Die ursprünglich Mitte Dezember 2011 auslaufende Frist für die Legalisierung vorhandener Wasserbrunnen und Wasserbohrungen in Griechenland, für die keine oder ungültige Genehmigungen vorliegen, sowie auch den Nachweis bestehender Wassernutzungsrechte wurde bis Mitte Juni 2012 verlängert.

