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Unternehmen und Wirtschaft in Griechenland: Fördermittel in Höhe von 70 Millionen Euro

Unternehmen und Wirtschaft in Griechenland: Fördermittel in Höhe von 70 Millionen Euro

Publiziert am 22.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Für griechische Unternehmen und Gesellschaft wird ein neues Fördermittelprogramm mit dem Ziel der Stärkung und Förderung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen aufgelegt.

Ziel ist die

• Abfederung der Auswirkungen des Übergangs

• Abfederung der negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung durch Finanzierung der Diversifizierung

• die Modernisierung der lokalen Wirtschaft

Der Just Transition Portfolio Fund (Just Transition GR FoF) wird mit Mitteln aus dem NSRF-Programm 2021–2027 mit einem Gesamtbetrag von 70 Millionen Euro finanziert und umfasst zwei separate Fonds.

Finanzielle Produkte:

• Fonds für kofinanzierte Just Transition Risk Financing Loans (Just Transition Risk Financing Loans) für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), der im Rahmen besonders zinsgünstige Kredite bis zu 100.000 Euro bereitstellt

Verordnung (EU) 1407/2013 (de minimis) bzw. Artikel 21 Abs. 18 der Verordnung 651/2014, soweit anwendbar

• Garantiefonds für einen gerechten Übergang für KMU und Großunternehmen, der Portfoliogarantien bietet

Kredite (begrenzte Portfoliogarantien), die 80 % jedes Kredits für bis zu 20 % des garantierten Portfolios, im Rahmen der Verordnung (EU) 651/2014, je nach Budget, abdecken.

Im Just Development Transition Co-financing Loans Fund beträgt das Budget 40 Millionen Euro, mit Hebelwirkung

Es wird geschätzt, dass insgesamt ca. 74 Millionen Euro erreicht werden.

Im Just Development Transition Investment Loan Guarantee Fund beträgt das Budget 30 Millionen Euro und es wird erwartet, dass sie 156,25 Millionen Euro erreichen wird.

Die Griechische Entwicklungsbank wählt nach einer Bekanntmachung die Interessenten unter Anwendung bestimmter Kriterien für die Auswahl und Zuweisung von Budgets sowie die zwischengeschalteten Finanzinstitutionen, aus, die die einzelnen Fonds umsetzen.

01/2024 KPAG Kosmidis & Partner, alle Angaben ohne Gewähr KPAG Kosmidis & Partner ist auf die länderübergreifende Beratung im Gesellschafts- und Handelsrecht, insbesondere auf Unternehmensgründungen in Griechenland spezialisiert. www.rechtsanwalt-griechenland.de


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Immobilienkauf in Griechenland – deutliche Vereinfachung durch Einführung der e-Akte

Immobilienkauf in Griechenland – deutliche Vereinfachung durch Einführung der e-Akte

Publiziert am 15.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Eigentumsübertragungen von Immobilien werden in Griechenland künftig deutlich einfacher durch die Einführung der digitalen Akte, welche seit Jahresbeginn eingeführt wurde.

Das Verfahren:

Nach einem Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung der Notare wurde grünes Licht für die Nutzung der digitalen Akte zur Immobilienübertragung gegeben.

Ab dem 1. Januar ist es nun möglich, über die digitale Plattform www.akinita.gov.gr   Immobilien zu übertragen.

Danach soll es möglich sein, innerhalb eines Werktages eine Transkriptionsabschrift (oder eine begründete Ablehnung) zu erhalten, während dies bislang teils monatelanger Wartezeiten bedurfte.

Abschaffung von einzureichenden Unterlagen:

Die Bedingungen für die „Übertragung in einem Tag“ ist an zwei Bedingungen geknüpft:

·         Erstens, dass kein vorheriger Vorgang über dasselbe Grundstück anhängig ist, und

·          zweitens, dass die Gebühren per Kredit//Debitkarten bezahlt werden.

Bürokratische Schritte werden durch den Einsatz des Transferfolders deutlich reduziert da die vier nachfolgend aufgeführten und bislang notwendigen Belege, die zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen führten, nicht mehr vorgelegt werden müssen.

