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Rasante Fortsetzung der Privatisierungen in Griechenland

Publiziert am 2.September.2015 von Abraam Kosmidis
AirportDie griechische Regierung hat den Verkauf von 14 Regionalflughäfen an den Betreiber Fraport genehmigt. Somit sendet Griechenland ein starkes Signal an die Gläubiger, dass die neue Vereinbarung ohne Verzögerungen eingehalten wird, womit auch der Weg für alle weiteren Privatisierungen geebnet wird. Die Abtretung der Regionalflughäfen war durch die vorherige Regierung so gut wie abgeschlossen, seit seinem Amtsantritt im Januar legte jedoch der Ministerpräsident Alexis Tsipras alle Privatisierungen auf Eis. Noch ist der Verkaufsvertrag allerdings nicht unterschrieben, bis zum Jahresende soll jedoch die Übernahme abgeschlossen werden. Kurz vor den Abstimmungen über das dritte Hilfsprogramm beschloss der Regierungsrat für Wirtschaftspolitik die Genehmigung des entsprechenden Verkaufs. Somit übernimmt der deutsche Flughafenbetreiber Fraport die Flughäfen von Thessaloniki, Korfu, Chania, Kefallonia, Zakynthos, Aktio und Kavala, sowie die Flughäfen auf Rhodos, Kos, Samos, Mytilini, Skiathos und den Jet-Set Inseln Mykonos und Santorini. Der Kaufpreis für die Betreibergenehmigungen beträgt 1,23 Milliarden Euro für eine auf 40 Jahre laufende Konzession. Der Verkauf der Flughäfen gehört zu den größten Privatisierungen seit Langem, und es soll nun auch der Verkauf des stillgelegten Athener Flughafens „Elliniko“ und des größten Seehafens Griechenlands – Hafen von Piräus erfolgen. Für die gesamte Konzessionsdauer werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro für den griechischen Staat veranschlagt, zumal auch ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 22,9 Mil. Euro für sämtliche Flughäfen einbehalten ist.

Konzessionsdauer

Die in einem 4-jährigen Planungshorizont umzusetzenden Investitionen belaufen sich auf 330 Mil. Euro, während sie für die gesamte Konzessionsdauer 1,4 Mrd. Euro betragen werden. Trotz des Bankfeiertags im letzten Juli sowie vielen anderen Betriebsschwierigkeiten in den griechischen Flughäfen aufgrund fehlender Mittel, wies der Passagierverkehr eine bemerkenswerte Zunahme von 12,75 % auf. Der Ankündigung des Privatisierungsfonds TAIPED zufolge, ist die Frist zur Einreichung von Ausschreibungsvorschlägen für den Hafen von Piräus für den kommenden Oktober festgesetzt worden, für die Tochtergesellschaft der Griechischen Staatsbahn TRAINOSE AG und der Griechischen Gesellschaft für Eisenbahn-Rollmaterial“ (EESSTY AG) für Dezember und für den Hafen von Thessaloniki der kommende Februar. Die Förderung der notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der Einreichung von Offerten für alle vorstehenden Ausschreibungen bis Ende Oktober ist in den Voraussetzungen des neuen Hilfspakets beinhaltet.
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Beschränkungen im Griechischen Bankensystem

Publiziert am 20.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
BankenDer Rechtsakt, gemäß dem die Aufhebung des Bankfeiertags ab Montag, den 20. Juli beschlossen worden ist, wurde im Regierungsanzeiger bereits veröffentlicht. Demnach ist das Limit von 60 Euro pro Anleger, Kreditinstitut und Tag noch in Kraft, die Anleger  können sich jedoch auch mehr Geld auf einmal auszahlen lassen. Allerdings bleibt die Höchstgrenze bei 420 Euro pro Woche bestehen. Der Transfer von Bankeinlagen oder Bargeld ins Ausland ist untersagt, einschließlich der Anweisung zum Transfer von Finanzmitteln auf ausländische Bankkonten, sowie der Transfer durch Kreditkarten, Prepaid-und Debitkarten für grenzüberschreitende Zahlungen. Zudem ist die Eröffnung von neuen Girokonten oder Sparkonten, sowie die Aufnahme von Mitberechtigten zu den bereits bestehenden Konten untersagt; inaktive Bankkonten können derzeit nicht aktiviert werden. Eröffnungen von neuen Bankkonten können lediglich in den unter Artikel Nr. 1, Abs. 7 des Rechtsaktes vorgesehenen Fällen erfolgen. Zugleich bleibt die vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung eines Darlehens bei Kreditinstituten untersagt. Ausgenommen davon sind Bargeldzahlungen, oder Zahlungen durch ausländische Überweisungen, während auch die vorzeitige, teilweise oder vollständige Beendigung der Termineinlagenvereinbarungen verboten ist.

