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Immobilienkauf in Griechenland: Ein umfassender Leitfaden

Immobilienkauf in Griechenland: Ein umfassender Leitfaden

Publiziert am 19.November.2024 von Abraam Kosmidis

Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist sowohl für Ausländer als auch für Einheimische ein attraktives Ziel, sei es als Ferienhaus, als Investition oder als dauerhafter Wohnsitz. Griechenland, mit seiner atemberaubenden Küstenlinie, den charmanten Inseln und der reichen Geschichte, bietet viele Vorteile für Immobilienkäufer.

Doch bevor Sie sich in den griechischen Immobilienmarkt stürzen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Immobilienkauf in Griechenland: von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den erforderlichen Voraussetzungen über die steuerlichen Aspekte bis hin zu den aktuellen Immobilienpreisen.

1. Voraussetzungen für den Immobilienkauf in Griechenland

In Griechenland gibt es keine grundlegenden rechtlichen Einschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Das bedeutet, dass EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger grundsätzlich in Griechenland Immobilien kaufen dürfen. Es gibt jedoch einige spezielle Regelungen und Anforderungen, die je nach Herkunft des Käufers und Art der Immobilie variieren können:

a) EU-Bürger vs. Nicht-EU-Bürger

  • EU-Bürger können in Griechenland problemlos Immobilien erwerben, ohne dass spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Das gilt für sowohl landwirtschaftliche als auch urbane Immobilien.
  • Nicht-EU-Bürger unterliegen strengeren Vorschriften, insbesondere beim Erwerb von Immobilien in bestimmten Küstengebieten oder in der Nähe von militärischen Einrichtungen. In diesen Fällen muss der Kauf durch eine Genehmigung des griechischen Verteidigungsministeriums genehmigt werden. Für Immobilien auf den griechischen Inseln oder in Grenznähe können spezielle Genehmigungen erforderlich sein.

b) Notwendige Dokumente

Um eine Immobilie in Griechenland zu kaufen, benötigen Sie einige grundlegende Dokumente:

  • Griechische Steueridentifikationsnummer (AFM): Jeder Käufer, ob Grieche oder Ausländer, muss eine Steuer-ID beantragen, um eine Immobilie zu erwerben.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: In vielen Fällen wird der Nachweis über die Finanzierung des Kaufs verlangt, sei es durch Eigenkapital oder ein Bankdarlehen.

c) Der Notar

In Griechenland ist der Notar für den Abschluss eines Immobilienkaufs von zentraler Bedeutung. Alle Transaktionen müssen durch einen griechischen Notar beurkundet werden, der sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

2. Der Kaufprozess im Detail

Der Immobilienkauf in Griechenland folgt einem relativ standardisierten Prozess, der jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, da mehrere Schritte erforderlich sind:

a) Suche nach einer Immobilie

Zunächst sollten Sie sich mit dem griechischen Immobilienmarkt vertraut machen. Dies kann durch lokale Makler, Online-Portale oder durch persönliche Besichtigungen geschehen. Die Preise variieren stark je nach Region, Zustand und Art der Immobilie.

b) Vorvertrag und Anzahlung

Sobald Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, wird oft ein Vorvertrag (auch „Pre-Sale Agreement“ genannt) unterzeichnet, der die wichtigsten Bedingungen des Kaufs festlegt. In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung von etwa 10–20 % des Kaufpreises fällig. Der Vorvertrag legt auch fest, wann der endgültige Kaufvertrag unterschrieben wird.

c) Prüfung der Immobilie / Durchführung einer Due Diligence

Es ist ratsam, vor dem endgültigen Kauf eine umfassende Due Diligence durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchzuführen. Dabei wird überprüft, ob die Immobilie frei von Belastungen, Hypotheken oder rechtlichen Problemen ist. Eine Anwaltsgesellschaft wie zB KPAG Kosmidis und Partner kann in diesem Fall alle erforderlichen Überprüfungen vornehmen.

d) Finaler Kaufvertrag

Der finale Kaufvertrag wird in der Regel von einem Notar erstellt und von allen Parteien unterzeichnet. Er enthält alle relevanten Informationen, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und der Verantwortung für mögliche Steuern oder Gebühren. Der Notar sorgt auch dafür, dass der Vertrag korrekt registriert wird.

