Die bereits vorgenommenen Maßnahmen und künftigen Schritte zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau der regionalen Ungleichheiten werden im Wirtschaftsentwicklungsbericht des Finanzministeriums ausführlich beschrieben.
Die wichtigsten, noch laufenden Maßnahmen sind folgende:
a) Anfang April 2018 ist die zweite Runde der Antragseinreichungen zur Einordnung in die Regelungen des Gesetzes 4399/2016 eröffnet worden („Neue unabhängige KMU“ und „Förderungen für Maschinenanlagen“), während auch die zweite Einreichungsrunde der Anträge für das Programm des „Allgemeinen Unternehmertums“ – mit Ablauf am 7. Mai 2018 – bereits im Gange ist. b) Am 16. April ist die Konsultation über die zwei neuen Regelungen des Gesetzes 4399/2016 („Synergien und Vernetzungen“ und „Innovationsbeihilfen für KMU“) abgeschlossen worden, und in Kürze wird auch die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen erwartet. c) Die Planung des Reglements „Zwischengeschaltete Finanzinstitute – Beteiligungsfonds“ ist bereits eingeleitet, während bis zum Ende des Jahres auch die Vollendung des Reglements „Integrierte Raumpläne und Herkömmliche Pläne“ erwartet wird. d) In Bezug auf den Abschluss der älteren, in den ehemaligen Gesetzen 3299/2004 und 3908/2011 eingeordneten Investitionspläne, hat das Generalsekretariat für Strategische und Private Investitionen die Auslosungen der zentralen Prüfungsorgane intensiviert, mit dem Ziel die Abschlüsse umgehend zu erledigen und den entsprechenden Zuschuss der alten Investitionspläne auszuzahlen.Das neue Entwicklungsgesetz
Wie es auch im Bericht angemerkt wird, verkörpert das neue Entwicklungsgesetz eine Reihe von Innovationen mit einer spezifischen Entwicklungszielsetzung, wie unter anderem: a) Festsetzung der Höchstgrenze hinsichtlich der für jeden eingeordneten Investitionsplan zustehenden Förderung, sodass die Anzahl der Berechtigten ausgeweitet wird. b) Die vorrangige Stärkung der Industrie, Investitionspläne zur Wissensintensität, zur wachsenden Beschäftigung und zum hohen Mehrwert. c) Schwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen durch Steuerbefreiungen, zur Hebelwirkung und Anlagenrendite. d) Förderung der Zusammenarbeit und der Unternehmensfusionen. e) Senkung der Mindestkosten des Investitionsplans, sodass die Einordnung in das neue Entwicklungsgesetz auch für sehr kleine Unternehmen ermöglicht wird. f) Die zusätzliche Förderung von Investitionen in weniger begünstigten Gebieten. g) Vereinfachung und Digitalisierung von Bewertungs – und Prüfungsverfahren der Investitionsvorhaben zum Abbau der Bürokratie und zur Gewährleistung der Transparenz. Zudem erfolgt das gesamte Verfahren zur Einreichung des zu bewertenden Investitionsvorhabens sowie jeden Antrags zur Überprüfung und zum Abschluss elektronisch, wobei die Rangfolge und Priorität strikt eingehalten werden. Somit lässt sich die angestrebte Neuordnung im Entwicklungsmodell des Landes auf der Ebene des neuen Entwicklungsgesetzes langsam wiederspiegeln, bereits ab dessen erstem Wirkungsjahr, zumal die Mehrheit der eingereichten Investitionspläne (über 50% der Anträge) auf die Industriezweige fokussiert, wovon 58% Steuerbefreiungen beantragt haben, während auch Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen vorliegen (24% der Investitionspläne und 2,8% des Kostenvoranschlags für Investitionspläne niedriger als 500.000). Im Bericht wird zugleich eine Bewertung der vorherigen Entwicklungsgesetze (1998 bis 2014) angestrebt. Dem Finanzministerium zufolge ergibt sich demnach folgendes: a) 95% der Vorhaben betrafen ein niedriges und ein relativ niedriges Technologieniveau. b) 46,5% der Investitionspläne und 72,2% des gesamten Budgets bezog sich auf erneuerbare Energiequellen (insbesondere PV- Anlagen) als auch auf den Tourismus, und ein weiterer bedeutender Anteil betraf Unternehmenslager, welche die „missbräuchliche“ Bezeichnung der „Logistikzentren“ erhalten haben. c) 95% der Investitionspläne haben die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. d) Eine geringe Anzahl von Unternehmen erhielt den höchsten Anteil der Förderungen: 4,2% der Vorhaben erhielt einen Anteil von 43,6 % der Gesamtförderungen, während 6 Unternehmensgruppen (in insgesamt 14.500 Vorhaben) 8,1% der Gesamtförderungen bekommen haben. e) Ein Betrag von mehr als 600 Mil. wurde als Anzahlungen gewährt, wobei sich diese in einigen Fällen sogar auf 100% beliefen. Dadurch sind einige „große Investoren“ mit mehreren Millionenbeträgen finanziert worden, welche sie umgerechnet als Eigenkapitalgarantien auch in anderen ihrer Geschäftstätigkeiten genutzt haben, ohne sogar, in manchen Fällen die Investitionen auch in der Tat umgesetzt zu haben.Gesamten Artikel lesen »



