Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren. Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen. Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen: Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%. Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden. Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen. Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

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Neues Förderprogramm in Griechenland

Publiziert am 29.Juni.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandVerarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.

Potenzielle Begünstigte

Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
  • Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
  • Milch
  • Eier
  • Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
  • Futtermittel
  • Getreide
  • Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
  • Wein
  • Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
  • Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
  • Arznei-und Duftpflanzen
  • Samen & Vermehrungsmaterial
  • Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)

Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben

Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €. Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.

Förderhöhe:

Zwischen 40% und 50% je nach Region. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.
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Große Investitionspläne des chinesischen Unternehmensriesen Fosun in Griechenland

Publiziert am 30.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
FOSUN in GreeceDer chinesische Unternehmensriese Fosun International, der unter anderem am größten Immobilienprojekt Europas zum Ausbau des stillgelegten Athener Flughafens „Elliniko“ beteiligt ist, plant nun auch bedeutende Investitionen im griechischen Tourismussektor. Durch ihre Beteiligung am Tourismuskonzern Thomas Cook Group möchte die Fosun-Gruppe Pauschalurlaubsreisen, insbesondere für den gewaltigen chinesischen Markt anbieten, erklärte ihr hauptverantwortlicher Vizepräsident und fügte hinzu, dass Griechenland ein sehr sicheres Urlaubsziel ist, das zudem gute Investitionsmöglichkeiten biete. Den Angaben der chinesischen Regierung zufolge planen mittelfristig rund 1,5 Mil. Chinesen ihren Urlaub in Griechenland. Gemäß dem Verband der griechischen Touristik-Unternehmen (SETE) belief sich die Anzahl der Touristen im Vorjahr auf 28,1 Mil., wovon nur ca. 150.000 Urlauber Chinesen waren. Diese Zahl könnte demnach also ca. verzehnfacht werden. Ferner prüft die Fosun-Gruppe derzeit auch den Kauf und Neuerrichtung von Hotelanlagen und Resorts in Griechenland durch ihre eigene Holdinggesellschaft Club Med SAS. Der Vizepräsident von Fosun wies zudem auch darauf hin, dass eine Zunahme der chinesischen Touristen in Griechenland künftig zu einer direkten Luftverbindung zwischen Peking, Shanghai und Athen führen wird. Seit der ersten Investition der Fosun-Gruppe in den griechischen Konzern Folli Follie ist nach den Aussagen des Vizepräsidenten eine Erholung der griechischen Wirtschaft feststellbar, wodurch nun sehr gute Voraussetzungen für ausländische Investoren vorliegen würden. Darüber hinaus scheint der Fosun-Konzern auch an einer Investition im griechischen Bankensektor interessiert zu sein, sobald sich eine vorteilhafte Gelegenheit ergibt. Ein Angebot für den Erwerb einer der größten griechischen Versicherungsgesellschaften, der „Ethniki Asfalistiki“ wurde bereits abgegeben. Der chinesische Konzern ist zudem am Konsortium unter der Führung des griechischen Unternehmens Lamda Development beteiligt, das den alten Athener Flughafen in ein gigantisches, luxuriöses Küstenresort umwandeln soll. Hierbei wird es sich um die größte, private Investition in Europa handeln.

Wer ist Fosun?

Mit Hauptsitz in Shanghai, verwaltet die Fosun-Gruppe ein Vermögen in Höhe von 64,3 Mrd. Euro auf internationaler Ebene, während sich ihre bisherigen Investitionen in Griechenland auf ca. 200 Mio. Euro belaufen. Ziel des chinesischen Kolosses ist es, zum Aufschwung der Wirtschaft beizutragen und somit Arbeitsplätze im Gaststättengewerbe, im Einzelhandel bis auch in der Taxi-Industrie auf breiter Ebene zu schaffen. Fosun ist die größte chinesische Privatgesellschaft, die in Europa investiert. In ihrem Besitz befinden sich die deutsche Bank „Hauck & Aufhaeuser Privatbankiers“ und das portugiesische Versicherungsunternehmen „Fidelidade Cia de Seguros“.
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Herabsetzung der Legalisierungskosten für Schwarzbauten

Publiziert am 21.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
SchwarzbautenDas fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden. Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen. Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.

Was das Gesetz vorsieht

Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
  • Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
  • Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
  • Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
  • Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.