3. Kosten und Steuern beim Immobilienkauf in Griechenland

Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist mit verschiedenen Kosten verbunden, sowohl im Hinblick auf den Kaufprozess als auch die laufenden Steuern.

a) Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten gehören:

  • Grunderwerbsteuer (Filing Tax): Diese beträgt in der Regel etwa 3 % des Kaufpreises oder des Bewertungswerts der Immobilie, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Notarkosten: Diese betragen in der Regel zwischen 0,1 % und 2 % des Kaufpreises.
  • Maklergebühren: Falls ein Makler beteiligt ist, liegen die Gebühren in der Regel bei 2–5 % des Kaufpreises.
  • Rechtsanwaltskosten: Falls ein Anwalt beauftragt wird, können auch diese Gebühren anfallen, die etwa 1–3 % des Kaufpreises betragen.
  • Registrierungsgebühren: Die Eintragung des Eigentums im Grundbuch kostet in der Regel etwa 0,5 % des Kaufpreises.

b) Laufende Steuern und Gebühren

  • Grundsteuer: In Griechenland wird eine jährliche Grundsteuer (ENFIA) auf Immobilien erhoben, die von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter der Wert der Immobilie und die Region, in der sie sich befindet.
  • Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen zahlen. Diese variiert je nach Höhe der Einnahmen und reicht von 15 % bis 45 %.

4. Immobilienpreise in Griechenland

Die Preise für Immobilien in Griechenland variieren je nach Region erheblich. Während die Preise in städtischen Gebieten wie Athen oder Thessaloniki tendenziell höher sind, sind ländliche Gebiete und weniger bekannte Inseln oft günstiger. Auch die Nähe zum Meer beeinflusst den Preis, da Immobilien mit Meerblick und in Küstennähe deutlich teurer sind.

a) Preise in Städten und auf Inseln

  • Athen: In Athen sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen, vor allem in zentralen Lagen. Ein Quadratmeter in Athen kostet durchschnittlich zwischen 1.500 und 3.000 Euro, je nach Lage und Zustand der Immobilie.
  • Santorini, Mykonos und Kreta: Diese Inseln gehören zu den teuersten in Griechenland, da sie touristische Hotspots sind. Die Preise für ein kleines Ferienhaus oder eine Wohnung können hier leicht zwischen 2.000 und 5.000 Euro pro Quadratmeter liegen.
  • Ländliche Gebiete: In weniger touristischen Regionen oder in ländlichen Gebieten liegen die Preise oft bei nur 800 bis 1.500 Euro pro Quadratmeter, was den Kauf einer Immobilie deutlich günstiger macht.

5. Finanzierung und Hypotheken

In Griechenland können auch Ausländer eine Hypothek für den Immobilienkauf aufnehmen, wobei die genauen Konditionen je nach Bank und Bonität des Käufers variieren. In der Regel sind die Banken in Griechenland jedoch zurückhaltend bei der Kreditvergabe an ausländische Käufer, insbesondere wenn der Käufer keinen festen Wohnsitz in Griechenland hat. Die LTV (Loan-to-Value) Ratio liegt in der Regel bei etwa 60–70 %, was bedeutet, dass Käufer einen großen Teil des Kaufpreises selbst finanzieren müssen.