Als Ausnahme wird die vorzeitige Beendigung einer Termineinlage lediglich zur Tilgung folgender Forderungen und Verbindlichkeiten erlaubt

  1. von staatlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen,
  2. einer laufenden Ratenzahlung und überfälligen Darlehensschulden im selben Kreditinstitut,
  3. der Lohnauszahlung im selben Kreditinstitut,
  4. von Behandlungskosten und Studiengebühren in Griechenland und im Ausland,
  5. von Lieferantenzahlungen, die ein Bankkonto im selben Kreditinstitut führen, gegen Rechnungen oder gleichwertigen Belegen, unter der Voraussetzung, dass kein ausreichender Bestand auf ein Giro – oder Sparkonto vorhanden ist.
Darüber hinaus wird der Transfer in Bezug auf Unterkunfts-und Verpflegungskosten für im Ausland Studierende, oder sich an Austauschprogrammen beteiligten Studenten pro Kalenderquartal auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro, oder den jeweilige Gegenwert in einer anderen Landeswährung beschränkt. Die Zahlung erfolgt elektronisch auf ein im Ausland geführtes Bankkonto, dessen Begünstigter der jeweilige Student ist.

Entrichtung der Einkommensteuer

Dem obigen Rechtsakt zufolge wird eine Verlängerung zur Entrichtung der ersten Rate der Einkommenssteuer (Steuerjahr 2014) bis zum 31. August gewährt. Zugleich wird auch eine Fristverlängerung für die Einreichung des E9 – Formulars bis zum 26. August gewährt. Die diesbezügliche Mitteilung des Finanzministeriums kündigt folgendes an: Am Montag, den 20. Juli wird durch den entsprechenden Rechtsakt der am 28. Juni auferlegte Bankfeiertag aufgehoben.  Demzufolge öffnen ab Montag sämtliche Bankfilialen, während zugleich auch der Umfang der im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen zugelassenen Banktätigkeiten erweitert wird. Die zugelassenen Banktätigkeiten werden ausführlich im neuen Rechtsakt aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass auch der sich im Finanzministerium befindliche Ausschuss zur Genehmigung von Bankgeschäften zugleich weitere Transaktionsanträge außer den im Rechtsakt Vorgesehenen bearbeitet. Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsfristen der von der steuerlichen Verwaltung festgestellten Forderungen sowie die Fristen zur Teilzahlung der festgestellten Steuerschulden durch Regelungs-oder Erleichterungsraten bis zum dritten Werktag ab der Aufhebung des Bankfeiertages verlängert werden,  wie dies im ministerialen Rundschreiben Nr. 1136/30.6.2015 vorgesehen wird.

Der neue Rechtsakt sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Anwendung der neuen Vorschriften bezüglich der MwSt., beginnend ab Montag, dem 20. Juli 2015.
  • Der Steuersatz von 6% für Hotels bis zum 30. September 2015.
  • Die Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Einkommenssteuer bis zum 31. August, für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nach der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts einreichen werden.
Anschließend werden Vorschriften zur Anwendung der kurzfristigen Finanzierung des Griechischen Staats durch den EFSM vorgesehen.    
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Regierungsblatt der Griechischen Demokratie – Kurzfristiger Bankfeiertag

Publiziert am 5.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionRegierungsblatt der Griechischen Demokratie

RECHTSAKT - Kurzfristiger Bankfeiertag

DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN DEMOKRATIE

Unter Kenntnisnahme:

  1. des Artikels 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland.
  2. der außerordentlichen Situation einer äußerst dringenden und unvorhersehbaren Not um das griechische Finanzsystem und allgemein die griechische Wirtschaft vom Liquiditätsmangel zu bewahren, der durch den Beschluss vom 27. Juni 2015 der Eurogruppe in Bezug auf die Verweigerung einer Verlängerung der Kreditvereinbarung mit Griechenland hervorgerufen worden ist.
  3. des diesbezüglichen Antrags des Ministerrates, beschließen wir:

