Ihr Anwalt für Internationales Erbrecht Kosmidis & Partner berät Sie im Erbfall mit Auslandsbezug
In Zeiten der Globalisierung und europäischer Freizügigkeit leben immer mehr Menschen in einem anderen als ihrem Heimatstaat: So halten sich beispielsweise Millionen Deutsche dauerhaft im Ausland auf, während zahlreiche Menschen mit einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes in Deutschland arbeiten. In Anbetracht solcher Zahlen verwundert es deshalb nicht, dass immer öfter ein Anwalt für Internationales Erbrecht notwendig ist, um den Nachlass bzw. einen Erbfall im Ausland zu regeln.
Die Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner steht Ihnen kompetent und verantwortungsbewusst bei der Regelung des eigenen Nachlasses zur Verfügung und unterstützt Sie im Erbfall bei der Abwicklung aller erbrechtlichen Formalien.
Die Anwälte der Kanzlei KPAG Kosmidis & Partner sind insbesondere auch auf das Erbrecht in Griechenland spezialisiert. Doch nicht nur bei deutsch-griechischen Erbfällen sind wir für Sie da – bei allen Erbfällen mit Auslandsbezug können Sie sich auf unsere Expertise verlassen: Welches Erbrecht ist bei einer doppelten Staatsangehörigkeit anzuwenden? Gibt es die Möglichkeit, als Erblasser einem bestimmten Recht den Vorzug zu geben? Was passiert nach einem Todesfall mit Immobilien in Griechenland, Spanien oder den USA? Dies sind nur einige Fragen, die Ihnen ein kompetenter Anwalt für Internationales Erbrecht beantworten kann. Die ersten und häufigsten Fragen beantworten wir hier.
Sie möchten mehr zum Thema internationales Erbrecht in Griechenland erfahren? Dann finden Sie alle Informationen in dem von uns verfassten und im Beck Verlag veröffentlichten Werk „Internationales Erbrecht Griechenland”.
Internationales Erbrecht Inhaltsverzeichnis
· Wann besteht ein Auslandsbezug im Erbfall?
· Welches Recht gilt bei internationalen Erbschaften?
· Wie können Sie Schwierigkeiten bei Erbfällen am besten begegnen?
· Erbschaft im Ausland
Wann besteht ein Auslandsbezug im Erbfall? Ihr Anwalt für Internationales Erbrecht informiert Ein Erbfall gilt immer dann als international, wenn ein grenzüberschreitender Aspekt vorliegt. Das ist insbesondere in jenen Fällen gegeben, in denen der Erblasser oder die Vermögenswerte einen Auslandsbezug haben.
Ein Auslandsbezug im Erbfall ist z.B. gegeben, wenn:
· Ein deutscher Staatsangehöriger einen Wohnsitz, ein Ferienhaus oder sonstiges Vermögen im Ausland hat.
· Der letzte Wohnsitz des deutschen Erblassers sich im Ausland befand.
· Ein ausländischer Erblasser über Vermögenswerte in Deutschland verfügt.
· Ein ausländischer Staatsbürger in Deutschland lebt und verstirbt.
· Der Erblasser eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt.
· Ein Ehepaar unterschiedlicher Nationalität ein gemeinsames Testament errichten will.
Bei all diesen und weiteren Fällen muss individuell abgeklärt werden, welches Erbrecht anzuwenden ist – ein Anwalt für Internationales Erbrecht hilft dabei!
Welches Recht gilt bei internationalen Erbschaften? Welches Recht anzuwenden ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und bedarf einer genauen Überprüfung. Neben unterschiedlichen zivilrechtlichen Regelungen kann u.a. auch eine doppelte Staatsangehörigkeit zu Problemen führen.
Es gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Nr. 650/2012, welche die Klärung von Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug regelt. Danach orientiert sich das anzuwendende Erbrecht grundsätzlich an dem letzten „gewöhnlichen Aufenthalt” des Erblassers – oder an dem Erbrecht des Staates, zu welchem zum Todeszeitpunkt ein offensichtlich engerer Bezug bestand.
Beispiele:
· Ein deutscher Staatsangehöriger lebte in den letzten 15 Jahren vor seinem Tod durchgängig in Frankreich – somit gilt für den Nachlass französisches Recht.
