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NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGEN IN GRIECHENLAND FÜR DEN TOURISMUS

Publiziert am 12.September.2016 von Abraam Kosmidis

MarketsENDE SEPTEMBER WIRD DIE AKTIVIERUNG VON VIER DER ACHT FÖRDERSEKTOREN ERWARTET

Insbesondere sollen folgende Sektoren aktiviert werden:

  1. Das allgemeine Unternehmertum
  2. Die Maschinenausrüstung
  3. Die Förderung der neuen, unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Die großen Investitionen
Die Sektoren des Allgemeinen Unternehmertums und der Neuen, Unabhängigen Kleinen und Mittleren Unternehmen sollen Ende September aktiviert werden und Anträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können, während die Sektoren der Maschinenausrüstung und der Großen Investitionen auch darüber hinaus zugänglich bleiben werden.

Förderanteil:

Wird gemäß der neuen Fördergebietskarte festgesetzt werden.

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Gründung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit mindestens 3 – Sternen
  • Modernisierung von Hotelanlagen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Erweiterung und Modernisierung von geschlossenen Hotelanlagen, die auf der Kategorie von mindestens 3-Sternen heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten Form von organisierten Tourismuscampingplätzen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung und Modernisierung einer integrierten Form von Hotelanlagen in traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die mindestens der 2-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Beherbergungsbetrieben
  • Einrichtungen von spezieller, touristischen Infrastruktur (Konferenzzentren, Salzwasserbehandlungszentren, Themenparks, touristische Jachthäfen, Skizentren, Golfplätze, Gesundheitstourismuseinrichtungen, Einrichtungen zur Verwertung von Heilquellen, Trainings-und Sporttourismuszentren, Autobahnen usw.)
  • Einrichtungen für Agrar-und Weintourismus
  • Gründung von Jugendherbergen

Förderarten:

  1. Steuerbefreiung, die auf die Befreiung von der Entrichtung der Einkommenssteuer des Gewinns vor Steuern beruht
  2. Subvention, besteht in der kostenlosen Gewährung eines Geldbetrages vom Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens
  3. Zuschuss für Finanzierungsleasingverträge, welche auf die Deckung eines Teils der geleisteten Raten des Finanzierungsleasings durch den Staat beruht, und die zum Erwerb neuer, maschineller und anderer Ausrüstung erstellt werden
  4. Zuschuss für die Kosten der geschaffenen Beschäftigung
  5. Stabilisierung des Steuersatzes der Einkommensbesteuerung

BEKANNTMACHUNG DES PROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON TOURISMUSUNTERNEHMEN

WIRD ENDE SEPTEMBER ERWARTET

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung von neuen Tourismusanlagen
  • Erweiterung von bestehenden Tourismusanlagen

Gesamtbudget: 240 Mil. Euro

Umfasst:

  1. Die Gründung neuer Tourismusunternehmen
  2. Die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen
  3. Die funktionale Heraufstufung dieser
  4. Die Minderung ihrer Energiekosten

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China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber. Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert. Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden. Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten. Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt. Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll. Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern. Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können. Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab. Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten. Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
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China und Griechenland vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Publiziert am 21.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
greece-china-worries-fading   Im Rahmen des offiziellen Besuchs des griechischen Regierungsstabs in China unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, ist durch den Träger „Enterprise Greece“ des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus ein griechisch-chinesisches Unternehmensforum zur Förderung der Schifffahrt, der Anziehung von Investitionen und der Exportstärkung in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden chinesischen Träger in Peking organisiert worden. Der griechische Minister für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus, Giorgos Stathakis, betonte in seiner Rede unter anderem die potenziellen Möglichkeiten für die griechische Wirtschaft, welche sich durch die Zusammenarbeit mit China eröffnen lassen, unter besonderer Berücksichtigung der in den Bereichen der Infrastrukturen und des Tourismus entstehenden Aussichten. In diesem Rahmen ist auch eine Vereinbarung für ein gemeinsames Aktionsprogramm mit dreijähriger Laufzeit zwischen dem griechischen Minister und der Chinesischen Staatlichen Tourismusverwaltung unterschrieben worden. Diese Vereinbarung sieht unter anderem folgendes vor:
  1. Gegenseitige Tourismusförderung beider Länder
  2. Zusammenarbeit durch den Austausch von Know-How, im Bereich spezieller Tourismusarten, wie Kulturtourismus, Heiratstourismus, Gesundheit-und Wellness u.a.
  3. Kooperation im Bereich der gegenseitigen Förderung des Film-und Fernsehtourismus, zum Zweck der gegenseitigen Anlockung von Kino-und Fernsehproduktionen in beiden Ländern.
  4. Tourismusausbildung durch gegenseitige Intensivkurse der griechischen und chinesischen Sprache für Unternehmer und Mitarbeiter des entsprechenden Sektors.
  5. Gegenseitiger Informationsaustausch über aktuelle Förderprogramme und Anreize für neue Investitionsmöglichkeiten im Tourismussektor.
  6. Einführung von direkten Linien-und Charterflügen von Athen nach Peking.
  7. Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie die Weltorganisation für Tourismus.
Die Teilnehmer der griechischen Mission des „Enterprise Greece“ – Trägers (mit ca. 45 Unternehmer hauptsächlich aus den Bereichen der Technologie, Schifffahrt, Energie, Tourismus, Gesundheitswesen, Kosmetik, Agrarlebensmittelwirtschaft und mechanischer Ausrüstung) hielten diverse Reden und Präsentationen und hatten die Gelegenheit zu zahlreichen Einzelkontakten mit chinesischen Unternehmern. In Anwesenheit des griechischen Ministers, G. Stathakis, des chinesischen Schifffahrtsministers, Wang Hong, und der Leiter der Organisationen zur Förderung der Außenorientierung beider Länder, Christos Staikos und Jing Zengwie, sind 8 Kooperationsvereinbarungen zwischen griechischen und chinesischen Unternehmen unterzeichnet worden, welche die Stärkung der chinesisch-griechischen Zusammenarbeit in den Bereichen der Investitionen, Immobilien, des Handels und der Technologie betreffen. Das Missionsprogramm ist mit mehreren Besuchen abgeschlossen worden, mit Investitionsseminaren und Unternehmenspräsentationen in den Bereichen des Tourismus, der Technologie, der Exporte, Informatik – Telekommunikationen und des Finanzsektors. Im Anschluss folgte ein weiteres Unternehmensforum in Shanghai mit weiteren, geschäftlichen Kontaktaufnahmen der griechischen Mission.
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Der Entwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
anaptinomos Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Gesetzesentwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes „Institutioneller Rahmen zur Begründung von Förderprogrammen für Privatinvestitionen zur regionalen und finanziellen Entwicklung des Landes – Errichtung eines Entwicklungsrates und weitere Vorschriften“.   Am 2.6.2016 ist der Gesetzesentwurf bei den zuständigen Ausschüssen des griechischen Parlaments eingereicht worden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte zusammenfassend dargestellt. Berechtigte der eingeordneten Investitionsvorhaben
  • Einzelunternehmen
  • Handelsgesellschaften
  • Genossenschaften / Vereine
  • Soziale Gemeinschaftsunternehmen, Sportvereine, Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES)
  • Unternehmen in Gründung oder fusionierende Unternehmen
  • Eintragungsfähige Genossenschaften im Allgemeinen Handelsregister GEMI
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und Tochtergesellschaften dieser
Beteiligung des Investitionsträgers an den Kosten des Investitionsplans Die Eigenbeteiligung kann auch eine Fremdfinanzierung enthalten. Alternative Deckungsmöglichkeiten von Eigenkapitalen  
Erhöhung des Stammkapitals Bankdarlehen Verbrauch der vorhandenen Rücklagen Kapitalisierung von Rücklagen
 
