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GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON BAUGENEHMIGUNGEN UND DES GRIECHISCHEN BAURECHTS

Publiziert am 4.Dezember.2013 von Abraam Kosmidis

GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON BAUGENEHMIGUNGEN UND DES GRIECHISCHEN BAURECHTS

 

Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) plant grundlegende Änderungen in der Raumordnungs-und Stadtplanung, mit dem Ziel, Investoren ein attraktiveres Investitionsumfeld zu bieten. Nach den Plänen des Ministeriums sollen fortan regionale Raumordnungsstrategien und kommunale Raumordnungsentwicklungspläne (frühere  allgemeine Bebauungspläne) jederzeit modifiziert und neue Projekte aufgenommen werden können. In einem Bereich von 200 Metern um Autobahnen, Fern- und Landstraßen soll selbst in Schutzgebieten in Ausnahmefällen die Bebauung erlaubt werden. Fundamentale Änderungen sind auch bei der Festlegung der Baufaktoren festzustellen. Dabei sollen die mit einem Baufaktor zu bestimmenden Zonen gemäß den kommunalen Raumordnungsplänen festgelegt werden. Diese Zonen sollen in verschiedene Kategorien wie zB Ansiedlungen mit mehrals 200 Einwohnern und 300 Häusern und in Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern eingeteilt werden. In Gebieten mit hoher, städtebaulicher Belastung aufgrund der Legalisierung von Schwarzbauten, wie zB im Raum Attika, Thessaloniki oder Iraklion auf Kreta, können keine Zonen zur Bestimmung eines Baufaktors festgelegt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Publiziert am 4.Juli.2013 von Abraam Kosmidis

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.

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Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio").  Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.

Vertragsunterzeichnung

In Griechenland  ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.

Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft  die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.

Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des  Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.

Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

-          Erwerbstitel des Verkäufers

-          topografischen Plan

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),

-          Grundbuchauszug

-          Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)

-          Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP"  Bescheinigung),

-          Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.

Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.


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weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 


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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Publiziert am 4.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED

Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen  Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.

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Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen.  Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen.  Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.

Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.

 Projekt „Ermioni“

Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle  Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern  in einem traumhaften Gebiet.  Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt  direkt  am Meer,  in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt.  In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie  die luxuriösen Resorts  „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen  Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.

Xenia

Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.

Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“  (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m. 

Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.

Golden Hall – Mall in Athen

Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.

Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.

Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.

Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen  oder pädagogischen Zwecken genutzt werden. 


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Geplante Steuersenkung der Grunderwerbsteuer, Kaufnebenkosten und Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland Veränderungen bei den Einheitswerten

Publiziert am 9.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Aussagen des griechischen Finanzministers prüft die Regierung die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Kosten bei der Übertragung von Immobilien. Hierdurch soll der Immobilienmarktes gestärkt werden.

Die neue Regelung, welche offenbar von der Troika bereits genehmigt worden ist, sieht Erleichterungen bezüglich der Kosten beim Immobilienerwerb vor. Vorgesehen ist die Senkung der Immobilientransaktionssteuer (Grundwerbsteuer) von ca. 50% , sowie die vollständige Aufhebung der Pflichtvergütung der Anwälte für die Mitwirkung bei der Abfassung von Verträgen und deren notariellen Beurkundung.

Der Entwurf soll in Verbindung mit den bevorstehenden Anpassungen der Immobilien- Einheitswerte im Sommer beim Parlament eingereicht werden.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 8% auf 4 % für Immobilienwerte bis zu 20.000 Euro;

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 10% auf 5% für Immobilienwerte von über 20.000 Euro.

Beispiel: Die Grunderwerbsteuer bei einem Immobilienkauf mit einem Transaktionswert von 150.000,- Euro würde sich nach der neuen Regelung auf insgesamt 7.300,- Euro belaufen (4% aus 20.000,- = 800,- + 5% aus 130.000,- = 6.500,-), während sie heute 14.600,- Euro beträgt.

Darüber hinaus hat die griechische Regierung mit der Troika die Senkung der Sondergebühr für stromversorgte Flächen um 10% , möglicherweise sogar um 15% vereinbart. Danach sollen im Sommer die Einheitswerte in Gegenden mit besonders hohen Werten herabsgesetzt werden. Dies hätte steuerliche Entlastungen der Immobilieneigentümer zur Folge. Andererseits können sich aber in Gegenden mit niedrigen Einheitswerten Erhöhungen ergeben.

Beispielsweise belief sich die Sondergebühr für stromversorgte Flächen für eine Immobilie mit einer Wohnfläche von 100 m2 , einem Alter von 27 Jahren und einem Zonenpreis von 1.000 Euro /qm auf 400 Euro. Nach dem diesjährigen Nachlass von 10% soll die steuerliche Belastung auf 360 Euro sinken.

In Gebieten mit einem relativ hohen Zonenpreis, z.B. über 2.500 oder 3.000 Euro / qm, wird die Senkung der Einheitswerte zu Steuerentlastungen führen.

Die neue Regelegung der Einheitswerte soll gemäß den heutigen Angaben folgende Änderungen bewirken:

  • Senkungen der Zonenpreise in vielen Stadtgebieten. Insbesondere in den teuren Vororten Athens, in denen noch heute hohe Einheitswerte gelten, welche nicht mehr den Marktbedingungen entsprechen.
  • Preissenkungen bei Gewerbeimmobilien, deren Marktpreise sich aufgrund der mangelnden Nachfrage reduziert haben.
  • Erhöhungen von 20% bis 40%, in Gebieten mit niedrigen Einheitswerten im Vergleich zu den tatsächlichen Marktwerten.

Gleichzeitig werden viele Immobilieneigentümer mit enormen Belastungen aufgrund der Ausweitung des Systems der Einheitswerte auf das ganze konfrontiert werden. Hiervon betroffen sind viele Wohnorte wie zB auf Mykonos, Santorini, Kreta, Rhodos sowie in der Region Attika.


