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China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber. Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert. Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden. Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten. Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt. Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll. Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern. Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können. Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab. Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten. Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
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Vielversprechende Erwartungen an griechische Ferienimmobilien für 2016

Publiziert am 28.März.2016 von itrust
Ferienimmobilien_GriechenlandDie Aussichten für Ferienimmobilien in Griechenland sind trotz des vorjährigen Rückgangs, der hauptsächlich auf die Auswirkungen der Innenpolitik und der finanziellen Unsicherheit zurückzuführen ist, für das laufende Jahr positiv.   Nach Einschätzungen von Marktteilnehmern könnte die positive Bewertung des griechischen Reformprogramms der Auslöser für ausländische Kaufinteressenten sein, um sich wieder am chancenreichen inländischen Immobilienmarkt zu betätigen. Angaben der Griechischen Nationalbank zufolge verzeichnete der ausländische Kapitalzufluss für den Immobilienerwerb im letzten Jahr einen Rückgang von 25,6 %, auf 185,8 Mil. Euro im Vergleich zu 250 Mil. Euro im Jahr 2014. Seit August des letzten Jahres und konkret seit dem zugesicherten Verbleib des Landes in der Eurozone durch Unterzeichnung des neuen Hilfspakets, ist eine kontinuierliche Zunahme der ausländischen Kapitalzuflüsse auf monatlicher Basis für den Erwerb von Wohnimmobilien festzustellen. Während im August lediglich 5 Mil. Euro zuflossen, belief sich der entsprechende Betrag im Dezember auf 20,5 Mil. Euro, was eine erhöhte Nachfrage erkennen lässt. Ferienimmbilie_Griechenland_kaufenGemäß den vorgelegten Daten im letzten Jahreskongress des Griechischen Schätzungsinstituts zeigt sich seit 2008 bis heute ein Preisnachlass im Ferienimmobilienmarkt von 40 – 60%. Der Rückgang in Bezug auf Luxusimmobilien und älteren, unrenovierten Immobilien liegt höher. Bei griechischen Kaufinteressenten zeigt sich dagegen nur für Immobilien im Preissegment zwischen 50.000 – 100.000 Euro eine nennenswerte Nachfrage. Der durchschnittliche Preisrückgang bei den Feriendomizilen beläuft sich seit 2008 bis heute auf 7-8%, wobei Berechnungen zufolge ca. 50.000 Ferienhäuser im Lande weiterhin unverkauft bleiben.

Ferienimmobilien Kykladen

Der Immobilienmarkt der Kykladen verzeichnet das größte Interesse ausländischer Kaufinteressenten. 2015 und 2014 verliefen nahezu gleich. Aufgrund des Überangebots an Ferienwohnungen und in Erwartung auf einen weiteren Preisrückgang seitens der Käufer, hält die Marktrezession weiterhin an. Das größte Interesse besteht durch ausländische Erwerber, welche vorwiegend gut konstruierte, preisgünstige Immobilien in besseren Gegenden mit schönem Ausblick und in kurzer Entfernung zum Strand bevorzugen. Der Preisrückgang auf den Kykladen erreicht teilweise 50% im Verhältnis zu den Jahren 2008 – 2009.

Ferienimmobilien Ionische Inseln

Der Ferienimmobilienmarkt auf den Ionischen Inseln verzeichnet eine anhaltende Nachfrage, hauptsächlich von ausländischen Investoren mit Interesse für touristische Vorhaben. In 2015 erfolgten mehrere Veräußerungen von Hotelanlagen auf Korfu an russischen Unternehmen, während derzeit eine Tourismusunternehmensgruppe auf der Suche nach einer großen Küstenfläche auf der Insel ist.