· Ein griechischer Bürger verbrachte seine letzten Lebensjahre durchgängig in Deutschland – hier findet deutsches Recht Anwendung.
Die EU-Verordnung gilt auch dann, wenn von dem Erbfall Nicht-EU-Länder betroffen sind – deutsche und griechische Gerichte wenden das Recht des Landes des „gewöhnlichen Aufenthalts” an. Da aber der „gewöhnliche Aufenthalt” nicht immer eindeutig ist und es Länder gibt, die die EU-Erbrechtsverordnung nicht anwenden (z.B. Irland, Dänemark), sollte bei jedem grenzüberschreitenden Erbfall ein versierter Anwalt konsultiert werden.
Zudem ist eine persönliche Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts im Rahmen eines Testaments möglich. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Verfügung von Todes wegen formal korrekt ist – andernfalls könnten gesetzliche Regelungen die gewünschte Erbfolge außer Kraft setzen.
Wie können Sie Schwierigkeiten bei Erbfällen mit Auslandsbezug am besten begegnen? Die praktikabelste Lösung ist die Errichtung eines gültigen Testaments. Mit einem rechtssicheren Testament schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Erben.
Dafür sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt einige Gedanken machen:
Was soll das Testament regeln? Ein wichtiger Aspekt ist die Erbfolge. Beachten Sie dabei, dass Pflichtteilsberechtigte (in Griechenland “Nómimi Míra”) Ihren Vorgaben zum Trotz einen gesetzlichen Anspruch geltend machen können.
Welche Form benötigt die Verfügung von Todes wegen? Je nach Land werden andere formale Anforderungen gestellt. In Griechenland gibt es beispielsweise kein zentrales Testamentsregister wie in Deutschland; Testamente werden dort beim zuständigen Friedensgericht (Eirinodikeio) eröffnet.
Erbschafts- oder Schenkungssteuer – welche Freibeträge können wie genutzt werden? Je nach Vermögenswerten kann eine Erbschaftssteuer anfallen. In Griechenland gelten derzeit (Stand 2026) sehr vorteilhafte Regelungen: Für Schenkungen und elterliche Zuwendungen (Immobilien, Geld) an nahe Angehörige der Steuerklasse A (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern) gilt ein hoher Freibetrag von 800.000 Euro. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, ob sich eine frühzeitige Überschreibung von Immobilien in Griechenland lohnt, um Steuerlasten optimal zu gestalten.
Erbschaft im Ausland – Ein Anwalt für Internationales Erbrecht bewahrt Sie vor teuren Überraschungen Ein Todesfall ist nie einfach. Ein Anwalt für Internationales Erbrecht berät Sie in dieser fordernden Zeit: Welches Erbrecht ist anzuwenden, welche Fristen sind einzuhalten, und wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer?
Welches Erbrecht gilt? Maßgeblich ist in der EU nach der Verordnung Nr. 650/2012 der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt, sofern keine abweichende Rechtswahl getroffen wurde.
Testament oder gesetzliche Erbfolge? Es ist zu klären, ob ein formal wirksames Testament vorliegt. In Griechenland muss dieses beim zuständigen Gericht publiziert werden. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Welche Dokumente sind für die Erbschaftsabwicklung notwendig? Grundsätzlich benötigen Sie neben Ihren Ausweisdokumenten die Personalien des Erblassers, die Sterbeurkunde sowie einen Erbschein. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) vereinfacht internationale Erbfälle erheblich und wird in ganz Europa anerkannt.
Gibt es Fristen, die einzuhalten sind? Für die Erbausschlagung gelten strenge Fristen. In Deutschland beträgt die Frist meist 6 Wochen (6 Monate bei Auslandsbezug). In Griechenland haben Sie in der Regel 4 Monate Zeit. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder lebt der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist in Griechenland auf 1 Jahr. Wird das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen, gilt es als angenommen.
Welche Erbschaftssteuer fällt an? Die EU-Verordnung regelt keine Steuerthemen. Es kann in mehreren Ländern Steuerpflicht entstehen. Zwischen Deutschland und Griechenland existiert ein altes Doppelbesteuerungsabkommen für Nachlässe von 1910, das noch in bestimmten Bereichen Anwendung findet. Generell wird jedoch in Griechenland belegenes unbewegliches Vermögen (Immobilien) auch dort besteuert, wobei die gezahlte griechische Steuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden kann.
