Eine Währungsumstellung und Rückkehr zur Drachme hätte unbekannte, womöglich verheerende Folgen für Griechenland, wäre aber auch für die EU ein Fanal für den Verfall der Währungunion. Die Befürworter der Drachme verkennen dabei, dass etwa zum Euro-Beitritt Griechenlands, der Globalisierungsbegriff lediglich eine neuartige Erscheinung darstellte, welche die nur die innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit umfasste, aber damals noch nicht die Länder der ehemaligen UdSSR, während sich Südostasien noch als emerging market darstellte. Eine völlig andere Situation als im Zeitalter der weltweiten Globalisierung.
Unwahrheiten und Mythen über die Folgen eines Währungsaustritts irritieren die GriechenDie Drachmen-Anhänger überbewerten dabei offenbar die Effekte durch die Abwertungsmöglichkeit der nationalen Währung zur Liquiditätsbeschaffung und die hierdurch antizipierte Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach dieser Ansicht wird Griechenland bei einer eventuellen Rückkehr zur Nationalwährung wieder über geeignete Mittel zur Krisenbewältigung verfügen. Dies soll entweder durch Herabsetzung der Zinssätze oder die Abwertung der Drachme um 20-30% geschehen.
Der Drachmen-Schwindel basiert dabei auf der Souveränität des Landes, welches sein Schicksal selbst bestimmt, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass in einem absolut heiklen, globalisierten Umfeld ohne Zugriff auf Refinanzierungsinstrumente und Liquiditätsbeschaffung an den Märkten, zumindest sehr starke Handelsbündnisse notwendig sind, um diesen Mangel auch nur annähernd ausgleichen zu können. Dem steht jedoch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft entgegen.
Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass im Land eine rasante Inflation mit hohen Zinssätzen und internationaler Isolation einhergeht, vergleichbar etwa mit der wirtschaftlichen und politischen Instabilität von Drittländer.
Die Drachmen-Befürworter verkennen ferner, daß die sichere Abwertung zugleich einen enormen Rückgang des Lebensstandards zur Folge haben wird. Nicht vergessen sind die kontinuierlichen Abwertungen nach der politischen Wende Griechenlands (Metapolitefsi), welche letztendlich zur einer niedrigen bis kaum vorhandenen Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geführt hatten. Die wiederholten Abwertungen der 80-er Jahre mit dem Verhältnis der Drachme zum Dollar, wurden durch die Abnahme der Exporte um 24% auf 18% des BIP bei gleichzeitig enorm niedrigem Wachstum begleitet. Zwischen den Jahren 1985 und 2002 verzeichnete die Drachme eine Abwertung von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der Exporte von nur 16%.
Folgen der Drachme-Einführung
Erfahrungsgemäß wird nach Einführung der neuen Drachme eine rapide Währungsabwertung folgen, wobei die Besitzer der neuen Währung sofort die Umwandlung in Euro unternehmen werden, um künftige Verluste durch weitere Abwertungen zu vermeiden. Dadurch wird die Abwertungsspirale der neuen Währung verstärkt werden.
Im Hinblick auf die Bankeinlagen wird eine obligatorische Umwandlung in Drachmen erfolgen, wobei der Rückgang ihrer Kaufkraft der Abwertung der neuen Währung entsprechen wird. Wobei dieses Szenario voraussetzt, dass zumindest das Bankensystem stabil bleiben wird. Anderenfalls drohen weitaus höhe weitere Verluste.
Die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten wird weiterhin in der entsprechenden Währung zu erfolgen haben, was eine Erhöhung der Schulden durch Währungsabwertung als auch die rasante Erhöhung der Zinsen zur Folge haben wird.
Folgen für das Banksystem
Die Lage der sogenannten „roten“ Kredite wird sich wesentlich verschlechtern, zumal die Einnahmen der kreditnehmenden Unternehmen diese aufgrund erheblichen Umsatzrückgangs nicht weiter bedienen werden können. Privatschuldner werden entweder als Arbeitslose oder Arbeitnehmer mit besonders niedrigen Bezügen ebenfalls nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. Darüberhinaus wird der Übergang zur Drachme höchstwahrscheinlich zu einer unaufhaltsamen Einlagenflucht führen, was die Banken kaum kompensieren können.
Folgen für Preise der Einfuhrprodukte
Je höher die Abwertung der Drachme, desto höher wird sich der Preis der eingeführten Waren gestalten, was sich auf Treibstoffe, Arzneimittel u.a. auswirken wird. Importprodukte werden sich erheblich verteuern, so daß diese für den Durchschnittsverdiener unbezahlbar werden.
Auswirkungen auf die Staatsverschuldung
Der öffentliche Schuldenstand, der nach griechischem Recht geregelten Kredite wird zwar in Drachmen umgewandelt werden können, nicht jedoch die Kredite der europäischen Unterstützungsmechanismen, für welche im letzten Jahr die Anwendung britischen Rechts vereinbart wurde. Die Erhöhung des Realwerts der Auslandsverschuldung wird eine unvermeidliche Kettenreaktion auslösen: die Bedienung der Auslandsverschuldung wird erheblich schwierig sein, was zu einem Zahlungsausfall sowohl des Staates, als auch der auslandsverschuldeten Großunternehmen führen wird. Das Land wird somit von den internationalen Finanzmärkten, zumindest bis zur Einigung eines neuen Schuldenschnitts durch langandauernde Verhandlungen, abgeschnitten sein.
Fragliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft
Die infolge der Abwertung erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird sich lediglich auf unqualifizierte, billige Arbeitskräfte stützen, weit ab von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung, Spitzentechnologien und Exportorientierung, über welche das Land mit einer Beteiligung am Euro verfügen könnte. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die fehlende Finanzierung von Unternehmen durch das Bankensystem als auch durch höhere Energie-und Rohstoffkosten erheblich eingeschränkt werden. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kann langfristig deshalb nur mit zügigen und fundamentalen Reformen, welche mit drastischen Haushaltskürzungen einhergehen, erzielt werden.
