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Rating Agentur Standard & Poor’s hebt Griechenlands Kreditwürdigkeit an. Die Bonitätnote wurde gleich um sechs Stufen von „selective default“ auf „B-“ angehoben

Publiziert am 19.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Die Kreditwürdigkeit Griechenlands wurde gestern durch die Ratingagentur  Standard & Poor's gleich um sechs Stufen von SD (selective default- teilweiser Zahlungsausfall) auf Stufe B- angehobenn, nachdem das Anleihe-Rückkaufprogramm des Landes erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Laut Stellungnahme der Agentur selbst, sei die Anhebung der Bewertung auf die   „feste Entschlossenheit“ der EU –Partner zurückzuführen Griechenland in der gemeinsamen Währungsunion zu halten. Aber auch die verbindliche Zusicherungen der griechischen Regierung finanzwirtschaftliche und strukturelle Reformen  trotz der politischen und wirtschaftlichen Gefahren umzusetzen  und die damit verbundenen Sparanstrengungen seien Anlass zu der vorgenommenen  Aufwertung.

Die Ratingagentur verwies auf den "starken" Willen der Regierungen der Eurozone, Griechenland in der gemeinsamen Währungsunion zu halten.

S&P erhöhte das Rating konkret von "Selective Default" auf "B- ". Der Ausblick wird als "stabil" bewertet. Dies bedeutet , dass weitere Ab- oder Heraufstufungen für die nächste Zeit eher unwahrscheinlich sind.

Die neue S&P-Note gehört allerdings immer noch in die "Ramsch"- Klasse. Immerhin handelt es sich bei der Bewertung aber um die höchste Einstufung, welche Griechenland von S&P seit Juni 2011 erhalten hat.

Dies ist um so bemerkenswerter, als S&P erst kurz vor Beginn des Schuldenrückkaufverfahrens am 5. Dezember  die Bonität Griechenlands  auf "SD", also selective default" herabgestuft hatte, nachdem das Ereignis als teilweiser Zahlungsausfall bewertet wurde. Offenbar wird das Schuldenrückkaufprogramm bei S&P nach seiner erfolgreicher Durchführung nun nicht mehr als teilweiser Zahlungsausfall betrachtet. Anzumerken ist das Griechenland bereits  im Februar 2012 und während des PSI-Schuldenschnittverfahrens auf dieselbe Stufen herabgesetzt worden war.

Die Tatsache aber, dass der Rückkauf  einen Teil der Staatsanleihen betraf die noch im Umlauf waren, hebt  gemäß eines  Presseberichts der griechischen  Tageszeitung „to vima“  die Bewertung der in den nächsten Jahren auszuzahlenden  Schuldtitel an, da die Ratingagentur mitunter auch sämtliche anhängige Wertpapierausgaben inklusive der durch den griechischen Staat garantierten aufwertet.

Griechenland wird für den Rückkauf von Staatsanleihen  im Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro  einen Betrag von 11,3 Milliarden Euro ausgeben. Die Staatsanleihen sollen somit zu einem durchschnittlichen Preis von ca. 33,8 Prozent des  Nennwertes zurückgekauft werden.

(quelle : to vima)



Wenn der Staat zahlungunsfähig wird

Publiziert am 15.Juni.2011 von Abraam Kosmidis
Wenn der Staat zahlungsunfähig wird: Definition und Häufigkeit des Staatsbankrotts; Ratingagenturen und ihr Einfluss auf die Bonität von Staaten. Ein Staatsbankrott wird allgemein dann angenommen, wenn ein Staat (z. B. auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation) nicht mehr in der Lage ist, seine Staatsschulden vollständig zu bedienen. Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung eines Staatsbankrotts bzw. zur Haushaltskonsolidierung sind die Erhöhung der Staatseinnahmen und die Senkung der Staatsausgaben. Die Folgen des Staatsbankrotts sind in der Regel eine Banken-, Wirtschafts- und gegebenenfalls eine Währungskrise. Die Gefahr eines Staatsbankrotts kann durch verschiedene Indikatoren gemessen werden. Die Bonität eines Staates wird allgemein durch ein Rating ausgedrückt, das die Meinung der Ratingagentur darstellt, ob der Staat seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachkommt (siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsbankrott ). Dabei spielen die Ratingagenturen eine zwielichtige Rolle. Durch ihre Eigenschaft als gewinnorientierte Privatunternehmen verfolgen sie eigene wirtschaftliche Interessen, während sie über den Ratingmechanismus ganze Volkswirtschaften beeinflussen können. Hierdurch können sie schnell in einen Konflikt widerstreitender Interessen geraten. Der Ratingmechanismus gehört deshalb nicht in private Hände, sondern sollte durch entsprechende staatliche, am Besten europäische und internationale Institutionen ersetzt werden. (mehr …)
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