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Deutlicher Aufschwung der Exporte von griechischen Produkten

Deutlicher Aufschwung der Exporte von griechischen Produkten

Publiziert am 30.Oktober.2013 von Abraam Kosmidis
Bereits die Nachrichten hinsichtlich des ersten Halbjahres von 2013 waren vielversprechend. Sie zeichneten sich durch einen konstanten Anstieg der griechischen Exporte aus und bestätigten die Dynamik der exportorientierten Sektoren der griechischen Wirtschaft. Gemäß einem Bericht des Panhellenischen Exportverbandes und des Forschungszentrums für Exporte (Griechisches Statistisches Amt EL-STAT) war ein erneuter Anstieg der griechischen Exporte um 5,2 % während des ersten Halbjahres 2013 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2012 zu verzeichnen. Traditionelle Exportgüter, wie  Produkte des Agrar-und Nahrungsmittelsektors und auch der Textilindustrie zeigten eine Robustheit gegenüber dem krisenbedingten negativen Umfeld. Die griechischen Exporte entsprachen damit einem Anteil von mehr als 15% des BIP, während die exportorientierten Unternehmen (Exporte, Tourismus, Schifffahrt, Transporte) fast zu 30%  am BIP beitrugen. Dies stellte eine deutliche Annäherung an den europäischen Durchschnitt dar.   Tabellen zu den griechischen Exporten Auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen lässt sich ein Anstieg der Exporte – einschließlich der Erdölerzeugnisse – um 6,5 % in die Eurozone erkennen. (11% für EU-Länder der Eurozone und 4 % für EU-27). Die 27 Länder der EU behalten weiterhin einen hohen Anteil (44,2%) an den gesamten griechischen Ausfuhren, während sich dieser Anteil abgesehen ohne die Erdölerzeugnisse sogar auf einem Anteil von über 60% beläuft.   In den beiden folgenden Tabellen werden die 20 Länder dargestellt, welche die meisten griechische Waren importiert haben (1. Halbjahr 2013 – Tabelle 1.) sowie die beliebtesten griechischen Exportartikel (Tabelle 2.) dargestellt:   1)
Rangfolge 1. Halbjahr 2013 Rangfolge 1. Halbjahr 2013 Land Wert
1 1 Türkei 1.572,5
2 2 Italien 1.317,8
3 3 Deutschland 893,7
4 4 Bulgarien 647,6
5 5 Zypern 514,9
6 12 Gibraltar 514,7
7 6 USA 492,5
8 7 Großbritannien 410,1
9 9 Libyen 381,0
10 24 Ägypten 347,1
11 11 Frankreich 344,7
12 8 Fyrom 335,4
13 15 Spanien 309,6
14 14 Libanon 282,6
15 13 Rumänien 280,1
16 22 Algerien 230,7
17 16 Niederlande 221,6
18 17 Russland 195,3
19 23 Saudi Arabien 190,7
20 20 Israel 184,8
2)
1. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2012  Produktbeschreibung Wert (in Mil. Euro) Mengenangabe (in t)
1 1 Erdölprodukte 5.182,6 8.054.863,9
2 2 Arzneimittel für den Einzelhandel 369,5 5.701,1
3 11 Olivenöl 330,2 114.003,1
4 3 Platten, Bänder und Blätter aus Aluminium >0,2 mm 251,7 89.241,5
5 4 Tiefgekühlte oder frische Fische 201,9 43.024,4
6 6 Rohre 179,0 27.489,7
7 7 Verarbeitetes Gemüse 165,2 75.863,5
8 9 Käseprodukte 149,5 26.717,0
9 10 Aprikosen, Kirschen und Pfirsiche 135,9 146.422,8
10 15 Aluminiumlegierungen 108,1 59.065,1
11 21 Aluminiumblätter-und Bänder 98,9 31.402,4
12 23 Frische oder verarbeitete Orangen 93,3 232.360,8
13 17 Zigaretten 92,6 10.481,6
14 12 Tabak 87,4 16.280,6
15 19 Polypropylen 85,3 70.312,7
16 13 Elektrische Energie 85,1 0,1
17 33 Portland - Beton 82,6 2.072.445,7
18 14 Telefonapparate von Abonnenten 82,0 162,2
19 5 Baumwolle 74,5 52.925,9
20 24 Kleider – Hemden, Blusen 73,9 4.110,6
  Im zweiten Halbjahr 2013 hat sich dieser Trend weiter verstärkt. Die Exporte sind weiter angestiegen und in Verbindung mit den greifenden Strukturmaßnahmen wird für 2013 sogar ein geringes Wachstum von ca. 0,4 erwartet. Für 2014 wird laut EU-Kommission und IWF das Ende der Rezession in Griechenland erwartet.
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Jetzt in Griechenland investieren Veranstaltung für Investoren am 25.10.2013 in Stuttgart