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Neue Ära für den Hafen von Thessaloniki

Publiziert am 13.Mai.2017 von Abraam Kosmidis

Hafen ThessalonikiDer zweitgrößte Hafen Griechenlands wird zum weltweiten Handelsknotenpunkt ausgebaut

Die Münchner „Deutsche Invest Equity Partners GmbH“ gemeinsam mit der „Terminal Services SAS“, einer Tochtergesellschaft des französischen Schifffahrts- und Logistikunternehmens CMA – CGM, sind die neuen Betreiber des Hafens von Thessaloniki. Das Konsortium erhielt nun den Zuschlag. Ziel der Investorengruppe ist es, den zweitgrößten Hafen Griechenlands in einen wichtigen Handelsknotenpunkt für das Land und den gesamten Balkan auszubauen. Der ambitionierte Entwicklungsplan verspricht eine neue Ära für den Hafen, die lokale Wirtschaft, die Stadt selbst und für die gesamte Balkanregion. Mit im Boot ist auch das griechische Unternehmen „Belterra Investments Ltd.“, deren Hauptaktionär der griechisch-russische Investor Ivan Savvidis ist, dem Großaktionär der Fußballmannschaft PAOK Thessaloniki. Das Unternehmen „Terminal Services SAS“ schloss sich als letztes der Gruppe an und gehört zur weltweit drittgrößten Schifffahrts-und Logistikgesellschaft für Containertransport CMA – CGM. Die entsprechende Unternehmensgruppe, die unter anderem gemeinsam mit dem chinesischen Transportunternehmen Cosco ein Kernmitglied des viergliedrigen Bundes „OCEAN Alliance“ ist, bedient 420 von insgesamt 521 Handelshäfen weltweit, und ihr Konzernumsatz beläuft sich auf ca. 22 Mrd. USD. Der zweite Pächter der Gruppe, die in München ansässige „Deutsche Invest Equity Partners GmbH“, verwaltet Mittel in Höhe von ca. 2,3 Mrd. Euro. Gemäß ihrem Unternehmensprofil soll sie einen Beitrag im Bereich Anlagen in Unternehmensbeteiligungen, Entwicklungsmaßnahmen und Immobilienverwaltungen, mit Schwerpunkt auf den deutschen, chinesischen und amerikanischen Markt leisten. Der Großaktionär Ivan Savvidis trat mit dem griechischen Unternehmen „Belterra Investments LTD“ bei, und bekräftigt weiterhin seine Absicht auf weitere Investitionen in Nordgriechenland. Das Konsortium hat das beste Angebot für den Hafen vorgelegt, und soll zunächst für 231,9 Millionen Euro einen 67 prozentigen Anteil des Hafens übernehmen. Dazu hat sich das Konsortium zu Investitionen in Höhe von 180 Mil. Euro in den nächsten sieben Jahren verpflichtet. Hiermit sollen Einnahmen von über 170 Mil. Euro des griechischen Staats aus dem Konzessionsvertrag erzielt werden. Zum gesamten Betrag werden zudem die vom Privatisierungsfond TAIPED erwartungsmäßig einzunehmenden Dividenden für den Restanteil von 7,22 % berücksichtigt, sowie die voraussichtlichen Investitionen bis zum Ablauf der Pachtzeit im Jahr 2051. Demnach sollen sich die tatsächlichen Übernahmekosten auf 1,1 Milliarden Euro belaufen. Die endgültigen Verträge sollen unterschrieben werden, wenn die griechischen Behörden eine Reihe von juristischen Kontrollen durchgeführt haben.
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Δικαιοσύνη και άσκηση δημοσιονομικής πολιτικής

