Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.
Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen
Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen
Einreichung bis zum 10.05.2016
ZUSCHUSS VON 100%
Wer ist berechtigt?
Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind.
Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.
Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.
Förderfähige Kosten
➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens,
➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens,
➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens,
➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets,
➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens,
➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
➢ Abschreibungen
Förderfähiges Budget
5.000 € - 25.000 €
Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt.
Zuschuss 100%
Kleine und mittelständische Unternehmen
Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten
EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016
ZUSCHUSS bis zu 50%
Förderungsberechtigte
Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.
Förderfähige Kosten
➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche
➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung
➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung
➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT
➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung
➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen
➢ Know – How - Rechte
➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft
➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals
Förderfähiges Budget
Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.
Förderfähigkeit der Ausgaben
Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt.
Zuschuss Bis 50%
Förderung von Startup-Unternehmen
Förderprogramm für Startup-Unternehmen
EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016
ZUSCHUSS VON 100%
Wer ist förderungsberechtigt?
Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.
Förderfähige Kosten
➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets.
➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens.
➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen
➢ Abschreibungen von Assets
➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial
➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter)
➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten)
➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets
Förderfähiges Budget
Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €.
Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt.
Zuschuss 100%
Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus
Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen
EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016
ZUSCHUSS bis 50%
Wer ist förderberechtigt?
Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.
Förderfähige Kosten
➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche
➢ Geräte und Ausrüstung
➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung
➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.).
➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen
➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten
➢ Software und Software-Dienstleistungen
➢ Transportmittel
➢ Studien, Marktrecherchen
➢ Beratervergütungen
➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals
Förderfähiges Budget
Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.
Förderfähigkeit der Kosten
Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt.
Zuschuss Bis 50%
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