Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland

Publiziert am 8.September.2017 von Abraam Kosmidis
GreeceDie Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland treten sind am 1. September in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl Privatkunden als auch Freiberufler. Laut der neuen Ministerialentscheidung wird für Privatkunden nunmehr die Geldabhebung in Höhe von 1.800,- Euro insgesamt pro Kalendermonat erlaubt. Eine zusätzliche Abhebung über den Betrag der 1.800,- Euro hinaus ist lediglich für Bargeldeinzahler erlaubt (Geldabhebung von bis zu 100% der eingelegten Beträge), sowie für Überweisungen aus dem Ausland (Abhebung von 50% des Überweisungsbetrags). Darüber hinaus ist ab sofort auch die Eröffnung eines Gehaltskontos von Arbeitnehmern an einem anderen Kreditinstitut erlaubt, sofern der neue Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto bei einer anderen Bank anweist. Außerdem können nunmehr auch Berufslandwirte ein Konto eröffnen, sofern sie nicht bereits über ein Bankkonto verfügen. Ferner besteht die Möglichkeit von Geldabhebungen von bis zu 50% von Geldsummen, die ab dem 1. September 2017 aus dem Ausland auf bereits existierende Konten griechischer Kreditinstitute überwiesen werden. Die Einzelheiten des Verfahrens werden vom Genehmigungsausschuss für Banktransaktionen bestimmt.
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Letzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Publiziert am 28.August.2017 von Abraam Kosmidis

Immobilie Griechenland

Die beiden Hauptballungsgebiete Griechenlands, Athen und Thessaloniki, befinden sich derzeit im Hinblick auf die Preisentwicklung der Immobilien auf einem der hintersten Ränge des internationalen Immobilienmarktes. Dies liegt zum einen an der andauernden Immobilienkrise und zum anderen aber auch an der Erholung des internationalen Immobilienmarktes. Von insgesamt 150 Städten liegt die griechische Hauptstadt auf Platz 129, nachdem sich der jährliche Preisrückgang im ersten Quartal 2017 auf 1,4% belief. Die Rangordnung der zweitgrößten Stadt, Thessaloniki, fällt noch schlechter aus, mit einem Preisrückgang von 2,7% liegt Thessaloniki auf der 138.en Position. Auch auf Zypern sind in mehreren Städten hohe Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt zu verzeichnen: Platz 124 für Limassol mit einem Rückgang von 0,5%, Nikosia auf Platz 128 mit einem Minus von 1,1% und Larnaka auf Platz 130 mit einem Preisrückgang von 1,5%. Der entscheidende Unterschied zu Griechenland besteht jedoch darin, dass der zypriotische Immobilienmarkt einen deutlichen Aufschwung im Hinblick auf Käufe und eine konstante Erhöhung der Nachfrage verzeichnet, so dass in Kürze auch eine Besserung der Preisentwicklung zu erwarten ist. Auf dem griechischen Immobilienmarkt besteht hingegen weiterhin eine Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, mit über 150.000 zum Verkauf stehenden Immobilien. Wie auch der letzten Zwischenbilanz der Währungspolitik der Griechischen Nationalbank zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Merkmale des Marktes die geringe Nachfrage und das Überangebot an Immobilien, die hauptsächlich auf das ungünstige Wirtschaftsklima zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist, dass der durchschnittliche Rückgang der Immobilienpreise in ganz Griechenland während des neunjährigen Krisenzeitraums zwischen 2008 bis 2017 ca. 42% erreicht hat, während dieser Wert in den beiden Großstädten noch höher liegt (44,1% in Athen und 46,3% in Thessaloniki). Gemäß den Kurzzeitindikatoren der Griechischen Nationalbank bezüglich des Immobilienmarkts, ist die Bauunternehmertätigkeit weiter stark eingeschränkt und weist einen diesjährigen Rückgang von 11,1% im Bereich der Bauinvestitionen auf. Insgesamt belief sich der Rückgang in 2016 auf 12,6%, im Vergleich zu 25,8% in 2015 und 53,3% in 2014. Dabei ist es bezeichnend, dass der letzte Anstieg zehn Jahren mit einer damaligen Zunahme des entsprechenden Indikators um 14,4% zurückliegt. Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP ist damit von fast 10% in 2007 auf nur 0,7% in 2016 geschrumpft. Weiteren Daten der Griechischen Nationalbank zufolge sind 55,2% der branchenbezogenen Unternehmen (d.h. 39.000 von insgesamt 67.000 Unternehmen des Bausektors) erheblichen, finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt, zumal sie ihre Kredite infolge der Rezession nicht bedienen können. Nach dem letzten positiven Fortschrittsbericht der Eurogruppe und der Freigabe der Tranche aus dem 3. Hilfspaket ist ein weiterer Rückgang auf dem Immobiliensektor nicht zu erwarten, sondern es wird erwartet, dass die Immobilienpreise nach einer Phase der Stagnation wieder anziehen werden. Diese aktuelle Lage auf dem griechischen Immobilienmarkt eröffnet weiterhin große Gelegenheiten für den günstigen Erwerb von Immobilien in Griechenland, während auf der anderen Seite keine weiteren Preisrückgänge, sondern eher wieder anziehende Immobilienpreise erwarten lässt.
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Ein neues Kapitel beginnt für Griechenland