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Neues Gesetz für die endgültige Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland wird für Mai 2013 erwartet

Publiziert am 24.April.2013 von Abraam Kosmidis

In  den vergangenen Monaten  bzw. in den letzten drei Jahren  kam in Griechenland immer wieder das Thema über die „Legalisierung von Schwarzbauten“ auf. Durch das bereits im Jahr 2011 in Kraft getretene Gesetz Nr. 4014/2011 wurde die Möglichkeit eines Verfahrens zur Legalisierung von  Schwarzbauten eingeführt, dessen Verfahrensfristen inzwischen mehrmals verlängert  worden sind.  Siehe hierzu auch unseren Beitrag unter

https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/legalisierung-von-schwarzbauten-in-griechenland/

Dies insbesondere deshalb, weil das Legalisierungsverfahren bislang wenig Resonanz in der Gesellschaft gefunden hat und  die hiervon erwarteten Staatseinnahmen aus den Legalisierungsanträgen bis zum Ablauf der jeweils gesetzten Frist ausblieben, bzw. die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden.

Ein Grund hierfür mag neben der fehlenden Liquidität bei den Haushalten auch der Umstand gewesen sein, dass das bisherige Regulierungsverfahren lediglich eine  "vorläufige" Legalisierung der existierenden Schwarzbauten vorsieht, die zeitlich auf 30 Jahre begrenzt ist. Dadurch wird  nur vorübergehend Rechtssicherheit geschaffen, wobei etwaige künftige rechtliche  Konsequenzen nach Ablauf der Legalisierungsdauer nach wie vor unklar blieben.

Unter diesem Hintergrund versucht nunmehr das zuständige  griechische Ministerium  die Frage der Legalisierung von Baurechtswidrigkeiten durch ein neues Gesetz "endgültig" zu regeln. Das Gesetz soll voraussichtlich bereits im Mai 2013 in Kraft treten.

Der diesbezügliche Gesetzesentwurf, über welchen im Eilverfahren entschieden werden soll,  zielt darauf ab, dauerhafte Lösungen -insbesondere bei Altbauten und geringfügigen Baurechtswidrigkeiten zu ermöglichen und damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Dabei soll folgende Einteilung vorgenommen werden:

1. Schwarzbauten vor dem Jahr 1975

Unter die erste Kategorie sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf die baurechtswidrig vor dem Jahr 1975  errichteten  Immobilien fallen. Hierfür wird vorgesehen, dass diese endgültig  von einem etwaigen  Abriss freigestellt und legalisiert werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob  eine rechtsgültige  Baugenehmigung  existiert oder nicht.  Der Eigentümer soll  dabei u.a.  gegenüber dem  Bauamt nachweisen,  dass das fragliche Gebäude  tatsächlich  vor dem Jahr 1975  errichtet worden war. Dies kann entweder anhand von bestimmten Dokumenten (z.B. Stromrechnungen der vorherigen Jahre, eidesstattliche Erklärungen, Steuererklärungen   etc.) erfolgen oder  ggfls. sich auch aus Luftbildern ergeben.

2. Bereits legalisierte Bauten nach den bislang geltenden Gesetzen

Für diejenigen, welche ihre Immobilien bereits nach den bislang geltenden Verfahren legalisiert haben (G. 3843/2010 und 4014/2011) und hierdurch  lediglich eine "vorläufige" Legalisierung erreicht  haben (entsprechend 40  bzw. 30 Jahre),  sieht der neue Gesetzesentwurf  erhebliche Erleichterungen für die endgültige Legalisierung vor.  Die „vorläufigen“ Legalisierungen sollen gegen  Zahlung einer geringen Gebühr  in Höhe von ca. 500 € zu engültigen Legalisierungen umgewandelt werden können.

3. Geringwertige Baurechtswidrigkeiten

Eine weitere Kategorie von Schwarzbauten  die  nach dem neuen Gesetzesentwurf ebenfalls  dauerhaft legalisiert werden können sind die Fälle, in denen lediglich geringfügige baurechtliche Verstöße vorliegen (zB Abweichung der tatsächlichen von der rechtlich vorgesehenen Nutzung von Räumen,also beispielsweise Nutzung von  Lagerräumen zu Wohnzwecken).

Als geringfügige baurechtliche Verstöße werden dabei aller Voraussicht nach die Fälle qualifiziert, bei denen eine  Baugenehmigung vorliegt,  und der darin  vorgesehene Baufaktor nicht überschritten wurde.

4. sonstige Fälle von Schwarzbauten

Ferner ist auch im Rahmen des Gesetzes damit zu rechnen, dass eine weitere Kategorie  von regulierungsfähigen Schwarzbauten weiterhin nach den Grundsätzen der bisherigen Gesetze nur vorläufig  für die Dauer von 30 Jahren legalisiert werden können.  Hierunter werden aller Voraussicht nach zB Gebäude fallen, bei welchen wesentliche Überschreitungen der baurechtlichen Vorgaben der Baugenehmigung ( z.B. hinsichtlich der vorgesehenen Stockwerke)  vorliegen. Da hinsichtlich dieser Kategorie die Regelungen des Gesetzesentwurfes noch intensiv verhandelt werden, sind die  diesbezüglichen Grundsätze und Regelungen noch offen.

5. Ausnahmen

Wie bereits in den früheren Gesetzen vorgesehen, sollen auch nach dem neuen Gesetz einige Fälle von der Legalisierungsmöglichkeit ausgeschlossen bleiben:

Hierunter fallen unter anderem:

-          die nach dem 28.07.2011 errichteten Schwarzbauten. Diese Ausschlußfrist soll dazu dienen, dass während der Gültigkeitsdauer des Legalisierungsgesetzes keine neuen Schwarzbauten errichtet werden, um dann von den gesetzlichen Legalisierungsmöglichkeiten zu profitieren.

-          Schwarzbauten in Waldgebieten, Wäldern, an Stränden, an öffentlichen und archäologischen Plätzen sind von einer Legalisierungsmöglichkeit ebenfalls ausgeschlossen.


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Der griechische Staat macht ernst mit der Beitreibung der Steuerschulden, strengere Kontrollen durch Pfändungen und Zwangsversteigerungen, Immobilienübertragungen nur noch mit Nachweis der Zahlung der Immobiliensondersteuer

Publiziert am 7.März.2013 von Abraam Kosmidis

Unmittelbar nach einem enthüllenden Bericht  der Wirtschaftskomitees des  IWF und der EU worin die Steuerprüfungs – und Steuereinnahmemechanismen beanstandet wurden, wurde im Parlament ein neuer Gesetzesentwurf im Eilverfahren vorgelegt, der  u.a. neue einschneidende Maßnahmen im Steuerrecht vorsieht und  Organisationsstrukturthemen  bei den Steuerkontrollmechanismen neu regelt.