Publiziert am 23.März.2017 von Abraam Kosmidis
Κατά τα τελευταία, ιδίως, έτη της κρίσης, η δικαιοσύνη, κυρίως μέσω του Συμβουλίου της Επικρατείας, έχει πολλάκις ασχοληθεί με την συνταγματικότητα νομοθετικών διατάξεων που ουσιαστικό τους σκοπό είχαν την επίτευξη δημοσιονομικών αποτελεσμάτων, μέσα από την μείωση δαπανών ή την αύξηση των εισπράξεων του κράτους. Σε πολλές υποθέσεις, το ΣτΕ έκρινε αντισυνταγματικές της ρυθμίσεις του Έλληνα νομοθέτη, κρίνοντας ότι αυτές έρχονται σε αντίθεση με τις ανώτερης τυπικής ισχύος διατάξεις του ελληνικού Συντάγματος, κυρίως σε σχέση με θιγόμενα ανθρώπινα δικαιώματα. Ενδεικτικά παραδείγματα τέτοιων δικαστικών κρίσεων έχουν υπάρξει η κατάργηση επιβληθεισών μειώσεων σε ορισμένες συντάξεις καθώς και στο μισθολόγιο ορισμένων κατηγοριών μισθωτών και λειτουργών της Πολιτείας (δικαστών, στρατιωτικών), η  αντισυνταγματικότητα της παράτασης του χρόνου παραγραφής δικαιώματος φορολογικών ελέγχων εκ μέρους του κράτους κ.ά. Η κρίση επί νομοθετικών ρυθμίσεων εκ μέρους του ΣτΕ, που σε πολλές περιπτώσεις κατέληξε στην αντισυνταγματικότητα των ελεγχθεισών νομικών διατάξεων, πυροδότησε συζήτηση ως προς το κατά πόσο η δικαστική εξουσία μπορεί, ασκώντας τα συνταγματικώς προβλεπόμενα καθήκοντά της, να παρεμβαίνει, εμμέσως, στην άσκηση της δημοσιονομικής πολιτικής. Δεν είναι λίγες φορές που το ΣτΕ κατηγορήθηκε για έμμεση άσκηση δημοσιονομικής πολιτικής, υπό την έννοια ότι με την κατ’ ουσία κατάργηση διατάξεων που στόχο έχουν να επιτύχουν δημοσιονομικό αποτέλεσμα (μέσω της μείωσης των δαπανών ή της αύξησης των εσόδων μέσω της φορολογίας), τα περιθώρια της εκάστοτε νομοθετικής και εκτελεστικής εξουσίας στενεύουν ενίοτε σημαντικά. Τα όρια μεταξύ της δικαστικής και των λοιπών εξουσιών, αν και καταρχήν σαφώς ευδιάκριτα με βάση τις διατάξεις του Συντάγματος, στην πράξη αποδεικνύονται σχετικά. Ουδείς δύναται να αμφισβητήσει ότι η δικαστική εξουσία δικαιούται να ελέγχει τις πράξεις των λοιπών εξουσιών, ως προς το κατά πόσο αυτές εκφεύγουν των ορίων που το ίδιο το Σύνταγμα θέτει. Αυτός είναι άλλωστε και βασικός ρόλος που επιτελεί στο πλαίσιο του κράτους δικαίου που (πρέπει να) διέπει κάθε δημοκρατική κοινωνία. Τίθεται ωστόσο το εύλογο ερώτημα, κατά πόσο τα δικαστήρια μπορούν να ακυρώνουν ως αντισυνταγματικές διατάξεις οι οποίες έχουν πρωτίστως δημοσιονομικό χαρακτήρα. Η δημοσιονομική πολιτική, αδιαμφισβήτητα, δεν ανήκει στην δικαστική, αλλά στις έτερες δύο εξουσίες, τη νομοθετική που καταστρώνει τους νόμους, και την εκτελεστική που τους εφαρμόζει. Όταν, για παράδειγμα, η Βουλή αποφασίζει με τις νόμιμες διαδικασίες ότι πρέπει να επιβληθεί μείωση στις καταβαλλόμενες συντάξεις, προφανές είναι ότι το κάνει επειδή, κατά κύριο λόγο, κρίνει ότι η συνέχιση χορήγησης συντάξεων στο συγκεκριμένο ύψος απειλεί την σταθερότητα του δημοσιονομικού συστήματος. Τυχόν συνέχιση καταβολής τους στο ίδιο ύψος δημιουργεί χρηματοδοτικό κενό το οποίο, ελλείψει πρόσβασης σε φθηνό δανεισμό, πρέπει να καλυφθεί είτε με την αύξηση των φόρων και εισφορών άλλων κατηγοριών πολιτών, είτε με την επιβολή μείωσης σε άλλες κατηγορίες δαπανών. Μένοντας στο ίδιο παράδειγμα, υποτεθείσθω ότι τα αρμόδια δικαστήρια έκριναν ότι όλοι οι καταβαλλόμενοι σήμερα μισθοί του Δημοσίου και συντάξεις δεν μπορούν να μειωθούν περαιτέρω (έστω εμμέσως, με την αύξηση π.χ. του φόρου εισοδήματος που επιβάλλεται επ’ αυτών), επειδή ίσα-ίσα διασφαλίζουν ένα εύλογο επίπεδο διαβίωσης στους αντίστοιχους πολίτες που λαμβάνουν τις εν λόγω συντάξεις και μισθούς. Η κυβέρνηση, συμμορφούμενη με την εν λόγω δικαστική κρίση, θα έπρεπε να υπερφορολογήσει τους λοιπούς πολίτες και τις δραστηριότητές τους για να καλύψει την καταβολή των μισθών και συντάξεων στο ήδη καταβαλλόμενο ύψος. Εάν το έκανε δε και οι τελευταίοι επίσης προσέφευγαν για αντισυνταγματικότητα της υπερφορολόγησης των εισοδημάτων και κεφαλαίων τους, τι θα γινόταν εάν τα δικαστήρια έκριναν ότι και η εν λόγω υπερφορολόγηση είναι αντισυνταγματική επειδή δε διασφαλίζει στους τελευταίους εύλογο επίπεδο διαβίωσης; Το ανωτέρω παράδειγμα είναι, ενδεχομένως, υπερβολικό. Καταδεικνύει ωστόσο, ότι τα δικαστήρια επεμβαίνουν εμμέσως πλην σαφώς στην άσκηση της δημοσιονομικής πολιτικής μέσω τέτοιων κρίσεων. Διότι, αποκλειομένης της εκάστοτε νομοθετικής εξουσίας από την επιλογή συγκεκριμένων νομοθετικών παρεμβάσεων όπως π.χ. μείωση ορισμένων συντάξεων, μέσω αντίστοιχης δικαστικής κρίσης, πρέπει να στρέφεται σε άλλες λύσεις δημοσιονομικού αποτελέσματος τις οποίες, καταρχήν, μπορεί να μην επιθυμούσε. Θα πρέπει να υπογραμμιστεί δε ότι η εκάστοτε κυβέρνηση έχει, καταρχήν, πολύ πληρέστερη εικόνα των δημοσιονομικών της Πολιτείας απ’  ό,τι η δικαστική εξουσία. Η τελευταία σπανίως π.χ. θα ασχοληθεί – και δεν έχει συνήθως επαρκείς γνώσεις προς τούτο – με τις οικονομικές συνέπειες της δικαστικής της κρίσης, η οποία μπορεί να οδηγήσει σε δημοσιονομικά προβληματικά – τουλάχιστον – αποτελέσματα. Τα ανωτέρω δεν σημαίνουν, φυσικά, ότι η νομοθετική και εκτελεστική εξουσία μπορούν να αγνοούν τις επιταγές του Συντάγματος. Θα πρέπει, ωστόσο, η δικαστική εξουσία να λαμβάνει – στο μέτρο του δυνατού – υπ’ όψιν τις οικονομικές συνέπειες που μπορεί να έχει η κρίση της. Ειδικά σε εποχές σαν τη σημερινή, με εν τοις πράγμασι χρεωκοπημένη την ελληνική οικονομία και την εν πολλοίς έλλειψη πραγματικής δυνατότητας εύρεσης εναλλακτικών λύσεων εκ μέρους της εκάστοτε κυβέρνησης.  
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Griechenlands Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und des Strukturwandels der Wirtschaft bis 2021