1. Die TAP-Bescheinigung, dass keine Gemeindeabgaben geschuldet werden

2. Die AKP-Version („aposmasa ktimatologikou diagramatos“ / Auszug Katasterkarte)

3. Der Antrag auf Registrierung / Eintragung

4. Die Zusammenfassung des Vertragstextes

Auch die physische Präsenz wird beim Grundbuchamt wird für die Nutzer der elektronischen Übertragungsakte abgeschafft.

Abschließend wird betont, dass der Property Number Code (KAEK) für die Dauer der Transaktion gesperrt ist, um die Sicherheit zu erhöhen.

Das Verfahren für Notare und Bürger:

Zusammenfassend sind die Schritte zur Nutzung der Plattform für Notare folgende:

• Der Notar fordert die Beteiligten über die Plattform der digitalen Akte zur Teilnahme am Verfahren auf.

• Er beschafft dann über andere digitale Portale die notwendigen Dokumente

• danach wird der digitale Vertragsentwurf ohne handschriftliche Anmerkungen etc. erstellt

• Es folgt die Berechnung der Gebühren und Abgaben für den Käufer und anschließend die

• Eintragung einer Urkunde im Grundbuchamt

• Überwachung des Anwendungsfortschritts in Echtzeit

Zusammenfassend sind die Schritte zur Nutzung der Plattform für Bürger:

• Anmeldung als Bürger anmelden und Annahme Einladung Notar

• Auswahl der zum Verkauf stehenden Immobilie durch Vertragspartner/Verkäufer

• Zahlung der Gebühren und Steuern durch den Käufer und Eintrag im Grundbuchamt

 

Inbetriebnahme auch des myPROPERTY Portals : https://myproperty.aade.gov.gr/

Über dieses Portal kann ab dem 10.1.2024 digital

·         die Grunderwerbsteuererklärung (FMA) zur Übertragung von Immobilien eingereicht werden.

·         Ferner erfolgen die nachstehenden Berichtigungen der fristgemäßen Steuererklärungen ausschließlich über das digitale Portal für Immobilien, für welche das System der „objektiven Wertermittlung“ gilt:

Die Eigentumsübertragung bzw. Errichtung eines dingliches Rechts aus existentem Recht, für welches von den Vertragsparteien eine gemeinsame Grunderwerbsteuer-Erklärung abgegeben wird

Hiervon ausgenommen sind

·         notarielle Dokumente über die Errichtung horizontalen oder vertikale Eigentums, Löschungen, Berichtigungen, Wiederholung oder Annullierungen von Verträgen

·         die Berufung des Übertragenden auf den Erwerb der Immobilie durch Ersitzung in einem Vertrag über die Übertragung seines Eigentums, oder die Begründung eines anderen dinglichen Rechts daran aus beliebigem Grund

·         die Übertragung eines idealen Grundstücksanteils durch den Grundstückseigentümer an den Auftragnehmer aufgrund der Ausführung einer vorvertraglichen Vereinbarung und

·          der Flächenunterschied, sofern dieser größer ist als in der Eigentumsurkunde der Immobilie angegeben, im Falle einer Übertragung oder dinglichen Errichtung eines Rechts, aus beliebigem ​​Grund  

11.1.2024 ohne Gewähr - KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


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Einführung der digitalen Erbschaftssteuererklärung in Griechenland ab dem 1.1.2024

Einführung der digitalen Erbschaftssteuererklärung in Griechenland ab dem 1.1.2024

Publiziert am 10.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (zentrale griechische Steuerbehörde / „AADE“) bietet ab dem 1.1.2024 neue Möglichkeiten für die digitale Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen für alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des objektiven Wertesystems (Einheitswerte).

Die digitale Einreichung der Erbschaftssteuererklärungen bringt nun eine deutliche Erleichterung bei der Abwicklung von Erbschaften und Nachlässen, insbesondere für die Erben.

Konkret werden nach Beschluss des Vorsitzenden der griechischen Zentralsteuerbehörde, Giorgos Pitsilis, die folgenden Anträge nun digital über die aktualisierte Onlineplattform des Finanzamts eingereicht:

  1. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall bis zum 31.12.2021 eingetreten ist.
  2. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall nach dem 1.1.2022 eingetreten ist, und zwar wie folgt:

- Fast alle Erbschaftssteuererklärungen (Erst- und Änderungserklärungen), für die die automatisierte Freigabe nicht von der digitalen myPROPERTY-Plattform unterstützt wird (z.B. Erbschaftsteuererklärungen für Grundstücke außerhalb des objektiven Einheitswertesystems, nachgelagerte Besteuerung).