Jetzt in Griechenland investieren Veranstaltung für Investoren am 25.10.2013 in Stuttgart

Publiziert am 24.September.2013 von Abraam Kosmidis
WIG Einladung 1 Am 25.10.2013 findet eine Informationsveranstaltung der Wirtschaftstreuhand Investment Greece (WIG) GmbH in der Filderhalle in Stuttgart statt. Trotz der aktuellen Diskussion über die Situation in Griechenland gibt es aus Sicht der Veranstalter durchaus sehr gute Argumente, sich zeitnah mit dem Thema der Informationsveranstaltung näher zu befassen, denn  "Nach der Krise ist vor dem Aufschwung". Durch die stark gefallenen Arbeitskosten, Immobilienpreise usw. ergeben sich zahlreiche Chancen für Anleger, Investoren und Unternehmen. Aufgrund des sich abzeichnenden Endes der Krise in Griechenland ist es absehbar, dass in einem überschaubaren Zeitraum auch Maßnahmen der EU zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Umfeldes eingeleitet werden. Im Rahmen der Veranstaltung werden solche Maßnahmen (Subventionen, Steuererleichterungen, etc.) dargestellt werden. Die Situation auf dem griechischen Arbeitsmarkt und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Griechenland bietet für deutsche Unternehmen Chancen vor Ort aber auch in Deutschland. Im Rahmen der Veranstaltung wird daher auch auf das Thema Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden. Neben den vorgenannten Themen werden im Rahmen der Veranstaltung auch folgenden Punkte thematisiert: -          Kompakte Darstellung von Recht, Steuern, Subventionen, Forschung und Entwicklung etc. in Griechenland -          Erläuterung konkreter Investitionsalternativen aus den klassischen Bereichen Energie und Umwelt, Immobilien sowie Handel Referenten der Veranstaltung sind ausschließlich erfahrene Praktiker aus Griechenland mit umfangreicher Erfahrung in deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen und einem entsprechenden Netzwerk in Griechenland. Potenzielle Investoren, Anleger und interessierte Unternehmen / Unternehmer sind zu dieser kostenlosen Veranstaltung herzlich eingeladen, damit sie sich ein eigenes Bild über die derzeitige Situation in Griechenland und über etwaige Chancen und Möglichkeiten eines Investments in Griechenland informieren können. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung  ist die Rücksendung der in der beigefügten Einladung enthaltene Anmeldung möglichst bis zum 15.10.2013 erforderlich. Die Einladung steht auch auf der Seite der WIG GmbH zum download bereit unter: https://www.wirtschaftstreuhand-ig.de WIG Einladung 2
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Veranstaltung der AHK Griechenland mit dem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 18.7.2013 in Athen

Veranstaltung der AHK Griechenland mit dem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 18.7.2013 in Athen

Publiziert am 10.September.2013 von Abraam Kosmidis
Am 18.7.2013 fand in Athen eine Veranstaltung der deutsch-griechischen Handelskammer AHK  und der deutschen Botschaft im Athener Hilton-Hotel mit dem Thema “Creating the right Enviroment for Growth” statt.

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    An der Diskussion nahmen der deutsche Bundesfinanzminister, Herr Dr. Wolfgang Schäuble, sowie der griechische Finanzminister Ioannis Stournaras und der Wirtschaftsminister, Herr Konstantinos Chatzidakis teil. Anwesend war auch der parlamentarische Staatssekretär Herr Hans Joachim Fuchtel, der deutsche Botschafter in Athen, Herr Wolfgang Dold. 

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KPAG Kosmidis & Partner war auch bei dieser Veranstaltung als einer der Hauptsponsoren der Veranstaltung vertreten. 0175
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Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB unterstützt aktiv die Gründung einer Förderbank für Griechenland

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB unterstützt aktiv die Gründung einer Förderbank für Griechenland