Artikel 1

  1. Der Zeitraum vom 28. bis zum 6. Juli wird als Bankfeiertag erklärt. Der Bankfeiertag umfasst sämtliche, in Griechenland betriebliche Bankinstitute jedweder Form, einschließlich der Filialen ausländischer Bankinstitute, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4261/2014 (A’ 107) unterliegen, sowie der Darlehens-und Hinterlegungskasse, Zahlungsinstitute des Gesetzes Nr. 3862/2010 (A’ 113) und E-Geld-Institute des Gesetzes Nr. 4021/2011 (Α’218), Filialen und Vertreter von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten, die sich gesetzmäßig in Griechenland in Betrieb befinden (fortan „die Institute“). Auf Beschluss des Finanzministers kann der vorstehende Zeitraum verkürzt oder verlängert werden. Während des Bankfeiertags werden die Institute für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben, und Zugang wird lediglich dem Personal gewährt, das zur Anwendung des vorliegenden Aktes sowie zur Vorbereitung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Transaktionen mit den Bankkunden nach Beendigung des Bankfeiertages benötigt wird. Rentenzahlungen sind von den Beschränkungen der Banktransaktionen des Vorliegenden ausgeschlossen. Die Verwaltungen der Bankinstitute werden die Auszahlungsart der Renten sowie die zu diesem Zweck bedienenden Filialen ankündigen.
  2. Während des Bankfeiertages können folgende Tätigkeiten erfolgen:
    1. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten, die einem täglichen Betrag in Höhe von 60 Euro pro Bankomatkarte unterliegen, der mit Beschluss des Finanzministers modifiziert werden kann. Die Geldautomaten werden höchstens zwölf (12) Stunden am ersten Anwendungstag des Vorliegenden in Betrieb sein,
    2. unbeschränkte Transaktionen, außer denen, die vor der Veröffentlichung des Vorliegenden mit Kredit-und Debitkarten für Inlandszahlungen galten, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    3.  Zahlungen durch vorbezahlte Karten (Prepaid-Karten), ausdrücklich bis zu dem Betrag, der als Guthaben vor dem Eintritt des Bankfeiertages angegeben wurde. Neue Prepaid – Karten können nicht ausgestellt werden,
    4. Ferntransaktionen (Web Banking oder Telefontransaktionen) für Inlandszahlungen, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    5. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit ausländischen Karten. Beschränkungen hinsichtlich des Limits können mit Beschluss des Finanzministers festgesetzt werden. Während des Bankfeiertags kann keine andere Banktätigkeit ausgeführt werden. Auf Beschluss des Finanzministers können auch weitere Transaktionsarten ausgeschlossen werden, womit auch die für diese Fälle vorgesehene Verfahrensweise bestimmt wird.
  3. Absatz 2 findet keine Anwendung in folgenden Fällen:
    1. Transaktionen mit der Bank von Griechenland,
    2. Grenzüberschreitende Zahlungsanweisungen, die sich ausschließlich auf Gutschriften von Konten beziehen, die in Griechenland betrieblichen Bankinstituten geführt werden,
    3. Abrechnung von Transaktionen, die in den heimischen Zentralzahlungs-und Abrechnungssystemen (TARGET2 – GR, EURO1, DIAS) eingetragen sind, beispielhaft wie die Zentralverwahrstelle Athen und das buchmäßige Überwachungssystem von Titeltransaktionen, vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Aktes,
    4. entsprechende Transaktionen, die mit Beschluss des nachstehenden Rates als notwendig erachtet werden, und
    5. Transaktionen der Griechischen Demokratie.
  4. Der Staatliche Rechnungshof beruft einen Rat zur Genehmigung von Banktransaktionen ein. Der vorstehende Rat ist für die Genehmigung der unter Absatz Nr. 3 d) des Vorliegenden aufgeführten Transaktionen während der Dauer des Bankfeiertags zuständig, unter der Voraussetzung, dass die vorstehenden Transaktionen zur Wahrung eines staatlichen oder sozialen Interesses als notwendig erachtet werden, einschließlich, unter anderem der Transaktionen zur Zahlung von medizinischen Aufwendungen oder Einfuhren von Arzneimitteln. Der Rat ist fünfgliedrig und setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
    1. den Generaldirektor für Haushaltspolitik und Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministerium, als Präsident, gemeinsam mit dem Direktor für Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, b) den Generaldirektor für Wirtschaftspolitik des Finanzministeriums mit dem Direktor der Direktion für Kredit-und öffentliche Finanzwirtschaftsfragen des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, c) den Direktor der Direktion für beaufsichtigte Gesellschaften der Bank von Griechenland und den Abteilungsleiter der Direktion für Finanzwirtschaftliche Tätigkeiten der Bank von Griechenland als seinen Stellvertretenden, d) einen Vertreter des Griechischen Bankverbandes und einen Vertreter des Kapitalmarktausschusses, die mit Beschluss ihrer Präsidenten bestimmt werden. Der Ausschussvorsitzende bestimmt des Weiteren einen Beamten des Staatlichen Rechnungshofes mit Hochschulbildung als Sekretär des Ausschusses.
  5. Verzugszinsen fallen während der Dauer des Bankfeiertages in Bezug auf, innerhalb dieser Dauer fällig werdende Forderungen nicht an. Während des entsprechenden Zeitraums werden Fälligkeits-Einreichungs-und Zahlungsfristen für Wertpapiere sowie Gerichtsfristen eingestellt.
  6. Die Bank von Griechenland verhängt gegen die Bankinstitute für jedweden Verstoß gegen den vorliegenden Akt eine Geldbuße von bis zu 1/10 des Betrags der entsprechenden Transaktion. Zudem ist das Bankinstitut verpflichtet, den Arbeits-oder Auftragsvertrag der für den Verstoß haftenden Person zu kündigen.
  7. Auf Beschluss des Finanzministers wird jedwede andere Angelegenheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen des Vorliegenden geregelt.

