Unternehmen in Griechenland gründen
TL;DR: Eine Unternehmensgründung in Griechenland ist für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige möglich. Die beliebteste Rechtsform ist die Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia (IKE), eine griechische GmbH mit minimalem Stammkapital. Der Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen und erfordert eine Registrierung beim griechischen Handelsregister (GEMI).
Griechenland hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zunehmend attraktiven Standort für Unternehmensgründungen entwickelt. Steuerreformen, Digitalisierungsinitiativen der Behörden und gezielte Anreize für ausländische Investoren haben das Gründungsklima spürbar verbessert. Wer ein Unternehmen in Griechenland gründen möchte, steht jedoch vor einer Reihe von rechtlichen, steuerlichen und bürokratischen Fragen, die sich ohne fundiertes Fachwissen kaum überschauen lassen.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte, Rechtsformen und Voraussetzungen der Unternehmensgründung in Griechenland. Er ist der erste von vier Beiträgen zu griechischem Wirtschafts- und Steuerrecht – die weiteren Teile behandeln die griechische IKE im Detail, die Steuerberatung in Griechenland sowie die rechtliche Begleitung durch auf griechisches Recht spezialisierte Anwälte.
Ob Sie als deutschsprachiger Unternehmer nach Griechenland expandieren, einen Zweitwohnsitz mit unternehmerischer Tätigkeit verbinden oder schlicht von den günstigen Betriebskosten profitieren möchten – die folgenden Informationen helfen Ihnen, den Prozess realistisch einzuschätzen.
Warum ist Griechenland als Unternehmensstandort interessant?
Griechenland bietet eine Kombination aus geografischer Lage, EU-Mitgliedschaft und steuerlichen Vorteilen, die für internationale Gründer attraktiv ist. Das Land liegt an der Schnittstelle zwischen Europa, dem Nahen Osten und Afrika – ein strategischer Vorteil für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.
Konkret sprechen folgende Faktoren für eine Gründung in Griechenland:
- Körperschaftsteuer von 22 % – im europäischen Vergleich moderat
- Sonderbesteuerungsregime für Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen (z. B. das Non-Dom-Regime mit pauschaler Steuer von 100.000 € pro Jahr auf ausländische Einkünfte)
- Vollständige EU-Rechtssicherheit und Zugang zum europäischen Binnenmarkt
- Deutlich niedrigere Betriebskosten als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- Digitale Verwaltungsprozesse, die die Gründung zunehmend vereinfachen
Hinzu kommt, dass Griechenland seit 2020 gezielt ausländische Investoren anzieht – unter anderem durch Steueranreize für Rentner, digitale Nomaden und Unternehmen, die ihren Hauptsitz aus dem Ausland nach Griechenland verlagern.
Welche Rechtsformen stehen bei einer Unternehmensgründung in Griechenland zur Verfügung?
Das griechische Gesellschaftsrecht kennt mehrere Rechtsformen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für ausländische Investoren kommen vor allem diese infrage:
IKE – Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia (Private Kapitalgesellschaft)
Die IKE ist das griechische Pendant zur deutschen GmbH und mit Abstand die beliebteste Rechtsform für Neugründungen in Griechenland. Sie wurde 2012 im Rahmen einer Unternehmensrechtsreform eingeführt und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Mindeststammkapital: 1 Euro (kein Mindestkapital wie bei der deutschen GmbH erforderlich)
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Gründung durch eine oder mehrere Personen (natürliche oder juristische)
- Schnelle Registrierung über das GEMI (Generiko Emporiko Mitroo – Allgemeines Handelsregister)
Die IKE eignet sich besonders für Einzelgründer, Start-ups und mittelständische Unternehmen. Ein eigener Beitrag in dieser Serie widmet sich der IKE ausführlich.
EPE – Etaireia Periorismenis Efthinis (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die EPE entspricht strukturell der deutschen GmbH älterer Prägung. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 4.500 Euro und ist bürokratisch aufwändiger als die IKE. Für Neugründungen ist sie heute weitgehend von der IKE verdrängt worden.
AE – Anonymi Etaireia (Aktiengesellschaft)
Die AE ist die griechische Aktiengesellschaft und für größere Unternehmen oder solche mit Kapitalmarktambitionen konzipiert. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro, die Governance-Anforderungen sind entsprechend höher.
