Das fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden.
Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen.
Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.
Was das Gesetz vorsieht
Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.
Sollten sich die Prognosen von Sachverständigen und Fachleuten bezüglich des fortschreitenden Verfalls Immobilienpreise bestätigen, wird der griechische Immobilienmarkt einen Negativrekord verzeichnen. Obwohl sich der griechische Immobilienmarkt bereits im achten Rezessionsjahr befindet, soll sich eine Konsolidierung der Lage erst in weiteren zwei Jahren abzeichnen.
Dies würde bedeuten, dass der griechische Immobilienmarkt insgesamt zehn volle Jahre einem kontinuierlichen Preisverfall ausgesetzt wäre. Die Folgen sind gravierend. Enormer Wertverlust griechischen Vermögens geht einher mit drastischen Verlusten an Staatseinnahmen und exorbitant hoher Arbeitslosigkeit.
Neuesten Recherchen zufolge, welche im letzten Kongress des Griechischen Instituts für die Bewertung von Unternehmen der „Eurobank Property Services“ und der Nationalbank Griechenlands präsentiert wurden, ist auch in diesem Jahr kein Aufschwung zu erwarten. Vielmehr ist mit weiteren Preissenkungen zu rechnen, welche gemäß den Prognosen und Analysen auch im kommenden Jahr fortbestehen wird.
Preisverfall am griechischen Immobilienmarkt
Gemäß der Immobilienagentur Eurobank Property Services erreichte der kumulierte Rückgang im Bereich der Wohnimmobilien seit 2007 bis Ende 2015 einen Anteil von 38,2 %. Für den dreijährigen Zeitraum 2016-2018 wird jedoch der Rückgang der Immobilienpreise auf 6,7 % geschätzt, mit dem höchsten Senkungsanteil von 3,3% für das laufende Jahr und 3,1 % für das Jahr 2017, während eine Stabilisierung des Immobilienmarktes bei einem Grenzwert von 0,3 % erst für das Jahr 2018 vorausgesagt wird. Auch im Bereich der Gewerbeimmobilien ist ein drastischer Preisverfall zu verzeichnen, zumal sich der kumulierte Preisrückgang hier sogar seit 2007 bis heute auf 47,48 % beläuft (42,78% in Bezug auf Büroräume und 50,79 % auf Gewerbeflächen).
Der dargelegte Zusammenbruch des Immobilienmarktes ist hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen:
Liquiditätsmangel
Kapitalverkehrskontrollen
Wirtschaftliche Unsicherheit
Hoher Bestand
Szenarien über den Massenausverkauf von Immobilien in Verbindung mit den sogenannten „roten“ Krediten
die Freigabe der Durchführung von Zwangsversteigerungen, auch des ersten Wohnsitzes
der Eintritt von ausländischen Fonds in Griechenland
Alle diese Faktoren schaffen besonders restriktive Rahmenbedingungen für den Markt. In Ermangelung der Nachfrage aufgrund signifikanter Kaufenthaltung ausländischer Käufer von Ferienimmobilien, siechender Unternehmensentwicklungen und sinkender Nachfrage im Handel, der auch den Erwerb von Gewerbeflächen in Mitleidenschaft zieht, wird das Land auch dieses Jahr bezüglich des Immobilienmarkts mit einem Negativrekord in die Annalen eingehen. Fakt ist, dass die erschwerte Kreditaufnahme und der Mangel an Liquidität den Immobilienerwerb nur für wenige Käufer möglich machen.
Eine weitere Recherche (PwC) zur Prognose „Emerging Trends in Real Estate 2016“ vergleicht die Leistungen und Aussichten der griechischen Hauptstadt mit einem Kriegsgebiet. Hierbei ist es charakteristisch, dass es sich um die einzige europäische Stadt handelt, die innerhalb eines Jahres 18 Plätze (von Platz 5 auf Platz 23) in der gesamteuropäischen Rangliste hinsichtlich der Investitionsaussichten auf dem europäischen Immobilienmarkt eingebüst hat.
Wie auch ein führendes Mitglied der Nationalbank erwähnte, ist derzeit das wesentliche Merkmal des griechischen Immobilienmarkts das hohe Angebot bei gleichzeitig sehr geringer Nachfrage. In der Praxis ist ein Markt praktisch nicht existent. Der Preisrückgang wird vom Rückgang der Nachfrage getrieben. Die fortlaufende Rezession in der griechischen Wirtschaft hat sich auch im letzten Jahr negativ auf den Immobilienkauf ausgewirkt. Erst vor kurzem wurde für das Jahr 2015 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,70 % gemeldet, während seit Beginn der Krise ein Rückgang des BIP von über 25% verzeichnet wurde.
Darüber hinaus hat sich die Immobilienbesteuerung trotz anderer Verlautbarungen nicht geändert. Das ENFIA-Gesetz (Nr. 4223/2013) behält weiterhin seine Gültigkeit, welches durch den leichten Rückgang der Einheitswerte auch nicht nennenswert beeinflusst worden ist. Es wurde ein weiterer Rückgang der allgemeinen Kaufkraft verzeichnet, die Arbeitslosenquote bewegt sich weiterhin auf sehr hohem Niveau und das Angebot zum Verkauf stehender, älterer Immobilien hat sich weiter erhöht. Demzufolge ist der Bestand an Neubauten weiterhin hoch geblieben, weshalb die Errichtung von Neubauten praktisch eingestellt wurde: die im Jahr 2015 ausgestellten Baugenehmigungen betreffen eine Gesamtfläche von 2.417.300 m2 landesweit, wovon sich der Anteil in Attika auf nur 350.500 m2 beläuft, während sich die entsprechenden Zahlen im Jahr 2005 auf 29.056.000 m2 landesweit und 8.550.000 m2 in Attika beliefen.
Verzeichnissen zufolge erfolgen viele Kaufpreisfinanzierungen ohne die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Aussagen des Finanzministeriums zufolge, lagen im letzten Jahr 86.075 Bescheinigungen für Grunderwerbsteuer vor, in denen jedoch auch elterliche Schenkungen beinhaltet sind. Ausgehend von indirekten Angaben und Schätzungen von Marktbeobachtern sollen sich die Transaktionen auf 10.000 – 15.000 Euro belaufen. Der von der Nationalbank verzeichnete Rückgang des Marktwertes der Wohnimmobilien beläuft sich auf 5,4% und liegt bei 5,5% für fünfjährige Immobilien, sowie bei 4,7% für ältere Wohnhäuser. Seit 2008 ist ein Rückgang von über 40% zu verzeichnen.
Der von der Nationalbank Griechenlands seit Beginn der Rezession verzeichnete Durchschnittsrückgang des Immobilienerwerbs betrifft hauptsächlich die zwei ersten Kategorien (Immobilien Baujahr nach 1985). Die 3. Kategorie (Baujahr vor 1985) verzeichnete einen enormen Rückgang, der sich in vielen Fällen über 50% beläuft. Luxusimmobilien mit größeren Wohnflächen weisen zudem auch einen großen Rückgang auf, und in mehreren Fällen von Neubauten wird ein „unangemessener“ Marktwert festgestellt, der nicht einmal die Baukosten abdeckt. Gesamten Artikel lesen »