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Erbschaftssteuer für Immobilien in Griechenland

Publiziert am 7.September.2009 von Abraam Kosmidis
In Griechenland befindliche Immobilien werden im Erbfall unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers und des/der Erben grundsätzlich nach griechischem Recht besteuert. Da in Griechenland zur vereinfachten Ermittlung und Berechnung des steuerrelevanten Wertes von Immobilien bereits in den 90er Jahren das - allerdings nach wie vor nicht völlig flächendeckende - System der so genannten sachwertorientierten Ermittlung von Immobilienwerten (”antikimenikos ypologismos”) etabliert wurde, legt das griechische Finanzamt im Regelfall auch bei der Ermittlung des steuerbaren Wertes immobilen Nachlassvermögens den jeweiligen Einheitswert (”antikimeniki axia”) zugrunde. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf Erbfälle ab 01.01.2006. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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