  • Mindesthöhe des Investitionsvorhabens: 100.000 Euro
  • Gegenstand des Investitionsvorhabens
 
Errichtung einer neuen Anlage Erweiterung einer bestehenden Anlage Optimierung des Produktionsprozesse
 

Grundlegende Änderung des

Produktionsprozesses

Erwerb von Vermögenswerten einer sich

nicht in Betrieb befindlichen Anlag

  Förderfähige Investitionskategorien Es werden Investitionsvorhaben sämtlicher Finanzbereiche eingeordnet, unter dem Vorbehalt der Absätze des Artikels Nr. 7 des Gesetzesentwurfs. Es folgt eine beispielhafte Aufzählung einiger förderfähiger Tätigkeiten. Der vollständige Text ist in Artikel Nr. 7 des Gesetzesentwurfs enthalten. Investitionen im Tourismussektor Förderfähig sind:
  • Errichtung – Erweiterung von Hotels mit mindestens 3-Sternen,
  • Modernisierungen von mindestens Hotels mit mindestens 3-Sternen (im Besitz oder zur Heraufstufung). Notwendige Voraussetzung ist eine 5-jährige Laufzeit ab der Inbetriebnahme der Anlage oder dem Abschlussdatum einer vorherigen Modernisierung,
  • Hotelanlagen, die ihren Betrieb eingestellt haben, ohne Änderung ihres Zwecks, und sofern diese der 3-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Campinganlagen mit mindestens 3-Sternen,
  • Errichtung und Modernisierung integrierter Form von traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die der 2-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Komplexe Beherbergungsbetriebe,
  • Besondere Tourismusformen (Konferenzzentren, Golfplätze, Tourismushäfen, Themenparks, Zentren für Trainings-und Sporttourismus (KEPAT) usw.
  • Agrotourismus- oder Weintourismusanlagen, sofern die Einreichungen der Anträge von einem Cluster erfolgen,
  • Errichtung von Jugendherbergen, unter bestimmten Voraussetzungen
 