Artikel 2

Das Inkrafttreten des vorliegenden Aktes, das rechtmäßig gemäß Artikel Nr. 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland beurkundet wird, beginnt ab seiner Veröffentlichung im Regierungsblatt.

Athen, 28. Juni 2015


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Initiative griechischer Bürger PRO EURO und EU

Publiziert am 29.Juni.2015 von Aris Kapsalis

invest in GreeceWir sagen JA zum Euro und JA zur EU!

Die Zukunft Griechenlands ist und bleibt innerhalb des Kreises unserer europäischen Partner und innerhalb der europäischen Währungsunion. Der Austritt Griechenlands aus der Währungsunion hätte verheerende Folgen für Land und Leute. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Nachteile, sondern dürfte auch zu weiteren geopolitischen Problemen führen. Die Regierung Tsipras hat von einer Mehrheit des griechischen Volkes das Mandat erhalten, mit den Institutionen zu verhandeln, jedoch nicht, um aus dem Euro auszutreten. Dies belegen auch jüngste Umfragen, wonach weiterhin eine große Mehrheit eine Einigung mit den europäischen Partnern und keinen Bruch wünschen. Nach zwei jüngsten Umfragen der Alco Agentur für die Sonntagszeitung „Proto Thema“ wünschen 57% eine Einigung und nur 29% einen Bruch. Nach einer weiteren Umfrage von Kappa Research für die Zeitung „To Vima“ würde eine Mehrheit der Befragten von 47,2% für eine Einigung auch auf der Grundlage weiterer einschneidender Maßnahmen stimmen, während 33% dagegen stimmen würden und 18,4% unentschieden sind.  Die Umfragen wurden zwischen dem 24.-26.6., also noch vor der dramatischen Zuspitzung der Lage am 27.-und 28.6. durchgeführt. Nachdem durch die leeren Geldautomaten zu einer deutlichen Verunsicherung der Bürger geführt hat, dürfte die Zahl der Befürworter seither weiter angestiegen sein. Die Empfehlung der griechischen Regierung bei dem Referendum am kommenden Sonntag mit „NEIN“, also gegen die Annahme des Angebots und damit gegen eine Einigung zu stimmen, würde im Falle eines entsprechenden Abstimmungsergebnisses unweigerlich zum Bruch mit den europäischen Partnern führen. Dies würde eindeutig im Widerspruch mit der ausgesprochenen Mehrheit des Volkswillens und dem erteilten Regierungsmandat stehen. Abgesehen davon, wurde das Angebot mittlerweile zurückgezogen, so dass es derzeit überhaupt keine Grundlage für eine Volksabstimmung gibt. Darüber hinaus haben Oppositionsparteien starke verfassungsrechtliche Bedenken über die Abstimmung geäußert. Für die Entscheidung über Währungsfragen sieht die griechische Verfassung eine 3/5 Mehrheit vor. Da mit dem Volksentscheid, welcher nur eine einfache Mehrheit erfordert, indirekt auch über den Verbleib in der Währungsunion entschieden wird, stellt die Volksabstimmung eine Umgehung der vorgesehenen 3/5 Mehrheit dar und könnte damit  verfassungswidrig sein. Fairerweise müssten neue Verhandlungen auf einer neuen Basis geführt werden. Objektiv ist es so, dass Griechenland bis zum Ausbruch der Krise in 2009 eine Staatsverschuldung von rund 300 Mrd. Euro aufwies. Ende 2014 belief sich die Staatsverschuldung trotz „Rettungsmaßnahmen“ und Schuldenschnitt in Höhe von rund 107 Mrd. Euro auf rund 317 Mrd. Euro. Hieraus wird deutlich das die „Euroretter“ ab 2010 eine falsche Rettungspolitik angewendet haben, die zu einer Neuverschuldung ohne den Schuldenschnitt in Höhe von rund 124 Mrd. geführt haben. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass wider jeglicher wirtschaftlichen Vernunft die verbliebene griechische Wirtschaft mit ständig neuen Steuern und rigiden Sparmßnahmen überzogen wurden, was zu einer katastrophalen und beispiellosen Flut von Firmenschließungen geführt hat. Immer höhre Steuern von immer weniger Unternehmen ist eindeutig das falsche Mittel. Antizyklische Investitionen in die Wirtschaft eines Landes, welches sich in einer Depression befindet, wären nach keynesianischer Lehre das probate Mittel und state of the art gewesen. Das müsste gerade in Deutschland bekannt sein, da das Wirtschaftwunder erst aufgrund des Londoner Abkommens 1953 zu einem Schuldenschnitt und Forderungsstundung nebst dem amerikanischen Marschallplan kam. Für die weitere Anhäufung der Staatschulden seit 2010 tragen deshalb die „Euroretter“ eine Mitverantwortung, weshalb es insoweit fairer Weise einen weiteren Schuldenschnitt geben müsste. Um der griechischen Wirtschaft auf die Beine zu helfen, müssten darüber hinaus flankierend Investitionen in die griechische Privatwirtschaft erfolgen. Die Initiative PRO EURO und EU fordert alle griechischen Bürgerinnen und Bürger auf, am kommenden Sonntag für eine Einigung mit den europäischen Partnern zu stimmen. Mit ihrer Stimme entscheiden sich auch für den Verbleib im Euro. Unsere europäischen Partner bitten wir um Maßnahmen, welche die Griechenlandkrise nicht wie bisher nur verlängern und verschärfen, sondern sie einer tragfähigen und endgültigen Lösung zuführen.