Die US-Ratingagentur Moody’s hat die Kreditwürdigkeit Griechenlands von "Caa2" auf "B3" heraufgestuft, wobei sie darüber hinaus noch einen positiven Ausblick und die Möglichkeit zu weiteren Heraufstufungen angekündigt hat. Somit verlässt die Bonitätsnote des Landes zum ersten Mal seit 2011 das Rating „C“. Moody’s Begründung zufolge habe das Land eine erhebliche Verbesserung der Haushaltslage erzielt, die nach Einschätzungen auch in den nachfolgenden Jahren anhalten wird. Zudem ist die Ratingagentur der Ansicht, dass das Anpassungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann und Griechenland wieder vollen Zugang zu den Märkten haben wird.
Dieser „saubere Austritt“ Griechenlands wird sich kurzfristig positiv auf die Liquiditätsreserve und mittelfristig auf die Zusage der Gläubiger auf zusätzliche Schuldenerleichterungen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Zahlungsausfalls oder einer Restrukturierung der von privaten Gläubigern gehaltenen Verbindlichkeiten des Landes sei zudem spürbar gesunken. Ferner betont die Ratingagentur, dass auch das Risiko einer Wende oder Entgleisung der erzielten haushalts-und wirtschaftspolitischen Fortschritte erheblich gemindert sei.
Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ein starker Abbau der Staatsverschuldung und ein stabiles, politisches Umfeld könnten deshalb innerhalb von 12 Monaten eine weitere Heraufstufung Griechenlands bewirken.
Gemäß der Ratingagentur hat Griechenlands Leistung im Rahmen des laufenden, dritten Kreditprogramms alle Erwartungen übertroffen. Die öffentlichen Finanzen sind nun auf eine nachhaltigere Basis gesetzt, es werden Primärüberschüsse von über 2% des BIP und eine nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition für 2016 und 2017 erzielt. Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die kumulativen Vorteile aus den strukturellen Haushaltsmaßnahmen auf etwa 4,5% des BIP bis Ende 2018 belaufen werden.
Griechenlands wirtschaftliche Verbesserung beruht größtenteils auf strukturellen Maßnahmen, die dauerhafte Fiskalvorteile erbringen werden. Ferner auf den Reformen der Einkommens-und Mehrwertsteuer, der Rentenausgaben und Gesundheitskosten, auf der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen, sowie auf den Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitskosten im öffentlichen Sektor. Im Fall einer Notwendigkeit zur Erzielung des Primärüberschusses (3,5% des BIP) für die Jahre 2019-2022 liegt zudem ein Konjunkturpaket zur automatischen Einführung von Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen bereit. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum - anders als derzeit erwartet, als gedämpft erweisen sollte, befürworten die entsprechenden Maßnahmen eine mögliche Erreichung der Haushaltsziele. Die öffentliche Schuldenquote sollte durch eine derartige haushaltspolitische Leistung um etwa 7 Prozentpunkte des BIP innerhalb der nächsten zwei Jahre sinken, leicht über 174% des BIP in 2019 von 181% in 2017.
Wesentliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich anderer Ziele im Rahmen des Programms verzeichnet, zumal die fest verankerten und zur Krise beigetragenden, institutionellen Schwächen des Landes in der staatlichen und steuerlichen Verwaltung und dem Justizsystem nach und nach bewältigt werden, wie z.B. durch die Errichtung der Unabhängigen Behörde für Steuereinnahmen, der Privatisierungsträger und letztendlich die Ersetzung von hochrangigen Personen, die in der öffentlichen Verwaltung nach politischen Kriterien ernannt wurden.
