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    Author: kpag

Das griechische Finanzministerium beschließt die Erhebung der Immobilien-Sondersteuer und die Grundsteuer in einem gemeinsamen Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012

Die Grundsteuer und die Immobiliensondersteuer sollen laut griechischem Ministerium für die Jahre 2011 und 2012 zusammengefaßt in einem Steuerbescheid erhoben werden. Die Gewährung von Ratenzahlung wird derzeit noch geprüft. Ab 2013 sollen die Steuern dann in Form der einheitlichen Immobiliensteuer besteuert werden.

Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland

Die neue Gesetzesvorlage für die Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland bringt teilweise gravierende Änderungen mit sich. Das neue Steuerpaket sieht Änderungen in der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen. Es ändern sich sowohl die Steuerstufen als auch die Steuersätze. Ferner soll sie auch Änderungen bei der Immobiliensteuer und bei der Erhebung der Einheitssteuer umfassen.

Neunzig Prozent der griechischen Unternehmen von Insolvenz bedroht – griechische Banken erhalten externes Controlling

Laut Angaben aus Bankenquellen sind aktuell bis zu neun von zehn griechischen Unternehmen von der Insolvenz binnen der nächsten sechs Monate bedroht. Dies hängt nicht zuletzt mit der fehlenden Bereitstellung von Liquidität durch die griechischen Banken zusammen. Den Banken droht indes die Etablierung ständiger Controllingmechanismen durch die Einführung von monitoring trustees. Es eröffnen sich Gelegenheiten für ausländische Unternehmensaufkäufe, Beteiligungen, distressed debt investing.

KFZ-Steuerbescheide in Griechenland – Änderung der Zahlungsweise für das Jahr 2013

Die Steuerbescheide, Zahlungsweise und Abwicklung der KFZ-Steuer in Griechenland wird ab dem 15.11.2012 nur noch IT gestützt über das Steuerportal “Taxis” des griechischen Finanzministeriums erfolgen. Die bisherigen Aufkleber werden abgeschafft. Für Fahrzeuge, welche erstmals ab dem 1.10.2011 zugelassen wurden, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Die Berechnung der Steuer erfolgt dann nicht mehr nach Hubraumvolumen, sondern nach Co2 Ausstoss.