Griechenland bietet nicht nur atemberaubende Landschaften und eine reiche Geschichte, sondern nach der überstandenen Krise auch eine stetig wachsende Wirtschaft, die sich ideal für Unternehmensgründungen eignet. Das wirtschaftliche Wachstum in Griechenland liegt in den letzten Jahren über dem EU-Durchschnitt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen, Anforderungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte in kompakter Form aufgezeigt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Griechenland zu beachten sind.
1. Voraussetzungen und Anforderungen:
- Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, um in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. EU-Bürger haben hier den Vorteil, da sie sich in der Regel frei im Schengen-Raum bewegen können und dass die Aufenthaltsgenehmigung für sie eine reine Formalie darstellt.
- Steuernummer: Die Beantragung einer Steuernummer ist erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland. Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und ist notwendig, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.
2. Gesellschaftsformen:
- Einzelunternehmen: Das ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine Person das gesamte Geschäft kontrolliert.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. - IKE): Diese Form entspricht in etwa der deutschen UG und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Sie kann auch als eine Einmann-IKE, also durch einen Gesellschafter gegründet werden und hat vereinfachte gesellschaftsrechtliche Formalien, sowie kein Mindestkapital.
- Gesellschaft mir beschränkter Haftung (E.P.E.) Diese Form entspricht der deutschen GmbH.
- Aktiengesellschaft (AE): Für größere Unternehmen geeignet, mit Aktienkapital und einem Verwaltungsrat.
3. Prozess der Unternehmensgründung:
- Businessplan: Am Anfang der Planung sollte ein detaillierter Businessplan stehen, um Banken und Investoren zu überzeugen. Dieser sollte die Geschäftsidee, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen umfassen.
- Notarielle Beurkundung: Bei den Kapitalgesellschaften müssen die Gründungsdokumente mit Ausnahme der IKE von einem Notar beglaubigt werden.
- Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.
4. Steuerliche Aspekte:
- Unternehmenssteuer: Griechenland hat eine moderate Unternehmenssteuer, die derzeit bei 22% liegt. Die Besteuerung der Gewinnausschüttungen ist ebenfalls moderat, so zB bei der IKE wo nur 5% anfallen.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 24%, es gibt jedoch verschiedene reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter entrichten.
5. Unterstützung und Ressourcen:
- Griechische Investitionsförderbank: Die Tätigkeit dieser Bank ist darauf ausgerichtet, ausländische Investitionen zu unterstützen.
- Griechische Handelskammern: Lokale Handelskammern bieten oft Beratungsdienstleistungen und können bei der Unternehmensgründung behilflich sein.
- Fördermittel: Die griechische Regierung legt regelmäßig neue Förderprogramme für eine Vielzahl von Unternehmen auf.
Fazit: Griechenland bietet nicht nur eine beeindruckende Lebensqualität, sondern auch ein unternehmerfreundliches Umfeld mit und einer günstigen Wachstumsprognose für die nächsten Jahre. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnissen über die Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte kann die Unternehmensgründung in Griechenland erfolgreich und vielversprechend sein. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um reibungslos durch den Gründungsprozess zu navigieren.
Dieser Beitrag kann die Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater etc. nicht ersetzen.
KPAG Kosmidis & Partner bietet Ihnen einen umfassenden Service für die Unternehmensgründung in Griechenland.
© KPAG Kosmidis & Partner 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr
Guten Tag, mein Name ist Francesco König und ich lebe in Griechenland. Ich besitze bereits eine AFM Nummer und würde mich gerne als Freelancer hier selbst ständig machen und wollte daher fragen, was ich dafür brauche.
Sehr geehrter Herr König,
es ist möglich eine Tätigkeit in Griechenland als Freiberufler anzumelden, dafür wäre grundsätzlich die steuerliche Anmeldung des Tätigkeitsbeginns erforderlich. Zu diesem Zweck können Sie gerne mit der Steuerberatungsgesellschaft Hermes Hellas IKE Kontakt aufnehmen, Ansprechpartnerin wäre Frau Toula Malliou, zu erreichen über tm@hermestax.eu.
Hallo mein Name ist Enrico Chatzimawridis, ich bin in Deutschland geboren und habe griechische Wurzeln. Seit langen überlege ich nach Griechenland umzuziehen. Ich habe in Deutschland ein unternehmen die als GbR eingetragen ist im Bereich E-Commerce. Was wären die Vorraussetzungen um das bestehende Unternehmen in Deutschland als Tochter Gesellschaft in Griechenland weiter zu führen, da ich in Deutschland mit einem Geschäftspartner zusammen arbeite und wir das Unternehmen gemeinsam führen.
Ich habe gelesen das es Steuer Vergünstigungen und Möglichkeiten gibt, hier im wunderschönen Griechenland Fuß zu fassen.
Könnten sie mir dazu bitte etwas sagen ?
Sehr geehrter Herr Chatzimavridis,
es ist grundsätzlich möglich eine Tochtergesellschaft für Ihre deutsche GbR in Griechenland zu gründen, indem also die GbR die Alleingesellschafterin und Sie der Geschäftsführer der griechischen zu gründeten Gesellschaft sein können. Es werden diverse steuerliche Vorteile für Personen vorgesehen, die ihren steuerlichen Sitz nach Griechenland ummelden. Für die Gründung der griechischen Tochtergesellschaft können wir Sie gerne als Anwaltsgesellschaft unterstützen, für die steuerlichen Punkte können Sie sich gerne an die deutschsprachige Steuerberatungsgesellschaft Hermes Hellas IKE (tm@hermestax.eu) wenden.