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Der Aufenthalt in Griechenland

1. Aufenthaltsrecht allgemein

Angehörige der Staaten der EU können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis visumfrei einreisen und sich bis zu drei Monaten in Griechenland aufhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss beim zuständigen Ausländeramt einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1.1. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Seit dem 01.01.1988 besteht Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die sich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Griechenland aufhalten. -Seit dem EU-Beitritt Griechenlands (01. Januar 1981) besteht Freizügigkeit für Personen aus EU-Staaten, die sich in Griechenland als selbständig Tätige niederlassen. - Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft besteht Freizügigkeit für Anbieter/Erbringer von Dienstleistungen für den Zeitraum ihres Auftrags und für Empfänger von Dienstleistungen.

1.2. Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit

Durch EU-Verordnung Nr. 90/365/EWG vom 28.06.1990 genießen EU-Staatsangehörige, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und Rente/Pension beziehen, ebenfalls Aufenthaltsrecht, sie müssen neben ausreichenden Einkünften auch eine Krankenversicherung nachweisen.

1.3. Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige

Familienmitglieder eines EU Aufenthaltsberechtigten sind, ungeachtet ihrer eigenen Staatsangehörigkeit, ebenfalls aufenthaltsberechtigt. Sie erhalten die gleiche Aufenthaltserlaubnis wie der Berechtigte. Familienmitglieder sind der Ehegatte sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie. Gültigkeit Die Aufenthaltserlaubnisse zu den Punkten 1.2 und 1.4 werden zur Zeit noch höchstens bis zu fünf Jahren erteilt. Sie sind nach Ablauf jeweils neu zu beantragen. Griechenland konnte sich bisher nicht dazu entschließen, die Aufenthaltserlaubnis unbefristet zu erteilen, wie es z.B. in Deutschland für griechische Staatsbürger in der Regel geschieht.

1.4 Definition Arbeitnehmer/Dienstleistungserbringer

Arbeitnehmer sind die nicht selbständigen Erwerbstätigen (mit Arbeitsvertrag). Nach EU-Recht ist jeder deutsche Arbeitnehmer berechtigt, sich eine Tätigkeit in Griechenland zu suchen und auszuüben. Er kann sich dabei über die deutschen Arbeitsämter vermitteln lassen, die Vermittlung der griechischen Arbeitsverwaltung in Anspruch nehmen oder sich eine Arbeit frei suchen. Ihm dürfen gegenüber seinen griechischen Mitbewerbern oder anderen Staatsangehörigen der EU keine Nachteile erwachsen. Auch Berufe, die nach noch nicht geänderten Gesetzen ursprünglich die griechische Staatsangehörigkeit erfordern, stehen in der Regel auch EU-Angehörigen offen, es sei denn, es handelt sich um den engeren Bereich der hoheitlichen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Erbringer und Empfänger von Dienstleistungen sind ebenfalls von der Einholung einer speziellen Erlaubnis befreit, müssen jedoch in einigen Berufssparten Sondervorschriften beachten (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Fremdenführer und Sprachlehrer). Erbringer von Dienstleistungen sind Personen, die sich entweder als selbständig Tätige oder im Auftrag eines Unternehmens außerhalb Griechenlands zu einem speziellen Auftrag oder einer befristeten Tätigkeit in Griechenland niederlassen. Empfänger von Dienstleistungen sind Personen, die ohne Daueraufenthalt zu begründen, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen (z.B. Studenten, Patienten bei ärztlichen Leistungen).

1.5 Verfahren

Für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis sind vorzulegen:
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder Dienstleistungsunternehmen oder
  • Nachweis der Selbständigkeit (z.B. als selbständiger Unternehmer) oder
  • Renten- oder Pensionsbescheid oder
  • Studienbescheid oder - Heirats- , Geburtsurkunde (bei Verwandtschaft ersten Grades oder bei Ehegatten)
  • ärztliches Attest des zuständigen griechischen Gesundheitsamtes (wird nicht immer verlangt)
  • drei (oder mehr) Passbilder
  • Nachweis über Wohnraum
Anmerkung: Arbeitnehmer, die weniger als 3 Monate eine Tätigkeit in Griechenland aufnehmen wollen (auch Dienstleistungserbringer) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Einreise bei der Ausländerpolizei unter Vorlage ihres Reisedokuments und einer Bescheinigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers melden.

1.6 Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis

Auch für Angehörige der Staaten der EU wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch erteilt. Die Erteilung oder Versagung bleibt Hoheitsrecht jedes der Partnerstaaten. Der Entscheidungsspielraum ist jedoch durch die vorgegebene EU-Rahmengesetzgebung weitgehend eingegrenzt. Gründe für Versagung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland können z.B. sein:
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • gesundheitlich bedingte Gründe
  • Straftatbestände
  • Gefahr der Belastung des öffentlichen, insbesondere des Sozialhaushalts
Liegen Versagungsgründe nicht vor, besteht ein Anspruch auf Aufenthalt in Griechenland (Freizügigkeit).