Ferienimmobilien Kreta

Ferienimmobilie_Griechenland_SicherheitFerienimmobilien auf Kreta werden heute im Durchschnitt 40% niedriger als im Jahre 2009 verkauft, wobei nach wie vor die Nachfrage schwach ist. Ein höheres Kaufinteresse besteht in der Umgebung von Heraklion, an Strandorten mit Ausblick auf die Stadt von Heraklion wie Malia, Gouves und Stalida. Im Visier ausländischer Interessenten liegen des Weiteren auch die Umgebung von Agios Nikolaos bei Lasithi, sowie Sitia und die berühmte Ortschaft Elounda, welche nach Mykonos den zweiten Platz der teuersten Tourismusdestinationen einnimmt und die höchsten Miet- und Kaufpreise von Feriendomizilen (5.500 Euro / m2 für Strandvillen) aufweist. In der Umgebung von Rethymno belaufen sich die Preise von Neubauten auf 1.350 Euro / m2 bis 1.600 Euro / m2, und in der Hafenstadt Chania liegt ein Überangebot an Ferienhäusern vor, mit einem Preisrückgang von 45% im Vergleich zu 2009.   Sie haben Interesse am Kauf einer griechischen Immobilie? Sie brauchen rechtlichen Beistand oder Beratung vor Ort?  Sie finden weitere Informationen zur Rechtsgrundlage für den Erwerb einer Immobilie in Griechenland unter diesem Link. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Kontaktform oder rufen Sie uns an unter +30 2310 525 525.
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Drastischer Preisverfall auf dem griechischen Immobilienmarkt hält an

Publiziert am 1.März.2016 von itrust
shutterstock_96128339Sollten sich die Prognosen von Sachverständigen und Fachleuten bezüglich des fortschreitenden Verfalls Immobilienpreise bestätigen, wird der griechische Immobilienmarkt einen Negativrekord verzeichnen. Obwohl sich der griechische Immobilienmarkt bereits im achten Rezessionsjahr befindet, soll sich eine Konsolidierung der Lage erst in weiteren zwei Jahren abzeichnen. Dies würde bedeuten, dass der griechische Immobilienmarkt insgesamt zehn volle Jahre einem kontinuierlichen Preisverfall ausgesetzt wäre. Die Folgen sind gravierend. Enormer Wertverlust griechischen Vermögens geht einher mit drastischen Verlusten an Staatseinnahmen und exorbitant hoher Arbeitslosigkeit. Neuesten Recherchen zufolge, welche im letzten Kongress des Griechischen Instituts für die Bewertung von Unternehmen der „Eurobank Property Services“ und der Nationalbank Griechenlands präsentiert wurden, ist auch in diesem Jahr kein Aufschwung zu erwarten. Vielmehr ist mit weiteren Preissenkungen zu rechnen, welche gemäß den Prognosen und Analysen auch im kommenden Jahr fortbestehen wird.