Publiziert am 14.August.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandEin neues Kapitel beginnt für Griechenland nach Abschluss der Bewertung und Zusage der Eurofinanzminister zur Auszahlung von 8,5 Mrd. Euro aus dem Hilfsprogramm

Internationale Unternehmensgruppen und Privatfonds haben bereits kurz nach Abschluss der Bewertung ein intensives Investitionsinteresse an Griechenland geäußert, zumal sie dadurch grünes Licht zur Umsetzung ihrer Vorhaben von den Institutionen bekommen haben. Der Athener Nachrichtenagentur zufolge, lässt sich dies auch durch mehrere Vertreter aus der Geschäftswelt bestätigen, die nun ein stabiles Umfeld zur Durchführung der Reformen von der Regierung verlangen. Bereits jetzt sind viele Investitionsfortschritte zu verzeichnen, wie unter anderem amerikanische Kapitalzuflüsse für das Versicherungsunternehmen Ethniki Asfalistiki, die Übernahme großer Hotelanlagen, die enormen Investitionsvorhaben der Großkonzerne Cosco und Fraport, sowie zahlreiche andere Anlagen in der Immobilienwirtschaft, im Bereich der Energie, der Nahrungsmittelindustrie, Technologie und Informatik sowie im Gesundheitswesen. In Zahlen ausgedrückt decken Energieprojekte und Infrastrukturprojekte (Straßen- und Eisenbahnbau) 88% des Gesamtbudgets der 69 großen, bereits angesetzten oder vorgeplanten Investitionen in Infrastrukturvorhaben. Die Bereiche des Tourismus und der Abfallwirtschaft decken die restlichen 12% der Investitionen ab, deren Gesamthöhe sich auf 21,4 Mrd. Euro beläuft. Die entsprechenden Daten ergeben sich aus neuesten Recherchen (März 2017). Der stellvertretende Minister für Wirtschaft und Entwicklung, Herr Pitsiorlas, erklärte, dass 2017 ein Wendejahr für Griechenland sein wird, zumal das Land eine Phase der Stabilität erreicht hat, mit einem nunmehr offenen Weg zur Verwertung des großen Investitionsinteresses seitens internationaler Unternehmensgruppen. Er betonte zudem, dass die geostrategische Lage Griechenlands und seine herausragende Rolle als Drehscheibe für den internationalen Warenverkehr. Die Präsidenten des Zentralverbands der griechischen Kammern und des Griechischen Bunds für Handel und Unternehmertum unterstreichen zugleich, dass die Umsetzung der Reformen weiterhin verfolgt werden muss, zumal es für alle Investoren wichtig ist, konkrete Maßnahmen zu sehen und Vertrauen in den griechischen Markt aufzubauen. Die jüngste Entscheidung der Eurogruppe, die Bewertung abzuschließen und die nächste Tranche auszuzahlen, gibt grünes Licht für die Märkte und zeigt, dass Griechenland bereit ist, seinen Verlauf in den Konsolidierungsprogrammen abzuschließen und seine Wirtschaftslage erheblich zu verbessern. Denn genau dieser Vertrauensmangel der Investoren war die letzten beiden Jahre ein ernstes Hemmnis für die Umsetzung ausländischer Investitionen im Land. Es wurde das jetzt gesendete positive Signal von den Institutionen erwarte. Der Ansicht des Präsidenten des griechischen Zentralverbands der Kammern nach, war ein großer Teil der öffentlichen Meinung davon überzeugt, dass die Rezession auf die unfähige Verhandlungsweise der griechischen Regierungen zurückzuführen war. Die Wahrheit sehe jedoch etwas anders aus: alle griechischen Regierungen haben die Programmbedingungen ausgehandelt, allerdings leider in die falsche Richtung. Nun kann endlich ein vollkommen neues Modell für die Funktion der griechischen Wirtschaft geschaffen werden, zumal die Grexit-Gefahr vollständig gebannt ist. Der neuartige Plan der Haushaltspolitik muss eine neue Mischung aus wenigeren Steuern und Beiträgen zu Lasten des Unternehmertums und der Beschäftigung beinhalten. Die Zunahme der öffentlichen Einnahmen kann durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung der erheblichen Steuerhinterziehung und der Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage erfolgen. Die Wiederherstellung des Vertrauens hinsichtlich der Förderung der für die griechische Wirtschaft notwendigen Strukturreformen ist ein weiterer, bedeutender Ansatzpunkt für ausländische Investoren. Regierungen, die Reformumsetzungen vermeiden oder diese durch zusätzliche finanzpolitische Maßnahmen ersetzen möchten schaffen kein Vertrauen. Verbale Äußerungen reichen zur Überzeugung ausländischer Investoren nicht mehr aus, es müssen nunmehr Taten und Pläne folgen. Die Entscheidung der letzten Euro-Gruppe war das erste Signal für Investoren, das endgültige Signal muss jedoch von Griechenland selbst erfolgen. Das Land bietet große Chancen für Investitionen in wichtigen Bereichen der Wirtschaft, wie Tourismus, Energie, Industrie, Nahrungsmittel, Bildung, Gesundheit u.v.m. Die nächste, große Herausforderung für die griechische Regierung ist der Zustrom ausländischer Investitionen, was sowohl im Treffen des griechischen Finanzministers mit Vertretern der Investmentgesellschaften in London festgeschrieben wird, als auch in der Begegnung des griechischen Wirtschaftsministers mit dem amerikanischen Handelsminister in Washington. Hierbei handelt es sich um eine äußerst politische Herausforderung, zumal es eines investitionsfreundlichen Umfelds bedarf. Die Qualität der Institutionen, die politische und wirtschaftliche Stabilität sind wesentliche Voraussetzungen für Investitionen; ausländische Investoren überprüfen vorwiegend die Leichtigkeit einer Unternehmensgründung, den Umfang der Bürokratie, die Haushaltseffizienz, die Stabilität des Besteuerungssystems, die Leistungsfähigkeit der Justiz, das Bestehen oder Nichtbestehen von Korruption, den Rechtsrahmen für Urheberrechte und weitere Faktoren, die den Verlauf der Investition für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren beeinflussen können. Alle vorstehenden Faktoren sind natürlich auch für griechischen Investoren relevant, die im selben Ausmaß von der Regierung berücksichtigt werden müssen. Das Vertrauen am politischen System und die Schaffung von Investitionsanreizen müssen dringend wiederhergestellt werden, sodass aus- und inländische Investoren den wirtschaftlichen Aufschwung durch ihre Anlagen fördern können. Am Hafen von Piräus, einem der größten europäischen Häfen, gibt es z.B. nach der Großinvestition des Cosco-Konzerns zahlreiche Investitionschancen in Infrastruktur des Transitverkehrs, wie Logistikzentren, Exportparks usw., in Tourismustätigkeiten (Hotelbetriebe, Konferenzzentren u.v.m.), in handelsbezogene Infrastrukturen und hauptsächlich in der gewerblichen Nutzung von Gebäuden und leerstehenden Einrichtungen, sowie modernen Finanzierungsinstrumenten in der Umgebung von Piräus (öffentlich-private Partnerschaften, Anlageinstrumente, Sicherheitsleistungs-und Mikrofinanzierungsinstrumente usw.). Darüber hinaus bieten sich zahlreiche Investitionschancen im Bereich der Agrarindustrie und des mittlerweile blühenden Neu-Unternehmertums in Spitzenbereichen wie Biotechnologie, Pharmakunde, neue Werkstoffe und allgemein neue, zukunftsorientierte Technologien an. Der Schwerpunkt muss demnach also auf die politische Willensbildung und auf einen nationalen, strategischen Investitionsplan innerhalb eines realistischen Zeitrahmens gesetzt werden. Die griechische Regierung muss die europäische Strategie verfolgen und neue Investitionen im Rahmen der Globalisierung zu Gunsten der örtlichen Gemeinschaft anstreben, sodass die Dynamik der „Globalisierung“ in „Lokalisierung“ umgewandelt wird.
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Griechenland Steuereinnahmen und Steuerbescheide 2017