Es wird ein gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, in dem von den vorstehenden Vorschriften ausgenommenen Bezirksgebiete festgesetzt werden – Ausführungsbeschluss
  Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei Es wird ein neuer, gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, der spezielle Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Einschränkungen hinsichtlich der Einordnung in den Förderprogrammen des Gesetzes festsetzen wird. Bis zum Erlass des gemeinsamen Ministerialbeschlusses gilt weiterhin der gemeinsame Ministerialbeschluss Nr. 6904/14-02-2014.   Förderfähige Kosten Sachanlagen
  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung von Gebäudeanlagen und speziellen Hilfseinrichtungen von Gebäuden, und die Gestaltung der Umgebungsfläche. Additiv können sich diese nicht über 45% der gesamten förderfähigen Kosten belaufen. Für Investitionsvorhaben im Tourismusbereich gestaltet sich der Kostensatz auf 60% für Gebäudekosten, und für Investitionen im Logistikbereich auf 70% ebenfalls für Gebäudekosten der entsprechenden Investitionsvorhaben. Für denkmalgeschützte Gebäude beläuft sich der entsprechende Kostensatz auf 80%.
  • Erwerb des gesamten, vorhandenen Anlagevermögens, für KMU, unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Kauf und Einrichtung von neuen, modernen Geräten und anderer Ausstattung, technischen Einrichtungen und Transportmittel für Innenverkehr,
  • Mieten für Leasinggeschäfte für neue, moderne Geräte und anderer Ausrüstung,
  • Spezielle & Maschinenanlagen
  Immaterielle Vermögenswerte
  • Technologietransfer, Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums, Nutzungslizenzen, Patente, Know-how und nicht patentiertes technisches Wissen,
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Beschaffung und Installation von Software und betrieblichen Organisationssystemen.
Für Großunternehmen können sich die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte nicht über 50% der gesamten, förderfähigen Kosten belaufen, und für KMU nicht höher als 75%.   Lohnkosten Voraussetzungen zur Förderung der Lohnkosten
  1. Erforderliche Nettozunahme der Anzahl der jährlichen Arbeitseinheiten (JAE) im Vergleich zu den JAE des vorherigen Jahres ab dem Einreichungsdatum des Einordnungsantrags
  2. Die Besetzung der Arbeitsstellen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Abschlussdatum und der Inbetriebsetzung erfolgen
  3. Obligatorische Erhaltung der Arbeitsplätze für 3 Jahre ab deren Besetzung für KMU, und für 5 Jahre für Großunternehmen.
  Andere Kostenkategorien
  • Beratervergütungen für KMU, welche lediglich für neue kleine und mittlere Unternehmen und bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gefördert werden (bis 5% der gesamten, förderfähigen Kosten).
  • Anlaufkosten nur für zugründete Klein-und Kleinstunternehmen und zu einem Anteil von bis zu 10% der förderfähigen Kosten, mit einer Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro. Für innovative Klein-und Kleinstunternehmen verdoppeln sich die Höchstgrenzen.
  • Innovationsausgaben für KMU in Bezug auf einen Kostenvoranschlag bis 1% der gesamten, förderfähigen Kosten und bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro.
  • Kosten für Prozess-und Betriebsinnovation für KMU mit einem Kostenvoranschlag bis zu 20% der gesamten, förderfähigen Kosten.
  • Kosten für zusammenhängende Innovationscluster.
  • Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Investitionskosten für hocheffiziente Kraft – Wärme – Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Kosten für Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zur Eigennutzung sowie für andere Fälle unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kosten zur Einrichtung von effizienten Fernwärme-und Fernkältesystemen.
  Fördermöglichkeiten
  • Steuerbefreiung
  • Subvention
  • Leasingzuschuss
  • Kostenförderung für geschaffene Beschäftigung
  • Stabilisierung des Einkommenssteuersatzes
  • Finanzierung des Geschäftsrisikos durch Investitionsfonds
Beschränkung für den Subventionsanreiz: Die bereits bestehenden und vor 7 Jahren errichteten Unternehmen müssen für mindestens ein Geschäftsjahr Gewinn aufweisen, um eine Subvention oder einen Leasingzuschuss erhalten zu können! Förderanteile Für Investitionsvorhaben, die im Rahmen des neuen Gesetzes eingereicht werden, werden die gemäß der genehmigten Fördergebietskarte bis zum 31-12-2017 gültigen Förderanteile im nachstehenden Verzeichnis dargelegt.   table-1   Zusätzliche Beschränkungen Nicht förderfähige Großunternehmen In den Regionen von Westmakedonien, Ionischen Inseln, Kreta, Mittelgriechenland, Attika und Südägäis können Großunternehmen lediglich für Erstinvestitionen hinsichtlich einer neuen finanziellen Tätigkeit gefördert werden.  

Der gesamte Förderbetrag für jedes eingereichte Investitionsvorhaben kann sich bis 5 Mil. Euro belaufen.

  Beschränkungen der Kumulierung von Förderungen  

Die für jeden Träger gewährten Förderungen können sich kumulativ nicht über 10 Mil. Euro für Einzelunternehmen belaufen, und über 20 Mil. Euro für die Gesamtheit der verbundenen und kooperierenden Unternehmen.

  Spezielle Förderungskategorien Sofern ein Unternehmen den nachstehenden Fällen zugeordnet werden kann, kann dieses höhere Zuschussbeträge beanspruchen oder auch Sonderleistungen gegenüber den restlichen Unternehmen.
  • Nach außen orientiert: KMU mit einem bestimmten Exportanteil in den letzten drei Jahren.
  • Innovativ: KMU mit einem Mindestanteil von 10% der gesamten Betriebskosten für Recherche-und Entwicklungskosten.
  • Unabhängige KMU, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Fusionsverfahren vornehmen, entweder durch Aufnahme oder mit der Gründung einer neuen Gesellschaft – außer der Übernahme.
  • Zunahme der Beschäftigung in KMU mindestens um 10% innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Genossenschaften, Soziale Gemeinschaftsunternehmen des Gesetzes 4019/2011, Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES) des Gesetzes 4384/2016.
  • Investitionsvorhaben, die im Bereich der IKT (Technologie, Informatik, Kommunikation) und der landwirtschaftlichen Ernährung umgesetzt werden.
  • Unternehmen, die einen erhöhten Mehrwert im Vergleich zum Durchschnittswert ihres Sektors erzielen.
  • Unternehmen, die ihr Investitionsvorhaben in Industriegebieten und Gewerbeparks umsetzen und diese sich nicht auf Modernisierungen oder Erweiterungen von bereits vorhandenen Bauten des geförderten Unternehmens beziehen.
  • Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben in speziellen Gebieten umsetzen, wie diese in einer diesbezüglichen Anlage des Gesetzesentwurfs bestimmt werden (Bergregionen, benachteiligte Gebiete, mit besonders hohen Migranten-und Flüchtlingsströmen, Bevölkerungsrückgang, Inseln, Grenzregionen).
Förderregelungen Im nachstehenden Verzeichnis werden die wesentlichen Merkmale der Förderregelungen beschrieben, welche mit einem gesonderten Verfahren durch die zuständige Behörde veröffentlicht werden.  
Förderregelung Förderanreiz Förderungshöhe Bewertungs-und Überprüfungsverfahren Anmerkungen
Förderung von Maschinenausrüstung Steuerbefreiung Gemäß der Fördergebietskarte Umgehende Bewertung Durchführung einer Verwaltungskontrolle
Allgemeine Unternehmerschaft Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Neue unabhängige KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur neue oder sich unter Gründung befindliche unabhängige KMU. Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Innovative Investitionen für KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur KMU für Investitionsvorhaben in Bezug auf Technologieentwicklung, innovative Produkte und unter Voraussetzungen. Für Subventionen beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte, außer den dem Art. 12 zugeordneten Vorhaben, die 100% des Anteils erhalten werden.
Synergien & Vernetzungen Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den Investitionsvorhaben und den zusätzlichen Anteilen des Art. 11 Vergleichende Bewertung   Die Förderung wird ausschließlich den von Clusters verwalteten Trägern erteilt.
 