Einzelunternehmen und Freiberufler
Wer als Einzelperson tätig wird, kann sich als Einzelunternehmer oder – bei freiberuflicher Tätigkeit – direkt beim griechischen Finanzamt registrieren lassen. Diese Form bietet wenig Haftungsschutz, ist aber administrativ einfach und kostengünstig.
Welche Schritte sind für eine Unternehmensgründung in Griechenland notwendig?
Der Gründungsprozess in Griechenland lässt sich in mehrere klar definierte Phasen unterteilen. Mit professioneller Unterstützung ist er innerhalb von zwei bis vier Wochen abschließbar.
Schritt 1: AFM – Griechische Steueridentifikationsnummer beantragen
Bevor irgendein weiterer Schritt möglich ist, benötigt jeder Gründer eine griechische Steueridentifikationsnummer (Arithmos Forologikou Mitroou, kurz AFM). Diese wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. EU-Bürger benötigen dafür lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass. Für Nicht-EU-Bürger kann der Prozess aufwändiger sein und eine Genehmigung zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern.
Schritt 2: GEMI – Registrierung im Allgemeinen Handelsregister
Das GEMI (Geniko Emporiko Mitroo) ist das zentrale Unternehmensregister Griechenlands. Hier wird die Gesellschaft offiziell registriert und erhält ihre Handelsregisternummer. Seit der Digitalisierung des GEMI ist eine Online-Registrierung über die Plattform businessportal.gr möglich, was den Prozess erheblich beschleunigt hat.
Für die GEMI-Registrierung werden u. a. folgende Unterlagen benötigt:
- Gesellschaftsvertrag (in griechischer Sprache, notariell beglaubigt oder im vereinfachten Verfahren)
- Identitätsnachweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer
- Nachweis über den Gesellschaftssitz in Griechenland
- AFM aller beteiligten Personen
Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt der Unternehmens-AFM
Nach der GEMI-Registrierung muss das Unternehmen selbst beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Das Unternehmen erhält dabei eine eigene Steueridentifikationsnummer. Gleichzeitig wird der Geschäftszweck (Tätigkeitscode, griechisch: KAD) festgelegt, der steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat.
Schritt 4: Sozialversicherungsanmeldung (EFKA)
Geschäftsführer und Gesellschafter, die im Unternehmen tätig sind, müssen sich beim griechischen Sozialversicherungsträger EFKA anmelden. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und sind abhängig von der Tätigkeitsstruktur.
Schritt 5: Eröffnung eines Geschäftskontos
Für die operative Tätigkeit ist ein griechisches Geschäftskonto notwendig. Griechische Banken wie die Piraeus Bank, Alpha Bank oder National Bank of Greece bieten entsprechende Kontomodelle an. Alternativ sind mittlerweile auch europäische Neobanken (z. B. Revolut Business) für in Griechenland registrierte Unternehmen nutzbar.
Was kostet eine Unternehmensgründung in Griechenland?
Die Kosten variieren je nach Rechtsform und gewähltem Gründungsweg. Als grobe Orientierung:
| Kostenart | Ungefähre Kosten |
| Notarkosten (bei notarieller Gründung) | 500 – 1.500 € |
| GEMI-Registrierungsgebühren | 10 – 100 € |
| Steuerberatung & rechtliche Begleitung | 800 – 2.500 € |
| Übersetzungs- und Apostillekosten | 200 – 600 € |
| Stammkapital (IKE) | ab 1 € |
Für eine IKE-Gründung ohne Notar (im sogenannten vereinfachten Verfahren) sind die Kosten deutlich geringer. Wer jedoch komplexere Gesellschaftsstrukturen plant oder als Nicht-EU-Bürger gründet, sollte mit höheren Beratungskosten rechnen.
Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei einer Gründung in Griechenland?
Trotz der Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung bleiben einige Herausforderungen bestehen, die ausländische Gründer kennen sollten:
Sprachbarriere: Fast alle amtlichen Dokumente, Bescheide und Verträge sind ausschließlich in griechischer Sprache. Ohne professionelle Übersetzung und lokale Unterstützung ist der Prozess kaum handhabbar.
Bürokratische Komplexität: Griechenland hat zwar Fortschritte gemacht, doch die Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden (Finanzamt, GEMI, EFKA) erfordert Erfahrung und lokales Netzwerk.