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Mit Investitionen in Höhe von 14 Mrd. Euro kann Griechenland die durchschnittliche Investitionsquote der Eurozone erreichen

Publiziert am 18.Juni.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDie griechische Wirtschaft kann besonders bedeutungsvolle Investitionen in sämtlichen Infrastruktursektoren, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland anlocken, sobald sie sich aus der heutigen Ungewissheitslage befreit – mit dieser Botschaft ist das in Athen erfolgte Kongress über Infrastrukturen, Investitionen und Wachstum eröffnet worden. Der Generalsekretär für Infrastruktur, Herr Dedes, verkündigte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des institutionellen Rahmens die Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Technischen Kammer Griechenlands (TEE) sowie mit anderen wissenschaftlichen und technischen Trägern angesichts der Errichtung von beständigeren und wachstumsorientierten Projekten. Herr Dedes vermittelte ein Bild von „hohen Ressourcen, vollkommen mangelnde strategische Planung und Rangordnung der Projekte, mit unsystematischen Lösungen für zahlreiche Projekte, mit Vorrang lediglich für ausgereifte Studien und nicht für notwendige Vorhaben“. Der Generalsekretär für das Post-und Fernmeldewesen des Finanzministeriums, Herr Dimitris Tzortzis, betonte bei seiner Ansprache die Notwendigkeit zur Schaffung der Voraussetzungen, die das hochqualifizierte, bereits bestehende Arbeitskräfteangebot ankurbeln wird, welches bisher sein Nutzen nicht erwiesen hat. Die Konferenz begrüßte zudem auch der stellvertretende Delegationsleiter der Europäischen Kommission in Griechenland, Herr Argyris Peroulakis, der auf das Investitionspaket von EU-Kommissionschef Juncker verwies und betonte, dass es einen Wendepunkt Europas zum Wachstum signalisiert. Darüber hinaus wies er auf die Notwendigkeit eines ausgewogenen „Wachstumsdreiecks“ hin, das sich sowohl aus einem ausgeglichenen Haushalt und Reformen als auch aus dem Wachstum zusammensetzt. In Griechenland tritt eine Lücke im Bereich der Investitionen auf, und in dieser Richtung verläuft auch das Juncker – Paket. In diesem Sinne, fügte Herr Peroulakis hinzu, können attraktive Investitionsvorschläge entstehen, und erklärte, dass ein Spezialfonds gegründet werden soll, der sich in der Europäischen Investitionsbank befinden und die Vorhaben bewerten wird. Seinen Angaben zufolge, soll ¾ des Kapitals die Infrastruktur fördern und ¼ die Stärkung der mittelständischen Unternehmen, und zwar nicht nach dem Sinne von ESPA, sondern ganz im Gegenteil im Sinne einer Vermehrung der Privatkapitalen für eine 15-jährige Laufzeit. Zudem können dem neuen Juncker-Paket sowohl staatliche als auch private Projekte im Infrastruktursektor zugeordnet werden, wie auch Partnerschaften, mit Beitrittskriterium die Beschaffenheit der Projektmerkmale. Bereits am ersten Tag des Kongresses ist das Vertrauen in das Wachstumspotential der griechischen Wirtschaft festgestellt worden, wobei sich die dringende Notwendigkeit ergibt, den Zyklus der Unterfinanzierung sowohl durch in-als auch ausländische Investierungen zu brechen. Griechenland benötigt, wie mehrfach betont wurde, Investitionen in Höhe von 14 Mrd. Euro, um die durchschnittliche Investitionsquote der Eurozone erzielen zu können.
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Anstieg der griechischen Industrieproduktion um 5%

Publiziert am 8.Juni.2015 von Abraam Kosmidis

JÄHRLICHE ÄNDERUNGEN DES INDUSTRIEPRODUKTIONSINDEX

Sektor

 

             März                           Änderung (%)

 2015        2014        2013       2015/2014    2014/2013

ALLGEMEINE INDUSTRIEPRODUKTIONSINDEX 89,7 85,4 89,4 5 -4,5
STEIN – UND BRAUNKOHLEBERGBAU 72,9 83,2 82,5 -12,3 0,8
VERARBEITUNGSINDUSTRIEN 94,1 86,9 88,3 8,2 -1,5
STROMVERSORGUNG 79,4 80,8 95,3 -1,7 -15,2
WASSERVERSORGUNG 91,1 86,2 88,9 5,7 -3
 