Preisverfall am griechischen Immobilienmarkt

Gemäß der Immobilienagentur Eurobank Property Services erreichte der kumulierte Rückgang im Bereich der Wohnimmobilien seit 2007 bis Ende 2015 einen Anteil von 38,2 %. Für den dreijährigen Zeitraum 2016-2018 wird jedoch der Rückgang der Immobilienpreise auf 6,7 % geschätzt, mit dem höchsten Senkungsanteil von 3,3% für das laufende Jahr und 3,1 % für das Jahr 2017, während eine Stabilisierung des Immobilienmarktes bei einem Grenzwert von 0,3 % erst für das Jahr 2018 vorausgesagt wird. Auch im Bereich der Gewerbeimmobilien ist ein drastischer Preisverfall zu verzeichnen, zumal sich der kumulierte Preisrückgang hier sogar seit 2007 bis heute auf 47,48 % beläuft (42,78% in Bezug auf Büroräume und 50,79 % auf Gewerbeflächen). Der dargelegte Zusammenbruch des Immobilienmarktes ist hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen:
  • Liquiditätsmangel
  • Kapitalverkehrskontrollen
  • Wirtschaftliche Unsicherheit
  • Hoher Bestand
  • Szenarien über den Massenausverkauf von Immobilien in Verbindung mit den sogenannten „roten“ Krediten
  • die Freigabe der Durchführung von Zwangsversteigerungen, auch des ersten Wohnsitzes
  • der Eintritt von ausländischen Fonds in Griechenland
Alle diese Faktoren schaffen besonders restriktive Rahmenbedingungen für den Markt. In Ermangelung der Nachfrage aufgrund signifikanter Kaufenthaltung ausländischer Käufer von Ferienimmobilien, siechender Unternehmensentwicklungen und sinkender Nachfrage im Handel, der auch den Erwerb von Gewerbeflächen in Mitleidenschaft zieht, wird das Land auch dieses Jahr bezüglich des Immobilienmarkts mit einem Negativrekord in die Annalen eingehen. Fakt ist, dass die erschwerte Kreditaufnahme und der Mangel an Liquidität den Immobilienerwerb nur für wenige Käufer möglich machen. shutterstock_198470945 Eine weitere Recherche (PwC) zur Prognose „Emerging Trends in Real Estate 2016“ vergleicht die Leistungen und Aussichten der griechischen Hauptstadt mit einem Kriegsgebiet. Hierbei ist es charakteristisch, dass es sich um die einzige europäische Stadt handelt, die innerhalb eines Jahres 18 Plätze (von Platz 5 auf Platz 23) in der gesamteuropäischen Rangliste hinsichtlich der Investitionsaussichten auf dem europäischen Immobilienmarkt eingebüst hat. Wie auch ein führendes Mitglied der Nationalbank erwähnte, ist derzeit das wesentliche Merkmal des griechischen Immobilienmarkts das hohe Angebot bei gleichzeitig sehr geringer Nachfrage. In der Praxis ist ein Markt praktisch nicht existent. Der Preisrückgang wird vom Rückgang der Nachfrage getrieben. Die fortlaufende Rezession in der griechischen Wirtschaft hat sich auch im letzten Jahr negativ auf den Immobilienkauf ausgewirkt. Erst vor kurzem wurde für das Jahr 2015 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,70 % gemeldet, während seit Beginn der Krise ein Rückgang des BIP von über 25% verzeichnet wurde. Darüber hinaus hat sich die Immobilienbesteuerung trotz anderer Verlautbarungen nicht geändert. Das ENFIA-Gesetz (Nr. 4223/2013) behält weiterhin seine Gültigkeit, welches durch den leichten Rückgang der Einheitswerte auch nicht nennenswert beeinflusst worden ist. Es wurde ein weiterer Rückgang der allgemeinen Kaufkraft verzeichnet, die Arbeitslosenquote bewegt sich weiterhin auf sehr hohem Niveau und das Angebot zum Verkauf stehender, älterer Immobilien hat sich weiter erhöht. Demzufolge ist der Bestand an Neubauten weiterhin hoch geblieben, weshalb die Errichtung von Neubauten praktisch eingestellt wurde: die im Jahr 2015 ausgestellten Baugenehmigungen betreffen eine Gesamtfläche von 2.417.300 m2 landesweit, wovon sich der Anteil in Attika auf nur 350.500 m2 beläuft, während sich die entsprechenden Zahlen im Jahr 2005 auf 29.056.000 m2 landesweit und 8.550.000 m2 in Attika beliefen. Verzeichnissen zufolge erfolgen viele Kaufpreisfinanzierungen ohne die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Aussagen des Finanzministeriums zufolge, lagen im letzten Jahr 86.075 Bescheinigungen für Grunderwerbsteuer vor, in denen jedoch auch elterliche Schenkungen beinhaltet sind. Ausgehend von indirekten Angaben und Schätzungen von Marktbeobachtern sollen sich die Transaktionen auf 10.000 – 15.000 Euro belaufen. Der von der Nationalbank verzeichnete Rückgang des Marktwertes der Wohnimmobilien beläuft sich auf 5,4% und liegt bei 5,5% für fünfjährige Immobilien, sowie bei 4,7% für ältere Wohnhäuser. Seit 2008 ist ein Rückgang von über 40% zu verzeichnen. Der von der Nationalbank Griechenlands seit Beginn der Rezession verzeichnete Durchschnittsrückgang des Immobilienerwerbs betrifft hauptsächlich die zwei ersten Kategorien (Immobilien Baujahr nach 1985). Die 3. Kategorie (Baujahr vor 1985) verzeichnete einen enormen Rückgang, der sich in vielen Fällen über 50% beläuft. Luxusimmobilien mit größeren Wohnflächen weisen zudem auch einen großen Rückgang auf, und in mehreren Fällen von Neubauten wird ein „unangemessener“ Marktwert festgestellt, der nicht einmal die Baukosten abdeckt.
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Immobilien in Griechenland – Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015