Unter anderem werden im Gesetzesentwurf  folgende  Neuregelungen vorgeschlagen:

1. Verlängerung der Verjährungsfrist für  die Forderungsansprüche des griechischen Staates für die bereits Prüfungsblätter ausgestellt wurden, um weitere zwei Jahre

2. Unterteilung der ausstehenden und fälligen Forderungen des griechischen Staates in einbringliche und nicht einbringliche Forderungen damit auf diese Weise ein Gesamtbild über die noch ausstehenden und eintreibbaren  Forderungen erstellen werden kann,  die den Betrag von, 56,6 Milliarden EUR übersteigen

Als uneinbringliche fällige Forderungen des griechischen Staates, für die  objektiv jede Beitreibungsmöglichkeit ausgeschöpft wurde, werden nach dem Gesetzesentwurf  folgende Fälle bestimmt:

a) Abschluss sämtlicher Recherchen ohne Auffindung jeglicher Vermögenswerte des Schuldners bzw. das Bestehen etwaiger Forderungen des Schuldners gegen Dritte

b) Abwicklung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens in etwaigen Immobilien, Sachgegenständen oder Forderungen des Schuldners auf Betreiben des griechischen Staates, ohne dass es aber zur vollständigen Befriedigung  der Forderungen kam

c) Für den Fall, dass der Schuldner insolvent ist, darf  weder Insolvenz- noch Nachinsolvenzmasse  existieren bzw. eine etwaig bestehende Masse wurde bereits veräußert und der Erlös eingenommen

d) Für den Fall, dass der Schuldner sich in Liquidation  befindet, muss die Abwicklung der Liquidation abgeschlossen sein und es dürfen keine Vermögenswerte existieren

e) Gegenüber den Mitschuldnern wurden die vorgenannten Handlungen ebenfalls abgeschlossen

f) Es hat eine  Prüfung, durch einen speziell hierzu bestellten Prüfer stattgefunden, der auf der Grundlage eines besonders begründeten Prüfberichts  bestätigt, dass keine Möglichkeit zur vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung der Forderungen des Staates im Inland existiert.

g) Es wurde ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitete, in den Fällen in denen eine Strafverfolgung  für eine Gesamtschuld von über 10.000,- € vorgesehen wird.

Konkret sollen laut Gesetzesentwurf die als „uneinbringlich“ kategorisierten fälligen Forderungen des griechischen Staates  in speziellen Büchern der zuständigen Zentralen Behörde des Ministeriums für Finanzen  sowie im EDV – System eingetragen und als solche kodifiziert werden.

Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der uneinbringlichen  Forderung in die speziellen Bücher und bis zum kalendermäßigen Ablauf des zwanzigsten Jahres ab Eintragung:

  • Wird die Verjährung des als uneinbringlich registrierten  Anspruches von Amts wegen gehemmt
  • dem Schuldner und sämtlichen mit ihm aus jeglicher Ursache mithaftenden Personen keine steuerliche  Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt
  • die Bankkonten werden gepfändet und es wird keine Bescheinigung für die Übertragung von Vermögenswerten erteilt, es sei denn der Erlös aus der Veräußerung wird als Ganzes dem Staat zur teilweisen Tilgung der bestehenden Schulden abgeführt, oder wenn Vermögenswerte erworben werden mit dem Ziel der Begleichung der Forderungen des griechischen Staates .

Von den bislang nicht geprüften Angelegenheiten betreffend die einkommenssteuerlichen  und sonstigen steuerlichen  Sachverhalte, denen die Verjährung droht, werden diejenigen Fälle geprüft die steuerlich relevant sind. Die Auswahl zur Prüfung der Steuerfälle soll dabei unter  Anwendung von Gefahranalysemethoden  sowie  Kriterien erfolgen, die mit der Möglichkeit der Forderungsbeitreibung nach Festsetzung  zusammenhängen.

Die Auswahl der Angelegenheiten sowie der zu prüfenden Jahre soll  dabei auf folgende

Kriterien gestützt werden:

  • Qualitative Eigenschaften wir z.B. die rechtliche Form, die Bücherkategorie, die Branche bzw. den Bereich der Tätigkeit, je nach Gefahr und Grad des Verstoßes.
  • Auf finanziellen Daten.
  • Räumliche und zeitliche Daten.

Beschleunigung der Beitreibung

Gemäß des aktuellen Gesetzesentwurfes sollen künftig aus Verfahrensökonomischen- und Beschleunigungsgründen Pfändungsmaßnahmen zu Händen von Dritten und Bankinstituten (Gehälter, Renten, Guthaben, Mieten, Subventionen) auf elektronischem Wege zugestellt werden. Der griechische Staat soll dabei Vorzugsgläubigerrechte genießen und  vorrangig  aus dem  Versteigerungserlös etwaiger Immobilien des  Schuldners befriedigt werden.

Mithin wird  die umgehende  Zahlung  der Gesamtheit der Forderungen des griechischen Staates an diesen vorgesehen, die zur Befriedigung  in der Forderungsverteilungstabelle aus dem Versteigerungserlös aufgestellt  wurden, unabhängig davon ob die Aufstellung  gerichtlich angefochten wurde.

Schließlich soll künftig auch die  Eintreibung von Geldbeträgen resultierend aus früheren und noch anhängigen (d.h. nicht rechtskräftigen)  Verteilungstabellen  durch den griechischen  Staat möglich sein, die an die Geldhinterlegungsstelle einbezahlt wurden.

Innerhalb von einem Monat ab Veröffentlichung des Gesetzes betreffend Organisationsmaßnahmen für den Steuerkontrollmechanismus  soll der Betrieb der neuen „ Zentralstellen zur Prüfung von großvermögenden Steuerpflichtigen  und Großunternehmen“ aufgenommen werden.  Gleichzeit wird der weitere Betrieb der Finanzbehörde  über Großunternehmen  eingestellt. Damit wird klargestellt, dass das vorrangige Interesse des Wirtschaftskomitees der  Troika den Angelegenheiten mit großem finanziellem Gegenstand gilt.

Die neue „Zentralstellen zur Prüfung von großvermögenden Steuerpflichtigen und Großunternehmen“ (KEFOMEP) soll demnach unmittelbar gegründet werden, den Sitz in der Gemeinde Athen haben und die Behörde territoriale  Zuständigkeiten erhalten.

