100 % online, ohne Reise nach Griechenland. Deutschsprachige Rechtsanwälte in Griechenland beantragen Ihre AFM per Vollmacht und übergeben Ihnen Steuernummer und TAXISnet-Zugang — in der Regel innerhalb von [3–5 Werktagen].
Ihre vier wichtigsten Fragen — sofort beantwortet:
| Was kostet es? | Die staatliche Gebühr beträgt 0 € — die Vergabe der AFM durch die griechische Finanzbehörde (AADE) ist kostenlos. Unser Honorar: [Pauschale, z. B. 350 € zzgl. MwSt.], inkl. Antragstellung, Vollmachtsentwurf und Übergabe der Zugangsdaten. Etwaige Auslagen (Übersetzung/Apostille/Notar): typischerweise [50–150 €]. Keine versteckten Kosten. |
| Wie lange dauert es? | In der Regel [3–5 Werktage] ab Eingang der Vollmacht und vollständiger Unterlagen. In eiligen Fällen (z. B. anstehender Notartermin) oft schneller — sprechen Sie uns an. |
| Geht das zu 100 % online? | Ja. Sie müssen nicht nach Griechenland reisen. Sie unterzeichnen eine Vollmacht (beim Notar in Deutschland/Österreich/Schweiz mit Apostille oder beim griechischen Konsulat), alles Weitere übernehmen wir digital über das myAADE-Portal. |
| Was übernimmt KPAG? | Alles. Prüfung Ihrer Unterlagen, Erstellung der Vollmacht, Stellung des Antrags (Formular M1) bei der zuständigen Finanzbehörde, auf Wunsch Benennung als Ihr steuerlicher Vertreter in Griechenland, Entgegennahme der AFM und Einrichtung Ihres TAXISnet-Zugangs. |
SO FUNKTIONIERT ES — IN 3 SCHRITTEN
1. Kontakt & Unterlagen (Tag 1) Sie senden uns über das Formular oder per E-Mail eine Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises, einen Adressnachweis und Ihre heimische Steuer-ID. Wir prüfen alles noch am selben Tag und senden Ihnen die vorbereitete Vollmacht.
2. Vollmacht unterzeichnen Sie unterzeichnen die Vollmacht bequem in Ihrem Land — beim Notar (mit Apostille) oder beim griechischen Konsulat. Eine Anreise nach Griechenland ist nicht erforderlich.
3. Wir beantragen — Sie erhalten Ihre AFM Wir stellen den Antrag bei der griechischen Finanzverwaltung (AADE) und übergeben Ihnen Ihre Steuernummer samt TAXISnet-Zugangsdaten per E-Mail — in der Regel innerhalb von [3–5 Werktagen].
WAS IM FESTPREIS ENTHALTEN IST
- Persönlicher deutschsprachiger Ansprechpartner (Rechtsanwalt, kein Callcenter)
- Prüfung Ihrer Unterlagen vor Antragstellung — inkl. Prüfung, ob eine beglaubigte griechische Übersetzung Ihrer Passdaten erforderlich ist
- Erstellung der maßgeschneiderten Vollmacht (zweisprachig)
- Antragstellung (Formular M1) über das myAADE-Portal bzw. bei der zuständigen Finanzbehörde (DOY)
- [Optional/inklusive: Benennung von KPAG als Ihr steuerlicher Vertreter (Fiskalvertreter) in Griechenland]
- Entgegennahme der AFM und Einrichtung des TAXISnet-Zugangs (Kleidarithmos)
- Kurze Abschlussberatung: Was Sie mit Ihrer AFM als Nächstes tun können
WOFÜR SIE DIE GRIECHISCHE STEUERNUMMER (AFM) BRAUCHEN
Im Verkehr mit den griechischen Finanzbehörden ist die Angabe der eigenen Steuernummer grundsätzlich erforderlich — und auch für zahlreiche alltägliche private Rechtsgeschäfte kommt in der Praxis kaum jemand ohne sie aus. Sie benötigen die AFM zwingend für:
- Immobilienkauf — kein Notarvertrag ohne AFM
- Golden Visa — die AFM ist der erste formale Schritt des gesamten Verfahrens
- Eröffnung eines griechischen Bankkontos
- Erbschaften und Schenkungen mit Griechenland-Bezug
- Jede Geschäftstätigkeit in Griechenland — Unternehmensgründung oder Beteiligung an einer griechischen Gesellschaft setzen eine Steuernummer voraus
- Kfz-Anmeldung, Strom-/Wasseranschluss, Mietverträge
AFM & GOLDEN VISA: DER ERSTE SCHRITT ZU IHREM AUFENTHALTSTITEL
Sie planen ein Investment im Rahmen des griechischen Golden-Visa-Programms? Dann ist die AFM Ihr Startpunkt: Ohne griechische Steuernummer können Sie weder ein Bankkonto eröffnen noch eine Immobilie erwerben oder den Antrag auf den Aufenthaltstitel stellen.