Folgen im Tourismusbereich
Bei der Währungsumstellung auf die Drachme wird ferner ein erheblicher Rückgang der Dienstleistungspreise im Tourismusbereich und der Immobilienpreise erwartet, wodurch stärkeres Wachstum im Tourismussektor und die Erhöhung der Attraktivität neuer Investitionen erwartet wird. Es ist jedoch davon auszuehen, dass Touristen und Investoren ein verwüstetes Land mit allgegenwärtiger Armut, sozialen Konflikten, politischer Instabilität und anhaltender Ungewissheit besuchen werden.
Die zwei vorgebrachten Grundargumente der Drachme-Einführung, einerseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die positiven Wachstumseffekte durch Steigerung der Exporte und der Tourismuswirtschaft werden demnach vollkommen entkräftet.
Auch hinsichtlich der langjährigen Austeritätspolitik kann keine positive Prognose getroffen werden, zumal die Kaufkraft der Drachme durch die Inflation und die langfristige Abwertung abnehmen wird.
Folgen des Euroaustritts für die EU Mitgliedschaft Griechenlands
Im Falle eines Austritts aus der Eurozone wäre Griechenland vermutlich auch gezwungen, die EU zu verlassen. Mit einem Austritt als ein bankrotter Staat, wäre es unmöglich für Griechenland, weiterhin ein vollwertiges Mitglied der EU zu bleiben, zumal ein Austritt aus der Eurozone Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Waren-und auch Personenkontrollen bewirken würde, welche gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Ein Verstoß gegen die Normen des einheitlichen Binnenmarkts stellt die wesentlichste Ursache für einen EU-Austritt dar. Der Austritt aus der Eurozone würde zudem auch die nationale Sicherheit des Landes gefährden, da durch die Beteiligung an der WWU und den europäischen Institutionen die nationalen Interessen des Landes als auch seine Souveränität weitgehend geschützt werden.
Für einen derart kleinen, bereits insolventen Staat, ohne eine bedeutende, inländische Erzeugungs-und Entwicklungsbasis, der sich weiterhin auf die Hilfe seiner Partner stützt, hat die Frage einer Währungsänderung momentan lediglich einen zweitrangigen und zweifelhaften Sinn. Es handelt sich eindeutig um eine trügerische Alternative, welche von den politischen, unternehmerischen, akademischen und journalistischen Kreisen des Landes abgelehnt wird. Es ist deren Pflicht, über die Folgen eines Euroaustritts aufzuklären, aber auch die für das Land notwendigen, tiefgreifenden Reformen, mit oder ohne einem WWU-Austritt, zu befürworten und voranzutreiben.
Wichtig ist vor allem, die Verlässlichkeit und die Produktion des Landes zu erhöhen, Vertrauen bei den Partnern zurückzugewinnen, die Produktivität im öffentlichen und privaten Sektor zu erhöhen, den Rahmen zur Förderung der Entwicklung zu setzen und der jungen Generation Zukunftsperspektiven zu verschaffen.
Folgen für die EU und den Euro
Die EU hat es versäumt, auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt angemessen zu reagieren, aber auch im Binnengebiet Mechanismen zu schaffen, welche den nachhaltigen Bestand der gemeinsamen Währung des EURO gewährleisten. Für die EU ist es höchste Zeit wirtschaftliche Ausgleichs- und Stabilitätsmechanismen, sowie gemeinsame Besteuerungsgrundlagen für das Binnegebiet und die Währungsunion zu schaffen, wenn sie nicht das Auseinanderfallen des Euro und der EU riskieren möchte.
Im Rahmen des offiziellen Besuchs des griechischen Regierungsstabs in China unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, ist durch den Träger „Enterprise Greece“ des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus ein griechisch-chinesisches Unternehmensforum zur Förderung der Schifffahrt, der Anziehung von Investitionen und der Exportstärkung in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden chinesischen Träger in Peking organisiert worden.
Der griechische Minister für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus, Giorgos Stathakis, betonte in seiner Rede unter anderem die potenziellen Möglichkeiten für die griechische Wirtschaft, welche sich durch die Zusammenarbeit mit China eröffnen lassen, unter besonderer Berücksichtigung der in den Bereichen der Infrastrukturen und des Tourismus entstehenden Aussichten.
In diesem Rahmen ist auch eine Vereinbarung für ein gemeinsames Aktionsprogramm mit dreijähriger Laufzeit zwischen dem griechischen Minister und der Chinesischen Staatlichen Tourismusverwaltung unterschrieben worden.
Diese Vereinbarung sieht unter anderem folgendes vor:
Gegenseitige Tourismusförderung beider Länder
Zusammenarbeit durch den Austausch von Know-How, im Bereich spezieller Tourismusarten, wie Kulturtourismus, Heiratstourismus, Gesundheit-und Wellness u.a.
Kooperation im Bereich der gegenseitigen Förderung des Film-und Fernsehtourismus, zum Zweck der gegenseitigen Anlockung von Kino-und Fernsehproduktionen in beiden Ländern.
Tourismusausbildung durch gegenseitige Intensivkurse der griechischen und chinesischen Sprache für Unternehmer und Mitarbeiter des entsprechenden Sektors.
Gegenseitiger Informationsaustausch über aktuelle Förderprogramme und Anreize für neue Investitionsmöglichkeiten im Tourismussektor.
Einführung von direkten Linien-und Charterflügen von Athen nach Peking.
Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie die Weltorganisation für Tourismus.