INDUSTRIELLE HAUPTGRUPPEN

Energie 92,9 88,4 102,1 5 -13,3
Zwischenprodukte 85,9 84,1 79,4 2,2 5,9
Kapitalgüter 73,6 68,5 65,6 7,5 4,5
Dauerhafte Konsumgüter 60,4 55,5 63,7 8,9 -12,9
Nicht dauerhafte Konsumgüter 94 88,1 88 6,8 0
Eine bedeutende Zunahme um 5% verzeichnete der Index der Industrieproduktion im letzten März, im Vergleich zum Zeitraum 2013 – 2014, in dem ein Rückgang von 4,5% festzustellen war. Der Durchschnittsindex für den dreimonatigen Zeitraum Januar – März 2015 wies im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des vorherigen Jahres eine Zunahme um 2,3% auf, wobei sich im vergangenen Jahr eine Abnahme um 2,5% verzeichnet hatte. Der in Bezug auf die Wirkung von monatlichen Ereignissen (Feiertage, Tourismussaisons usw.) saisonbereinigte Allgemeine Industrieproduktionsindex stieg von Februar 2015 bis März 2015 um 0,04%. Der Anstieg um 5,0% des in Bezug auf die Anzahl der Arbeitstage bereinigten Allgemeinen Industrieproduktionsindex im März 2015 ist auf folgende Änderungen der Indikatoren einzelner Industriesektoren zurückzuführen, und zwar:
  1. Die Senkung des Produktionsindex von Minen und Steinbrüchen um 12,3%. Zum entsprechenden Rückgang haben insbesondere die Senkungen der Indikatoren im Sektor des Stein-und Braunkohlebergbaus und des Metallerzbergbaus beigetragen.
  2. Die Zunahme des Produktionsindex von Verarbeitungsindustrien um 8,2%.Hierzu haben vorwiegend die Zunahmen der Indikatoren zweistelliger Sektoren beigetragen: Nahrungsmittel, Tabakindustrie, Produktion von Kohle und Erdöl, Herstellung von Metallprodukten und Computern sowie von elektronischen und optischen Geräten.
  3. Die Verringerung der Stromproduktion um 1,7%.
Die Zunahme um 2,3% des in Bezug auf die Anzahl der Arbeitstage bereinigten Allgemeinen Industrieproduktionsindex im Zeitraum Januar – März 2015 im Vergleich zum selben Zeitraum des vorherigen Jahres ist auf die nachstehenden Änderungen der Indikatoren der einzelnen Industriesektoren zurückzuführen, und zwar: die Senkung des Stein-und Braunkohlebergbauindex um 11,9 %, und die Zunahme des Produktionsindex von Verarbeitungsindustrien um 5,7%, sowie die Verringerung der Stromproduktion um 4,9% und die Zunahme des Wasserversorgungsindex um 6,1%. Der Anstieg des saisonbereinigten Allgemeinen Industrieproduktionsindex um 0,04% im letzten März ergibt sich aus folgenden Änderungen der Indikatoren industrieller Hauptgruppen, und zwar dem Rückgang des Energieindex um 0,9%, der Zunahme von Zwischenprodukten um 0,9%, von Kapitalgütern um 3,6% und von dauerhaften Konsumgütern um 5,1% sowie der Abnahme von nicht dauerhaften Konsumgütern um 0,1%.
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Griechischer Industrieverband: Maßnahmen zur Förderung von Investitionen – Senkung der Energiekosten

Publiziert am 21.Mai.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceBesonderes Gewicht im Bereich der Industriepolitik legt der Griechische Industrieverband (SEV) mit einer Reihe von Vorschlägen in Schlüsselsektoren, wie die Senkung der Energiekosten, die Förderung von Investitionen im Bereich der auslandsorientierten Industrieproduktion und der  Innovation, sowie die Verbindung der Ausbildung zur Produktion und einer modernen Raumplanung. In Hinsicht auf die Senkung der Energiekosten sieht der Plan  die Herabsetzung der speziellen Verbrauchssteuer aufs Erdgas vor, das für industrielle Verwendung und Elektrizitätserzeugung vorgesehen wird, die Förderung von Dienstleistungsverträgen zur Aussetzbelastung und die Aufnahme im nationalen Recht der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt-und Energiebereich für den sechsjährigen Zeitraum von 2014 – 2020.