In diesem Rahmen soll die Überwachung der noch bei dem interregionalen Kontrollzentrum in Athen anhängigen Angelegenheiten von  Steuerpflichtigen mit hohem Vermögen nahtlos durch die neugegründete  Zentrale (KEFOMEP) weiterverfolgt werden, ohne dass es hierfür  eines neues Auftrags der einberufenen Prüfer bedarf, die mithin zu diesem Zweck auch an die neue Zentralbehörde versetzt werden.

Die bisherige Finanzbehörde für Großunternehmen wird andererseits in eine spezielle dezentralisierte Steuerüberwachungsbehörde umgewandelt und in  „Überwachungszentrale für Großunternehmen„ umbenannt (KEMEEP). Der Sitz der Behörde soll sich ebenfalls im Stadtkreis von Athen  befinden und  die örtliche Zuständigkeit  sich auf das gesamte Territorialgebiet  erstrecken.

Die vorgenannte Behörde KEMEEP soll für die Festsetzung und zwangsweise Beitreibung von Einnahmen zuständig sein die Großunternehmen auf dem gesamten Territorialgebiet betreffen, und auch regelmäßige (endgültige)  Steuerprüfungen bei folgenden von Steuerpflichtigen vornehmen dürfen:

  • Steuerpflichtige, allgemein, mit jährlichen Bruttoeinnahmen über  25 Mio. Euro.
  • Verbundenen Unternehmen, unabhängig von der Höhe der jährlichen Einnahmen, oder auch bei den Muttergesellschaften der verbundenen Unternehmen die zur Erstellung von konsolidierten Abschlussbilanzen verpflichtet sind, unabhängig von den betroffenen Geschäftsjahren und der Höhe der Bruttoeinnahmen
  • Unternehmen die aus Umwandlungen hervorgehen, sowie Unternehmen, die vor der jeweiligen Umwandlung bestanden.

Keine Immobilienübertragung ohne ΕΤΑΚ (Immobiliensondersteuer)

In weiteren Bestimmungen des vorgenannten Gesetzesentwurfes werden mitunter folgende Regelungen betreffend Immobilienübertragungen  getroffen:

  • Reduzierung um bis zu  80% der Geldstrafen und Verspätungsaufschläge, sofern die Betroffenen nach der Vornahme von steuerlichen  Prüfungen für die Finanzjahre 2008 oder auch früher,  freiwillig die Einreichung modifizierender Erklärungen vornehmen.
  • Insbesondere für das Jahr 2013 wird vorgesehen, dass für die Aufsetzung einer  notariellen Urkunde mit welcher eine natürliche Person die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie  gegen Entgelt oder auch schenkungsweise  vornimmt, bzw.  dingliche Rechte an einer Immobilie begründet werden, folgende Unterlagen notwendig sind
    • Entweder eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes  beigefügt werden, dass die Immobiliensondersteuer für das Jahr 2009 (ETAK) entrichtet wurde,
    • Oder eine durch die Finanzbehörde beglaubigte Abschrift einer eidesstattlichen Erklärung der natürlichen Person) in zweifacher Ausfertigung), worin das Jahr des Erwerbs der  betroffenen Immobilie versichert wird unter Beifügung des entsprechenden Erwerbstitels, sofern die Immobilie nach dem Jahr 2009 erworben wurde.

Es soll eine Neukalkulation und ggfls. Rückerstattung  durch die zuständigen Finanzämter derjenigen Beträge  erfolgen, die für die außerordentliche Gebühr stromversorgter Flächen für das Jahr 2011  gezahlt wurden, sofern die Berechnung seinerzeit fehlerhaft vorgenommen wurde.

(Quelle:  naftemporiki  3.3.2013)


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Jetzt in Griechenland investieren, der Weg aus der Krise und Chancen für Investoren

Publiziert am 2.März.2013 von Abraam Kosmidis

Jetzt in Griechenland investieren – Chancen und Risiken

Frei nach dem Motto „nach der Krise ist vor dem Aufschwung“ zeichnen sich in Griechenland interessante Chancen beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Eine Entscheidungshilfe für interessierte Investoren zur Abwägung von Chancen und Risiken.

Rückblick und Weg aus der Krise:

Wer in Griechenland investieren möchte, interessiert sich natürlich dafür, wie sich die Situation im Lande im Zuge der Griechenland-Krise entwickelt und welche Aussichten für die Zukunft bestehen.

Nach der Beantragung von offizieller EU-Hilfe am 23. April 2010 aufgrund der.größten wirtschaftlichen Nachkriegskrise des Landes, ist fast nichts mehr so wie vor der Krise. Als Maßnahmen beschloss Griechenland zwischen März 2010 und November 2012 fünf besonders einschneidende Sparpakete. Im Gegenzug erhielt das Land vom IWF und der EU im Rahmen von zwei „Rettungspaketen“ zwischen April 2010 und Juli 2011 ca. 218 Mrd. Euro, welche insgesamt bis 2014 ausgezahlt werden sollen. Im Mai 2010 kaufte die Europäische Zentralbank griechische Staatsanleihen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Ferner fassten die EU-Länder im Verlauf des EU-Gipfels vom 26.10.2011 einen Plan, der sog. „Schuldenschnitt“, auf dessen Grundlage die Gläubiger des Landes auf ca. 50 Prozent bzw. 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen an Athen verzichteten. Im Rahmen eines weiteren Hilfspaketes im Februar/März 2012 erhielt Griechenland u.a. Darlehenszusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro.

Seit den letzten Parlamentswahlen im Mai / Juni 2012 hat sich nun viel zum positiven geändert. Zunächst gingen die Eurobefürworter, eine Koalition aus drei Parteien, als Sieger aus den Parlamentswahlen Wahl hervor. Die Griechen hatten für einen Verbleib im Euro gestimmt. Im August 2012 stellte dann die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel klar, dass Griechenland im Euro bleiben werde. Ähnlich äußerte sich auch der französische Staatspräsident Francoise Hollande. Damit öffnete sich der Weg zum 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket für Griechenland, welches allerdings an Bedingungen geknüpft wurde.