Steuerrechtliche Besonderheiten: Das griechische Steuerrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, insbesondere bei der Umsatzsteuer, der Besteuerung von Ausschüttungen und der Buchführungspflicht. Eine professionelle Steuerberatung in Griechenland ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Bankkontoöffnung: Griechische Banken haben teils strenge KYC-Anforderungen (Know Your Customer) für ausländische Gesellschafter. Der Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wann lohnt sich die professionelle Unterstützung durch Rechtsanwälte und Steuerberater?
Die kurze Antwort: immer – und insbesondere dann, wenn Sie aus dem Ausland gründen.
Spezialisten für griechisches Wirtschaftsrecht und internationale Steuerberatung können nicht nur den Gründungsprozess beschleunigen, sondern auch kostspielige Fehler vermeiden. Dazu gehören falsch gewählte Tätigkeitscodes (KAD), fehlerhafte Gesellschaftsverträge oder die Nichtbeachtung lokaler Compliance-Pflichten.
Für grenzüberschreitende Sachverhalte – etwa wenn ein deutsches Unternehmen eine griechische Tochtergesellschaft gründet – ist die Einbindung einer auf griechisches Recht spezialisierten Anwaltskanzlei unerlässlich. Kanzleien wie KPAG Kosmidis & Partner verfügen über langjährige Expertise in grenzüberschreitenden Rechtsfragen und unterstützen internationale Mandanten bei der gesamten rechtlichen Strukturierung ihrer Markteintritts in Griechenland.
Auf steuerlicher Seite empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater. Mehr dazu erfahren Sie im vierten Beitrag dieser Serie zur Steuerberatung in Griechenland.
Unternehmensgründung in Griechenland: Der erste Schritt zählt
Griechenland bietet echte Chancen für Unternehmer – vorausgesetzt, der Markteinstieg ist gut vorbereitet. Die Wahl der richtigen Rechtsform, die korrekte Registrierung und die steuerliche Weichenstellung am Anfang entscheiden maßgeblich über den späteren Erfolg.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Begleitung durch erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater ist der Gründungsprozess weitaus weniger kompliziert, als er auf den ersten Blick erscheint. Die folgenden Beiträge dieser Serie gehen tiefer in die Details – angefangen bei der griechischen IKE als bevorzugter Rechtsform bis hin zur steuerlichen Optimierung und rechtlichen Absicherung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten in Griechenland.
FAQ
Kann ich als Deutscher ein Unternehmen in Griechenland gründen?
Ja. EU-Bürger, einschließlich deutscher Staatsangehöriger, können in Griechenland ohne besondere Genehmigung ein Unternehmen gründen. Sie benötigen lediglich eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM) und müssen das Unternehmen im GEMI registrieren.
Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in Griechenland?
Mit professioneller Unterstützung dauert eine IKE-Gründung in der Regel zwei bis vier Wochen. Komplexere Strukturen oder Gründungen durch Nicht-EU-Bürger können länger dauern.
Welche Rechtsform ist für ausländische Gründer in Griechenland am besten geeignet?
Die IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia) ist für die meisten ausländischen Gründer die beste Wahl. Sie erfordert kein Mindestkapital, bietet Haftungsbeschränkung und lässt sich vergleichsweise schnell und kostengünstig gründen.
Brauche ich einen Notar für die Gründung einer IKE in Griechenland?
Nicht zwingend. Die IKE kann im vereinfachten Verfahren ohne Notar über das GEMI-Online-Portal gegründet werden, sofern ein Standardgesellschaftsvertrag verwendet wird. Bei individuellen Gesellschaftsverträgen ist ein Notar erforderlich.
Muss ich in Griechenland wohnhaft sein, um dort ein Unternehmen zu gründen?
Nein. Sie müssen keinen griechischen Wohnsitz haben. Allerdings benötigt das Unternehmen eine registrierte Geschäftsadresse in Griechenland. Zudem hat Ihr steuerlicher Wohnsitz Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuerpflicht.
Was kostet die Gründung einer IKE in Griechenland?
Die reinen Behördengebühren sind minimal (unter 100 €). Mit Steuerberatung, rechtlicher Begleitung und Übersetzungskosten ist realistisch mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 4.000 € zu rechnen, abhängig von der Komplexität der Struktur.