Zur Stärkung von Investitionen im Bereich der Industriepolitik bietet der Industrieverband unter anderem folgende sechs Maßnahmenpakete an:

  • Grundlegende Überprüfung der Rahmenbedingungen für Investitionsanreize (Investitionsgesetz) zur Hervorhebung der Prioritäten, die das produktive Profil der griechischen Industrie wiederspiegeln.
  • Schaffung von steuerlichen, beschäftigungs-und exportmäßigen Anreize zur Leistungserhöhung von Unternehmen, und Aufhebung von Investitionshemmnissen und Hindernissen im gesamten Produktionsverfahren.
  • Umgehende Gründung einer Investitionsbank mit Schwerpunkt auf große Investitionsvorhaben im Bereich der organisierten Industrieproduktion.
  • Differenzierung und Abtrennung der nationalen Gefahr vom Unternehmensrisiko, z.B. durch die Einführung von einzelnen Risiko-und Reifungskriterien, sodass die Finanzierung von Projekten ohne den übermäßig negativen Einfluss von Außenfaktoren abgesichert werden kann.
  • Verwertung des neuen Förderprogramms ESPA durch die Aufnahme von Innovation und unternehmerischer Exzellenz, vorwiegend in Bezug auf kleine und mittelständische Unternehmen, mit dem Ziel der Schaffung von Ökosystemen im Kreis der organisierten und auslandsorientieren Industrieproduktion.

Der griechische Industrieverband verleiht zudem besonderen Nachdruck dem Bereich der Technologieentwicklung und Innovation, indem er unter anderem folgende Maßnahmen vorschlägt:

  • Die umgehende Umsetzung von Entwicklungsplänen hinsichtlich der wesentlichen Produktionssektoren der Wirtschaft, mit Schwerpunkt auf den Innovationsbereich, die Auslandsorientierung und die Qualifikationen der Arbeitnehmer.
  • Umsetzung und Verwaltung der Pläne durch Mitwirkung des öffentlichen und privaten Sektors.
  • Organisierter Beitrag von Forschern und Unternehmen in internationalen Schwellenmärkten, in denen bereits eine bedeutende griechische Präsenz vorzufinden ist, durch die Schaffung eines neuen Kooperationsmodels zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor und die wesentliche Beteiligung von großen Industrieunternehmen.
  • Einführung einer speziellen Regelung und Einrichtung eines Registers insbesondere für innovative Unternehmen mit besonderer finanzieller, steuerlicher und versicherungsmäßiger Behandlung.
Zur Förderung der unternehmerischen Auslandsorientierung reicht der Verband neun Richtlinienpakete ein, mit Vorrang für die Anwendung eines Programms zur raschen Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit griechischer Produkte und Eingriffe in die übermäßigen Produktionskosten, der Energieförderung und der rasanten Vermarktung von Produkten in auserwählten Märkten sowie zur Schaffung von steuerlichen Anreizen.
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Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen durch junge Diplomaten

Publiziert am 29.April.2015 von Abraam Kosmidis
Förderung der Auslandsorientierung griechischer UnternehmenDank einer Initiative des griechischen Unternehmens-und Industrieverbandes (SEB) wird jungen Diplomaten ein Praktikum bei griechischen Exportunternehmen angeboten. Damit soll ihre Auslandorientierung gefördert werden und ihnen das notwendige Know – How vermittelt werden, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können. Die am Ausbildungspraktikum beteiligten Attachés hatten die Möglichkeit, sich über die Exportverfahren, sowie über die Belange der Marktforschung, sowie über den Zugang zu den Zielländern zu informieren. Ferner hatten sie Gelegenheit, sich einen Einblick in die Vernetzungen von Unternehmen in neuen Märkten und über praktischen Methoden in Bezug auf Kooperationen zwischen Exportunternehmen und griechischen Botschaften im Ausland zu verschaffen. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein innovatives Programm, das in Kraft gesetzt und aufgrund der guten Zusammenarbeit des Industrieverbandes mit der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums erfolgreich abgeschlossen worden ist, sondern hauptsächlich auch um eine nützliche Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Die an diesem Programm teilnehmenden Mitgliedsgesellschaften des griechischen Industrieverbands sind unter anderem: Aluminium of Greece, Hellenic Fine Oils, Intercom Defense, METKA, Papadopoulos E.I., TITAN und Halcor. Die Studiendirektorin der Diplomatischen Akademie und Botschaftsrätin erster Klasse, Frau Sotiria Theocharidi, bedankte sich persönlich bei diesen Unternehmen und betonte zudem, dass diese Zusammenarbeit den Beitrag des Außenministeriums zur Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen, sowie deren Zugang zu ausländischen Märkten verbessern wird. Besonders hervorgehoben wurde die wesentliche Bedeutung des permanenten Informationsaustausches, damit die Bedürfnisse der Unternehmen ausreichend gedeckt werden und sich ihre Stellung im lokalen Markt verbessern kann. Zudem kann die Erkennung von neuen Möglichkeiten zur Schaffung von neuen – oder der Erhaltung von bereits bestehenden Arbeitsplätzen beitragen. Die Minimierung des unternehmerischen Risikos, die Auswirkungen der politischen Entwicklungen sowie die finanziellen Ausmaße als Folge der politischen Entscheidungen sind unter anderem einige der großen Vorteile, welche durch die spezialisierte Informationserteilung der entsprechenden Kooperation den Unternehmen bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen infolge von eventuellen Änderungen der institutionellen Rahmenbedingungen können Bußgelder, Beschlagnahmungen sowie die Teilnahme an Wettbewerben bewirken. Die engen Beziehungen zwischen der Diplomatie und dem Unternehmergeist tragen zudem zur Anerkennung und Bewahrung der griechischen Unternehmen vor finanziellen Risiken bei, wobei das griechische Konsulat demnach als ein qualifiziertes „One – Stop – Shop“ den Bedürfnissen der griechischen Unternehmen nachkommen kann. Dank der rechtzeitigen Bereitstellung von politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Informationen können griechische Exportunternehmen gefestigt werden und somit zum Aufschwung der Volkswirtschaft beitragen.
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Rasante Zunahme des Luftverkehrs in Griechenland

