uns wurde nahe gelegt einen Anwalt zu kontaktieren der uns bei dem Kauf und den Gesprächen mit den Banken unterstützt. Bieten Sie solche Dienstleistungen auch an?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Vitale,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Anliegen. Aus Vertraulichkeitsgründen, lasse ich Ihnen eine Email zukommen.

  6. Nico Kaufmann sagt:

    Hallo Herr Tosounidis
    Ein Kollege aus Deutschland hat mich mit seinem deutschen Wohnmobil besucht in Griechenland. Da habe ich erfahren dass er sich bereits länger als 6 Monate in Griechenland befindet. Er wusste nicht dass er mit einem ausländischen Fahrzeug nicht länger als 6 Monate bleiben darf. Was soll er jetzt am besten machen? Hoffen dass es niemanden merkt oder so schnell wie möglich raus aus Griechenland?
    Viele Dank für ihre Antwort
    Nico Kaufmann

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Kaufmann,

      leider ist es gesetzlich nicht möglich ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichnen für länger als 6 Monate in Griechenland zu bleiben.

  7. Micha sagt:

    Hallo, ich habe Ihren Beitrag zum Thema KFZ Import von DE nach GR mit großem Interesse gelesen. Ist der Ablauf bei einem 2to Sportbootanhänger der Gleiche oder wäre hier der Ablauf ein anderer? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Micha

  8. Micha sagt:

    Hallo, direkt die zweite Frage: Wie wird ein Sportboot mit einer deutschen Registrierung in Griechenland registriert bzw. wie ist hierbei der Ablauf? Unterliegt ein Sportboot ebenfalls der ‚6-monatsregel‘ oder besteht hier kein Zwang zur umregistrierung? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Micha

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      für Sportboote geltend ganz andere Regelungen, also die 6-Monatsregel gilt nicht. Sie müssten das Boot bei der Hafenbehörde entsprechend anmelden.

      • Themistoklis Tosounidis sagt:

        Guten Tag,

        für den Import von Anhängern geltend andere Bedingungen. Dafür sollten Sie sich bitte an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf Griechisch) wenden.

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