Publiziert am 17.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Steuerzahler, die im vorigen Jahr Immobilien erworben, verkauft oder durch elterliche Schenkung oder sonstige Schenkung übertragen haben, können bis zum 31. März 2015 das E9 – Formular elektronisch einreichen und darin sämtliche Änderungen ihres Vermögensstandes angeben. Änderungen, die ab dem 1. Januar 2015 erfolgen sind innerhalb von 30 Tagen ins E9 – Formular einzutragen. Ausgenommen werden vererbte Immobilien, für die der Erbberechtigte eine Steuererklärung (E9) innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung abgeben muß. Nach der Aktivierung des Systems zur elektronischen Einreichung des E9 – Formulars 2015 veröffentlichte das sogenannte „E-Government“ des Finanzministeriums einen Informationsblatt mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) der Steuerzahler:

1. Welche Leistungen werden für natürliche Personen durch die interaktive Steuerdatenbank bereitgestellt?

Das entsprechende System dient zur Einreichung von:

  • E9 – Bescheinigung für 2015 und fortan (kontinuierliche Aktualisierung).
  • Antrag zur Änderung der Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) 2014.
  • Ursprüngliche E9 – Steuererklärung für das Jahr 2014, sofern kein Verwaltungsakt zur Festsetzung der ENFIA – Steuer ausgestellt worden ist.
  • Die ursprüngliche und korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013.
Zudem besteht die Möglichkeit zum Abruf eines Einzelbescheids zur Immobiliensteuer (FAP) für die Jahre 2010 bis 2013 sowie eines Verwaltungsaktes zur Festsetzung der ENFIA – Steuer für das Jahr 2014 – sofern diese bereits ausgestellt worden sind. Darüber hinaus können auch die ausgewiesenen Raten und die elektronische ENFIA – Bescheinigung abgerufen werden.

2. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind zur Einreichung der E9 – Steuererklärung für das Jahr 2016 (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jede natürliche oder juristische Person, deren Immobilienbesitz ab dem 1. Januar 2015 Änderungen aufweist, ist zur Einreichung der E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Änderungsdatum verpflichtet. In Erbschaftsfällen ist der Erbberechtigte verpflichtet, die E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung einzureichen. Die ab dem 01/01/2015 erfolgten Änderungen werden nicht mehr von den Steuerpflichtigen im Folgejahr des Änderungsjahres angegeben, sondern unmittelbar noch im laufenden Jahr.

3. Welche Änderungen sind im E9 – Formular des Jahres 2016 einzutragen (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jedwede Änderung wie z.B. ein Erwerb, Verkauf, Gründung usw., die ab dem 1. Januar 2015 und fortan erfolgt und zu einer Modifikation des Vermögenstands des Steuerzahlers führt, muss angegeben werden.

4. Kann im E9 – Formular für das Jahr 2016 auch eine im Jahr 2015 erfolgte Änderung eingetragen und zudem der Vermögensstand hinsichtlich der vor dem 1/1/2015 durchgeführten Änderungen korrigiert werden?

Nein, im E9- Formular für das Jahr 2016 werden Steuererklärungen lediglich für die laufenden, im Jahr 2015 erfolgten Änderungen eingereicht. Sollte jedoch zugleich festgestellt werden, dass nebst der im Jahr 2015 erfolgten Änderung auch weitere Berichtigungen des Vermögensstands vorzunehmen sind, die frühere Änderungen betreffen, sind folgende Schritte durchzuführen: Das gewünschte Jahr zur Einreichung der Steuererklärung (für ältere Änderungen) wird ausgewählt, und nachdem diese abgeschlossen ist kann sie auf die Folgejahre und bis aufs Jahr 2016 übertragen werden, sodass der Vermögensstand ordnungsgemäß aktualisiert wird. Falls gleichzeitig eine E9- Steuererklärung für das Jahr 2016 einzureichen ist, zumal Änderungen an den Immobilien auch im Jahr 2015 erfolgt sind, wird im entsprechenden Jahr eine gesonderte Steuererklärung eingereicht.

5. Wenn eine ursprüngliche oder korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013 eingereicht wird, wann kann die Ausstellung des Festsetzungsaktes der Immobiliensteuer erfolgen?