Publiziert am 7.Juli.2017 von Abraam Kosmidis

Steuereinnahmen und SteuerbescheideErwartete Gesamteinnahmen an Steuern für 2017: ca. 4,5 Mrd. Euro

Bislang verbuchte Steuereinnahmen: ca. 500 Mio. Euro 

Auch dieses Jahr ist die übliche Vorgehensweise der Steuerpflichtigen festzustellen: zuerst werden vorwiegend Nullerklärungen oder Anträge mit Steuerrückerstattungen eingereicht. Dies erklärt auch die niedrige durchschnittliche Steuerlast von nur 800 Euro der bislang ausgestellten Steuerbescheide. Fakt ist, dass die diesjährigen Steuerbescheide für zahlreiche Steuerpflichtige empfindlich höhere Steuern ausfallen werden, wobei die pro Bescheid anfallende Durchschnittssteuer den Betrag von 1.700 Euro übersteigen soll.

Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  1. Die Einkommenssteuer von Arbeitnehmern und Rentnern ist dieses Jahr nur zum Teil einbehalten worden, zumal die Herabsetzung der Steuerfreigrenze Mitte 2016 und nicht zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
  2. Tausende Selbstständige sind zur Entrichtung der erhöhten Solidaritätsabgabe aufgefordert. Ein Differenzbetrag der Sonderabgabe muß sowohl von Arbeitnehmern als auch Rentnern bezahlt werden, nachdem für sie ebenfalls nicht der Gesamtbetrag einbehalten worden ist.  Der neue, deutlich höhere Satz der Solidaritätsabgabe wurde im letzten Mai festgesetzt und findet erstmals im zweiten Halbjahr von 2016 Anwendung.
  3. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes für Mieteinnahmen (von 12% auf 15% für Einnahmen bis zu 15.000 Euro) werden Vermieter mit einer höheren Steuerzahlung und Solidaritätsabgabe belastet. Einkünfte aus Vermietung unterliegen der einzigen Kategorie, in der eine einkommensunabhängige prozentuale Erhöhung der Steuerlast erfolgen wird.

Was im Vergleich zum Vorjahr erwartet wird:

  1. Zunahme der Steuerbescheide mit Zahlungsnachforderung. Im Vorjahr beliefen sich diese Steuerbescheide auf insgesamt 2,319 Mil., mit einem verbuchten Gesamtbetrag in Höhe von 3,779 Mrd. Euro und einer durchschnittlichen Steuerlast von 1.629 Euro. Aufgrund der sich hauptsächlich für Arbeitnehmer und Rentner ergebenden Steuerdifferenz dürften sich dieses Jahr die belastenden Steuerbescheide auf ca. 3 Millionen belaufen.
  2. Die durchschnittliche Steuer soll erwartungsgemäß auf über 1.800 Euro ansteigen, wobei die gesamten Steuereinnahmen vom Finanzministerium auf ca. 4,5 Mrd. Euro geschätzt werden.
  3. Der entsprechende Anstieg wird auch im mittelfristigen Haushaltsplan vorgesehen, weshalb eine Korrektur der erwarteten Einnahmen aus der Direktbesteuerung erfolgt ist. An Einnahmen aus direkten Steuern wird ein Betrag in Höhe von 21,525 Mrd. Euro erwartet. Die Korrektur zur Erhöhung der erwarteten Einnahmen ist zudem auch auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen sowie auf die Solidaritätsabgabe zurückzuführen.
  4. Die Anzahl der Rückerstattungs-und Nullbescheide wird niedriger als im Vorjahr sein. Für zahlreiche Selbstständige und Freiberufler wird sich die Besteuerungslage etwas verbessern, nachdem der entsprechende Steuersatz von 26% auf 22% herabgesetzt worden ist. Darüber hinaus sollen Besteuerte, die dem Steuereinbehalt von 20% unterliegen, einen Rückerstattungsbescheid erhalten, nachdem sich ihr besteuertes Endeinkommen aufgrund der angegebenen Betriebsausgaben niedriger belaufen wird.
Positiv zu bemerken ist jedoch die Tatsache, dass die Unternehmen dieses Jahr  die erste Rate der Einkommenssteuer nicht schon mit Einreichung der Steuererklärung entrichten müssen. Die Zahlungsfrist für die erste Rate endet Ende Juli. Die Unternehmen können jedoch ihre Rückstände nicht mehr in acht, sondern nur in sechs Raten (bis Ende Dezember) abbezahlen. Aufgrund der enormen, vorjährigen Belastung der juristischen Personen infolge der Erhöhung der Vorauszahlungen auf 100% der Vorjahressteuer, wird dieses Jahr eine niedrigere Festsetzung für juristische Personen erwartet.
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Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren. Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen. Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen: Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%. Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden. Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen. Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