1.7 Einwohnermeldewesen

In Griechenland gibt es keine Einwohnermeldeämter wie z.B. in Deutschland. Eine Anmeldung zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht vorgesehen und möglich. Bei einem längeren Aufenthalt in Griechenland, wie er bei einem Antrag auf die griechische Aufenthaltserlaubnis vorliegt, wird nach deutschen Meldevorschriften in der Regel die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes notwendig.

2. Führerscheine

Inhaber gültiger deutscher Fahrerlaubnisse sind in Griechenland seit 01.07.1996 nicht mehr zum Umtausch verpflichtet. Dies gilt auch bei Daueraufenthalt d.h. Wohnsitz in Griechenland. Seit 01.01.1999 gilt für bestimmte Bereiche ein neues Führerscheinrecht. So können bei Verlust einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland keine deutschen Ersatzführerscheine mehr ausgestellt werden, wenn der Inhaber Aufenthalt im Ausland hat. In diesem Fall ist bei der deutschen Führerscheinstelle eine sog. Karteikartenabschrift oder Registerauskunft anzufordern. Mit dieser Unterlage ist dann bei der zuständigen griechischen Stelle ein Führerschein als Ersatz zu beantragen.

3. Sozialversicherungsfragen

Arbeitnehmer aus EU-Staaten in Griechenland unterliegen der griechischen Versicherungspflicht hinsichtlich Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, Selbständige sind in der Renten-und Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die zuständige Stelle ist das Idrima Koinonikon Asfaliseon (IKA), Agisillaou 48, 104 36 Athen, Tel. 210-5279847 oder eine der zahlreichen Zweigstellen bzw. eine der Sonderkassen wie T.E.B.E. Empfänger einer deutschen Rente erhalten ihre Rentenbezüge weiterhin vom deutschen Rententräger. Rentenversicherungszeiten in verschiedenen EU-Ländern werden im Rentenfall zusammengezählt. Antragsannahmestelle ist die zuständige Rentenstelle des Aufenthaltslandes (Griechenland: IKA). Jedes Land zahlt die unter Anwendung des gemeinsamen Rechts ermittelte jeweilige Rente getrennt.

Empfehlung:

Einzelheiten in Sozialversicherungsfragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland sollten bereits vor der Abreise bzw. Übersiedlung bei den jeweils zuständigen deutschen Trägern der Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA Berlin), Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse), gesetzliche Krankenkassen, Arbeitsämter, geklärt werden.

67 Antworten zu “Der Aufenthalt in Griechenland”

  1. Siegfried Stork sagt:

    Die Aufenthaltserlaubnis wird neuerdings nach Verlängerung unbefriestet ausgestellt,ich habe soeben eine beantragt.

  2. Rekar sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    Mein Name ist Rekar, aufgewachsen in Kornwestheim und derzeit wohnhaft in Irak.
    Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und ich würde gerne wissen welche Bedingungen es gibt für einen Aufenthaltstitel in Griechenland.

    Kurz gefasst mein Onkel würde gerne einen Aufenthalt erwerben und daher würde ich gerne wissen welche Summe in das Land investiert wird und welche Bedingungen auf die Person zu kommt??

    Mit freundlichen Grüßen
    Rekar

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Reker,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Es besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland für 5 Jahre durch den KAuf von Immobilien zu einem KAufpreis von mehr als 250.000 Euros zu bekommen. Sie können uns gerne eine Email an info@kpag.com zukommen lassen, damit wir die entsprechenden Details besprechen können.

      MfG
      Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  3. Tanja Spielvogel sagt:

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren.

    Ich wohne in Berlin, meine Mutter ist Griechin. Ich möchte nun in Athen eine Wohnung mieten, auf Dauer, für die warmen Monate. Möchte meine Wohnung in Berlin aber nicht aufgeben!
    Ich bin leider schon berentet und beziehe eine sehr gute Rente, da ich im öffentlichen Dienst tätig war.
    Was für Unterlagen bräuchte ich? Bräuchte ich trotzdem eine“ Afimi“? Eine Wohnung habe ich schon gefunden, aber mit den Unterlagen ist das echt eine Katastrophe!