Wenn sich aus dem Bescheid eine Steuerschuld ergibt, erfolgt die Abrechnung durch die Direktion des E- Goverment innerhalb von wenigen Tagen und der Steuerzahler wird durch eine elektronische Mitteilung in Kenntnis gesetzt.

6. Welche Schritte müssen vorgenommen werden, falls mehrere Jahre in Bezug auf den Vermögensstand korrigiert werden müssen?

Falls sich die durchzuführenden Änderungen auf mehrere Jahre beziehen, muss der Steuerpflichtige die E9 – Steuererklärung für das erste, im System verfügbarem Jahr einreichen, in dem die entsprechende Änderung erfolgt ist. Wenn die einzureichende E9 – Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr abgeschlossen wird und einige der vorgenommenen Änderungen auch ein Folgejahr betreffen, so kann die entsprechende Steuererklärung auch auf das Folgejahr übertragen werden. Im Folgejahr erscheint dann die Steuererklärung als „vorläufig“ eingereicht, und der Steuerzahler muss folglich zur Bearbeitung dieser den Bereich „Einreichung der E9 – Erklärung“ auswählen.

7. Wie viele korrigierte E9 – Steuererklärungen können im selben Jahr eingereicht werden?

Sofern das System betriebsbereit ist, können alle erforderlichen E9 – Erklärungen zur fehlerlosen Zusammenstellung des Vermögensstands.

8. Wann kann die nächstmögliche korrigierte Erklärung eingereicht werden, wenn ein falscher Vermögensstand erscheint?

Falls nach der endgültigen Einreichung der korrigierten Steuererklärung Fehler oder Auslassungen festgestellt werden, sodass die richtige Darstellung des Vermögensstands für das jeweilige Jahr nicht ermöglicht wird, kann eine neue, korrigierte E9 – Steuererklärung nach Ausstellung des Festsetzungsaktes der voreingereichten, korrigierten Erklärung eingereicht werden. Wenn das Abrechnungsverfahren der vorherigen Steuererklärung nicht abgeschlossen ist, kann keine Neukorrigierte eingereicht werden.
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Neue Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten

Publiziert am 7.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDas griechische Umwelt – und Finanzministerium hat die erste Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten beschlossen. Für den gesamten Verlängerungszeitraum ab dem 8. Februar 2015 bis zum 8. Februar des nachfolgenden Jahres werden dieselben Abzahlungsmöglichkeiten gelten, und insbesondere die 60 Monatsraten, die auch für heutige Antragseinreichungen vorgesehen sind. Zudem wird die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen vom zuständigen Bauingenieur um 6 Monate verlängert. Demnach ist der Bauingenieur verpflichtet, die elektronische Einreichung der notwendigen Dokumente innerhalb von 2 Jahren ab dem gesetzmäßigen Stichtag abzuschließen. Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel hat zur Erteilung der Verlängerung die entsprechende gesetzliche Regelung bereits vorgenommen, wobei das bislang wirksame Gesetz (Nr. 4014/11) durch das Gesetz 4178/13 ersetzt worden ist. Den Angaben des Umweltministeriums zufolge sind bis heute 805.682 Schwarzbauten unter Anwendung beider Gesetze bereits angemeldet worden.
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Änderung der Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer in Griechenland – Ermittlung nach dem Realwert der Immobilie

Publiziert am 3.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenEinen wesentlichen Antrieb wird der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung dem Immobilienmarkt verleihen, indem er im neuen Jahr die Besteuerung der Immobilienübertragungen senken wird. Ziel ist die Förderung ausländischer Investitionen durch die Herabsetzung der Immobiliensteuer während der Unterzeichnung der Verträge. Dem Regierungsplan zufolge soll der Einheitswert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht mehr zugrunde gelegt werden. Ab 2015 wird die Grunderwerbsteuer auf den im Vertrag aufgeführten reellen Kaufpreis der Immobilie anfallen. Nach den letzten Änderungen hinsichtlich der Abtrennung des fiktiven Einkommens (dem sog. „Tekmirio“) zum Erwerb der Immobilie vom Einheitswert, sodass sich keine zusätzlichen Belastungen für die Käufer ergeben aber auch keine Hindernisse in Bezug auf ihre Vermögensnachweise,  folgt eine weitere Vorschrift zur Stärkung des Immobilienmarkts. Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Meinung, dass die Berechnung der Grunderwerbsteuer nach dem Einheitswert vollkommen unrealistisch ist, zumal die vom Verkäufer entrichtete Mehrwertsteuer gemäß dem tatsächlichen Kaufpreis errechnet wird. Zugleich stößt das Interesse der Investoren für Urlaubsdomizile auf beide vertraglichen Werte (Einheits-und Realwert), was ihnen als vollkommen widersinnig erscheint. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Immobilienerwerber in Griechenland

