Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt seit 1992
Immobilienrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht,
Unternehmensgründungen, Mergers & Acquisitions
In Zeiten der Globalisierung und europäischer Freizügigkeit leben immer mehr Menschen in einem anderen als ihrem Heimatstaat: So halten sich beispielsweise 3,4 Millionen Deutsche dauerhaft im Ausland auf während etwa 2,5 Millionen Menschen mit einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes in Deutschland arbeiten. In Anbetracht solcher Zahlen verwundert es deshalb nicht, dass immer öfter ein Anwalt für Internationales Erbrecht notwendig ist, um den Nachlass bzw. einen Erbfall im Ausland zu regeln.
Die Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner steht Ihnen kompetent und verantwortungsbewusst bei der Regelung des eigenen Nachlasses zur Verfügung und unterstützt Sie im Erbfall bei der Abwicklung aller erbrechtlicher Formalien.
Die Anwälte der Kanzlei KPAG Kosmidis & Partner sind insbesondere auch auf Erbrecht in Griechenland spezialisiert. Doch nicht nur bei deutsch-griechischen Erbfällen sind wir für Sie da – bei allen Erbfällen mit Auslandsbezug können Sie sich auf unsere Expertise verlassen: Welches Erbrecht ist bei einer doppelten Staatsangehörigkeit anzuwenden? Gibt es die Möglichkeit, als Erblasser einem bestimmten Recht den Vorzug zu geben? Was passiert nach einem Todesfall mit Immobilien in Griechenland, Spanien oder den USA? Dies sind nur einige Fragen, die Ihnen ein kompetenter Anwalt für Internationales Erbrecht beantworten kann. Die ersten und häufigsten Fragen beantworten wir hier.
Sie möchten mehr zum Thema internationales Erbrecht in Griechenland erfahren? Dann finden Sie alle Informationen in dem von uns verfassten und im Beck Verlag veröffentlichten Werk „Internationales Erbrecht Griechenland“ Publikationen.
Inhaltsverzeichnis
Ein Erbfall immer dann als international, wenn ein grenzüberschreitender Aspekt vorliegt. Das ist insbesondere in jenen Fällen gegeben, in denen der Erblasser, oder die Vermögenswerte einen Auslandbezug haben.
Ein Auslandsbezug im Erbfall ist z.B. gegeben, wenn:
Bei all diesen und weiteren Fällen muss individuell abgeklärt werden, welches Erbrecht anzuwenden ist – ein Anwalt für Internationales Erbrecht hilft dabei!
Welches Recht anzuwenden ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und bedarf einer genauen Überprüfung. Neben unterschiedlichen zivilrechtlichen Regelungen kann u.a. auch eine doppelte Staatsangehörigkeit zu Problemen führen.
Seit 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, welche die Klärung einiger Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug erleichtert hat. Danach orientiert sich das anzuwendende Erbrecht an dem letzten „gewöhnlichen Aufenthalt“ des Erblassers – oder aber an dem Erbrecht des Staates, zu welchem zum Todeszeitpunkt ein offensichtlich engerer Bezug bestand.
Beispiele:
Die EU-Verordnung gilt übrigens auch dann, wenn von dem Erbfall Nicht-EU-Länder betroffen sind – deutsche Gerichte werden das Recht des Landes des „gewöhnlichen Aufenthalts“ anwenden. Da aber der „gewöhnliche Aufenthalt“ nicht näher definiert ist, und es auch Länder gibt, die die EU-Erbrechtsverordnung nicht übernommen haben (Irland, Dänemark), sowie Länder mit bestehenden Staatsverträgen (Iran, Türkei, Nachfolgestaaten der UdSSR), sollte bei jedem grenzüberschreitenden Erbfall ein versierter Anwalt für Internationales Erbrecht konsultiert werden.
Zudem ist auch eine persönliche Rechtswahl im Rahmen eines Testamentes möglich. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Verfügung von Todes wegen für das gewünschte Anwendungsland formal korrekt ist – andernfalls könnten die gesetzlichen Regelungen die gewünschte Erbfolge und andere Belange außer Kraft setzen.