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Spielvogel,

      Sie können problemlos eine Wohnung in Athen als Zeitwohnsitz mieten. Dafür würden Sie lediglich eine griechische STeuernummer benötigen. Bitte beachten Sie dass die Tatsache dass Sie eine griechische STeuernummer bekommen bedeutet nicht, das Sie einen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland bekommen. Dies könnte der Fall sein wenn Sie z.B. über 183 Tage im JAhr in Griechenland wohnen. Wir können Sie gerne bei der Beantragung der griechischen STeuernummer unterstützen bzw. entsprechend beraten, Ihre Anfrage können Sie aus Vertralichkeitsgründen an info@kpag.com zuschicken.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  4. Kerstin Bleick sagt:

    Guten Tag, ich bin über 60 (Rentner)und möchte mit meinem Mann für einige Zeit im Haus seiner Eltern in Griechenland wohnen. Gilt für mich als Deutsche auch die Impfpflicht für über 60-jährige?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Bleick,

      da Sie vorübergehend in Griechenland wohnen würden, wären Sie unseres Erachtens als Tourist zu betrachten und keine Strafe zahlen müssen wenn Sie nicht geimpft sind. Bitte beachten Sie jedoch dass für Sie die Reise- bzw. Bewegungseinschränkungen für nicht geimpfte Personen Anwendung finden.

  5. Ada Cole sagt:

    Guten Tag,
    von mir wird zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit also wohl Punkt 1.2, für meine Anmeldung ein Einkommensnachweis verlangt. Dieser soll per Apostille bestätigt sein.
    Nun ist es so, dass weder Besoldungsmitteilungen, noch Steuerbescheide in Deutschland unterschrieben werden. Eine Apostille ist daher nicht möglich.
    Was kann ich tun?
    Ist es überhaupt rechtens, eine Apostille dafür zu verlangen?

    Viele Grüße

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Eine Idee wäre, den Einkommensteuerbescheid durch einen Notar als Kopie beglaubigen zu lassen und dann eine Apostille für die Unterschrift des Notars zu bekommen – dies ist problemlos möglich. Die griechischen Behörden sollten dies akzeptieren.

  6. Monja valakos sagt:

    Hallo wir leben seit 3jahren in Griechenland ich mein Mann der Grieche ist und unsere 3kinder geboren in Deutschland jetzt kommt das Problem ich habe alle Papiere zusammen was die Behörden von uns haben wollen das die Kinder hier in Griechenland angemeldet werden aber jedesmal sagen die es wurde nicht gehen weiss langsam nicht mehr weiter und jetzt ist auch von den Kindern die Apostille abgelaufen jetzt verlangen die Behörden in Griechenland von uns neue ich weiss nicht wo ich hingehen kann der uns hilft

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Valakos,

      ich vermute dass Sie die Anmeldung der Kinder beim griechischen Standesamt meinen. Es trifft zu dass diverse Unterlagen bei der Behörde eingereicht werden müsse, üblicherweise die deutsche Eheurkunde der Eltern, Familienbuchauszug sowie Geburtsurkunden der Kinder. Sofern die Unterlagen in Ordnung sind müsste es relativ unkompliziert sein die Kinder einzutragen.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis

  7. Nicole Panhey sagt:

    Guten Tag meine Frage wäre,was benötige ich um eine Wohnung zu mieten die ich nur sporadisch im Jahr nutze.
    Vielen Dank im voraus

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      Sie wurden eine griechische Steuernummer benötigen. Damit können Sie dann den Mietvertrag abschließen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  8. Angelika Born sagt:

    Hallo,
    ich möchte 3 Jahre vor Rentenbezug nach Griechenland auswandern, habe ein bisschen gespart u. möchte nicht arbeiten. Bei Abmeldung aus D. kann mich die gesetzl. KK nicht weiter versichern, nimmt mich dann IKA auf, was kostet diese? Und wenn sie mich nicht aufnimmt, was dann? Zum Rentenbezug werde ich dann nicht ausreichend Krankenversicherungszeiten für die deutsch. gesetzl KK haben, wird die deutsch. KK dann nach dem Vorversicherer fragen und was dann, wenn ich nicht versichert war? Muss ich dann die Beiträge der letzten 3 Jahre nachzahlen? Wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
    Grüße

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Born,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sie sollten sich meines Erachtens an einen Steuerberater in Griechenland für die Beantwortung dieser Fragen wenden.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis
      Gr. Anwalt, LL.M.

  9. Sascha Bobrink sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin am 07.06.2022 in Griechenland angekommen und seit dem 20.06.2022 berufstätig.

    Bis dato habe ich noch keine eigene Wohnung gefunden und ziehe es daher vor,eine Ausreise vorzunehmen sowie das Arbeitsverhältnis zi beenden.

    Sodann müsste ich am 06.09. spätestens ausreisen richtig?

    Der Arbeitsvertrag ist ausserordentlich bzw. fristlos kündbar in diesem Zusammenhang?

    Über eine aussagekräftige Antwort freue ich mich.

    Freundliche Grüsse

    Sascha Bobrink

  10. Sascha Bobrink sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin am 07.06.2022 in Griechenland angekommen und seit dem 20.06.2022 berufstätig.