Publiziert am 5.November.2014 von Abraam Kosmidis
Immobilien
Bis Ende des Jahres soll der Abschluss des überarbeitenden Rechtsrahmens erfolgen, gemäß dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Bürger aus Drittländern vorgesehen ist, die Immobilien zu einem Kaufwert von über 250.000 Euro in Griechenland erwerben möchten.

Alle neuen Änderungen, die auf eine Förderung der Investitionen in der griechischen Immobilienbranche abzielen, umfassen unter anderem... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de


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Bedeutende Zunahme ausländischer Investitionen in griechische Ferienimmobilien

Publiziert am 1.Oktober.2014 von Abraam Kosmidis
ausländischer Investitionen in griechische FerienimmobilienFerienimmobilien gehören mit den Hotelimmobilien zur Branche, die Griechenland in den kommenden Monaten aus der Rezession zu verhelfen scheint. Bei Experten herrscht Optimismus in Bezug auf die Nachfrage der zum Verkauf stehenden Ferienimmobilien, deren Zahl sich auf aktuell 30.000 – 40.000 beläuft. Gemäß den bisherigen Angaben, sowie Berichten diverser Maklerbüros zufolge, sind im laufenden Jahr erste Zeichen der Besserung am Immobilienmarkt für Ferienimmobilien erkennbar. Während der ersten fünf Monate (Januar – Mai 2014) belief sich dabei der Kapitalzufluss aus dem Ausland in Bezug auf Investitionen in griechischen Ferienimmobilien auf 92,1 Mil. Euro. Dies stellt eine Zunahme um über 100 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des vergangenen Jahres dar. Dieser bemerkenswerte ausländische Liquiditätszufluss ist unter dem Gesichtspunkt umso bedeutender, nachdem der griechische Immobilienmarkt im entsprechenden Zeitraum aufgrund der Konfusion hinsichtlich der Anwendungsweise der neuen Immobiliensteuer mehr oder weniger zum Erliegen gekommen war, was zur Folge hatte, dass sich die überwiegende Mehrheit der Interessenten vom Immobilienmarkt fernhielt. Ziel ist es deshalb, den Steuerrechtsrahmen zu stabilisieren, sodass die Preise gefestigt und die Immobilienkäufe gefördert werden können. Die kontinuierlichen Besteuerungseingriffe und die zweifellos enorme Steuerbelastung für Immobilienbesitzer schüren weiterhin die Unsicherheit in der Immobilienbranche, obwohl das Grundinteresse aufgrund der gefallenen Preise immens ist. Die Senkung der Ferienimmobilienpreise, die steigende Anzahl von Touristen in Verbindung mit den getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Immobilienkäufe, sowie die Herabsetzung der Grunderwerbssteuer auf 3% als auch die Gewährung von Aufenthaltsgenehmigungen für Käufer aus Nicht-EU-Staaten haben zur größeren Nachfrage auf der... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Neue Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA): die neuen Steuerbescheide, Fristen und Rückstände