Fazit

Der Immobilienkauf in Griechenland kann eine lohnenswerte Investition sein, sowohl als Ferienobjekt als auch für die langfristige Vermietung oder als dauerhafter Wohnsitz. Es ist jedoch wichtig, sich gründlich über den Kaufprozess, die rechtlichen Anforderungen und die finanziellen Aspekte zu informieren. Ein erfahrener Anwalt bzw. eine spezialisierte Anwaltsgesellschaft wie KPAG Kosmidis und Partner und ein Notar sind in Griechenland unverzichtbare Partner, um sicherzustellen, dass der Kauf reibungslos und rechtlich einwandfrei verläuft. Mit den richtigen Informationen und einer gründlichen Planung können Sie Ihre Traumimmobilie in Griechenland erfolgreich erwerben und von den zahlreichen Vorteilen des griechischen Immobilienmarkts profitieren.

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 11-2024, Angaben ohne Gewähr



Warum sich jetzt ein Immobilienkauf in Griechenland lohnt

Warum sich jetzt ein Immobilienkauf in Griechenland lohnt

Publiziert am 12.Juni.2024 von Abraam Kosmidis

Der Immobilienmarkt in Griechenland hat in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt, und das aus gutem Grund. Sowohl auf dem Festland als auch auf den Inseln bieten sich attraktive Gelegenheiten für Investoren. Hier sind einige interessante Fakten und Gründe, warum sich ein Immobilieninvestment in Griechenland gerade jetzt lohnt.

Immobilienpreise auf dem Festland

Auf dem griechischen Festland sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren stetig gestiegen. Besonders in den größeren Städten wie Athen und Thessaloniki sind die Preise für Wohnungen und Häuser erheblich gestiegen. Nach dem Tiefpunkt während der Finanzkrise hat sich der Markt stabilisiert und zeigt nun ein starkes Wachstum:

  • Athen: In Athen haben die Immobilienpreise in zentralen Bezirken wie Kolonaki, Plaka und Monastiraki deutliche Zuwächse verzeichnet. Die Nachfrage nach Immobilien in der Hauptstadt wird durch ausländische Investoren und den wachsenden Tourismusmarkt angeheizt.
  • Thessaloniki: Die zweitgrößte Stadt Griechenlands verzeichnet ebenfalls steigende Preise, besonders in beliebten Vierteln wie Kalamaria und das Stadtzentrum. Thessaloniki profitiert von seiner strategischen Lage und seiner Rolle als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum im Norden Griechenlands.

Immobilienpreise auf den Inseln

Die griechischen Inseln bieten eine breite Palette an Immobilien, von luxuriösen Villen bis hin zu traditionellen Häusern. Die Preise variieren stark je nach Insel und Lage:

  • Mykonos und Santorini: Diese beiden Inseln sind bekannt für ihre luxuriösen Immobilienmärkte. Die Preise sind hier besonders hoch, da sie zu den begehrtesten touristischen Zielen der Welt gehören. Eine Villa auf Mykonos oder Santorini kann leicht mehrere Millionen Euro kosten.
  • Kreta: Auf Kreta sind die Preise moderater im Vergleich zu Mykonos und Santorini. Städte wie Chania und Heraklion bieten eine Mischung aus traditionellem Charme und moderner Annehmlichkeit, was sie für Investoren attraktiv macht.
  • Rhodos und Korfu: Diese Inseln bieten ebenfalls interessante Möglichkeiten. Die Preise sind hier im Vergleich zu den Spitzenreitern wie Mykonos etwas niedriger, aber dennoch steigend. Insbesondere Korfu zieht durch seine grüne Landschaft und das milde Klima viele Käufer an.