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Neues Förderprogramm in Griechenland

Publiziert am 29.Juni.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandVerarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.

Potenzielle Begünstigte

Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
  • Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
  • Milch
  • Eier
  • Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
  • Futtermittel
  • Getreide
  • Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
  • Wein
  • Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
  • Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
  • Arznei-und Duftpflanzen
  • Samen & Vermehrungsmaterial
  • Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)

Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben

Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €. Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.

Förderhöhe:

Zwischen 40% und 50% je nach Region. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.
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Große Investitionspläne des chinesischen Unternehmensriesen Fosun in Griechenland

Publiziert am 30.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
FOSUN in GreeceDer chinesische Unternehmensriese Fosun International, der unter anderem am größten Immobilienprojekt Europas zum Ausbau des stillgelegten Athener Flughafens „Elliniko“ beteiligt ist, plant nun auch bedeutende Investitionen im griechischen Tourismussektor. Durch ihre Beteiligung am Tourismuskonzern Thomas Cook Group möchte die Fosun-Gruppe Pauschalurlaubsreisen, insbesondere für den gewaltigen chinesischen Markt anbieten, erklärte ihr hauptverantwortlicher Vizepräsident und fügte hinzu, dass Griechenland ein sehr sicheres Urlaubsziel ist, das zudem gute Investitionsmöglichkeiten biete. Den Angaben der chinesischen Regierung zufolge planen mittelfristig rund 1,5 Mil. Chinesen ihren Urlaub in Griechenland. Gemäß dem Verband der griechischen Touristik-Unternehmen (SETE) belief sich die Anzahl der Touristen im Vorjahr auf 28,1 Mil., wovon nur ca. 150.000 Urlauber Chinesen waren. Diese Zahl könnte demnach also ca. verzehnfacht werden. Ferner prüft die Fosun-Gruppe derzeit auch den Kauf und Neuerrichtung von Hotelanlagen und Resorts in Griechenland durch ihre eigene Holdinggesellschaft Club Med SAS. Der Vizepräsident von Fosun wies zudem auch darauf hin, dass eine Zunahme der chinesischen Touristen in Griechenland künftig zu einer direkten Luftverbindung zwischen Peking, Shanghai und Athen führen wird. Seit der ersten Investition der Fosun-Gruppe in den griechischen Konzern Folli Follie ist nach den Aussagen des Vizepräsidenten eine Erholung der griechischen Wirtschaft feststellbar, wodurch nun sehr gute Voraussetzungen für ausländische Investoren vorliegen würden. Darüber hinaus scheint der Fosun-Konzern auch an einer Investition im griechischen Bankensektor interessiert zu sein, sobald sich eine vorteilhafte Gelegenheit ergibt. Ein Angebot für den Erwerb einer der größten griechischen Versicherungsgesellschaften, der „Ethniki Asfalistiki“ wurde bereits abgegeben. Der chinesische Konzern ist zudem am Konsortium unter der Führung des griechischen Unternehmens Lamda Development beteiligt, das den alten Athener Flughafen in ein gigantisches, luxuriöses Küstenresort umwandeln soll. Hierbei wird es sich um die größte, private Investition in Europa handeln.

Wer ist Fosun?