Zwischengeschaltete Finanzinstitute - Beteiligungsfonds Finanzierung des Geschäftsrisikos

In Erwartung einer Spezialisierung

Vollendete territoriale und sektorale Pläne Steuerbefreiung, Zuschussleasing, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention In Erwartung einer Spezialisierung Umgehende und vergleichende Bewertung je nach Vorhaben Großunternehmen werden nicht mit dem Subventionsanreiz gefördert
Großinvestitionen Stabilisierung des zum Zeitpunkt der Antragseinordnung gültigen Steuersatzes oder Steuerbefreiung, zügige Lizenzierung Steuerbefreiung bis zu 10% der geförderten Kosten Umgehende Bewertung Förderfähiger Kostenvoranschlag: über 20 Mil. Euro und Schaffung von mindestens 2 Arbeitsplätzen pro 1 Mil. Euro förderfähiger Investitionskosten
  Einreichung von Investitionsvorhaben Die Einreichung der Einordnungsanträge erfolgt je nach Höhe des Kostenvoranschlags des jeweiligen Investitionsvorhabens:
  • Bei der Generaldirektion für Privatinvestitionen des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus,
  • Bei der Direktion für regionale Entwicklungspolitik des Ministeriums für innere Angelegenheiten und produktiven Wiederaufbau,
  • Bei den Direktionen für Entwicklungsplanung der Regionen des Landes,
Zur Einreichung von jedem Investitionsvorhaben wird eine Gebühr entrichtet, deren Höhe gemäß dem förderfähigen Betrag von jedem Investitionsvorhaben berechnet wird, und der Höchstwert dieser beläuft sich auf 50.000 Euro.   Verfahren zur Bewertung von Investitionsvorhaben Die Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt durch einen Bewerter, mit der umgehenden oder vergleichenden Bewertung. Es besteht die Möglichkeit zum Einspruch gegen die Ergebnisse der vorläufigen Ergebnistabelle, und infolgedessen wird die endgültige Ergebnistabelle der Punktwertung der genehmigten Investitionsvorhaben veröffentlicht.   Umsetzung und Abschluss der Investitionsvorhaben Eintritt der Tätigkeiten: nach Einreichung des Einordnungsantrags. Der Eintritt der Tätigkeiten des Investitionsvorhabens vor Einreichung des Einordnungsantrags führt zur Ablehnung der Gesamtheit des Investitionsvorhabens.   Die Überprüfungen eines Investitionsvorhabens können folgende sein:
  • Ordentliche Überprüfung (auf Antrag des Investitionsträgers – Verwaltungsmäßig oder Vorort)
  Wird in den nachfolgenden Fällen durchgeführt:
50%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition 100%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition und Eintritt des Produktionsbetriebs
 
  • Außerordentliche Überprüfung (jederzeit mit behördlichem Beschluss)
Es folgt eine Prüfung der Vollständigkeit des Berichts, der von den Mitgliedern des Prüfungsorgans erstellt wird, und daraufhin folgt die Ausstellung des Vollständigkeitsbeschlusses.   Modifizierungen von Einordnungsbeschlüssen – Genehmigung von Änderungen nach dem Abschluss Anträge zur Modifizierung der Bestimmungen des Einordnungsbeschlusses können:
  • während der Dauer der Umsetzung des Vorhabens und bis zur Einreichung des Antrags der Endprüfung eingereicht werden,
  • die zuständige Behörde ist verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen ab der Antragseinreichung zu antworten,
  • der Antrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wird aus bestimmten, unter Artikel Nr. 17 aufgeführten Gründen eingereicht,
  • Auf den Modifizierungsantrag fällt eine Gebühr an
Abschluss und Eintritt des Produktionsbetriebs table-2 Voraussetzungen zur Verlängerung der Umsetzungszeit der Investition
  • Einreichung des Verlängerungsantrags auf elektronischem Weg vor dem Ablauf der Abschlussfrist
  • Umsetzung von 50% des natürlichen und wirtschaftlichen Gegenstands
  Sonstige Themen für die Umsetzung und Abschließung der Investitionsvorhaben anaptinomos_2   Zur Bestätigung des Abschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs der Investition wird die Einreichung eines diesbezüglichen Überprüfungsantrags mit den vorgesehenen Verfahren spätestens innerhalb von 60 Tagen ab dem voraussichtlichen Abschlussdatum der Investition benötigt, anderenfalls wird das Vorhaben als nicht vollendet erachtet und der Einordnungsbeschluss wird widerrufen. Mit Ausstellung des Abschlussbeschlusses wird unter anderem auch das Datum der tatsächlichen Fertigstellung der Investition spezifiziert, während die Zunahme der insgesamt förderfähigen Kosten ausdrücklich untersagt ist. Eine Anzahlungsentgegennahme ist nicht vorgesehen. Für die Auszahlung der Förderungen gelten unterschiedliche Praktiken je Förderungsart, wie dies im entsprechenden Einordnungsbeschluss bestimmt wird. Beispielhaft wird aufgeführt, dass für die Steuerbefreiung das Recht zur Inbetriebnahme mit einer 50%-igen Bestätigung der Investition angenommen wird und sich auf 15 Steuerjahre erstreckt, für die Subvention wird potenziell ein Betrag von 50% nach der 50%-igen Bestätigung der Investition ausgezahlt und der restliche 50%-ige Anteil oder die Summe dieser wird nach Ausstellung des Abschlussbeschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs geleistet, für den Leasingzuschuss wird der zulässige Betrag in sechsmonatigen Raten unter der Voraussetzung der Bestätigung vom zuständigen Organ der gesamten, an die Anlage gemieteten Ausrüstung ausgezahlt.    
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Neue Umsatzsteuer-Sätze in Griechenland und verminderte Inselsteuersätze

