Eigentümer von Immobilien in Griechenland können seit April 2012 mit den Mietzahlungen in Rückstand stehende Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne einen zeit- und kostenintensiven Prozess aus dem Mietobjekt entfernen lassen und gleichzeitig die Einziehung ausstehender Mietzahlung und Umlagen durchsetzen.