Publiziert am 21.März.2017 von Abraam Kosmidis
Betriebsschließung GriechenlandDie griechische Regierung hat einen Plan zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und zur Einleitung eines Strukturwandels der Wirtschaft unter dem Begriff "Nationale Entwicklungsstrategie 2021" vorgestellt. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Strukturwandel hin zu einem Wirtschaftsmodell mit hoher Wertschöpfung in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen stellen das Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie in Griechenland bis 2021 dar. Der Plan basiert auf verschiedenen Faktoren, wobei der Regierungsplan Ressourcen und Mittel für den Wiederaufbau des Landes vorsieht. Damit soll die jahrelange Krise durch einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Wachstumsplan bewältigt werden. Die Faktoren sind folgende:  

- Verringerung der Arbeitslosigkeit um 10% in einem dreijährigen Zeitraum, durch ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose in Höhe von 1,5% des BIP.

- Vergabe von Kleinkrediten zur Entwicklung von sehr kleinen Unternehmen, spezielle Investitionskredite für innovative Unternehmen, wettbewerbsfähige Produkte zur Förderung der Exporte.

- Organisation und Finanzierung des Sozialstaates und der solidarischen Wirtschaft, Schaffung eines Kooperationsrahmens mit dem öffentlichen Sektor.

- Nutzung des staatlichen Grundbesitzes und der Konsortien des öffentlichen und privaten Sektors als Hebel für die Umsetzung von entwicklungsorientierter Arbeit.

Natürlich sind die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sehr zahlreich, dabei wurde aber das Hauptgewicht stets auf Einzelaspekte gelegt, wie z.B. die Umsetzung von Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungen, die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen, oder eine wachstumsabhängige Umschuldung, welche allerdings die Erzielung von Überschüssen voraussetzt.

