Mit einem aktuellen Runderlass ordnete das Finanzministerium in Griechenland sowohl in Bezug auf Unternehmen als auch Privatpersonen die unmittelbare Verrechnung bestehender Verbindlichkeiten an den Fiskus mit Forderungen gegen den Fiskus an, sofern die gegenseitigen Verbindlichkeiten aus dem engeren öffentlichen Sektor herrühren.