Die Teilnehmer der griechischen Mission des „Enterprise Greece“ – Trägers (mit ca. 45 Unternehmer hauptsächlich aus den Bereichen der Technologie, Schifffahrt, Energie, Tourismus, Gesundheitswesen, Kosmetik, Agrarlebensmittelwirtschaft und mechanischer Ausrüstung) hielten diverse Reden und Präsentationen und hatten die Gelegenheit zu zahlreichen Einzelkontakten mit chinesischen Unternehmern.
In Anwesenheit des griechischen Ministers, G. Stathakis, des chinesischen Schifffahrtsministers, Wang Hong, und der Leiter der Organisationen zur Förderung der Außenorientierung beider Länder, Christos Staikos und Jing Zengwie, sind 8 Kooperationsvereinbarungen zwischen griechischen und chinesischen Unternehmen unterzeichnet worden, welche die Stärkung der chinesisch-griechischen Zusammenarbeit in den Bereichen der Investitionen, Immobilien, des Handels und der Technologie betreffen.
Das Missionsprogramm ist mit mehreren Besuchen abgeschlossen worden, mit Investitionsseminaren und Unternehmenspräsentationen in den Bereichen des Tourismus, der Technologie, der Exporte, Informatik – Telekommunikationen und des Finanzsektors. Im Anschluss folgte ein weiteres Unternehmensforum in Shanghai mit weiteren, geschäftlichen Kontaktaufnahmen der griechischen Mission. Gesamten Artikel lesen »
Schon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen.
Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief.
Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen.
Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können.
Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden.
Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden). Gesamten Artikel lesen »
Publiziert am 11.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
Der griechische Unternehmens-und Industrieverband SEB wies im Monatsbericht für wirtschaftliche Entwicklungen auf das bemerkenswerte Durchhaltevermögen der griechischen Wirtschaft trotz der schwierigen Finanzlage hin. Die Rezession des Gesamtjahrs erweist sich milder als erwartet, und es zeigen sich geringere Auswirkungen durch die Kapitalverkehrskontrollen im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen.
Zugleich weisen die Frühindikatoren der wirtschaftlichen Aktivität eine Normalisierung auf, wobei die versäumte Zeit insbesondere aufgrund der negativen Entwicklungen während der Sommermonate größtenteils nachgeholt wird.
Dennoch bestehen weiterhin offensichtliche Abschwächungsanzeichen, die vorwiegend durch die verlangsamte Wachstumsrate der Industrieproduktion und der Exporte sowie die Reduzierung der Importe, des Einzelhandels und der Einkünfte aus dem Tourismus-und Schifffahrtsbereich ausgedrückt werden.
Die Normalisierungsanzeichen der Wirtschaft umfassen gemäß dem Verbandsbericht folgendes:
- ein weiterer Anstieg des Einkaufsmanagerindex (PMI) im Verarbeitungssektor im November 2015,
- der unveränderte wirtschaftliche Einschätzungsindikator im selben Monat, und eine Zunahme der Geschäftserwartungen im Industriesektor, indem eine Verbesserung der Auftragseingänge, der
Exporte und der Beschäftigungserwartungen festzustellen war, obwohl sich die absoluten Vertrauensebenen noch auf niedrigen Werten belaufen,
- die Zunahme der Industrieproduktion im September (+2,8%), infolge des starken Rückgangs im Juli,
- die Exportdynamik, die während der ersten Monate von 2015 zum bemerkenswerten Anstieg von +11,1% führte (Jan. – Sep. 2015); zu diesem Ergebnis haben hauptsächlich die Exporte von Agrar-und
Industrieprodukten beigetragen,
- die Lockerung des Deflationsdrucks im Oktober,
- die Verringerung der Arbeitslosenanzahl im August 2015 (von 1.196.000 auf 1.180.000),
Gleichzeitig werden jedoch Entwicklungen verzeichnet, welche die Unsicherheit verlängern, wie z.B. die Abnahme der Industrieumsätze im September, der Rückgang der Reiseverkehrseinnahmen (-5,4%), der Transporte und der Tätigkeiten griechischer Bauunternehmen im Ausland, oder das negative Bild in der Finanzierung, den Investitionen und der Bautätigkeit. Gesamten Artikel lesen »
Kurz vor dem Ende des Jahres sollen neue Überraschungen tausenden Steuerpflichtigen nicht erspart bleiben, zumal neue Regelungen in Bezug auf die Einkünfte von 2015 im Parlament verabschiedet werden sollen.
Insbesondere erstellt die Führung des Finanzministeriums eine weitere, steuerliche Gesetzgebung, in der die Vorschriften hinsichtlich der freiwilligen Offenlegung der nicht angemeldeten Einkünfte, das Vermögensverzeichnis (Periousiologio) sowie begrenzte Änderungen in der Besteuerung der Jahreseinkünfte von natürlichen Personen aufgenommen werden.
Den neuesten Angaben zufolge beziehen sich die bereits mit den Institutionen überprüften, äußerst kurzfristigen Änderungen auf folgendes:
Steuerskala – Steuerfreigrenze. Die Überprüfung und eventuelle Genehmigung durch die Institutionen der Festlegung einer niedrigen Steuerfreigrenze für Einkünfte von bestimmten Freiberuflern (z.B. Arbeitnehmer, die ihr Einkommen durch Einkünfte auf Rechnung ergänzen), um die sich aus der Zunahme der Steueranzahlung von 55% auf 75% ergebenden Belastung für die Einkünfte 2015 zu beschränken.
Mieteinnahmen. Steuerpflichtige mit diesjährigen Mieteinnahmen aus Immobilien werden im nachfolgenden Jahr zur Entrichtung von erhöhten Steuern um 142,2 Mil. Euro aufgerufen. Für diese Einkünfte wird die Festlegung einer neuen Steuerskala erwartet, in der sich die Steuersätze 11% (für Jahresbeträge von bis zu 12.000 Euro) und 33% (für Jahresbeträge über 12.000 Euro) erhöhen werden. Der Wirtschaftsstab bearbeitet einen neuen Entwurf, womit ein Fortschritt der Besteuerungsskala für Mieteinnahmen mit mehreren Stufen erreicht werden soll. Ziel ist die Übertragung der steuerlichen Belastung auf die höheren Einkommensgruppen, mit hohen Einkünften aus den vermieteten Immobilien.