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
  Ab dem 1.6.2016 gelten in Griechenland neue Umsatzsteuer-Sätze. Danach erhöht sich die Umsatzsteuer von 23% um 1% auf 24%. Es gelten folgende Sätze:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

24%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

13%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

6%
  Auf den griechischen Ägäis-Inseln gelten zwar die speziell für die Inseln verminderten Steuersätze weiterhin, sie wurden jedoch wie folgt angepasst:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

17%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

9%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

4%
  Ausgenommen von den verminderten Inselsteuersätzen sind die Inseln Syros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonisos, Kea, Antiparos und Sifnos, für welche die gewöhnlichen Umsatzsteuersätze gelten. Auf den Inseln Santorin, Mykonos, Naxos, Paros, Rhodos und Skiathos gelten bereits seit dem 1.10.2015 die gewöhnlichen Steuersätze.
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Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig. Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro. Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist. Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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TTIP Abkommen und rechtliche Auswirkungen

Publiziert am 24.Mai.2016 von itrust

TTIP Griechenland: Das TTIP-Abkommen soll im Rahmen seiner Regelung und nach den bekannt gewordenen Informationen einen Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten durch private Schiedsgerichte vorsehen.

TTIP rechtliche Auswirkungen

Durch diese Schiedsgerichte sollen der Investitionsschutz optimiert und etwaige Rechtsstreitigkeiten unabhängig von staatlichen Gerichten schneller abgewickelt werden. Dass dieser Mechanismus jetzt aber mit Hochdruck im Rahmen der Verhandlungen für den Abschluss des TTIP-Abkommens geschaffen werden soll, hat viele Fragen aufgeworfen und auch Anlass zu Kritik gegeben.

TTIP gegen die Souveränität des Staates?

Ein erster Kritikpunkt hat mit einem möglichen Angriff auf die Souveränität der Staaten und auch mit der Vereinbarkeit der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun. Europäische Länder sind, insbesondere wegen ihrer langen Geschichte und dem Kampf um die Menschenrechte und den Rechtsstaat insoweit sehr sensibel. So wird z.B. befürchtet, dass die Rechtsetzungsbefugnis der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stark eingeschränkt  werden würde.

Die Tatsache, dass bestimmte Streitfälle nicht im ordentlichen Rechtswesen eines Staates ausgetragen werden, sondern vor einem Schiedsgericht nach dem TTIP, könnte zu einseitigen und begünstigenden Urteilen für Investoren und gegen den Staat führen. Dies könnte zutreffen, da die Schiedsgerichte in der Regel aus 1-3 Schiedsrichtern bestehen, während der Schiedsspruch bindend ist, ohne dass die Möglichkeit einer Berufungs- bzw. Revisionsinstanz bestünde. Das Verfahren wäre somit einer staatlicher Prüfung entzogen, mithin die Sicherung der Rechte beider Parteien in einem unabhängigen Verfahren nicht mehr genügend gewährleistet.

Was zeigen andere Freihandelsabkommen?

Die bisherige Erfahrung des NAFTA-Abkommens zwischen USA, Kanada und Mexiko zeigt, dass die Chancen eines Investors in einem Rechtsstreit zu obsiegen, im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit deutlich höher sind.

Die Unabhängigkeit solcher Schiedsgerichte wird deshalb stark in Frage gestellt. Nach den bisherigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA wurde bislang noch nicht genügend geklärt, wie das Verfahren zur Ernennung der Schiedsrichter gestaltet werden soll, damit die Objektivität und unabhängige Besetzung solcher Schiedsgerichte gewährleistet ist.

USA drängen auf schnellen Abschluss

Von verschiedenen Seiten wird ferner kritisiert, dass insbesondere die USA auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen bzw. Abschluss des TTIP-Abkommens drängt.  Kritiker vermuten deshalb, dass im Rahmen der Regelungen über die Gerichtsbarkeit bzw. Streitbeilegung der Zweck verfolgt wird, Klagen gegen Investmentfunds insbesondere bezüglich der angebotenen Finanzprodukte vor den ordentlichen Gerichten auszuschließen. Solche Funds stammen insbesondere aus den USA, wobei es fraglich ist, wie europäische Gerichte ihre Produkte bzw. ihre Geschäftsmodelle bewerten würden, sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Funds und europäische Staaten kommen.

Kritiker befürchten überdies, dass das Drängen der USA auf einen schnellen Abschluss des TTIP Abkommens, Schadenersatzklagen gegen US – Funds wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Finanzprodukten zuvorgekommen werden soll. Ein solches Beispiel stellt die Klage der Stadt Pforzheim gegen JP Morgan dar, mit welcher die Stadt Pforzheim Schadensersatz i.H.v. 57 Millionen Euro wegen Verletzung von Beratungs.- und Aufklärungspflichten forderte, die zu einem Schaden (Verluste aus Zinsderivatgeschäften) der Stadt Pforzheim geführt hatten. Zwar wurde zwischen den Parteien letztendlich ein Vergleich geschlossen, die Kritiker geben jedoch zu bedenken, was bei einem entsprechenden Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des TTIP-Abkommens herausgekommen wäre, wenn das Verfahren nicht vor den ordentlichen staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht nach den Vorstellungen der Parteien im TTIP-Abkommen durchgeführt worden wäre.