Publiziert am 22.Juli.2013 von Abraam Kosmidis
Bei seinem Kurzbesuch in der griechischen Hauptstadt am 18.7.2013, hatte der deutsche Finanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble, auch Pläne und finanzielle Mittel für den Aufbau einer Förderbank in Griechenland mitgebracht.  Die Bank soll, ähnlich dem deutschen Vorbild der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredite, Fördermittel und Know- how für neue Investitionsvorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) gewähren. KfW Nach Angaben soll sich die finanzielle Beteiligung Deutschlands an der Schaffung dieser Förderbank für Griechenland auf ca. 100 Mio. Euro belaufen. Nach Angaben des griechischen Entwicklungsministeriums wird sich diese Förderbank nach der Europäischen Gesetzgebung richten. Einer der Hauptzwecke der Förderbank soll die Rentabilität und die Erzielung von Renditen für seine Aktionäre sein. Der Fond soll durch drei verschiedenen Kapitalarten finanziert werden, ohne dabei zusätzliche Geldmittel von europäischen Ländern zu benötigen: -       Kapital aus dem Strukturfonds der EU und aus dem Förderprogramm für öffentliche Investitionen -       Eigenmittel, unmittelbare Finanzierungen oder Bürgschaften von Förderbanken wie z.B. der KfW, sowie von internationalen Investitionsbanken. Eine Beteiligung der Europäische Investitionsbank (EIB)  ist geplant. -       Geldmittel von Privatinvestoren und örtlichen, oder internationalen Kreditinstituten EIB Damit soll die griechische Förderbank über insgesamt ca. 500 Mio. Euro verfügen und entsprechend Darlehen an kleine und mittelständische Unternehmen ausreichen. Die Massnahme wird als dringend notwendig erarchtet, nachdem die griechischen Banken aufgrund ihrer internen Probleme, Rekapitalisierungsbemühungen etc., den Markt nicht mit genügend Kapital bzw. Darlehen versorgen können. Laut Informationen sind in den letzten zwei Monaten außer den Kontaktaufnahmen des griechischen Ministerpräsidenten und der Wirtschafts-und Entwicklungsminister Präsentationen bezüglich der Hauptmerkmale der Förderbank sowohl bei der deutschen Bank KfW, als auch bei den beiden europäischen Bankinstituten ETE und EIF erfolgt. Zugleich finden weiterhin Kontaktaufnahmen mit griechischen und internationalen Investitionsträgern statt, damit sich diese an der geplanten Förderbank beteiligen. Der entscheidende Punkt für die Erzielung dieser Vereinbarung sollen die Verhandlungen auf politischer Ebene mit der deutschen Seite sein, die während der letzten Reise des Wirtschaftsministers, Herrn K. Chatzidakis, in Berlin stattgefunden haben. Bedeutende griechische Investoren, wie zB die Stiftungen „Onassis“ und „Niarchos“ , sollen laut Angaben des Wirtschafts-und Entwicklungsministeriums Kontakte mit dem Industrie-und Unternehmensverband (SEB) sowie mit dem griechischen Reederverband (EEE) zwecks Beteiligung an dem Vorhaben aufgenommen haben. Zudem soll auch seitens der Regierung von Khatar und des Verbands der Auslandsgriechen Interesse gezeigt worden. Die Gründung der griechischen Förderbank soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.  
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Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Publiziert am 4.Juli.2013 von Abraam Kosmidis

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.

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Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio").  Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.

Vertragsunterzeichnung

In Griechenland  ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.

Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft  die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.

Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des  Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.

Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

-          Erwerbstitel des Verkäufers

-          topografischen Plan

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),

-          Grundbuchauszug

-          Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)

-          Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP"  Bescheinigung),

-          Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.

Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.


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weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 


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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Publiziert am 4.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED

Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen  Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.

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Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen.  Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen.  Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.

Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.

 Projekt „Ermioni“

Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle  Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern  in einem traumhaften Gebiet.  Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt  direkt  am Meer,  in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt.  In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie  die luxuriösen Resorts  „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen  Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.

Xenia

Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.

Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“  (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m. 

Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.

Golden Hall – Mall in Athen

Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.

Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.

Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.

Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen  oder pädagogischen Zwecken genutzt werden. 


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Auflage eines Förderprogramms für Klein-Gewerbe auf den griechischen Inseln

Publiziert am 28.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Am Montag, den 27.5.2013 hat das griechische Ministerium für Wachstum und Seefahrt ein neues Programm für die Gewährung von Fördermittel an kleine Unternehmen, die auf den griechischen Inseln Gewerbe treiben, aufgelegt.  Das Budget des Programms beläuft sich auf 80 Millionen Euro.

Das Programm sieht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen vor. Dabei können Beträge i.H.v. 10.000,- bis 30.000,- Euro als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann als Working-Capital oder zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Es hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird zu einem Festzinsatz von 2,8% ausgereicht. Für Unternehmen mit Sitz auf den griechischen Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern, sowie für Investitionen die auf den Inseln ansässige Unternehmen in anderen Gebieten in Griechenland tätigen, wird das Darlehen zinslos gewährt. Die Darlehen können bis zu 70% der Investitionskosten decken, während die restlichen 30% als Eigenkapital vom Unternehmen eingebracht werden müssen.