Landwirte. Der Haushaltsplan für das kommende Jahr sieht zusätzliche Steuern um 32 Mil. Euro aus der Besteuerung der Landwirte vor. Nach der erhöhten Anzahlung der Einkommenssteuer auf 75% für diesjährige, landwirtschaftliche Einkommen sind weitere Eingriffe auf den Steuerstatus der Landwirte nicht ausgeschlossen.
Quittungen. Die bereits bekannte Regelung zum Sammeln von Quittungen findet auf die diesjährigen Einkünfte keine Anwendung.
Zur Sicherung der Steuerfreigrenze von 9.550 Euro durch den Steuerabzug in Höhe von 2.100 Euro, mussten Arbeitnehmer und Rentner im letzten Jahr Quittungen vorlegen, welche einem Anteil von 10% ihres Einkommens entsprachen.
Dennoch sucht der Wirtschaftsstab eine Lösung zur Erhaltung der Steuerfreigrenze auch für diesjährige Einkommen von Arbeitnehmern und Rentnern, welche im kommenden Jahr besteuert werden sollen.
Die vom Wirtschaftsstab vorbereitende zehn Eingriffe auf die Steuerfront für 2016 sind insbesondere:
Die Einreichung des Gesetzentwurfs im Parlament zur freiwilligen Legalisierung von Schwarzgeld aus Einlagen in den kommenden Tagen.
Vermögensverzeichnis. Mitte Dezember wird der diesbezügliche Gesetzentwurf erwartet, und umgehend nach Einreichung der Steuererklärungen werden die Besteuerten zur Anmeldung ihrer Vermögenswerte über ein E-Formular des TAXIS-Net aufgefordert.
Nach dem Vermögensverzeichnis werden kleinere Änderungen in der Steuerskala für die Einkünfte von 2015 erfolgen. Ziel ist der schnelle Abschluss der Steuererklärungen, um die ENFIA – Steuerbescheide daraufhin vornehmen zu können.
Im Februar sollen Eingriffe für breitere Veränderungen hinsichtlich der Einkommensbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen erfolgen.
Maßnahmen für den Tabak-und Treibstoffschmuggel.
Neuer Gesetzentwurf über die Steuer, welche die Sonderimmobiliensteuer ENFIA ersetzen soll, und welche gerechter und angemessener, jedoch stets einnahmenorientiert sein wird.
Die neue Form des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen.
Das elektronische Finanzamt zur Erweiterung von elektronischen Transaktionen, sodass die Finanzämter für das Publikum nunmehr geschlossen bleiben und sich der Besteuerte durch einen spezialisierten Call-Center, das Internet oder durch seinen Buchhalter bedienen kann.
Die Festlegung der Marktpreise anstatt der Einheitswerte zur Berechnung der Immobiliensteuer.
Bildung eines Rates zur Koordinierung der Steuerpolitik, um einen effektiven Dialog zu gewährleisten.
Publiziert am 17.November.2015 von Abraam Kosmidis
Das Weltbild für welches Europa steht, beruht u.a. auf den Grundwerten Liberalität, Humanismus, Achtung vor dem Leben und auf dem Festhalten am Glauben, dass die Menschheit über Bildung zu einer besseren Existenz und Gesellschaftsform finden kann, dessen Verwirklichung jedem die bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung ermöglicht.
Die Vereinigten Staaten von Europa sind dabei nicht nur die Vision einiger Romantiker, sondern bitternotwendige und überlebensnotwendige -derzeit allerdings nur eine halbfertige- Realität.
Europa begann nach all dem Leid des WK II als Friedensprojekt. Herausragende Persönlichkeiten wie R. Schuman, J. Monnet, Churchill oder Adenauer erkannten die Notwendigkeit des Vereinten Europas. Besinnung auf die Grundwerte einer humanen Gesellschaft, Überwindung der Nationalstaatendenkens, Zusammenschluss zu einem größeren, einheitlichen Ganzen. Aber auch die nachfolgende Politikergeneration mit herausragenden Persönlichkeiten wie Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Giscard d `Estaing, H.D. Genscher, Willi Brandt u.a. erkannte die Notwendigkeit eines Vereinten Europas und trieben deshalb dessen Ausbau voran.
Soll also diese grandiose Vision der Vordenker, welche über viele Jahre konstant umgesetzt wurde, nun am Ende an der fehlenden Fertigstellung des Projekts scheitern und als blose Interessengemeinschaft einer rein wirtschaftlich orientierten Willensbildung enden?
Der Philosoph und Soziologe Prof. Habermas befürchtet gar, "dass der Politik für ein so großes Projekt wie die Einigung Europas die Luft ausgeht….“
Die Gründe hierfür liegen im wesentlichen darin, dass europäischen Politiker in den letzten beiden Jahrzehnten es meist vorgezogen haben, entweder den Weg für ihre Konzerne zu ebnen, damit diese im Resteuropa barrierefrei ihre Gewinne mehren können, oder wie im Falle Griechenlands ihren Klientelstaat im eigenen Interesse bei Laune zu halten, anstatt die Vereinigten Staaten Europas voranzutreiben. Die Mehrung der Konzerngewinne vermitteln dabei die trügerische Sicherheit, dass damit auch der Weg zu einer besseren Welt und zum weiteren Ausbau Europas geebnet sei und die Grundwerte des Europäischen Gedankens vernachlässigt.