Mit Hauptsitz in Shanghai, verwaltet die Fosun-Gruppe ein Vermögen in Höhe von 64,3 Mrd. Euro auf internationaler Ebene, während sich ihre bisherigen Investitionen in Griechenland auf ca. 200 Mio. Euro belaufen. Ziel des chinesischen Kolosses ist es, zum Aufschwung der Wirtschaft beizutragen und somit Arbeitsplätze im Gaststättengewerbe, im Einzelhandel bis auch in der Taxi-Industrie auf breiter Ebene zu schaffen. Fosun ist die größte chinesische Privatgesellschaft, die in Europa investiert. In ihrem Besitz befinden sich die deutsche Bank „Hauck & Aufhaeuser Privatbankiers“ und das portugiesische Versicherungsunternehmen „Fidelidade Cia de Seguros“.
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Herabsetzung der Legalisierungskosten für Schwarzbauten

Publiziert am 21.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
SchwarzbautenDas fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden. Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen. Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.

Was das Gesetz vorsieht

Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
  • Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
  • Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
  • Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
  • Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.

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Neue Ära für den Hafen von Thessaloniki

Publiziert am 13.Mai.2017 von Abraam Kosmidis

Hafen ThessalonikiDer zweitgrößte Hafen Griechenlands wird zum weltweiten Handelsknotenpunkt ausgebaut

Die Münchner „Deutsche Invest Equity Partners GmbH“ gemeinsam mit der „Terminal Services SAS“, einer Tochtergesellschaft des französischen Schifffahrts- und Logistikunternehmens CMA – CGM, sind die neuen Betreiber des Hafens von Thessaloniki. Das Konsortium erhielt nun den Zuschlag. Ziel der Investorengruppe ist es, den zweitgrößten Hafen Griechenlands in einen wichtigen Handelsknotenpunkt für das Land und den gesamten Balkan auszubauen. Der ambitionierte Entwicklungsplan verspricht eine neue Ära für den Hafen, die lokale Wirtschaft, die Stadt selbst und für die gesamte Balkanregion. Mit im Boot ist auch das griechische Unternehmen „Belterra Investments Ltd.“, deren Hauptaktionär der griechisch-russische Investor Ivan Savvidis ist, dem Großaktionär der Fußballmannschaft PAOK Thessaloniki. Das Unternehmen „Terminal Services SAS“ schloss sich als letztes der Gruppe an und gehört zur weltweit drittgrößten Schifffahrts-und Logistikgesellschaft für Containertransport CMA – CGM. Die entsprechende Unternehmensgruppe, die unter anderem gemeinsam mit dem chinesischen Transportunternehmen Cosco ein Kernmitglied des viergliedrigen Bundes „OCEAN Alliance“ ist, bedient 420 von insgesamt 521 Handelshäfen weltweit, und ihr Konzernumsatz beläuft sich auf ca. 22 Mrd. USD. Der zweite Pächter der Gruppe, die in München ansässige „Deutsche Invest Equity Partners GmbH“, verwaltet Mittel in Höhe von ca. 2,3 Mrd. Euro. Gemäß ihrem Unternehmensprofil soll sie einen Beitrag im Bereich Anlagen in Unternehmensbeteiligungen, Entwicklungsmaßnahmen und Immobilienverwaltungen, mit Schwerpunkt auf den deutschen, chinesischen und amerikanischen Markt leisten. Der Großaktionär Ivan Savvidis trat mit dem griechischen Unternehmen „Belterra Investments LTD“ bei, und bekräftigt weiterhin seine Absicht auf weitere Investitionen in Nordgriechenland. Das Konsortium hat das beste Angebot für den Hafen vorgelegt, und soll zunächst für 231,9 Millionen Euro einen 67 prozentigen Anteil des Hafens übernehmen. Dazu hat sich das Konsortium zu Investitionen in Höhe von 180 Mil. Euro in den nächsten sieben Jahren verpflichtet. Hiermit sollen Einnahmen von über 170 Mil. Euro des griechischen Staats aus dem Konzessionsvertrag erzielt werden. Zum gesamten Betrag werden zudem die vom Privatisierungsfond TAIPED erwartungsmäßig einzunehmenden Dividenden für den Restanteil von 7,22 % berücksichtigt, sowie die voraussichtlichen Investitionen bis zum Ablauf der Pachtzeit im Jahr 2051. Demnach sollen sich die tatsächlichen Übernahmekosten auf 1,1 Milliarden Euro belaufen. Die endgültigen Verträge sollen unterschrieben werden, wenn die griechischen Behörden eine Reihe von juristischen Kontrollen durchgeführt haben.
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Griechenlands Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und des Strukturwandels der Wirtschaft bis 2021