Es bleibt deshalb abzuwarten wie das TTIP Abkommen im Hinblick auf Behandlung von und die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten ausgestaltet wird und mit welchen Auswirkungen dies dann verbunden sein wird.


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Zahlen, Fakten und Kosten der überladenen griechischen öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft

Publiziert am 16.Mai.2016 von itrust
Der griechische Staat zahlt höhere Bruttogehälter als der Privatsektor. 20 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt lägen diese, unterstreicht der Griechische Industrieverband SEV in seinem wöchentlichen Bericht. Griechische Verwaltung KPAG Darüber hinaus beschäftigt der griechische Staat in seinem öffentlichen Sektor doppelt so viele Lohnarbeiter (16%), als im EU-Durchschnitt (8%). Für den privaten Sektor ist es daher ärgerlich, zur Deckung der Kosten des überbordenden und kostspieligen Personals des öffentlichen Sektors herangezogen zu werden.

Verwaltungsmodell nicht mehr tragfähig

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Bezüge des Staats- und Regierungspersonals belaufen sich in Griechenland auf 12,2% des BIP, während diese in der EU-28 bei 10,2 % liegen, und das im Verhältnis zum Ausland für qualitativ geringwertigere Leistungen. Dieses Modell kann künftig nicht als funktionsfähig und nachhaltig gelten und bedarf einer umgehenden Anpassung. Der Staat muss seine Produktivität steigern und die Lohnkosten senken. Im Prinzip wirtschaftet der griechische Staat auch heute über seine Verhältnisse und der Produktivität der griechischen Privatwirtschaft. Eine Tatsache, die Mittel, Investitionen und Arbeitsplätze des Privatsektors in sinnloser Weise verbraucht und die griechische Wirtschaft mit niedrigen Wachstumsraten und hoher Arbeitslosigkeit geiselt.

Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der griechische öffentliche Sektor wuchs seit dem Beitritt des Landes zur Eurozone (2002) übermäßig und dehnte sich bis zum Anbruch der globalen Finanzkrise 2007-2009 konstant aus. Erst mit Beantragung der Hilfsmaßnahmen ab 2010 änderte sich zum Teil etwas an dieser Entwicklung, wobei sich die Modifikationen an der Haushaltsplanung im Zeitraum 2010-2015 überwiegend auf den kontinuierlichen Anstieg der Steuerbelastung beschränkten. Dies erfolgte sogar während einer extremen Rezessionsphase bzw. in der wirtschaftlichen Depression des Landes, welche insbesondere durch die steigende Steuerbelastung verursacht und beschleunigt worden ist. Dabei wurden die Steuerhöhungen wegen des Schwundes der Leistungsfähigkeit immer uneffizienter, was dazu führte, dass trotz immer höherer Steuern die Steuereinnahmen zurückgingen. Die Einnahmen der Regierung erreichten im Jahr 2015 einen Stand von 84,7 Mrd. Euro, mit einer Zunahme von 9,3% des BIP seit 2009, dem Jahr der Haushaltsentgleisung, der Auflösung des Steuereinzugsmechanismus und der Zuspitzung der globalen Finanzkrise.

Kein neues Problem

Es ist ferner anzumerken, dass der Niedergang der griechischen Haushaltspolitik mit den großzügigen „Sozialpaketen“ bereits im Zeitraum 2002-2003 mit den kreditfinanzierten gewaltigen Infrastrukturprojekten begonnen hatte. Dies geschah seinerzeit auch im Hinblick  auf die Olympischen Spiele von 2004. Ferner erwiesen sich die nachfolgenden Regierungen als unfähig, das durch die unkontrollierten Einstellungen im öffentlichen Sektor wachsende Defizit in den Griff zu bekommen. Das charakteristische Merkmal der Primärausgaben der öffentlichen Hand in der Zeit nach der Euroeinführung ist der Anstieg der Personalausgaben, der sich von 10,6% des BIP im Jahr 2003 auf 11,3% in 2004 und 13,1% in 2009 sprunghaft erhöht hat. Trotz der erfolgten Anpassung haben sich die Ausgaben im Jahr 2015 geringfügig auf 12,2% des BIP verringert, weit höher als im Jahr 2004. Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor um 19,1% erhöht, während im Privatsektor eine Zunahme von lediglich 10,5% erzielt worden ist. Im Zeitraum 2003-2009 stieg die Beschäftigung im weiter gefassten öffentlichen Sektor um 1,3% pro Jahr an, während die Bezüge der Arbeitnehmer um 2,2% pro Jahr stiegen. In der Gesamtwirtschaft erhöhten sich die Bezüge der Beschäftigten um 1% pro Jahr, wodurch sich die Autonomie des öffentlichen Sektors über jedweder wirtschaftspolitischen Vernunft und Wirtschaftsverhältnissen hinaus deutlich kennzeichnet.