Auch die wesentlichen Schwächen des Banksektors – einschließlich der äußerst hohen, notleidenden Risikopositionen (NPEs) – werden der Ratingagentur zufolge jetzt intensiver behandelt. Die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Durchführung von elektronischen Versteigerungen sind bereits in Kraft getreten und die Banken selbst haben sich zu einer Senkung der notleidenden Kredite verpflichtet. Positiv wird auch die Tatsache aufgenommen, dass die Abhängigkeit des Staatsapparats von der Notfallliquidität der Nationalbank Griechenlands und dem Eurosystem im letzten Jahr aufgrund der Rückkehr der Kundeneinlagen gesunken ist. Die Banken sind nunmehr in der Lage, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, mit Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen durch die Finanzierung der Zentralbanken, während von den zur Rekapitalisierung der Banken bereitgestellten 25 Mrd. Euro lediglich 5,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden mussten.
Die wirtschaftlichen Aussichten werden ebenfalls als positiv bewertet, mit einem Erholungstempo, das mit dem in den anderen EU-Krisenländern zum Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Fremdfinanzierungsmechanismus vergleichbar ist. Die Warenausfuhr und die Tourismuseinnahmen verzeichnen eine deutliche Zunahme, wodurch insbesondere die Erholung der Eurozone, aber auch der globalen Wirtschaft widergespiegelt wird.
Die Konsumausgaben belaufen sich weiterhin noch auf einer bescheidenen Ebene, können jedoch von der Verbesserung der Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss des Programms und der weiteren Stabilisierung des Banksektors profitieren. Die koordinierten Aktionen der EU und der offiziellen Gläubiger, wie unter anderem der Europäische Investitionsbank, haben zu einem bereits deutlich günstigeren Investitionsklima beigetragen.
Die US-Ratingagentur ist sich sicher, dass ihre Projektionen für das reale BIP-Wachstum um 2% und 2,2% für 2018 und 2019 entsprechend umgesetzt werden, zumal der erfolgreiche Abschluss des laufenden Kreditprogramms das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen erhöhen und den Zufluss von privatem Kapital fördern wird. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des dritten Kreditprogramms im August ist damit sehr wahrscheinlich, was sich auch durch die positiven Schlussfolgerungen der letzten Euro-Gruppe bestätigen lässt. Griechenlands Rückkehr an die Finanzmärkte soll durch einen hohen Bargeldbestand und durch die Zusage der Gläubiger auf Schuldenerleichterungen unterstützt werden, um den Kreditbedarf in einem überschaubaren Rahmen halten zu können.
Größere Kapitalreserven sollen den „sauberen“ Austritt des Landes aus dem dritten Hilfspaket und die Rückkehr zur eigenständigen Marktfinanzierung temporär unterstützen. Dies soll u.a. durch die Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel des derzeit laufenden dritten Hilfsprogramms in Höhe von 86 Mrd. Euro geschehen.
Moody’s Erwartungen zufolge, sollen anfänglich Reserven in Höhe von mindestens 18 Mrd. Euro gebildet werden (ca. 10% des BIP von 2018), wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt und die Rückkehr an den Kapitalmärkten erleichtert wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Umschuldung des privaten Sektors sei erheblich reduziert, und die Gefahr eines Rückschlags der erzielten wirtschafts-und haushaltspolitischen Fortschritte bestehe nicht mehr. Im Land herrsche nunmehr politische Stabilität und die Perspektiven seien tragfähiger als zuvor. Obwohl die nächsten Parlamentswahlen plangemäß spätestens bis September 2019 erfolgen sollen, sind die harten und politisch herausfordernden strukturellen finanzwirtschaftlichen und institutionellen Reformen bereits durchgeführt worden. Die innenpolitische Stabilität sei außerdem eng mit der Zusage einer eventuellen Schuldenerleichterung durch Umsetzung der Reformen verbunden, was die Rückkehr des Landes zur Normalität auch künftig absichern wird.
Griechenland sieht einer „klaren“ Äußerung hinsichtlich des Abschlusses der dritten Bail-Out – Überprüfung und der folgenden Auszahlung von 5,7 Mrd. entgegen.