Erste Voraussetzung war die positive Feststellung des Fortschritts der Reformen in einem Bericht der Kontrolleure aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB), der sog. Troika. Als zweite Bedingung wurden weitere Sparmaßnahmen und Reformen verlangt, welche am 8.11.2012 durch das griechische Parlament beschlossen wurden. Am 11.11.2012 legte die Troika schließlich einen positiven Bericht zur Lage im Lande vor. Die dritte Voraussetzung wurde dann schließlich mit der Abstimmung über den Haushaltsplan 2013 durch das griechische Parlament erfüllt. Damit war der Weg für die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets geebnet und die Rettung des Landes als auch der Verbleib in der Eurozone gesichert.

Bis 2016 sollen die Staatsschulden auf ca. 160-175 Prozent des BSP sinken, bis 2020 auf 124 Prozent, und bis 2022 auf  tragbare 110 Prozent. Das Land befindet sich 2013 im sechsten Jahr der Rezession. Laut dem griechischen Finanzminister Giannis Stournaras soll Ende 2013 jedoch die lang erwartete Wende kommen und „2014 könnte das Jahr sein, in dem das Bruttoinlandsprodukt wieder stetig steigt." Für 2014 wird erstmals mit einem Wachstum von ca. 0,6% gerechnet, während sich das Primärsaldo für 2013 auf 0 % des BIP, für 2014 auf 1,5 % des BIP, für 2015 3,0 % des BIP und für 2016 4,5 % des BIP belaufen soll.

Bereits in 2012 waren erste Erfolge der Reformbemühungen zu erkennen. So fiel das Primärdefizit geringer aus als erwartet. Die Einlagen bei den Banken steigen wieder, die Renditen der Griechenland Bonds gehen zurück. Die Märkte glauben immer mehr daran, dass Griechenland die Wende schaffen wird. Das Interesse an den griechischen Privatisierungsvorhaben ist hoch. Selbst die US Ratingagentur Standard & Poor's hat die Bonitätseinstufung Griechenlands wieder deutlich angehoben.

Die IWF-Chefin Christine Lagarde sieht ebenfalls sehr positive Entwicklungen in Griechenland und stellte fest, dass, sich das Programm mit strikten Haushaltsanpassungen und merklicher Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei den Arbeitskosten in die richtige Richtung bewegt. Die Sparanstrengungen des Landes seien "bewundernswert".

Fazit: Kein anderes Land hat seine Schulden in so kurzer Zeit so drastisch reduziert wie Griechenland.  Die Folge sind niedrigere Löhne, niedrigere Renten und mehr Arbeitslose. Die wirtschaftliche Talsohle der Rezession sollte spätestens bis Mitte 2013 durchlaufen sein. Die Regierung arbeitet an weiteren, umfangreichen Reformen. Das Land befindet sich damit auf einem guten Weg raus aus der Krise.

Situation der griechischen Banken und Unternehmen:

Die Bankenkrise ging zunächst an den griechischen Banken vorbei, als die Welle der Lehman-Pleite vom 15.09.2008 zunächst die Banken traf, welche toxische Papiere in ihren Depots hatten (allein der irische Staat kaufte 2009 den fünf größten Banken Kredite und toxische Wertpapiere im Nominalwert von 77 Milliarden Euro ab).

Als sich aber die Krise immer mehr zur Griechenland-Krise entwickelt, bekamen die griechischen Banken enorme Probleme. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:

Als die Austrittsdebatte Griechenlands aus dem Euro begann, flossen seit 2010 rund ein Drittel der Einlagen ins Ausland ab. Zuletzt konnte der Abfluß nun umgekehrt werden. Dieser Abfluss hat aber das Bankensystem des Landes enorm geschwächt.

Hinzu kommt im Rahmen des Schuldenschnitts, dass auch die vier größten griechischen Banken schwere Abschreibungen bei ihrem Portfolio von griechischen Staatsanleihen hinnehmen mussten, was zu einer gefährlich hohen  Unterkapitalisierung der griechischen Banken führte. (Die Banken erhielten deshalb 18 Milliarden Euro, um die Folgen der Umschuldung abzufedern).

Diese beide Faktoren führten schließlich dazu, dass die Banken vielen Unternehmen bestehende Kreditlinien strichen und auf deren Rückführung bestanden. Ferner wurden insbesondere auch weniger Kredite an Unternehmen vergeben und die Kredithürden höher gelegt, so dass viele Unternehmen nach den heutigen Bankregeln keine neuen Kredite aufnehmen können. Dies führt bei vielen, fundamental grundsätzlich gut dastehenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Zu der fehlenden Liquidität müssen die griechischen Unternehmen auch noch die Umsatzeinbrüche auf dem heimischen Absatzmarkt wegen der krisenbedingten Umsatzrückgänge verkraften. Ab Juni 2012 ist allerdings eine allmähliche Erholung zu beobachten. Am 18.Dezember 2012 stufte Standard & Poors das Rating Griechenlands gleich um mehrere Stufen auf „B-„ herauf. Dies läßt zwar hoffen, dass sich die Refinanzierungssituation der griechischen Unternehmen künftig wieder verbessern wird, doch kann dies nach Expertenmeinungen bis zu 5 Jahren dauern. Die Unternehmen benötigen jedoch bis zum erwarteten Aufschwung in ca. 2-3 Jahren Mittel, um sich bis dahin über Wasser zu halten. Die Schuldenkrise und die lahmende Konjunktur sorgten bereits 2011 für einen starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Griechenland (+ 27,3 Prozent). Bankenkreise schätzen, dass 9 von 10 griechischen Unternehmen möglichweise in den nächsten sechs Monaten in Insolvenzgefahr geraten. („To Vima“ 18.11.2012 https://www.tovima.gr/finance/article/?aid=484473).

Ferner verlor der Leitindex der Athener Börse im Verlauf der Finanzkrise massiv an Wert und fiel im Mai 2012 auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Viele börsennotierte Unternehmen haben dadurch einen erheblichen Teil ihres Börsenwertes eingebüßt. Unternehmen sehen sich damit einer erheblichen Gefahr von feindlichen Übernahmen ausgesetzt. Für Investoren dürften deshalb Unternehmen mit guter Substanz auf diesem niedrigen Preisniveau sehr interessant sein.