Die aktuellen Investitionsschwellen (Immobilien):
- 800.000 € in Athen, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern
- 400.000 € im übrigen Griechenland
- 250.000 € in Sonderfällen (Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien, denkmalgeschützte Sanierungsobjekte)
KPAG begleitet Sie auf Wunsch durch das gesamte Golden-Visa-Verfahren: AFM, Kontoeröffnung, rechtliche Prüfung der Immobilie, notarielle Abwicklung per Vollmacht und Antrag auf den Aufenthaltstitel — alles aus einer Hand, alles auf Deutsch.
GUT ZU WISSEN: SO FUNKTIONIERT DIE AFM-VERGABE IN GRIECHENLAND
Zuständigkeit und Verfahren. Die Steuernummer (griechisch „ΑΦΜ“ — Arithmos Forologikou Mitroou) wird bei der für den Wohnsitz zuständigen Finanzbehörde (griechisch „ΔΟΥ“ — Dimosia Ikonomiki Ypiresia) vergeben. Natürliche Personen können den Antrag inzwischen überwiegend elektronisch über das Portal myAADE stellen. Für bestimmte Fallgruppen — insbesondere juristische Personen und Personen ohne Wohnsitz in Griechenland — bleiben teilweise eine persönliche Vorsprache bzw. ergänzende Unterlagen erforderlich. Genau hier setzen wir an: Per Vollmacht übernehmen wir diese Schritte für Sie, ohne dass Sie anreisen müssen.
Nur eine Steuernummer pro Person. Die Innehabung oder Nutzung mehrerer Steuernummern durch dieselbe Person ist unzulässig und mit einer Geldbuße bedroht (die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung des Steuerverfahrenskodex). Falls Sie unsicher sind, ob Ihnen früher schon einmal eine AFM zugeteilt wurde — etwa bei einem alten Immobilien- oder Erbfall —, klären wir das vor der Antragstellung für Sie.
AFM und Geschäftstätigkeit. Wer in Griechenland eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, muss dies vor dem ersten Geschäft bei der Finanzverwaltung anzeigen — heute weitgehend elektronisch über myAADE. Für die Gründung von Kapitalgesellschaften (AE, EPE, IKE) sowie bestimmter Personengesellschaften steht die „Ein-Stopp-Dienststelle“ (Υπηρεσία Μιας Στάσης / e-ΥΜΣ) zur Verfügung: Gesellschaftsgründung, Eintragung in das Allgemeine Handelsregister (ΓΕΜΗ), Kammeranmeldung und Zuteilung der Steuernummer erfolgen dort in einem gebündelten, weitgehend digitalen Verfahren. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt seit dem 1. Januar 2017 einheitlich beim Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA), in dem die früheren Träger (u. a. IKA, OAEE/TEVE, ETAA) aufgegangen sind.
Was mit der AFM nach Betriebsende geschieht. Nach Einstellung eines Einzelunternehmens bleibt die Steuernummer der natürlichen Person für private Rechtsgeschäfte bestehen. Die Steuernummern juristischer Personen werden dagegen nach Auflösung und Löschung aus dem Handelsregister deaktiviert.
Rechtsgeschäfte erhalten. Steuernummern juristischer Personen werden nach Einstellung des Geschäftsbetriebs bzw. Löschung deaktiviert.
ÜBER KPAG — IHRE DEUTSCHSPRACHIGE KANZLEI IN GRIECHENLAND
Die Kanzlei Kosmidis & Partner (KPAG) berät seit 1992 deutschsprachige Mandanten in ganz Griechenland — mit deutschsprachigen Rechtsanwälten, Sitz in Thessaloniki und über drei Jahrzehnten Erfahrung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr. Steuernummern, Immobilien, Erbschaften, Gesellschaftsgründungen und Golden Visa: Wir kennen beide Rechtsordnungen und beide Sprachen.