Ungleichgewicht im öffentlichen und privaten Sektor

Durch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen seit 2010 bis einschließlich heute hat sich die Anzahl des Personals im öffentlichen Sektor um 24% und der durchschnittliche Nettomonatsgehalt um ca. 14,6% verringert. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Neueinstellungen auf ca. 70.000, während ca. 200.000 Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, vorwiegend wegen Versetzung in den Ruhestand.  Demgegenüber sank der durchschnittliche Nettomonatsgehalt in der Gesamtwirtschaft um 17,9% und die Anzahl der Beschäftigten um -20,9%, hier vorwiegend wegen Entlassungen. Niedrige Löhne privater Sektor Griechenland Insbesondere verringerte sich die Zahl der Beschäftigten in Griechenland von 4.585.000 im Jahr 2009 auf 3.535.000 im Jahr 2013. Seither hat sich die Beschäftigtenzahl lediglich geringfügig auf 3.626.000 (2015) erhöht, während die Arbeitslosenzahlen von 456.000 im Jahr 2009 auf 1.328.000 im Jahr 2013 eine dramatische Erhöhung aufweisen. Die durchschnittlichen Nettomonatsbezüge im öffentlichen Sektor belaufen sich heute auf 1.050 €, während diese im Privatsektor kaum über 780,- € liegen. 2015 war das erste Jahr, in dem eine Erhöhung um 1,5% im öffentlichen Sektor verzeichnet wurde, während die Gehaltsentwicklung im Privatsektor Negativwerte erreichte (-1,1%) – so, wie dies auch im Jahr 2014 der Fall war (-1,3%). Aus den zur EU-28 vergleichbaren, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach Wirtschaftsbereichen ergibt sich, dass die Durchschnittsbezüge der Bediensteten im engen öffentlichen Sektor (Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung ohne das Erziehungs-und Gesundheitswesen) höher als die Bezüge des privaten Wirtschaftssektors liegen. In Griechenland ist dies auch der Fall, jedoch in einem viel größeren Ausmaß. Die Durchschnittsgehälter im griechischen öffentlichen Sektor überschreiten die Bezüge des Privatsektors um 19% und um 15% derjenigen in der EU-28, wenn die Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt werden (tatsächliche und unterstellte Beiträge, sodass die Sozialversicherungsdefizite gedeckt werden), d.h. bei den Bruttobezügen, und um 46% und 26% entsprechend, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.

Immer noch zu viele Beamte?

In Bezug auf den Beschäftigungsbereich betätigt sich in Griechenland ein Anteil von 16% der Lohnarbeiter im engen öffentlichen Sektor, während sich der entsprechende Anteil in der EU-28 auf nur 8% beläuft. Im Rahmen der von den Institutionen vorgezogenen Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bis 2018 wird Bezug auf Ausgabenkürzungen für Personalbezüge im öffentlichen Dienst genommen. Eine rationale Lösung für dieses enorme Problem wäre eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgte Kürzung des Durchschnittsgehalts im öffentlichen Sektor, so dass die Gehälter-Beschäftigungs-Verhältnisse in Griechenland von den entsprechenden Verhältnissen in mitteleuropäischen Ländern nicht abweichen. Keine Ende der Krise mit Steuererhöhungen Wenn diese Lösung umgesetzt wäre, müsste eine jährliche Kürzung des durchschnittlichen Bruttogehalts um -3% oder 565 € und eine Verringerung der durchschnittlichen Beschäftigung um -50% oder eine Entlassung von 180.000 Bediensteten erfolgen. Anderenfalls könnte der Mittelwert durch eine Bereitstellung von 2 Mil. Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft erzielt werden, eine Möglichkeit, die offensichtlich undurchführbar ist und die erhebliche Belastung des Privatsektors aufgrund der übermäßigen Lohnzahlung des überteuerten Staates deutlich erkennen lässt. Jedenfalls gibt es für die Rettung der griechischen Wirtschaft einen anderen Weg als ständige Steuererhöhungen. Dieser liegt in der Senkung der Steuerlast für die Privatwirtschaft bei gleichzeitiger Verringerung des Beamtenapparates. Dies würde Investitionsanreize schaffen, was wiederum zu Arbeitsplätzen und zur Ankurbelung des Konsums etc. führen würde.
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Aktuelle Förderprogramme in Griechenland in der Übersicht

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust

Förderporgramm Griechenland 2016Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.

Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen

Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Einreichung bis zum 10.05.2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist berechtigt?

Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind. Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Förderfähige Kosten

➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets, ➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE), ➢ Abschreibungen

Förderfähiges Budget

5.000 € - 25.000 € Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt. Zuschuss 100%

Kleine und mittelständische Unternehmen

Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten

EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016

ZUSCHUSS bis zu 50%

Förderungsberechtigte

Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung ➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung ➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT ➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung ➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen ➢ Know – How - Rechte ➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft ➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Ausgaben

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
 

Förderung von Startup-Unternehmen

Förderprogramm für Startup-Unternehmen

EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist förderungsberechtigt?

Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.

Förderfähige Kosten

➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets. ➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens. ➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen ➢ Abschreibungen von Assets ➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter) ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €. Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt. Zuschuss 100%

Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus

Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen

EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016 ZUSCHUSS bis 50%

Wer ist förderberechtigt?

Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Geräte und Ausrüstung ➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung ➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.). ➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen ➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten ➢ Software und Software-Dienstleistungen ➢ Transportmittel ➢ Studien, Marktrecherchen ➢ Beratervergütungen ➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Kosten

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
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Freihandelsabkommen: Was ist dran an TTIP, CETA und TISA?

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust
Freihandelsabkommen TTIP CETA Die Europäischen Institutionen streben den Abschluss von diversen Freihandelsabkommen mit wichtigen Weltmärkten und Wachstumsregionen an. Beim Freihandelsabkommen handelt es sich um einen zwischen mehreren Ländern bzw. Länderorganisationen (wie die Europäische Union) abzuschließenden Vertrag, mit dem die Vertragspartner untereinander auf Handelsbarrieren verzichten.

Freihandelsabkommen für mehr Handel?