    Bis dato habe ich noch keine eigene Wohnung gefunden und ziehe es daher vor,eine Ausreise vorzunehmen sowie das Arbeitsverhältnis zi beenden.

    Sodann müsste ich am 06.09. spätestens ausreisen richtig,da ich keinen festen Wohnsitz vorweisen kann.

    Der Arbeitsvertrag ist ausserordentlich bzw. fristlos kündbar in diesem Zusammenhang?

    Über eine aussagekräftige Antwort freue ich mich.

    Freundliche Grüsse

    Sascha Bobrink

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Der Arbeitsvertrag kann während der ersten 12 Monate fristlos gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist wird erst ab dem 1. Arbeitsjahr vorgesehen. Falls Sie weitere Informationen benötigen sollen, können Sie uns gerne eine Email an info@kpag.com zukommen lassen.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis

  11. Baig sagt:

    Hallo guten Tag,
    Mein Bruder lebt seit 25 Jahren in geriechenland hat auch geriesches unbefristeten Visum also der Aufenthalt karte heißt ( api maikron) für 5 Jahre Gültigkeit langfristig Visa mein Bruder ist verheiratet mit seine Kusine und haben Familienzusammenführung Visum beantragt in geriesches Botschaft in Islamabad Pakistan und hat die Botschaft den Antrag abgelehnt weil in geriesches Religion darf man mit kosine nicht heiraten komisch und jetzt hat mein Bruder versucht seine Kinder wenigstens in Athen zu holen das würde auch abgelehnt Finde sehr traurig dass die Familie nicht zusammen leben kann . In geriesches Gericht hat die Visum auch nicht gegeben

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      die Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung ist zwar gesetzlich anerkannt, das Visum kann aber für bestimmte Gründe von der Botschaft abgelehnt werden. Ihr Bruder könnte ggfls. einen Einspruch gegen die Entscheidung der Botschaft erheben. Da wir jedoch in diesem Bereich nicht tätig sind, können Sie sich an einen Migrationsrechtexperten wenden.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis

  12. Alex Wenig sagt:

    Hallo, wir Rentner möchten ab 2024 unseren Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegen. Da wir auf einen Segelboot leben möchten reicht es wenn wir die Meldeadresse des Hafen angeben oder Benötigen wir eine Festen Wohnsitz um die Einkommensteuer-Flatrate zu nutzen.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Wenig,

      in rechtlicher Sicht wird nach der Rechtsprechung im Rahmen der Auslegung des Art. 51 des Zivilgesetzbuchs anerkannt, dass ein Boot einen festen Wohnsitz darstellen kann. Ob dies vom Finanzamt für steuerliche Zwecke akzeptiert werden kann müssten Sie mit einem Steuerberater bestätigen. Diesbezüglich können Sie mit der deutschsprachigen Steuerberaterfirma Hermes Hellas IKE Kontakt aufnehmen: http://www.steuerberater-griechenland.de/company.html

      MfG
      (Mr) Themis Tosounidis

  13. Sarah sagt:

    Hallo, wir leben in Deutschland, und sind auch dort bei Firmen angestellt, haben allerdings eine Wohnung in Griechenland. Diese besuchen wir regelmäßig um dort zu sein und arbeiten remote. Wir achten auf die 183 Tage Regelung. Müssen wir zudem bei länger als 90 Tagen am Stück etwas beachten oder ist das egal?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Tatsache ist, dass bei einem Aufenthalt von länger als 90 Tagen vorgesehen wird, dass der Aufenthalt in einem anderen europäischen Land angemeldet werden soll. Da Sie sich jedoch insgesamt nicht mehr als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten, würde ich von der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung eher abraten, da dies zu PRoblemen mit dem steuerlichen Wohnsitz führen könnte.

      MfG
      (Mr) Themis Tosounidis

  14. Heisig Christine sagt:

    Hallo, wir wollen als Touristen im Frühjahr 2024 für gut 3 Monate und im Spätsommer für 2 Monate nach Griechenland reisen (verschiedene Ferienwohnungen zur Miete). Wir wären also mehr als 90 Tage in 180 Tagen da. Was müssen wir beachten?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Heisig,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Nach der europäischen Gesetzgebung sofern der Aufenthalt eines EU Bürgergs in einem anderen europäischen Land mehr als 90 Tage dauern soll, ist dieser Bürger verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. In Ihrem Fall da der Aufenthalt unterbrochen wird, besteht meines Erachtens diese Pflicht nicht.

  15. Tom P. sagt:

    Guten Tag
    Wir sind hier als Urlauber, möchten jetzt ein Haus kaufen das unsere Zukunft sein wird.
    Nun sind wir bereits 3 Monate hier in Griechenland.
    Es wird wohl noch einige Wochen (3 bis 4) dauern bis alles abgeschlossen ist.
    Müssen oder sollen wir wegen den paar mehr Wochen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
    Eine Steuernummer habe ich schon bekommen die zum Hauskauf notwendig ist.
    Sind wir bei der Einreise mit unserem Fahrzeug registriert oder erfasst?
    Vielen Dank schonmal

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage.