- ✔ Seit 1992 · über 30 Jahre deutsch-griechische Rechtspraxis
- ✔ Deutschsprachige Rechtsanwälte — direkte Kommunikation ohne Übersetzer
- ✔ Festpreis und klarer Ablauf, bevor Sie beauftragen
- [✔ Zahl abgewickelter AFM-/Golden-Visa-Mandate — von KPAG zu bestätigen]
Beantragen Sie jetzt Ihre griechische Steuernummer
Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns [innerhalb von 24 Stunden an Werktagen] mit dem konkreten Ablauf und der Unterlagenliste.
Oder rufen Sie uns direkt an: +30 2310 050 050
E-Mail: [email protected]
FAQ
Die staatliche Vergabe der AFM ist kostenlos. Kosten entstehen nur für die Abwicklung: unser Pauschalhonorar von [350 € zzgl. MwSt.] sowie ggf. Notar-/Apostille-/Übersetzungskosten in Ihrem Land (typischerweise [50–150 €]).
In der Regel innerhalb von [3–5 Werktagen], nachdem uns die unterzeichnete Vollmacht und alle Unterlagen vorliegen. Der Antrag selbst wird von der Behörde oft binnen weniger Tage bearbeitet.
Nein. Mit einer Vollmacht erledigen wir alles für Sie vor Ort bzw. digital. Alternativ bietet die AADE eine Identifizierung per Videoanruf (myAADElive) an — auch dabei unterstützen wir Sie, wenn Sie den Antrag lieber selbst stellen möchten.
Zuständig ist die Finanzbehörde (DOY) am Wohnsitz des Antragstellers; für viele Fallgestaltungen ist die elektronische Antragstellung über die AADE (myAADE, Formular M1) möglich und kostenlos. Für juristische Personen und Antragsteller ohne Wohnsitz in Griechenland gelten abweichende Regelungen — in der Praxis scheitern Anträge aus dem Ausland häufig an griechischsprachigen Formularen, der Identifizierung und der Frage des steuerlichen Vertreters. Genau das nehmen wir Ihnen ab.
Für die Antragstellung sind folgende Angaben und Dokumente erforderlich:
- Kopie des Reisepasses (bei EU-Bürgern genügt der Personalausweis)
- Persönliche Daten: vollständiger Name, Namen der Eltern, Geburtsdatum und -ort, ausländische Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN) Ihres Wohnsitzstaats – deren Angabe ist grundsätzlich verpflichtend, es sei denn, Sie legen eine Bescheinigung vor, dass Ihr Heimatstaat keine TIN vergibt
- Bei Vertretung: eine notarielle Vollmacht, die ausdrücklich zur Beantragung des ΑΦΜ und zur Entgegennahme des Κλειδάριθμος ermächtigt, sowie eine eidesstattliche Annahmeerklärung des Vertreters
Wichtig: Eine solche Vollmacht kann aus dem Ausland nicht über ein griechisches Bürgerbüro (ΚΕΠ) oder die digitale gov.gr-Signatur erteilt werden – hierfür ist stets die notarielle beziehungsweise konsularische Form erforderlich.
Hier ist zu unterscheiden: Die Vollmacht für die einmalige Antragstellung ist etwas anderes als die Bestellung eines dauerhaften φορολογικός εκπρόσωπος – eines steuerlichen Vertreters, an den die ΑΑΔΕ ihre laufende Korrespondenz richtet.
Nach der Ministerialentscheidung Α.1069/2024 ist die Bestellung eines solchen dauerhaften steuerlichen Vertreters für im Ausland ansässige Steuerpflichtige nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern optional – vorausgesetzt, Sie akzeptieren, dass Mitteilungen der ΑΑΔΕ direkt an die von Ihnen angegebene ausländische Adresse beziehungsweise E-Mail-Adresse zugestellt werden. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch häufig, einen festen Ansprechpartner in Griechenland zu benennen, da sich griechische Fristen, digitale Verfahren wie myAADE und Taxisnet sowie Behördenkorrespondenz von dort aus erheblich leichter koordinieren lassen – insbesondere im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einem Erbfall.