Bei der Entwicklung der Nationalen Entwicklungsstrategie 2021 sollen diese bisherigen Maßnahmen jetzt unterstützender Natur sein und die drei strategischen Säulen fördern:

  1. Die Umstellung der Produktion zu einer wissensbasierten Wirtschaft, wodurch die Position des Landes in der nationalen Arbeitsteilung verbessert werden soll.
  2. Die einheitliche Planung, Koordinierung sowie die effiziente Umsetzung der Durchführung und Implementierung, insbesondere der Entwicklungspolitik. Faktoren, die bislang in den Bemühungen zur Entwicklung der griechischen Wirtschaft nicht vorhanden waren.
  3. Die Bemühungen, einen Weg aus der Krise zu finden in Kombination mit dem Versuch zur Verringerung von sozialen und regionalen Ungleichheiten und Verwerfungen, zumal sich der neue Strategieplan hauptsächlich auf die verwurzelte, exzessive Ungleichheit im Land fixiert, die unter anderem als Folge der Krise und durch die zur Bekämpfung dieser angewandten politischen Maßnahmen verstärkt worden ist und sich letztendlich als sozial ungerecht und äußerst entwicklungsfeindlich erwiesen hat.

Die Planer der „Nationalen Entwicklungsstrategie 2021“ hoffen damit, die erforderlichen Voraussetzungen zur Krisenbewältigung in Verbindung mit der Tatsache zu schaffen, dass im Land wesentliche Änderungen und notwendige Reformen eingeleitet worden sind, sodass nach einer längeren Investitionsflaute nun wieder aussichtsreiche Investitionschancen bestehen.

Darüber hinaus soll der entsprechende Strategieplan auch einen gesamten Kulturwandel bewirken, nachdem die Krise ein Umdenken und einen Mentalitätswandel in der griechischen Gesellschaft in Bezug auf politische Sichtweisen, Lebensstil und Konsum bewirkt hat. Dabei spiel das bessere Verständnis der Schwierigkeiten infolge der öffentlichen und privaten Verschuldung eine große Rolle und hat zu einer veränderten Haltung der Bürger, Unternehmen und Hochschulen geführt.

   
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Griechenland und die Drachme – Folgen der Rückkehr zur nationalen Währung

Publiziert am 28.Februar.2017 von Abraam Kosmidis
wenn-griechenland-die-euro-zone-verlaesst-koennte-die-drachme-wieder-eingefuehrt-werden-Eine Währungsumstellung und Rückkehr zur Drachme hätte unbekannte, womöglich verheerende Folgen für Griechenland, wäre aber auch für die EU ein Fanal für den Verfall der Währungunion. Die Befürworter der Drachme verkennen dabei, dass etwa zum Euro-Beitritt Griechenlands, der Globalisierungsbegriff lediglich eine neuartige Erscheinung darstellte, welche die nur die innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit umfasste, aber damals noch nicht die Länder der ehemaligen UdSSR, während sich Südostasien noch als emerging market darstellte. Eine völlig andere Situation als im Zeitalter der weltweiten Globalisierung. Unwahrheiten und Mythen über die Folgen eines Währungsaustritts irritieren die Griechen Die Drachmen-Anhänger überbewerten dabei offenbar die Effekte durch die Abwertungsmöglichkeit der nationalen Währung zur Liquiditätsbeschaffung und die hierdurch antizipierte Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach dieser Ansicht wird Griechenland bei einer eventuellen Rückkehr zur Nationalwährung wieder über geeignete Mittel zur Krisenbewältigung verfügen. Dies soll entweder durch Herabsetzung der Zinssätze oder die Abwertung der Drachme um 20-30% geschehen.

Der Drachmen-Schwindel basiert dabei auf der Souveränität des Landes, welches sein Schicksal selbst bestimmt, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass in einem absolut heiklen, globalisierten Umfeld ohne Zugriff auf Refinanzierungsinstrumente und Liquiditätsbeschaffung an den Märkten, zumindest sehr starke Handelsbündnisse notwendig sind, um diesen Mangel auch nur annähernd ausgleichen zu können. Dem steht jedoch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft entgegen.

Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass im Land eine rasante Inflation mit hohen Zinssätzen und internationaler Isolation einhergeht, vergleichbar etwa mit der wirtschaftlichen und politischen Instabilität von Drittländer.

Die Drachmen-Befürworter verkennen ferner, daß die sichere Abwertung zugleich einen enormen Rückgang des Lebensstandards zur Folge haben wird. Nicht vergessen sind die kontinuierlichen Abwertungen nach der politischen Wende Griechenlands (Metapolitefsi), welche letztendlich zur einer niedrigen bis kaum vorhandenen Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geführt hatten. Die wiederholten Abwertungen der 80-er Jahre mit dem Verhältnis der Drachme zum Dollar, wurden durch die Abnahme der Exporte um 24% auf 18% des BIP bei gleichzeitig enorm niedrigem Wachstum begleitet. Zwischen den Jahren 1985 und 2002 verzeichnete die Drachme eine Abwertung von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der Exporte von nur 16%.