      Für einige Wochen wäre es kein Problem – die Aufenthaltsgenehmigung ist insbesondere für Personen gemeint, welche die Absicht haben sich langfristig in einem anderen europäischen Staat aufzuhalten. Für ein paar Wochen bekommen Sie keine Probleme von den Behörden.

      Sollten Sie anwaltliche Unterstützung bei der Abwicklung des Hauskaufs benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zu diesem ZWeck können Sie mir gerne eine Email an t.tosounidis@kpag.com zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  16. Metin Devrim sagt:

    Ich bin deutscher Staatsbürger und möchte in Griechenland leben. Meine Frau ist Türkin, kann Sie auch ohne Probleme eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wir würden auf unserer Segelyacht in Lesbos leben. Ich beziehe Rente und meiner gehört die Segelyacht

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Devrim,

      Sie als deutscher Staatsbürger könnten problemlos als EU Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung mit einem vereinfachten Verfahren bekommen. Ihre Ehefrau wäre ebenfalls berechtigt als Ehegattin eines EU Bürgers die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis

  17. Lars Jorgensen sagt:

    Wir sind 2 Leute, Belgisch und dänisch. Wir wohnen in Spanien, aber wir erwägen nach Griechenland zu übersiedeln. Wir leben beide von meiner dänischen Pension. Wo sollen wir Steuern bezahlen und wie viel?Jetzt bezahle ich Steuern in Dänemark. Wir werden uns eine Mietwohnung in ländlicher Umgebung suchen. Und KK? Wie viel kostet die? Gibt es noch etwas, was wir wissen sollten? Es wird ein dauerhafter Aufenthalt werden.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Jorgensen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Die allgemeine Regel ist, dass sofern Sie sich über 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten, als steuerlich wohnhaft in Griechenland betrachtet und daher verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung in Griechenland jährlich anzugeben, in welcher Ihr Welteinkommen (also ebenfalls Ihr dänisches Einkommen im vorliegenden Fall) anzumelden.

      Sollten Sie konkretere Informationen über die ggfls. zu zahlenden Steuern benötigen, können Sie uns aus Vertraulichkeitsgründen eine Email an unsere Steuerberater bei der Hermes Hellas IKE zukommen lassen. Ansprechpartnerin wäre Frau Toula Malliou (deutschsprachig), zu erreichen über tm@hermestax.eu, Tel. +30 2310 525 600.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis

  18. Özlem Uzuner sagt:

    Hallo:)
    Als türkische Staatsbürgerin mit einem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland möchte ich mich in Athen als selbstständig Tätige niederlassen. Gilt die im Punkt 1.1 erwähnte Freizügigkeitsregelung auch für mich? Falls ja, bekommt mein Partner, ebenfalls türkischer Staatsbürger, auch die Aufenthaltserlaubnis? Oder ist dafür eine Eheschließung notwendig?

    Vielen Dank im Voraus

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Uzuner,

      jedes europäische Land hat seine eigenen Regeln und die deutsche Aufenthaltsgenehmigung kann leider nicht ohne Weiteres für den Aufenthalt in Griechenland genutzt werden. Sie müssten also eine neue in Griechenland beantragen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  19. Ylber sagt:

    Hallo. Ich bin albanischer Staatsbürger mit mit griechischer Aufenthaltserlaubnis „Long-Term Resident EC (epi Makron)“ bis 01/2025. Nun lebe ist seit 3 Jahren in Deutschland und habe dort aufgrund meines griechischen Aufenthaltsrechts auch eine deutschen Aufenthaltsrecht bis 1/2025 erhalten. Kann ich meine griechische Aufenthalserlaubnis in einem griechischen Konsulat oder Botschaft in Deutschland verlängern? Oder muss ich das in Griechenland vor Ort machen? Ohne der griechischen Verlängerung erhalte ich ich auch keine Aufenthalserlaubnis in Deutschland, richtig?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Ylber,

      meines Erachtens kann eine griechische Aufenthaltsgenehmigung nur in Griechenland verlängert werden da diese sowieso den Sinn hat, dass sich der Antragsteller in Griechenland aufhalten möchte.

      Sofern Sie sich beabsichtigen länger in Deutschland aufzuhalten wäre es empfehlenswert, eine Aufenthaltsgenehmigung bei den deutschen Behörden zu beantragen.