Publiziert am 22.April.2015 von Abraam Kosmidis
AirportLaut offiziellen Statistiken der Luftfahrtbehörde verzeichnete das Passagiervolumen im März eine Zuwachsrate von 28,2% auf sämtlichen griechischen Flughäfen, wobei der größte Anstieg beim Inlandsverkehr (33,2%) festzustellen war. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der Flüge insgesamt um 18,2 % (+16,1% bei den Inlandsflügen, +21,4% bei den Auslandsflügen und +37,1% bei den Charterflügen). Den Angaben der Luftfahrtbehörde zufolge belief sich die Zahl der Reisenden im ersten Quartal 2015 auf insgesamt 4,9 Mil., was für die künftige Saison ein vielversprechendes Zeichen ist. Die gesamte Anzahl der Abflüge auf griechischen Flughäfen belief sich auf 19.922, wobei eine Zunahme von 18,2% im Vergleich zum letzten Jahr verzeichnet worden ist (+16,1% bei Auslandsflügen und +21,4% bei Inlandsflügen). Die Zahl der auf griechischen Flughäfen mit Aus-und Inlandsziel abfliegenden Flugpassagiere stieg um stolze 28,2% auf 1.802.438. Die Flughäfen von Athen und Thessaloniki verzeichneten mit einer Zunahme von 22,4% im Vergleich zum letzten Jahr den größten Anstieg im Auslandsaufkommen. Besonders hohe Steigerungsraten von Auslandsflügen verzeichneten im ersten Quartal die Flughäfen von Athen, Thessaloniki und Chania auf Kreta, wobei sie in einem Jahr von 5.482 auf 6.812 stiegen. In seiner Stellungnahme zur Passagierbewegung im ersten Quartal 2015, betonte der Leiter der Luftfahrtbehörde, dass ein äußerst „steiler“ Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet wird, sowohl in Bezug auf die Anzahl der Flüge als auch die Zahl der Fluggäste. Diese Daten können als Vorbote für eine sehr positive Entwicklung des Luftverkehrs bis Ende 2015 betrachtet werden, zumal die Auslands-und Inlandspassagiere erstmalig eine Rekordanzahl von 5,0 Mil. erreichen.
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Fraport: Optimismus für den Abschluss der Privatisierung der griechischen Regionalflughäfen

Publiziert am 20.April.2015 von Abraam Kosmidis
AirportDer Konzernchef Stefan Schulte kündigte die Übernahme der Verwaltung und Inbetriebsetzung der griechischen Flughäfen spätestens bis Anfang 2016 an. Seiner Aussage zufolge steht lediglich der Abschluss des Übereinkommens aus, um den Betrieb etlicher Regionalflughäfen aufnehmen zu können. Herr Schulte ist zudem zuversichtlich, dass die neue Regierung den von der griechischen Privatisierungsbehörde vergebenen Konzessionsvertrag problemlos abschließen wird. Trotz der Ankündigungen über die Aufhebung des Verkaufsprozesses der 14 Regionalflughäfen sowohl vom Finanzminister G. Varoufakis als auch von G. Stathakis, teilt das deutsche Unternehmen den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens mit, wobei sämtliche Verhandlungen mit den griechischen Partnern von Fraport weiterhin fortgeführt werden. Das 40-jährige Privatisierungsprogramm der Flughäfen soll ca. 10 Mrd. Euro in die Staatskasse bringen, wovon 1,234 Mrd. Euro direkt bei Vertragsabschluss eingehen sollen. Gemäß dem neulich veröffentlichten Bericht des internationalen Dachverbands ACI EUROPE gehören fünf griechische Flughäfen (von Athen, Heraklion, Chania, Mykonos und Thessaloniki) zu den zwanzig europäischen Flughäfen mit dem höchsten Passagiervolumen. Dem Bericht des ACI EUROPE zufolge nahm die Passagieranzahl des Flughafens Athen im letzten Januar um 28,1 % zu, während sich das Passagiervolumen im Flughafen von Chania auf Kreta verdoppelt hat (Anstieg 103,9 %). Im selben Zeitraum wies der Flughafen auf Mykonos eine Zunahme der Passagieranzahl um 54,1 %, Thessaloniki um 40% und Heraklion um 16,4% auf.
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