Publiziert am 21.März.2017 von Abraam Kosmidis
Betriebsschließung GriechenlandDie griechische Regierung hat einen Plan zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und zur Einleitung eines Strukturwandels der Wirtschaft unter dem Begriff "Nationale Entwicklungsstrategie 2021" vorgestellt. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Strukturwandel hin zu einem Wirtschaftsmodell mit hoher Wertschöpfung in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen stellen das Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie in Griechenland bis 2021 dar. Der Plan basiert auf verschiedenen Faktoren, wobei der Regierungsplan Ressourcen und Mittel für den Wiederaufbau des Landes vorsieht. Damit soll die jahrelange Krise durch einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Wachstumsplan bewältigt werden. Die Faktoren sind folgende:  

- Verringerung der Arbeitslosigkeit um 10% in einem dreijährigen Zeitraum, durch ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose in Höhe von 1,5% des BIP.

- Vergabe von Kleinkrediten zur Entwicklung von sehr kleinen Unternehmen, spezielle Investitionskredite für innovative Unternehmen, wettbewerbsfähige Produkte zur Förderung der Exporte.

- Organisation und Finanzierung des Sozialstaates und der solidarischen Wirtschaft, Schaffung eines Kooperationsrahmens mit dem öffentlichen Sektor.

- Nutzung des staatlichen Grundbesitzes und der Konsortien des öffentlichen und privaten Sektors als Hebel für die Umsetzung von entwicklungsorientierter Arbeit.

Natürlich sind die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sehr zahlreich, dabei wurde aber das Hauptgewicht stets auf Einzelaspekte gelegt, wie z.B. die Umsetzung von Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungen, die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen, oder eine wachstumsabhängige Umschuldung, welche allerdings die Erzielung von Überschüssen voraussetzt.

Bei der Entwicklung der Nationalen Entwicklungsstrategie 2021 sollen diese bisherigen Maßnahmen jetzt unterstützender Natur sein und die drei strategischen Säulen fördern:

  1. Die Umstellung der Produktion zu einer wissensbasierten Wirtschaft, wodurch die Position des Landes in der nationalen Arbeitsteilung verbessert werden soll.
  2. Die einheitliche Planung, Koordinierung sowie die effiziente Umsetzung der Durchführung und Implementierung, insbesondere der Entwicklungspolitik. Faktoren, die bislang in den Bemühungen zur Entwicklung der griechischen Wirtschaft nicht vorhanden waren.
  3. Die Bemühungen, einen Weg aus der Krise zu finden in Kombination mit dem Versuch zur Verringerung von sozialen und regionalen Ungleichheiten und Verwerfungen, zumal sich der neue Strategieplan hauptsächlich auf die verwurzelte, exzessive Ungleichheit im Land fixiert, die unter anderem als Folge der Krise und durch die zur Bekämpfung dieser angewandten politischen Maßnahmen verstärkt worden ist und sich letztendlich als sozial ungerecht und äußerst entwicklungsfeindlich erwiesen hat.

Die Planer der „Nationalen Entwicklungsstrategie 2021“ hoffen damit, die erforderlichen Voraussetzungen zur Krisenbewältigung in Verbindung mit der Tatsache zu schaffen, dass im Land wesentliche Änderungen und notwendige Reformen eingeleitet worden sind, sodass nach einer längeren Investitionsflaute nun wieder aussichtsreiche Investitionschancen bestehen.

Darüber hinaus soll der entsprechende Strategieplan auch einen gesamten Kulturwandel bewirken, nachdem die Krise ein Umdenken und einen Mentalitätswandel in der griechischen Gesellschaft in Bezug auf politische Sichtweisen, Lebensstil und Konsum bewirkt hat. Dabei spiel das bessere Verständnis der Schwierigkeiten infolge der öffentlichen und privaten Verschuldung eine große Rolle und hat zu einer veränderten Haltung der Bürger, Unternehmen und Hochschulen geführt.

   
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