Die Zukunft Europas liegt in der Bildung und Wissenschaft, sie lebt von der Vermittlung von Grundwerten wie Friede, Freiheit, Humanität und der Solidargemeinschaft. Auf diese Werte gilt es sich wieder zu Besinnen und zu verstehen, dass diese Grundausrichtung des Europäischen Gedankens keine überholte Sichtweise aus der Retrospektive ist, sondern eine Lösung für die real existierenden großen Herausforderungen unserer Zeit bieten.
Ja Pragmatismus und Realpolitik spielen eine gleich wichtige Rolle, denn die nun in regelmäßigen Wellen über Europa hereinbrechenden Krisen kommen nicht von ungefähr. Die Krisen haben ihre Ursachen und stehen in einer Wechselwirkung mit ihrem unzureichenden Handling.
Die verherenden Auswirkungen auf Europa wie die Finanz- und Bankenkrise, die Griechenlandkrise, die Migrantenkrise, die Krise in der Ukraine und wie alle weiteren folgenden Krisen, sind die Folgen des fehlenden konsequenten Ausbaus der EU. Quasi ein halbfertiger Rohbau ohne Dach oder Türen etc., mit welchem es immer Probleme geben wird, wenn die Mängel nicht endlich beseitigt werden.
Veranschaulicht am Beispiel der Verteidigungspolitik wird dies klar. Die Europäer haben ihr Nationalstaatendenken in der Vergangenheit mit den blutigsten und zerstörerischten Jahrhunderten bezahlt. Von europäischem Boden sollte deshalb niemals wieder Krieg ausgehen. Wie der Begriff bereits aussagt, dient Verteidigungspolitik der Verteidigung. Angriffskriege sollten geächtet werden.
Anstatt aber diese Grundsätze in eine eigene Verteidigungspolitik einfließen zu lassen, wird die Verteidigung Europas der Nato und Amerika überlassen. Natürlich sind die Interessen Europas und der Nato in vielen Punkten -aber eben nicht in allen- deckungsgleich. Dies wird am Beispiel der Ukraine besonders deutlich. Hier lässt sich Europa in eine Auseinandersetzung mit Russland drängen, die man als Europäer überhaupt nicht möchte. Es ist offensichtlich, dass die Interessen nicht deckungsgleich sind.
Übernahme von Verantwortung im Weltgeschehen. Durch die katastrophale Destabilisierungspolitik im mittleren Osten, ist in Ländern wie zB Afghanistan, dem Irak und nun auch in Syrien ein Machtvakuum entstanden, welches nun auf dem Wege ist, von Terrorgruppen ausgefüllt zu werden. Europa wird schleichend in diese Konflikte hineingezogen, ohne jemals ein echtes Interesse an dieser Politik gehabt zu haben. Würde Europa mit einer Stimme, beispielsweise der eines gesamteuropäischen Aussenministers sprechen, könnte Europa selbst Einfluß auf das Weltgeschehen nehmen und wäre nicht nur Mitläufer und Leidtragender der Politik anderer.
Asyl- und Migrationspolitik: Wir erleben derzeit bekanntlich die größte Migrationswelle nach Europa. Natürlich soll es in Europa für Kriegsflüchtlinge jederzeit Asyl geben, schließlich ist das ein Grundrecht der europäischen Verfassungen. Aber die unkontrollierten Förderung der Einwandererströme ohne jegliche Prüfung von Herkunft und Migrationshintergrund bzw. Motivation ist unverantwortlich. Hier wird eine Bedrohungslage für Europa und die Europäer geschaffen, die nicht mehr reversibel ist. Dabei entsteht diese Bedrohungslage nicht durch die echten Asylsuchenden, sondern durch all die anderweitig Motivierten, die mit diesen Migrationswellen unkontrolliert in die EU einwandern. Das mußte man nun sehr schmerzhaft an den tragischen Ereignissen in Paris am 13.11.2015 endgültig zur Kenntnis nehmen.
Die Liberalität und die Humanität Europas darf nicht dazu mißbraucht werden, um ihre freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Ziel ihrer Zerstörung zu unterwandern. Der Begriff der wehrhaften Demokratie sollte deshalb wieder mit Leben erfüllt werden. Inanspruchnahme der Grundrechte ja, aber nur für all jene, die sich diesen Werten auch selbst verbunden fühlen und diese nicht nur dazu ausnutzen, um ihr eigenes, leider meist menschenfeindliches und unliberales Weltbild in Europa zu etablieren. Eine offene Gesellschaft kann auf diese Weise nicht überleben.
Dabei zeigt sich die Hilflosigkeit, welche durch den fehlenden Ausbau der EU zu einem einheitlichen Rechtsstatt entstehen, in ihrem ganzen Ausmaß. Denn es wurden zwar die innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen aufgehoben, doch hat man offenbar einmal mehr weder den Schutz der gemeinsamen Aussengrenzen zu Ende gedacht, noch ausgebaut. Folge der unkontrollierten Einwanderungsströme und der nur unzureichend ausgebauten europäischen Asylpolitik ist nun die Wiedereinführung der Grenzkontrollen und die faktische Auserkraftsetzung von Schengen. Überall in Europa werden bereits wieder Stacheldrahtzäune aufgebaut und die Angst vor Anschlägen geht um. Damit wird die von uns allen hoch geschätzte innereuropäische kontrollfreie Reisefreiheit praktisch aufgehoben, weil die europäische Politik es nicht fertigbringt, eine effektive und einheitliche Asyl- und Einwanderungspolitik zu installieren.
Ja, es gibt Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin II). Aber ihr Regelungsgehalt ist unzureichend und nicht geeignet, eine Einwanderungswelle, wie aktuell, zu beherrschen. Denn die Verordnung regelt lediglich, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. „Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren mehr durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat überstellt.“ (Wikipedia).
Vernachlässigt wurde hierbei nämlich der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen und die Verzahnung mit der Asyl- und Einwanderungspolitik. Zwar existiert die Verordnung (EG) 2007/2004 für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wobei auch die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus dieser Verordnung erkannt wurde, wie die (EG) Verordnung 1168/2011 beweist, doch besteht der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen derzeit nur auf dem Papier.