Klassische Investitionsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Tourismus (Hotels, Ressorts, Ferienanlagen), in der Lebensmittelindustrie (weiterverarbeitende Betriebe von Obst, Antipastihersteller, Oliven und Öl, Wein, Fischzucht und Fischprodukte, Feta-Käse, Molkereien usw.), in der Bauindustrie, Textil- und Metallindustrie, bei Erdöl- und Kohleprodukten, Chemikalien, Glas und Zement, bei Marmor- und Granitunternehmen, Transportunternehmen, Maschinenproduktion, in der Dienstleistungsindustrie (hier zunehmend auch im Technologie- und Telekommunikationssektor), bei den Erneuerbaren Energien und natürlich auch im Handel.

Hinzu kommen noch die geplanten Privatisierungen von Staatsbetrieben, welche in private Hände wechseln sollen. Hierzu zählen Banken, die griechische Bahn OSE, Flughäfen und Gelände, Häfen, Fahrzeughersteller, die griechische Post, Autobahnen, Mobilfunklizenzen, Energieversorger, die griechische Postbank, Anbieter von Sportwetten, Immobilien usw. Für Großinvestoren ergeben sich hier interessante Möglichkeiten.

Fazit: Während notwendige Maßnahmen für die Entspannung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eingeleitet wurden und auch erste Anzeichen für eine Entspannung der Lage sprechen, werden viele griechische, auch fundamental gesunde, Unternehmen in der Folgezeit weiterhin mit erheblichen Liquiditätsproblemen kämpfen müssen. Dies gilt auch für börsennotierte Unternehmen aufgrund des starken Rückgangs der Börsenwerte griechischer Unternehmen. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten für den Erwerb von fundamental gut aufgestellten Unternehmen.


Arbeitsmarkt, Löhne und Gehälter:

Das vierte Sparpaket vom Februar 2012 brachte schließlich erhebliche Einschnitte für die Arbeitnehmer. So wurde der Mindestlohn auf 586 Euro und für unter 25-Jährige auf 525 Euro herabgesetzt. Das Rentenalter wurde für alle von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben und die Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer gesenkt.

Die Arbeitslosenquote in Griechenland ist im September 2012 mit ca. 22,3% eine der höchsten überhaupt. Noch schlechter sieht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 55%  für die Gruppe der unter 24-Jährigen aus, welche derzeit ohne Job sind. Ca. 1,1 Millionen Griechen sind jünger als 25 Jahre und weitere 1,5 Millionen sind zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sind in der Regel gut ausgebildete, qualifzierte Arbeitskräfte, sprechen meist mehrere Sprachen, viele davon deutsch. Der Akademikeranteil ist relativ hoch. Insbesondere in Nordgriechenland ist eine große Anzahl von Heimkehrern der zweiten Gastarbeitergeneration zu finden, welche oftmals in Deutschland aufgewachsen ist und dort gelebt hat.

Fazit: Der Arbeitsmarkt ist unter den aktuellen Bedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften mehr als günstig zu bezeichnen. Eine hohe Arbeitslosenzahl von gut ausgebildeten und qualifizierte Arbeitskräfte stehen dem griechischen Arbeitsmarkt zu günstigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

Mieten und Kaufpreise für Immobilien:

Die Krise ging selbstverständlich nicht an den Mieten und Immobilienkaufpreisen vorbei. Den Einschätzungen der Marktexperten und der jüngsten Erhebung des Investment-Hauses Fitch zufolge sind die Kaufpreise für Immobilien seit 2008 bis zum dritten Quartal 2012 um ungefähr 25% gesunken. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Preisrückgang um ca. 15% in 2013 und ein weiterer Rückgang für 2014 erwartet. Der Markt soll dann in etwa 1,5-2 Jahren ab heute seinen Tiefpunkt erreichen. Damit haben die Immobilienpreise in Griechenland seit 2008 bis heute im Schnitt bereits ca. 40% ihres Wertes eingebüßt. In manchen Fällen liegt der Einbruch sogar noch deutlich höher, teilweise sogar bis zu 70%.

Insgesamt ist der Wert des privaten Vermögens der Griechen im Verhältnis zu 2008 um mehr als 50% gesunken und auf das Niveau des Jahres 1999 zurückgekehrt. Aufgrund der gesunkenen Löhne und Gehälter, als auch wegen der sehr stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten über Bankenkredite, sind die Immobilientransaktionen in Griechenland stark zurückgegangen. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilien aus Geldnot auch zu den sehr niedrigen aktuellen Marktpreisen verkaufen, finden jedoch kaum Käufer, weil Interessenten ohne eine Möglichkeit zur Barzahlung keine Finanzierungen von den Banken erhalten. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten zum Erwerb einer günstigen Immobilie in Griechenland.

Darüber hinaus befinden sich derzeit mehr als ca. 100.000 Immobilien im kritischen Bereich, sei es aus Zwangsbeschlagnahmen oder unsicheren bzw. nicht bedienten Bankkrediten. Bis Ende 2012 galt ein Zwangsversteigerungsverbot für Immobilien wegen Forderungen bis 200.000 Euro. Nach dem Wunsch der Troika soll dieses Zwangsversteigerungsverbot nicht weiter verlängert werden. Dies würde dann bedeuten, dass in 2013 sehr viele Immobilien zu günstigen Starpreisen zur Zwangsversteigerung kommen würden. Die Folge wäre der ein sehr starker weiterer Einbruch der Immobilienpreise.

Aufgrund der Krise mußten viele griechische Unternehmen schließen. Dadurch stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Hierdurch ergeben sich lukrative Investitionsgelegenheiten auch bei gewerblichen Objekten, insbesondere bei Ladengeschäften und Büroräumen, aber auch bei Farbrikgebäuden und Industrieanlagen.

Ähnlich sieht es bei den privaten und gewerblichen Mietimmobilien aus. Der Leerstand ist sehr hoch. Laut der Erhebung des POMIDA (Griechischer Verband der Immobilieneigentümer) mussten ca. 94% der Vermieter zwischen 2010-2012 einen Rückgang ihrer Einkommen hinnehmen, weil entweder die von ihnen vermieteten Immobilien leer standen oder weil sie erheblichen Mietsenkungen zustimmen mußten. Dabei lagen die Mietsenkungen in der Mehrzahl der Fälle (über 60%) zwischen 20% und 30%. Trotz dieser Mietsenkungen stehen weiterhin sehr viele Mietimmobilien weiterhin leer.

Fazit: Die Immobilienpreise (Kaufpreise und Mieten) in Griechenland für private und gewerbliche Immobilien sind in den letzten Jahren auf breiter Front eingebrochen. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten zum Kauf oder zur Anmietung von Objketen.