- die berichtigenden Erbschaftssteuererklärungen, für die die ursprüngliche Erklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht worden war.

Für alle oben genannten Erklärungen wurde in der myPROPERTY-Plattform eine neue spezielle Kategorie "Erbschaftssteuererklärungen über das Finanzamt" eingerichtet.

Diese Erklärungen

  • werden digital über die Plattform myPROPERTY vom Erben, mit oder ohne Einschaltung eines Notars, oder von einem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter des Erben eingereicht,
  • werden vom zuständigen Finanzamt bearbeitet und
  • der Akt der Festsetzung der Erbschaftssteuer wird dem Erben und seinem gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertreter, wenn die Erklärung über einen Vertreter eingereicht wurde, digital über das Onlineportal myAADE mitgeteilt.

Die Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen über die oben genannte myPROPERTY-Plattform war bis zum 31.12.2023 optional. Ab dem 1.1.2024 müssen alle oben genannten Erbschafsteuererklärungen nur noch über das oben genannte digitale Verfahren eingereicht werden.

01/2024 ohne Gewähr / KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


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ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

Publiziert am 27.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Neues Fördermittelprogramm mit 65-Millionen Euro für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm startet Anfang 2024 - Welche Region es betrifft

2024 startet mit der Auflage eines neuen 65 Millionen schweren ESPA – Fördermittelprogramms. Am 22. Januar startet die Einreichung der Anträge für den „Übergang zu einer „innovativen, globalisierten und intelligenten Spezialisierung" in der Region von Zentralmakedonien.

Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme zielt auf die Förderung und Stärkung der Tätigkeiten in den Prioritätsbereichen der Nationalen Strategie der intelligenten Spezialisierung, so, wie diese für jede Region festgelegt werden (regionale Erweiterungen). Unterstützt werden bestehende sehr kleine, kleinen und mittlere Unternehmen in der Region von Zentralmakedonien,

  • zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien
  • für ihre technologische Transformation
  • zur Erweiterung / Vergrößerung (scale up)
  • globalisierte Spezialisierung (Betonung sowohl der globalen Wertschöpfungsketten – GVC als auch der Förderung von Produkten mit hohem technologischem Wert)
  • für die Förderung des dualen Übergangs, d. h. des digitalen Wandels und der Kreislaufwirtschaft

Voraussetzungen

Um förderfähig zu sein, muss jedes Investitionsprojekt nachweislich mit einer regionalen Erweiterung der Prioritätsbereiche der Nationalen Strategie für Intelligente Spezialisierung (S3) verbunden sein und jede darin enthaltene Ausgaben müssen den Interventionsbereichen dienen.

Insbesondere sind die regionalen Erweiterungen der Region von Zentralmakedonien folgende:

  • Agrar- und Lebensmittelkette: Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Wein, makedonische/lokale Küche
  • Biowissenschaften, Gesundheit, Arzneimittel: Wellness, Zugänglichkeit, Rehabilitation und Eingliederung mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und schutzbedürftigen sozialen Gruppen, Pharmazeutika und Kosmetika mit Schwerpunkt auf der Verwendung lokaler Produkte
  • Digitale Technologien: Digitale Transformation der Industrie
  • Nachhaltige Energie: alternative Kraftstoffe und Biokraftstoffe, geothermische Energie
  • Umwelt und Kreislaufwirtschaft: Textilien und Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, grüner Tourismus
  • Transport & Lieferkette: Textilien & Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, nachhaltige Mobilität
  • Materialien, Bau und Industrie: Textilien & Bekleidung, Baumaterialien
  • Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft: Filmmarkt, Kunst und audiovisuelle Medien, Gesundheitstourismus, Tourismus für ältere Menschen und schutzbedürftige soziale Gruppen, Kultur für schutzbedürftige soziale und ältere Menschen

Förderumfang

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt beläuft sich zwischen 60.000,- und 400.000,- Euro. Die öffentlichen Ausgaben für alle Investitionsprojekte belaufen sich auf 45 %.