Aus den Erwägungen zur Änderung der Verordnung ergibt sich auch, dass die Entwicklung einer vorausschauenden und umfassenden Migrationspolitik, der integrierte Grenzschutz und ein einheitliches und hohes Kontroll- Überwachungsniveau, sowie die verstärkte Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung, sowie der Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung an den Aussengrenzen im Vordergrund stehen.
Praktisch sieht es jedoch so aus, dass weder die finanzielle Ausstattung von Frontex gewährleistet ist, noch ausreichend Grenzschützer und die erforderlichen operativen Mittel wie Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stehen, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können. (https://www.zeit.de/news/2015-08/26/eu-frontex-chef-beklagt-mangelnde-mittel-in-griechenland-26160402). Es erscheint deshalb schon zynisch in diesem Zusammenhang dann zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass die Lösung dieser Mängel quasi in einem Outsourcing des Schutzes der europäischen Grenzen durch ein Nicht-EU Mitglied gegen Zahlung von ca. 3 Mrd. Euro und in weiteren Zugeständnissen zur Visalockerung liegen soll. Offenbar sind für diese Lösung die notwendigen Mittel vorhanden, welche für die Wahrnehmung eigener europäischer Institutionen nicht vorhanden sind.
Ferner sind unter diesem Hintengrund auch Äußerungen nicht nachvollziehbar, wonach nun als Reaktion auf die unkontrollierte Einwanderung der verstärkte Schutz der Binnengrenzen, wie zB der bayerischen, durch den Bundesgrenzschutz erfolgen soll. Man wundert sich wirklich, weshalb Frontex nicht mit Grenzschützern aus ganz Europa ausgestattet wird, die aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzen dort nicht mehr gebraucht werden. Es liegt doch mehr als nahe, dass diese Kapazitäten zum Schutz an die Aussengrenzen verlegt werden sollten. Das ist doch ein aussagekräftiges Beispiel aus dem alltäglich praktizierten europäische Wahnsinn.
Thema Euro: Diese Währung wird nur dann wirklich von allen ernst genommen werden, wenn dahinter auch ein Staatenkonföderation steht und nicht nur ein diffuses Konglomerat von Staaten, dessen gemeinsamer Nenner nicht einmal definiert ist. Den Spekulanten und der Hedgefonds fast schutzlos ausgeliefert, mussten erst Mechanismen im Laufe der Krise entwickelt werden, um auf die Bankenkrise, spätere Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können. Auch heute noch sind die Schutzmechanismen unzureichend. Die EZB hat nahezu ihre Mittel erschöpft, ohne dass die Folgen der Banken- und Finanzkrise überwunden wären.
Fehlende einheitliche Fiskalpolitik: Voraussetzung für einheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der EU wäre u.a. eine einheitliche Fiskalpolitik. So sind zB In Griechenland zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft Investitionen erforderlich. Um Investitionen anzuziehen ist ein attraktives Investitionsumfeld erforderlich.Zur Bekömpfung der Krise wurden in Griechenland allerdings die Steuerarten und Steuersätze sehr stark erhöht und reichen in Summe teilweise auf ca. 50%. Wenige km über die Grenze nach Bulgarien beträgt der Einkommensteuersatz allerdings nur 10%. Man fragt sich, wie unter diesen uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen Aufbau und Wirtschaft ohne einheitliche Fiskalpolitik entstehen soll.
Es könnte noch eine Vielzahl weiterer Beispiele aufgezählt werden. Als vielleicht wichtigster Punkt sogar die fehlende gemeinsame Verfassung, als Grundvoraussetzung für einheitliches und koordiniertes Handeln auf der Grundlage gemeinsamer Werte.
Nationalstaaten, auch Deutschland, werden jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten ohne eine zu Ende gedachtes und fertigkonstruiertes Europa größte Überlebensschwierigkeiten bekommen, alle aufstrebenden Nationen oder Supermächte haben nämlich eines gemeinsam: große Bevölkerung und Landflächen, damit große Binnenmärkte, welche sie von Exporten unabhängiger macht. Deutschland, der Exportweltmeister zB, hat einen verschwindend kleinen Binnenmarkt mit seinen 80 Mio. Einwohnern verglichen an seiner Produktionsleistung.
Der Ausbau Europas ist aktueller denn je. Die Politiker in den europäischen Nationalstaaten müssen endlich einsehen, dass nur die Vereinigten Staaten von Europa eine Zukunftsperspektive bieten.
Wenn es uns jetzt nicht gelingt, die Vereinigten Staaten von Europa voranzutreiben, dann werden die weiteren Krise eine Zerreißprobe darstellen, welche zum Auseinanderfallen der EU führen kann und vermutlich dann auch wird. Mit verheerenden Folgen für Europa und die Europäer und einem Rückfall in endgültig vergangen geglaubte, frühere Zeiten. Gesamten Artikel lesen »
Drei amerikanische Kolosse zeigen Interesse an LNG-Kopfstationen zur Verflüssigung von Erdgas
Die umgehende Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen fordert der Präsident der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer, um ein Signal auf internationaler Ebene auszusenden, dass Griechenland bereit ist, ausländische Investitionen zu begrüßen und den Aufschwungsprozess ihrer Wirtschaft einzuleiten.
Wie der Präsident, Herr Anastasopoulos betonte, darf keine Zeit mehr verloren gehen und fügte hinzu, dass die Rekapitalisierung der Banken und der Abschluss der Bewertung ein bedeutender Schritt zur Wiederherstellung des Ansehens Griechenlands im Ausland sowie zur Wiedererlangung seiner Glaubwürdigkeit sein wird. Zudem wies Herr Anastasopoulos darauf hin, dass die amerikanischen Investoren eine starke Bereitschaft zeigen, jedoch noch in Erwartung der Initiativen seitens der Regierung in Bezug auf das Kernstück der Reformen in der öffentlichen Verwaltung und der im neuen Sparpaket vorgesehenen Umsetzung der Verbindlichkeiten sind.