Die Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner ist auf internationale Erbfälle spezialisiert. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Internationales Erbrecht aus unserer Kanzlei beraten.
Die praktikabelste Lösung, Schwierigkeiten bei internationalen Erbfällen bereits im Vorfeld zu minimieren, ist die Errichtung eines gültigen Testaments. Mit einem nach Erbrecht im gewünschten Land gültigen Testament schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Erben.
Dafür sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Internationales Erbrecht einige Gedanken machen:
Ein wichtiger Aspekt ist hier beispielsweise die Erbfolge, die – falls keine anderen Regelungen getroffen werden – gesetzlich vorgeschrieben ist. Beachten Sie dabei, dass sogenannte Pflichtteilsberechtigte Ihren Vorgaben zum Trotz, dennoch einen Anspruch gelten machen können.
Je nach Land, für das das Testament gelten soll, werden andere formale Anforderungen an die Verfügung von Todes wegen gestellt. Werden diese nicht eingehalten, kann das Testament unter Umständen ungültig sein.
Je nach Vermögenswerten kann im Todesfall eine hohe Erbschaftssteuer anfallen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Internationales Erbrecht, ob sich steuerliche Freibeträge u.ä. positiv auf Ihre Wünsche auswirken könnten. Besitzen Sie beispielsweise ein Haus in Griechenland oder Frankreich, können Sie den Erben die Erbschaftssteuer sparen, indem Sie frühzeitig eine Überschreibung der Immobilien veranlassen.
Ganz gleich, ob Sie in den USA oder einem europäischen Staat wie Frankreich oder Griechenland investieren und so Ihr Betriebsvermögen schützen, oder aber rein privat Vorsorge treffen wollen – ein erfahrener Anwalt für Internationales Erbrecht der Kanzlei Kosmidis & Partner berät Sie zu allen Aspekten rund um die Verfügung von Todes wegen.
Ein Todesfall ist nie einfach. Ein Anwalt für Internationales Erbrecht berät Sie in dieser fordernden Zeit: Welches Erbrecht ist anzuwenden, gilt ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge, welche Dokumente sind für die Erbschaftsabwicklung notwendig, welche Fristen sind einzuhalten, und wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer? Diese und andere Fragen können wir Ihnen beantworten.
Bei einem Todesfall mit Auslandbezug ist zunächst zu klären, ob ein formal wirksames Testament errichtet wurde. Je nach Staat muss eine entsprechende Negativbescheinigung des Testamentsregisters angefordert werden, um die gesetzliche Erbfolge in Kraft zu setzen.
Nach Kenntniserlangung über den Erbfall haben Sie Bedenkzeit, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Für die Ausschlagung gelten von Land zu Land unterschiedliche Fristen, über die Sie ein Anwalt für Internationales Erbrecht informiert. In der Regel gilt dabei: Wird das Erbe nicht ausgeschlagen, gilt es als angenommen.
Im Zuge der Regelung der EU-Verordnung zum Erbrecht wurden keine Regelungen hinsichtlich der Steuerpflicht getroffen. Je nach Situation kann dabei in mehreren Ländern eine Steuerpflicht entstehen. Mit einigen Ländern (Dänemark, Frankreich, Schweden, Griechenland, Schweiz, sowie den USA) gilt in Deutschland ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen. Für alle anderen Staaten ist die Anrechnung einer Erbschaftssteuer auf die deutsche Steuer nur eingeschränkt möglich.
Die Regelung eines Nachlasses ist ein sensibles Thema, welches neben fachlicher Expertise viel Fingerspitzengefühl erfordert. Ganz gleich, ob Sie die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen wünschen, oder einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln müssen – die Rechtsanwälte der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner unterstützen Sie dabei, die für Sie ideale Lösung zu finden und bieten Ihnen eine zuverlässige und kompetente Vertretung.
Wünschen Sie weitere Informationen durch einen Anwalt für Internationales Erbrecht? Kontaktieren Sie uns – wir sind immer für Sie da!