In einem aktuellen Beitrag („Euphorie auf der Akropolis“) äußert sich die deutsche Zeitung „Die Welt“ zuversichtlich über den Verlauf der griechischen Wirtschaft. Das Land erlebe erstmals seit fast zehn Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, und dieses Jahr soll es erwartungsgemäß noch besser aussehen. Auch die verhängnisvolle Schuldenproblematik könnte sogar in diesem Jahr gelöst werden und Griechenland damit alle Erwartungen übertreffen. Auch an der griechischen Börse in Athen ist ein verhaltener Optimismus festzustellen, so dass viele das Land schon als den europäischen Überflieger des Jahres sehen.
Die Kurse stiegen im vergangenen Jahr deutlich höher als in Deutschland, der griechische Aktienindex stieg um fast ein Viertel, also fast doppelt so stark wie der deutsche Dax – der jedoch die vorherigen Jahre wesentlich bessere Ergebnisse verzeichnete. Nach wie vor besteht erstmals seit zehn Jahren die Möglichkeit für eine nachhaltige Genesung und wirtschaftliche Erholung, die von unmittelbarer Relevanz auch für die Bürger sein wird.
Die Europäische Kommission erwartet für dieses Jahr ein Wachstum von 2,5 Prozent, der Internationale Währungsfonds sieht 2,6 Prozent voraus, und viele Finanzfachleute rechnen sogar mit noch höheren Werten.
Dank einer anziehenden Wirtschaft und sinkender Arbeitslosigkeit hofft Griechenland auch auf bessere Haushaltszahlen als von den internationalen Geldgebern gefordert. Der Haushalt 2018 sieht einen sogenannten Primärüberschuss von 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung vor.
Besonders bemerkenswert ist jedoch die letzte Senkung der Fremdfinanzierungskosten für Griechenland, und zwar auf den niedrigsten Stand der letzten zwölf Jahre, wodurch wirklich die Auffassung gestärkt wird, dass nach dem Abschluss des laufenden Hilfspakets im kommenden August dem Land in der Tat ein „sauberer Exit“ aus dem Hilfsprogramm gelingen kann.
Nach langjährigen Sparprogrammen und harten Maßnahmen zeichnet sich nach fast 8 Jahren erstmals ein gutes Klima in den Beziehungen zwischen Griechenland und seinen Gläubigern ab, während auch die Wirtschaftslage des Landes allmählich an Stabilität gewinnt.
Die griechische Regierung bereitet sich auf den vollständigen Austritt aus dem laufenden Hilfsprogramm im kommenden August ab, was sowohl die europäischen Partner als auch der IWF begrüßen.
Die griechische Regierung ist sich wohl bewusst, dass Griechenland weiterhin einer Aufsichtsregelung unterliegen wird, aber die Möglichkeit, an die Märkte zurückzukehren, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, wird den Neuanfang für das Land bedeuten.
Obwohl sich die aktuellen Bedürfnisse nicht auf besonders hohem Niveau bewegen, kann ein solcher Austritt unter den derzeitigen Umständen noch nicht erfolgen, zumal die Verbindlichkeiten ab 2022 steigen und diese lediglich durch eine Kombination von Krediten und hohen Haushaltsüberschüssen zu decken sein werden.
Um von einer endgültigen Beendigung des Hilfsprogramms reden zu können, setzen die Gläubiger drei Kernpunkte voraus, um sodann die ersehnte Schuldenregulierung einführen zu können. Dadurch werden die finanziellen Bedürfnisse für einen langjährigen Zeitraum völlig kontrollierbar und ein Rückfall der griechischen Wirtschaft beschränkt oder sogar endgültig vom Tisch sein.
Der erste und wichtigste Schlüsselpunkt ist das Wachstum. Erstmals seit Beginn der Schuldenkrise zeichnet sich für das kommende Jahr ein Wirtschaftswachstum ab. Und sobald sich dieser Trend für die griechische Wirtschaft als nachhaltig erweist, wird der Weg leichter sein. Die griechische Regierung sieht die heimische Wirtschaft im kommenden Jahr auf Erholungskurs, mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und Anstieg der Wirtschaftsleistung.