Ganz oben auf der Agenda der US-Investoren stehen der Tourismus-und Energiebereich (vorwiegend der Kohlenwasserstoffsektor). Bereits drei amerikanische Konzerne interessieren sich für die Errichtung einer Endstation und LNG- Anlagen (Flüssigerdgasanlagen). Herr Anastasopoulos ist zudem der Ansicht, dass beim nächsten Konzessionsablauf für Meeresflächen im Ionischen Meer und Kreta auch amerikanische Ölkonzerne Interesse zeigen werden, sowie für die Errichtung von Logistikzentren an den größten Häfen des Landes.
Bis Ende des Jahres soll zudem der US-Außenminister, John Kerry, das Land besuchen, während in wenigen Wochen auch der Jahreskongress der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer stattfinden wird, woran sich Unternehmensleiter der größten Investmentfonds (Hedgefonds und Distressed Fonds) der Vereinigten Staaten beteiligen werden. Trotz der derzeit schwierigen Wirtschaftslage des Landes steht Griechenland weiterhin auf der Interessentenliste der US-Fonds. Gesamten Artikel lesen »
Am 12. Oktober 2015 ist die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten 4 Förderprogramme des neuen ESPA 2014-2020 angekündigt worden.
Es handelt sich um folgende Programme:
"Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
"Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
"Start-up - Unternehmen"
die nachstehend ausführlich beschrieben werden.
Die endgültige Ausschreibung der Programme und die Einreichung der Investitionsvorhaben soll Mitte November erfolgen.
1. Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen
Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.
Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:
Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
Kultur – und Kreativwirtschaft
Materiale / Konstruktionen
Logistikkette
Energie
Umwelt
Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
Gesundheit
Die Unternehmen sollen gefördert werden, um eine Heraufstufung durch die Zunahme der Investitionen für ihre technologische und geschäftliche Modernisierung zu erzielen, sowie die Übernahme der Nutzung von IKT, die Erhöhung des Standardisierungs-und Zertifizierungsgrads der Produkte, die Entwicklung von qualitativ integrierten Dienstleistungen und die Verbesserung der Qualität von angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Zugleich sollen auch durch den Technologie- und Knowhow-Transfer die Fähigkeiten des Produktionspotenzials gefördert und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der KMU erzielt werden.
Das Förderprogramm wird mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 130.000.000 € (öffentliche Ausgaben) finanziert und soll durch zwei Ausschreibungsabläufe (erster Ablauf 2015: 40% und zweiter Ablauf 2016: 60%) umgesetzt werden.
Förderungsregelung – Projektbudget
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget).
Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.
Projektdauer
Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.
Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind:
Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft.
Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus.
Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.
Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:
Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Antragsberechtigt sind nicht öffentliche Unternehmen, öffentliche Träger oder Organisationen oder / und ihre Tochterunternehmen, sowie mit ihnen gleichgestellte Unternehmen.
Förderfähige Kosten
Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal förderfähig sind, mit Anwendung der Flexibilitätsklausel.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgesetzt.
Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung
Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt.
Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.
2. Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen
Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle
Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen.
Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 €
Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.
Förderfähige Tätigkeiten
Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
Vergütungen Dritter
Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Gesamtbudget der Förderaktion: 50 Mil. Euro in jeweils zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung).
Geschätzte Anzahl der Endbegünstigten: 600 bis 700 touristische Kleinst-und Kleinunternehmen (je nach den Finanzierungsplänen der genehmigten Investitionsvorhaben)
3. Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen
Berechtigt sind Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, zur Inbetriebsetzung / Unterstützung der Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets sowie zur Organisation einer selbstständigen Gewerbefläche.
Insbesondere:
Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
oder
Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.
Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )
Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen:
Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),
Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert.
Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.
Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:
die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
Promotions-und Vernetzungskosten,
Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.
Aktionsbudget: 50 Mil. Euro, in zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 35% und 2. Ablauf 2016: 65% des Aktionsbudgets) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.
4. Start up Unternehmen
Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:
die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle
Berechtigte: Natürliche Personen über 25 Jahren, die währende der Antragseinreichung:
als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Die Einkommenskriterien werden im Anwendungsleiter des Programms zur Verfügung gestellt.
Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland.
Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:
Agrarnahrungsmittelsektor
Energie
Kultur-und Kreativwirtschaft
Logistikkette
Umwelt
Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
Gesundheit – Arzneimittel
Materiale – Konstruktionen.
Die zu gründenden Unternehmen können eine der nachstehenden Gesellschaftsformen erhalten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Kapitalgesellschaft IKE, Personengesellschaft und Soziales Genossenschaftliches Unternehmen gemäß dem Gesetz Nr. 4019/2011.
Förderfähige Kosten:
Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
Promotions-und Vernetzungskosten
Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.Aktionsbudget: 120 Mil. Euro, in zwei Abläufen von je 60 Mil. Euro (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.
Geschätzte Anzahl der Endberechtigten:
2500 Neue Unternehmen
4500 Neu Arbeitsplätze Gesamten Artikel lesen »
Am 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet.
Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.
1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms
Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.
3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen
Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.
Ausführlicher:
Tourismus
Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
Logistik
Umweltindustrie
Materiale – Konstruktionen
Arzneimittel – Gesundheit
Energieerzeugung-und Einsparung
Informations-und Kommunikationstechnologien
Kreativwirtschaft – Kultur
Exportunternehmen
Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
Jung-und Frauenunternehmen
Förderung und Promotion des Tourismus
Energieeinsparung
Recycling – Abfallverwertung
Innovation
4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.
5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA
Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor.
Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.