Die in der Aktionsladung beschriebenen Hauptkategorien der förderfähigen Kosten sind folgende:

  • Personalkosten
  • Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente
  • Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Umgebungsflächen
  • Ausgaben für Dienstleistungserbringung – Softwarekosten
  • Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Networking – Indirekte Kosten

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 12/2023

Unter Ausschluss jeglicher Gewähr für die Richtigkeit der Angaben


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In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

Publiziert am 19.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Die folgenden Branchen werden aktuell als chancenreichste Investitionsmöglichkeiten in Griechenland angesehen. Die Vorschläge in den jeweiligen Sektoren sind nur beispielhaft und nicht abschließend dargestellt.
• Nachhaltige und grüne Entwicklung
• Gesundheitswesen
• Innovation
• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
• Gewerbeimmobilien

• Nachhaltige und grüne Entwicklung

Entwicklung und Angebot von Methoden zur Renaturierung („Value of Nature Restoration“) in Gesellschaft und Unternehmen.
Beratung und Handel in allen Bereichen grüner und erneuerbarer Energien
Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen / Verwendung von Recyclingmaterialien (Recyclingrohstoff) in einem geschlossenen Kreislauf.
Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Steigerung der Wiederverwendung von Verpackungen, einschließlich Nachfüllsystemen.
Angebote von Kursen für nachhaltige Entwicklung und Kreislaufwirtschaft in die Programme aller Bildungsstufen.
Nachhaltigkeitszertifizierung von Reisezielen, Infrastruktur, Dienstleistungen und im Tourismus tätigen Unternehmen durch international anerkannte Zertifizierungen
Beratung und Zertifizierung zur Umsetzung eines Mindestniveaus an Energieausweisen in Gebäuden und Einführung eines Prozentsatzes der Nutzung grüner Energie als Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen.

• Gesundheitswesen

Gründung von Kliniken und Zentren zur Verbesserung des Gesundheitswesen
Gründung von Forschungszentren im Bereich der Biotechnologie
Produkte und Dienstleistungen zur Beschleunigung der Digitalisierung von Behandlungszentren, Institutionen etc.
Investitionen zur Verbesserung und Steigerung innovativer klinischer Studien in Griechenland für einen schnelleren Zugang für den Patienten.
Schaffung eines One-Stop-Shops/einer zentralen Stelle für die Organisation und Durchführung klinischer Studien mit Zertifizierung von Zentren (Schaffung von Sonderrollen mit alleiniger Verantwortung für die Durchführung von Studien).
Investitionen in die HealthTech-Industrie in Griechenland
• Innovation
erhebliche Chancen für innovative Praktiken und Produkte bestehen in Griechenland in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Gesundheit, Naturkatastrophenmanagement.
Schaffung von Forschungs- und Innovationszentren durch Unternehmen mit etabliertem, offenen Zugang zum griechischen Innovationsökosystem.

• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit

Schaffung von Strukturen zur Förderung und Entwicklung von Startups insbesondere im Bereich Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und anderen kritischen Bereichen im Zusammenhang mit dem Nationalen Entwicklungsprogramm.
Beratung und Angebot zur Einbindung und Umsetzung eines regulatorischen Cybersicherheitsrahmens in die griechische Rechtsordnung und Best Practices für die Cybersicherheitsresilienz kritischer Infrastrukturen.
Errichtung von Kompetenzzentren für Cyber-Sicherheitsbedrohungen und -Vorfälle zur Entwicklung von KI-basierte Modellen und Algorithmen, um potenzielle Cyber-Angriffe vorherzusagen und frühzeitige Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, mit besonderer Ausrichtung/Expertise zu Fragen des internationalen Versands.

• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
Investitionen in Branchen die Griechenland für Besucher attraktiver zu machen, welche den größten Teil des Jahres im Land leben möchten (Rentner, Einkommensverdiener, digitale Nomaden, Expats, Sommerhausbesitzer) und dadurch auch die Lebensqualität der ständigen Einwohner (Blaue Zone). Klima/Umwelt verbessern
Angebot neuer touristischer Dienstleistungen zur nachhaltigen Nutzung der verlängerten Touristensaison.
Ausbau des Wellnesstourismus (Entwicklung von Thermalquellen, Thalassotherapie, Aktivitäten im Zusammenhang mit Yachthäfen).
Angebot von Indoor- und Outdoor-Aktivitäten basierend auf der Erlebnisvielfalt (Erlebnisökonomie).
Investitionen in die griechische Ernährungswirtschaft basierend auf lokaler Produktion.
Investitionen im Bereich Senior Living
Entwicklung und Angebot im Bereich digitale Transformation von Prozessen, die ein positives Entwicklungszeichen in Richtung gutes Leben (5G) haben.
Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und Entwicklung des Medizintourismus.