Nein. Der Besitz oder die Nutzung mehrerer Steuernummern ist unzulässig und wird mit einer Geldstrafe geahndet; die konkrete Höhe richtet sich nach der aktuell geltenden Fassung des Steuerverfahrenskodex. Im Zweifel prüfen wir vor der Antragstellung, ob für Sie bereits eine AFM existiert.
Mit AFM und TAXISnet-Zugang können Sie ein griechisches Bankkonto eröffnen, Immobilien erwerben, das Golden-Visa-Verfahren starten oder steuerliche Pflichten in Griechenland erfüllen. Für jeden dieser Schritte stehen wir Ihnen weiter zur Verfügung.
Ja – die Beantragung erfolgt inzwischen ausschließlich elektronisch über die Plattform myAADE; ein persönliches Erscheinen an einem Schalter mit Papierformular ist nicht mehr vorgesehen. Praktisch stehen drei Wege offen:
- Persönliche Antragstellung mit Video-Identifizierung (myAADElive): Sie füllen den digitalen Antrag selbst aus und lassen sich anschließend per Videoanruf mit einem Mitarbeiter der ΑΑΔΕ Dieser Weg ist vollständig online möglich, setzt aber Ihre persönliche Teilnahme am Videotermin voraus.
- Antragstellung durch einen Vertreter mit eigenen Zugangsdaten: Verfügt der Vertreter – etwa ein bereits für Sie tätiger Steuerberater oder steuerlicher Vertreter – bereits über eigene Taxisnet-Zugangsdaten, kann er den Antrag vollständig digital stellen. Weder ein Videoanruf noch ein Behördentermin sind in diesem Fall erforderlich.
- Antragstellung durch einen Bevollmächtigten aufgrund einer neu erteilten Vollmacht: Wird ein Vertreter – etwa ein Rechtsanwalt – erst für dieses Verfahren bevollmächtigt, muss dieser Vertreter einmalig persönlich bei der zuständigen Steuerbehörde vorstellig werden, um sich zu identifizieren. Sie selbst müssen dafür nicht anwesend sein.
Zuständig ist inzwischen das Κέντρο Φορολογικών Διαδικασιών και Εξυπηρέτησης (ΚΕΦΟΔΕ) Attika, das die frühere „ΔΟΥ Κατοίκων Εξωτερικού” (Finanzamt für im Ausland ansässige Steuerpflichtige) im Zuge der Verwaltungsreform der ΑΑΔΕ übernommen hat.
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr begleiten wir die Beantragung Ihrer griechischen Steuernummer von Anfang bis Ende:
- Individuelle Prüfung Ihres Anliegens – Immobilienkauf, Erbschaft, Unternehmensgründung und Weiteres – und Klärung, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden
- Vorbereitung der Vollmacht in deutscher und griechischer Sprache, unterschriftsfertig für Ihren Notar oder das griechische Konsulat
- Unterstützung bei Apostille beziehungsweise Legalisation sowie bei etwaig erforderlichen beglaubigten Übersetzungen
- Vollständige elektronische Antragstellung über myAADE als Ihr bevollmächtigter Vertreter
- Entgegennahme der Bescheinigung über die Erteilung des ΑΦΜ sowie des Κλειδάριθμος und Weiterleitung Ihrer Taxisnet-Zugangsdaten
- Auf Wunsch: Übernahme der Rolle als laufender steuerlicher Ansprechpartner sowie Koordination der nächsten Schritte, etwa der Begleitung des Immobilienkaufs, der Unternehmensgründung oder des Erbscheinsverfahrens
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserer Kanzlei auf und schildern Sie uns kurz, wofür Sie die griechische Steuernummer benötigen. Sie erhalten von uns umgehend eine auf Ihren Fall zugeschnittene Checkliste sowie einen unterschriftsfertigen Vollmachtsentwurf. Nach Unterzeichnung bei Ihrem Notar oder dem griechischen Konsulat übernehmen wir die gesamte weitere Abwicklung – bis der ΑΦΜ und der Κλειδάριθμος bei Ihnen eingehen.
Stand: Juni 2026. Alle Informationen auf diesen Seiten werden ohne Gewähr oder Haftung zur Verfügung gestellt.