Förderfähige Bereiche:
Gebäudeeinrichtungen
Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).
Know-How Rechte
Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.
Kosten zum technologischen Update
Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw.
Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.
Personaleinstellung
Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen
Ziel der Maßnahmen:
Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:
als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)
Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.
Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:
Berufliche Ausrüstung
Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
Promotions-und Vernetzungskosten
Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.
Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen
Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird.
Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen.
Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro.
Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets
Förderfähige Tätigkeiten:
Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
Energie-und Wassersparmaßnahmen
Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
Beratervergütungen
Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro). Gesamten Artikel lesen »
Publiziert am 30.September.2015 von Abraam Kosmidis
Die zunehmende Mobilität der Völker und der Zuwachs der länderübergreifenden Beziehungen und der Auswanderungsquote zwischen den Ländern, innerhalb der europäischen Union, führen unter anderem dazu, dass dem Rechtsbereich des Internationalen Erbrechts eine immer größere Bedeutung zukommt.
Um die national gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Erbrechts an diese zunehmende Mobilität anzupassen, hat die EU die Verordnung 650/2012 zur einheitlichen Regelung von internationalen Erbfällen erlassen. Diese begegnet dem Erfordernis einer EU-weit einheitlichen Handhabung von länderübergreifenden erbrechtlichen Abwicklungen, und schafft einen vereinfachten rechtlichen Rahmen für die betroffenen Personen.
Die neue Erbrechtsverordnung, die am 16. August 2012 in Kraft getreten ist, findet nunmehr Anwendung für Erbfälle die ab dem 17. August 2015 eingetreten sind.
Die wichtigsten Punkte, die ab dem 17.08.2015 im Rahmen der erbrechtliche Abwicklung in die betroffene EU –Ländern neugefasst werden sind folgende:
Anwendbares Recht
Im Hinblick auf das anzuwendende Recht sieht die neue Verordnung vor, dass das Erbrecht des Staates anwendbar ist, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes hatte, auch wenn es sich dabei um einen Staat handelt, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Erblasser offenkundig viel engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist. In diesem Fall, findet für seine Erbfolge das Recht dieses Staates Anwendung.
Es wird nunmehr auch die Möglichkeit der Rechtswahl vorgesehen wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besessen hatte. Der Erblasser hat konkret die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welches Erbrecht von den Staaten denen er angehört Anwendung finden soll. Diese Option wird in Form einer Erklärung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ausgeübt.
Ausgenommene Rechtsmaterien
Obwohl die Verordnung umfassend nahezu alle Aspekte einer Erbfolge umfasst, werden einige Rechtsmaterien von dem Regelungsinhalt gem. Art. 1 der VO ausgenommen: z.B.
Personenstand, Familienverhältnisse, Rechts- Geschäfts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen Personen,
Fragen betreffend die Verschollenheit oder die Abwesenheit einer natürlichen Person oder die Todesvermutung,
Fragen des eheliches Güterrechts, Unterhaltspflichten,
Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen, Schenkungen,
Fragen des Rechts der juristischen Personen (inkl. Gesellschaften und Vereine), Trusts, dingliche Rechte,
Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen in einem Register
Besteuerung
Jeder Staat, in denen entweder der Erblasser oder einer der Erben seinen Wohnsitz hat, behält sich, neben dem Staat , in welchem Nachlassgegenstände existieren bzw. ermittelt werden, das Recht vor, die Erbschaft zu besteuern.
Verfahrensvereinfachung
Die neue Erbrechtsverordnung vereinfacht insbesondere auch die Verfahren, mit denen die Erben konfrontiert werden, um den Besitz und das Eigentum an die Nachlassgegenstände antreten zu können. Dabei werden die unterschiedlichen Rechtssysteme einheitlich im Hinblick auf die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses koordiniert.
Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses
Eine wesentliche Neuregelung der Erbrechtsverordnung ist die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Damit können die Erben bzw. der Verwalter einer Erbschaft einfacher und ohne umständliche Anerkennungsverfahren und aufwendige Verfahrensformalitäten ihre Erbenstellung in allen EU Ländern nachweisen.
Es handelt sich dabei um ein Standardformular welches im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
Angaben zum Erblasser
Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Ehegatten bzw. Partner des Erblassers
Angaben zu sonstigen möglichen Berechtigten aufgrund einer Verfügung von Todes wegen
den beabsichtigten Zweck des Zeugnisses
Kontaktangaben des Gerichts oder der sonstigen zuständigen Behörde
den Sachverhalt, auf welchen der Antragsteller ggfls. die von ihm geltend gemachte Berechtigung am Nachlass bzw. sein Recht zur Vollstreckung des Testaments des Erblassers bzw. das Recht zur
Verwaltung von dessen Nachlass stützt
Angabe ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet hatte
Angabe ob der Erblasser einen Ehevertrag bzw. einen Vertrag in Bezug auf ein Verhältnis, das vergleichbare Wirkungen mit einer Ehe entfaltet, eingegangen war
Angabe ob einer der Berechtigten eine Erklärung über die Annahme bzw. die Ausschlagung der Erbschaft abgegeben hat
Erklärung des Inhalts, dass nach bestem Wissen und Gewissen des Antragstellers kein Rechtsstreit in Bezug auf den zu bescheinigenden Sachverhalt anhängig ist
sonstige vom Antragsteller für die Ausstellung des Zeugnisses für nützlich erachtete Angaben
Bisher sind in Griechenland keine konkreten Maßnahmen für die Anwendung der neuen Erbrechtsverordnung eingeleitet worden. Im Jahr 2013 wurde jedoch ein entsprechender Ausschuss durch das Ministerium der Justiz gegründet , der im Jahr 2014 seine Stellungnahme zu diversen Punkte der Verordnung , der europäischen Organschaft gegenüber erklärt hat, wie dies von allen Mitgliedstaaten angefordert worden war. Gesamten Artikel lesen »