Der zweite Kernpunkt bezieht sich auf die Banken. Die zwar bereits gelockerten Kapitalverkehrskontrollen bestehen weiterhin, und die Banken sind der Gefahr eines Rekapitalisierungsbedarfs weiterhin ausgesetzt. Die ordnungsmäßige Ausführung der geplanten Immobilienversteigerungen kann in Verbindung mit der aktiven Verwaltung der sogenannten „roten Kredite“ die Banken zur Normalität zurückführen. Das Problem der roten Kredite zu lösen ist eine notwendige Voraussetzung für die Banken, um ihre Rolle in der Wirtschaft wiederzuerlangen.
Die dritte und letzte Voraussetzung für die Gläubiger betrifft die politische Stabilität des Landes. Die griechische Regierung muss weiterhin entschlossen und zielstrebig bleiben, um ihre politische Reife zu beweisen. Ein neues Wahlabenteuer würde die mittlerweile vertrauenswürdigen Beziehungen zwischen Griechenland und seinen EU-Partner erneut in negativer Weise beeinträchtigen. Parlamentswahlen sind für September 2019 angesetzt, und wenn die vorstehenden Kernvoraussetzungen größtenteils erfüllt werden, wird Griechenland Ende August 2018 aus den Sparprogrammen aussteigen und sich wieder eigenständig auf dem Kapitalmarkt refinanzieren können.
Das Vertrauen in Griechenland ist aufgrund der Entwicklung der griechischen Wirtschaft an den Finanzmärkten wieder zurückgekehrt. Die Märkte sehen die Aussichten langfristig positiv, wie seit der Zeit vor der ersten Eskalation der Staatsschuldenkrise nicht mehr. Beobachter bewerten die innenpolitische Lage des Landes als stabil und ohne nennenswerte Schwierigkeiten, zumal die nächsten Parlamentswahlen für 2019 geplant sind.
Die bereits in diesem Jahr deutlich herabgesetzten Spreads der Staatsanleihen verzeichneten einen neuen Tiefstand, als bekannt wurde, dass die Regierung einen längeren Bondsumtausch plant.
Dies wird Griechenland nach Jahren der Abstinenz die Rückkehr an die Märkte und wieder die Emission von Anleihen ermöglichen. Dies wird einen Schlussstrich unter die Abhängigkeit des Landes von den Kreditgebern ziehen. Die südeuropäischen Anleihen verzeichnen in den letzten Monaten darüber hinaus beeindruckende Gewinne, mit einer Stabilisierung der Spreads der spanischen, italienischen und portugiesischen Bonds im Vergleich zu den jeweils deutschen Anleihen. Dabei verzeichnen die griechischen Bonds eine bessere Rendite als die italienischen oder portugiesischen Bonds, obwohl sie nicht im Ankaufsprogramm der EZB beinhaltet sind. Eine Aufnahme ist möglich, soweit der Vorstand über die Nachhaltigkeit der griechischen Staatsverschuldung positiv entscheidet. Die moderate Einschränkung des Ankaufsprogramms der EZB hat den Anlegern zudem Sicherheit vermittelt.
Sobald Griechenland im EZB-Programm aufgenommen wird, kann dann von der Wiederherstellung des „Normalzustandes“ des Landes innerhalb der Eurozone gesprochen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Bewertung zu Beginn des neuen Jahres wird ggfls. die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der IWF dürfte kein Hindernis mehr darstellen, zumal er sein Drängen auf vorzeitige Stress-Tests und Kontrollen der griechischen Banken gelockert hat.
Um den Investoren den Zugang zum griechischen Anleihemarkt erleichtern zu können, sollen die Renditen attraktiv gestaltet werden, was nicht nur für die EZB, sondern auch für die Refinanzierung der Staatsverschuldung des Landes von Bedeutung ist. Griechenland hofft dadurch, mindestens sechs Mrd. Euro an den Märkten beschaffen zu können, um ein sogenanntes „Polster“ nach dem Abschluss des Programms abzusichern. Falls sich der Bondsumtausch als erfolgreich erweist, wird ein weiterer Markteintritt mit Zustimmung der Kreditgeber folgen.
Die griechische Wirtschaft erholt sich zusehends und im kommenden Jahr soll Griechenland als stabiler europäischer Mitgliedsstaat erwartungsgemäß wieder auf eigenen Beinen stehen um sich selbst Geld auf den internationalen Kapitalmärkten besorgen zu können.