Folgen der Drachme-Einführung

Erfahrungsgemäß wird nach Einführung der neuen Drachme eine rapide Währungsabwertung folgen, wobei die Besitzer der neuen Währung sofort die Umwandlung in Euro unternehmen werden, um künftige Verluste durch weitere Abwertungen zu vermeiden. Dadurch wird die Abwertungsspirale der neuen Währung verstärkt werden.

Im Hinblick auf die Bankeinlagen wird eine obligatorische Umwandlung in Drachmen erfolgen, wobei der Rückgang ihrer Kaufkraft der Abwertung der neuen Währung entsprechen wird. Wobei dieses Szenario voraussetzt, dass zumindest das Bankensystem stabil bleiben wird.  Anderenfalls drohen weitaus höhe weitere Verluste.

Die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten wird weiterhin in der entsprechenden Währung zu erfolgen haben, was eine Erhöhung der Schulden durch Währungsabwertung als auch die rasante Erhöhung der Zinsen zur Folge haben wird.

B3 Folgen für das Banksystem

Die Lage der sogenannten „roten“ Kredite wird sich wesentlich verschlechtern, zumal die Einnahmen der kreditnehmenden Unternehmen diese aufgrund erheblichen Umsatzrückgangs nicht weiter bedienen werden können. Privatschuldner werden entweder als Arbeitslose oder Arbeitnehmer mit besonders niedrigen Bezügen ebenfalls nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. Darüberhinaus wird der Übergang zur Drachme höchstwahrscheinlich zu einer unaufhaltsamen Einlagenflucht führen, was die Banken kaum kompensieren können.

Folgen für Preise der Einfuhrprodukte

Je höher die Abwertung der Drachme, desto höher wird sich der Preis der eingeführten Waren gestalten, was sich auf Treibstoffe, Arzneimittel u.a. auswirken wird. Importprodukte werden sich erheblich verteuern, so daß diese für den Durchschnittsverdiener unbezahlbar werden.

Auswirkungen auf die Staatsverschuldung

Der öffentliche Schuldenstand, der nach griechischem Recht geregelten Kredite wird zwar in Drachmen umgewandelt werden können, nicht jedoch die Kredite der europäischen Unterstützungsmechanismen, für welche im letzten Jahr die Anwendung britischen Rechts vereinbart wurde. Die Erhöhung des Realwerts der Auslandsverschuldung wird eine unvermeidliche Kettenreaktion auslösen: die Bedienung der Auslandsverschuldung wird erheblich schwierig sein, was zu einem Zahlungsausfall sowohl des Staates, als auch der auslandsverschuldeten Großunternehmen führen wird. Das Land wird somit von den internationalen Finanzmärkten, zumindest bis zur Einigung eines neuen Schuldenschnitts durch langandauernde Verhandlungen, abgeschnitten sein.

Fragliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft

Die infolge der Abwertung erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird sich lediglich auf unqualifizierte, billige Arbeitskräfte stützen, weit ab von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung, Spitzentechnologien und Exportorientierung, über welche das Land mit einer Beteiligung am Euro verfügen könnte. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die fehlende Finanzierung von Unternehmen durch das Bankensystem als auch durch höhere Energie-und Rohstoffkosten erheblich eingeschränkt werden. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kann langfristig deshalb nur mit zügigen und fundamentalen Reformen, welche mit drastischen Haushaltskürzungen einhergehen, erzielt werden.

Folgen im Tourismusbereich

Bei der Währungsumstellung auf die Drachme wird ferner ein erheblicher Rückgang der Dienstleistungspreise im Tourismusbereich und der Immobilienpreise erwartet, wodurch stärkeres Wachstum im Tourismussektor und die Erhöhung der Attraktivität neuer Investitionen erwartet wird. Es ist jedoch davon auszuehen, dass Touristen und Investoren ein verwüstetes Land mit allgegenwärtiger Armut, sozialen Konflikten, politischer Instabilität und anhaltender Ungewissheit besuchen werden.

Die zwei vorgebrachten Grundargumente der Drachme-Einführung, einerseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die positiven Wachstumseffekte durch Steigerung der Exporte und der Tourismuswirtschaft werden demnach vollkommen entkräftet.

Auch hinsichtlich der langjährigen Austeritätspolitik kann keine positive Prognose getroffen werden, zumal die Kaufkraft der Drachme durch die Inflation und die langfristige Abwertung abnehmen wird.