• Investitionen in Gewerbeimmobilien, Seniorenresidenzen

Es besteht seit einiger Zeit ein starker Trend zum Erwerb von Renditeobjekten und Freizeit-Immobilien in Griechenland durch ausländische Investoren. Weitere interessante Investitionsmöglichkeiten bieten die Gewerbeimmobilien in Griechenland, da in den nächsten Jahren mit einem starken wirtschaftlichen Wachstum gerechnet wird.
Einen weiteren Bereich stellt die Schaffung von Seniorenresidenzen für ausländische Rentner dar. Griechenland bietet aufgrund seiner klimatischen Bedingungen, der gesunden mediterranen Ernährung innerhalb der EU eine hervorragende Alternative für die Schaffung von Seniorenresidenzen.


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Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.

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ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 - 2027

70%ige Förderung für neue Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in West - Makedonien und dem Peloponnes

DIE FÖRDERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN bis zu 100.000 Euro sieht die Aktion "Gründung von Unternehmen und Unterstützung neuer KMU in den Gebieten der Territorialpläne für den gerechten Übergang in Westmakedonien und Megalopolis" vor, die mit Mitteln aus dem Programm "Gerechte Entwicklungstransformation" des ESPA 2021 - 2027 in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro umgesetzt wird.

Ziel der Aktion ist es, neue Unternehmen zu gründen und Start-ups zu fördern, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Regionen auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen, zu bewältigen.

WEN DIESE AKTION BETRIFFT

Die Aktion steht neubestehenden mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen sowie Neugründungen offen.

  • Unter einer Neugründung versteht man Unternehmen, die nach der elektronischen Einreichung des Förderantrags eine Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt einreichen werden.
  • Als neubestehende Unternehmen gelten solche, die ihre Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung des Förderantrags weniger als zwei abgeschlossene Geschäftsjahre (für die die entsprechenden Steuererklärungen eingereicht worden sind) vorweisen können.

GESAMTBUDGET

Der entsprechenden Vorabveröffentlichung zufolge beläuft sich das Gesamtbudget (öffentliche Ausgaben) der Aktion auf 20 Millionen Euro, während die Mittel je Region wie folgt aufgeteilt sind:

RegionGeografische EinheitNeue Unternehmen & Neugründungen

Westmakedonien
Einheitspräfektur Kozani4.200.000 €
Einheitspräfektur Florina4.200.000 €
Einheitspräfektur Kastoria2.800.000 €
Einheitspräfektur Grevena2.800.000 €
Summe der Region Westmakedonien14.000.000 €

Peloponnes
Gemeinde Megalopolis3.000.000 €
Gemeinde Ichalias
3.000.000 €
Gemeinde Gortynias
Gemeinde Tripoleos
Summe der Region Peloponnes6.000.000 €
Summe der Regionen20.000.000 €

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die Höchstdauer zur Fertigstellung des materiellen und finanziellen Gegenstands des Investitionsprojekts darf 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Beschlusses zur Genehmigung der Bewertungsergebnisse nicht überschreiten.

Die Aktion wird von der Europäischen Union, insbesondere vom Europäischen Fonds für einen gerechte Transformation (JFT), und vom griechischen Staat co-finanziert.