Recht und Steuern:

Bei Transaktionen im Ausland kommt dem nationale Recht und der Rechtssicherheit für die Investitionen eine wichtige Rolle zu. So ist zB bei einem Immobilienkauf im Vorfeld die Klärung der Eigentumsfrage, sowie die Sicherung des Eigentums wichtig, bei einem Unternehmenskauf und Beteiligungen das geltende nationale Gesellschaftsrecht entscheidend. Das griechische und deutsche Recht, insbesondere das Zivilrecht, weisen dabei viele Gemeinsamkeiten auf. Das Eigentum ist in Griechenland verfassungsrechtlich geschützt.

Immobilien: Vor dem Erwerb von Immobilien in Griechenland ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse mit einer Grundbuchrecherche durch einen Anwalt erforderlich. Durch das Gesetz zur Einführung des „Ktimatologio“, also des Grundbuchs, wurden die bisher namensgeführten Bücher auf ein objektbezogenes Grundbuchsystem umgestellt, welches ähnlich aufgebaut ist wie das deutsche Grundbuch. Da diese Umstellung noch nicht in ganz Griechenland vollzogen ist, bedeutet dies noch heute in manchen Regionen, dass die „Grundbücher“ weiterhin zum Teil weiterhin nach Personen beim „Hypothikofilakio“ geführt werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse unter dem Namen des jeweiligen Verkäufers. Die vollständige Erfassung aller Immobilien im Grundbuch hat hohe Priorität bei den aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion der Verwaltung. Der Kaufvertrag selbst erfolgt durch notarielle Beurkundung.

Gesellschaftsformen: In Griechenland existieren die aus Deutschland bekannten Personen- und Kapitalgesellschaften. Als wichtigste Personengesellschaften seien die OHG (O.E) und die KG (E.E.) erwähnt. Bei den Kapitalgesellschaften dominieren die GmbH (E.P.E) und die AG (A.E oder S.A.). Im Jahre 2012 wurde noch eine weitere Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die sog. Private Kapitalgesellschaft I.K.E., welche bereits mit 1 € gegründet werden kann und vereinfachte Gründungsformalitäten aufweist.

Mergers & Acquisitons: Die aktuelle Situation in Griechenland bietet Investoren eine Vielzahl von günstigen und lukrativen Übernahme- und Beteiligungsmöglichkeiten griechischer Unternehmen. Soweit für den beabsichtigten Kauf nicht bereits ein konkretes Unternehmen ausgewählt wurde, können erfahrene Berater anhand von Vorgaben zunächst eine Vorauswahl ("Screening") möglicher Zielunternehmen vornehmen. Der weitere Ablauf erfolgt dabei wie in Deutschland: Ist Zielobjekt ("Target") gefunden ist und besteht Verkäuferinteresse, ist die Durchführung einer „due diligence“ unerlässlich. Der Kauf oder die Beteiligung wird bei Kapitalgesellschaften im Rahmen eines sogenannten "Share Deals“ durch die Übertragung der Anteile an dem jeweiligen Unternehmen vollzogen werden. Der Kauf der Vermögenswerte einer griechischen Gesellschaft kann als "Asset Deal“ erfolgen. Hierbei erfolgt also nicht die Übertragung der Gesellschaft an sich, sondern nur ihrer Vermögenswerte.

Steuern: Die jüngsten Steuerregelungen sehen folgende Unternehmensbesteuerung vor:

Die Gewinne von Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften usw.) bis zu dem Betrag von 50.000 Euro werden mit 26% besteuert, darüber hinausgehende Beträge unterliegen einem Steuersatz von 33%.

Die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und IKE) werden mit 26% versteuert. Ausgeschüttete Gewinne bei Gesellschaftern und Aktionären mit weiteren 10%.

Die Transaktionssteuer für die Übertragung von Gesellschaftanteilen und Aktien erfolgt auf der Grundlage des Mehrwertes, welcher mit 20% besteuert wird.

Durch die Einführung der neuen Buchführungsordnung ist auf vielen Bereichen eine Vereinfachung der Buchführung und Rechnungsstellung erfolgt.

Erbschaften von Erben ersten Ranges sind bis 150.000 Euro steuerfrei, für den darüber hinausgehenden Betrag bis  300.000 Euro beträgt der Steuersatz der Erbschaftssteuer 1%. (Die Erbschaftssteuer bis 300.000 Euro beträgt demnach insgesamt 1.500 Euro). Für die darüber hinausgehenden Beträge besteht eine Staffelung.

Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs:

Die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben ist ein wesentlicher Punkt, um den Staatshaushalt in Zukunft ausgeglichen gestalten zu können. Daneben sind jedoch Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in gleichem Maße wichtig und notwendig. Die Regierung hat deshalb verschiedene Studien in Auftrag gegeben (u.a. Boston Consulting Group, McKinsey, griechischen Organisationen etc.). Auf der Grundlage dieser Studien soll in den nächsten Monaten ein Masterplan für die Ankurbelung der griechischen Wirtschaft erstellt werden. Wesentliche Elemente werden jedoch die Förderung von Investitionen über das Nationale strategische Förderprogramm ESPA, das griechische Investitionsförderungsgesetz und die Nationale Kasse für Unternehmertum und Aufbau (ETEAN) sein. Darüber hinaus kommt dem Bürokratieabbau höchste Priorität zu, um Investitionen, Antragsverfahren und Behördenabläufe zugunsten einer vereinfachten Investititionstätigkeit zu vereinfachen.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption:

Die Regierung Samaras hat der Korruption auf breiter Front den Kampf angesagt. Ziel ist die Trockenlegung der Schattenwirtschaft, welche auf ca. jährlich ca. 65 Milliarden Euro beziffert wird. Insbesondere wird mit verschiedenen Maßnahmen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung bekämpft und Beamte entfernt, gegen die ein Straf- oder Diszipliarverfahren eingeleitet wurde. Namen von Steuersündern werden im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2012 wurde die Pflicht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Beträgen über 1500 Euro eingeführt.