Europaeische-Union-LaenderFolgen des Euroaustritts für die EU Mitgliedschaft Griechenlands

Im Falle eines Austritts aus der Eurozone wäre Griechenland vermutlich auch gezwungen, die EU zu verlassen. Mit einem Austritt als ein bankrotter Staat, wäre es unmöglich für Griechenland, weiterhin ein vollwertiges Mitglied der EU zu bleiben, zumal ein Austritt aus der Eurozone Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Waren-und auch Personenkontrollen bewirken würde, welche gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Ein Verstoß gegen die Normen des einheitlichen Binnenmarkts stellt die wesentlichste Ursache für einen EU-Austritt dar. Der Austritt aus der Eurozone würde zudem auch die nationale Sicherheit des Landes gefährden, da durch die Beteiligung an der WWU und den europäischen Institutionen die nationalen Interessen des Landes als auch seine Souveränität weitgehend geschützt werden.

Für einen derart kleinen, bereits insolventen Staat, ohne eine bedeutende, inländische Erzeugungs-und Entwicklungsbasis, der sich weiterhin auf die Hilfe seiner Partner stützt, hat die Frage einer Währungsänderung momentan lediglich einen zweitrangigen und zweifelhaften Sinn.  Es handelt sich eindeutig um eine trügerische Alternative, welche von den politischen, unternehmerischen, akademischen und journalistischen Kreisen des Landes abgelehnt wird. Es ist deren Pflicht, über die Folgen eines Euroaustritts aufzuklären, aber auch die für das Land notwendigen, tiefgreifenden Reformen, mit oder ohne einem WWU-Austritt, zu befürworten und voranzutreiben.

Wichtig ist vor allem, die Verlässlichkeit und die Produktion des Landes zu erhöhen, Vertrauen bei den Partnern zurückzugewinnen, die Produktivität im öffentlichen und privaten Sektor zu erhöhen, den Rahmen zur Förderung der Entwicklung zu setzen und der jungen Generation Zukunftsperspektiven zu verschaffen.

Folgen für die EU und den Euro

Die EU hat es versäumt, auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt angemessen zu reagieren, aber auch im Binnengebiet Mechanismen zu schaffen, welche den nachhaltigen Bestand der gemeinsamen Währung des EURO gewährleisten. Für die EU ist es höchste Zeit wirtschaftliche Ausgleichs- und Stabilitätsmechanismen, sowie gemeinsame Besteuerungsgrundlagen für das Binnegebiet und die Währungsunion zu schaffen, wenn sie nicht das Auseinanderfallen des Euro und der EU riskieren möchte.


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Einführungspflicht von bargeldlosen POS-Zahlungssystemen mit EC und Kreditkarten für griechische Unternehmen und Dienstleister

Publiziert am 10.Februar.2017 von Abraam Kosmidis

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Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird immer weiter vorangetrieben. Ab Juni 2017 werden nun der Großteil der Unternehmen und Dienstleister verpflichtet sein, ihre Betriebe mit POS-Terminals („Point of Sale Terminals“) für EC / Debit-und Kreditkarten auszustatten.

Nebst Restaurants, Bars, Cafés und Friseursalons müssen nun auch Ärzte, Rechtsanwälte, Installateure, Elektriker und sonstige Dienstleister mit POS-Zahlungssystemen ausgestattet sein. Bargeldlose Zahlungen sollen zwar nicht obligatorisch sein, doch der Bargeldverkehr wird immer weiter eingeschränkt. Die Zahlungsweise, ob in Bar oder mit Karte soll im Ermessen des Kunden liegen, aber nachdem aufgrund der banking controls nur beschränkte Barabhebungen bei den Banken möglich sind, wird der bargeldlose Zahlungsverkehr eine willkommene Ausweichmöglichkeit darstellen. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen jedoch die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anbieten.

Rund 200.000 Gewerbebetreibende im Bereich der Dienstleistungserbringung sind verpflichtet, bis Ende Juni POS – Terminals anzuschaffen, sonst werden sie mit einer umgehenden Bußgeldauferlegung rechnen müssen.

Darüber hinaus werden die entsprechenden, bargeldlosen Verkaufsstellen auch für kleinere Betriebe und Kiosks vorgesehen. Die Einführung der POS-Systeme hierfür soll sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebs richten. Verkaufskioske an zentralen Orten mit höherem Umsatz, wie im Stadtzentrum Athens, können demnach nicht von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.