  20. Evangelos sagt:

    Guten Tag, meine Frau und ich sind griechische Staatsbürger und leben dauerhaft in Deutschland. Unsere Tochter wurde in Deutschland geboren und hat die Deutsche Staatsbürgerschaft. Sie ist jetzt 9 Jahre alt und wir waren noch nicht im griechischen Konsulat um sie zu melden. Müssen wir eine Strafe bezahlen?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Meines Erachtens werden keine Strafen für eine verzögerte Anmeldung des Geburts Ihrer Tochter berechnet. Da beide Elternteile am Leben sind, können Sie die entsprechende Eintragung beim Konsulat vornehmen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  21. Jenny Weber sagt:

    Hallo
    Ich möchte dieses Jahr nach Griechenland auswandern. Mein Hauptwohnsitz wäre somit Griechenland. Mein Arbeitgeber befindet sich in Deutschland, da ich Remote arbeite. Was muss ich alles beachten ?

  22. Jenny Weber sagt:

    Hallo
    Ich möchte in diesem Jahr nach Griechenland auswandern. Der Hauptwohnsitz wäre somit Griechenland. Mein Arbeitgeber befindet sich in Deutschland. Ich würde Remote arbeiten und das gesamte Jahr in Griechenland sein. Was muss ich alles beachten bzw. wer kann mir hier Auskunft geben?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Weber,

      es ist möglich für einen deutschen Arbeitgeber Personnal in Griechenland einzustellen bzw. zu beschäftigen. Aufgrund des griechischen Wohnsitzes der Arbeitnehmer, müsste sich der Arbeitgeber mit den griechischen Sozialversicherungsbehörden registrieren lassen, der Arbeitsvertrag nach dem griechischen Arbeitsrecht gestaltet werden und die Sozialversicherungsbeiträge in Griechenland bezahlt werden.

      Wir können Sie gerne dabei unterstützen. Aus Gründen der Vertraulichkeit, können Sie mir gerne eine Email an t.tosounidis@kpag.com zusenden, damit wir die Details besprechen können.

      Mit freundlichen Grüssen
      (HErr) Themis Tosounidis

  23. Athina Xirokosta sagt:

    Sehr geehrte KPAG Anwaltskanzlei,

    ich besitze die deutsche und die griechische Staatsbürgerschaft. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland (bin dort offiziell gemeldet).
    Ich halte mich seit sechs Monaten in Griechenland zur Arbeitssuche auf. Vor meiner Ausreise aus Deutschland habe ich mich bei der griechischen Botschaft erkundigt, ob ich einen Aufenthaltskarte benötige, bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten. Dies sei in meinem Fall nicht nötig. Ich habe mich bei der Landespolizei in Griechenland erneut versichert, diese bestätigten mir meine Info.
    Ich möchte mich weitere sechs Monaten in Griechenland aufhalten und arbeiten. (Temporär) (insgesamt würde sich mein Aufenthalt auf ein Jahr verlängern)
    Ich habe nicht vor, mich hier dauerhaft niederzulassen. Kann ich den Hauptwohnsitz im Deutschland behalten? Mein gewöhnlicher Aufenthalt wäre ja dann in Griechenland. Ich habe hier aber keine offizielle Wohnung, es gibt jedoch auch keine offizielle Meldepflicht. Aber bin ich verpflichtet, hier meinen Wohnsitz zu verlagern? Brauche ich eine Wohnung mit Mietvertrag? Dies ist für einen kurzen Zeitraum oft nicht möglich. Ich wohne aktuell in einer Air BnB Wohnung. Wegen Steuern und Krankenversicherung habe ich mich bereits erkundigt. Aber was den Wohnsitz angeht, bin ich unsicher. Ich habe mich hier nicht offiziell irgendwo gemeldet, außer Arbeitssuchend beim griechischen Arbeitsamt. Des Weiteren habe ich die griechische Steuernummer. Können Sie mir in dieser Frage behilflich sein?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag Frau Xirokosta,

      da Sie sich offensichtlich mehr als 6 Monate in Griechenland aufhalten wünschen, müssten Sie nach den gesetlichen Vorschriften in Deutschland abmelden und in Griechenland anmelden lassen. Nach den steuerlichen Vorschriften z.B. gilt, dass bei einem Aufenthalt von länger als 183 Tage im Jahr in einem Land vermutet wird, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in diesem Land haben.

      Der „praktische“ Teil nun ist, dass sofern eine Person insgesamt nicht mehr als 12 Monate in einem Land wohnt, bekommt in der Regel keine Probleme wenn seinen früheren Wohnsitz im anderen Land nicht abgemeldet hat, da die Chancen einer Prüfung durch die Behörden üblicherweise gering ist. Das ist mehr aber eine „praktische“, als rechtliche Feststellung.