Das Programm umfasst sowohl bereits bestehende als auch neue Unternehmen. Förderungsfähig sind Branchen wie Hotel.- und Gastronomiebetriebe, Vermietung von Zimmern und Appartments, Reisebüros und Autovermietungen, Wassersport und maritimer Tourismus, alternativer Tourismus, Lebensmitteleinzelhandel, Souvenir- und Folkloreeinzelhandelsgeschäfte, Galerien, Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten, usw.

Förderfähig sind die Ausgaben für:

- Planung und Gestaltung, Renovierung und Sanierung von alten Gebäuden, Anlagen und Aussenbereiche

- Maschinen und Anlagen

- Know-How Rechte und Lizenzen

. Software

- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen,

- Werbemaßnahmen

- Betriebliche Auslagen (zB Miete - mit Ausnahme der Leasingmieten-, Kosten für Personalaufwand, Gebühren, Materialkosten).

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Investitionen, die zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beitragen. Zum Beispiel, Erneuerung der Ausrüstung, Upgrade der Innen-und Außenräume, Förderung griechischer Produkte (zB "Greek Breakfast"), Vernetzung und Promotion, Überwachung von Produktionsprozessen, Verkaufstationen für lokalen Produkte, umweltbewußte Modernisierung von Gebäuden, usw.

Ab dem 31. Mai können berechtigte Unternehmen Förderanträge über die Filialen bestimmter griechischer Banken stellen. Anträge werden nach dem Motto „first come first served“ bis zur Erschöpfung des Budgets von 80 Mio. Euro angenommen werden. Die Kredite sollen bis zum 31. Dezember 2013 von den Banken ausbezahlt werden.

Die Darlehen werden ohne Verwaltungskosten für die Kreditnehmer und ohne Eintragung von Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken), sondern nur mit persönlicher Garantie einer dritten Person ausbezahlt.

Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen ausgegeben.


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Festsetzung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Griechenland ab dem 1. Juni 2013

Publiziert am 16.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Unterzeichnung des Beschlusses des Staatssekretärs vom Ministerium für Umwelt, Energiewirtschaft und Klimawandel, sowie nach der gemeinsamen Beschlussfassung mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, werden die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen, sowie für Photovoltaiksysteme des „besonderen Programms“ betreffend die Installationen auf Gebäuden, deutlich niedriger sein, als die bisherigen Preise.

Die neuen Tarife sind unter Berücksichtigung der Rationalisierungsmaßnahmen für den Markt der elektrischen Energie und insbesondere zur Senkung des Defizits der Speziellen Rechnung für erneuerbare Energien (APE)  des Trägers LAGIE bestimmt worden. Zudem wurde auch die Belastung des Verbrauchers im Rahmen der aktuellen finanziellen Lage in Betracht gezogen.

Nachstehend werden die Einspeisevergütungen für die Erzeugung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen dargestellt, so wie sie für neue Anlagen ab dem 1.6.2013 gelten.

Tabelle 1

„Die Festlegung der Einspeisevergütung von elektrischer Energie aus Photovoltaiksystemen, (ausgenommen der Anlagen des in der Tabelle aufgeführten Falles (c) des Artikels 13, Abs. 1 des Gesetzes mit der Nr. 3468/2006 in seiner geltenden Fassung) erfolgt gemäß den Angaben der nachstehenden Aufstellung in €/MWh:

Angeschlossene Anlage

Nicht angeschlossene Anlage

A

B

C

(unabhängig von der Leistung)

>100 kW

≤ 100 kW

2013 Februar

95,00

120,00

100,00

2013 August

95,00

120,00

100,00

2014 Februar

90,00

115,00

95,00

2014 August

90,00

115,00

95,00

Für jedes Jahr ν nach 2015

1,1 x μΟΤΣν-1

1,2 x μΟΤΣν-1

1,1 x μΟΤΣν-1

μΟΤΣν-1 : der durchschnittliche Grenzpreis des Systems während des vorhergehenden Jahres  ν-1.“

Die neuen Vergütungen werden ab dem 1. Juni 2013 für neu installierte Photovoltaikanlagen in Kraft treten und betreffen nicht die bereits geltenden Tarife für Altanlagen, die gemäß dem Gesetz „Notwendige Maßnahmen zur Anwendung der Gesetze 4046/2012, 4093/2012 und 4127/2013“ bis zum 30. Juni 2013 verlängert worden sind.