Warum sich ein Immobilieninvestment in Griechenland jetzt lohnt

  1. Wirtschaftliche Erholung: Griechenland hat sich von der schweren Wirtschaftskrise erholt und verzeichnet nun ein solides Wirtschaftswachstum. Die stabilere Wirtschaftslage hat das Vertrauen der Investoren gestärkt.
  2. Steigende Nachfrage nach Ferienimmobilien: Der Tourismus in Griechenland boomt. Jahr für Jahr strömen Millionen von Touristen in das Land, was die Nachfrage nach Ferienwohnungen und -häusern erhöht. Eine Immobilie auf einer der beliebten Inseln kann daher eine lukrative Einnahmequelle darstellen.
  3. Attraktive Preise im europäischen Vergleich: Trotz der jüngsten Preiserhöhungen sind die Immobilienpreise in Griechenland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch relativ günstig. Dies bietet ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, insbesondere für Investoren aus Westeuropa.
  4. Goldene Visa-Programm: Griechenland bietet ein attraktives Golden Visa-Programm an, das ausländischen Investoren Aufenthaltsrechte gewährt, wenn sie in Immobilien investieren. Dies hat zu einer erhöhten Nachfrage von Nicht-EU-Bürgern geführt, die von den Vorteilen eines Aufenthalts in der EU profitieren möchten.
  5. Kulturelle und natürliche Schönheit: Griechenland ist bekannt für seine reiche Geschichte, Kultur und atemberaubende Landschaften. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass Immobilien in Griechenland nicht nur eine finanzielle Investition, sondern auch eine Lebensqualität bieten.

Fazit                                 

Der Immobilienmarkt in Griechenland bietet derzeit viele attraktive Investitionsmöglichkeiten. Ob auf dem Festland in Städten wie Athen und Thessaloniki oder auf den malerischen Inseln wie Mykonos, Santorini und Kreta, Investoren können von steigenden Immobilienpreisen, wirtschaftlicher Stabilität und einer hohen Lebensqualität profitieren. Ein Immobilieninvestment in Griechenland könnte sich daher als eine kluge und lohnende Entscheidung erweisen. KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 06/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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Immobilien in Griechenland: Wohnungspreise ziehen stark an – Neuer Anstieg um 10,4 % im ersten Quartal

Immobilien in Griechenland: Wohnungspreise ziehen stark an – Neuer Anstieg um 10,4 % im ersten Quartal

Publiziert am 12.Juni.2024 von Abraam Kosmidis

Auch in diesem Jahr verzeichnen die Preise für Wohnungen einen starken Anstieg und setzen damit die Rallye der letzten Jahre fort. Nach Angaben der Bank von Griechenland stiegen die Preise im Jahresvergleich um 10,4 %, wobei der Anstieg bei Neubauten etwas höher ausfiel als bei Bestandswohnungen (10,8 % gegenüber 10,1 %). Die Steigerungen waren in Thessaloniki (12,2 %) höher als in Athen (9,3 %) und als in anderen Großstädten (12,1 %).

Nach einem Anstieg von 66,4 % gegenüber den Tiefstständen im dritten Quartal 2017 sind die Preise ihren Höchstständen von 2008 nun deutlich näher und liegen nur noch 4,1 % darunter.

Die Bank von Griechenland hat folgendes mitgeteilt:

Im ersten Quartal 2024 betrug die jährliche Änderungsrate der Wohnungspreise für das gesamte Land 10,4 %.

Basierend auf dem Alter der Immobilie betrug die jährliche Preisänderungsrate für Neubauwohnungen 10,8 % und für ältere Wohnungen 10,1 %.

Auf der geografischen Lage beruhend, betrug die jährliche Änderungsrate der Wohnungspreise 9,4 % in Athen, 12,2 % in Thessaloniki, 10,3 % in den anderen Großstädten und 12,1 % im Rest des Landes.

Auf der Grundlage der verfügbaren vorläufigen Daten wird geschätzt, dass die Wohnungspreise (nominal) im ersten Quartal 2024 im Durchschnitt um 10,4 % im Vergleich zum entsprechenden Quartal 2023 gestiegen sind und damit eine durchschnittliche jährliche Rate von 13,8 % (revidierte Zahlen), verglichen mit einem Anstieg von 11,9 % im Jahr 2022, aufweisen.

Genauer gesagt betrug der Preisanstieg im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum entsprechenden Quartal 2023 10,8 % für neue Wohnungen, (bis zu 5 Jahre alt), und 10,1 % für über 5 Jahre alte Wohnungen.

Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate der Preise für Neubauwohnungen betrug in 2023 hingegen 12,7 %, verglichen mit einem Anstieg von 12,5 % im Jahr 2022, während die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate für Altwohnungen im Jahr 2023 bei 14,5 % gegenüber einem Anstieg von 11,6 % im Jahr 2022 lag.

Für das gesamte Jahr 2023 betrug der Preisanstieg in denselben Regionen im Vergleich zu 2022 jeweils 13,8 %, 16,5 %, 15,0 % und 11,4 % (revidierte Zahlen). Schließlich sind die Wohnungspreise für alle städtischen Gebiete des Landes im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 10,8 % gestiegen, während für 2023 der durchschnittliche jährliche Anstieg bei 14,1 % lag (revidierte Zahlen).

Es wird erwartet, dass die Immobilienpreise in Griechenland weiter steigen werden. KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 06/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.

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Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2018 von Abraam Kosmidis
Inheritance law in GreeceDrei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.

Insbesondere umfassen die bevorstehenden Änderungen folgendes:

  • Erhöhung der Einheitswerte in ca. 4.000 Gebieten durch Anhebung der entsprechenden Zonenpreise / Einheitswerte. Die Erhöhung soll ab Neujahr zur Anwendung kommen und wird sich auf sämtliche Immobiliensteuern beziehen, ausgenommen der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem hierfür die erhöhten Einheitswerte bereits in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Die Anhebung der Zonenpreise / Einheitswerte wird zur Erhöhung der Steuerlast auf Immobilienübertragungen und der Grunderwerbssteuer, der Schenkungssteuer, sowie der Notarkosten führen. In den entsprechenden Gebieten wäre es für die Eigentümer deshalb vorteilhafter, Übertragungen und elterliche Schenkungen vor dem Jahresende vorzunehmen, um die aktuellen, günstigeren Steuerwerte noch in Anspruch nehmen zu können. Ferner sollen die Zonenpreise in etwa 2.100 Gebieten herabgesetzt werden. In diesen Fällen wird es für die Immobilieneigentümer vorteilhafter sein, den Jahreswechsel abzuwarten, um einen Erwerb oder eine elterliche Schenkung vorzunehmen.
  • Die Umsetzung einer neuen Erhöhung der Einheitswerte im neuen Jahr. Gemäß der Vereinbarung der Regierung mit den Institutionen für die „Nach – Memorandum – Zeit“, sprich das Ende der von den Gläubigern kontrollierten Sparpolitik, soll die Erhöhung in den ca. 4.000 Gebieten in drei gleichen, jährlichen Phasen erfolgen. Die erste Phase ist bereits im laufenden Jahr erfolgt und die zweite wird im kommenden Jahr umgesetzt. Eine dritte Erhöhung soll vereinbarungsgemäß im Jahr 2020 stattfinden. Diese, von der Regierung gewählte Lösung beruht auf zum Großteil auf politischem Kalkül, da es sich bei den meisten Gegenden, in denen die Zonenpreise erhöht und um mit den Handelswerten gleichgesetzt werden sollen, um die Gebiete mit niedrigen Zonenpreise handelt (beispielhaft West-Athen, West – Thessaloniki).
  • Die Aussetzung der Gewinnbesteuerung aus Immobilienverkäufen für noch ein weiteres Jahr. Einer in nächster Zeit erwartenden Gesetzesvorschrift zufolge soll die Anwendung der Gewinnbesteuerung für Immobilien auch im neuen Jahr ausgesetzt werden. Es handelt sich um die dritte Aussetzung, zumal die entsprechende Steuer offenbar viele Schwierigkeiten in den Immobilientransaktionen verursachen wird, ohne dabei erhebliche Steuereinnahmen zu erzielen. Die Steuer wird mit einem Steuersatz von 15% auf die Differenz zwischen dem Erwerbswert und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet.