      MfG
      Themis Tosounidis

  24. Andreas Huck sagt:

    Wir wollen im September nach Griechenland auswandern. Meinen Job beim Deutschen Arbeitgeber werde ich weiterhin haben (100% homeoffice) Bin ich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig und in der Deutschen Krankenkasse ?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Huck,

      da Sie ab September Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland haben werden, müsste sich Ihr Arbeitgeber als solcher bei der griechischen Sozialversicherungsbehörde registrieren lassen und Ihr Arbeitsvertrag nach dem griechischen Arbeitsrecht gestaltet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einkommensteuer wären dann in Griechenland zu entrichten, da Sie beim Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Jahr als steuerlich wohnhaft in Griechenland zu betrachten sein werden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mir gerne an email an t.tosounidis@kpag.com zukommen lassen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  25. Annika Horn sagt:

    Kalimera Herr Tosounidis!

    Können nach Gründung eines Unternehmens in Griechenland Gründungskosten, die VOR der eigentlichen Gründung angefallen sind (z. B. Domainkäufe, Markenanmeldungen, etc.), steuerlich abgesetzt werden? In Deutschland sind solche Gründungskosten in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren vor der Gründung als vorweggenommene Betriebsausgaben rückwirkend steuerlich absetzbar.

    Und sind bei der Überweisung meines Sparvermögens von meinem deutschen auf mein griechisches Bankkonto Regularien zu beachten? Ich möchte mein deutsches Vermögen vor der Verlegung meines Wohnsitzes nach Griechenland durch Überweisung auf griechische Konten abbauen und vermeiden, dass es hierbei zu Problemen bzw. zur nochmaligen Versteuerung in Griechenland kommt.

    Vielen Dank für Ihre Expertise, Herr Tosounidis!

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag Frau Horn,

      das ist grundsätzlich möglich, sofern die Kosten im NAmen der Gesellschaft „unter Gründung“ angefallen sind und die Gesellschaft innerhalb von 3 Monaten nach deren Gründung mit Geschäftsführerbeschluss die Kosten anerkannt hat. Es gibt aber Ausnahmen.

      Sollten Sie weitere Details besprechen wünschen, wäre es empfehlenswert aus Vertraulichkeitsgründen mit eine Email an t.tosounidis@kpag.com zukommen zu lassen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  26. F. Reid sagt:

    Guten Tag
    Wir leben seit ein paar Monaten (umgezogen 2023) als deutsche Staatsbürger (angemeldet) in Griechenland und sind nun erneut bei einer Polizeiverkehrskontrolle mit Führerscheinentzug darauf hingewiesen worden, dass unsere deutschen EU-Führerscheine bei längerem Aufenthalt in Griechenland in griechische Führerscheine umgeschrieben werden müssten.
    Eine Mitarbeiterin der örtlichen Polizeistation sagte uns, das beträfe EU-Führerscheine, nicht aber internationale Führerscheine. Kann das so stimmen?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter HErr Reid,

      das ist grundsätzlich zutreffend.Bei längerem Aufenthalt in einem anderen europäischen Land müsste der deutsche Führerschein entsprechend umgeschrieben werden – das ist so in der EU Gesetzgebung vorgesehen.

  27. Hallo,
    ich möchte demnächst für knapp ein halbes Jahr in Rhodos arbeiten, brauche also demnach eine Aufenthaltsgenehmigung. Was genau benötige ich dafür und wie ist es mit der Krankenversicherung, reicht meine jetzige deutsche aus? Und kann bzw. muss ich die Aufenthaltsgenehmigung vorab telefonisch beantragen oder reicht es aus, das bei der Einreise zu tun?
    Freundliche Grüße

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Bludau,

      für Sie als EU-Bürgerin wäre eine Aufenthaltsgenehmigung über das Polizeiamt in einem vereinfachtes Verfahren zu beantragen. Diese haben Sie erst dann zu beantragen, sofern Sie sich über 3 Monate in Griechenland aufhalten sollen. Sie würden einen NAchweis über Ihre Adresse in Griechenland (z.B. Mietvertrag) sowie über das Einkommen (z.B. Arbeitsvertrag) vorlegen müssen.

  28. Horst Ortmann sagt:

    Guten Tag,
    habe ich den obigen Beitrag zu den Aufenthaltsregeuklngen für EU Bürger richtig verstanden?
    Mehr als 90 Tage Aufenthalt bedeutet also am Stück. Wird dieser durch eine Ausreise unterbrochen, beginnt die 90 Tagesfrist wiederum neu zu laufen ( unabhängig von der 183 Tage Regelung für den Hauptwohnsitz/Steuerwohnsitz)
    Danke lG Horst Ortmann, Österreich

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Ortmann,

      diese Regelung, welche europaweit gilt, betrifft den Fall, dass sich eine Person in einem anderen Land mehr als 90 Tage aufhalten kann. In diesem Fall ist diese Person verpflichtet, die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen bzw. ihren Wohnsitz bei der Behörde anzumelden. Sofern dieser Aufenthalt unterbrochen wird, beginnt die 90-Tagesfrist neu zu laufen sofern bei der „ersten“ Ausreise keine Absicht bestand, einen griechischen Wohnsitz zu bekommen.