Von der Verlängerung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:

  • Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW von gewerbsmäßigen Landwirten, deren Erhaltung der festen Preise am 19. Mai 2013 endete und jetzt bis zum 30. Juni gültig ist.
  • Photovoltaikanlagen, deren Einhaltung der festen Preise am 12. März 2013 endete und durch die erfolgte Verlängerung diese in der Preisgestaltung des Ministerialbeschlusses vom 9. August 2012 bis zum 30. Juni 2013 mit einbezogen werden können.

Tabelle 2

Hinsichtlich des „Speziellen Programms zur Entwicklung von Photovoltaiksystemen auf Gebäuden und insbesondere auf Gebäudedächern“ gestaltet sich die Einspeisevergütung der erzeugten elektrischen Energie aus Photovoltaiksystemen, gemäß der nachfolgenden Aufstellung:

Monat / Jahr

Preis (Euro / MWh)

Februar 2013

125,00

August 2013

125,00

Februar 2014

120,00

August 2014

120,00

Februar 2015

115,00

August 2015

115,00

Februar 2016

110,00

August 2016

110,00

Februar 2017

105,00

August 2017

100,00

Februar 2018

95,00

August 2018

90,00

Februar 2019

85,00

August 2019

85,00


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Geplante Steuersenkung der Grunderwerbsteuer, Kaufnebenkosten und Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland Veränderungen bei den Einheitswerten

Publiziert am 9.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Aussagen des griechischen Finanzministers prüft die Regierung die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Kosten bei der Übertragung von Immobilien. Hierdurch soll der Immobilienmarktes gestärkt werden.

Die neue Regelung, welche offenbar von der Troika bereits genehmigt worden ist, sieht Erleichterungen bezüglich der Kosten beim Immobilienerwerb vor. Vorgesehen ist die Senkung der Immobilientransaktionssteuer (Grundwerbsteuer) von ca. 50% , sowie die vollständige Aufhebung der Pflichtvergütung der Anwälte für die Mitwirkung bei der Abfassung von Verträgen und deren notariellen Beurkundung.

Der Entwurf soll in Verbindung mit den bevorstehenden Anpassungen der Immobilien- Einheitswerte im Sommer beim Parlament eingereicht werden.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 8% auf 4 % für Immobilienwerte bis zu 20.000 Euro;

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 10% auf 5% für Immobilienwerte von über 20.000 Euro.

Beispiel: Die Grunderwerbsteuer bei einem Immobilienkauf mit einem Transaktionswert von 150.000,- Euro würde sich nach der neuen Regelung auf insgesamt 7.300,- Euro belaufen (4% aus 20.000,- = 800,- + 5% aus 130.000,- = 6.500,-), während sie heute 14.600,- Euro beträgt.

Darüber hinaus hat die griechische Regierung mit der Troika die Senkung der Sondergebühr für stromversorgte Flächen um 10% , möglicherweise sogar um 15% vereinbart. Danach sollen im Sommer die Einheitswerte in Gegenden mit besonders hohen Werten herabsgesetzt werden. Dies hätte steuerliche Entlastungen der Immobilieneigentümer zur Folge. Andererseits können sich aber in Gegenden mit niedrigen Einheitswerten Erhöhungen ergeben.

Beispielsweise belief sich die Sondergebühr für stromversorgte Flächen für eine Immobilie mit einer Wohnfläche von 100 m2 , einem Alter von 27 Jahren und einem Zonenpreis von 1.000 Euro /qm auf 400 Euro. Nach dem diesjährigen Nachlass von 10% soll die steuerliche Belastung auf 360 Euro sinken.

In Gebieten mit einem relativ hohen Zonenpreis, z.B. über 2.500 oder 3.000 Euro / qm, wird die Senkung der Einheitswerte zu Steuerentlastungen führen.

Die neue Regelegung der Einheitswerte soll gemäß den heutigen Angaben folgende Änderungen bewirken:

  • Senkungen der Zonenpreise in vielen Stadtgebieten. Insbesondere in den teuren Vororten Athens, in denen noch heute hohe Einheitswerte gelten, welche nicht mehr den Marktbedingungen entsprechen.
  • Preissenkungen bei Gewerbeimmobilien, deren Marktpreise sich aufgrund der mangelnden Nachfrage reduziert haben.
  • Erhöhungen von 20% bis 40%, in Gebieten mit niedrigen Einheitswerten im Vergleich zu den tatsächlichen Marktwerten.

Gleichzeitig werden viele Immobilieneigentümer mit enormen Belastungen aufgrund der Ausweitung des Systems der Einheitswerte auf das ganze konfrontiert werden. Hiervon betroffen sind viele Wohnorte wie zB auf Mykonos, Santorini, Kreta, Rhodos sowie in der Region Attika.


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