Handelsbarrieren sind z.B. Zölle, Exportbeschränkungen, Importquoten usw. Diese sollen durch ein Freihandelsabkommen aus dem Weg geschaffen werden. Ferner wird im Rahmen von Freihandelsabkommen beabsichtigt, mögliche staatliche Eingriffe im internationalen Handel einzuschränken, wie z.B. die Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Subventionen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ausgewogene und faire Freihandelsabkommen die Wirtschaft durch den Wegfall von Handelshemmnissen positiv beeinflussen können. Dies können z.B. Einschränkungen sein, welche die unterschiedlichen Standards zwischen den Ländern betreffen, während durch eine Zollunion die Handelskosten deutlich gesenkt werden können. Wie aber sieht es mit den derzeitigen Freihandelsabkommen aus, die von der Europäischen Union verfolgt werden? Im folgenden werden die Abkommen TTIP, CETA und TISA, vorgestellt, die aktuell von der Europäischen Union verhandelt werden:

Das TTIP Abkommen

Beim TTIP (Translatntic Trade and Investment Partnership) handelt es sich um die „Transantlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, mithin um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vertragsbedingungen sind seit ca. Juni 2013 zwischen die Vertragsparteien ausgehandelt, während der Abschluss des Abkommens voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen wird. Das Ziel des TTIP ist der Abbau von diversen Handelshemmnissen zwischen den USA und der EU. So soll das Wirtschaftswachstum in den beteiligten Ländern durch Kostensenkung für exportierende Unternehmen in der EU und den USA angekurbelt und das Außenhandelsvolumen vergrößert werden. Ferner sollen durch TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen deutlich vereinfacht werden. Da es sich bei den USA und Europa um die zwei größten Handelsräume der Welt handelt, dürfte TTIP erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf den globalen Markt haben.

Was wird an TTIP kritisiert?

Die Verhandlungen dauern seit ca. 3 Jahren an, wobei an dem Abkommen heftige Kritik geübt wird. Globalisierungsgegner zweifeln insbesondere an, dass durch das Abkommen positive wirtschaftliche Effekte erzielt werden. Ferner werden negative Folgen für den Weltmarkt und Länder der Dritten Welt als mögliche befürchtet. Als weiteres Argument steht im Raum, dass das Abkommen nur den Großkonzernen und Kapitalinvestoren und nicht Arbeitnehmer bzw. Verbrauchern diene. Es sein ein Sozialabbau zu befürchten. Neben Zöllen, die sich bereits auf einem relativ niedrigen Niveau befinden, sind es insbesondere die sog. nicht-tarifären Handelshemmnisse wie beispielsweise unterschiedliche technische Anforderungen und Normen an die Beschaffenheit von Produkten, die zu hohen Kosten im transatlantischen Handel führen. Denn Unternehmen müssen in diesem Fall zwei unterschiedliche Produktvarianten produzieren: eine für den europäischen und eine für den amerikanischen Markt. Durch das Abkommen wird insoweit eine Rationalisierung und Vereinfachung angestrebt.

Das CETA-Abkommen

Beim Freihandelsabkommen CETA handelt es sich um das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), das zwischen Europa und Kanada verhandelt wird. Die Verhandlungen über CETA wurden bereits 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen und das Abkommen im September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. CETA bedarf nur noch der Legitimation durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, sowie der Ratifizierung vom kanadischen Parlament. Zweck des CETA-Abkommens ist, ähnlich wie bei TTIP, der Abbau der Zölle zwischen Europa und Kanada. Normen und Vorschriften sollen gegenseitig anerkannt oder angeglichen werden, was auf verschiedene Sektoren der Wirtschaft eine positive Auswirkung haben soll. Durch CETA sollen u.a. Zölle für Industriegüter abgeschafft werden. Überdies soll für kanadische Unternehmen der Zugang zum europäischen Markt und für europäische Unternehmen zum kanadischen Markt deutlich erleichtert werden. Als weiterer positiver Effekt soll die Senkung der Kosten für Unternehmen bei Exporten ermöglicht werden. Ferner sollen Sektoren wie die Landwirtschaft und Fischerei, der Schutz geistigen Eigentums und Investitionen im Rahmen der CETA zwischen Europa und Kanada deutlich vereinfacht bzw. gestärkt werden. Wie bei TTIP, wird gegen CETA heftige Kritik geübt, da negative Effekte und die Ausnutzung des Abkommens im Rahmen der Globalisierung durch Großkonzerne befürchtet werden. Befürworter sehen andererseits überwiegend die positiven Auswirkungen.

Das TISA- Abkommen

Das „Trade in Services Agreement“ – TISA (Abkommen über den Handel in Dienstleistungen) ist eine Sammlung von Vereinbarungen zwischen 23 Parteien (Europäische Union, USA, Kanada, Japan, Mexiko, Taiwan, Chile, Hong Kong, China, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Israel, Island, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und der Türkei), mit dem Zweck, Dienstleistungen weltweit zu liberalisieren. Die Verhandlungen zwischen den Parteien sind angelaufen und werden noch einige Zeit dauern. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen. Das TISA-Abkommen betrifft beinahe 160 Dienstleistungssektoren. Darunter fallen z.B. juristische Dienstleistungen durch Anwälte bzw. Notare, technische Dienste, Steuerberatung, Bildungsleistungen u.a. Ziel des TISA-Abkommens ist es, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Mit TISA wird die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister angestrebt. Wie bei TTIP und CETA wird auch hinsichtlich dieses Abkommens Kritik von de Gegnern des Abkommens ausgeübt, z.B. weil eine Reihe an bislang staatlich erbrachten Leistungen privatisiert werden könnten, bzw. eine Globalisierung der Leiharbeit oder die Aushebelung des Datenschutzes befürchtet wird.
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