Drei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.
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