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Deutliche Erholung der griechischen Baubranche

Publiziert am 7.November.2018 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDer Bausektor soll erwartungsgemäß für den Zeitraum 2018 – 2019 weiterhin auf dem Weg der Erholung bleiben. Der Bewertungsstudie des Dienstleistungsunternehmens ICAP Group zufolge, soll dies u.a. auch durch die Ausschreibung von neuen Großprojekten im laufenden Jahr zur Erhaltung der Aufwärtsentwicklung der letzten Jahre erfolgen. Gemäß der Studie -und mit Ausnahme des Jahrs 2015, als sich die Schuldenkrise erneut zuspitzte und die Wirtschaft erneut in eine Rezessionsphase fiel- weist der entsprechende Sektor seit 2014 einen Erholungstrend auf, was auf die Wiederaufnahme von öffentlichen Großprojekten und die Förderung der Auslandsausrichtung von Baukonzernen zurückzuführen ist. Der im Zeitraum 2008 – 2013 verzeichnete Rückschlag war jedoch enorm. Nach den Angaben der Direktion für wirtschaftliche Studien der ICAP Gruppe ist der Verlauf des Sektors ab 2007 rückläufig. Im Jahr 2006 trug der entsprechende Sektor mit etwa 8,3% zum BIP bei, während seine Beteiligung im Jahr 2016 nur noch 2,2% betrug. Die Bruttowertschöpfung des Sektors verzeichnete im Zeitraum 2007 – 2015 einen Rückgang von 81,9%, während im Jahr 2016 nach neun Jahren erstmals wieder eine Zunahme von 16,7% festgestellt wurde. Zugleich betrug der Anteil des Bausektors an der inländischen Gesamtbeschäftigung im Jahr 2016 lediglich 4,9%., während er noch 2008 8,1% betrug. Im Zeitraum von 2008 bis einschließlich 2015 war ein herber Verlust von 189.700 Arbeitsplätzen auf dem griechischen Bausektor zu verzeichnen. Die Hauptursachen des Abschwungs sind auf die makroökonomischen Verhältnisse und die langjährige Rezession zurückzuführen, welche die Reduzierung der öffentlichen und privaten Investitionen zur Folge hatten. Maßgeblich waren auch die fehlenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Bauvorhaben über Baudarlehen der Banken und die hieraus resultierenden Liquiditätsprobleme. Ferner die Verringerung des verfügbaren Einkommens und die enorme Immobilienbesteuerung. Dies führte in Summe zur Schließung vieler Bauunternehmen, Insolvenzen und zu Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz dazu zeichnete sich im Zeitraum 2013 – 2014 ein deutlich positiveres Bild aufgrund der Wiederaufnahme von Bauprojekten zum Ausbau der Hauptverkehrsachsen. Das Jahr 2015 bildet mit dem verzeichneten Marktabschwung um 5,3% dabei ein Ausnahmefall, während im nachfolgenden Jahr eine Rückkehr der positiven Wachstumsrate der Baubranche mit einem jährlichen Anstieg von 9% festzustellen war. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2017 mit einer Zunahme von 4,9% weiterhin an. Große Baukonzerne weisen zudem auch im Ausland einen bedeutenden Zuwachs auf, was auf ihren gesamten Umsatz positiv auswirkt (29% im Jahr 2016), obwohl der Anteil der Auslandsprojekte ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Jahren aufwies. In den weiteren Jahren ist von einer deutlichen Erholung des Bausektors auszugehen, da die Auflagen aus den Rettungspaketen aufgehoben und griechische Anleihen wieder verausgabt werden können. Weiteren Auftrieb gibt auch die konstant wachsende Tourismusbranche mit immer neuen Besucherrekorden in Griechenland., wodurch der Bedarf an entsprechenden Unterkünften steigt.
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Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

Publiziert am 29.September.2017 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war. Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft. Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen. Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.
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Letzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Publiziert am 28.August.2017 von Abraam Kosmidis