In den kommenden Wochen wird der zweitfolgende Beschluss hinsichtlich der geplanten Maßnahmen für eine Zunahme der Nutzung von bargeldlosen Zahlungsweisen erwartet, der die erste Gruppe der Pflichtigen mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko vorsieht.

bargeldlos.bezahlen.2017Die Nichteinhaltung der Pflicht sind Bußgelder vorgesehen, deren genaue Höhe derzeit noch nicht festgelegt ist. Für Unternehmen und Betriebe, die kein Hinweisschild für die Möglichkeit für Kartenzahlungen an einer gut sichtbaren Stelle ihrer Geschäftsräume angebracht haben, ist ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro vorgesehen, mit der Möglichkeit zur Halbierung des Betrags, sofern dieser innerhalb von 30 Tagen beglichen wird.

Die Einführungspflicht der POS-Zahlungssysteme zum Allgemeingebrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in sämtlichen Transaktionen der Steuerpflichtigen wird in drei Phasen erfolgen. Gemäß dem Entwurf des Finanzministeriums soll die erste Phase bis zum Ablauf des ersten Halbjahrs 2017 abgeschlossen werden, die zweite Phase bis Ende des Jahres und die Dritte bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2018. Die Deckung der Ausgabengrenze durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr zum Aufbau des Steuerfreibetrages wird nicht durch die stufenweise obligatorische Einrichtung der POS-Zahlungssysteme in Unternehmen und Gewerbebetreibenden beeinflusst, zumal diese für alle Steuerpflichtigen aufgrund der heutigen Transaktionsumstände und des für den Steuerfreibetrag maßgebenden Aufwandsumfang leicht erzielt werden kann.

Die für den Steuerfreibetrag maßgebende Liste mit Belegen aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr für Einkünfte des laufenden Jahrs umfasst nahezu alle Bereiche wie: Supermarktartikel, Rechnungen von Versorgern wie Strom-und Wasserrechnungen, Festnetz-und Mobiltelefonie, Treibstoffe, Heizöl, Nebenkosten, Autoversicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen, Autoersatzteile. Ausgenommen werden lediglich Mietzinsen, Darlehensraten, Kfz-Steuern, Immobilien-Auto-und Yachtkäufe, Steuerentrichtungen und Aktienerwerbe.

Bis März soll auch Anreize für die Nutzung des bargeldlosen Verkehrs geschaffen werden. Hierzu wird ein Beschluss des Finanzministeriums zur Veranstaltung von Lotterien erlassen werden. An den entsprechenden Lotterien können demnach alle Steuerpflichtigen teilnehmen, die Kartentransaktionen durchführen. Danach werden Arbeitnehmer, Rentner und Freiberufliche die Möglichkeit haben, Geldbeträge aber auch Autos einmal im Monat bei bargeldloser Zahlung zu gewinnen. Der jährliche Auslosungsbetrag wird sich insgesamt auf 12 Mio. Euro belaufen. Nach jedem bargeldlosen Einkauf kann der Kunde noch vor Ort erfahren, ob sein Zahlungsbeleg einen Preis gewonnen hat. Zudem werden auch 50 Kunden von diversen Läden im gesamten Land und auf täglicher Basis gratis einkaufen können, sofern sie Debit-oder Kreditkarten für ihre Transaktionen nutzen. Sämtliche Zahlungsbelege aus Kartenzahlungen werden automatisch an einer Verlosung für Gratiseinkäufe teilnehmen.


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Griechenland mit einem Buchungsplus von 41 Prozent wird Trendziel des Jahres 2017

Publiziert am 3.Februar.2017 von Abraam Kosmidis

santorini-thumb-largeMit einem Buchungsplus von 41 Prozent ist Griechenland der Favorit zum Saisonauftakt und schließt nahtlos an den bereits guten Vorsommer an. Griechenland hatte sich aufgrund der starken Nachfrage nach vielen Jahren wieder auf den zweiten Platz hinter Spanien und vor die Türkei geschoben. Für die Sommersaison 2017 besteht ein großes Angebot der Reiseveranstalter mit einer deutlich größeren Auswahl.

Auf den beliebten Inseln Kreta, Rhodos und Kos wurde das Angebot um rund 40 Prozent erweitert. Zudem wurden neue Flugverbindungen nach Kos ab Hannover, Nürnberg, Stuttgart und Basel, sowie von Berlin-Schönefeld nach Kreta und Rhodos eingerichtet.

Eine weitere Kooperation im Tourismusbereich zeichnet sich indes mit Ägypten ab. Ein Gesetzesentwurf des Tourismusministeriums bezüglich der der Zusammenarbeit im Tourismussektor zwischen der griechischen Regierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägyptens wurde mit großer Mehrheit vom Parlament verabschiedet. Dies soll eine gezieltere Kooperation auf bestimmten Gebieten im Tourismussektor ermöglichen und Synergieeffekte sowie eine Zunahme der Tourismusströme zwischen den beiden Ländern ermöglichen.


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