Der Förderungsanteil für alle Investitionsvorhaben und alle darin enthaltenen Ausgaben beträgt 70 %. Der Anteil der privaten Beteiligung beläuft sich auf 30 %.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Ein Investitionsprojekt kann unter anderem folgende Ausgaben umfassen:

Ausgaben für Gebäude und Umgebungsfläche

  • Gebäude, Einrichtungen und Umgebungsfläche
  • Gebäudeinterventionen für Umweltschutz, Energie- und Wassereinsparung und Abfallbehandlung

Ausrüstungs- und Transportkosten

  • Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft
  • Elektrische Transportmittel
  • Produktions- und mechanische Ausrüstung
  • Automatisierungssysteme und spezielle IT-Systeme
  • Digitale Büroausstattung
  • Sonstige Betriebsausstattung

Softwarekosten

  • Aufbau von Website, E-Shop, mobilen Anwendungen als feste Bestandteile
  • Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Ausgaben für Dienstleistungen

  • Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
  • Dienstleistungen zur Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von "Software as a Service", "Cloud Computing" oder ähnlichem
  • Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten und fakultativen Normen der europäischen Länder und/oder der Nicht-EU-Länder
  • Zertifizierung von Dienstleistungen & Verfahren nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
  • Werbe- und Extrovertiertheitskosten
  • Teilnahme an Messen für gewerbliche Zwecke

Personalkosten

Indirekte Kosten (7% der anderen Kategorien)

www.rechtsanwalt-griechenland.de (12/2023)

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NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Die griechische Regierung plant die kurzfristige Auflage eines neuen Photovoltaik- und Solar - Förderprogramms für Unternehmen.

Die Veröffentlichung der Ausführungsverordnung zu dieser Solarförderung und Installation von Photovoltaik-Eigenstromanlagen wird kurzfristig erwartet. Das Programm orientiert sich an den bisherigen Gegebenheiten der Photovoltaik Dachanlagen für Haushalte und Landwirte, allerdings mit dem Schwerpunkt auf der Installation batteriebetriebener Photovoltaikanlagen.

Gefördert werden die Installationen von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Strom-Speichern / Batterien, welche den höchsten Anteil der Förderung erhalten.

Der Fördertopf für solche Solaranlagen beinhaltet 160 MIO. €.

Das Budget des Förderprogramms stammt dabei aus Mitteln des Wiederherstellungs- und Resilienzfonds. Träger der Umsetzung des Solarprogrammes ist das TAIPED (Fonds zur Nutzung des Staatseigentums).

Die Zahl der Begünstigten wird schätzungsweise knapp 10.000 Unternehmen erreichen.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass die Produktion aus der Photovoltaik auf die Deckung des Energiebedarfs von Unternehmen ausgerichtet sein wird, wobei diese über die Batterien in der Lage sein werden, die Energie zu speichern und damit ihren Energiebedarf rund um die Uhr nachhaltig zu decken.

Ziel des Ministeriums für Umwelt und Energie ist, das Budget auf Unternehmen aller Art zu verteilen. Dabei wird es aber verschiedene Kriterien wie die zeitliche Priorität, dem Umsatz des Unternehmens und der erwarteten Energieeinsparung etc. geben.


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Produc-E GREEN

Produc-E GREEN

Publiziert am 12.Oktober.2023 von Abraam Kosmidis

Förderung bis zu 75% für Unternehmen durch die 200 – Millionen - Aktion

Im Rahmen der Aktion Produc-E Green, die aus dem Erholungs- und Resilienzfonds finanziert wird, werden Zuschüsse in Höhe von 10 % bis 75 % gewährt, die vom Niederlassungsort (Präfektur / Einheitspräfektur) der Investition sowie der Größe des begünstigten Unternehmens (groß/mittel/klein/sehr klein) abhängen.
Ziel der Aktion ist die Förderung von Investitionsvorhaben zur Herstellung von Produkten im Bereich der grünen Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Produktionssektor der Elektromobilität, der erneuerbaren Energiequellen und der Produkte und Waren zur Energieeinsparung liegt.
Die Aktion zielt auf die technologische, produktive, administrative und organisatorische Modernisierung sowie auf innovative und extrovertierte Entwicklung und Wachstum ab, mit Endziel, die Wettbewerbsposition der Produktionsunternehmen auf dem nationalen und internationalen Markt zu stärken.