Immobilie Griechenland

Die beiden Hauptballungsgebiete Griechenlands, Athen und Thessaloniki, befinden sich derzeit im Hinblick auf die Preisentwicklung der Immobilien auf einem der hintersten Ränge des internationalen Immobilienmarktes. Dies liegt zum einen an der andauernden Immobilienkrise und zum anderen aber auch an der Erholung des internationalen Immobilienmarktes. Von insgesamt 150 Städten liegt die griechische Hauptstadt auf Platz 129, nachdem sich der jährliche Preisrückgang im ersten Quartal 2017 auf 1,4% belief. Die Rangordnung der zweitgrößten Stadt, Thessaloniki, fällt noch schlechter aus, mit einem Preisrückgang von 2,7% liegt Thessaloniki auf der 138.en Position. Auch auf Zypern sind in mehreren Städten hohe Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt zu verzeichnen: Platz 124 für Limassol mit einem Rückgang von 0,5%, Nikosia auf Platz 128 mit einem Minus von 1,1% und Larnaka auf Platz 130 mit einem Preisrückgang von 1,5%. Der entscheidende Unterschied zu Griechenland besteht jedoch darin, dass der zypriotische Immobilienmarkt einen deutlichen Aufschwung im Hinblick auf Käufe und eine konstante Erhöhung der Nachfrage verzeichnet, so dass in Kürze auch eine Besserung der Preisentwicklung zu erwarten ist. Auf dem griechischen Immobilienmarkt besteht hingegen weiterhin eine Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, mit über 150.000 zum Verkauf stehenden Immobilien. Wie auch der letzten Zwischenbilanz der Währungspolitik der Griechischen Nationalbank zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Merkmale des Marktes die geringe Nachfrage und das Überangebot an Immobilien, die hauptsächlich auf das ungünstige Wirtschaftsklima zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist, dass der durchschnittliche Rückgang der Immobilienpreise in ganz Griechenland während des neunjährigen Krisenzeitraums zwischen 2008 bis 2017 ca. 42% erreicht hat, während dieser Wert in den beiden Großstädten noch höher liegt (44,1% in Athen und 46,3% in Thessaloniki). Gemäß den Kurzzeitindikatoren der Griechischen Nationalbank bezüglich des Immobilienmarkts, ist die Bauunternehmertätigkeit weiter stark eingeschränkt und weist einen diesjährigen Rückgang von 11,1% im Bereich der Bauinvestitionen auf. Insgesamt belief sich der Rückgang in 2016 auf 12,6%, im Vergleich zu 25,8% in 2015 und 53,3% in 2014. Dabei ist es bezeichnend, dass der letzte Anstieg zehn Jahren mit einer damaligen Zunahme des entsprechenden Indikators um 14,4% zurückliegt. Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP ist damit von fast 10% in 2007 auf nur 0,7% in 2016 geschrumpft. Weiteren Daten der Griechischen Nationalbank zufolge sind 55,2% der branchenbezogenen Unternehmen (d.h. 39.000 von insgesamt 67.000 Unternehmen des Bausektors) erheblichen, finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt, zumal sie ihre Kredite infolge der Rezession nicht bedienen können. Nach dem letzten positiven Fortschrittsbericht der Eurogruppe und der Freigabe der Tranche aus dem 3. Hilfspaket ist ein weiterer Rückgang auf dem Immobiliensektor nicht zu erwarten, sondern es wird erwartet, dass die Immobilienpreise nach einer Phase der Stagnation wieder anziehen werden. Diese aktuelle Lage auf dem griechischen Immobilienmarkt eröffnet weiterhin große Gelegenheiten für den günstigen Erwerb von Immobilien in Griechenland, während auf der anderen Seite keine weiteren Preisrückgänge, sondern eher wieder anziehende Immobilienpreise erwarten lässt.
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Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren. Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen. Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen: Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%. Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden. Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen. Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

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Herabsetzung der Legalisierungskosten für Schwarzbauten

Publiziert am 21.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
SchwarzbautenDas fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden. Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen. Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.

Was das Gesetz vorsieht

Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
  • Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
  • Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
  • Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
  • Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.

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