Post 3: Erbschaft in Griechenland regeln

Erbschaft in Griechenland regeln: Schritt für Schritt

TL;DR: Eine Erbschaft in Griechenland abzuwickeln erfordert mehrere behördliche Schritte — von der Feststellung des Erbrechts über die Erbschaftssteuererklärung bis zur Umschreibung von Immobilien. Fristen sind strikt einzuhalten. Professionelle Begleitung durch Anwalt und Steuerberater schützt vor Fehlern und unnötigen Kosten.

Sie haben erfahren, dass Sie in Griechenland erben. Vielleicht eine Ferienwohnung auf einer Insel, ein Grundstück in der Nähe von Athen oder ein Bankguthaben. Was jetzt? Welche Schritte sind zu unternehmen, und in welcher Reihenfolge?

Für viele Deutsche ist die Abwicklung einer griechischen Erbschaft eine bürokratische Reise in unbekanntes Terrain. Behörden, Fristen, Steuererklärungen, Katastereinträge — alles auf Griechisch, alles nach griechischen Regeln. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Schritt 1: Feststellung des anwendbaren Rechts

Bevor irgendetwas anderes getan werden kann, muss geklärt werden, welches Recht auf den Nachlass anwendbar ist. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers.

Beispiel: Hat ein griechischer Staatsbürger zuletzt dauerhaft in Athen gelebt, gilt griechisches Erbrecht — sowohl für Immobilien in Griechenland als auch für eventuelle Vermögenswerte in Deutschland.

Hat er zuletzt in München gelebt, gilt deutsches Erbrecht. Aber: Für in Griechenland belegene Immobilien greifen in der Praxis viele griechische Vorschriften — etwa für die steuerliche Behandlung und die Eintragung im Kataster.

Schritt 2: Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Sobald Sie als Erbe feststehen, müssen Sie entscheiden: Annehmen oder ausschlagen?

  • Ausschlagungsfrist: Bei letztem Wohnsitz des Erblassers in Griechenland — 4 Monate. Bei Auslandswohnsitz des Erblassers oder des Erben — 1 Jahr.
  • Achtung: Wer die Frist ohne Ausschlagung verstreichen lässt, gilt automatisch als Erbe — inklusive aller Verbindlichkeiten.

Eine Alternative zur vollständigen Annahme: Die Annahme der Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (apo apografi). Dadurch haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Nachlassvermögens für eventuelle Schulden. Diese Option erfordert einen entsprechenden Antrag innerhalb der Annahmefrist.

Schritt 3: Steuerliche Registrierung in Griechenland (AFM)

Wer in Griechenland erbt, muss gegenüber den griechischen Steuerbehörden (AADE) handlungsfähig sein. Das setzt eine griechische Steueridentifikationsnummer (Arithmos Forologikou Mitroou, AFM) voraus. Falls Sie als Erbe noch keine AFM haben, ist deren Beantragung der erste behördliche Schritt.

Die AFM ist auch die Voraussetzung dafür, eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen, Immobilien umzuschreiben oder ein griechisches Bankkonto zu nutzen.

Schritt 4: Erbschaftssteuererklärung einreichen

In Griechenland ist für jeden Erben eine separate Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Fristen:

  • 6 Monate nach dem Tod, wenn der Erblasser in Griechenland verstorben ist
  • 12 Monate nach dem Tod, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist

Die Erklärung erfasst den gesamten in Griechenland belegenen Nachlass — Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile, bewegliche Sachen. Für die Bewertung von Immobilien gilt in der Regel der sogenannte antikeimeniko (objektive) Wert, den das Finanzamt anhand von Tabellen festlegt.

Nach Prüfung der Erklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Erbschaftssteuer kann auf Antrag in Raten gezahlt werden.

Schritt 5: Notarielle Erbrechtsbescheinigung oder gerichtliche Feststellung

Um als Erbe gegenüber Behörden, Banken und dem Kataster aufzutreten, benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Erbenstellung. In Griechenland geschieht dies durch:

  • Eine notarielle Erbrechtsbescheinigung (klironomitiro), die ein griechischer Notar auf Basis des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge ausstellt
  • Eine gerichtliche Feststellung der Erbschaft, die von einem griechischen Gericht erteilt wird
  • Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ), das von deutschen Behörden ausgestellt wird und in Griechenland anerkannt ist — allerdings nicht von allen Stellen ohne Weiteres akzeptiert wird

Ihr Anwalt entscheidet, welches Dokument in Ihrer Situation am effizientesten ist.

Schritt 6: Bankkonten und Guthaben freigeben

Griechische Banken frieren Konten nach dem Tod des Kontoinhabers ein. Um das Guthaben zu erhalten, müssen Erben der Bank folgende Dokumente vorlegen:

  • Nachweis der Erbenstellung (Erbrechtsbescheinigung oder ENZ)
  • Steuerbescheid über die Erbschaftssteuer
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (apodeikiko enimerotitas)
  • Eigene Identifikationsdokumente und AFM

Die Bank prüft diese Unterlagen und gibt das Guthaben proportional zur Erbquote