Rechtsgültige Vermietungen für Wohnzwecke oder gewerbliche Nutzungen vorgesehener Immobilien in Griechenland mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern können ab 2012 im Regelfall nur noch unter Vorlage einer offiziellen Bescheinigung über die Energie-Bilanz der jeweiligen Immobilie realisiert werden.

