Wie bereits berichtet, hat das griechische Finanzministerium bereits seit Beginn des laufenden Jahres härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehungen ergriffen. So wurden unter anderem die Kontrollen an Offshore – Unternehmen und Geldeinlagen im Ausland verschärft. Die bislang eingeleiteten Kontrollmaßnahmen führten dabei zu einer nennenswerten Erhöhung der Staatseinnahmen an überfälligen Steuerschulden um ca. 70 % im Vergleich zu den Vorjahren. Sie ergänzen die Massnahmen, welche bereits im Inneren zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen wurden. Wir berichteten hierüber zb unter: https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/der-griechische-staat-macht-ernst-mit-der-beitreibung-der-steuerschulden-strengere-kontrollen-durch-pfaendungen-und-zwangsversteigerungen-immobilienuebertragungen-nur-noch-mit-nachweis-der-zahlung-d/
Nachfolgend werden einige erwähnenswerte von den bisher umgesetzten bez. geplanten Maßnahmen der Steuerfahndungsbehörden summarisch aufgeführt:
A. Bereich Steuerhinterziehung :
1) Presseberichten zufolge liegen der Steuerfahndungsbehörde derzeit ca. 1.789 verdächtige Fälle von Großvermögenden natürlichen Personen zur Überprüfung vor. Die diesbezüglichen Kontrollen sollen dabei beschleunigt abgewickelt und noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
2) Die besonders anspruchsvolle Zielsetzung der Steuerbehörden hinsichtlich der Anzahl und des Umfanges der geplanten Prüfungen von Großunternehmen und natürlichen Personen bleibt weiterhin konstant.
3) Sämtliche Auslandsüberweisungen in den Jahren 2009 bis 2011 werden durch ein abgeschlossenes Kontrollsystem detailliert überprüft. Die Zusendung von insgesamt 24.710 Mitteilungen an die betroffenen Steuerpflichtigen zur Erklärungsabgabe ist bereits erfolgt. Innerhalb der nächsten Tage soll die Frist zur Vorlage von Nachweisunterlagen und Belege von den betroffenen Steuerpflichtigen endgültig ablaufen.
4) Mit der erfolgten Identifizierung von 1.681 natürlichen und 40 juristischen Personen soll eine gründliche Untersuchung durchgeführt werden. In der von der IWF Chefin Christine #Lagarde an die griechische Regierung übermittelten Kontenliste einer Grossbank (sogenannte #Lagarde – Liste) sind insgesamt 2.062 Fälle beinhaltet. Die dabei eingeleiteten Maßnahmen zur Einsicht der Bankkonten der Betroffenen und die Nachprüfung sowie Gegenüberstellung der steuerlich gemeldeten Einkommen sind momentan in vollem Gange. Parallel werden Kontrollen an Großverdiener durch die Steuerfahndung fortgesetzt.
5) Unternehmen werden stichprobenweise hinsichtlich der Richtigkeit und Genauigkeit der vorgenommenen Prüfungen durch vereidigte Wirtschaftsprüfer untersucht.
6) Es sollen spezifische Kontrollen der Vermögensverhältnisse von griechischen Staatsbürgern, die in Immobilien in Grossbritannien investiert haben durchgeführt werden.
7) Beabsichtigt ist ferner die Zentralansammlung sämtlicher Daten von Offshore-Unternehmen mit Grundbesitz im ganzen Land.
8) Eine weitere staatliche Kontrollmaßnahme die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden soll, ist die Einführung eines unmittelbaren Verbindungssystems mit sämtlichen Bankinstituten, zum Zwecke der Auswertung diverser Daten von Dritten zugunsten der Prüfungsbehörden
B. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzhandels mit Kraftstoff
1) Kurzfristige Einführung des neuen gesetzlichen Rahmens, und Festsetzung des Zeitplans zur Einrichtung von Input-Output – Messsystemen an allen Tankstellen.
2) Einführung der Installation von GPS – Systemen an Tankfahrzeugen sowie Tankerschiffen .
3) Zusammenstellung einer speziellen Arbeitsgruppe zum Zwecke der Abfassung sämtlicher gemeinsamer Ministerialerlasse die zur Umsetzung und Anwendung des Art. 320 des Gesetzes 4072/2012 betreffend die Bekämpfung des Schwarzhandels von Kraftstoffen erforderlich sind.
4) Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Einrichtung eines Ermittlungssystems von Treibstoffen nach der bereits durchgeführten öffentlichen Konsultation.
5) Erweiterung des bestehenden Input – Output – Messsystems in allen Lagerstätten zu steuerlichen Zwecken , sowie auf sämtlichen Schiffstypen.
6) Entwicklung und Einleitung der Überwachung – und Verarbeitungssystemen der GPS –Daten von Tankfahrzeugen und Tankerschiffen.
C. Reformmaßnahmen im Bereich Steuerverwaltung:
1) Besetzung des Postens des unabhängigen Generalsekretärs für Staatseinnahmen und Erteilung von Befugnissen hinsichtlich des Steuer – und Inkassomechanismus.
2) Versetzung eines Personalanteils von 10 % von sämtlichen Finanzämtern, sowie Überprüfungsstellen in die Justizabteilung zum Zwecke der Steigerung von Einnahmen aus Zahlungsrückständen.
3) Positionierung von zusätzlichem Personal in den Inkassobetriebsstellen für Unternehmen.
4) Anstieg der eingenommenen Steuerschulden durch die Inkassobetriebsstellen
5) Stärkung der Direktion der Inkassopolitik durch zusätzliches Personal.
6) Verstärkung der Überprüfungseinheiten für großvermögende Steuerpflichtige und des Finanzamtes für Großunternehmen in beiden Großstädten, Athen und Thessaloniki , durch zusätzliche Prüfer.
7) Bewältigung von infrastrukturellen Problemen und Darlegung der Überprüfungsmethoden in sämtlichen , großen Prüfungsstellen.
8) Unmittelbare Durchführung eines Bewertungsverfahrens der Fähigkeiten von Prüfern und Angestellten in gehobenen Posten.
9) Verstärkung der Überwachungen von großen Prüfungsstellen und Vereinfachung des Durchführungsverfahrens von Kontrollen.
10) Erweiterung der Betriebsprüfungsabteilung der Finanzämter für Großunternehmen und der interregionalen Prüfungsstellen.
11) Neuregelung der Auswahlbestimmungen für die zu prüfenden Fälle.
12) Vereinfachung des Verfahrens zur Festsetzung der fälligen und offenen Geldschulden gegenüber dem Staat, auf der Grundlage bisheriger internationaler Erfahrungswerte und bewährter Praktiken, wobei sich der Mechanismus zur Steuereintreibung nach der Einbringlichkeit der Fälle richten soll.
13) Die Beschlüsse über die Kriterien die zur Zielsetzung und Aktivierung der unmittelbaren Prüfungsmechanismen eingesetzt werden, sollen bereits innerhalb der nächsten Tage unterzeichnet werden.
14) Neugestaltung des Verfahrens zur administrativen Bewältigung von steuerlichen Differenzen.
15) Einleitung des Anstellungsverfahrens im Rahmen eines Stellenausschreibungsprogramms des „ASEP“ für 200 Prüfer-Stellen.
16) Eingehende Prüfung der Herkunft von Vermögenswerten von sämtlichen Kandidaten in verantwortungsvollen Posten bei der Verwaltung.
17) Erstellung von „Belastungsprofilen“ bei jeder Behörde, damit sich das jeweils dort beschäftigte Personal den wirklichen,behördlichen Bedürfnissen gegenüberstellen kann.
18) Entwurf und Umsetzung eines Plans zur Bekämpfung der Korruption sowie Abfassung eines Ethik – und Pflichtkodexes.
Die vorgenannten Maßnahmen und Reformen haben bereits zu einem wesentlichen Anstieg der behördlichen Kontrollen geführt.
Erwähnenswert ist, dass die regelmäßigen Kontrollen an Großunternehmen sich bereits im Februar im Verhältnis zum Januar dieses Jahres verdoppelt, während sich die vorgenommenen Steuerprüfungen an großvermögenden Steuerpflichtigen fast verdreifacht haben.
Mithin stellt sich der bisherige Verlauf der Einziehung von überfälligen staatlichen Forderungen positiv dar. Konkret wurde auch hier ein Anstieg der Einnahmen von 70 % im Januar dieses Jahres festgestellt. Die Bemühungen der Steuerbehörden sind in diesem Rahmen intensiver und grundlegender, wobei das Finanzministerium unter vollem Einsatz die rasche Bewältigung von sämtlichen Schwierigkeiten und Hindernissen anstrebt um effektiver und gründlicher arbeiten zu können.