Die griechischen Steuerbehörden schreiten rückwirkend ab 2009 zur Überprüfung aller Auslandsüberweisungen von über als 100.000 Euro und werden in einer ersten Phase mithilfe geeigneter Software recherchieren, in welchem Umfang die getätigten Überweisungen mit den jeweils deklarierten Einkommen übereinstimmen, um im weiteren Verlauf gegebenenfalls zu gezielten Steuerprüfungen zu schreiten.