AKTIONSBUDGET

Die öffentlichen Ausgaben für die Ausschreibung belaufen sich auf 199,7 Mio. EURO und werden aus dem Erholungs- und Resilienzfonds für den Zeitraum 2023-2025 finanziert, während die Einreichungsfristen der Investitionsvorhaben am 30. November 2023 ablaufen.
Die Grenzen des beantragten förderfähigen Mindestbudgets der Investitionsvorhaben hängen von der Größe der Unternehmen ab und belaufen sich auf:
• 300.000 € für sehr kleine und kleine Unternehmen
• 500.000 € für mittlere Unternehmen
• 1 Million € für Großunternehmen

BEGÜNSTIGTE

Zuschussempfänger können juristische Personen sein, die entweder zu den KMU oder zu den Großunternehmen gehören, vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Artikels des Allgemeinen Staatsarchivs, die eine einfache und/oder doppelte Buchhaltung führen und zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags mindestens über eine der in der entsprechenden Bekanntmachung aufgeführten förderfähigen Tätigkeitscodes als Haupttätigkeit verfügen oder verfügen werden.

INVESTITIONSVORHABEN

Die einzureichenden Investitionsvorhaben müssen:

  1. dem Verarbeitungssektor unterliegen
  2. in den Tätigkeitscodes der Aktionsbekanntmachung enthalten sein
  3. einen integrierten Charakter einer Erstinvestition aufweisen, und
  4. einer der folgenden Kategorien angehören:
    • Errichtung einer neuen Anlage
    • Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage
    • Diversifizierung der Produktion einer Anlage in Produkte, die noch nie hergestellt wurden, oder in Dienstleistungen, die nicht von ihr erbracht worden sind
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Anlage

FÖRDERFÄHIGE TÄTIGKEITSCODES

Gemäß der Aktionsbekanntmachung sind die förderfähigen Tätigkeitscodes im Einzelnen folgende:

  1. Herstellung von Elektrofahrzeugen zur Personenbeförderung
  2. Herstellung von Elektrofahrzeugen zur Beförderung von zehn oder mehr Passagieren
  3. Aufbau von Karosserien für Elektrofahrzeuge
  4. Herstellung von Teilen und Zubehör – nicht zugeordnet, ausschließlich für Elektrofahrzeuge
  5. Herstellung von Elektromotorrädern (einschließlich Elektrofahrrädern und anderen Elektrofahrzeugen)
  6. Herstellung von Teilen und Zubehör ausschließlich für Elektromotorräder (einschließlich Elektrofahrräder und andere Elektrofahrzeuge)
  7. Herstellung integrierter elektronischer Schaltkreise (Ladegeräte)
  8. Herstellung von Ausrüstungsteilen für Kühl- und Gefriergeräte sowie Wärmepumpen
  9. Herstellung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Wärmepumpen, ausgenommen Haushaltsgeräte
  10. Herstellung von Wärmetauschern; nicht-häusliche Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräte
  11. Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
  12. Herstellung von Photovoltaikzellen
  13. Bau von Windkraftanlagen
  14. Herstellung von Solarwarmwasserbereitern, elektrisch
  15. Herstellung von Solarwarmwasserbereitern, nichtelektrisch
  16. Herstellung von Elektromotoren, Elektrogeneratoren und elektrischen Transformatoren
  17. Herstellung von Stromverteilungs- und -Schalteinrichtungen

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Steuerbefreiung für sieben (7) Jahre

Steuerbefreiung für sieben (7) Jahre

Publiziert am 30.August.2023 von Abraam Kosmidis

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können in den ersten sieben (7) Jahren von einer Steuerbefreiung von 50 % auf ihr weltweites Einkommen profitieren. Das bedeutet, dass nur 50 % ihres Einkommens der griechischen Besteuerung unterliegen, während die restlichen 50 % steuerfrei sind. Insbesondere ist gemäß Artikel 5C des Einkommensteuergesetzes, geändert durch Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes 4758/2020, der Steuerzahler, eine natürliche Person, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, von der Einkommensteuer und vom besonderen Solidaritätszuschlag gemäß Artikel 43A für fünfzig Prozent (50 %) seines Einkommens aus abhängiger Arbeit, das er in Griechenland erzielt, befreit, wenn er kumulativ:

  • in den letzten fünf (5) der sechs (6) Jahre vor der Verlegung seines steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland hatte,
  • seinen steuerlichen Wohnsitz aus einem EU-Mitgliedsstaat verlegt oder von E.O.H. oder aus einem Staat, mit dem ein Verwaltungskooperationsabkommen auf dem Gebiet der Besteuerung mit Griechenland in Kraft ist,

erbringt. Dienstleistungen in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des CFE, das entweder bei einer lokalen juristischen Person oder juristischen Person oder in einer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Griechenland ausgeübt wird und erklärt, dass er mindestens zwei Jahre in Griechenland bleiben wird.