Publiziert am 24.September.2014 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenImmobilienbesitzer in Griechenland können ab sofort ihre neuen Bescheide zur Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) über das elektronische System „TAXISnet“ abrufen. Die korrigierten Steuerbescheide betreffen ca. 1,2 Mil. Eigentümer von Grundstücken, die sich außerhalb des Systems der objektbezogenen Einheitswertbestimmung befinden. Die Frist zur Entrichtung der ersten Rate läuft am 30. September ab und die letzte Rate kann bis zum 27. Februar 2015 entrichtet werden. Nach Mitteilung des Generalsekretariats für Öffentliche Einnahmen werden in den neuen Bescheiden sämtliche Korrekturen und Modifizierungen beinhaltet, die gemäß dem neugewählten Änderungsantrag vorgesehen werden. Insbesondere werden folgende Kategorien berücksichtigt:
(a) Fälle von Grundstücken, die in Gebieten liegen, in denen das System der objektbezogenen Einheitswertbestimmung nicht gilt und deswegen der herabgesetzte Steuerwert zwischen der im Jahr 2013 festgesetzten Immobiliensteuer (FAP) und der ENFIA 2014 berücksichtigt wird. (b) Befreiung der auf der Insel Kefalonia gelegenen Immobilien vom ENFIA. (c) Befreiung von der Hauptsteuer für das Restgrundstück denkmalgeschützter Gebäude oder Kunstwerke. (d) Senkung des Steuersatzes der Zusatzsteuer für nicht eigengenutzte Immobilien der juristischen Personen öffentlichen Rechts, die den Trägern der Zentralregierung nicht zugeordnet sind.
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Immobilienmarkt Griechenland: Gute Gelegenheiten bei Ferienhäusern und Grundstücken

Publiziert am 18.August.2014 von Abraam Kosmidis
OLYMPUS DIGITAL CAMERAPreissenkungen bis zu 70% bei Ferienhausern im Vergleich zu 2008 werden in Griechenland verzeichnet . Stabilere Preise bei Grundstucken auf den Inseln der Agais und der Ionischen Inseln. Mit detaillierten Tabellen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist abzusehen, dass die Preise fur Ferienhauser bald wieder auf gleicher Hohe wie zu Beginn des letzten Jahrezehnts sinken werden. Die Experten aus dem Immobilienbereich betonen aber, dass auch das niedrige Preisniveau nicht gewahrleisten konne, dass das Kaufinteresse wiederbelebt werde. „Bei Luxusimmobilien, fur welche es viel schwieriger ist, einen Kaufinteressent zu findent, sind die Preise im Vergleich zum Jahr 2008 zwischen 50% - 70% gesunken„ Die Grundstuckspreise insbesondere auf den kosmopolitischen Inseln bleiben hingegen konstant. Ferner besteht Kaufinteresse aus Drittstaaten, die sich fur die funfjahrige Aufenthaltsgenehmigung interessieren, die Griechenland fur diejenigen anbietet, die ein Grundstuck im Werte von uber 250.000 € erwerben. Die Preise auf dem Immobilienmarkt fur neugebaute Ferienhauser in Attika belaufen sich auf mindestens 1.050 Euro / m2 in Loutsa und reichen bis zu 2.600 Euro / m2 in Rafina. In Saronida bewegen sich die Preise zwischen 1.700 und 2.500 Euro / m2, wobei sie sich in Porto Rafti auf 1.580 bis 2.050 Euro/ m2 belaufen. Eine preisgunstigere Ferienwohnung kann auf dem Peloponnes erworben werden, und zwar zu Preisen die ab 800 Euro /m“ in Aigio und ab 700 € /m“ in Kastro Killini beginnen. Ab 980 € starten die Preise in Korinthia und reichen bis zu 1.800 € /m² . Hinsichtlich der Immobilien au?erhalb des Bebauungsplanes starten die Preise auf Peloponnes ab 3.000 € das Hektar und reichen bis zu 35.000 €. Auf den Ionischen Inseln werden die niedrigste Preise fur Ferienhauser auf Lefkada verzeichnet, (1.100 € - m²) und die hoheren Preise auf Korfu ( ca 2.800 €/m²). Fur Grundstucke ausserhalb des Bebauungsplanes liegen die Preise bei mindestens 15.000 € pro Hektar ( Zakynthos). Auf Kreta starten die Preise fur ein Neubau- Ferienhaus ab 1.200 € /m2 auf Agios Nikolaos und Sitia. Die Preise fur ein Ferienhaus in Chania, Rethymno oder Herakleion belaufen sich hingegen auf mindestens 1.400 € / m². In Chalkidiki kann heute ein neugebautes Ferienhaus fur 800 €-/m2 erworben werden. In einigen Gebieten liegen die Preise aber etwas hoher d.h. um die 1.000 € /m2. Weiterfuhrende Informationen der benotigten Unterlagen fur einen Immobilienkauf in Griechenland finden Sie hier... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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