Ihre Experten für Internationales Erbrecht: Die Regelung eines Nachlasses ist ein sensibles Thema. Ganz gleich, ob Sie die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen wünschen oder einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln müssen – die Rechtsanwälte der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner unterstützen Sie dabei, die für Sie ideale Lösung zu finden.
FAQ
Ein Erbfall kann insbesondere dann einen Auslandsbezug haben, wenn z. B.
- der Erblasser (oder Teile seiner Familie) im Ausland lebt(e),
- der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland lag,
- Vermögen oder Immobilien in einem anderen Staat belegen sind,
- mehrere Staatsangehörigkeiten im Spiel sind,
- oder wenn ein Testament/Erbvertrag ein internationales Element
Ob und wie sich der Auslandsbezug konkret auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Daher ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.
Seit 17.08.2015 ist in der EU grundsätzlich die Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 anwendbar. Danach wird das anzuwendende Erbrecht in der Regel an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes angeknüpft – sofern nicht besondere Voraussetzungen eingreifen.
Zusätzlich kann im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl möglich sein. Form und Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung richten sich dabei nach den anwendbaren Regeln und müssen sorgfältig geprüft werden.
Wichtig: Die Verordnung betrifft das zivilrechtliche Erbrecht, nicht aber automatisch jedes Detail der Abwicklung in jedem Staat. Deshalb kann es je nach Land zu Unterschieden bei Nachweisen und Verfahren kommen.
Ob ein Testament Vorrang hat, hängt davon ab, ob es wirksam errichtet wurde. Bei Auslandsbezug kann es darüber hinaus erforderlich sein, Nachweise zu beschaffen bzw. die Wirksamkeit und die deutsche/ausländische Einbindung des Dokuments sauber darzustellen.
Ziel ist stets, die Erbfolge rechtssicher nachzuweisen und die Abwicklung möglichst reibungslos zu gestalten.
Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, hängt insbesondere davon ab,
- in welchen Ländern Vermögen belegen ist,
- ob ein Testament vorliegt,
- und welches Verfahren in den jeweiligen Staaten erforderlich ist.
Typischerweise spielen jedoch Dokumente wie z. B.
- Sterbeurkunde,
- Angaben zur Identität/den Familienverhältnissen,
- sowie ein geeigneter Erbnachweis (je nach Rechtsordnung)
eine zentrale Rolle.
Im internationalen Kontext kann das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eine wichtige Vereinfachung darstellen, wenn es für die Anerkennung/Verwendung in anderen Staaten benötigt wird. (Voraussetzungen, Reichweite und praktische Handhabung sind einzelfallabhängig.)
Ja. In vielen Konstellationen müssen Erben kurzfristig entscheiden, ob sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Fristen können – je nach Staat und Konstellation – unterschiedlich sein.
Da Fristversäumnisse erhebliche Folgen haben können, sollte die rechtliche Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen.
Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt nicht unmittelbar die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Steuerfragen richten sich grundsätzlich nach den nationalen Steuerrechten der betroffenen Staaten und ggf. weiteren Umständen (z. B. Wohnsitz/Ansässigkeit, Vermögensort, persönliche Voraussetzungen).
Daher ist es sinnvoll, steuerliche Aspekte frühzeitig mit zu prüfen – insbesondere bei mehrstaatigen Vermögenslagen.
Lassen Sie sich beraten, wenn ein Todesfall einen Bezug zum Ausland hat – mit Schwerpunkt Deutschland und Erfahrung in EU/internationalen Konstellationen. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Rechtsanwendung, der Nachweisführung und der geordneten Abwicklung.
Die Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner steht Ihnen kompetent und verantwortungsbewusst bei der Regelung des eigenen Nachlasses zur Verfügung und unterstützt Sie im Erbfall bei der Abwicklung aller erbrechtlicher Formalien.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung und bei der Abwicklung internationaler Erbfälle – mit besonderem Fokus auf Deutschland sowie auf Konstellationen innerhalb der EU und darüber hinaus.
Sie möchten mehr zum Thema internationales Erbrecht in Griechenland erfahren? Dann finden Sie alle Informationen in dem von uns verfassten und im Beck Verlag veröffentlichten Werk „Internationales Erbrecht Griechenland“ Publikationen .