Bei der griechischen Polizei wurde eine Sondereinheit in Form einer Finanzpolizei gegründet, welche sich ausschließlich mit Steuervergehen beschäftigt. Steuerschuldner wurden unter Setzung eines Ultimatus dazu aufgefordert sich bei den Steuerbehörden zu melden, um ihre Schulden zu regeln. Im Januar 2012 wurde eine Liste mit Steuerschuldnern veröffentlich und ca.185 Steuerschuldner verhaftet. Im September 2012 wurden von der Steuerfahndung (SDOE) Konten von 121 mutmaßlichen Steuerbetrügern eingefroren. Ferner wurden Luxusimmobilien, Aktien und Geldanlagen beschlagnahmt. Gegen gegen 32 Politiker wurden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts aufgenommen. Ferner ist die Finanzpolizei im Besitz einer CD mit rund 2.000 griechischen Konteninhabern.

Fazit: Zusammenfassend läßt sich damit sagen, dass die Griechenland-Krise eine Chance für einen Neuanfang darstellt. Die Spitze der Krise scheint überwunden und der Verbleib im Euroraum gesichert zu sein. Durch die eingeleiteten Maßnahmen dürfte in absehbarer Zeit und auf breiter Front eine Verbesserung der Funktionen des Staates und der Verwaltung eintreten. Löhne und Gehälter, sowie Immobilienkaufpreise und Miete sind auf ein attraktives Niveau gesunken, auf welchem sich ein Einstieg lohnt. Aufgrund der noch fehlenden Liquidität und der Umsatzeinbußen der Wirtschaft, als auch wegen der niedrigen Börsenwerte der Unternehmen zeichnen sich günstige Gelegenheiten für Unternehmens- und Beteiligungskäufe, sowie allgemein für M&A Transaktionen in den Jahren 2013-2014 ab. Aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Investitionsförderung werden in absehbarer Zeit Förderprogramme zur Ankurbelung der unternehmerischen Tätigkeit und der Konjunktur zur Verfügung stehen.  Damit dürfte etwa ab dem 3. QT 2013 eine erste, spürbare Verbesserung des Investitions- und wirtschaftlichen Klimas in Griechenland eintreten.


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Das griechische Finanzministerium beschließt die Erhebung der Immobilien-Sondersteuer und die Grundsteuer in einem gemeinsamen Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012

Publiziert am 9.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Die Steuerzahler sollen im  Februar  die Grundsteuer (FAP) (nicht zu verwechseln mit den Grundbesitzabgaben, welche über die Gemeinden erhoben werden, und für welche ein Anspruch auf Gegenleistung besteht) und die Sondersteuer für elektrifizierten Gebäude (sog. Charatzi oder Immobilienbesitzsteuer) gemeinsam in einem Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012 erhalten. Beide Steuern werden künftig in einem Bescheid erhoben. Es sind ca. 500.000 Steuerpflichtige betroffen.

Aufgrund der Minderung des Grundfreibetrages von 400.000 Euro auf 200.000 Euro, hat sich die Anzahl der Steuerpflichtigen, welche zur Zahlung der Grund – und Immobilienbesitzsteuer verpflichtet sind, in etwa verdoppelt.

Die Grund – und Immobilienbesitzsteuer für die Jahre 2011 und 2012  wird mit progressiven Steuersätzen  von 0,2 % bis 2 % in Bezug auf den gesamten Einheitswert der jeweiligen Immobilie besteuert.

Nach Schätzungen des Finanzministeriums, sollen durch die Einnahmen der Grund – und Immobilienbesitzsteuer des Jahres 2010 ca. 420 Millionen Euro und durch die entsprechenden Steuereinnahmen für die Jahre 2011 und 2012 ca. 1 Mrd. Euro in die Kassen gespült werden.

Zur Vereinfachung der Steuerzahlung, aber auch zur Vereinfachung für die Steuerpflichtigen untersucht das Ministerium derzeit  die Möglichkeit der Gewährung von Ratenzahlung in 10 Raten bis zum Dezember 2013. Ferner sollen ab 2013 die vereinten Steuern in Form einer einheitlichen Immobiliensteuer erhoben werden, wobei von nun an auch Flurstücke und andere, bislang nicht der Immobiliensteuer unterliegenden Bodenflächen außerhalb von Bebauungsplänen, wie zB Agrarflächen,  betroffen sein werden.


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Griechenland erwägt wohlhabende Senioren aus Europa mit Steuervorteilen anzulocken

Publiziert am 4.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Beitrag von Georg Petras, CEO von Engel & Völkers Dodekanes / Südägäis

In Bezug auf diese Meldung hatten wir bereits Anfragen von Kunden und möchten hier kurz über die Situation, speziell auch auf Rhodos, informieren.

Tatsächlich gibt es derzeit Überlegungen der griechischen Regierung den Immobilienmarkt durch gezielte Maßnahmen zu beleben. Verschiedene Optionen werden derzeit oder in naher Zukunft diskutiert werden. Eine Option ist die Senkung der Grunderwerbssteuer für Pensionäre. Dies wird – meines Erachtens – selbst bei einer Halbierung der Steuer, für eine Kaufentscheidung nicht so stark ins Gewicht fallen, wir derzeit vermutet.

Da sich die Immobilienpreise stabilisiert haben, dürften die ansteigende Nachfrage und die daraus resultierenden Preissteigerungen den „Preisvorteil“ der gesenkten Grunderwerbssteuer schnell neutralisieren.

Eine weitere Option ist die Einführung eines Gesetzes, das Nicht-EU-Bürgern beim Kauf einer Immobilie ab einem bestimmten Kaufpreis eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt.  Diese Maßnahme könnte die Nachfrage nach Immobilien auf Rhodos deutlich erhöhen.

Sehr interessant dürfte auch die Option sein, bei der Immobilienkäufer Ihr Einkommen nicht in Griechenland versteuern müssen, selbst wenn sie sich länger als sechs Monate hier aufhalten. Dieses wird allerdings nicht abhängig vom Zeitpunkt des Immobilienkaufes sein, sondern von dem Zeitpunkt des tatsächlichen Aufenthaltes von über sechs Monaten in Griechenland.

Meines Erachtens ist die wichtigste Neuerung, dass die Wahrscheinlichkeit für Griechenland den Euro zu verlassen auf ein Minimum gesunken ist. Diese Kombination aus der wieder herrschenden Sicherheit in Verbindung mit dem zu erwartenden Nachfrageanstieg und den damit verbundenen Preisanstiegen macht den Kauf einer Immobilie auf Rhodos jetzt interessanter denn je.

Georg Petras, Geschäftsführer Engel & Völkers Dodekanes Südägäis


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