  29. Katrin Rot sagt:

    Guten Tag,

    ich bin als deutsche Staatsbürgerin derzeit in Deutschland gemeldet mit einem Gewerbe in Deutschland. Ich möchte mich bald in Deutschland abmelden, da ich beruflich weniger als 183 Tage im Jahr dort verbringe. Ich würde gerne mithile einer Steuernummer eine Wohnung in Griechenland mieten, werde aber auch dort weniger als 183 Tage im Jahr verbringen. Mein Unternehmen verlege ich wahrscheinlich nach Estland, da dieses eine gute Option hierfür ist. Meine Frage ist nun wie das steuerlich abläuft? Theoretisch müsste ich ja weder in Deutschland noch in Griechenland Steuern zahlen, da ich in keinem der Länder mich lang genug aufhalte. Vielen Dank für die Hilfe bei der Aufklärung!

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Rot,

      es ist grundsätzlich zutreffend dass sofern Sie sich weniger als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten, Sie nicht als in GR steurlich wohnhafte Person zu betrachten wären. Bei der Beantragung der griechischen Steuernummer kann dieser Punkt entsprechend beachtet werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung dieser benötigen, lassen Sie mir bitte eine Email an t.tosounidis@kpag.com zukommen.

  30. CorinnaS sagt:

    Guten Tag,
    ich werde vier Monate Auszeit auf Kreta verbringen, habe kein Wohneigentum, sondern wohne in dieser Zeit zur Miete. Ich werde in dieser Zeit nicht arbeiten.
    Da ich insgesamt 124 Tage vor Ort bin, benötige ich, wenn ich das richtig verstanden habe eine Aufenthaltsgenehmigung.
    Ohne Ausreise zwischendurch kann diese sicherlich nicht entfallen, richtig?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Scheider,

      es ist zutreffend dass Sie die Aufenthaltsgenehmigung bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monate beantragen müssen. Sollte der Aufenthalt ca. 4 Monate dauern und Sie inzwischen ausreisen, so dass der 90-Tage Aufenthalt unterbrochen wird, können Sie grundsätzlich die Aufenthaltsgenehmigung umgehen.

  31. HZ sagt:

    Guten Tag, ich bin Deutscher mit Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland. Meine Frau ist Griechin und wohnt mit unserem Sohn in Griechenland, wo ich auch oft bin (aber weniger als 182 Tage), da ich auch Remote arbeiten kann. Jetzt würde ich gerne zusätzlich zu meiner Arbeit in Deutschland einen Lehrauftrag an der Uni für 3 Monate pro Jahr in Athen annehmen. Dafür brauch ich allerdings eine griechische Steuer-ID, AMKA, und (ggf. mit meiner Frau geteiltes) griechisches Konto. Ist das umsetzbar, ohne dass ich meinen Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegen muss? Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      es ist möglich bei der Beantragung der griechischen Steuernummer sich als steuerlich wohnhaft in einem anderen Land anzumelden. Damit kann erreicht werden, dass Sie keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland bekommen. Wir können Sie gerne dabei unterstützen, zu diesem Zweck können Sie uns eine Email an info@kpag.com zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüssen
      Themis Tosounidis

  32. HZ sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es auch möglich eine AMKA ohne Hauptwohnsitz in Griechenland zu bekommen? Ich bräuchte für meinen neuen Arbeitgeber sowohl eine Steuer ID und eine AMKA.

  33. HG sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gilt das auch für die AMKA? Oder bräuchte ich dafür einen Hauptwohnsitz in Griechenland?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      AMKA ist die griechische Sozialversicherungsnummer, diese können Sie ebenfalls ohne Wohnsitz in Griechenland beantragen.

  34. Martina Tsachouridis sagt:

    Guten Tag
    Mein Mann griechischer Staatsbürger und ich deutsche Staatsbürgerin möchten in 3 Jahre nach Griechenland ziehen. Wir sind dann beide Rentner. Muss ich als Ehefrau eine Aufenthalts Erlaubnis beantragen? Und wie wird unsere Rente in Griechenland besteuert?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Tsachouridis,

      sofern der Aufenthalt mehr als 90 Tage dauern soll, ist nach den europäischen Regeln eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Betreffend die steuerliche Frage, müssten Sie sich an einem Steuerberater in Griechenland wenden. Ich kann zu diesem Zweck die deutschsprachige Steuerberatungsgesellschaft Hermes Hellas IKE empfehlen, Ansprechpartnerin wäre Frau Toula Malliou, zu erreichen über tm@hermestax.eu.

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