Welches Erbrecht gilt – deutsches oder griechisches?
Die Antwort auf diese Frage hat sich seit 2015 grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung Nr. 650/2012) gilt europaweit ein einheitliches Kollisionsrecht: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.Beispiel: Ein griechischer Staatsangehöriger, der seit 30 Jahren in München lebte, unterliegt nach der EU-Erbrechtsverordnung deutschem Erbrecht – auch wenn seine Immobilien in Griechenland liegen. Umgekehrt gilt: Ein Deutscher, der zuletzt dauerhaft auf Kreta lebte, unterliegt griechischem Erbrecht.Allerdings können Erblasser nach der EU-Erbrechtsverordnung eine Rechtswahl treffen und ihr Heimatrecht wählen. Liegt ein Testament vor, in dem griechisches Recht gewählt wurde, gilt dieses – unabhängig vom letzten Wohnsitz.Die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist damit der erste und entscheidende Schritt jeder Erbschaftsangelegenheit mit Griechenlandbezug.Grundzüge des griechischen Erbrechts
Das griechische Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Αστικός Κώδικας, AK) geregelt, insbesondere in den Artikeln 1710 bis 2035.Gesetzliche Erbfolge in Griechenland
Das griechische Erbrecht kennt fünf Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge:- 1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers)
- 3. Ordnung: Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits
- 4. Ordnung: Urgroßeltern
- 5. Ordnung: Der griechische Staat als Erbe letzter Instanz
Pflichtteil im griechischen Erbrecht
Das griechische Recht kennt den sogenannten Noterbanspruch (νόμιμη μοίρα). Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – der Ehegatte. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Testamentarische Verfügungen, die den Pflichtteil unterschreiten, können durch die Noterben angefochten werden.Testament in Griechenland
Das griechische Recht kennt drei Testamentsformen:- Eigenhändiges Testament (ιδιόγραφη διαθήκη): Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben.
- Öffentliches Testament (δημόσια διαθήκη): Vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet.
- Geheimes Testament (μυστική διαθήκη): Versiegelt beim Notar hinterlegt.
Die Schritte zur Nachlassabwicklung in Griechenland
Schritt 1: Feststellung des anwendbaren Rechts
Wie oben beschrieben, bestimmt der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbrecht. KPAG prüft diesen Sachverhalt anhand von Meldedaten, Steuerbescheiden und anderen Nachweisen.Schritt 2: Erbschaftsannahme oder -ausschlagung
Nach griechischem Recht haben Erben eine Frist von grundsätzlich vier Monaten ab Kenntnis des Erbfalls, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Bei Erben mit Wohnsitz im Ausland verlängert sich diese Frist auf zwölf Monate. Diese Frist ist absolut – eine Versäumung führt automatisch zur Erbschaftsannahme.Schritt 3: Registrierung beim griechischen Finanzamt
Alle Erben, die Nachlassvermögen in Griechenland empfangen, müssen beim griechischen Finanzamt (Εφορία) registriert werden. Dafür benötigen sie eine griechische Steuernummer (AFM). KPAG koordiniert diese Registrierung vollständig.Schritt 4: Erbschaftssteuererklärung
Die Erbschaftsteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall eingereicht werden, bei Erblassern mit Wohnsitz im Ausland innerhalb von zwölf Monaten.Die Erbschaftsteuer in Griechenland richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlassvermögens:- Kategorie A (Ehegatte, Kinder, Eltern): Freibetrag von 150.000 Euro, darüber hinaus progressiver Steuersatz von 1 % bis 10 %.
- Kategorie B (Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder): Niedrigerer Freibetrag, Steuersätze von 5 % bis 20 %.
- Kategorie C (alle anderen Personen): Steuersätze von 20 % bis 40 %, sehr geringer Freibetrag.
Schritt 5: Grundbuchumschreibung (Ktimatologio)
Immobilien müssen auf die Erben im griechischen Grundbuchsystem umgeschrieben werden. Dies erfordert eine notarielle Urkunde (Αποδοχή Κληρονομιάς), die Vorlage aller Erbschaftssteuerbescheinigungen sowie die Registrierung beim Ktimatologio.Schritt 6: Auflösung von Bankkonten und weiteren Vermögenswerten
Für die Übertragung von Bankguthaben ist eine Erbschaftssteuerbescheinigung (βεβαίωση) beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung gibt die griechische Bank das Konto frei.Häufige Probleme bei griechischen Erbschaften
Ohne rechtliche Begleitung entstehen häufig folgende Probleme:- Ungeklärte Eigentumsverhältnisse: Viele ältere griechische Immobilien sind noch nicht im neuen Ktimatologio registriert oder weisen widersprüchliche Einträge auf.
- Fehlende Baugenehmigungen: Baurechtlich nicht genehmigte Anbauten oder Umbauten müssen vor der Umschreibung bereinigt werden.
- Unbekannte Schulden des Erblassers: Steuerschulden, Hypotheken und offene Forderungen gehen auf die Erben über, sofern die Erbschaft nicht ausgeschlagen wird.
- Fehlende Sterbeurkunden und Personenstandsdokumente: Griechische Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen aller ausländischen Dokumente.
Warum KPAG für griechische Erbschaftsfälle?
KPAG Kosmidis & Partner hat langjährige Erfahrung in der Bearbeitung grenzüberschreitender Erbschaftsfälle mit Griechenlandbezug. Die Kanzlei übernimmt alle Schritte des Verfahrens – von der Feststellung des anwendbaren Rechts bis zur abgeschlossenen Grundbuchumschreibung – und kommuniziert durchgehend auf Deutsch mit Mandanten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.Durch die enge Zusammenarbeit mit Hermes Tax & Consulting IKE werden auch steuerliche Aspekte – insbesondere die Erbschaftssteuererklärung und die steuerliche Registrierung – nahtlos abgedeckt.FAQ
Muss ich nach Griechenland reisen, um eine Erbschaft abzuwickeln?
In den meisten Fällen nicht. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann KPAG alle notwendigen Behördengänge, Notartermine und Bankformalitäten stellvertretend erledigen.
Wie lange dauert eine Erbschaftsabwicklung in Griechenland?
Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Dokumente und der Komplexität des Nachlasses ab. Unkomplizierte Fälle lassen sich in drei bis sechs Monaten abwickeln. Fälle mit ungeklärten Grundbucheintragungen oder fehlenden Baugenehmigungen können länger dauern.
Was passiert, wenn ich die Erbausschlagungsfrist in Griechenland versäume?
Nach griechischem Recht gilt die Erbschaft als angenommen, wenn die Frist versäumt wird. In Ausnahmefällen kann eine gerichtliche Aufhebung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Erbe keine Kenntnis vom Erbfall hatte.
Gibt es in Griechenland ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Nach griechischem Recht gilt die Erbschaft als angenommen, wenn die Frist versäumt wird. In Ausnahmefällen kann eine gerichtliche Aufhebung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Erbe keine Kenntnis vom Erbfall hatte.
Muss ich als Erbe eine griechische Steuernummer beantragen
Ja. Jeder Erbe, der Nachlassvermögen in Griechenland empfängt, benötigt eine griechische Steuernummer (AFM). KPAG übernimmt die Beantragung per Vollmacht.