Steuerliche Anreize für Investoren – „Non Dom“

Zusätzlich zur Steuerbefreiung bietet Griechenland auch Steueranreize für Menschen, die in bestimmte Wirtschaftszweige investieren. Investoren, die beispielsweise in erneuerbare Energieprojekte investieren, können von ermäßigten Steuersätzen profitieren, Steuerbefreiungen genießen usw. Dabei handelt es sich um die Einrichtung des „Non Domiciled Resident“ (Non-Dom), die in Griechenland durch das Gesetz 4646/2019 eingeführt wurde und in Artikel 5A des Einkommensteuergesetzes geregelt ist. Insbesondere für Anleger, die sich für die Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland entscheiden, ist vorgesehen, dass sie für ihre im Ausland erzielten Einkünfte unabhängig von der Höhe der Einkünfte für insgesamt 15 Jahre lang eine jährliche Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zahlen müssen. (Die 100.000 € werden offenbar auf 15 Jahre umgelegt, also knapp 7.000 / Jahr).

Alternative Besteuerung ausländischer Rentner – Anwendung des Steuersatzes von 7 %.

Darüber hinaus werden steuerliche Anreize zur Anwerbung ausländischer natürlicher Personen für Rentner angeboten, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen möchten. Tatsächlich unterliegen ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, gemäß Artikel 5B des Einkommensteuergesetzes einer alternativen Form der Einkommensbesteuerung mit der Anwendung eines Steuersatzes von nur 7 % für Einkünfte ausländischer Herkunft. Laut Statistik wurden für diese Kategorie seit 2020 335 Anträge auf Aufnahme in die alternative Besteuerung aus mindestens 21 Ländern genehmigt, während 120 Anträge in Bearbeitung sind.

Zugang zum EU-Binnenmarkt:Durch die steuerliche Ansässigkeit in Griechenland hat man die Möglichkeit, Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Dies bedeutet, dass die natürliche Person durchaus vom freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb der EU profitieren kann, was erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit mit sich bringt.

Niedrige Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland relativ niedrig. Dies bedeutet, dass Menschen, die in Griechenland steuerlich ansässig werden, einen hohen Lebensstandard zu viel geringeren Kosten als in anderen Ländern genießen können.

Darüber hinaus heißt es in einem im Januar 2023 veröffentlichten Artikel auf der griechischen Website www.moneyreview.gr , dass sich die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Rentnern und Anlegern immer größerer Beliebtheit erfreut, da sie mit einer günstigen Steuerregelung einhergeht.

Bemerkenswert ist, dass bis heute 4.500 Menschen, von denen die meisten das Land während der Krise verlassen haben, zurückgekehrt sind und nun in Griechenland arbeiten. Derzeit werden sogar 1.500 Neuanträge geprüft. Im Rahmen dieser Sonderregelung zahlen sie in den nächsten sieben Jahren 50 % ihrer Steuerschuld.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat sich die Zahl der Arbeitnehmer, die sich dank dieses besonders günstigen Rechtsrahmens entschieden haben, nach Griechenland zu kommen, seit Juni 2022 vervierfacht, während Tausende von Anträgen anhängig sind.

Darüber hinaus sind 124 vermögende Investoren („HNWI“) nach Griechenland gekommen und werden innerhalb der nächsten drei (3) Jahre ihre Investitionen im Gesamtwert von 62 Millionen Euro abgeschlossen haben.

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass viele bereits ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und mit der Gründung von Special Purpose Family Property Management Companies („SPEs“) begonnen haben. In diesem Fall handelt es sich um das Gesetz 4778/2021, das mit dem Ziel, Finanzströme von Privatpersonen mit hohem Vermögen anzuziehen, den Betrieb sogenannter „Family Offices“ regelt. Voraussetzung für ihre Gründung ist, dass ihnen Betriebskosten entstehen in Griechenland in jedem Steuerjahr mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr. Tatsächlich verlegte ein Investor vor Kurzem seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland und schaffte es, die erste Familienimmobilienverwaltungsgesellschaft mit besonderem Zweck zu gründen.


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